Fälle 15, 16

Anfängerpflichtübung aus Strafrecht
Univ.-Ass. Mag. Martin Stricker
Sommersemester 2015
Fall 15
A und X leben schon jahrelang in einer unglücklichen Ehe. Eines Abends als A nach Hause kommt,
sieht er von der Einfahrt aus, dass X mit offensichtlich starken Schmerzen im Brustbereich im Garten
liegt und nach Hilfe ruft. Da er weiß, dass X schon lange Probleme mit dem Herzen hat und es sich
um einen Herzinfarkt handeln könnte, lässt er sie einfach im Garten liegen, in der Hoffnung, dass sie
endlich stirbt. Er verlässt unbemerkt das Grundstück. Auch die Nachbarin B sieht von ihrem Fenster
aus, dass X in Lebensgefahr schwebt und Hilfe benötigt. Aus Angst vor Unannehmlichkeiten hilft sie
ebenfalls nicht. Daraufhin stirbt X im Garten an den Folgen eines Herzinfarktes. Wäre ihr rechtzeitig
geholfen worden, hätte sie überlebt.
Prüfen Sie die Strafbarkeit des A!
Fall 16
A möchte endlich seinen tyrannischen Chef X loswerden. Er ruft seinen Bekannten B an, der Türsteher ist und in solchen Fällen immer Rat weiß, und bittet ihn X zu ermorden, wie ist ihm egal. Dafür
werde er ihm 5.000 Euro zahlen. B ist von der Idee begeistert, bekommt aber wenig später Zweifel
und bittet um Bedenkzeit.
Er wendet sich an C, der eine kriminelle Vergangenheit hat. Dieser bestärkt ihn in seinem Vorhaben.
B besorgt sich daher von D einen Baseballschläger, um X erschlagen zu können, wobei er D ausführlich erzählt, wofür er ihn benötigt. B lauert X auf, als er spät abends von der Arbeit nachhause fährt.
Er möchte sich von hinten anschleichen und X erschlagen. D’s Baseballschläger hat er allerdings
nicht mitgenommen, weil er der Meinung ist, ein Schlag mit seinem eigenen Brecheisen wäre bei weitem zuverlässiger. B führt den Plan aus und X stirbt
Variante
Am Tatabend bekommt B doch kalte Füße und überredet den C, er solle X lediglich einen „Denkzettel“ verpassen. B schlägt vor, X nur zu verprügeln – und zwar ohne Baseballschläger – und ihn keinesfalls zu töten. C willigt ein und führt den Plan aus. Im Gerangel der Prügelei, in der X bereits einige Prellungen zugefügt bekommen hat, zieht C, entgegen der Vereinbarung, den Baseballschläger und
erschlägt damit den X. C wollte doch die 5.000 Euro kassieren.
Prüfen Sie die Strafbarkeit von A, B, C und D!
Literatur:
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AT: Fuchs, AT I8 (2012) Kap 32, 33 I bis IV, 34, 37.
BT: Fuchs/Reindl-Krauskopf, BT I4 9-11; 42-51. (Alt: B/H/T, BT I2 §§ 75, 83, 84, 86.)