BLV zu GdL-Beschwerden_08.05.2015

BLV zum GDL-Streik
Wir haben vollstes Verständnis für Ihren Unmut über die aktuelle Lage und die
Konsequenzen der Arbeitsniederlegungen bei der Bahn. Der dbb Bundesvorsitzende
Klaus Dauderstädt hat alle Beteiligten des Tarifkonflikts wiederholt und öffentlich zur
Annäherung aufgefordert, auch hinter den Kulissen bemühen wir uns, eine Einigung
herbeizuführen.
Es geht hierbei nicht um GDL-Chef Weselsky, über dessen Auftreten man sich ganz
sicher streiten kann. Es geht auch nicht um einen primitiven Konkurrenzkampf
zwischen GDL und EVG. Es geht darum, dass ganz bestimmte Gewerkschaften in
Deutschland kaputt gemacht werden sollen.
Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung geplanten Tarifeinheitsgesetzes
– das den Minderheitsgewerkschaften „Fesseln“ anlegen will – ist dieser aktuelle
Tarifkonflikt von großer Bedeutung, zumal sich der Verdacht erhärtet, dass die DB
AG die Auseinandersetzung mit der GDL tatsächlich künstlich in die Länge ziehen
will, um ein erstes Exempel zu statuieren.
Das kann und wird der dbb als Dachverband von über 40 Mitgliedsgewerkschaften,
die je nach Auslegung des Betriebsbegriffes mit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Minderheits- und damit in jeder Hinsicht macht- und rechtlosen Gewerkschaft werden
könnten, nicht zulassen. Denn das ist nicht unsere Idee von gewerkschaftlicher
Solidarität und Einheit in Vielfalt.
Kollegen aus den neuen Bundesländern sagten uns, sie kennen die
Einheitsgewerkschaft von früher. Man war drin oder nicht drin. Alternativen gab es
nicht. Sie wollen die Einheitsgewerkschaft nicht mehr haben! Insoweit sollte man
darauf achten, dass Pluralität, Interessenkollision, Freiheit, Auswahl, Alternative,
Streikrecht, Vereinigungsrecht nach GG und noch mehr nicht fahrlässig aufgegeben
werden.
Grundsätzlich sollte man nicht vergessen, dass die Angestellten auch für die
beamteten Lehrkräfte Tarifabschlüsse erkämpfen. Wir Beamten fordern dann, diese
Abschlüsse sofort auf unseren Bereich zu übertragen – und ohne diese im
Angestelltenbereich ausgehandelten Abschlüsse gäbe es auf den Beamtenbereich
nichts zu übertragen. Deswegen sollte man etwas mehr Solidarität mit den
Angestellten haben. Ja wir müssen sogar bereit sein, die streikenden Angestellten zu
unterstützen. Auch wir Beamten bekommen nichts freiwillig, schon gar nicht
Gehaltserhöhungen, Schutz des Arbeitsplatzes, lebenslange Versorgung, etc.
Berücksichtigen sollte man außerdem, dass die Lokomotivführer in Deutschland im
Vergleich zu ihren westeuropäischen Kollegen das geringste Einkommen haben.
Der BLV verwendet im Übrigen keine Beiträge für den GDL-Streik. Wir führen
unseren monatlichen Beitrag in Höhe von 1,16 Euro je Mitglied an den DBB ab.
Hierfür erhält der BLV als zentrale Gegenleistungen zum einen eine berufsständische
Interessenvertretung auf Bundesebene, zum anderen Rechtsschutz durch eigene,
spezialisierte Rechtsanwälte des DBB für alle 10.000 BLV-Mitglieder.
Darüber hinaus gibt es einen vom DBB eingerichteten Streikfonds, aus dem
grundsätzlich alle Mitgliedsgewerkschaften im Streikfall eine Streikgeldunterstützung
erhalten. Eine Auszahlung erfolgt nur nach Beschlüssen der entsprechenden DBBGremien im jeweiligen Einzelfall und auch nur dann, wenn es bei den Streikenden
tatsächlich zu Abzügen durch den Arbeitgeber gekommen ist. Dann jedoch ist es ein
Grundprinzip innerhalb der DBB-Familie, dass den betroffenen Kolleginnen und
Kollegen geholfen wird (siehe Nr. 7 der Anlage). Bei allen Streikhandlungen der GdL
in den vergangenen Monaten hat die GdL bislang nur ein einziges Mal
Streikgeldunterstützung vom DBB beantragt. Diese Unterstützung hat der DBB aus
einer bereits vorhandenen Vermögensanlage entnommen. Vor diesem Hintergrund
ist festzuhalten, dass bislang noch kein einziger Cent aus BLV-Beiträgen an die
GdL geflossen ist.
Ergänzend haben wir Ihnen hier eine aufschlussreiche Datei des DBB in die Anlage
gefügt, in der weitere Hintergründe des Streiks erläutert werden.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass sich das Verständnis für unsere Positionen
infolge direkter persönlicher Betroffenheit auch bei unseren Mitgliedern in Grenzen
hält, und bedauern in jedem Einzelfall, wenn uns aufgrund dessen der Rücken
gekehrt wird. Das müssen wir jedoch aushalten – und akzeptieren wir notfalls auch.
Wir hoffen, dass Sie ein wenig Verständnis für unsere Sichtweise aufbringen können
und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Fechner
Geschäftsführer
Justiziar
Verband der Lehrerinnen und Lehrer
an beruflichen Schulen in
Baden-Württemberg e. V. (BLV)
Schwabstraße 59
70197 Stuttgart
Tel. 0711 489 837-0
Fax. 0711 489 837-19
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