Informationsblatt / Pflegesätze

Informationen
zur Kurzzeitpflege
und Verhinderungspflege
Weltersbach 9, 42799 Leichlingen
Tel. 02174/ 730-714 Fax 02174/ 730-718
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kurzzeitpflege im Pilgerheim Weltersbach.
Innerhalb unserer Einrichtung bieten wir die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung von
pflegebedürftigen Menschen an, der sogenannte Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese
Möglichkeit kann z. B. dann in Anspruch genommen werden, wenn ein pflegender Angehöriger in
Urlaub fahren möchte oder selbst erkrankt ist.
Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse übernimmt bei vorhandener Pflegestufe und nach vorheriger Beantragung der
Kurzzeitpflege die pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlage bis zu einem Betrag von
1.612 € für max. 28 Tage im Kalenderjahr. Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung von z.
Zt. täglich 35,10 € müssen privat übernommen werden. Die Investitionskosten werden in der
Regel ab Pflegestufe 1 von dem örtlichen Sozialhilfeträger bzw. der Kriegsopferfürsorge (bei
Wohnort in NRW) gefördert.
Wenn in der ambulanten Pflege zusätzliche Betreuungsleistungen von der Pflegekasse bewilligt
wurden, besteht die Möglichkeit, die Kosten der Unterkunft und Verpflegung über das bestehende
Budget mit der Pflegekasse abzurechnen. Die Rechnung muss erst an die Pflegeeinrichtung
beglichen werden und kann dann zur Erstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Verhinderungspflege
Im Kalenderjahr kann zusätzlich für nochmals max. 28 Tage bis zu einem Betrag von 1.612 €
Verhinderungspflege beantragt werden, wenn der pflegende Angehörige selbst z. B. durch
Krankheit oder Überlastung verhindert ist, die Pflege durchzuführen. Allerdings ist das erst möglich,
wenn die Ersteinstufung in eine Pflegestufe bereits 6 Monate besteht.
Bei Pflegestufe 0 mit zusätzlichen Betreuungsleistungen wird ebenfalls Kurzzeit- und
Verhinderungspflege für je max. 28 Tage bis zu einem Betrag von 1.612 € bewilligt. Bitte erkundigen
Sie sich hierüber bei der zuständigen Pflegekasse.
Sozialhilfeantrag
Wir bitten vor der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege zu prüfen, ob das Entgelt für Unterkunft und
Verpflegung vom Einkommen bzw. Vermögen gezahlt werden kann. Ansonsten besteht die
Möglichkeit vor Antritt des Aufenthaltes einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Sozialamt
zu stellen. In diesem Fall bitten wir um Vorlage einer Bestätigung des Sozialamtes.
Krankenhausaufenthalt
Während eines Krankenhausaufenthaltes innerhalb der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege werden
die pflegebedingten Kosten und die Ausbildungsumlage von der Pflegekasse nicht übernommen
und die Förderung der Investitionskosten entfällt. Bis einschließlich des 3. Abwesenheitstages ist
der Pflegesatz voll zu zahlen, ab dem 4. Abwesenheitstag berechnen wir eine Bettenplatzgebühr in
Höhe von 75 % von den pflegebedingten Kosten, der Ausbildungsumlage, von den Entgelten für
Unterkunft und Verpflegung und 100 % der Investitionskosten.
Zusätzliche Betreuungsleistungen durch unsere Betreuungsassistentinnen
Zu den Leistungen der Pflege erhalten alle Bewohnerinnen und Bewohner, auch in der Kurzzeitund Verhinderungspflege, die pflegeversichert sind, ein Angebot zusätzlicher niederschwelliger
Betreuung zur Aktivierung und zur Förderung des Wohlbefindens. Die Angebote der
Betreuungsassistentinnen orientieren sich an den Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der
Bewohner/-innen und dienen der Alltagsgestaltung.
I:Daten/ Abrechnung/ Formulare/ Informationen zur Kurzzeitpflege
Stand: 01.06.2015
Die Abrechnung des täglichen Satzes (bei Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege) in Höhe von
z. Zt. 4,76 € (ab 01.04.2015) zur Finanzierung der Betreuungsassistentinnen erfolgt bei gesetzlich
Versicherten direkt mit der Pflegekasse. Bei privat versicherten Personen stellen wir den Betrag
privat in Rechnung, der dann bei der zuständigen Pflegekasse bzw. Beihilfestelle eingereicht
werden kann.
Anmeldung
Um die Termine planen zu können, bitten wir um rechtzeitige Voranmeldung unter
folgenden Telefonnummern:
Frau Jaeger (Heimleiterin)
Frau Erkelenz (Verwaltung)
02174/ 730-722 oder
02174/ 730-714.
Das Anmeldeformular und den „Ärztlichen Fragebogen“ bitten wir so schnell wie
möglich an uns zurück zu senden. Den Vertrag mit den entsprechenden Informationen
schicken wir Ihnen kurz vor dem Termin zu.
Bitte bringen Sie zur Aufnahme folgende Dinge mit:
-
Bescheinigung über die bewilligte Pflegestufe bzw. Bestätigung
Genehmigung der Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege (Pflegekasse)
über
die
-
Mitteilung an die Verwaltung über den Bezug einer Grundrente (Kriegsopferfürsorge)
-
Krankenversichertenkarte/ Rezeptgebührenbefreiung
-
Medikamente / Medikamentenplan
-
Pflegemittel / Verbandsmittel/ Toilettenartikel
-
Inkontinenzmaterial
(Wenn das Inkontinenzmaterial in Ausnahmefällen nicht mitgebracht werden kann,
stellen wir laut Vertrag täglich 0,88 € privat in Rechnung)
-
reichlich Leibwäsche (wird nicht von uns gewaschen)
-
Hilfsmittel ( z. B. Rollstuhl, Gehwagen etc.)
-
Kontaktadresse / Urlaubsadresse Angehörige
Telefon
Für die Bereitstellung eines Telefons berechnen wir eine einmalige Gebühr von 5 € pro
Aufenthalt. Für das deutsche Festnetz und Handynetz fallen keine Gesprächsgebühren an,
lediglich für Sondertelefonnummern und Gespräche ins Ausland.
Unsere aktuell gültigen Pflegesätze finden Sie auf der angefügten Seite. Bei weiteren
Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Pilgerheim Weltersbach
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Dieses Informationsblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und
Gewissen unter Berücksichtigung der geltenden Rechts- und Gesetzeslage erarbeitet worden. Es wird jedoch keine
Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen.
I:Daten/ Abrechnung/ Formulare/ Informationen zur Kurzzeitpflege
Stand: 01.06.2015
Unsere ab 01.06.2015 gültigen Pflegesätze:
Häuser: Bethel, Bethanien, Bethlehem , Tabea
ohne Pflegestufe
ZweibettEinbetttäglich
zimmer
zimmer
Haus Siloah
Einbettzimmer
Haus Tiberias
Einbettzimmer
30,87 €
30,87 €
30,87 €
30,87 €
3,69 €
3,69 €
3,69 €
3,69 €
Unterkunft
19,83 €
19,83 €
19,83 €
19,83 €
Verpflegung
15,27 €
15,27 €
15,27 €
15,27 €
8,45 €
11,95 €
18,56 €
24,39 €
78,11 €
81,61 €
88,22 €
94,05 €
Pflegebedingte Kosten
Ausbildungsumlage
Investitionskosten
Heimentgelt gesamt
Häuser: Bethel, Bethanien, Bethlehem , Tabea
Pflegestufe 1
ZweibettEinbetttäglich
zimmer
zimmer
Haus Siloah
Einbettzimmer
Haus Tiberias
Einbettzimmer
48,77 €
48,77 €
48,77 €
48,77 €
3,69 €
3,69 €
3,69 €
3,69 €
Unterkunft
19,83 €
19,83 €
19,83 €
19,83 €
Verpflegung
15,27 €
15,27 €
15,27 €
15,27 €
8,45 €
11,95 €
18,56 €
24,39 €
96,01 €
99,51 €
106,12 €
111,95 €
Pflegebedingte Kosten
Ausbildungsumlage
Investitionskosten
Heimentgelt gesamt
Häuser: Bethel, Bethanien, Bethlehem , Tabea
Pflegestufe 2
ZweibettEinbetttäglich
zimmer
zimmer
Haus Siloah
Einbettzimmer
Haus Tiberias
Einbettzimmer
70,25 €
70,25 €
70,25 €
70,25 €
3,69 €
3,69 €
3,69 €
3,69 €
Unterkunft
19,83 €
19,83 €
19,83 €
19,83 €
Verpflegung
15,27 €
15,27 €
15,27 €
15,27 €
8,45 €
11,95 €
18,56 €
24,39 €
117,49 €
120,99 €
127,60 €
133,43 €
Pflegebedingte Kosten
Ausbildungsumlage
Investitionskosten
Heimentgelt gesamt
Häuser: Bethel, Bethanien, Bethlehem , Tabea
Pflegestufe 3
ZweibettEinbetttäglich
zimmer
zimmer
Haus Siloah
Einbettzimmer
Haus Tiberias
Einbettzimmer
92,53 €
92,53 €
92,53 €
92,53 €
3,69 €
3,69 €
3,69 €
3,69 €
Unterkunft
19,83 €
19,83 €
19,83 €
19,83 €
Verpflegung
15,27 €
15,27 €
15,27 €
15,27 €
8,45 €
11,95 €
18,56 €
24,39 €
139,77 €
143,27 €
149,88 €
155,71 €
Pflegebedingte Kosten
Ausbildungsumlage
Investitionskosten
Heimentgelt gesamt
I:Daten/ Abrechnung/ Formulare/ Informationen zur Kurzzeitpflege
Stand: 01.06.2015