N i e d e r s c h r i f t

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses am Montag, den 16. März 2015,
18.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Gemeinderätin
Gemeinderat
Gemeinderat
Gemeinderat
Gemeinderätin
Gemeinderat
Gemeinderat
Rasp Franz
Spiesberger Ute
Wiltsch Peter
Prex Josef
Koller Michael
Plenk Rosi
Aschauer Georg
Leubner Manfred
Entschuldigt waren:
Gemeinderat
3. Bürgermeister
2. Bürgermeister
Lochschmied Hermann
Wenig Josef
Mittner Bartl
Unentschuldigt war:
Gemeinderat
Rasp Sebastian
Es wurde ordnungsgemäß geladen. Den Vorsitz führte der 1. Bürgermeister.
Als fachkundige Personen waren zugegen:
Geschäftsleiter
Kämmerer
Marktbaumeister
Ordnungsamtsleiterin
zu TOP 1:
zu TOP 1:
Kurz Anton
Beer Richard
Hasenknopf Peter
Lanzendörfer Elke
Lindner Andreas, Jonathan-Jugendhilfe gGmbH
Homberg Elisabeth, Seniorenreferentin
Der Hauptausschuss fasste im öffentlichen Teil keine Beschlüsse.
1.
Informationen und Anfragen
Aufgrund des Hinweises von GR M. Leubner aus der vergangenen Marktgemeinderatssitzung vom 23.02.2015 auf die mangelhafte Qualität der „Gelben Säcke“ für den
Plastikmüll verliest der 1. Bürgermeister ein Schreiben der Firma Papyrus vom
04.03.2015, wonach in naher Zukunft eine Qualitätsverbesserung der „Gelben Säcke“
zugesagt wird.
Seite | 1
-
Seniorenreferentin Elisabeth Homberg gibt einen aktuellen Bericht über die Seniorenarbeit im Mehrgenerationenhaus „Werk 34“. Insgesamt kann eine sehr positive
Resonanz seitens der Senioren festgestellt werden.
-
Der über Jonathan Jugendhilfe beauftragte Sozialpädagoge für das Werk 34, Herr Andi
Lindner informiert ebenso über die aktuelle offene Jugendarbeit. Hierzu gibt er einen
Überblick, insbesondere über die Umsetzung der Leistungsbeschreibung und der Projekte (u. a. auch Integrationsarbeit mit ausländischen Flüchtlingsjugendlichen, Beratung von Eltern und Jugendlichen und regelmäßige Monatsaktionen).
Ende der öffentlichen Sitzung!
Sitzungsende: 18.45 Uhr
Für das Protokoll:
20/pl
Der Vorsitzende:
E. Lanzendörfer
Franz Rasp
Verteiler:
Alle Mitglieder des Marktgemeinderates
Seite | 2
Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses am Montag, den 16. März 2015,
18.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal.
Über die Anwesenheit der Mitglieder gibt die 1. Niederschrift vom gleichen Tage näheren
Aufschluss.
Der Hauptausschuss fasste nachfolgende
Beschlussvorschläge
für den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung:
1.
Werk 34 (Grundsatzbeschluss über Weiterbetrieb)
Das Werk 34 wird zu den bisherigen Konditionen unbefristet fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung sowie für die Barrierefreiheit zu erarbeiten und mit einem entsprechenden
Finanzierungsvorschlag dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
2.
Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG);
Gewährung eines Qualitätsbonus plus
Es besteht Einverständnis, dass der Markt Berchtesgaden ebenfalls den Qualitätsbonus
plus in gleicher Höhe wie der Freistaat an die Träger der Einrichtungen gewährt. Die
Mittel werden zur Qualitätsverbesserung eingesetzt.
3.
Erhöhung der Hörergebühren an der Volkshochschule Berchtesgaden ab dem Herbstsemester 2015
Ab dem Herbstsemester 2015 werden die Hörergebühren von 6,00 € auf 7,00 € je
Unterrichtsdoppelstunde (90 Minuten) festgesetzt. Bei Nichteinhaltung der Anmeldemodalitäten (Anmeldung im Kurs anstatt im Rathaus) wird ab dem Herbstsemester
2015 eine zusätzliche Aufwandspauschale von 3,00 € bis 10,00 € (gestaffelt nach der
Höhe der Kursgebühr) erhoben.
Seite | 3
4.
Erlass einer Satzung für kommunale Ehrungen
mit 6 : 2 Stimmen zugestimmt:
Der Markt Berchtesgaden erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO), BayRS 2020-1-1-I in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
(GVBl. S. 796 BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 37 der Verordnung vom
22.7.2014 (GVBl. S. 286), folgende
Satzung
über gemeindliche Ehrungen
§1
Art der Ehrung
(1) Persönlichkeiten, welche sich um den Markt Berchtesgaden verdient haben, können
durch die Verleihung des „Goldenen Ehrenrings“ geehrt werden.
(2) Die gesetzlichen Vorschriften über das Ehrenbürgerrecht (Art. 16 GO) bleiben unberührt.
§2
Der Goldene Ehrenring
(1) Der Goldene Ehrenring des Marktes Berchtesgaden ist ein durchweg aus legiertem Gold
bestehenden Siegelring, welcher das Gemeindewappen des Marktes Berchtesgaden trägt.
Am Fassungsrand des Ringes befindet sich die Inschrift „Ehrenring des Marktes Berchtesgaden“; ferner wird auf der Innenseite des Rings der Name des Geehrten und der Tag der Verleihung eingraviert.
(2) Der Goldene Ehrenring kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich hohe Verdienste
um den Markt Berchtesgaden erworben haben. Der Begriff „hohe Verdienste“ ist so auszulegen, dass eine Entwertung der Auszeichnung vermieden wird. In Betracht kommen insbesondere Verdienste im Rahmen langjähriger Ausübung gemeindlicher Ehrenämter und
andere außergewöhnliche Verdienste, die außerhalb der Erfüllung beruflicher Aufgaben liegen. Die Verleihung ist zu jeder Zeit auf höchstens sieben lebende Träger der Auszeichnung
beschränkt.
(3) Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des Marktgemeinderates.
§3
Urkunden
Über die in dieser Satzung geregelte Ehrung wird eine künstlerisch gestaltete Verleihungsurkunde ausgefertigt. Die Urkunde ist vom 1. Bürgermeister zu unterzeichnen.
Seite | 4
§4
Berechtigung zu Vorschlägen
Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen für die Auszeichnungen sind der 1. Bürgermeister oder ein Viertel der gesetzlichen Mitglieder des Marktgemeinderates. Die Vorschläge
sind schriftlich mit Begründung beim Markt einzureichen.
§5
Form der Ehrung;
mit der Ehrung verbundene Recht und Pflichten
(1) Die Verleihung des Ehrenringes erfolgt in einer öffentlichen Feierstunde in Anwesenheit
des Marktgemeinderates.
(2) Das Recht zum Tragen des Ehrenringes steht nur dem Geehrten persönlich zu. Im Übrigen
werden durch die in dieser Satzung geregelten Ehrungen keine besonderen Rechte und
Pflichten begründet. Nach Ableben des Geehrten bleibt die Auszeichnung im Besitz der
Erben.
§6
Widerruf der Ehrung
Der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zieht den Verlust der Auszeichnung aufgrund dieser Satzung nach sich. Der Ehrenring ist in diesem Fall an den Markt zurückzugeben.
§7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Berchtesgaden, den …………………………………
Franz Rasp
1. Bürgermeister
Ende der öffentlichen Sitzung!
Sitzungsende: 18.45 Uhr
Sämtliche Beschlussvorschläge, außer Nr. 4, wurden einstimmig gefasst.
Seite | 5
Für das Protokoll:
20/pl
Der Vorsitzende:
E. Lanzendörfer
Franz Rasp
Verteiler:
Alle Mitglieder des Marktgemeinderates
Seite | 6