Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege

Leistungen der Pflegeversicherung
Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege
Persönliche Daten des/der Pflegebedürftige/n
Name, Vorname
Geburtstag
Krankenversicherten- Nr.
Ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII besteht nicht.
Ich beantrage häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson für den Zeitraum:
von:
bis:
stundenweise
Vor der Verhinderung wurde ich gepflegt von:
Name, Anschrift:
Vor der erstmaligen Verhinderung der Pflegeperson wurde ich mind. 6 Monate in häuslicher
Umgebung gepflegt:
nein
ja
In den letzten 6 Monaten war die Pflege unterbrochen:
nein
ja, vom:
bis:
wegen:
Die bisherige Pflegeperson ist verhindert wegen:
Erholungsurlaub
Sonstiges:
Für die Dauer der Verhinderung der Pflegeperson werde ich gepflegt von:
(Name, Anschrift des Vertragspartners oder der privaten Ersatzpflegeperson)
Voraussichtlich entstehende Gesamtkosten:
€
Sofern es sich um eine private Ersatzpflegeperson handelt:
• Die private Pflegeperson lebt mit mir in häuslicher Gemeinschaft
ja
nein
• Die private Pflegeperson ist mit mir verwandt oder verschwägert
ja
nein
Falls ja, in welchem Verwandtschaftsverhältnis?
Ich beantrage Kurzzeitpflege in einer Vertragseinrichtung
für den Zeitraum von:
bis:
für die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung.
wegen einer sonstigen Krisensituation, weil vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege
nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Die häusliche Pflege ist vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend, weil:
Ich habe mich für die Inanspruchnahme der folgenden Vertragseinrichtung entschieden:
Datum
Unterschrift des/der Pflegebedürftigen,
bzw. des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin oder Bevollmächtigten
Meine Verwandten fahren in Urlaub?
Meine Pflegeperson ist krank?
Wer pflegt mich?
Die Pflegekasse hilft Ihnen weiter.
Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Kurzzeitpflege
Ist die ehrenamtliche Pflegekraft verhindert (Urlaub
oder Krankheit), können die Kosten für eine
Ersatzpflegekraft bis zu vier Wochen je Kalenderjahr
übernommen werden. (Zudem besteht die
Möglichkeit einer Aufstockung der
Verhinderungspflege um bis zu 806 EURO auf
insgesamt 2.418 EURO aus nicht in Anspruch
genommenen Leistungen der Kurzeitpflege. Die
Anspruchsdauer in diesen Fällen kann sich auf bis zu
sechs Wochen verlängern)
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer
Vertragseinrichtung ist auf 4 Wochen im
Kalenderjahr beschränkt. (Zudem besteht die
Möglichkeit einer Aufstockung der Kurzzeitpflege
um bis zu 1.612 EURO auf insgesamt 3.224 EURO
aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen der
Kurzeitpflege. Die Anspruchsdauer in diesen Fällen
kann sich auf bis zu acht Wochen verlängern)
Voraussetzung ist eine Vorpflegezeit im
häuslichen Bereich von mindestens 6 Monaten
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für
die pflegebedingten Aufwendungen
die soziale Betreuung
Kostenerstattung bis zu _________ €
die medizinische Behandlungspflege
Pflege kann auch von einem professionellem
Pflegedienst übernommen werden
Die Kosten hierfür werden bis zu 1.612,00 €
erstattet.
Ist eine Ersatzpflegeperson mit dem
Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt,
verschwägert, bzw. lebt mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft, gehen wir davon aus, dass die Pflege
nicht erwerbstätig ausgeübt wird. In diesem Fall ist
die Verhinderungspflege auf die Höhe des
Pflegegeldes begrenzt. Entstehen durch die Pflege
Kosten wie z.B. Verdienstausfall oder Fahrkosten,
werden diese zusammen mit dem Pflegegeld bis zu
1.612,00 € übernommen (Quittungen, Belege bitte
einreichen).
Leistungen für
Unterkunft und Verpflegung
Zusatzleistungen
Investitionsleistungen
muss der Versicherte selbst zahlen
Nach dem der Ende der Kurzzeitpflege
schicken Sie uns eine Abrechnung, bzw. kann die
Einrichtung direkt mit uns abrechnen.
Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad:
Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister,
Enkelkinder, Schwiegerenkel, Stiefeltern,
Stiefkinder, Stiefenkelkinder, Schwiegereltern,
Schwiegersöhne/-töchter, Tante oder Onkel,
Schwager/Schwägerin
Wird die Pflege von entfernten Verwandten oder
Nachbarn übernommen, zahlen wir bis zu 1.612 €
Für die Dauer der Verhinderungspflege, bzw.
der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld
nur zur Hälfte gezahlt.