Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses am Montag, den 16. März 2015, 18.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal. Anwesend waren: 1. Bürgermeister Gemeinderätin Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderätin Gemeinderat Gemeinderat Rasp Franz Spiesberger Ute Wiltsch Peter Prex Josef Koller Michael Plenk Rosi Aschauer Georg Leubner Manfred Entschuldigt waren: Gemeinderat 3. Bürgermeister 2. Bürgermeister Lochschmied Hermann Wenig Josef Mittner Bartl Unentschuldigt war: Gemeinderat Rasp Sebastian Es wurde ordnungsgemäß geladen. Den Vorsitz führte der 1. Bürgermeister. Als fachkundige Personen waren zugegen: Geschäftsleiter Kämmerer Marktbaumeister Ordnungsamtsleiterin zu TOP 1: zu TOP 1: Kurz Anton Beer Richard Hasenknopf Peter Lanzendörfer Elke Lindner Andreas, Jonathan-Jugendhilfe gGmbH Homberg Elisabeth, Seniorenreferentin Der Hauptausschuss fasste im öffentlichen Teil keine Beschlüsse. 1. Informationen und Anfragen Aufgrund des Hinweises von GR M. Leubner aus der vergangenen Marktgemeinderatssitzung vom 23.02.2015 auf die mangelhafte Qualität der „Gelben Säcke“ für den Plastikmüll verliest der 1. Bürgermeister ein Schreiben der Firma Papyrus vom 04.03.2015, wonach in naher Zukunft eine Qualitätsverbesserung der „Gelben Säcke“ zugesagt wird. Seite | 1 - Seniorenreferentin Elisabeth Homberg gibt einen aktuellen Bericht über die Seniorenarbeit im Mehrgenerationenhaus „Werk 34“. Insgesamt kann eine sehr positive Resonanz seitens der Senioren festgestellt werden. - Der über Jonathan Jugendhilfe beauftragte Sozialpädagoge für das Werk 34, Herr Andi Lindner informiert ebenso über die aktuelle offene Jugendarbeit. Hierzu gibt er einen Überblick, insbesondere über die Umsetzung der Leistungsbeschreibung und der Projekte (u. a. auch Integrationsarbeit mit ausländischen Flüchtlingsjugendlichen, Beratung von Eltern und Jugendlichen und regelmäßige Monatsaktionen). Ende der öffentlichen Sitzung! Sitzungsende: 18.45 Uhr Für das Protokoll: 20/pl Der Vorsitzende: E. Lanzendörfer Franz Rasp Verteiler: Alle Mitglieder des Marktgemeinderates Seite | 2 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses am Montag, den 16. März 2015, 18.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal. Über die Anwesenheit der Mitglieder gibt die 1. Niederschrift vom gleichen Tage näheren Aufschluss. Der Hauptausschuss fasste nachfolgende Beschlussvorschläge für den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung: 1. Werk 34 (Grundsatzbeschluss über Weiterbetrieb) Das Werk 34 wird zu den bisherigen Konditionen unbefristet fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung sowie für die Barrierefreiheit zu erarbeiten und mit einem entsprechenden Finanzierungsvorschlag dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 2. Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Gewährung eines Qualitätsbonus plus Es besteht Einverständnis, dass der Markt Berchtesgaden ebenfalls den Qualitätsbonus plus in gleicher Höhe wie der Freistaat an die Träger der Einrichtungen gewährt. Die Mittel werden zur Qualitätsverbesserung eingesetzt. 3. Erhöhung der Hörergebühren an der Volkshochschule Berchtesgaden ab dem Herbstsemester 2015 Ab dem Herbstsemester 2015 werden die Hörergebühren von 6,00 € auf 7,00 € je Unterrichtsdoppelstunde (90 Minuten) festgesetzt. Bei Nichteinhaltung der Anmeldemodalitäten (Anmeldung im Kurs anstatt im Rathaus) wird ab dem Herbstsemester 2015 eine zusätzliche Aufwandspauschale von 3,00 € bis 10,00 € (gestaffelt nach der Höhe der Kursgebühr) erhoben. Seite | 3 4. Erlass einer Satzung für kommunale Ehrungen mit 6 : 2 Stimmen zugestimmt: Der Markt Berchtesgaden erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), BayRS 2020-1-1-I in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796 BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 37 der Verordnung vom 22.7.2014 (GVBl. S. 286), folgende Satzung über gemeindliche Ehrungen §1 Art der Ehrung (1) Persönlichkeiten, welche sich um den Markt Berchtesgaden verdient haben, können durch die Verleihung des „Goldenen Ehrenrings“ geehrt werden. (2) Die gesetzlichen Vorschriften über das Ehrenbürgerrecht (Art. 16 GO) bleiben unberührt. §2 Der Goldene Ehrenring (1) Der Goldene Ehrenring des Marktes Berchtesgaden ist ein durchweg aus legiertem Gold bestehenden Siegelring, welcher das Gemeindewappen des Marktes Berchtesgaden trägt. Am Fassungsrand des Ringes befindet sich die Inschrift „Ehrenring des Marktes Berchtesgaden“; ferner wird auf der Innenseite des Rings der Name des Geehrten und der Tag der Verleihung eingraviert. (2) Der Goldene Ehrenring kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich hohe Verdienste um den Markt Berchtesgaden erworben haben. Der Begriff „hohe Verdienste“ ist so auszulegen, dass eine Entwertung der Auszeichnung vermieden wird. In Betracht kommen insbesondere Verdienste im Rahmen langjähriger Ausübung gemeindlicher Ehrenämter und andere außergewöhnliche Verdienste, die außerhalb der Erfüllung beruflicher Aufgaben liegen. Die Verleihung ist zu jeder Zeit auf höchstens sieben lebende Träger der Auszeichnung beschränkt. (3) Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des Marktgemeinderates. §3 Urkunden Über die in dieser Satzung geregelte Ehrung wird eine künstlerisch gestaltete Verleihungsurkunde ausgefertigt. Die Urkunde ist vom 1. Bürgermeister zu unterzeichnen. Seite | 4 §4 Berechtigung zu Vorschlägen Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen für die Auszeichnungen sind der 1. Bürgermeister oder ein Viertel der gesetzlichen Mitglieder des Marktgemeinderates. Die Vorschläge sind schriftlich mit Begründung beim Markt einzureichen. §5 Form der Ehrung; mit der Ehrung verbundene Recht und Pflichten (1) Die Verleihung des Ehrenringes erfolgt in einer öffentlichen Feierstunde in Anwesenheit des Marktgemeinderates. (2) Das Recht zum Tragen des Ehrenringes steht nur dem Geehrten persönlich zu. Im Übrigen werden durch die in dieser Satzung geregelten Ehrungen keine besonderen Rechte und Pflichten begründet. Nach Ableben des Geehrten bleibt die Auszeichnung im Besitz der Erben. §6 Widerruf der Ehrung Der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zieht den Verlust der Auszeichnung aufgrund dieser Satzung nach sich. Der Ehrenring ist in diesem Fall an den Markt zurückzugeben. §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Berchtesgaden, den ………………………………… Franz Rasp 1. Bürgermeister Ende der öffentlichen Sitzung! Sitzungsende: 18.45 Uhr Sämtliche Beschlussvorschläge, außer Nr. 4, wurden einstimmig gefasst. Seite | 5 Für das Protokoll: 20/pl Der Vorsitzende: E. Lanzendörfer Franz Rasp Verteiler: Alle Mitglieder des Marktgemeinderates Seite | 6
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