Seniorenzentrum Brechtener Heide AP Pflegedienste GmbH Information Preisübersicht - Pflegesätze (vollstationär) Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandelt und in Form einer Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Je nach Pflegestufe des Bewohners werden die Entgelte monatlich im Voraus berechnet. Pflegestufen 0 I II III Pflegekosten¹ 29,27 € 44,63 € 63,05 € 82,17 € Unterkunft & Verpflegung ² 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € Investitionskosten ³ 20,76 € 20,76 € 20,76 € 20,76 € Summe (je Pflegetag) 77,67 € 93,03 € 111,45 € 130,57 € 1) Enthaltener Betrag für die Altenpflegeausbildung (§ 82 a Abs. 3 SGB XI): 3,67 € 2) Unterkunft & Verpflegung bei ausschließlich sonderernährten Bewohnern 23,63 € 3) Einzelzimmer: 20,76 €, Doppelzimmer: 19,64 € Pflegestufen Monatsentgelt gesamt ⁴ Pflegekassenleistung ⁵ Eigenanteil / Zuzahlung 0 I II III 2.362,72 € 2.829,97 € 3.390,31 € 3.971,94 € - € -1.064,00 € -1.330,00 € -1.612,00 € 2.362,72 € 1.765,97 € 2.060,31 € 2.359,94 € 4) Berechnung mit Durchschnittswert (30,42 Tage) 5) Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt das Seniorenzentrum, sofern der Bewohner nicht privat versichert ist. Sollten die Pflegekassenleistungen und das monatliche Einkommen nicht ausreichen, um die Gesamtkosten für den Aufenthalt abzudecken, bitten wir Sie die Informationen zur Gewährung von Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld zur Kenntnis zu nehmen. Entgeltberechnung bei vorübergehender Abwesenheit (Krankenhaus, Urlaub o.ä.) Bei vorübergehender Abwesenheit wird grundsätzlich ein Leistungsentgelt nach Maßgaben des Rahmenvertrages des Landes NRW gem. § 75 Abs. 1 SGB XI berechnet. Abwesenheiten werden demnach ab dem fünften Tag berücksichtigt, indem bei der nachfolgenden Rechnungsstellung 25 % der Pflegekosten und 25 % der Kosten für Unterkunft & Verpflegung vergütet werden. Investitionskosten werden durchgehend weiter berechnet.
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