Kurzzeitpflege - AWPZ-Eben-Eser

Altenwohn- und Pflegezentrum Eben-Eser • Integratives Versorgungszentrum Moormerland
Sachsenstraße 17 • 26802 Moormerland • Tel.: 0 49 54 / 95 52 - 0 • [email protected]
Wann wird Ihnen eine Kurzzeitpflege
gewährt?
Pflegebedürftige Menschen mit einer Pflegestufe haben jährlich einen Anspruch auf
Kurzzeitpflege von 28 Tagen pro Jahr.
Kostenbeispiel für stationäre Kurzzeitund Verhinderungspflege in unserer
Einrichtung:
Die Kosten für Betreuung und Pflege:
Wer kann diese Pflegeform bekommen?
Stufe 1
42,55 €
28 Tage 1191,40 €
Es gibt grundsätzlich 2 „Formen“ von
Anspruchsgrundlagen für eine Kurzzeitpflege:
Stufe 2
55,77 €
28 Tage 1561,56 €
Stufe 3
69,93 €
28 Tage 1958,04 €
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Die Pflegekasse übernimmt in den Stufen
1 und 2 die kompletten Kosten, in Stufe 3
muss allerdings der Differenzbetrag zum
Höchstbetrag 1612,- € selbst übernommen
werden.
bei Verhinderung der Pflegeperson.
wenn die häusliche Versorgung vorüber-
gehend nicht gewährleistet oder
ausreichend ist.
Dazu einige ergänzende Beispiele:
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ein allein stehender Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt noch pflegebe-
dürftig ist und sich nicht allein versorgen kann.
sich eine Pflegebedürftigkeit plötzlich verschlimmert und sichergestellt werden soll, dass eine notwendig gewordene
Pflege oder gezielte Aktivierung durch Fachkräfte durchgeführt werden muß.
nach schweren Krankheiten eine Nachsorge nötig ist, die nur Pflegefach-
personal durchführen kann.
der oder die Partner/in eines pflegebedürftigen Menschen krank wird, versorgt
werden muss oder stationär aufgenommen wird im Krankenhaus oder in einer
Rehabilitationsklinik.
geklärt werden soll, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich ist.
Die Kosten für Unterkunft ,Verpflegung
und Investitionskosten
In allen Pflegestufen betragen die Kosten
für Unterkunft und Verpflegung pro Tag
17,17 €, in 28 Tagen also 480,76 €.
Hinzu kommen die Investitionskosten (das
sind Kosten für Miete, Inventar, Instandhaltungskosten), diese betragen pro Tag im
Einzelzimmer 20,06 €, in 28 Tagen also
561,68 € und im Doppelzimmer 17,71 €
pro Tag und in 28 Tagen entsprechend
495,88 €.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung
und Investitionskosten müssen selbst
getragen werden.
Im Bedarfall übernimmt der Sozialhilfeträger auf Antrag diese Kosten.
Wer übernimmt die Kosten?
Der pflegebedürftige Kunde zahlt lediglich die
Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sog.
Hotelkosten) und die Investitionskosten.
Wir informieren Sie gerne und kostenlos auch über das Thema Pflege und
Betreuung hinaus.
Rufen Sie uns an unter: