Informationen zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege Weltersbach 9, 42799 Leichlingen Tel. 02174/ 730-714 Fax 02174/ 730-718 Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kurzzeitpflege im Pilgerheim Weltersbach. Innerhalb unserer Einrichtung bieten wir die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen an, der sogenannte Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese Möglichkeit kann z. B. dann in Anspruch genommen werden, wenn ein pflegender Angehöriger in Urlaub fahren möchte oder selbst erkrankt ist. Kurzzeitpflege Die Pflegekasse übernimmt bei vorhandener Pflegestufe und nach vorheriger Beantragung der Kurzzeitpflege die pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlage bis zu einem Betrag von 1.612 € für max. 28 Tage im Kalenderjahr. Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung von z. Zt. täglich 35,10 € müssen privat übernommen werden. Die Investitionskosten werden in der Regel ab Pflegestufe 1 von dem örtlichen Sozialhilfeträger bzw. der Kriegsopferfürsorge (bei Wohnort in NRW) gefördert. Wenn in der ambulanten Pflege zusätzliche Betreuungsleistungen von der Pflegekasse bewilligt wurden, besteht die Möglichkeit, die Kosten der Unterkunft und Verpflegung über das bestehende Budget mit der Pflegekasse abzurechnen. Die Rechnung muss erst an die Pflegeeinrichtung beglichen werden und kann dann zur Erstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Verhinderungspflege Im Kalenderjahr kann zusätzlich für nochmals max. 28 Tage bis zu einem Betrag von 1.612 € Verhinderungspflege beantragt werden, wenn der pflegende Angehörige selbst z. B. durch Krankheit oder Überlastung verhindert ist, die Pflege durchzuführen. Allerdings ist das erst möglich, wenn die Ersteinstufung in eine Pflegestufe bereits 6 Monate besteht. Bei Pflegestufe 0 mit zusätzlichen Betreuungsleistungen wird ebenfalls Kurzzeit- und Verhinderungspflege für je max. 28 Tage bis zu einem Betrag von 1.612 € bewilligt. Bitte erkundigen Sie sich hierüber bei der zuständigen Pflegekasse. Sozialhilfeantrag Wir bitten vor der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege zu prüfen, ob das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung vom Einkommen bzw. Vermögen gezahlt werden kann. Ansonsten besteht die Möglichkeit vor Antritt des Aufenthaltes einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen. In diesem Fall bitten wir um Vorlage einer Bestätigung des Sozialamtes. Krankenhausaufenthalt Während eines Krankenhausaufenthaltes innerhalb der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege werden die pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlage von der Pflegekasse nicht übernommen und die Förderung der Investitionskosten entfällt. Bis einschließlich des 3. Abwesenheitstages ist der Pflegesatz voll zu zahlen, ab dem 4. Abwesenheitstag berechnen wir eine Bettenplatzgebühr in Höhe von 75 % von den pflegebedingten Kosten, der Ausbildungsumlage, von den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung und 100 % der Investitionskosten. Zusätzliche Betreuungsleistungen durch unsere Betreuungsassistentinnen Zu den Leistungen der Pflege erhalten alle Bewohnerinnen und Bewohner, auch in der Kurzzeitund Verhinderungspflege, die pflegeversichert sind, ein Angebot zusätzlicher niederschwelliger Betreuung zur Aktivierung und zur Förderung des Wohlbefindens. Die Angebote der Betreuungsassistentinnen orientieren sich an den Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Bewohner/-innen und dienen der Alltagsgestaltung. I:Daten/ Abrechnung/ Formulare/ Informationen zur Kurzzeitpflege Stand: 01.06.2015 Die Abrechnung des täglichen Satzes (bei Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege) in Höhe von z. Zt. 4,76 € (ab 01.04.2015) zur Finanzierung der Betreuungsassistentinnen erfolgt bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse. Bei privat versicherten Personen stellen wir den Betrag privat in Rechnung, der dann bei der zuständigen Pflegekasse bzw. Beihilfestelle eingereicht werden kann. Anmeldung Um die Termine planen zu können, bitten wir um rechtzeitige Voranmeldung unter folgenden Telefonnummern: Frau Jaeger (Heimleiterin) Frau Erkelenz (Verwaltung) 02174/ 730-722 oder 02174/ 730-714. Das Anmeldeformular und den „Ärztlichen Fragebogen“ bitten wir so schnell wie möglich an uns zurück zu senden. Den Vertrag mit den entsprechenden Informationen schicken wir Ihnen kurz vor dem Termin zu. Bitte bringen Sie zur Aufnahme folgende Dinge mit: - Bescheinigung über die bewilligte Pflegestufe bzw. Bestätigung Genehmigung der Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege (Pflegekasse) über die - Mitteilung an die Verwaltung über den Bezug einer Grundrente (Kriegsopferfürsorge) - Krankenversichertenkarte/ Rezeptgebührenbefreiung - Medikamente / Medikamentenplan - Pflegemittel / Verbandsmittel/ Toilettenartikel - Inkontinenzmaterial (Wenn das Inkontinenzmaterial in Ausnahmefällen nicht mitgebracht werden kann, stellen wir laut Vertrag täglich 0,88 € privat in Rechnung) - reichlich Leibwäsche (wird nicht von uns gewaschen) - Hilfsmittel ( z. B. Rollstuhl, Gehwagen etc.) - Kontaktadresse / Urlaubsadresse Angehörige Telefon Für die Bereitstellung eines Telefons berechnen wir eine einmalige Gebühr von 5 € pro Aufenthalt. Für das deutsche Festnetz und Handynetz fallen keine Gesprächsgebühren an, lediglich für Sondertelefonnummern und Gespräche ins Ausland. Unsere aktuell gültigen Pflegesätze finden Sie auf der angefügten Seite. Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Pilgerheim Weltersbach _________________________________________________________________________ Dieses Informationsblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der geltenden Rechts- und Gesetzeslage erarbeitet worden. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen. I:Daten/ Abrechnung/ Formulare/ Informationen zur Kurzzeitpflege Stand: 01.06.2015 Unsere ab 01.06.2015 gültigen Pflegesätze: Häuser: Bethel, Bethanien, Bethlehem , Tabea ohne Pflegestufe ZweibettEinbetttäglich zimmer zimmer Haus Siloah Einbettzimmer Haus Tiberias Einbettzimmer 30,87 € 30,87 € 30,87 € 30,87 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € Unterkunft 19,83 € 19,83 € 19,83 € 19,83 € Verpflegung 15,27 € 15,27 € 15,27 € 15,27 € 8,45 € 11,95 € 18,56 € 24,39 € 78,11 € 81,61 € 88,22 € 94,05 € Pflegebedingte Kosten Ausbildungsumlage Investitionskosten Heimentgelt gesamt Häuser: Bethel, Bethanien, Bethlehem , Tabea Pflegestufe 1 ZweibettEinbetttäglich zimmer zimmer Haus Siloah Einbettzimmer Haus Tiberias Einbettzimmer 48,77 € 48,77 € 48,77 € 48,77 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € Unterkunft 19,83 € 19,83 € 19,83 € 19,83 € Verpflegung 15,27 € 15,27 € 15,27 € 15,27 € 8,45 € 11,95 € 18,56 € 24,39 € 96,01 € 99,51 € 106,12 € 111,95 € Pflegebedingte Kosten Ausbildungsumlage Investitionskosten Heimentgelt gesamt Häuser: Bethel, Bethanien, Bethlehem , Tabea Pflegestufe 2 ZweibettEinbetttäglich zimmer zimmer Haus Siloah Einbettzimmer Haus Tiberias Einbettzimmer 70,25 € 70,25 € 70,25 € 70,25 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € Unterkunft 19,83 € 19,83 € 19,83 € 19,83 € Verpflegung 15,27 € 15,27 € 15,27 € 15,27 € 8,45 € 11,95 € 18,56 € 24,39 € 117,49 € 120,99 € 127,60 € 133,43 € Pflegebedingte Kosten Ausbildungsumlage Investitionskosten Heimentgelt gesamt Häuser: Bethel, Bethanien, Bethlehem , Tabea Pflegestufe 3 ZweibettEinbetttäglich zimmer zimmer Haus Siloah Einbettzimmer Haus Tiberias Einbettzimmer 92,53 € 92,53 € 92,53 € 92,53 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € 3,69 € Unterkunft 19,83 € 19,83 € 19,83 € 19,83 € Verpflegung 15,27 € 15,27 € 15,27 € 15,27 € 8,45 € 11,95 € 18,56 € 24,39 € 139,77 € 143,27 € 149,88 € 155,71 € Pflegebedingte Kosten Ausbildungsumlage Investitionskosten Heimentgelt gesamt I:Daten/ Abrechnung/ Formulare/ Informationen zur Kurzzeitpflege Stand: 01.06.2015
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