Verhinderungspflege - AWPZ-Eben-Eser

Altenwohn- und Pflegezentrum Eben-Eser • Integratives Versorgungszentrum Moormerland
Sachsenstraße 17 • 26802 Moormerland • Tel.: 0 49 54 / 95 52 - 0 • [email protected]
Wann wird Ihnen eine Verhinderungspflege
gewährt?
Wer Angehörige zuhause pflegt, hat irgendwann ein Bedürfnis nach Erholung.
Hauptgrund für eine Verhinderungspflege ist
demzufolge, eine Urlaubszeit der pflegenden
Person. Verhinderungspflege kann aber auch
bei einem krankheitsbedingten Ausfall der
Pflegeperson beantragt werden.
Für die Zeit der Abwesenheit der Pflegeperson
wird eine Vertretung benötigt. Dafür bieten
die Pflegekassen eine finanzielle Möglichkeit,
um eine Pflegevertretung zu bezahlen.
Wer kann diese Pflegeform bekommen?
Pflegebedürftige Personen mit einer Pflegestufe haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson den
Pflegebedürftigen vor der erstmaligen
Verhinderung mindestens sechs Monate in
seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Wer übernimmt die Kosten für die
Verhinderungspflege?
Pro Kalenderjahr können bis zu 28 Tage
Verhinderungspflege in Anspruch genommen
werden. Der Höchstbetrag, den die Pflegekasse dafür auszahlt, sind 1612,- €. Dabei
ist es unerheblich, ob sich die Pflegeperson
durch einen professionellen Pflegedienst,
eine stationäre Einrichtung oder durch eine
andere Privatperson vertreten lässt. Auch die
Pflegestufe spielt keine Rolle.
Kostenbeispiel für stationäre Kurzzeitund Verhinderungspflege in unserer
Einrichtung:
Die Kosten für Betreuung und Pflege:
Stufe 1
42,55 €
28 Tage 1191,40 €
Stufe 2
55,77 €
28 Tage 1561,56 €
Stufe 3
69,93 €
28 Tage 1958,04 €
Die Pflegekasse übernimmt in den Stufen
1 und 2 die kompletten Kosten, in Stufe 3
muss allerdings der Differenzbetrag zum
Höchstbetrag 1612,- € selbst übernommen
werden.
Die Kosten für Unterkunft ,Verpflegung
und Investitionskosten
In allen Pflegestufen betragen die Kosten
für Unterkunft und Verpflegung pro Tag
17,17 €, in 28 Tagen also 480,76 €.
Hinzu kommen die Investitionskosten (das
sind Kosten für Miete, Inventar, Instandhaltungskosten), diese betragen pro Tag im
Einzelzimmer 20,06 €, in 28 Tagen also
561,68 € und im Doppelzimmer 17,71 €
pro Tag und in 28 Tagen entsprechend
495,88 €.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung
und Investitionskosten müssen selbst
getragen werden.
Im Bedarfall übernimmt der Sozialhilfeträger auf Antrag diese Kosten.
Wir informieren Sie gerne und kostenlos auch über das Thema Pflege und
Betreuung hinaus.
Rufen Sie uns an unter: