17 | 2015 - Deutscher Industrie

17 | 2015
11.05.2015
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Inhaltsverzeichnis
Editorial ............................................................................................................................................................... 2
Entscheidung für das Brexit-Referendum, aber hoffentlich gegen den Brexit! ................................................ 2
Wirtschafts- und Währungsunion ................................................................................................................... 3
EU-Kommission veröffentlicht Konjunkturprognose Frühjahr 2015..................................................................... 3
Recht .................................................................................................................................................................... 4
Kommission präsentiert Vorschläge zu Investitionsschutz und Schiedsgerichtsbarkeit im TTIP ................. 4
Steuern ................................................................................................................................................................ 5
Kommissionsmitteilung zum Digitalen Binnenmarkt ................................................................................................ 5
Energie ................................................................................................................................................................. 6
Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen ....................................................................................................... 6
Umwelt ................................................................................................................................................................ 7
EuGH urteilt über Voraussetzungen zur Rücknahme von Gesetzesvorhaben .................................................... 7
Tourismus ............................................................................................................................................................ 8
Trilog-Einigung zum Neuentwurf der EU-Pauschal- und Bausteinreisenrichtlinie ......................................... 8
Kurz notiert ......................................................................................................................................................... 9
Handelsminister diskutieren TTIP, Doha-Abschluss-Runde und die östliche Partnerschaft.......................... 9
30.000 Besucher zum Europatag in den EU-Institutionen ...................................................................................... 9
China und die EU feiern 40 Jahre diplomatische Beziehungen ............................................................................10
Termine .............................................................................................................................................................. 10
Sitzungen der EU-Institutionen ......................................................................................................................................10
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Editorial
Entscheidung für das Brexit-Referendum, aber
hoffentlich gegen den Brexit!
Nach den Wahlen in
Großbritannien
Dr. Günter Lambertz, Leiter der Vertretung des
Deutschen Industrie- und Handelskammertages
bei der EU
Die Mehrheitsverhältnisse im britischen Unterhaus haben sich grundlegend geändert: Die europaskeptischen Konservativen können alleine
regieren, die eher europafreundliche Labour-Party und die Liberaldemokraten haben deutlich an Sitzen verloren und die schottischen
Nationalisten bilden nunmehr die drittstärkste Fraktion. Diese neue
Konstellation wird auch Einfluss auf die EU haben. So wie die EU die
politische Ausrichtung der neuen Regierung in Griechenland nicht
einfach negieren kann, wird sie sich auch den Wünschen aus London
nicht ohne weiteres verschließen können.
Auch wenn das britische Wahlsystem der EU-kritischen UKIP nur einen
Sitz zubilligt – mit gut 3,8 Millionen Wählern hat sie nach den Tories
und Labour die meisten Wähler gewonnen. Eine derart hohe Zahl an
deutlichen Euro-Kritikern zeigt, dass es in Sachen EU in der britischen
Gesellschaft brodelt. Und auch wenn sich die Briten beim von Cameron
versprochenen Brexit-Referendum für einen Verbleib in der EU aussprechen, bleibt es ungemütlich. Die EU wird sich auf harte Verhandlungen
mit Großbritannien einstellen müssen. Zunächst sind allerdings die
Briten gefordert, aus einem diffusen Unbehagen gegenüber der EU zu
konkreten Vorschlägen für eine Neujustierung zu kommen.
Aus wirtschaftlicher Sicht wäre ein Votum gegen die EU-Mitgliedschaft
bei der angekündigten Volksabstimmung ein schwerer Schlag für das
Land: Es würde bei einem EU-Austritt international an Gewicht verlieren und an die Außengrenzen eines relativ homogenen Wirtschaftsblocks gedrängt. Gerade der Binnenmarkt, das aus Sicht der Briten
wichtigste EU-Projekt, bliebe versperrt. Im schlimmsten Fall müsste das
Land wieder Zölle entrichten und mühsam neue Abkommen mit den
EU-Ländern abschließen. Immerhin rund die Hälfte der britischen Exporte geht in die EU. Auch würden die Freihandelsabkommen, die die
EU mit Drittländern geschlossen hat, für Großbritannien nicht mehr
gelten. Wohl noch schlimmer wäre, dass Londons Rolle als führender
europäischer Finanzplatz ins Wanken käme. All dies würde große Unsicherheit bei Investoren und Handelspartnern erzeugen.
Doch auch Deutschland und die EU hätten mit einem Brexit zu kämpfen: Ihnen würde der wichtigste Advokat für freien und fairen Wettbewerb sowie für Freihandel wegbrechen.
Ihr
Günter Lambertz
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Wirtschafts- und Währungsunion
EU-Kommission veröffentlicht Konjunkturprognose Frühjahr 2015
EU-Wirtschaftswachstum
fasst weiter Tritt
Der Konjunkturoptimismus der EU-Kommission nimmt zu: Laut ihrer
jetzt vorgelegten Frühjahresprognose wächst die Wirtschaft in der
Europäischen Union im Laufe des Jahres um 1,8 Prozent und in der
Eurozone um 1,5 Prozent. Damit hebt die EU-Kommission ihre Wachstumserwartung um 0,1 bzw. 0,2 Prozentpunkte an. Für Deutschland
geht die EU-Kommission für 2015 von 1,9 Prozent und 2016 von 2,0
Prozent Wachstum aus.
Die Wirtschaft in der EU profitiert gegenwärtig von kurzfristigen Sonderfaktoren, wie die Volkswirte der EU-Kommission feststellten: Die
relativ niedrigen Ölpreise, der Schwung der Weltwirtschaft und der
niedrige Eurokurs helfen der strukturell noch ausbaufähigen EUWachstumsdynamik.
Geldpolitisch sorge die quantitative Lockerung der Europäischen Zentralbank für niedrigere Zinssätze und positivere Erwartungen hinsichtlich der Kreditbedingungen. Zusätzlich erwartet die Kommission, dass
die Strukturreformen der EU-Mitgliedstaaten zunehmend positive Wirkung entfalten. Vor diesem Hintergrund fallen die Wachstumsprognosen für die kommenden Jahre auch höher als 2015 aus: 2016 erwarten
die EU-Volkswirte ein BIP-Plus von 2,1 Prozent und im EuroWährungsgebiet von 1,9 Prozent.
Die Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre machen sich
in den öffentlichen Haushalten der EU-Mitglieder positiv bemerkbar.
Die öffentliche Defizitquote der EU soll sich von 2,9 Prozent im Jahr
2014 auf 2,5 Prozent in diesem Jahr verringern und nächstes Jahr auf
2,0 Prozent zurückgehen. Für das Euro-Währungsgebiet wird ein Rückgang auf 2,0 Prozent im Jahr 2015 (2014: 2,4 Prozent) und auf 1,7
Prozent im Jahr 2016 prognostiziert.
Die Frühjahrsprognose der EU-Kommission sendet nach Ansicht des
DIHK ein klares Signal: Die Strukturreformen wirken. Das Zusammenspiel von Weltwirtschaft, Ölpreis, Wechselkurs und Niedrigstzinsen
hilft bei dem für Strukturanpassungen typischen langen Weg zu neuer
Wettbewerbsstärke. Vor allem die reformeifrigsten Länder ernten inzwischen die Früchte ihrer Anstrengungen: Mit vorhergesagten 2,8
Prozent Wachstum befinden sich Spanien und mit 3,6 Prozent zudem
Irland in der Spitzengruppe. Frankreich und Italien haben noch gewaltige Aufgaben vor sich und landen vorerst nur bei einem Wachstumsplus von 1,1 Prozent bzw. 0,6 Prozent.
(Go)
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11.05.2015
Recht
Kommission präsentiert Vorschläge zu Investitionsschutz und Schiedsgerichtsbarkeit im TTIP
Kommissarin Malmström
diskutiert mit EP und Rat
Die Kernfragen bei der Reform der EU-Investitionspolitik im Rahmen
von TTIP beträfen das Recht der Mitgliedstaaten, ihre öffentlichen
Politikziele zu verfolgen, die Organisation des Schiedsgerichts, die Einführung eines Berufungsmechanismus sowie das Verhältnis zwischen
nationalen Gerichten und Schiedsgericht. Das vertrat Handelskommissarin Cecilia Malmström bei der Vorstellung ihres neuen Konzepts für
TTIP im EP-Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) (6.5.) sowie im
Handelsministerrat (7.5.).
Das Regelungsrecht der Mitgliedstaaten soll in TTIP durch einen
eigenen Artikel gesichert werden. Damit will Malmström der Kritik
entgegen treten, die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit gebe den Investoren das Recht, die Mitgliedstaaten zu verklagen, wenn sie mit deren
neuer Gesetzgebung im Bereich der öffentlichen Ordnung unzufrieden
seien. Die Mitgliedstaaten sollen dabei den Schutzstandard einführen
dürfen, den sie für angemessen halten.
Eine Verbesserung der Qualität der Schiedsgerichtsbarkeit soll dadurch
erfolgen, dass alle Schiedsrichter aus einer Liste gewählt werden, die
zuvor von den Parteien des Abkommens vereinbart wurde. Dritte sollen
dem Streit beitreten können, wenn sie ein vitales Interesse an dessen
Ausgang haben.
Zudem soll ein ständiger bilateraler Berufungsmechanismus nach dem
Vorbild des WTO Appellate Body eingeführt werden, der prüfen soll, ob
ein Schiedsspruch Rechtsfehler oder offensichtliche Fehler bei der Tatsachenerforschung enthält. Langfristig soll daraus ein multilateraler
Berufungsmechanismus werden, der den Parteien aller EU-Investitionsabkommen offen steht.
Parallele Klagen vor nationalen Gerichten und dem Schiedsgericht
sollen durch den TTIP-Vertrag ausgeschlossen werden – entweder
durch eine Entscheidung zu Anfang des Verfahrens („fork in the road
clause“) oder durch einen Verzicht auf den Zugang zu nationalen Gerichten sobald eine Klage an das Schiedsgericht übermittelt wird („no
u-turn clause“).
Wann Kommissarin Malmström einen konkreten Textvorschlag vorlegen
will, ist noch nicht bekannt.
(bw)
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11.05.2015
Steuern
Kommissionsmitteilung zum Digitalen Binnenmarkt
Interessante Vorschläge zur
Reform des EU-Mehrwertsteuersystems
In ihrer Mitteilung vom vergangenen Mittwoch (6.5.) - „Strategie für
einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ - hat die Europäische Kommission zwei Empfehlungen der Expertengruppe für die Besteuerung
der digitalen Wirtschaft aus dem vergangenen Jahr analysiert:
Zum einen ging es um die Abschaffung von Ausnahmen von der Mehrwertsteuer-Pflicht bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe für Warenlieferungen von Nicht-EU-Unternehmen an Endverbraucher (B2C) innerhalb der Union. Dies wird damit begründet, dass diese ursprünglich als
Erleichterung gedachte Maßnahme immer häufiger auch von großen
Unternehmen in Anspruch genommen werde, zu hohen Einnahmeverlusten für die Finanzverwaltung führe und für EU-Unternehmen ein
handfester Wettbewerbsnachteil sei.
Zum zweiten ging es um die Einführung einer zentralen Stelle für die
Registrierung und Bezahlung von mehrwertsteuerpflichten Umsätzen
auch für Warenlieferungen im B2C-Bereich; diese soll vom Sitzland des
Lieferanten errichtet und betrieben werden. Hier stellen sich nach Auffassung der EU-Kommission zwei Überlegungen:
Zum einem sollte in der EU eine Aufgriffsgrenze (Schwellenwert) für
grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen eingeführt werden
– wie sie bereits für Warenlieferungen besteht. Das würde für Kleinunternehmer eine wesentliche Erleichterung bedeuten. Nach geltender
Rechtslage (Änderung des Leistungsortes) wachsen sie mit ihren Leistungserbringungen außerhalb des eigenen Mitgliedstaates vom ersten
Euro an in die Steuerpflicht hinein. Zum anderen müsse eine Lösung
gefunden werden für die Mehrwertsteuer-Prüfung: Nach gegenwärtiger Rechtslage prüft der Fiskus des Empfänger-Staates. Das führt bei
den Erbringern bestimmter elektronischer Dienstleistungen im Extremfall zur Prüfung durch 28 verschiedene Steuerverwaltungen.
Die Kommission hatte angekündigt, im MwSt-Bereich vom so genannten Ursprungsland- zum Bestimmungslandprinzip übergehen zu wollen.
Zu diesem Zweck hatte sie einen Wechsel des Besteuerungsrechts vom
Land des Erbringers bestimmter, ausgewählter Dienstleistungen zum
Mitgliedstaat des Leistungsempfängers vorgeschlagen. Dieser Wechsel
ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten. Nun möchte die EU-Kommission die
neue Rechtslage auch auf Warenlieferungen an Private ausdehnen.
(Wei)
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11.05.2015
Energie
Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen
Kommission nimmt
eingeführte sowie geplante
Mechanismen unter die Lupe
Am 29.04. hat die EU-Kommission eine beihilferechtliche Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen in elf Mitgliedstaaten – darunter
auch Deutschland – eingeleitet.
Ziel der Untersuchung ist es, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten
bei der Planung, Ausgestaltung und Durchführung von Kapazitätsmechanismen die EU-Beihilfevorschriften einhalten, damit der Wettbewerb im Energiebinnenmarkt nicht beeinflusst wird. Dabei sollen nicht
nur, wie in den üblichen beihilferechtlichen Untersuchungen der Kommission der Fall, die Positionen der mitgliedstaatlichen Behörden eingeholt, sondern auch den verschiedenen Marktteilnehmern (z. B.
Stromerzeugern und Netzbetreibern) die Möglichkeit für einen Austausch mit der Kommission gegeben werden.
In den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) hat die Kommission zum ersten Mal Kriterien für die beihilferechtliche Prüfung von
Kapazitätsmechanismen festgelegt und sich dabei auf das im November 2013 veröffentlichte Arbeitsdokument zur Angemessenheit der
Stromerzeugung gestützt. Auf dieser Grundlage hat die Kommission im
Juli 2014 den Kapazitätsmechanismus für das Vereinigte Königreich
genehmigt. Ferner hat die Kommission im Zuge der beihilferechtlichen
Prüfung bestehender oder geplanter Systeme mit mehreren Mitgliedstaaten Kontakt aufgenommen.
Erste Ergebnisse der Sektoranalyse sollen Ende dieses Jahres zur Stellungnahme vorgelegt werden. Ein Abschlussbericht ist für Sommer
2016 geplant. Bereits vorher sollen die Erkenntnisse aus den laufenden
Untersuchungen jedoch in die von der Kommission im Rahmen der
Energieunion angekündigten Arbeiten für ein europäisches Strommarktdesign einfließen. Dabei wird es insbesondere um die Schaffung
eines harmonisierten Rahmens für die Bewertung und Sicherstellung
einer angemessenen Stromversorgung gehen.
Eine Pressemitteilung der Kommission ist unter folgendem Link abrufbar.
(Va)
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11.05.2015
Umwelt
EuGH urteilt über Voraussetzungen zur Rücknahme von Gesetzesvorhaben
Auswirkungen auf das Europäische Kreislaufwirtschaftspaket ?
Am 7. März 2015 hat die EU-Kommission nach langer Diskussion das
im Juni 2014 vorgelegte Kreislaufwirtschaftspaket aus dem Gesetzgebungsprozess zurückgezogen. Die Entscheidung wurde seinerzeit gegen
massiven Widerstand aus dem Europaparlament und dem Rat getroffen
– und wie sich nun zeigt auch gegen den Willen von EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Dieser wollte erst die jeweils 1. Lesung in Rat
und Parlament abwarten, bevor eine Entscheidung über den Rückzug
des Paketes getroffen werden sollte. Hiermit konnte er sich jedoch
nicht durchsetzen.
Derzeit arbeitet die Kommission an einem neuen Abfallgesetzespaket
sowie einem darüber hinausgehenden Fahrplan zur Kreislaufwirtschaft.
Letzterer soll die bisherigen Hürden für eine Kreislaufwirtschaft identifizieren und umfassende Maßnahmen zu deren Überwindung vorschlagen. Hierzu zählen die Preisgestaltung, Recycling, Produktionssysteme,
das öffentlichen Beschaffungswesen, das Verbraucherverhalten und
nicht zuletzt Ökodesign-Vorgaben, beispielsweise hinsichtlich der Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten.
Auch das Europaparlament hat mittlerweile einen Berichtsentwurf zum
Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“ vorgelegt
Unterdessen hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom
14. April 2015 die Bedingungen verschärft, unter denen die Kommission Gesetzesvorschläge überhaupt zurückziehen darf. So muss die EUKommission ihre Gründe dafür vor dem Rat und Parlament ausreichend
verteidigen sowie Bedenken der beiden Institutionen, die zu Änderungen von Gesetzesvorschlägen geführt haben, berücksichtigen. Dieses
Urteil bietet Rat und Parlament nun die Möglichkeit, den Rückzug des
Kreislaufwirtschaftspaketes vor Gericht anzufechten. Ob eine der beiden Institutionen davon Gebrauch machen wird, ist bislang unklar.
(AR, MF)
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11.05.2015
Tourismus
Trilog-Einigung zum Neuentwurf der EUPauschal- und Bausteinreisenrichtlinie
KMUs weniger belastet als
befürchtet
Im Trilog wurde am vergangenen Mittwoch (6.5.) ein Kompromiss bei
der Revision der Pauschal- und Bausteinreisenrichtlinie erreicht. Insgesamt steigt die Belastung der touristischen Unternehmen – allerdings
weniger als befürchtet.
Die aktuell gültige Regelung stammt aus dem Jahre 1990. In den letzten 25 Jahren hat sich aber der Reisemarkt, vor allem durch den
Onlinevertrieb, grundlegend verändert. Zudem hat sich das Buchungsverhalten der Kunden gewandelt: Laut Europäischem Parlament werden
50 Prozent aller Reisebestandteile inzwischen "einzeln" verkauft („Bausteinreise“) anstatt als klassische Pauschalreise.
Diese veränderte Ausgangssituation machte eine Neuordnung der
Richtlinie notwendig. Kern der Neuregelung ist die Erweiterung des
Anwendungsbereichs der Richtlinie, damit Verbraucher bei Bausteinreisen das gleiche Schutzniveau wie bei einer Pauschalreise erhalten.
Mehr Verbraucherschutz bedeutet allerdings zusätzliche Belastung für
Tourismusunternehmen (zum Beispiel Hotels oder Reisebüros), etwa bei
der Haftung für andere Bausteine und erweiterte Informationspflichten.
Im Trilog wurde nun erreicht, dass Hotels erst dann in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, wenn Zusatzleistungen 25 Prozent
des Gesamtpreises übersteigen. Der Rat hatte eine Schwelle von 20
Prozent gefordert. Offen war auch, in welcher Situation eine Zusatzleistung angerechnet werden muss. Nach dem Kompromiss wird eine
Zusatzleistung nun erst angerechnet, wenn ein kommerzieller Link mit
Vergütung zu einem weiteren touristischen Angebot geschaltet wird –
ein einfacher Hinweis per Link führt nicht zu einer Zurechnung. Ein
großer Streitpunkt waren die sog. Click-Through-Buchungen. Diese
sollen nun als Pauschalreise gelten, wenn bei einem Datentransfer von
Website zu Website der Name des Buchenden, seine E-Mail-Adresse
und Zahlungsdetails übermittelt werden.
Der DIHK hatte sich im Rahmen einer Eurochambres-Stellungnahme für
die Entlastung von KMUs, insbesondere von Hotels und kleinen Reisebüros eingesetzt. Der Trilog-Kompromiss muss noch in den Richtlinienentwurf eingearbeitet und vom Rat sowie vom Plenum des Parlaments
verabschiedet werden, bevor ein endgültiger Beschluss vorliegt. Danach
haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, den Entwurf in nationales
Recht umzusetzen.
(HKi)
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11.05.2015
Kurz notiert
Handelsminister diskutieren TTIP, DohaAbschluss-Runde und die östliche Partnerschaft
Auf dem Handelsministerrat am vergangenen Donnerstag (7.5.) diskutierten die Minister den Fortschritt bei den TTIP-Verhandlungen. Detailliertere Informationen zu den Reformvorschlägen für ISDS finden Sie
im Artikel im Hauptteil unseres Newsletters. Außerdem stand die Vorbereitung der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi im Dezember auf der
Agenda. Dabei ging es insbesondere um ein realistisches Arbeitsprogramm für den Abschluss der Doha-Runde. Die Handelsminister trafen
außerdem ihre Amtskollegen aus Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien und der Ukraine zum ersten Handelsministertreffen im Rahmen der östlichen Partnerschaft. Sie vereinbarten eine
verstärkte Kooperation und bereiteten den Riga-Gipfel der östlichen
Partnerschaft am 21. und 22. Mai vor.
30.000 Besucher zum Europatag in den EUInstitutionen
Zum Europatag am 9. Mai öffneten sich in Brüssel zahlreiche EUInstitutionen der Öffentlichkeit. Die etwa 30.000 Besucher wurden am
Morgen mit einer Ansprache des Vize-Kommissionspräsidenten Maros
Sefcovic begrüßt. Gleichzeitig demonstrierten die 28 Staats- und Regierungschefs der EU und die Präsidenten des Rats und der Kommission
in einer gemeinsamen Erklärung Geschlossenheit; „Wir feiern heute das
vereinte Europa, das aus der Asche des Zweiten Weltkriegs auferstanden ist“, hieß es in der Erklärung. Am 9. Mai 1950 – vor 65 Jahren –
hatte der damalige französische Außenminister Robert Schuman vorgeschlagen, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zu
schaffen. Der nachfolgend im April 1951 gegründeten sogenannte
Montanunion gehörten dann Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien,
Luxemburg und die Niederlande an. Dies war der Grundstein für die
heutige Europäische Union.
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11.05.2015
China und die EU feiern 40 Jahre diplomatische
Beziehungen
China und die Europäische Union haben in der vergangenen Woche den
40. Jahrestag des Aufbaus gegenseitiger diplomatischer Beziehungen
gefeiert. Die EU-Außenbeauftragte Frederica Mogherini und Chinas
Regierungschef Li Keqiang lobten die Kooperation und hoben gemeinsame Interessen, wie etwa die Lösung des Ukraine Konflikts auf diplomatischen Wegen, hervor.
Die EU ist Chinas wichtigster Handelspartner, für die EU ist China der
zweitgrößte Handelspartner mit einem Handelsvolumen von insgesamt
468 Milliarden Euro. Der Waren- und Dienstleistungsaustausch stieg
2014 im Jahresvergleich um 9,1 Prozent an. Europäische Unternehmen
bemängeln jedoch einen schlechten Marktzugang, ungleiche Wettbewerbsbedingungen, mangelnde Transparenz und Rechtsunsicherheiten
in China.
Termine
Sitzungen der EU-Institutionen
11.05. - 15.05.2015
Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen
11.05. - 15.05.2015
Ausschuss- und Fraktionssitzungen im EP
01.01. - 30.06.2015
lettische Ratspräsidentschaft
Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (gw)
Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: MF= Mirko Fels; Go= Christopher Gosau; HKi= Holger Kindler; AR= Dr.
Armin Rockholz; Va= Jonas Vach; Wei= Malte Weisshaar; bw= Dr. Bettina Wurster