Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates am Montag, den 23. März 2015, 18.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal. Anwesend waren: 1. Bürgermeister Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat 2. Bürgermeister Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderätin Gemeinderat Gemeinderat Rasp Franz Hölzlwimmer Helmut Prex Josef Wiltsch Peter Rasp Sebastian Haslinger Josef Wendlinger Herbert Mittner Bartl Aschauer Georg Dr. Wimmer Bartl Leubner Manfred Koller Michael Plenk Rosi Schwab Richard Kortenacker Hans-Jürgen Entschuldigt waren: Gemeinderat Gemeinderat 3. Bürgermeister Gemeinderat Gemeinderätin Gemeinderätin Lochschmied Hermann Schmidt Florian Wenig Josef Langosch Helmut Spiesberger Ute Wimmer Sabine Es wurde ordnungsgemäß geladen. Den Vorsitz führte der 1. Bürgermeister. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde das Protokoll der letzten Marktgemeinderatssitzung vom 2.3.2015 in Umlauf gegeben Einwendungen hiergegen wurden nicht erhoben. Als fachkundige Personen waren zugegen: zu TOP 1: Geschäftsleiter Kämmerer Marktbaumeister Ordnungsamtsleiterin Seniorenreferentin Sozialpädagoge Kurz Anton Beer Richard Hasenknopf Peter Lanzendörfer Elke Homberg Elisabeth Lindner Andi, Jonathan Der Marktgemeinderat fasste nachfolgende Beschlüsse: Seite | 1 GR Dr. B. Wimmer verlässt den Sitzungssaal! 1. Werk 34 (Grundsatzbeschluss über Weiterbetrieb) - Seniorenreferentin Elisabeth Homberg gibt einen aktuellen Bericht über die Seniorenarbeit im Mehrgenerationenhaus „Werk 34“ ab. Insgesamt kann eine sehr positive Resonanz seitens der Senioren festgestellt werden. Die immer wiederkehrenden Wochenaktivitäten werden von den Senioren sehr gut angenommen. Dabei bringen sie sich insbesondere als ehrenamtliche Helfer sehr aktiv mit ein. Für die weitere Zukunft wünscht sich Frau Homberg als Qualitätsverbesserung insbesondere eine/n neutrale/n Mitarbeiter/in vor Ort, abschließbare Schränke für Materialien für die ehrenamtlichen Referenten und ein Anlaufbüro für die Freiwilligenarbeit. - Der über Jonathan Jugendhilfe beauftragte Sozialpädagoge für das Werk 34, Herr Andi Lindner informiert ebenso über die aktuelle offene Jugendarbeit. Hierzu gibt er einen Überblick vor allem über die Umsetzung der Leistungsbeschreibung und der Projekte (u. a. auch Integrationsarbeit mit ausländischen Flüchtlingsjugendlichen, Beratung von Eltern und Jugendlichen und regelmäßige Monatsaktionen). Beschluss: Das Werk 34 wird zu den bisherigen Konditionen unbefristet fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung sowie für die Barrierefreiheit zu erarbeiten und mit einem entsprechenden Finanzierungsvorschlag dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. GR Dr. B. Wimmer erscheint wieder im Sitzungssaal! 2. Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Gewährung eines Qualitätsbonus plus Es besteht Einverständnis, dass der Markt Berchtesgaden ebenfalls den Qualitätsbonus plus in gleicher Höhe wie der Freistaat an die Träger der Einrichtungen gewährt. Die Mittel werden zur Qualitätsverbesserung eingesetzt. 3. Interkommunale Zusammenarbeit im südlichen Landkreis; „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ Der Gemeinderat beschließt das Arbeitspapier (Stand: März 2015) für die 5 Talkesselgemeinden zum Städtebauförderungsprogramm „Kleine Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ in seinen Aussagen und Zielsetzungen. Seite | 2 4. Erlass einer Satzung für kommunale Ehrungen mit 10 : 5 Stimmen zugestimmt: Der Markt Berchtesgaden erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), BayRS 2020-1-1-I in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796 BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 37 der Verordnung vom 22.7.2014 (GVBl. S. 286), folgende Satzung über gemeindliche Ehrungen §1 Art der Ehrung (1) Persönlichkeiten, welche sich um den Markt Berchtesgaden verdient haben, können durch die Verleihung des „Goldenen Ehrenrings“ geehrt werden. (2) Die gesetzlichen Vorschriften über das Ehrenbürgerrecht (Art. 16 GO) bleiben unberührt. §2 Der Goldene Ehrenring (1) Der Goldene Ehrenring des Marktes Berchtesgaden ist ein durchweg aus legiertem Gold bestehenden Siegelring, welcher das Gemeindewappen des Marktes Berchtesgaden trägt. Am Fassungsrand des Ringes befindet sich die Inschrift „Ehrenring des Marktes Berchtesgaden“; ferner wird auf der Innenseite des Rings der Name des Geehrten und der Tag der Verleihung eingraviert. (2) Der Goldene Ehrenring kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich hohe Verdienste um den Markt Berchtesgaden erworben haben. Der Begriff „hohe Verdienste“ ist so auszulegen, dass eine Entwertung der Auszeichnung vermieden wird. In Betracht kommen insbesondere Verdienste im Rahmen langjähriger Ausübung gemeindlicher Ehrenämter und andere außergewöhnliche Verdienste, die außerhalb der Erfüllung beruflicher Aufgaben liegen. Die Verleihung ist zu jeder Zeit auf höchstens sieben lebende Träger der Auszeichnung beschränkt. (3) Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des Marktgemeinderates. §3 Urkunden Über die in dieser Satzung geregelte Ehrung wird eine künstlerisch gestaltete Verleihungsurkunde ausgefertigt. Die Urkunde ist vom 1. Bürgermeister zu unterzeichnen. Seite | 3 §4 Berechtigung zu Vorschlägen Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen für die Auszeichnungen sind der 1. Bürgermeister oder ein Viertel der gesetzlichen Mitglieder des Marktgemeinderates. Die Vorschläge sind schriftlich mit Begründung beim Markt einzureichen. §5 Form der Ehrung; mit der Ehrung verbundene Recht und Pflichten (1) Die Verleihung des Ehrenringes erfolgt in einer öffentlichen Feierstunde in Anwesenheit des Marktgemeinderates. (2) Das Recht zum Tragen des Ehrenringes steht nur dem Geehrten persönlich zu. Im Übrigen werden durch die in dieser Satzung geregelten Ehrungen keine besonderen Rechte und Pflichten begründet. Nach Ableben des Geehrten bleibt die Auszeichnung im Besitz der Erben. §6 Widerruf der Ehrung Der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zieht den Verlust der Auszeichnung aufgrund dieser Satzung nach sich. Der Ehrenring ist in diesem Fall an den Markt zurückzugeben. §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Berchtesgaden, den ………………………………… Franz Rasp 1. Bürgermeister 5. Erhöhung der Hörergebühren an der Volkshochschule Berchtesgaden ab dem Herbstsemester 2015 Ab dem Herbstsemester 2015 werden die Hörergebühren von 6,00 € auf 7,00 € je Unterrichtsdoppelstunde (90 Minuten) festgesetzt. Bei Nichteinhaltung der Anmeldemodalitäten (Anmeldung im Kurs anstatt im Rathaus) wird ab dem Herbstsemester Seite | 4 2015 eine zusätzliche Aufwandspauschale von 3,00 € bis 10,00 € (gestaffelt nach der Höhe der Kursgebühr) erhoben. 6. Informationen und Anfragen - Auf die Anfrage von GR M. Leubner in der vergangenen Marktgemeinderatssitzung vom 2.3.2015 berichtet der 1. Bürgermeister über den aktuellen Sachstand des Breitbandausbaus. Das Ingenieurbüro ist hierfür beauftragt. Derzeit läuft die Markterkundungsphase. Hierzu werden Netzbetreiber zu Stellungnahmen aufgefordert, um herauszufinden, ob ggf. Netzbetreiber den Ausbau in eigener Regie durchführen würden. - GR H. Kortenacker erkundigt sich nach der aktuellen Situation der Sportstätten an der Breitwiese. 1. Bürgermeister Franz Rasp erklärt, dass im aktuellen Finanzplan des Landkreises für die Sanierungskosten der Sportstätten keine Mittel vorgesehen seien. Derzeit werden die tatsächlichen Kosten ermittelt, welche dann anteilig ggf. im nächsten Finanzplanungszeitraum des Landkreises Berchtesgadener Land berücksichtigt werden. - GR Sebastian Rasp stellt fest, dass sich die Wintersaison dem Ende naht und erkundigt sich, ob sich die Kosten für den Streumittelverbrauch im Vergleich zu den Vorjahren erhöht haben. MBM Peter Hasenknopf erwidert, dass die Verbrauchskostenermittlung noch nicht fertiggestellt ist. Es könne aber bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass die Verbrauchskosten für die Wintersaison 2014/2015 über dem Durchschnitt der Vorjahre liegen. Ende der öffentlichen Sitzung! Sitzungsende: 19.10 Uhr Sämtliche Beschlüsse, außer Nr. 4, wurden einstimmig gefasst. Für das Protokoll: 20/pl Der Vorsitzende: E. Lanzendörfer Franz Rasp Verteiler: Alle Mitglieder des Marktgemeinderates Seite | 5
© Copyright 2025 ExpyDoc