17 | 2015 11.05.2015 17 | 1 11.05.2015 Inhaltsverzeichnis Editorial ............................................................................................................................................................... 2 Entscheidung für das Brexit-Referendum, aber hoffentlich gegen den Brexit! ................................................ 2 Wirtschafts- und Währungsunion ................................................................................................................... 3 EU-Kommission veröffentlicht Konjunkturprognose Frühjahr 2015..................................................................... 3 Recht .................................................................................................................................................................... 4 Kommission präsentiert Vorschläge zu Investitionsschutz und Schiedsgerichtsbarkeit im TTIP ................. 4 Steuern ................................................................................................................................................................ 5 Kommissionsmitteilung zum Digitalen Binnenmarkt ................................................................................................ 5 Energie ................................................................................................................................................................. 6 Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen ....................................................................................................... 6 Umwelt ................................................................................................................................................................ 7 EuGH urteilt über Voraussetzungen zur Rücknahme von Gesetzesvorhaben .................................................... 7 Tourismus ............................................................................................................................................................ 8 Trilog-Einigung zum Neuentwurf der EU-Pauschal- und Bausteinreisenrichtlinie ......................................... 8 Kurz notiert ......................................................................................................................................................... 9 Handelsminister diskutieren TTIP, Doha-Abschluss-Runde und die östliche Partnerschaft.......................... 9 30.000 Besucher zum Europatag in den EU-Institutionen ...................................................................................... 9 China und die EU feiern 40 Jahre diplomatische Beziehungen ............................................................................10 Termine .............................................................................................................................................................. 10 Sitzungen der EU-Institutionen ......................................................................................................................................10 17 | 2 11.05.2015 Editorial Entscheidung für das Brexit-Referendum, aber hoffentlich gegen den Brexit! Nach den Wahlen in Großbritannien Dr. Günter Lambertz, Leiter der Vertretung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages bei der EU Die Mehrheitsverhältnisse im britischen Unterhaus haben sich grundlegend geändert: Die europaskeptischen Konservativen können alleine regieren, die eher europafreundliche Labour-Party und die Liberaldemokraten haben deutlich an Sitzen verloren und die schottischen Nationalisten bilden nunmehr die drittstärkste Fraktion. Diese neue Konstellation wird auch Einfluss auf die EU haben. So wie die EU die politische Ausrichtung der neuen Regierung in Griechenland nicht einfach negieren kann, wird sie sich auch den Wünschen aus London nicht ohne weiteres verschließen können. Auch wenn das britische Wahlsystem der EU-kritischen UKIP nur einen Sitz zubilligt – mit gut 3,8 Millionen Wählern hat sie nach den Tories und Labour die meisten Wähler gewonnen. Eine derart hohe Zahl an deutlichen Euro-Kritikern zeigt, dass es in Sachen EU in der britischen Gesellschaft brodelt. Und auch wenn sich die Briten beim von Cameron versprochenen Brexit-Referendum für einen Verbleib in der EU aussprechen, bleibt es ungemütlich. Die EU wird sich auf harte Verhandlungen mit Großbritannien einstellen müssen. Zunächst sind allerdings die Briten gefordert, aus einem diffusen Unbehagen gegenüber der EU zu konkreten Vorschlägen für eine Neujustierung zu kommen. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre ein Votum gegen die EU-Mitgliedschaft bei der angekündigten Volksabstimmung ein schwerer Schlag für das Land: Es würde bei einem EU-Austritt international an Gewicht verlieren und an die Außengrenzen eines relativ homogenen Wirtschaftsblocks gedrängt. Gerade der Binnenmarkt, das aus Sicht der Briten wichtigste EU-Projekt, bliebe versperrt. Im schlimmsten Fall müsste das Land wieder Zölle entrichten und mühsam neue Abkommen mit den EU-Ländern abschließen. Immerhin rund die Hälfte der britischen Exporte geht in die EU. Auch würden die Freihandelsabkommen, die die EU mit Drittländern geschlossen hat, für Großbritannien nicht mehr gelten. Wohl noch schlimmer wäre, dass Londons Rolle als führender europäischer Finanzplatz ins Wanken käme. All dies würde große Unsicherheit bei Investoren und Handelspartnern erzeugen. Doch auch Deutschland und die EU hätten mit einem Brexit zu kämpfen: Ihnen würde der wichtigste Advokat für freien und fairen Wettbewerb sowie für Freihandel wegbrechen. Ihr Günter Lambertz 17 | 3 11.05.2015 Wirtschafts- und Währungsunion EU-Kommission veröffentlicht Konjunkturprognose Frühjahr 2015 EU-Wirtschaftswachstum fasst weiter Tritt Der Konjunkturoptimismus der EU-Kommission nimmt zu: Laut ihrer jetzt vorgelegten Frühjahresprognose wächst die Wirtschaft in der Europäischen Union im Laufe des Jahres um 1,8 Prozent und in der Eurozone um 1,5 Prozent. Damit hebt die EU-Kommission ihre Wachstumserwartung um 0,1 bzw. 0,2 Prozentpunkte an. Für Deutschland geht die EU-Kommission für 2015 von 1,9 Prozent und 2016 von 2,0 Prozent Wachstum aus. Die Wirtschaft in der EU profitiert gegenwärtig von kurzfristigen Sonderfaktoren, wie die Volkswirte der EU-Kommission feststellten: Die relativ niedrigen Ölpreise, der Schwung der Weltwirtschaft und der niedrige Eurokurs helfen der strukturell noch ausbaufähigen EUWachstumsdynamik. Geldpolitisch sorge die quantitative Lockerung der Europäischen Zentralbank für niedrigere Zinssätze und positivere Erwartungen hinsichtlich der Kreditbedingungen. Zusätzlich erwartet die Kommission, dass die Strukturreformen der EU-Mitgliedstaaten zunehmend positive Wirkung entfalten. Vor diesem Hintergrund fallen die Wachstumsprognosen für die kommenden Jahre auch höher als 2015 aus: 2016 erwarten die EU-Volkswirte ein BIP-Plus von 2,1 Prozent und im EuroWährungsgebiet von 1,9 Prozent. Die Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre machen sich in den öffentlichen Haushalten der EU-Mitglieder positiv bemerkbar. Die öffentliche Defizitquote der EU soll sich von 2,9 Prozent im Jahr 2014 auf 2,5 Prozent in diesem Jahr verringern und nächstes Jahr auf 2,0 Prozent zurückgehen. Für das Euro-Währungsgebiet wird ein Rückgang auf 2,0 Prozent im Jahr 2015 (2014: 2,4 Prozent) und auf 1,7 Prozent im Jahr 2016 prognostiziert. Die Frühjahrsprognose der EU-Kommission sendet nach Ansicht des DIHK ein klares Signal: Die Strukturreformen wirken. Das Zusammenspiel von Weltwirtschaft, Ölpreis, Wechselkurs und Niedrigstzinsen hilft bei dem für Strukturanpassungen typischen langen Weg zu neuer Wettbewerbsstärke. Vor allem die reformeifrigsten Länder ernten inzwischen die Früchte ihrer Anstrengungen: Mit vorhergesagten 2,8 Prozent Wachstum befinden sich Spanien und mit 3,6 Prozent zudem Irland in der Spitzengruppe. Frankreich und Italien haben noch gewaltige Aufgaben vor sich und landen vorerst nur bei einem Wachstumsplus von 1,1 Prozent bzw. 0,6 Prozent. (Go) 17 | 4 11.05.2015 Recht Kommission präsentiert Vorschläge zu Investitionsschutz und Schiedsgerichtsbarkeit im TTIP Kommissarin Malmström diskutiert mit EP und Rat Die Kernfragen bei der Reform der EU-Investitionspolitik im Rahmen von TTIP beträfen das Recht der Mitgliedstaaten, ihre öffentlichen Politikziele zu verfolgen, die Organisation des Schiedsgerichts, die Einführung eines Berufungsmechanismus sowie das Verhältnis zwischen nationalen Gerichten und Schiedsgericht. Das vertrat Handelskommissarin Cecilia Malmström bei der Vorstellung ihres neuen Konzepts für TTIP im EP-Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) (6.5.) sowie im Handelsministerrat (7.5.). Das Regelungsrecht der Mitgliedstaaten soll in TTIP durch einen eigenen Artikel gesichert werden. Damit will Malmström der Kritik entgegen treten, die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit gebe den Investoren das Recht, die Mitgliedstaaten zu verklagen, wenn sie mit deren neuer Gesetzgebung im Bereich der öffentlichen Ordnung unzufrieden seien. Die Mitgliedstaaten sollen dabei den Schutzstandard einführen dürfen, den sie für angemessen halten. Eine Verbesserung der Qualität der Schiedsgerichtsbarkeit soll dadurch erfolgen, dass alle Schiedsrichter aus einer Liste gewählt werden, die zuvor von den Parteien des Abkommens vereinbart wurde. Dritte sollen dem Streit beitreten können, wenn sie ein vitales Interesse an dessen Ausgang haben. Zudem soll ein ständiger bilateraler Berufungsmechanismus nach dem Vorbild des WTO Appellate Body eingeführt werden, der prüfen soll, ob ein Schiedsspruch Rechtsfehler oder offensichtliche Fehler bei der Tatsachenerforschung enthält. Langfristig soll daraus ein multilateraler Berufungsmechanismus werden, der den Parteien aller EU-Investitionsabkommen offen steht. Parallele Klagen vor nationalen Gerichten und dem Schiedsgericht sollen durch den TTIP-Vertrag ausgeschlossen werden – entweder durch eine Entscheidung zu Anfang des Verfahrens („fork in the road clause“) oder durch einen Verzicht auf den Zugang zu nationalen Gerichten sobald eine Klage an das Schiedsgericht übermittelt wird („no u-turn clause“). Wann Kommissarin Malmström einen konkreten Textvorschlag vorlegen will, ist noch nicht bekannt. (bw) 17 | 5 11.05.2015 Steuern Kommissionsmitteilung zum Digitalen Binnenmarkt Interessante Vorschläge zur Reform des EU-Mehrwertsteuersystems In ihrer Mitteilung vom vergangenen Mittwoch (6.5.) - „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ - hat die Europäische Kommission zwei Empfehlungen der Expertengruppe für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft aus dem vergangenen Jahr analysiert: Zum einen ging es um die Abschaffung von Ausnahmen von der Mehrwertsteuer-Pflicht bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe für Warenlieferungen von Nicht-EU-Unternehmen an Endverbraucher (B2C) innerhalb der Union. Dies wird damit begründet, dass diese ursprünglich als Erleichterung gedachte Maßnahme immer häufiger auch von großen Unternehmen in Anspruch genommen werde, zu hohen Einnahmeverlusten für die Finanzverwaltung führe und für EU-Unternehmen ein handfester Wettbewerbsnachteil sei. Zum zweiten ging es um die Einführung einer zentralen Stelle für die Registrierung und Bezahlung von mehrwertsteuerpflichten Umsätzen auch für Warenlieferungen im B2C-Bereich; diese soll vom Sitzland des Lieferanten errichtet und betrieben werden. Hier stellen sich nach Auffassung der EU-Kommission zwei Überlegungen: Zum einem sollte in der EU eine Aufgriffsgrenze (Schwellenwert) für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen eingeführt werden – wie sie bereits für Warenlieferungen besteht. Das würde für Kleinunternehmer eine wesentliche Erleichterung bedeuten. Nach geltender Rechtslage (Änderung des Leistungsortes) wachsen sie mit ihren Leistungserbringungen außerhalb des eigenen Mitgliedstaates vom ersten Euro an in die Steuerpflicht hinein. Zum anderen müsse eine Lösung gefunden werden für die Mehrwertsteuer-Prüfung: Nach gegenwärtiger Rechtslage prüft der Fiskus des Empfänger-Staates. Das führt bei den Erbringern bestimmter elektronischer Dienstleistungen im Extremfall zur Prüfung durch 28 verschiedene Steuerverwaltungen. Die Kommission hatte angekündigt, im MwSt-Bereich vom so genannten Ursprungsland- zum Bestimmungslandprinzip übergehen zu wollen. Zu diesem Zweck hatte sie einen Wechsel des Besteuerungsrechts vom Land des Erbringers bestimmter, ausgewählter Dienstleistungen zum Mitgliedstaat des Leistungsempfängers vorgeschlagen. Dieser Wechsel ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten. Nun möchte die EU-Kommission die neue Rechtslage auch auf Warenlieferungen an Private ausdehnen. (Wei) 17 | 6 11.05.2015 Energie Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen Kommission nimmt eingeführte sowie geplante Mechanismen unter die Lupe Am 29.04. hat die EU-Kommission eine beihilferechtliche Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen in elf Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – eingeleitet. Ziel der Untersuchung ist es, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei der Planung, Ausgestaltung und Durchführung von Kapazitätsmechanismen die EU-Beihilfevorschriften einhalten, damit der Wettbewerb im Energiebinnenmarkt nicht beeinflusst wird. Dabei sollen nicht nur, wie in den üblichen beihilferechtlichen Untersuchungen der Kommission der Fall, die Positionen der mitgliedstaatlichen Behörden eingeholt, sondern auch den verschiedenen Marktteilnehmern (z. B. Stromerzeugern und Netzbetreibern) die Möglichkeit für einen Austausch mit der Kommission gegeben werden. In den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) hat die Kommission zum ersten Mal Kriterien für die beihilferechtliche Prüfung von Kapazitätsmechanismen festgelegt und sich dabei auf das im November 2013 veröffentlichte Arbeitsdokument zur Angemessenheit der Stromerzeugung gestützt. Auf dieser Grundlage hat die Kommission im Juli 2014 den Kapazitätsmechanismus für das Vereinigte Königreich genehmigt. Ferner hat die Kommission im Zuge der beihilferechtlichen Prüfung bestehender oder geplanter Systeme mit mehreren Mitgliedstaaten Kontakt aufgenommen. Erste Ergebnisse der Sektoranalyse sollen Ende dieses Jahres zur Stellungnahme vorgelegt werden. Ein Abschlussbericht ist für Sommer 2016 geplant. Bereits vorher sollen die Erkenntnisse aus den laufenden Untersuchungen jedoch in die von der Kommission im Rahmen der Energieunion angekündigten Arbeiten für ein europäisches Strommarktdesign einfließen. Dabei wird es insbesondere um die Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Bewertung und Sicherstellung einer angemessenen Stromversorgung gehen. Eine Pressemitteilung der Kommission ist unter folgendem Link abrufbar. (Va) 17 | 7 11.05.2015 Umwelt EuGH urteilt über Voraussetzungen zur Rücknahme von Gesetzesvorhaben Auswirkungen auf das Europäische Kreislaufwirtschaftspaket ? Am 7. März 2015 hat die EU-Kommission nach langer Diskussion das im Juni 2014 vorgelegte Kreislaufwirtschaftspaket aus dem Gesetzgebungsprozess zurückgezogen. Die Entscheidung wurde seinerzeit gegen massiven Widerstand aus dem Europaparlament und dem Rat getroffen – und wie sich nun zeigt auch gegen den Willen von EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Dieser wollte erst die jeweils 1. Lesung in Rat und Parlament abwarten, bevor eine Entscheidung über den Rückzug des Paketes getroffen werden sollte. Hiermit konnte er sich jedoch nicht durchsetzen. Derzeit arbeitet die Kommission an einem neuen Abfallgesetzespaket sowie einem darüber hinausgehenden Fahrplan zur Kreislaufwirtschaft. Letzterer soll die bisherigen Hürden für eine Kreislaufwirtschaft identifizieren und umfassende Maßnahmen zu deren Überwindung vorschlagen. Hierzu zählen die Preisgestaltung, Recycling, Produktionssysteme, das öffentlichen Beschaffungswesen, das Verbraucherverhalten und nicht zuletzt Ökodesign-Vorgaben, beispielsweise hinsichtlich der Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten. Auch das Europaparlament hat mittlerweile einen Berichtsentwurf zum Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“ vorgelegt Unterdessen hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom 14. April 2015 die Bedingungen verschärft, unter denen die Kommission Gesetzesvorschläge überhaupt zurückziehen darf. So muss die EUKommission ihre Gründe dafür vor dem Rat und Parlament ausreichend verteidigen sowie Bedenken der beiden Institutionen, die zu Änderungen von Gesetzesvorschlägen geführt haben, berücksichtigen. Dieses Urteil bietet Rat und Parlament nun die Möglichkeit, den Rückzug des Kreislaufwirtschaftspaketes vor Gericht anzufechten. Ob eine der beiden Institutionen davon Gebrauch machen wird, ist bislang unklar. (AR, MF) 17 | 8 11.05.2015 Tourismus Trilog-Einigung zum Neuentwurf der EUPauschal- und Bausteinreisenrichtlinie KMUs weniger belastet als befürchtet Im Trilog wurde am vergangenen Mittwoch (6.5.) ein Kompromiss bei der Revision der Pauschal- und Bausteinreisenrichtlinie erreicht. Insgesamt steigt die Belastung der touristischen Unternehmen – allerdings weniger als befürchtet. Die aktuell gültige Regelung stammt aus dem Jahre 1990. In den letzten 25 Jahren hat sich aber der Reisemarkt, vor allem durch den Onlinevertrieb, grundlegend verändert. Zudem hat sich das Buchungsverhalten der Kunden gewandelt: Laut Europäischem Parlament werden 50 Prozent aller Reisebestandteile inzwischen "einzeln" verkauft („Bausteinreise“) anstatt als klassische Pauschalreise. Diese veränderte Ausgangssituation machte eine Neuordnung der Richtlinie notwendig. Kern der Neuregelung ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, damit Verbraucher bei Bausteinreisen das gleiche Schutzniveau wie bei einer Pauschalreise erhalten. Mehr Verbraucherschutz bedeutet allerdings zusätzliche Belastung für Tourismusunternehmen (zum Beispiel Hotels oder Reisebüros), etwa bei der Haftung für andere Bausteine und erweiterte Informationspflichten. Im Trilog wurde nun erreicht, dass Hotels erst dann in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, wenn Zusatzleistungen 25 Prozent des Gesamtpreises übersteigen. Der Rat hatte eine Schwelle von 20 Prozent gefordert. Offen war auch, in welcher Situation eine Zusatzleistung angerechnet werden muss. Nach dem Kompromiss wird eine Zusatzleistung nun erst angerechnet, wenn ein kommerzieller Link mit Vergütung zu einem weiteren touristischen Angebot geschaltet wird – ein einfacher Hinweis per Link führt nicht zu einer Zurechnung. Ein großer Streitpunkt waren die sog. Click-Through-Buchungen. Diese sollen nun als Pauschalreise gelten, wenn bei einem Datentransfer von Website zu Website der Name des Buchenden, seine E-Mail-Adresse und Zahlungsdetails übermittelt werden. Der DIHK hatte sich im Rahmen einer Eurochambres-Stellungnahme für die Entlastung von KMUs, insbesondere von Hotels und kleinen Reisebüros eingesetzt. Der Trilog-Kompromiss muss noch in den Richtlinienentwurf eingearbeitet und vom Rat sowie vom Plenum des Parlaments verabschiedet werden, bevor ein endgültiger Beschluss vorliegt. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, den Entwurf in nationales Recht umzusetzen. (HKi) 17 | 9 11.05.2015 Kurz notiert Handelsminister diskutieren TTIP, DohaAbschluss-Runde und die östliche Partnerschaft Auf dem Handelsministerrat am vergangenen Donnerstag (7.5.) diskutierten die Minister den Fortschritt bei den TTIP-Verhandlungen. Detailliertere Informationen zu den Reformvorschlägen für ISDS finden Sie im Artikel im Hauptteil unseres Newsletters. Außerdem stand die Vorbereitung der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi im Dezember auf der Agenda. Dabei ging es insbesondere um ein realistisches Arbeitsprogramm für den Abschluss der Doha-Runde. Die Handelsminister trafen außerdem ihre Amtskollegen aus Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien und der Ukraine zum ersten Handelsministertreffen im Rahmen der östlichen Partnerschaft. Sie vereinbarten eine verstärkte Kooperation und bereiteten den Riga-Gipfel der östlichen Partnerschaft am 21. und 22. Mai vor. 30.000 Besucher zum Europatag in den EUInstitutionen Zum Europatag am 9. Mai öffneten sich in Brüssel zahlreiche EUInstitutionen der Öffentlichkeit. Die etwa 30.000 Besucher wurden am Morgen mit einer Ansprache des Vize-Kommissionspräsidenten Maros Sefcovic begrüßt. Gleichzeitig demonstrierten die 28 Staats- und Regierungschefs der EU und die Präsidenten des Rats und der Kommission in einer gemeinsamen Erklärung Geschlossenheit; „Wir feiern heute das vereinte Europa, das aus der Asche des Zweiten Weltkriegs auferstanden ist“, hieß es in der Erklärung. Am 9. Mai 1950 – vor 65 Jahren – hatte der damalige französische Außenminister Robert Schuman vorgeschlagen, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zu schaffen. Der nachfolgend im April 1951 gegründeten sogenannte Montanunion gehörten dann Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande an. Dies war der Grundstein für die heutige Europäische Union. 17 | 10 11.05.2015 China und die EU feiern 40 Jahre diplomatische Beziehungen China und die Europäische Union haben in der vergangenen Woche den 40. Jahrestag des Aufbaus gegenseitiger diplomatischer Beziehungen gefeiert. Die EU-Außenbeauftragte Frederica Mogherini und Chinas Regierungschef Li Keqiang lobten die Kooperation und hoben gemeinsame Interessen, wie etwa die Lösung des Ukraine Konflikts auf diplomatischen Wegen, hervor. Die EU ist Chinas wichtigster Handelspartner, für die EU ist China der zweitgrößte Handelspartner mit einem Handelsvolumen von insgesamt 468 Milliarden Euro. Der Waren- und Dienstleistungsaustausch stieg 2014 im Jahresvergleich um 9,1 Prozent an. Europäische Unternehmen bemängeln jedoch einen schlechten Marktzugang, ungleiche Wettbewerbsbedingungen, mangelnde Transparenz und Rechtsunsicherheiten in China. Termine Sitzungen der EU-Institutionen 11.05. - 15.05.2015 Agenda zu den Sitzungen der EU-Institutionen 11.05. - 15.05.2015 Ausschuss- und Fraktionssitzungen im EP 01.01. - 30.06.2015 lettische Ratspräsidentschaft Verantwortlich für die Endredaktion: Daphne Grathwohl (gw) Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: MF= Mirko Fels; Go= Christopher Gosau; HKi= Holger Kindler; AR= Dr. Armin Rockholz; Va= Jonas Vach; Wei= Malte Weisshaar; bw= Dr. Bettina Wurster
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