Newsletter 4: Informationen zu Warnstreiks

NEWSLETTER NR. 4
Informationen zu Warnstreiks
München, den 19.03.2015
Sehr geehrte Ortsvorsitzende des brlv,
die Arbeitgeber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben auch in der dritten Verhandlungsrunde am 16./17. März 2015 zur Einkommensrunde 2015 kein substantielles Angebot
vorgelegt. Um den Druck zur nächsten Verhandlungsrunde am 28./29. März 2015 weiter zu erhöhen erteilt der Deutsche Beamtenbund (dbb) für die Zeit vom 23. März bis einschließlich
28. März 2015 die grundsätzliche Freigabe zu jeweils eintägigen Arbeitskampfmaßnahmen
(Warnstreiks).
Dieser Aufruf, dem sich der brlv als Fachgewerkschaft anschließt, gilt ausschließlich für
Lehrkräfte an Realschulen als Tarifbeschäftigte und Verwaltungsangestellte, die unter das
verhandelte Tarifrecht (TdL) fallen. Das heißt, dass ihre Arbeitsbedingungen einschließlich Einkommen (Entgelte) nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder) gestaltet sind.
Der Aufruf gilt nicht für Beschäftigte, für die der TVöD gilt (kommunale Beschäftigte).
Achtung: Beamte haben kein Streikrecht!
Sie können aber die gemeinsame Forderung in ihrer Freizeit bei Demonstrationen und Kundgebungen unterstützen. Dies darf vom Dienstherrn nicht verhindert werden.
Der Personalrat darf nicht zum Streik aufrufen. Die einzelnen Mitglieder des PR sind in ihrer
Eigenschaft als Arbeitnehmer und Gewerkschaftsmitglied zur Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreik) berechtigt.
Weitere Hinweise:
Beschäftigte an staatlichen Realschulen melden ihre Streikteilnahme der Schulleitung. Dies erscheint notwendig, da sonst ein anderer Ausfallgrund („unentschuldigtes Fernbleiben vom
Dienst“) angenommen wird.
Für den nicht geleisteten Dienst am Tag des Warnstreiks erfolgt ein Abzug vom Entgelt.
Als Ausgleich gibt es Streikgeld (max. 10 € pro Stunde bzw. 50 € pro Tag) für brlv-Mitglieder. Um
Streikgeld zu erhalten, ist der Eintrag in eine Streikerfassungsliste beim brlv-Ortsvorsitzenden erforderlich plus Nachweis in der Bezügemitteilung, dass wegen des Streiks Entgeltkürzungen vorgenommen wurden. Durch das Streikgeld wird die Gehaltskürzung in der Regel nicht vollständig ausgeglichen.
Tarifbeschäftigte nach TV-L, die nicht dem brlv oder einer anderen Gewerkschaft angehören und
damit nicht gewerkschaftlich organisiert sind, können am Warnstreik teilnehmen. Sie erhalten
allerdings kein Streikgeld.
Vertreter des brlv haben bereits an den großen Demonstrationen des dbb/BBB in Nürnberg und
München am 19. Februar und 3. März 2015 teilgenommen. Außerdem ist unsere Dachorganisation VDR (Verband Deutscher Realschullehrer) durch einen Vertreter in der Tarifkommission des
dbb repräsentiert, welche die aktuellen Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern führt.
Bei Rückfragen steht Ihnen Christa Nicklas gerne zur Verfügung: 0171 147 93 97
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