An alle Landesvorstandsmitglieder und Vertrauensleute im Geltungsbereich des TV-L Informationen zum Aushang Köln, 18. März 2015 Kein Abschluss, keine wirklichen Fortschritte in der 3. Verhandlungsrunde! Keine Erpressung mit der Zusatzversorgung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 16. und 17. März 2015 wurden in Potsdam die Tarifverhandlungen zur diesjährigen Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) fortgesetzt. Die Verhandlungen verliefen ohne greifbares Ergebnis. In der Sackgasse! „Drei Verhandlungsrunden und null Ergebnisse – so einfach lassen sich die Verhandlungen mit den Ländern bewerten“, fasste dbbVerhandlungsführer Willi Russ den Verhandlungsverlauf am 16./17. März 2015 in Potsdam zusammen. „Warum das so ist? Das liegt nicht an unseren Forderungen, das liegt auch nicht daran, dass die Themen so schwierig sind. Es liegt schlichtweg am fehlenden Einigungswillen der TdL. Die Länder wollen Topleistung zum Billigpreis. Die sture Haltung der Länder hat die Verhandlungen in die Sackgasse geführt.“ Die Folge ist: Wir müssen den Druck erhöhen! Jetzt! Bundesweit! Problembereich Entgelterhöhung! Hier liegt noch immer kein konkretes Angebot vor. Die TdL mauert! Mehr denn je liegt das daran, dass die Bundesländer – allen voran Nordrhein-Westfalen – geizen, weil sie offensichtlich nicht bereit sind, über die unzureichenden Planungen in den Haushalten hinauszugehen. Ein schlechter Tarifabschluss soll hier die Blaupause für möglichst niedrige Erhöhungen bilden. Das haben wir nicht akzeptiert. Wir werden den Druck erhöhen – Arbeitnehmer im Warnstreik und Beamte in der Freizeit! „Die Arbeitgeber waren bei diesem Thema nicht aussagefähig. Die jetzt fällige vierte Verhandlungsrunde wird von der TdL gebraucht, weil sie Druck von ihren Ministerpräsidenten bekommen hat. Bis zum 28. März 2015 muss die TdL endlich mal ihre Hausaufgaben machen“, betonte Willi Russ, damit deutlich wird, wer das Nichtergebnis zu verantworten hat. Problembereich Entgeltordnung Lehrkräfte „Viel geredet, nix erreicht“, so einfach fasste unser Verhandlungsführer die Gespräche zum Thema Entgeltordnung Lehrkräfte zusammen. „Es gibt ein gutes Konzept, und es gibt viel Kompromissbereitschaft der Gewerkschaften. Wenn die Arbeitgeber jedoch nur ein Deckmäntelchen und keine wirkliche Entgeltordnung wollen, dann scheitert das Projekt Entgeltordnung Lehrkräfte.“ Ob es tatsächlich zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte reicht, ist weiterhin völlig offen. Problembereich Zusatzversorgung! Keine Erpressung mit der Betriebsrente! Die Zusatzversorgung lebt vom Vertrauen, das die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst in dieses System haben. Der derzeitige Verhandlungsstand mit den Forderungen der TdL nach pauschalen Einschnitten ohne vernünftige Begründung erschüttert dieses Vertrauen. Aus Sicht der Arbeitgeber besteht Anpassungsbedarf bei der Zusatzversorgung, da aufgrund der ansteigenden Lebenserwartung die Sterbetafeln, die der Zusatzversorgung zugrunde liegen, nicht mehr aktuell sind („Biometrie“) und da aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase der Zinssatz von 3,25 Prozent für Beiträge in der Ansparphase und von 5,25 Prozent in der Rentenbezugsphase, die in die Altersfaktorentabelle eingerechnet sind, nicht erreicht werden können („Rechnungszins“). Bereits seit dem Jahr 2012 finden Verhandlungen mit der TdL, dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu den Themen „Biometrie“ und „Rechnungszins“ statt. Die Arbeitgeberseite hat nun erneut Zugeständnisse der Gewerkschaften in dieser Frage gefordert. VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten • Von-der-Wettern-Straße 7 • 51149 Köln TELEFON: (02203) 50311-0 • TELEFAX: (02203) 50311-20 • INTERNET: www.vdstra.de • E-MAIL: [email protected] Fotos: dbb, VDStra., Friedhelm Windmüller, Andreas Gebert, Björn Hake, Viktoria Kühne, Dirk Guldner, Rainer Cordes Die Gewerkschaften haben klargestellt, dass es keine Einschnitte bei der Leistung der Zusatzversorgung geben darf. Unzulässige Vermengung von Einkommensrunde und Zusatzversorgung Die TdL hat deutlich gemacht, dass ohne eine Kostensenkung für die Arbeitgeber bei der Zusatzversorgung keine Einigung in der Einkommensrunde 2015 möglich sei. Wenn der öffentliche Dienst aber zukünftig als Arbeitgeber attraktiv bleiben will, um die dringend benötigten Nachwuchskräfte an sich zu binden, ist aus Sicht des VDStra./dbb die Beibehaltung einer auskömmlichen Zusatzversorgung unverzichtbar. Der VDStra./dbb plädiert dafür, sich die Lage jeder Zusatzversorgungseinrichtung anzusehen, um zu beurteilen, ob Änderungen erforderlich sind. Der VDStra./dbb fordert deshalb: den Erhalt einer zukunftssicheren Betriebsrente auf einem auskömmlichen Niveau bei akzeptabler finanzieller Beteiligung der Beschäftigten den Verzicht auf Einschnitte im Leistungsrecht ein klares Bekenntnis der Arbeitgeber zum Punktemodell als Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst, im Interesse der Beschäftigten aber auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit um gute und motivierte Nachwuchskräfte. Die Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung zur finanziellen Absicherung im Alter nachkommen. Die Betriebsrente ist kein geeignetes Mittel zur finanziellen Entlastung der Haushalte der Länder. Die Beschäftigten der Länder benötigen ihre Zusatzversorgung zur Absicherung ihres Einkommens im Alter. Die Betriebsrente darf von den Arbeitgebern nicht als Druckmittel bei der Einkommensrunde missbraucht werden. Sonderproblematik VBL Abrechnungsverband Ost Konkreter Handlungsbedarf besteht beim Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Im Gegensatz zum Abrechnungsverband West handelt es sich beim Abrechnungsverband Ost um ein kapitalgedecktes System, das nur in geringem Umfang durch eine zusätzliche Umlage finanziert wird. Die finanzielle Lage dieses Abrechnungsverbandes ist deshalb neben dem Beitragsaufkommen auch wesentlich vom Kapitalzins abhängig. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten ist im Abrechnungsverband Ost mittlerweile eine Unterdeckung von rund zwei Milliarden Euro entstanden, so dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Die Gewerkschaften haben deutlich gemacht, dass die Arbeitgeber hier besonders in der Verantwortung stehen, das Niveau der Betriebsrente für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den östlichen Bundesländern einheitlich mit dem Abrechnungsverband West und den kommunalen Zusatzversorgungskassen zu erhalten. Zusammenfassende Bewertung: Wenn es uns gelingt, den aufgebauten Druck so hoch zu halten, wie in der zurückliegenden Streikphase, ist ein gutes Ergebnis machbar. Um den Druck zur nächsten Verhandlungsrunde am 28. und 29. März 2015 weiter zu erhöhen, erteilt der dbb für die Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 28. März 2015 die grundsätzliche Freigabe zu jeweils eintägigen Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreiks). Wir fordern unsere Mitglieder auf, sich an den Aktionen des dbb vor Ort zu beteiligen und die Warnstreikaufrufe unter www.dbb.de zu beachten! Nur gemeinsam wird es gelingen, erfolgreich zu sein. Klar ist: Der Erfolg hängt unmittelbar von der Kampfkraft der Gewerkschaften ab. Es kommt auf jeden Einzelnen an! Deshalb: Mitmachen, solidarisch sein! Nicht nur zuschauen! Mitglied werden! Jetzt! Mit kollegialen Grüßen VDStra.-Fachgewerkschaft -Bundesvorstand- Siegfried Damm Bundesvorsitzender VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten • Von-der-Wettern-Straße 7 • 51149 Köln TELEFON: (02203) 50311-0 • TELEFAX: (02203) 50311-20 • INTERNET: www.vdstra.de • E-MAIL: [email protected] Fotos: dbb, VDStra., Friedhelm Windmüller, Andreas Gebert, Björn Hake, Viktoria Kühne, Dirk Guldner, Rainer Cordes
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