Altenwohn- und Pflegezentrum Eben-Eser • Integratives Versorgungszentrum Moormerland Sachsenstraße 17 • 26802 Moormerland • Tel.: 0 49 54 / 95 52 - 0 • [email protected] Wann wird Ihnen eine Verhinderungspflege gewährt? Wer Angehörige zuhause pflegt, hat irgendwann ein Bedürfnis nach Erholung. Hauptgrund für eine Verhinderungspflege ist demzufolge, eine Urlaubszeit der pflegenden Person. Verhinderungspflege kann aber auch bei einem krankheitsbedingten Ausfall der Pflegeperson beantragt werden. Für die Zeit der Abwesenheit der Pflegeperson wird eine Vertretung benötigt. Dafür bieten die Pflegekassen eine finanzielle Möglichkeit, um eine Pflegevertretung zu bezahlen. Wer kann diese Pflegeform bekommen? Pflegebedürftige Personen mit einer Pflegestufe haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Wer übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege? Pro Kalenderjahr können bis zu 28 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag, den die Pflegekasse dafür auszahlt, sind 1612,- €. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Pflegeperson durch einen professionellen Pflegedienst, eine stationäre Einrichtung oder durch eine andere Privatperson vertreten lässt. Auch die Pflegestufe spielt keine Rolle. Kostenbeispiel für stationäre Kurzzeitund Verhinderungspflege in unserer Einrichtung: Die Kosten für Betreuung und Pflege: Stufe 1 42,55 € 28 Tage 1191,40 € Stufe 2 55,77 € 28 Tage 1561,56 € Stufe 3 69,93 € 28 Tage 1958,04 € Die Pflegekasse übernimmt in den Stufen 1 und 2 die kompletten Kosten, in Stufe 3 muss allerdings der Differenzbetrag zum Höchstbetrag 1612,- € selbst übernommen werden. Die Kosten für Unterkunft ,Verpflegung und Investitionskosten In allen Pflegestufen betragen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung pro Tag 17,17 €, in 28 Tagen also 480,76 €. Hinzu kommen die Investitionskosten (das sind Kosten für Miete, Inventar, Instandhaltungskosten), diese betragen pro Tag im Einzelzimmer 20,06 €, in 28 Tagen also 561,68 € und im Doppelzimmer 17,71 € pro Tag und in 28 Tagen entsprechend 495,88 €. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen selbst getragen werden. Im Bedarfall übernimmt der Sozialhilfeträger auf Antrag diese Kosten. Wir informieren Sie gerne und kostenlos auch über das Thema Pflege und Betreuung hinaus. Rufen Sie uns an unter:
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