Rundschreiben PDF - Fachgewerkschaft der Straßen

An alle Landesvorstandsmitglieder
und Vertrauensleute
im Geltungsbereich des TV-L
Informationen
zum
Aushang
Köln, 30. März 2015
Einkommensrunde 2015 im Geltungsbereich des TV-L
Vierte Verhandlungsrunde in Potsdam - Ergebnis erzielt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In der Einkommensrunde 2015 für die Beschäftigten der Länder
haben sich VDStra./dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) am späten Samstagabend, dem 28. März 2015,
geeinigt.
Mit dem Einstieg in eine Entgeltordnung für Lehrkräfte haben wir
tarifpolitische Handlungsfähigkeit auch in schwierigsten Fragen
bewiesen und konnten letztendlich die Zusatzversorgung zukunftsfähig gehalten und bei einer Erhöhung der Eigenbeteiligung mögliche Leistungskürzungen verhindern.
Die Einigung umfasst u.a. für unsere Mitglieder folgende bedeutende Regelungen:
Rückwirkend zum 1. März 2015 werden die Tabellenentgelte um 2,1 Prozent angehoben.
Ab dem 1. März 2016 erfolgt eine nochmalige lineare Anhebung um 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro.
Insgesamt beträgt die lineare Erhöhung über den Zeitraum
der vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten somit durchschnittlich 4,61 Prozent.
Die Ausbildungsentgelte werden zum 1. März 2015 und
zum 1. März 2016 um jeweils 30 Euro erhöht.
Die Verhandlungsführer erläutern das Ergebnis den Medien
Hartnäckigkeit zahlt sich aus!
Ohne die bundesweite Unterstützung in der letzten Woche, als
erneut mehr als 100.000 Beschäftigte die Aktionen der Gewerkschaften unterstützt haben, wäre die vierte Verhandlungsrunde in
Potsdam mit hoher Wahrscheinlichkeit gescheitert.
Das Ergebnis ist wegen der vereinbarten sozialen Komponente
besonders für die untersten Einkommensgruppen durch die vereinbarte Mindeststeigerung von 75 Euro ein Plus von bis zu 6,87
Prozent. Durchschnittlich beträgt die tatsächliche durchschnittliche Lohnsteigerung 4,61 Prozent. Die Auszubildenden bekommen in diesem und im nächsten Jahr jeweils 30 Euro monatlich
mehr und einen Tag mehr Urlaub.
Der öffentliche Dienst hält mit diesem Abschluss bei einer Laufzeit von zwei Jahren Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung und dem Tarifstand bei Bund und Kommunen in
Deutschland.
Die geltende Übernahmeregelung für Auszubildende
wird verlängert. Das bedeutet, dass Auszubildende im Anschluss an ihre erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bei
dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf für die
Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Im Anschluss daran werden die Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Auszubildende erhalten einen zusätzlichen Urlaubstag.
Einstieg in eine Entgeltordnung für Lehrkräfte
Das bedeutet: Die mehr als 200.000 Lehrkräfte in
Deutschland werden in Zukunft auf Basis einer tariflichen
Entgeltordnung eingruppiert. Die Zeit der einseitigen Arbeitgeberrichtlinien ist somit beendet. In fest verabredeten
Verhandlungen soll Schritt für Schritt die Entgeltordnung
komplettiert werden. Nach einem ersten Anpassungsschritt zum 1. August 2016 werden Höhe und Zeitpunkt
der nächsten Annäherungsschritte Gegenstand zukünftiger Tarifverhandlungen sein.
VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten • Von-der-Wettern-Straße 7 • 51149 Köln
TELEFON: (02203) 50311-0 • TELEFAX: (02203) 50311-20 • INTERNET: www.vdstra.de • E-MAIL: [email protected]
Fotos: VDStra. (3), Anne Oschak (4), Friedhelm Windmüller (6), Ralf Zwiebler (2), Dirk Guldner (1) Peter Steffen (1)
Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgung wird auch in Zukunft wesentlicher
Pfeiler der Altersvorsorge für Arbeitnehmer im öffentlichen
Dienst bleiben. Die TdL hat dieses Thema zum Gegenstand der Einkommensrunde gemacht, um den Druck auf
die Gewerkschaften zu erhöhen. Ohne eine Einigung beim
Thema Zusatzversorgung hätte die TdL kein Angebot zur
Tabellenerhöhung abgegeben. Im Ergebnis haben sich die
Arbeitgeber aber mit der Kernforderung nach Einschnitten
im Leistungsrecht nicht durchsetzen können. Das Leistungsniveau im Punktemodell bleibt unangetastet. Allerdings ist die gestiegene Lebenserwartung der Versicherten unbestritten. Wenn die Rentnerinnen und Rentner in
der Folge ihre Betriebsrente länger als nach der so genannten Sterbetafel aus dem Jahr 1998 vorgesehen beziehen, bedeutet das logischerweise einen zusätzlichen
Finanzierungsaufwand für umlagefinanzierte Zusatzversorgungskassen. Vor diesem nachvollziehbaren Hintergrund haben sich VDStra./dbb und TdL auf eine Erhöhung
der Eigenbeteiligung geeinigt. Gleichzeitig steigt im Abrechnungsverband West der VBL auch der Arbeitgeberbeitrag entsprechend. Da im Osten eine große Deckungslücke entstanden ist, muss dort auch der Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stärker steigen.
Als Kompensation für diese Mehrbelastung im Osten
konnte der VDStra./dbb durchsetzen, dass die Jahressonderzahlung Ost endlich an die Jahressonderzahlung
West angepasst wird. Dies geschieht in fünf Schritten.
Tarifpflege
Die vom VDStra./dbb seit langem geforderte Tarifpflege ist
Inhalt der Einigung geworden. Die Tarifvertragsparteien
beabsichtigen nun, zur Fortentwicklung des Tarifrechts
jährlich Gespräche zu führen.
Zusammenfassende Bewertung:
Die Bundestarifkommission (BTK) des dbb hat dem gefundenen
Kompromiss nach einer Diskussion, die vor allem beim Thema
Entgeltordnung Lehrkräfte sehr intensiv war, mit überwältigender
Mehrheit zugestimmt. Aus Sicht der BTK sichert das Gesamtpaket im Länderbereich spürbare finanzielle Verbesserungen, den
verlässlichen Einstieg in eine tarifliche Regelung der Lehrereingruppierung sowie den Erhalt eines zukunftsfähigen Zusatzversorgungssystems.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei den VDStra.- Mitgliedern und
Mandatsträgern für die erfolgreiche Unterstützung, ohne die dieser Tarifkompromiss nicht durchsetzbar gewesen wäre.
Wir fügen die Tarifeinigung sowie die neuen Entgelttabellen für
den Geltungszeitraum 01.03.2015 bis 29.02.2016 bei.
Mit kollegialen Grüßen
VDStra.-Fachgewerkschaft
-Bundesvorstand-
Siegfried Damm
Bundesvorsitzender
VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten • Von-der-Wettern-Straße 7 • 51149 Köln
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