Ratgeber Recht: Was mit den Verträgen passiert, wenn jemand stirbt - Nachrichten ... Seite 1 von 2 28. Jun. 2012, 14:39 Diesen Artikel finden Sie online unter http://www.welt.de/104347265 15.05.09 Ratgeber Recht Was mit den Verträgen passiert, wenn jemand stirbt Nach dem Tod eines Angehörigen sehen sich viele Trauernde nicht nur mit einem psychischen Schock, sondern auch mit unerwarteten finanziellen Folgen konfrontiert: Denn viele Verträge, die ein Verstorbener abgeschlossen hat, enden nicht automatisch mit dem Tod. Vor allem Versicherungen sollten schnell geprüft werden. Von Midia Nuri Auch wenn es im Moment der tiefsten Trauer schwer fällt: "Unmittelbar nach einem Todesfall empfiehlt es sich, bestehende vertragliche Verpflichtungen genau aufzulisten und zu prüfen", rät Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Viele Verträge laufen auch nach dem Tod weiter und müssen deshalb von den Erben des Verstorbenen erfüllt oder fristgerecht gekündigt werden. Und das kommt rasch teuer. Versicherungen schnell prüfen Als erstes empfehlen Verbraucherschützer einen Blick auf die Versicherungsverträge: So rasch es geht – möglichst innerhalb von 48 Stunden – sollten die Erben alle Versicherungsgesellschaften über den Tod des Versicherten informieren. Auch wenn manche Policen tatsächlich mit dem Tod enden, geht es gerade bei ihnen meist um viel Geld. Bei Kapitallebensversicherungen zum Beispiel wird dem Bezugsberechtigten nach dem Tod des Versicherten die Versicherungssumme ausgezahlt. Hat der Verstorbene den Vertrag aber für eine andere Person abgeschlossen, geht er auf einen zuvor festgelegten neuen Versicherungsnehmer oder auf den Erben über – und dann werden dort die künftigen Beiträge eingefordert. Unfallversicherungen enden normalerweise mit dem Tod, und wenn ein Unfall Todesursache war, ist das Vertragsverhältnis mit der Auszahlung der Todesfallsumme auch abgeschlossen. Ist jedoch eine Kinderversicherung integriert, läuft die Versicherung in der Regel beitragsfrei weiter, bis das Kind volljährig ist. Ebenfalls mit dem Tod endet die Krankenversicherung. Sind aber weitere Personen mitversichert, können sie den Vertrag fortsetzen. Dafür müssen sie binnen zwei Monaten nach dem Tod den künftigen Versicherungsnehmer benennen. Erben können Verträge übernehmen Eine Hausratpolice erlischt zwei Monate nach dem Tod. Es sei denn, ein Erbe übernimmt die Wohnung des Verstorbenen unverändert – dann übernimmt er automatisch den Vertrag und kann fristgerecht kündigen. Auch die Haftpflichtversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, sie wurde als Familienversicherung abgeschlossen – dann läuft sie bis zum nächsten fälligen Beitrag weiter. Will der hinterbliebene Ehepartner die Police übernehmen, braucht er den Beitrag nur rechtzeitig zu zahlen, um zum neuen Versicherungsnehmer zu werden. Gleiches gilt bei der Rechtschutzversicherung: Sie läuft bis zum nächsten fälligen Beitrag weiter, und wenn der Erbe zahlt, wird er automatisch Versicherungsnehmer. Zahlt er nicht, endet der Vertrag folgenlos. Kfz-Haftpflichtversicherungen sind an das Auto gebunden. Wer das erbt, erbt auch den Versicherungsschutz – und muss den Vertrag erfüllen oder kündigen. Was wird aus der Wohnung? In Verträge rund um Immobilien tritt der Erbe des Verstorbenen als Nachfolger ein – das gilt in jedem Fall, wenn der Tote Vermieter war und auf Wunsch auch bei Mietverhältnissen. "Wenn ein Mieter stirbt, hat der Rechtsnachfolger ein einmonatiges außerordentliches Kündigungsrecht", erklärt Torsten Bornemann, Rechtsanwalt in der Kanzlei Burkhard Goßens Rechtsanwälte aus Berlin. Er kann aber auch in der Wohnung bleiben oder nach dem Tod des bisherigen Mieters dort einziehen. http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article3743310/Was-mit-den-Vertraegen-pa... 28.06.2012 Ratgeber Recht: Was mit den Verträgen passiert, wenn jemand stirbt - Nachrichten ... Seite 2 von 2 Achtung, Handy-Vertrag Auch Dauerschuldverhältnisse wie etwa Handy- oder Telefonverträge sowie Zeitschriftenabonnements laufen weiter. "Das ist ein Problem, denn oft haben gerade alte Leute eine große Zahl von Abonnements", sagt Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen. Erben müssen sie fristgerecht kündigen – und solange zahlen. "An die Vertragslaufzeit ist der Erbe gebunden, wenn er denn das Erbe nicht ausschlägt und sich damit seiner Verpflichtungen entledigt", erläutert Anwalt Bornemann. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telefongesellschaften unabhängig von einer Rechtsnachfolge häufig sechs Wochen. Bei Verträgen mit festen Laufzeiten – Telefon- und Handyverträge gelten meist für 24 Monate und verlängern sich dann jährlich – sind es oft drei Monate vor Ende der Laufzeit. "Daran ändert auch der Erbfall nichts", betont Rechtsanwalt Bornemann. Die Erben können nur versuchen, mit dem Anbieter eine außerordentliche Kündigung auszuhandeln. Allerdings hat der dann ein Recht auf Entschädigung – beispielsweise in Höhe der entgangenen Grundgebühr. Um solche Verträge sollten Erben sich möglichst rasch kümmern. Sonst verlängern sie sich womöglich auch nach dem Tod erneut – rechtlich wäre das wirksam. Bei Darlehensverträgen wird das ordentliche Kündigungsrecht manchmal ausgeschlossen. Das gilt allerdings nicht für Erben, hat das OLG München vor ein paar Jahren geurteilt: "Eine solche Abrede kann jedenfalls nach dem Tod des Darlehensnehmers keinen Bestand mehr haben", entschieden die Richter. © Axel Springer AG 2012. Alle Rechte vorbehalten http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article3743310/Was-mit-den-Vertraegen-pa... 28.06.2012
© Copyright 2024 ExpyDoc