Nun sag, wie hast du`s mit der Bildung?

61. Jahrgang . Ausgabe Nr. 3/4 . März/April 2015
Berufliche Qualifizierung
Nun sag, wie hast du’s mit der Bildung?
VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS
MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN
CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH
VORWORT
[ Einleitende Worte ]
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
„Nun sagt, wie habt ihr‘s mit der Bildung?“
An dieser Frage, die an jeden Einzelnen gerichtet ist, und der sich alle stellen müssen,
kommen auch die Arbeitgeber in der Tarifrunde 2015 in der Metall- und Elektroindustrie nicht vorbei. Der Fokus der CGM lag bei
dieser Tarifrunde bei der Ausbildung und der
beruflichen Qualifizierung.
Arbeitnehmer müssen sich mit ständig neu-
en Anforderungen, die die Globalisierung
und Digitalisierung sowie der Einsatz neuer
Technologien mit sich bringen, auseinandersetzen. Ganz nach dem Motto „nach der
Ausbildung ist noch lange nicht Schluss“.
Berufsbilder verändern sich oder fallen ganz
weg. Das sind Entwicklungen, die zum Arbeitsalltag gehören und von den Arbeitnehmern ein „lebenslanges Lernen“ erfordern.
Diese Entwicklung bietet dem Einzelnen jedoch auch die Möglichkeit sich beruflich immer wieder neu zu erfinden, neu aufzustellen und Ideen zu verwirklichen. Der Schlüssel
hierfür liegt in der Ausbildung, der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung.
Es ist die Chance, die die vierte industrielle
Revolution, aber auch der Fachkräftemangel
den Arbeitnehmern bietet. An dieser Stelle
sind jedoch vor allem auch die Arbeitgeber
gefordert. Sie profitieren von dem Know
-how ihrer Mitarbeiter. Die Firmen stehen in
der Verantwortung ihre unternehmerische
Titelthema
03
Berufliche Qualifizierung –
Nun sag, wie hast du‘s mit der
Bildung?
Politik . Soziales
04
Der Bundesvorsitzende zum
Titelthema
04
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Nur Qualifizierung hilft
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07
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Formale Überqualifizierung
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Zwei Drittel der Betriebe lassen
sich zertifizieren
Termin- und Zeitdruck bei
schwierig zu besetzenden Stellen
häufiger
Arbeitskosten international
Franz Xaver Winklhofer im CSALandesvorstand
WOW
WOW-Seminar in Wien
02
Gesetzliche Tarifeinheit stoppen!
GdFin ist neues Mitglied im CGB
DGZ . 3/4 2015
Carolin Hänßler
Chefredaktion DGZ
Tarifgeschehen
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Plus 2,8 % im Metallhandwerk
21
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Beschäftigung eines Arbeitnehmers
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23
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Arbeitsvertragliche Verpflichtung
25
Ehescheidungskosten nach wie
vor steuerlich absetzbar
25
Auslegung einer Versorgungsordnung
Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit
Recht
Landesverband NRW
Bezirk Reutlingen/Zollernalb
Bezirksverband Schwaben
Kreisverband Allgäu
CGDE
Neuwahl des NRW-Landesvorstandes
KFG
KFG findet Gehör bei der Bundeskanzlerin
14
Musizieren fördert Bildungserfolge von Jugendlichen
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Persönlichkeitseigenschaften
beeinflussen die Studienabsicht
von Jugendlichen
WIR
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Mobbing
Sittenwidrige Lohnvereinbarung
Urlaub
Betriebsrentenanpassung
Maßnahmen zur Betriebsänderung
Tricksen bei der Zeiterfassung
kostet Job
Im Falle eines Scheinwerkvertrages
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CGM-Kreisverband Allgäu
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Gewinner der Mitgliederwerbeaktion
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CGM‘ler mit der Franz-WieberMedaille ausgezeichnet
Schneeschieben von der Steuer
absetzen
29
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Die CGM trauert um Heinrich
Schäfer
Autofahrer vernachlässigen Fortbildung am Steuer
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FRBW
Impressum
CGB
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CGM
Vorstand ignoriert unsere Kolleginnen und Kollegen
Jugendseite
Keine Informationspflicht bei
Entgeltumwandlung
CSA
09
11
11
12
12
Arbeitnehmer schätzen Gesundheitsförderung
Betriebliche Weiterbildung
Gewerkschaftsnachrichten
08
10
Zukunft zu sichern und dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Ausbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern, Förderung von
beruflicher Weiterbildung und ein breites
Angebot an verschiedenen Ausbildungswegen und beruflichen Einstiegsmöglichkeiten
sind dafür ausschlaggebend. Eine Fokussierung auf die Ausbildung, Bildung und Qualifizierung über diese Tarifrunde hinaus, ist
unbedingt erforderlich.
Auch das Thema des Bundesgewerkschaftstages, das in den kommenden Wochen bekannt gegeben wird, wird sich mit dieser
Materie auseinandersetzen. Diese Ausgabe
der DGZ ermöglicht einen umfassenden
Einblick in eine richtungsweisende und zukunftsträchtige Thematik, die eine entscheidende Rolle in der zukünftigen Arbeitswelt
einnehmen wird.
CGM-Betriebsgruppe MTU
Friedrichshafen
Gesundheitsvorsorge steht hoch
im Kurs
Informationen
TITELTHEMA
BERUFLICHE QUALIFIZIERUNG
[ Nun sag, wie hast du‘s mit der Bildung? ]
Nun sag, wie hast du‘s mit der Bildung?
Eine neue Definition der Gretchenfrage
beherrscht aktuell unsere Gesellschaft
und die Arbeitswelt. Bildung entscheidet heute über Wohlstand und Lebensstandard in unserer Gesellschaft.
Was einst im Ermessen des Einzelnen lag, ist
in Zeiten der Globalisierung, dem Vormarsch
der neuen Technologien und des Internets zu
einem neuen Gesetz geworden. Einer Notwendigkeit, der sich niemand mehr entziehen kann. Wir müssen uns an ständige Neuerungen anpassen, nicht zuletzt dem Wandel
in der Arbeitswelt. Auch die sogenannte vierte industrielle Revolution, die Industrie 4.0,
erfordert neue Wege. Ein Weg, der auf ein
lebenslanges Lernen, stetige Weiterbildung
und Qualifizierung abhebt, und das schließt
keine Branche aus. Das Handwerk und die
Dienstleistungsbranche sind ebenso gefordert wie Industrie und Handel. Großkonzerne wie auch Kleinbetriebe werden sich den
Herausforderungen des Wandels in der Arbeitswelt stellen müssen, denn nicht nur die
Arbeitnehmer sind gefordert auf Bildung zu
setzen. Vor allem die Arbeitgeber stehen in
ihrem eigenen Interesse in der Pflicht den Zugang ihrer Mitarbeiter zu Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung zu fördern. Diese Notwendigkeit spiegelt sich auch in
der Tarifverhandlung der Metall- und Elektroidustrie 2015 wider. Der Forderung nach
Bildungszuschuss wurde eine entscheidende Rolle beigemessen. Zu Recht! Denn
ein Unternehmen ist nur so gut wie seine
Mitarbeiter! Eine kluge Geschäftsleitung
weiß das. Das spiegelt sich auch in Studienergebnissen zur beruflichen Weiterbildung
und Weiterbildungsaktivitäten wider, die der
Informationsoffensive „Berufliche Bildung –
praktisch unschlagbar“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und
des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) vorliegen. Demnach
hat sich das Weiterbildungsengagement der
Betriebe seit 2010 deutlich erhöht. Arbeitgeber fördern die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter durch Kostenübernahme von Weiterbildungsaktivitäten und Freistellungen.
Die Initiative von BMBF und BMWi wurde im
November 2011 ins Leben gerufen, um der
Öffentlichkeit die vielfältigen Möglichkeiten
beruflicher Weiterbildung und der dualen
Ausbildung zugänglich aufzuzeigen. Über
die Webseite www.praktisch-unschlagbar.de
wollen BMBF und BMWi Jugendliche, Schulen, Eltern, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen informieren.
Das Wissen um die vielfältigen Möglichkeiten
beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung
ist der erste Schritt. Den Blick der Arbeitgeber für die Vorteile der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter zu
schärfen ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg in eine neue Ära. Eine
Ära in der Arbeitswelt, die nicht zuletzt den
neuen Anforderungen und Herausforderungen der vierten industriellen Revolution, der
Industrialisierung 4.0, standhalten muss. An
dieser Stelle sind vor allem auch die Gewerkschaften und der Gesetzgeber gefordert.
In der Realität scheitern die Fort- und Weiterbildungsgedanken der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sowohl an der Finanzierbarkeit wie auch am Zeitmangel. Unser europäischer Nachbar Österreich hat für diese
Probleme bereits seit Juli 2013 eine Lösung
gefunden. Wochenarbeitszeit kann reduziert werden und es gibt ein sogenanntes
Bildungsteilzeitgeld. Eine beachtenswerte
Möglichkeit, um den Bildungsanreiz nicht
durch finanzielle Gesichtspunkte im Keim zu
ersticken.
Die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung wird in Zukunft entscheidend sein,
sowohl für den einzelnen Arbeitnehmer wie
auch die Wirtschaft an sich. Es ist notwendig
den Blick zu schärfen und sich dieser Herausforderung zu stellen, sich auf den Wandel
der Arbeitswelt einzustellen und innovativen
Lösungsansätzen nicht zu verschließen. Denn
eines ist zumindest sicher: Die Bildung entscheidet über unsere Zukunft!
cah
DGZ . 3/4 2015
03
POLITIK . SOZIALES
DER BUNDESVORSITZENDE ZUM TITELTHEMA
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Bildung, Weiterbildung im Allgemeinen und berufliche Qualifizierung
im Besonderen sind zu Megathemen
für die Beschäftigungschancen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den sich rasant entwickelnden Arbeitsmärkten geworden. Der
zunehmende Trend zur Robotik und
Digitalisierung zwingt uns alle dazu,
schnell gewerkschaftliche Antworten und Strategien zur sozialpolitisch
verantwortbaren Begleitung dieser
Veränderungsprozesse zu finden
und zu entwickeln.
Für gut ausgebildete Arbeitnehmer/Innen
werden sich im Hinblick auf den schon
jetzt in einzelnen Bereichen vorhandenen
Fachkräftebedarf ungeahnte Entfaltungsmöglichkeiten ergeben. Wer den Anschluss zum „Bildungsexpress“ allerdings
verliert oder das Tempo nicht mithalten
kann, droht zum Verlierer zu werden. Hier
sind dann gewerkschaftliches Handeln
und Unterstützung notwendig. Sicher zu
Recht erfährt in der Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie das Thema Bildungsteilzeit einen hohen Stellenwert. Es
sollte aber nicht ausschließlich nur zu einem
Thema der Tarifpolitik gemacht werden. Wir
müssen es besonders auch zu einem gesamtgesellschaflichen Thema machen.
Ein Blick über unsere Grenzen hinaus zeigt,
dass man in unseren Nachbarländern in dieser Erkenntnis uns durchaus einen Schritt
voraus ist. In Österreich gibt es dafür bereits
eine gesetzliche Regelung. Seit dem 1. Juli
2013 besteht für Arbeitnehmer/Innen dort
die Möglichkeit, in „Bildungsteilzeit“ zu gehen. Neben der Möglichkeit einer bereits
bestehenden Bildungskarenzzeit gibt es
damit ein zusätzliches Modell der Weiterbildungsförderung. Wer die Bildungsteilzeit
in Anspruch nimmt, erhält während dieser
Zeit zusätzlich zur entsprechend reduzierten
Entlohnung einen teilweisen Lohnersatz in
Form des so genannten „Bildungsteilzeitgeldes“.
Die wöchentliche Arbeitszeit kann um mindestens 25 % und höchstens 50 % reduziert
werden.
Wir werden solche Vorstellungen aufgreifen
müssen und alle Maßnahmen unterstützen,
die auch die Überwindung der „Bildungsferne“ vieler Menschen abbauen helfen
können.
Adalbert Ewen
CGM-Bundesvorsitzender
AN- UND UNGELERNTE
[ Nur Qualifizierung hilft ]
Jeder siebte Erwachsene in Deutschland
hat keinen Berufsabschluss und benötigt deshalb gezielte Förderung, um auf
dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das
zeigt eine aktuelle Studie des Instituts
der deutschen Wirtschaft Köln (IW).
In Deutschland gelten rund 7,5 Millionen
Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren als
an- und ungelernt, verfügen also über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Über
40 % der An- und Ungelernten gehen keiner Erwerbstätigkeit nach – im Vergleich zu
nicht einmal 20 % der Personen mit Berufsabschluss. Entsprechend sind sie stärker auf
staatliche Unterstützung angewiesen als
beruflich Qualifizierte. Diejenigen, die ohne
Berufsabschluss den Schritt in den Arbeitsmarkt geschafft haben, befinden sich über-
04
DGZ . 3/4 2015
wiegend im sogenannten „Jedermannsarbeitsmarkt“: Sie übernehmen Tätigkeiten
mit niedrigem Anforderungsniveau, geringer Entlohnung und hohem Risiko, bald
wieder arbeitslos zu werden. Möglichkeiten,
durch Training-on-the-Job das Wissen zu erweitern, sind für diese Arbeitnehmer kaum
gegeben. Das ist ein Teufelskreis: Personen
ohne Berufsabschluss, die ohnehin häufig
nur sehr geringe berufliche Kompetenzen
aufweisen, können im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit nur wenig dazulernen.
Um die Arbeitsmarktchancen der Personengruppe nachhaltig zu verbessern und
gleichzeitig Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken, ist eine gezielte Qualifizierung
unerlässlich. Die IW-Forscher befürworten
dafür kurzfristig eine Nachqualifizierung
beispielsweise durch zertifizierte Teilqualifikationen. Mit diesen können einzelne Bestandteile eines Berufs in Form von Modulen
nachgeholt werden oder im Lauf der Zeit sogar komplette Berufsabschlüsse, in der Regel
berufsbegleitend.
Darüber hinaus gilt es in den Augen der IWExperten, dem Problem An- und Ungelernter
in Deutschland langfristig nachhaltig vorzubeugen. Einerseits durch präventive Maßnahmen in den allgemeinbildenden Schulen,
andererseits beispielsweise, indem die Zahl
der Ausbildungsabbrüche durch bessere Beratungsangebote nachhaltig reduziert wird.
Denn knapp 30 % der 7,5 Millionen Anund Ungelernten haben einst eine Ausbildung begonnen, dann aber nicht abgeschlossen.
POLITIK . SOZIALES
ARBEITNEHMER SCHÄTZEN GESUNDHEITSFÖRDERUNG
[ Umfrage bestätigt Bedeutung und Wirkung gezielter
Maßnahmen im Betrieb ]
Eine Umfrage der deutschen machtfitOnlineplattform für betriebliche Gesundheitsförderung bestätigt die zunehmende Bedeutung von Gesundheit,
Fitness und Vitalität für Arbeitnehmer.
Qualitativ hochwertige Präventionsangebote sind der Schlüssel zum Erfolg.
73 % der Befragten fühlen sich fitter
und gesünder, nachdem sie einen Präventionskurs auf der machtfit-Plattform besucht haben.
Vor dem Hintergrund längerer Lebensarbeitszeit und zunehmender Belastungen
am Arbeitsplatz steigt auf Arbeitnehmerseite das Bewusstsein für die Bedeutung
von Gesundheit. Von den 621 an der Umfrage beteiligten Mitarbeitern gaben 98 %
an, dass Gesundheit, Fitness und Vitalität
für sie grundsätzlich wichtig bis sehr wichtig sind. Gleichzeitig sind 52 % der Befragten mit ihrer Bewegung und körperlichen
Betätigung als Ausgleich zum Arbeitsalltag
unzufrieden. 70 % meinen sogar, nicht
ausreichend entspannt zu sein.
So ist es nicht verwunderlich, dass Arbeitnehmer betrieblicher Gesundheitsförderung als wichtig erachten. Dies zeigt sich
auch darin, dass 93 % der Befragten es
gut finden, dass ihr Arbeitgeber mit Unterstützung von machtfit die Gesundheit am
Arbeitsplatz fördert. Mehr als die Hälfte
aller Nutzer von machtfit besuchen das Gesundheitsportal bis zu dreimal pro Monat,
um sich über Angebote und Gesundheitsthemen zu informieren. 40 % der Befragten haben das gleiche Angebot mehrmals
gebucht. Das spricht für den ganzheitlichen Ansatz von machtfit, der neben
dem Kursangebot auch administrative Serviceleistungen wie Abrechnung sowie ein
umfangreiches Maßnahmenpaket zur Information und Motivation der Mitarbeiter
beinhaltet.
Philippe Bopp, Geschäftsführer der machtfit GmbH, sagt: „Wir bieten ein Full-Service-Paket für betriebliche Gesundheitsförderung, das Unternehmen ein effizientes
Werkzeug zur Verfügung stellt, um ressourcenschonend ihre Mitarbeiter zu fördern. Dazu gehört für uns auch eine fortwährende Kommunikation mit unseren
Nutzern, um die Motivation auf hohem
Level zu halten und immer wieder für Gesundheitsthemen zu sensibilisieren.”
Das Zusammenspiel von angebotenen Präventionskursen und Service schafft den
gewünschten Erfolg. Beim Thema Angebot
zeigt sich in der Umfrage eine Lücke, die es
zu schließen gilt: Arbeitnehmer wünschen
sich im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ein breiteres Spektrum an
Präventionsangeboten, das zum Beispiel
auch Kurse wie die Tanz-Aerobic „Zumba“ beinhaltet. machtfit sieht politische
Entscheider in der Verantwortung, diesem
Anspruch der Arbeitnehmer Rechnung zu
tragen und die Richtlinien für betriebliche
Gesundheitsförderung dahingehend zu
modernisieren. Damit könnten weitere zertifizierte, förderungsfähige Gesundheitsangebote den Arbeitnehmern zugänglich
gemacht werden.
Die Umfrage unterstreicht auch die Bedeutung des finanziellen Engagements
von Arbeitgebern in der betrieblichen Gesundheitsförderung. 82 % der befragten
Mitarbeiter, die einen Kurs gebucht hatten,
fühlten sich vor allem durch den finanziellen Zuschuss ihres Arbeitgebers motiviert,
etwas für ihre Gesundheit zu tun. Damit
wirkt das Gesundheitsengagement des Arbeitgebers oftmals als der letzte nötige Anstoß aktiv zu werden. Zu den beliebtesten
machtfit Kursen zählen Yoga, Pilates und
Rückenschule.
BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG
[ Firmen investieren in Wissen ]
Noch nie haben Firmen und Beschäftigte soviel Geld und Zeit für die betriebliche Weiterbildung aufgewendet wie im
vergangenen Jahr. Das belegt die vom
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
vorgelegte
„IW-Weiterbildungserhebung 2014“, für die 1.845 Unternehmen
befragt wurden.
Im Jahr 2013 gaben 86 % der Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit sich
weiterzubilden; das waren so viele wie nie
zuvor und knapp 3 %punkte mehr als bei
der vorangegangenen Befragung für 2010.
Insgesamt investierten Unternehmen 33,5
Milliarden Euro in Weiterbildung – ein Plus
von 16 % gegenüber 2010. Das entspricht
pro Mitarbeiter im Schnitt 1.132 Euro. Damit
erreichen sowohl die Beteiligung der Firmen
als auch die Ausgaben für die betriebliche
Weiterbildung einen neuen Höchststand.
Es wird aber nicht nur mehr Geld, sondern
auch mehr Zeit für die betriebliche Weiterbildung aufgebracht. So nahm 2013 jeder
Mitarbeiter im Schnitt 32,7 Stunden an
Lehr- und Informationsveranstaltungen teil.
Das waren 11 % mehr als im Jahr 2010.
Etwa ein Drittel der Weiterbildung entfällt
dabei auf die Freizeit der Beschäftigten.
Weitere Motive sind der Wettbewerb um
Fachkräfte, die Verbesserung von Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter
sowie die Pflege der eigenen Arbeitgebermarke („Employer Branding“).
Gründe für den Positivtrend sind die deutlich
gestiegene Beschäftigung und die verstärkte Weiterqualifizierung bereits beschäftigter
Mitarbeiter. Von ihrem Weiterbildungsengagement erwarten die Unternehmen vor
allem einen größeren Geschäftserfolg und
die Sicherung ihrer Innovationsfähigkeit.
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05
POLITIK . SOZIALES
FORMALE ÜBERQUALIFIZIERUNG
[ Überqualifizierung regional unterschiedlich ausgeprägt ]
Bei der Verteilung formal überqualifiziert Beschäftigter gibt es große regionale Unterschiede. Das geht aus einer
Studie des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB) hervor.
Während in einigen westdeutschen
Gebieten jeder zehnte Arbeitnehmer
einen Berufsabschluss hat, der höher
ist als für die ausgeübte Tätigkeit erforderlich, trifft das in anderen Regionen teilweise auf jeden vierten zu – vor
allem in Ostdeutschland.
Bundesweit sind 15 % der Beschäftigten
formal überqualifiziert. 22 % der Beschäftigten sind formal unterqualifiziert tätig und
63 % ausbildungsadäquat. In der Studie
haben die IAB-Forscher Malte Reichelt und
Basha Vicari formale Überqualifizierung näher betrachtet, weil diese auf nicht ausgeschöpfte gesamtwirtschaftliche Potenziale
hindeuten könnte.
Die regionalen Unterschiede sind zum
einen auf ein höheres formales Qualifikationsniveau in Ostdeutschland zurückzuführen. Nur neun % der ostdeutschen
Arbeitnehmer haben keinen Berufsabschluss, aber 16 % der westdeutschen. In
der ehemaligen DDR wurde einer flächendeckenden Berufsausbildung ein sehr hoher Stellenwert zugeschrieben. Daher haben dort nur wenige Arbeitnehmer keine
Berufsausbildung abgeschlossen, erklären
die IAB-Forscher.
Zum anderen sind nach der Wiedervereinigung viele Arbeitsplätze mit einem höheren
Qualifikationsniveau weggefallen, sodass
nicht genügend adäquate Stellen für die
noch in der DDR ausgebildeten Arbeitnehmer zur Verfügung standen. Außerdem wurden durch den Wechsel des Systems manche Qualifikationen und Kenntnisse nicht
mehr nachgefragt. Infolgedessen mussten
die Beschäftigten vermehrt auch Tätigkeiten unterhalb ihres formalen Qualifikationsniveaus annehmen. Dementsprechend sind
es heute vor allem die Arbeitnehmer über
50 Jahren, die von ausbildungsinadäquater
Beschäftigung in Ostdeutschland betroffen
sind, während das Risiko der Jüngeren sehr
viel geringer ausfällt.
In Westdeutschland finden sich nur verein-
zelt Regionen mit hohen Anteilen an formal
überqualifiziert Beschäftigten, wie Wolfsburg oder der Rhein-Neckar-Kreis. Der Lohn
der formal überqualifiziert Beschäftigten
ist dort aufgrund der ansässigen Industrie
durchschnittlich höher als in anderen Regionen. Die hohen Anteile an formal überqualifiziert Beschäftigten scheinen also durch die
besseren Verdienstmöglichkeiten bedingt
zu sein.
Die Arbeitsmarktforscher betonen, dass die
individuellen und gesamtwirtschaftlichen
Konsequenzen von formaler Überqualifizierung differenziert zu betrachten seien: „Für
Arbeitnehmer kann eine formale Überqualifizierung sowohl mit höheren Verdiensten
als auch mit Lohneinbußen und weiteren
Arbeitsmarktrisiken einhergehen. Auch aus
volkswirtschaftlicher Sicht kommt es einerseits zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit,
andererseits aber zu nicht optimal genutzten Bildungsausgaben und Wertschöpfungspotenzialen“. Vor allem im Hinblick
auf die künftige Fachkräftesicherung stelle
sich die Frage, wo Potenziale besser genutzt
werden könnten.
INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB)
[ Zwei Drittel der Betriebe lassen sich zertifizieren ]
65 % der deutschen Betriebe mit mehr
als 50 Beschäftigten haben 2012 an
mindestens einem Zertifizierungsverfahren teilgenommen, berichtet das
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Magazin IAB-Forum
2/2014. Durch extern durchgeführte
Zertifizierungen können Unternehmen
belegen, dass sie bestimmte Qualitätsstandards einhalten. Allerdings werden die Verfahren unterschiedlich stark
genutzt. So ließen sich 88 % der Betriebe im Bereich Prozessqualität zertifizieren, 35 % zur Arbeitsplatzqualität, 21 % zum Gesundheitsmanagement und 9 % zur Vereinbarkeit von
Beruf und Familie. 35 % nahmen an
Zertifizierungsverfahren zu weiteren
Themen teil.
Da Zertifizierungsverfahren mit erheblichen
Fixkosten und Dokumentationsaufwand
verbunden sind, nutzten eher größere Unternehmen die Möglichkeit. Während sich
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DGZ . 3/4 2015
Betriebe mit 50 bis 99 Mitarbeitern zu 58
% zertifizieren ließen, waren es bei Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern 88 %.
Die Studie zeigt, dass Unternehmen aus
verschiedenen Gründen eine Zertifizierung
anstreben: Sie möchten damit beispielsweise das Image bei den Kunden und die
Außendarstellung verbessern (85 %), Ergebnisse und Prozesse optimieren (74 %)
und die Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung steigern (36 %). Von den
Unternehmen, die nicht an Zertifizierungsverfahren teilgenommen haben, gibt jedes
zweite an, dass das Verfahren für den erwarteten Nutzen zu aufwändig sei.
Die IAB-Forscher Philipp Grunau und Stefanie Wolter erklären, dass Betriebe, die
sich zertifizieren lassen, tatsächlich eine
intensivere Personalarbeit betreiben als
andere. So ließen sich etwa Betriebe, die
regelmäßig Mitarbeitergespräche und -befragungen durchführen, deutlich häufiger
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
zur Arbeitsplatzqualität und zum Gesundheitsmanagement zertifizieren. „Die Wirkungsrichtung ist dabei nicht eindeutig: So
können Auditierungsvorgaben zur Einführung neuer Personalinstrumente führen.
Ebenso ist denkbar, dass Betriebe, die eine
intensivere Personalarbeit betreiben, auch
eher geneigt sind, sich einer Auditierung
zu unterziehen,“ betonen Grunau und
Wolter.
Mitarbeiter in Betrieben, die sich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auditieren
lassen, geben an, zufriedener mit ihrer Arbeit und der Kinderbetreuung zu sein. Die
Zertifizierung scheint hingegen nicht mit
der Zufriedenheit der Mitarbeiter in Bezug
auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verbindung zu stehen. Bei den Zertifizierungen zur Arbeitsplatzqualität, zum
Gesundheitsmanagement und zur Prozessqualität zeigt sich kein Zusammenhang mit
der Einschätzung der Mitarbeiter.
POLITIK . SOZIALES
INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB)
[ Überstunden, Schichtarbeit oder Termin- und Zeitdruck
bei schwierig zu besetzenden Stellen häufiger ]
Schwierig zu besetzende Stellen sind
häufiger als andere Stellen mit Überstunden, Schichtarbeit oder Termin- und
Zeitdruck verbunden. Stellen, die mit
Hitze, Schmutz und Lärm verknüpft sind,
weisen dagegen keine erhöhten Rekrutierungsprobleme auf, geht aus einer Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Das kann den IAB-Forschern Alexander Kubis und Anne Müller zufolge daran liegen,
dass Hitze, Schmutz und Lärm am häufigsten Tätigkeiten betreffen, die auch Ungelernten offen stehen und in manchen Bereichen der Produktion oder auch am Bau gang
und gäbe seien. „Für die Jobsuchenden gibt
es zu diesen Stellen oft keine Alternativen,
bei denen angenehmere Arbeitsbedingungen herrschen“, schreiben Kubis und Müller.
engpässen mit Stellenbesetzungsproblemen
zu kämpfen hat und die Mitarbeiter deswegen Überstunden leisten müssen, erklären
die IAB-Arbeitsmarktforscher.
Bei über der Hälfte der neu besetzten
Stellen rechnen die Betriebe mit Terminund Zeitdruck als Arbeitsbedingung. Gut
ein Drittel der Stellen ist mit körperlichen
Belastungen verbunden. Etwa ein Viertel
der Stellen geht mit Wochenenddienst,
Schichtarbeit oder kurzfristigen Änderungen des Arbeitsinhaltes einher.
Termin- und Zeitdruck, Überstunden sowie kurzfristige Änderungen des Arbeitsinhalts und der Arbeitszeit betreffen eher
Stellen für Akademiker. Dafür kommen
körperliche Belastungen, Hitze, Schmutz
und Lärm sowie Schichtarbeit, Nachtarbeit
und Wochenenddienst bei Stellen, für die
ein Hochschulabschluss gefordert wird,
vergleichsweise selten vor. Sie sind dagegen bei Stellen, die auch Ungelernten offen stehen, neben Termin- und Zeitdruck
die häufigsten unangenehmen Arbeitsbedingungen.
Bei fast der Hälfte der Stellen, auf denen
häufig Überstunden geleistet werden müssen, berichten die befragten Arbeitgeber
von Schwierigkeiten im Besetzungsprozess.
Müssen nur selten oder nie Überstunden gemacht werden, verzeichnen die Betriebe bei
weniger als einem Drittel der Neueinstellungen Probleme. Allerdings ist unklar, ob Überstunden oder Termin- und Zeitdruck Ursache
oder Folge von Stellenbesetzungsproblemen
sind. Es sei beispielsweise auch denkbar,
dass der Betrieb aufgrund von Fachkräfte-
ARBEITSKOSTEN INTERNATIONAL
[ Deutschland in der Spitzengruppe ]
Deutschland gehört nach wie vor zu
den teuersten Industrie-Standorten der
Welt. Das zeigt eine aktuelle Studie des
Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
(IW), in der die industriellen Arbeitskosten von 44 Staaten verglichen werden.
Die durchschnittlichen Arbeitskosten des
Verarbeitenden Gewerbes in Deutschland
lagen im Jahr 2013 bei 36,77 Euro je Stunde.
Damit ist die Bundesrepublik der sechstteuerste Standort innerhalb des Vergleichs. An
der Spitze liegt Norwegen (56,46 Euro) mit
großem Vorsprung vor der Schweiz (48,95
Euro). Der Alpenrepublik folgen die teuersten Standorte der Europäischen Union: Bel-
gien, Schweden und Dänemark mit Arbeitskosten zwischen gut 41 und knapp 43 Euro.
Gegenüber den meisten großen Industrieländern hat Deutschland einen deutlichen Kostennachteil. Nur Frankreich bewegt sich bei
den industriellen Arbeitskosten in etwa in der
gleichen Größenordnung. Die USA, das Vereinigte Königreich und Japan produzieren dagegen zwischen 29 % und 37 % günstiger als
die deutsche Industrie. Auch die Arbeitskosten der südeuropäischen Krisenländer bleiben mit 11 bis 28 Euro pro Stunde weit unter
dem deutschen Niveau. Entsprechend ist der
Vorwurf unbegründet, Deutschland betreibe
Lohndumping, um seine Exporte zu befeuern.
In Westdeutschland liegen die Arbeitskosten mit 38,77 Euro pro Stunde höher als in
Gesamtdeutschland. Ostdeutschland profitiert dagegen von vergleichsweise günstigen 23,93 Euro. Die neuen Bundesländer
können dadurch im Wettbewerb um Neuansiedlungen von Firmen gegenüber den
westdeutschen Konkurrenten einen wichtigen Trumpf ausspielen.
Zu den Arbeitskosten zählen im Wesentlichen der Bruttolohn, der Arbeitgeberanteil
an den Sozialbeiträgen sowie weitere Personalzusatzkosten wie die betriebliche Altersversorgung.
DGZ . 3/4 2015
7
POLITIK . SOZIALES . GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB)
[ Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung ]
Interessengeleitete Falschmeldungen
zur betrieblichen Altersversorgung
widerlegt. Trotz des deutlichen Urteils
des Bundesarbeitsgerichts vom Januar diesen Jahres kommen wiederholt
Falschmeldungen von Finanzdienstleistern oder sogar Anwälten auf. Diese
behaupten, es gäbe eine Informationspflicht des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung.
verletzung Schadensersatzansprüche mit einer Rückwirkung von bis zu 30 Jahren geltend gemacht werden. „Die Anbieter hoffen
dadurch, ihre eigenen Produkte direkt verkaufen zu können“, bewertet Rüdiger Zielke
die Falschinformationen eindeutig.
„Damit versuchen Finanzdienstleister schon
seit 2002 den Arbeitgeber zu bewegen, die
Mitarbeiter zu einem Verkaufsgespräch zu
zwingen“, so Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der Pensioncapital.
Arbeitgeber sollten sich von derartigen
Aussagen nicht verunsichern lassen. Hier
möchten Produktverkäufer mit allen Mitteln ihre Produkte verkaufen. Davor sollten
Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schützen. Denn
bei einer solchen Beratungsqualität sind die
Ansprüche der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber aufgrund von Falschberatungen
vorprogrammiert.
Informationspflicht ist nur ein interessengesteuerter Vertriebswunsch
„Jetzt erst Recht“ – so der Tenor dieser Werbeschriften. Spätestens mit dem BAG-Urteil
sei eindeutig entschieden, dass es eine Informationsverpflichtung des Arbeitgebers
gäbe. Und zwar in der Form, dass er seinen
Mitarbeitern Einzelgespräche vorschreiben
müsse. Andernfalls könnten bei einer Pflicht-
BAG sieht keine Informationspflicht des
Arbeitgebers
Das BAG hat in seinem Urteil (21.01.2014 - 3
AZR 807/11) bestätigt, dass es keine aus Gesetzen herzuleitende Informationspflicht des
Arbeitgebers gibt. Damit stützt das Gericht
die Auffassung der Pensioncapital GmbH.
Das bundesweit tätige Beratungshaus für
betriebliche Sozialleistungen warnt schont
lange vor interessengesteuerten Falschmeldungen.
Warum man als Arbeitgeber trotzdem
informieren sollte
Rüdiger Zielke betont jedoch auch die Vorteile der freiwilligen Mitarbeiterinformation:
„Der Arbeitgeber sollte in seinem Interesse
sein Versorgungswerk gegenüber den Mitarbeitern vermarkten. Unternehmen investieren viel Geld in das Employer Branding. Mit
einem vernünftigen Arbeitgeberzuschuss
zur Entgeltumwandlung kann mit weniger
Budget häufig mehr erreicht werden.“
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen:
Wesentlicher Erfolgstreiber für eine hohe
Mitarbeiter-Akzeptanz ist eine aktive und
seriöse Beratung der Mitarbeiter. Denn nur
so erreicht man auch die Mitarbeiter, die sich
sonst nicht mit Vorsorge beschäftigen.
„Für die Kommunikation gilt: Tue Gutes und
rede darüber“, so Zielke weiter, „denn auch
der Arbeitgeber profitiert von gut abgesicherten Mitarbeitern. Damit entsteht eine
klassische Win-Win-Situation“.
CSA-LANDESVORSTAND BAYERN
[ Franz Xaver Winklhofer im CSA-Landesvorstand ]
Berchtesgadener
Land: Bei der konstituierenden
Sitzung der ChristlichSozialen-Arbeitnehmer-Union (CSA) am
Samstag, den 17. Januar 2015 in München wurde Franz Xaver Winklhofer auf
Vorschlag des Landesvorsitzenden Joachim Unterländer, MdL, einstimmig in
den Landesvorstand kooptiert.
Der 64-jährige Winklhofer aus Anger, er hat
seit einigen Jahren seinen Wohnsitz in Freilassing, hatte bei den Neuwahlen im Oktober 2014 in Rosenheim zu Gunsten Jüngerer
auf eine erneute Kandidatur als stellvertretender Landesvorsitzender verzichtet. Diese
Geste haben nun die Mitglieder des neuen
CSA-Landesvorstands honoriert. Franz Xaver
Winkelhofer vertritt in diesem Gremium der
CSU nicht nur die Farben des Christlichen
Gewerkschaftsbundes und der Kraftfahrgewerkschaft (KFG), sondern auch der Behinderten. Auf seine Initiative hin steht seit
Jahren in der Satzung, dass die CSA innerhalb der CSU und der Gesellschaft nicht nur
für die Arbeitnehmer und Familien, sondern
auch für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung zuständig ist. Winklhofer
möchte sich im Landesvorstand weiter für
die Interessen der Bewohner im südostbayerischen Raum einsetzen.
Franz Xaver Winklhofer
CGM-BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG 2015
Am 23.–24. Oktober 2015 in Rotenburg an der Fulda
Persönlich. Menschlich. Nah.
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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
WORLD ORGANISATION OF WORKERS
[ WOW-Seminar in Wien ]
Die
tiefgreifenden
Veränderungen in den
zurückliegenden Jahren auf den weltweiten Arbeitsmärkten,
insbesondere aber auch in Europa, waren Thema eines WOW/EZA-Seminars
vom 26.–28. Januar in Wien. Teilnehmer aus insgesamt 20 Mitgliedsländern
diskutierten eingehend die teilweise
unterschiedlichen Entwicklungen und
Herausforderungen auf ihren einheimischen Arbeitsmärkten.
Vor allem in Ost- und Südeuropa entwickeln
sich die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen nur sehr gering im Hinblick auf den
Anpassungsbedarf durch sich rasant verändernde weltweite Wettbewerbssituationen.
So beklagen spanische Gewerkschaftskollegen, dass die dortigen Unternehmen keine
Veränderungen wollen. Die machtvollen
sozialistischen Gewerkschaften würden nur
dazu beitragen, die bestehenden Verhältnisse zu „zementieren“.
Unverkennbar sei der Trend zu unabhängigen Gewerkschaften, die neue Impulse
vermitteln können. In den Ländern Ex-Jugoslawiens gibt es einen allgemeinen Trend zu
äußerst flexiblen Arbeitsmärkten, geprägt
hauptsächlich von befristeten und Teilzeitarbeitsverhältnissen. Diese Problematik beleuchtete als Referent Prof. Ronald Dekker,
Arbeitsökonom von der Universität Tilburg
in den Niederlanden.
Für ihn gibt es nicht den einen Arbeitsmarkt.
(v.l.n.r.) Ulrich Bösel, Adalbert Ewen, Martin Gerhardt
Eine zunehmende Flexibilisierung führt auch
nicht zu besseren Ergebnissen, zu mehr Beschäftigung, auch nicht ein höheres Wachstum per se. Entscheidender sind demnach
die richtigen gesetzlichen und tariflichen
Rahmendaten und gut qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte.
Als Soziologin der Universität Amsterdam
stellte die Professorin Agnes Akkermann
Forschungsergebnisse vor, die überraschende Ergebnisse zur Situation von Zeitarbeitnehmern beinhalten. Demnach haben
Zeitarbeitnehmer insgesamt nicht mehr
Probleme als unbefristete Beschäftigte; sie
sind aber weniger streikbereit und suchen
stärker eine interne Unterstützung als bei
Experten und Arbeitnehmervertretungen.
In einigen Ländern wird die Teilzeitarbeit
weniger kritisch als in Deutschland gesehen.
Ein Grund dafür dürfte die vorwiegend freiwillig nachgesuchte Betätigungsform sein.
Ein wichtiges Thema war auch die fortschreitende Digitalisierung in den Unternehmen,
die nach Ansicht der Seminarteilnehmer die
Kluft zwischen Arm und Reich vergrößern
wird. Ein Veranstaltungsreferent, Henrik
Schärfe, Prof. für Informationswissenschaften an der Universität Aalborg in Dänemark,
verwies darauf, dass Google einen höheren
Etat für Forschung und Entwicklung aufweise als etliche Industrieländer zusammen. Die
Entwicklungszyklen werden immer kürzer.
Der Tendenz müsse entgegengetreten werden, dass Technologiefirmen immer mehr
Politik machten, um die Wirtschafts- und
Technologiepolitik letztendlich bestimmen
zu können.
Eine zwingend notwendige Technologiefolgenabschätzung muss die Bewahrung des
Aspektes der „Menschlichkeit“ berücksichtigen.
Ein wichtiges Fazit des Seminars war, dass
innerhalb der europäischen Mitgliedsländer
der WOW die gegenseitigen Informationen
und Konsultationen hinsichtlich der Veränderungen auf den nationalen Arbeitsmärkten
verstärkt werden sollen.
CGB HAUPTAUSSCHUSS FÜR TARIFPLURALITÄT UND TARIFVIELFALT
[ Gesetzliche Tarifeinheit stoppen! ]
Der CGB Hauptausschuss kritisiert scharf
das Durchwinken des
Referentenentwurfs
zum Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett. Das Gesetz zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit verletzt nach
Meinung des CGB Hauptausschusses
massiv die Grundrechte freier Gewerkschaften und ihrer Mitglieder. „Verfassungsmäßige Grundsätze wie die
Koalitionsfreiheit, der Minderheitenschutz und die freie und unabhängige
Ausübung gewerkschaftlicher Rechte
werden wegen weniger partikularer
Arbeitgeberinteressen des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Fraktion außer
Kraft gesetzt“, ärgert sich der CGB Generalsekretär Christian Hertzog.
„Verfassungsmäßige Bedenken und juristische Vorgaben, vor allem aber die
völlige Unmöglichkeit der praktikablen
Umsetzung, ohne die Arbeitsgerichte und Notare komplett zu überlasten,
werden von der Bundesregierung nicht
beachtet, um der Wirtschaft einen Ausgleich für den Mindestlohn zu geben,“
ergänzt die Bundesgeschäftsführerin des
CGB Anne Kiesow und verweist dabei auf
die Stellungnahme des CGB zum Referen-
tenentwurf des Gesetzes. „Wir setzen
außerdem auf die Vernunft und Weitsicht unseres Bundespräsidenten Joachim
Gauck, dass er dieses Gesetz, sollte es
jemals so weit kommen, nicht unterzeichnen wird“, so Kiesow weiter.
Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden nun, wie viele andere
betroffene Organisationen den Gang
vor das Bundesverfassungsgericht prüfen und vorbereiten, denn eine derartige
Einschränkung freiheitlicher Grundrechte
durch eine Bundesregierung hat es in der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nicht gegeben.
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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
GEWERKSCHAFT DER FINANZVERWALTUNG (GDFIN)
[ GdFin ist neues Mitglied im CGB ]
Die Gewerkschaft der
Finanzver waltung
(GdFin) ist die inzwischen vierzehnte Mitgliedsgewerkschaf t
im Christlichen Gewerkschaftsbund
Deutschlands (CGB).
land gegründet. Sie ist eine Fachgewerkschaft in der Finanzverwaltung und sieht
ihre Zuständigkeit schwerpunktmäßig bei
den Finanzämtern, den Ober- und Mittelbehörden, den Landesämtern sowie den Ministerien der Finanzverwaltung. Die GdFin
ist seit ihrer Gründung bisher schwerpunktmäßig im Saarland aktiv.
Der CGB Hauptausschuss hat in seiner Sitzung im Dezember 2014 beschlossen, die
GdFin als weitere Mitgliedsgewerkschaft in
den CGB aufzunehmen, nachdem bereits
im vergangenen Jahr die GdFin und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) im Bereich der öffentlichen Verwaltung der Personalratsebene
vertrauensvoll zusammengearbeitet haben.
Die GdFin steht, wie ebenso der Christliche
Gewerkschaftsbund, für flache und effiziente Strukturen mit starker ehrenamtlicher
Einbindung in der gewerkschaftspolitischen
Arbeit. Durch ihre große Sachkompetenz,
Basisnähe und Engagement hat sie sich
schnell etablieren können und ist in den Personalräten inzwischen fest verankert.
Die GdFin wurde am 6. März 2013 im Saar-
Die Vorsitzenden Michael Eggers und Sa-
scha Gerecke bilden die Doppelspitze der
GdFin. Beide sind schon vor Übernahme der
Gewerkschaftsmandate über viele Jahre im
Personalrat und im Hauptpersonalrat aktiv.
Der CGB Generalsekretär Christian Hertzog
freut sich über die Zusammenarbeit mit der
GdFin: „Die GdFin verfügt über eine Vielzahl von Experten vor allem in finanzrechtlichen Fragen. Damit haben wir eine weitere
kompetente Gewerkschaft in unseren Reihen, die uns fachlich wunderbar ergänzt.“
„Die christlichen Gewerkschaften und
die GdFin haben viele Gemeinsamkeiten,
insbesondere in ihrer gewerkschaftlichen
Ausrichtung. Ich erwarte eine gute und
fruchtbare Zusammenarbeit“, ergänzt Anne
Kiesow.
100 JAHRE ZF: ZFLS-AUFSICHTSRAT MARTIN ROTT FORDERT VORSTAND AUF, ENDLICH FÜR GLEICHE
BEZAHLUNG DER JUBILÄUMSVERGÜTUNG ZU SORGEN
[ Vorstand ignoriert unsere Kolleginnen und Kollegen! ]
Sorge um das Miteinander nach Fusion mit
Bosch in Schwäbisch
Gmünd. Der Getriebehersteller ZF aus
Friedrichshafen und seine weltweit
72.000 Mitarbeiter/Innen gehen in
ein Jubiläumsjahr – so stand es in der
Zeitung. 1915 wurde die Zahnradfabrik GmbH in Friedrichshafen gegründet, jetzt soll groß gefeiert werden.
Aber ohne die Mitarbeiter/Innen der
ehemaligen ZF Lenksysteme in Schwäbisch Gmünd (seit 1. Februar Robert
Bosch Automotive Steering).
Sie bekommen keinen Anteil an der geplanten Sonderzahlung. Martin Rott, Aufsichtsrat bei ZFLS, hat an den ZF-Personalvorstand Jürgen Holeksa geschrieben und
ihn aufgefordert, sich für die gerechte
Auszahlung der Jubiläumsvergütung einzusetzen. Leider bisher vergeblich. „Ich
befürchte, dass auch nichts mehr kommt.“
Am Freitag hat Bosch bereits seinen
Schriftzug an das Werk von ZFLS geschraubt, nachdem das Unternehmen den
bisherigen Anteilseigner ZFLS komplett
übernommen hat. „Das war es dann wohl
mit der Jubiläumsvergütung für die Mitarbeiter/Innen.
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Nach dem bekannten Motto „aus den Augen, aus dem Sinn.“.
Rott bezeichnet dieses Verhalten gegenüber den ZFLS-Mitarbeitern/Innen als beschämend. Die Belegschaft in den Werken
wird jetzt genau darauf achten, wer sich
für ihre Belange wirklich einsetzt und sie
an der Jubiläumszahlung beteiligt. Momentan gehen die Mitarbeiter/Innen leer
aus.
Und jetzt sind es 100 Jahre ZF. „Aber leider bekommen wir ZFLS-Mitarbeiter wiederum nichts.“ Martin Rott ist gespannt:
ZF hat zwar ZFLS an Bosch abgegeben,
gleichzeitig aber den US-Wettbewerber
TRW übernommen. „Mal schauen, ob die
neuen ZF-Mitarbeiter wie z. B. in Alfdorf
(TRW Automotive) auch leer ausgehen
werden“, mahnt Rott. „Denn die Rechnung ist ganz einfach: Je mehr Geld bei
ZF bleibt, desto mehr bekommt dort der
einzelne ZF-Mitarbeiter.“
„Soviel ich weiß, gibt es für das Jubiläum einen höheren zweistelligen Millionenbetrag“, sagt Rott, der als Gewerkschaftsvertreter für die CGM (Christliche
Gewerkschaft Metall) im Aufsichtsrat der
bisherigen ZFLS sitzt. Er setzt sich vehement dafür ein, dass es zu einer gerechten
Lösung kommt.
Martin Rott macht am ZF-Jubiläum deutlich, worum es ihm letztlich geht: „Es ist
nicht nur das Geld. Es ist die Art, wie man
gute und fleißige Kolleginnen und Kollegen behandelt. So ein Jubiläum soll doch
vor allem Dank für die vergangenen Jahre
sein.“
„Unsere Leute gehen leer aus. Wie schon so
oft in der gemeinsamen Zeit.“ Im Jahr 2011
habe Bosch das 125-jährige Bestehen gefeiert, jede/r Mitarbeiter/In bekam pro Dienstjahr 50 Euro. ZFLS, an dem Bosch schon damals zu 50 % beteiligt war, hat davon keinen
Cent gesehen. 2012 zum 75-jährigen Jubiläum von Bosch gab es ein Fest, einen Familientag mit Werksbesichtigung und Luftballons,
so erinnert sich Rott. „Mehr war nicht drin.“
Der leidenschaftliche Gewerkschafter
fragt sich, wie Bosch mit der Situation umgeht: „Ich bin gespannt, wie die
neuen Chefs hier agieren. Sind wir nur
ein weiterer Geschäftszweig, über den
das Bosch-Organigramm gezogen wird?
Oder sieht Bosch, was wirklich in ZFLS
steckt – nämlich Menschen, die ihre Arbeit lieben und das Unmögliche möglich
machen?“
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
LANDESVERBAND NRW
[ CGM-Bezirke wählen neue Vorstände ]
Von Oktober 2014 bis
Januar 2015 haben die
vier CGM-Bezirke in
NRW ihre Bezirkstage abgehalten und
neue Bezirksvorstände gewählt.
Der Bezirk Niederrhein machte den Anfang
in der Serie von Bezirkstagen in NRW.
Der gut besuchte Bezirkstag in Duisburg
wählte den Kollegen Hans-Dieter Neul einstimmig zum Vorsitzenden. Zu Stellvertretern wurden die Kollegen Ralf Markus und
Onofrio Chiparo, zum Schriftführer HansJoachim Frank, als Kassierer Georg Kik und
zu Beisitzern Angelika Kadrizke, Paul Wolter
und Daniel Kühnen gewählt.
In den Bezirken Westfalen, Ruhr und Mittelrhein vollzog sich ein Wechsel bei den Vorsitzenden. Der Bezirkstag Westfahlen, der
in Paderborn stattfand, wählte Michael Wackerbauer zum neuen Vorsitzenden. Wackerbauer löst Horst Liebendahl ab, der aus
altersbedingten Gründen nicht mehr angetreten war. Als Stellvertreter wurden Michael Bienek und Reinhard Hübscher gewählt.
Als Schriftführer sprach man Christoph
Kriese, als Kassierer Henrich Steinberg das
Vertrauen aus. Guiseppe de Meo, Michael
Neumann und Annette Nowack komplettieren den Bezirksvorstand als Beisitzer. Der
ehemalige Bezirksvorsitzende Horst Liebendahl wurde bei dieser Gelegenheit für seine
jahrelange Treue und seinen Einsatz für die
CGM zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
Der rege besuchte Bezirkstag Ruhr fand in
Duisburg statt. Zum neuen Vorsitzenden
wurde der Kollege Georg Wösthoff-Kersten
gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter
Schloder an, da dieser ebenfalls altersbedingt nicht wieder angetreten war. Stellvertreter wurden die Kollegen Peter Teutenberg und Michael Scheven, Schriftführer
Jörg Adamek, Kassiererin Angelika Rubisch,
Beisitzer Bernhard Cwiklinski, Detlef Steinfeld, Nevzat Bagli und Robert Konizko. Für
jahrelanges Engagement in der CGM wurde
auch Peter Schloder mit dem Ehrenvorsitz
ausgezeichnet.
Ebenfalls aus altersbedingten und gesund-
heitlichen Gründen stellte sich der bisherige
Vorsitzende des Bezirks Mittelrhein Michael
Seiffert nicht mehr zur Wahl. Als Nachfolger
wählte der Bezirkstag Mittelrhein Johannes
Hupp zum Vorsitzenden. Zu Stellvertretern
wurden die Kollegen Dietmar Eickenberg
und Hans-Jürgen Wolter, zum Schriftführer
Lothar Kontusch, als Kassierer Ferdinand
Schäfer und zu Beisitzern Christoph Elstner
und Evgeniy Toumbov gewählt. Mit der Ernennung zum Ehrenvorsitzenden dankte
man auch Michael Seiffert für seinen stetigen Einsatz für die CGM.
Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen, die neu in die Bezirksvorstände gewählt worden sind, sowie den Kolleginnen
und Kollegen, die ihre Arbeit für die CGM
in den einzelnen Bezirken weiterführen, alles Gute und Gottes Segen. Mögen sie ihre
Aufgaben mit so viel Herzblut und Engagement erfüllen wie ihre Vorgänger. Den ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen gilt
unser besonderer Dank für die geleistete
Arbeit und ihren unermüdlichen Einsatz für
die CGM in NRW. Bernhard Cwiklinski
BEZIRK REUTLINGEN/ ZOLLERNALBKREIS
[ Bezirkstag der CGM ein voller Erfolg ]
Im CGM-Bezirk Reutlingen/Zollernalbkreis
standen am 29.11.2014
wieder Wahlen auf der Tagesordnung.
Aus diesem Anlass trafen sich die CGMMitglieder in der Gaststätte Edelweiß
in Reutlingen.
Nach einem umfangreichen Rückblick des
Bezirksvorsitzenden Albert Seiz über die
letzten vier Jahre sowie dem Bericht der
Kassenprüfer stand die Entlastung des Vorstandes auf der Tagesordnung.
Traditionsgemäß wurden dieser Tagesordnungspunkt, wie auch die anstehenden
Neuwahlen, souverän von CGM-Geschäftsführer Rolf Oetinger durchgeführt.
Albert Seiz wurde als Vorsitzender im Amt
bestätigt. Zur Wahl als Stellvertreter darf
den bisherigen Beisitzern Vasiliki Soultanidou und Katrin Rudau gratuliert werden.
Ebenfalls im Amt bestätigt wurden als Kassierer Harald Schwertle wie auch Joachim
Stackelies als Schriftführer. Als Beisitzer
wurden Karin Flamm, Anette Schäfers, Martin Grießer, Tomas Knopper, Edwin Mücke,
Diana Lohmann, Özgül Brändle und Waldemar Maczuga gewählt. Als Kassenprüfer
bekamen Sabine Beck, Werner Rudau und
Petra Runte das Vertrauen ausgesprochen.
Mit diesem neuen starken Team blickt der
Bezirksverband Reutlingen/Zollernalbkreis
den nächsten vier Jahren positiv entgegen.
Eine gute und zuverlässige Arbeitsgemeinschaft schafft eine solide Grundlage für eine
erfolgreiche Bezirksarbeit.
Anschließend wurden die Delegierten für
den Landes- und Bundesgewerkschaftstag
gewählt. Natürlich gab es auch einige Jubiläen zu feiern. Dieter Lorch wurde für 50-jährige CGM-Mitgliedschaft, Albert Seiz für
40-jährige CGM-Mitgliedschaft und Anette Schäfers, Djurica Laschinger und Harald
Schwertle für 25 Jahre Mitgliedschaft in der
CGM ausgezeichnet. Mit großem Dank für
die langjährige Treue und das Engagement
für die CGM überreichten der Landesvorsitzende von Baden-Württemberg Markus
Malm, Albert Seiz und Rolf Oetinger den
Jubilaren eine Urkunde und ein Präsent.
Nach dem offiziellen Teil ließ man den
Abend noch gemütlich ausklingen.
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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
BEZIRKSVERBAND SCHWABEN
[ Selim Karakas im Amt bestätigt ]
Am 17.01.2015 hatte
der
Bezirksverband
Schwaben
herzlich
zum CGM-Bezirkstag
in den Gasthof Burger in Marktoberdorf
geladen. Der Bezirksvorsitzende Selim
Karakas hieß die Mitglieder des Bezirksverbandes Schwaben herzlich willkommen und ließ die vergangenen vier
Jahre in einem kurzen Rückblick Revue
passieren.
Die Mitglieder wurden umfassend über die
sehr positiv verlaufenen Betriebsratswahlen
2014 informiert. Insbesondere die Betriebsgruppe Bosch Blaichach, deren 1. Vorsitzender ebenfalls Selim Karakas ist, konnte
ihre Betriebsratsmandate verdoppeln. Aber
auch Alois Miller konnte von äußerst positiven Ergebnissen beim Druckmaschinen-
hersteller manroland web system aus dem
Kreis Augsburg berichten. Dort hatte man
bei den Betriebsratswahlen trotz immensem
Stellenabbau kein CGM-Mandat verloren.
Auch die positive Entwicklung der Werbung
von neuen Mitgliedern im Bereich der Auszubildenden bei den Kollegen in Blaichach
bot Anlass zur Freude.
Bei den anschließenden Vorstandswahlen
wurde Selim Karakas als Bezirksvorsitzender von Schwaben für weitere vier Jahre in
seinem Amt bestätigt. Als stellvertretende
Vorsitzende bilden Bruno Wolf und Siegfried Troyer zusammen mit Karsten Ristow
als Schriftführer und Naci Senoldu als Kassier den Bezirksvorstand.
dem Dank an die anwesenden Mitglieder
und dem Bestreben auch die nächsten vier
Jahre eine erfolgreiche und positive Arbeit
zu gewährleisten.
Die Mitglieder des neuen Bezirksvorstandes des
Bezirks Schwaben (v.l.n.r.): Bruno Wolf, Karsten
Der alte und neue Bezirksvorsitzende Selim
Karakas beendete die Versammlung mit
Ristow, Johannes Marti, Siegfried Troyer, Naci
Senoldu, Selim Karakas u. Alois Miller.
KREISVERBAND ALLGÄU
[ Neuwahlen im Kreisverband der CGM ]
Gemäß der Satzung der
Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM)
wurden am 12.01.2015
in der Jahreshauptversammlung des
CGM-Kreisverbandes Allgäu die Neuwahlen durchgeführt. Der Kreisvorsitzende Bruno Wolf hatte hierzu in den
Gasthof Engel in Immenstadt geladen.
Auch der neue CGM-Geschäftsführer für
den CGM-Bezirk Schwaben Karsten Ristow
nahm an der Versammlung gerne teil. Den
Neuwahlen ging der Bericht des Vorsitzenden voraus, der besonders auf die erfolgreichen Betriebsratswahlen 2014 einging und
den Erfolg auf die hohe Präsenz der CGMBetriebsräte vor Ort zurückführte.
Bei den anschließenden Wahlen wurde die
Vorstandschaft mit einigen wenigen Ausnahmen im Amt bestätigt. Zu Kassenprüfern wurden Albert Math und Thomas Teufele gewählt. Der Kreisvorsitzende Bruno
Wolf wurde in seinem Amt bestätigt. Ihm
zur Seite stehen Hermann Gruber und Jo-
hannes Martin als seine Stellvertreter. Als
Kassier fielen die Stimmen auf Naci Senoldu.
Als Beisitzer wurden Selim Karakas, Herbert
Müller und Sophia Riemann gewählt.
Der bisherige Schriftführer Josef Reitemann, der dieses Amt viele Jahrzehnte
innehatte, übergab sein Amt aus Altersgründen an Manuel Wölfle. Der Vorsitzende Bruno Wolf dankte ihm besonders für
seine treuen Dienste und sein jahrzehntelanges Engagement für den CGM-Kreisverband.
SCHULUNGSANGEBOT
Der CGDE-Landesverband NRW veranstaltet vom 08.06. bis 12.06.2015
in Haltern am See in der Heimvolkshochschule Gottfried Könzgen
Annaberg 40
45721 Haltern am See
eine Schulung über sozial- und arbeitsrechtliche Fragen.
Anmeldung erbeten bis spätestens 30.04.2015 an die oben genannte Anschrift oder an den
Landesvorsitzenden: Rudolf Bruns
Hermann-Löns-Weg 31
48291 Telgte
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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
LANDESVERBAND NRW
[ Neuwahl des Landesvorstandes ]
Am 30.09.2014 trafen
sich die Mitglieder
des Landesverbandes
NRW in Telgte zur satzungsgemäßen
Sitzung. Auf der Tagesordnung stand
die Neuwahl des Landesvorstandes von
NRW. Als 1. Vorsitzender wurde Rudolf
Bruns gewählt, der von Heinz Sauer als Stellvertreter unterstützt wird. Heinz Sauer hat
zudem das Amt des Schriftführers inne. Als
Kassierer wurde Karl Heinz Dalldrup gewählt.
Der Wahlleiter Fritz Bäumer bedankte sich für
die Annahme der Kandidatur des neu gewählten Vorstandes und freut sich auf die gute Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren.
FAHRPERSONALGESETZ VOM DEUTSCHEN BUNDESTAG GEÄNDERT
[ KFG findet Gehör bei der Bundeskanzlerin ]
Der hartnäckige Einsatz
der
Kraftfahrergewerkschaft (KFG) hat auch die
Bundesvorsitzende
der
CDU,
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel, MdB,
überzeugt. Diese Meinung vertreten
der Bundesvorsitzende Willy Schnieders und sein Stellvertreter und Pressesprecher Franz Xaver Winklhofer.
Am Donnerstag, den 18. Dezember
2014 hat der Deutsche Bundestag den
Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes angenommen. Dies
hat Heribert Hennemann vom Bereich
Programm und Strategie der CDU-Bundesgeschäftsstelle im Auftrag der Bundeskanzlerin der KFG mitgeteilt.
Neben Verbesserungen bei Wirksamkeit und
Effizienz des Fahrtenschreibersystems für
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr
als 3,5 Tonnen und für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Insassen
schaffen wir die notwendigen Grundlagen
zur Anpassung von Bußgeldvorschriften und
der Fahrpersonalverordnung. Damit wird der
maximale Bußgeldrahmen zur Ahndung von
Fahrverstößen in Unternehmen von 15.000
auf 30.000 Euro verdoppelt. Betroffen sind
Unternehmer, Fahrzeughalter, Verlader, Spe-
diteure, Reiseveranstalter und Fahrervermittler. Durch die Erhöhung soll sichergestellt
werden, dass auch schwerste Verstöße dieses
Personenkreises angemessen geahndet werden können.
bine zu unterbinden. „Denn auch wir sehen
es kritisch, wenn Fernfahrer die wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen“, erklärt
Heribert Hennemann in seinem Brief an die
Verantwortlichen der KFG.
Heribert Hennemann von der CDU: „Wir passen den Bußgeldrahmen auch nach oben an,
um den Verfolgungsbehörden einen größeren
Spielraum zu geben sowie große Unternehmen mit empfindlichen Bußgeldern belegen
zu können.“ Es ist auch gut, dass die Anordnungsbefugnis gegenüber weiteren Unternehmen der Beförderungskette ausgeweitet
wird. Zwar war dies materiellrechtlich bislang
schon möglich und wurde von einzelnen Bundesländern auch bisher praktiziert; wir stellen dies im Gesetz nun aber klar heraus und
beseitigen mögliche Missverständnisse. Auf
diese Weise kommen wir zum einem unserer
Fürsorgepflicht gegenüber den Fahrern nach
und sorgen zum anderen für mehr Sicherheit
auf unseren Straßen, so die weitere Information aus der CDU-Bundesgeschäftsstelle.
Bevor wir aber eine nationale Lösung verfolgen, soll versucht werden, das Problem auf
europäischer Ebene zu regeln. Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende Dr. Angela
Merkel ist der Ansicht, dass nationale Alleingänge von Belgien und Frankreich mit den
daraus folgenden Ausweichverkehren auf
Parkplätze und Raststätten in Deutschland im
grenznahen Raum gezeigt haben, was passiert, wenn in jedem Land unterschiedliche
oder gar keine Regeln gelten.
Einen Teilerfolg sehen der KFG-Bundesvorsitzende Willy Schnieders und der Bundesvorstand darin, dass die Koalitionsfraktionen
im Deutschen Bundestag einen Änderungsantrag vorgelegt haben, um das Verbringen
der wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerka-
Laut Information aus der Bundesgeschäftsstelle der CDU wird kein regulativer Flickenteppich gewollt, sondern ein Rechtsrahmen
für alle Länder angestrebt. Erst wenn das
nicht möglich ist, wird der deutsche Gesetzgeber auf nationaler Ebene tätig werden. In
diesem Zusammenhang begrüßen Schnieders und Winklhofer die Zusicherung der
Bundesregierung, dass bis Mitte des Jahres
eine derartige europarechtliche Regelung
geschaffen werden soll und notfalls ab Mitte 2015 die Initiative für ein nationales Gesetzgebungsverfahren startet.
Magazin der Christlichen Gewerkschaften
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected]
Kraftfahrergewerkschaft (KFG)
Vorsitz: Willy Schnieders
Birkenstraße 16/17 . 28195 Bremen
Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15
www.kraftfahrergewerkschaft.de
[email protected]
Christliche Gewerkschaft Deutscher
Eisenbahner (CGDE)
Vorsitz: Rudolf Bruns
Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012
www.cgde.de . [email protected]
Christliche Gewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie (CGBCE)
Vorsitz: Werner Benedix
Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43
www.cgbce.org . [email protected]
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe
und Holzverarbeitung im CGB (GKH)
Vorsitz: Günter Höhn
Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn
Tel.: 05254 8046-74 . Fax: -75
www.gewerkschaftgkh.de
[email protected]
Bund der Hotel-, Restaurant- und
Caféangestellten (Union Ganymed)
Vorsitz: Rainer Burgunder
Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg
Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644
Beschäftigtenverband Industrie,
Gewerbe, Dienstleistung (BIGD)
Vorsitz: Günter Eickmeier
Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg
Tel.: 0203 23447 . Fax: 0203 287644
[email protected]
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JUGENDSEITE
DEUTSCHES INSTITUT FUR WIRTSCHAFT BERLIN
[ Musizieren fördert Bildungserfolge von Jugendlichen ]
Jugendliche, die schon in jungen Jahren
Musikunterricht hatten, haben bessere
Schulnoten als andere. Darüber hinaus
sind sie gewissenhafter, offener und
ehrgeiziger. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Untersuchung auf der
Basis von Daten der Langzeitstudie
Sozio-ökonomisches Panel (SOEP) im
DIW Berlin. „Vor allem Jugendliche aus
weniger gebildeten Familien profitieren vom Musikunterricht“, sagt SOEPDirektor Jürgen Schupp, der die Studie
gemeinsam mit dem DIW-Ökonomen
Adrian Hille erstellt hat. Die Studie ist
kürzlich online in der renommierten
Fachzeitschrift „Economics of Education Review“ erschienen.
Für ihre deutschlandweit repräsentative Untersuchung hatten die DIW-Forscher die zwischen 2001 und 2012 erhobenen Angaben
von knapp 4.000 Jugendlichen analysiert. Bei
ihren Berechnungen konzentrierten sich die
Wissenschaftler auf die 17-Jährigen, die seit
ihrem achten Lebensjahr musizierten.
Im Detail zeigt die Analyse der SOEP-Daten:
Jugendliche, die schon in jungen Jahren Musikstunden hatten, haben bessere Schulnoten
als andere. Besonders Jugendlichen aus weniger gebildeten Familien kommt der Musikunterricht zugute. Im Vergleich zu ihren Altersgenossen aus ähnlichen Herkunftsfamilien,
die keinen Musikunterricht hatten, können
sie im Durchschnitt wesentlich bessere Schul-
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noten vorweisen. Unter Jugendlichen aus
gebildeteren Familien sind die Unterschiede
wesentlich geringer.
Ein weiteres Ergebnis der Studie: Jugendliche, die von Kindesbeinen an musizieren,
sind gewissenhafter als andere. Darüber hinaus sind sie offener und auch ehrgeiziger:
Die Berechnungen der Forscher zeigen, dass
sie mit einer um 8 % höheren Wahrscheinlichkeit als andere das Abitur und danach ein
Studium anstreben.
In ihren Analysen konnten die Forscher
belegen, dass ein direkter Zusammenhang
zwischen Musikunterricht in jungen Jahren
und besseren Bildungserfolgen besteht.
Dieser Zusammenhang bleibt auch bestehen, wenn zahlreiche Merkmale der Eltern
statistisch berücksichtigt werden, zum Beispiel deren Bildungsniveau und Einkommen.
Nur zum Teil lässt sich also der Bildungserfolg der musizierenden Jugendlichen durch
deren Elternhäuser erklären.
Gleichwohl entscheidet die Bildung der Eltern noch immer maßgeblich darüber, ob Jugendliche außerhalb der Schule musizieren
oder nicht. Nach wie vor nehmen vor allem
Jugendliche aus höheren sozialen Schichten
Musikstunden. Die Wissenschaftler fordern
daher eine stärkere staatliche Förderung
von außerschulischem Musikunterricht, an
dem Jugendliche unabhängig von der sozialen Stellung ihrer Eltern teilnehmen kön-
nen. Als Beispiel nennen sie das Programm
„Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi), das es
Kindern ermöglicht, ein Jahr lang kostenlos
ein Instrument zu lernen. „Mit Hilfe solcher
Initiativen können schlummernde Potenziale
von Jugendlichen geweckt werden und es
besteht die Chance, soziale Ungleichheit abzubauen“, sagt Adrian Hille.
JUGENDSEITE
DEUTSCHES INSTITUT FUR WIRTSCHAFT BERLIN
[ Persönlichkeitseigenschaften beeinflussen die Studienabsicht von Jugendlichen ]
Das DIW Berlin untersucht den Einfluss
von Persönlichkeitseigenschaften auf
die Absicht, ein Studium aufzunehmen. Wer offener gegenüber neuen
Erfahrungen ist, plant häufiger, eine
Hochschule zu besuchen. Persönlichkeitseinfluss ist bei Kindern aus Nichtakademikerfamilien besonders groß.
Neben Faktoren wie schulischen Leistungen
und dem Bildungshintergrund der Eltern ist
auch die Persönlichkeit entscheidend für
die Frage, ob Schüler später studieren wollen oder nicht. Das geht aus einer Studie
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Grundlage von Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP)
hervor. Demzufolge ist die Studienabsicht
von Jugendlichen umso höher, je offener sie
neuen Erfahrungen gegenüber eingestellt
sind. Dieses Ergebnis hat auch dann Bestand, wenn in den Berechnungen andere,
die Studienneigung beeinflussende Faktoren
– etwa das Haushaltseinkommen, die Zahl
der Geschwister oder der Migrationshintergrund – berücksichtigt werden. „Besonders
bei den an deutschen Hochschulen unterrepräsentierten Kindern aus Nichtakademikerfamilien ist die Offenheit gegenüber
neuen Erfahrungen relevant für die Studienabsicht“, sagen die DIW-Bildungsökono-
WERDE MITGLIED!
So einfach geht‘s zur Facebook
Seite der CGM-Jugend!
minnen Frauke Peter und Johanna Storck.
Die Bildungspolitik solle daher schon in
der frühkindlichen Bildung einen stärkeren
Fokus auf die Entwicklung nicht-kognitiver
Fähigkeiten, also der Persönlichkeitseigenschaften, legen. Darüber hinaus ist es vorstellbar, dass Mentorenprogramme oder
detailliertere Informationen zum Hochschulzugang dafür sorgen könnten, dass sich vor
allem mehr Nichtakademikerkinder einem
Studium öffnen, so die Studienautorinnen.
Je höher die Kooperationsbereitschaft
einer Person, desto geringer die Studienabsicht
Für ihre Studie haben die DIW-Ökonominnen Frauke Peter und Johanna Storck Daten des SOEP – einer im Auftrag des DIW
Berlin von TNS Infratest Sozialforschung
erhobenen, für Deutschland repräsentativen Haushalts- und Personenbefragung
– verwendet. Zur Messung der Persönlichkeitseigenschaften werden fünf Dimension
unterschieden: Offenheit für Neues, Gewissenhaftigkeit, Neurotizismus (beschreibt die
Stressresistenz), Extraversion (Tatendrang
und Durchsetzungsfähigkeit) und Verträglichkeit (Kooperationsbereitschaft). Die Studie basiert auf einer Stichprobe von 1.000
Schülerinnen und Schülern im Alter von 17
Jahren, die in den Jahren 2006 bis 2013 ihre
Präferenz für oder gegen ein Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule angegeben haben.
Die mithilfe eines linearen Wahrscheinlichkeitsmodells gewonnenen Ergebnisse zeigen, dass Jugendliche eher angeben studieren zu wollen, wenn sie neuen Erfahrungen
gegenüber offener sind. Hohe Werte bei
den Eigenschaften Verträglichkeit und Neurotizismus sind hingegen mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit verbunden, nach
dem Schulabschluss ein Studium aufnehmen
zu wollen. Die Einflüsse der Eigenschaften Extraversion und
Gewissenhaftigkeit sind hingegen in nahezu allen Modellspezifikationen nicht signifikant.
Maßnahmenpaket für mehr Chancengleichheit
Die Ergebnisse der DIW-Untersuchung sind
vor allem im Hinblick auf Kinder aus Nichtakademikerfamilien relevant. In der betrachteten Stichprobe planen 56 % der Kinder,
deren Eltern nicht studiert haben, eine
Hochschule zu besuchen. Bei Akademikerkindern liegt der Anteil bei 73 %. Da letztere
signifikant häufiger offen für neue Erfahrungen sind und diese Eigenschaft ein wichtiger
Faktor für die Studienabsicht ist, könnte der
Abstand der Studierquoten weiterhin bestehen bleiben. „Auch die Eigenschaft, dass
sich Kinder aus Nichtakademikerfamilien
eher Sorgen machen, beeinflusst die Studierabsicht dieser Jugendlichen negativ. Sie
kämpfen vermutlich nicht selten mit eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten und
der Sorge, das Studium nicht zu schaffen,
und wählen deshalb oft eine berufliche Ausbildung aus einer Art Versicherungsstrategie
heraus“, so Peter und Storck.
Um die Chancengleichheit zu erhöhen, können sich die beiden Forscherinnen mehrere
Maßnahmen vorstellen. So könnten möglicherweise spezielle Mentorenprogramme
und die Bereitstellung von Informationen
helfen, die Distanz zum Studium und damit
auch den großen Einfluss der Eigenschaft
Offenheit auf die Studienabsicht zu reduzieren, was vor allem Kindern aus Nichtakademikerfamilien unterstützen werde. Für Schüler, die sich leicht sorgen, könnten sicherere
Finanzierungsmöglichkeiten wie Stipendien
oder mehr Informationen über Bafög-Regelungen den Studienbeginn erleichtern.
Grundsätzlich sollte sich die Bildungspolitik
zudem schon in der frühkindlichen Bildung
verstärkt auf nicht-kognitive Fähigkeiten wie
die Persönlichkeitseigenschaften konzentrieren, fordern die Bildungsexpertinnen des
DIW Berlin.
Schickt uns eure Meinung, Inhalte für diese
DGZWir
. 3/4sind
2015 gespannt.
15
Seite, Kritik & Ideen.
WIR
DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER
INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE
Aufnahmeantrag
Name, Vorname
E-Mail
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
Geburtsdatum
Tel. privat
Beruf
Krankenkasse
Arbeitgeber/Abteilung
Familienstand
Übertritt aus Gewerkschaft
Mitglied derselben seit
Geworben durch
Werden Sie Mitglied
Die Deutsche
Gewerkschaftszeitung
(DGZ) finden Sie
im Internet.
www.gewerkschaftszeitung.org
Geburtsort
Tel. geschäftl.
CGM-KREISVERBAND ALLGÄU
[ 40 Jahre Mitglied ]
Anzahl der Kinder
Monatl. Beitrag (Euro)
Sepa-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die CGM, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein Kreditinstitut an, die von der CGM auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin
davon unterrichtet, dass alle Daten zu meiner Person, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes, für die
Erfüllung der gewerkschaftlichen und satzungsgemäßen Aufgaben von der CGM erhoben, verarbeitet
und genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt.
Meine Beiträge sollen ab
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
von folgendem Konto abgebucht werden:
Konto-Nr.
BLZ
Kreditinstitut
IBAN
BIC
v.l.n.r.: Selim Karakas, Ulrich Baur, Bruno Wolf
jährlich
Ort, Datum
Unterschrift
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung der CGM an. Die Mitgliedschaft kann gemäß § 9 Abs. 2 der CGM-Satzung mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich
gekündigt werden.
www.cgm.de
16
DGZ . 3/4 2015
Formular abtrennen und an Ihre Geschäftsstelle schicken:
per Fax, per Post oder einfach direkt abgeben.
Für 40 Jahre Mitgliedschaft in der
Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM)
wurde Ulrich Baur vom Vorsitzenden
der CGM-Betriebsgruppe Bosch in
Blaichach/Immenstadt Selim Karakas
und dem Vorsitzenden des CGM-Kreisverbandes Allgäu Bruno Wolf geehrt.
Ein schöner Anlass, um Ulrich Baur für seine langjährige Treue zur CGM zu danken,
sein Engagement gebührend zu feiern und
ihm neben Ehrenurkunde und goldener
Anstecknadel auch ein kleines Präsent zu
überreichen.
WIR
CGM-BETRIEBSGRUPPE MTU FRIEDRICHSHAFEN
[ Ausflug: Nicht nur ein technisches
Highlight ]
Bauernregeln
Einem freundlichen März folgt ein
freundlicher April.
Langer Schnee im März bricht dem Korn
das Herz.
Ist der April schön und rein, wird der
Mai ein ganz wilder sein.
Wenn der April Spektakel macht, gibt‘s
Heu und Korn in voller Pracht.
Zitate
Die Zukunft soll man nicht voraussehen
wollen, sondern möglich machen. (Antoine de Saint-Exupery)
Der MTU-Betriebsgruppenvorsitzende der CGM Franz Benz freute sich
auch in diesem Jahr über das rege Interesse am Betriebsgruppenausflug.
„Unser Ausflug hat zwischenzeitlich
eine langjährige Tradition“, so Franz
Benz, „und ist so beliebt, das ich bereits heute Nachfragen für das Jahr
2015 habe und wir in diesem Jahr leider nicht alle Interessenten mitnehmen konnten“.
Ziel des diesjährigen Ausflugs am 31. Oktober 2014 war die Firma Herrenknecht
in Schwanau, die High-Tech-Tunnelbohrer
entwickelt und herstellt.
In einer dreistündigen Werksführung trat
der Kontrast zwischen urzeitlicher Gewalt
und der Technologie des 21. Jahrhunderts zu
Tage. Vor allem für die Teilnehmer, die auch
vor zwei Jahren am Ausflug zum GotthardMassiv und der Besichtigung des längsten
Tunnels der Welt teilgenommen hatten, war
es besonders eindrucksvoll die Werkzeuge
bestaunen zu können, mit dem auch der
Gotthard-Tunnel bearbeitet wurde.
Natürlich kamen auch die Kameradschaft
und die gewerkschaftliche Diskussion nicht
zu kurz. Den Abschluss bildete ein gemeinsames Abendessen im Traktorenmuseum in
Uhldingen-Mühlhofen.
CGM bei Facebook
Besuchen Sie unseren Account!
Die Zukunft hat viele Namen: Für
Schwache ist sie das Unerreichbare, für
die Furchtsamen das Unbekannte, für
die Mutigen die Chance. (Victor Hugo)
Witze
Ein Freund zum anderen: „Ich halte das
bald nicht mehr aus, meine Frau nörgelt
nun seit einem halben Jahr an mir herum!” – „Weshalb denn?” – „Sie will
unbedingt, dass ich den Weihnachtsbaum wegräume!”
Erzählt ein Pinguin einem anderen von
seinem Baby: „Stell dir vor! Er hat endlich sein erstes Wort gesprochen!” Sagt
der andere Pinguin: „Nein, wie süß!
Was war es denn? Mama? Papa?”
– „Nö! ‘Scheißkälte’.”
Bundesweite
Servicenummer
01803 002757
9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom
KREUZWORTRÄTSEL
[ Die Gewinner ]
Wir gratulieren den zehn Gewinnern
des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe November/Dezember 2014.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !
•Uwe Bahlinger
•Rudi Breitling
•Claudia Goebel
•Sabina Hildenbrand
•Helmut Jaskolka
•Hans Klein
•Cecilie Later
•Gertrud Malter
•Rita Schindler
•Dietmar Uffel
DGZ-Postfach
Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder,
Termine, Anregungen, Kritik & Lob.
Eine E-Mail an:
[email protected]
genügt. Wir freuen uns auf viele
interessante Beiträge für unsere DGZ.
DGZ . 3/4 2015
17
WIR
Mitglieder-Werbeaktion 2014
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, die so engagiert an unserem
Wettbewerb teilgenommen haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Wer wirbt
1
2
Veli Aydin
Tenneco Edenkoben
85 Neumitglieder
5
6
Ekrem Gülsem
ZF-Sachs Schweinfurt
3
Persönlich
Mitglied
. Mensch
er werbe
lich. Nah
n Mitglied
.
er
4
Martin Beckmann
Daimler Sindelfingen
Selim Karakas
Bosch Blaichach
Orhan Dogaan
Daimler Sindelfingen
46 Neumitglieder
42 Neumitglieder
35 Neumitglieder
Nuno-Manuel Da Silva
Daimler Sindelfingen
22 Neumitglieder
25 Neumitglieder
Unsere Aktion
läuft weiter
2014
Einzelwerber
(Gewertet wird die absolute Zahl an gewonnenen Neumitgliedern)
e
Unser r
e
n
n
i
Gew
2014
gewinnt!
7
Markus Dittlinger
Dillinger Hütten Werke
8
Gerhard Herzog
Bosch Ansbach
16 Neumitglieder
21 Neumitglieder
9
11-25
Onofrio Chiparo
Daimler Düsseldorf
Thomas Plemenik
Daimler Stuttgart
Max Först
MAN Diesel SE Augsburg
Carsten Boos
VW Baunatal
Ralf Kröner
Voith-Heidenheim
Franz Nguyen
Hörmann Automotive
Andreas Wohlfahrt
Licht + Kraftanlagen GmbH
Gerhard Kastner
Audi Ingolstadt
Gabriele Bläsing-Haufe
Biotronik Berlin
Josef Kölbl
BMW Dingolfing
Franz Barth
Audi Ingolstadt
14 Neumitglieder
Andreas Bemerl
MTU Friedrichshafen
Michael Berger
Bosch Ansbach
Detlef Steinfeld
Siemens Mühlhausen
Thomas Gäng
MTU Friedrichshafen
Claudio Orsini
Voith-Heidenheim
Johann Frerichs
VW Emden
Hans Rieß
Altrad Lescha
Robert Paroci
ZF Sachs Schweinfurt
EINLADUNG
zur
10
Isabella Gasper
ZF-Getriebe Saarbrücken
12 Neumitglieder
BEZIRK HERRENBERG/BÖBLINGEN/CALW/FREUDENSTADT
1.-Mai-Veranstaltung
um 10 Uhr
im Kleintierzuchtverein Malmsheim
Enzianstr. 9-11, 71272 Renningen
Es werden unterschiedlich lange Wanderstrecken angeboten. Für das leibliche
Wohl ist gesorgt.
Anmeldung und Bezahlung über das CGM-Betriebsratsbüro Sindelfingen
Tel. 07031/90 70435
Bei der Anmeldung bis zum 24.04.2015 ist ein Obolus von 10,00 Euro pro Person zu entrichten. Kinder bis 12 Jahre sind frei
Für weitere Informationen zum Ablauf steht Ihnen das CGM-Betriebsratsbüro gerne zur Verfügung.
18
DGZ . 3/4 2015
WIR
Mitglieder werben Mitglieder
2015
ktion
Preise
Einzelwerber
(Gewertet wird die absolute Zahl an gewonnenen
Neumitgliedern.)
eA
Unser eiter
f
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Wer wir
2015
bt gewinn
t!
Persönli
ch. Men
Mitglied
er werbe
1
Ein Wochenende für 2 Personen
in einer europ. Großstadt nach Wahl
2
Einkaufsgutschein für
Galeria Kaufhof
Unsere Aktion
läuft weiter
schlich. Nah
.
n Mitglied
er
Und so machen Sie mit:
Werben Sie möglichst viele Mitglieder. Achten
Sie darauf, dass der/die Geworbene im Feld „Werber“
Ihren Namen einträgt. Senden Sie das Beitrittsformular
an Ihre zuständige CGM-Geschäftsstelle oder an die
Hauptverwaltung in Stuttgart.
Die Teilnahmebedingungen und detaillierte Informationen zu unserer Werbeaktion erhalten Sie in unserem Flyer oder bei Ihrer Geschäftsstelle.
im Wert von
3
Einkaufsgutschein für
Galeria Kaufhof
im Wert von
4
10
CGM-Armbanduhr
11
300,- €
150,- €
25
CGM-Cup
Mitmachen lohnt sich!
LANDESVERBAND NRW
[ CGM’ler mit der Franz-Wieber-Medaille ausgezeichnet ]
Im Rahmen der stattgefundenen Bezirkstage in NRW war es dem Landesvorsitzenden Bernhard Cwiklinski eine
große Ehre drei ausscheidende Kollegen aus den jeweiligen Bezirksvorständen mit der Franz-Wieber-Medaille auszuzeichnen.
Bild1:
Horst Liebendahl
Bild 2
v.l.n.r.:
Stephan Brokopf, Peter
Auf dem Bezirkstag der CGM-Westfalen
dankte Bernhard Cwiklinski in seiner Laudatio Horst Liebendahl für seinen unermüdlichen Einsatz für die CGM. Über 50
Jahre hat sich Horst Liebendahl mit Herzblut und Engagement als Betriebsrat bei
der Fa. Siemens in Mülheim sowie für seine
Kolleginnen und Kollegen in der CGM eingesetzt. Ebenso war er über 20 Jahre als
ehrenamtlicher Arbeitsrichter in Oberhausen tätig.
Im Hauptvorstand der CGM, im Landesvorstand, im Bezirksvorstand Westfalen und als
Referent bei Schulungen hat er durch sein
fachliches Wissen Ansehen bei den Kolleginnen und Kollegen in der Gewerkschaft
erworben.
Auf dem CGM-Bezirkstag Ruhr dankte
der Landesvorsitzende Bernhard Cwiklins-
Riemer, Peter Schloder,
Bernhard
Cwiklinski
ki in seiner Laudatio den beiden Kollegen
Peter Schloder und Peter Riemer für ihren
engagierten Einsatz im Bezirk Ruhr und in
der CGM. Peter Schloder hat in den frühen
neunziger Jahren die Betriebsgruppe der
CGM bei der Fa. Gigaset in Bocholt aufgebaut und wurde gleich bei den Betriebsratswahlen zum Betriebsrat gewählt. Dieses
Amt hatte er bis zu seinem Renteneintritt
inne. Er war lange im Vorstand des Bezirkes
Ruhr, zuerst als Beisitzer und dann bis zum
Bezirkstag 2014 als Bezirksvorsitzender sowie im Landesvorstand der CGM NRW als
Schriftführer tätig. Als ehrenamtlicher Sozialrichter ist er auch weiterhin am Sozialgericht in Gelsenkirchen tätig.
Peter Riemer war über mehrere Amtsperioden Kassierer im Bezirk Ruhr. Er kümmerte sich um die Finanzen des Bezirks. Aus
Altersgründen ist er als Kassierer bei den
Wahlen nicht mehr angetreten. Auch er war
über mehrere Wahlperioden ehrenamtlicher
Arbeitsrichter am Arbeitsgericht in Oberhausen.
Bei der Überreichung der Franz-WieberMedaillen sprach Berhard Cwiklinski den
Kollegen seinen herzlichen Dank für ihren
unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement
aus und wünschte ihnen für die Zukunft alles Gute, Gottes Segen und vor allem Gesundheit.
DGZ . 3/4 2015
19
WIR
EINLADUNG
zur
SCHWEINFURT
CGB-Maifeier 2015
Mit Festredner Steffen Vogel MdL und Humorist Fredi Breunig
am Donnerstag, 30. April 2015 – Beginn 18.30 Uhr
im katholischen Pfarrzentrum St.-Kilian in Schweinfurt,
Friedrich-Stein-Straße 30, 97421 Schweinfurt
Freuen Sie sich auf das Festtagsthema
Gewerkschaftsvielfalt schafft Freiheit
Auch für das leibliche Wohl und Unterhaltung mit Humor ist gesorgt.
Steffen Vogel
Humorist Fredi
MdL
Anmeldungen bitte telefonisch über die CGM-Geschäftsstelle Schweinfurt unter:
Tel. 09721 23074
Breunig
Der CGB in Schweinfurt freut sich über Ihr Kommen. Peter Lehmann
CGB-Kreisvorsitzender
Michael Demus
CGM-Bezirksvorsitzender
NACHRUF
[ Die CGM trauert um Heinrich Schäfer ]
Die Christliche Gewerkschaft Metall
(CGM) nimmt Abschied von ihrem langjährigen Gewerkschaftsmitglied Heinrich Schäfer.
Mehr als 57 Jahre war er Mitglied der
CGM. Am 01.03.1957 trat er dem
Christlichen Metall Verband (CMV), der
Vorgängerorganisation der CGM bei.
Von 1976 bis zu seinem Renteneintritt
1988 setzte er sich als Betriebsrat bei
ThyssenKrupp, Eisenbahn und Häfen für
die Interessen der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ein.
Seit 1977 bis 2007 war er im CMV- und
20
DGZ . 3/4 2015
CGM-Landesvorstand von NRW aktiv
und hatte ehemals auch das Amt des
Landeskassierers inne. Ebenfalls 2007,
nach 16 Jahren als Vorsitzender des
CGM-Bezirksverbandes Niederrhein,
trat Heinrich Schäfer nicht wieder für
das Amt an, engagierte sich aber bis
zu seinem Tod weiterhin als Kassierer
des Bezirksverbandes Niederrhein. Von
1983 bis zu seinem Tod war er außerdem Mitglied im CGB-Landesvorstand
von NRW und in der Arbeitsgemeinschaft CGB/CDA NRW. Für die CGM
bzw. den CGB amtierte Heinrich Schäfer außerdem seit 1980 bis zu seinem
Tod als Ehrenamtlicher Richter beim
Sozialgericht in Duisburg.
Von 1980 bis 1999 war er Mitglied der
Vertreterversammlungen der Hüttenund Walzwerks-Berufsgenossenschaft
und der Thyssen – BKK.
Parteipolitisch engagierte sich Heinrich
Schäfer zudem 50 Jahre als Mitglied
der CDU Deutschland und Duisburg.
2007 wurde er für seinen unermüdlichen Einsatz in der CGM mit der AdamStegerwald-Medaillie
ausgezeichnet
und geehrt. Heinrich Schäfer war zudem Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland.
Das schönste
Denkmal, das ein
Mensch
bekommen kann,
steht in den Herzen
der Mitmenschen.
Albert Schweitzer
2014 ernannte ihn der CGM-Landesverband zum Ehrenmitglied im Landesvorstand.
Heinrich Schäfer erwarb sich in der
CGM, der Arbeitswelt und der Gesellschaft hohes Ansehen durch sein
Fachwissen. Mit ihm verliert die CGM
einen engagierten Gewerkschaftskollegen und Freund, der sein Herzblut für
die Belange der Arbeitnehmer und der
CGM eingesetzt hat.
Die CGM und der Landesverband
CGM/NRW werden ihm ein ehrendes
Andenken bewahren.
Bernhard Cwiklinski
TARIFGESCHEHEN . RECHT
METALLHANDWERK BAYERN
[ Plus 2,8 % im Metallhandwerk ]
Am 5. November 2014 trafen sich die
Tarifparteien der CGM und des Metallhandwerkes Bayern. Nach längerer Verhandlung und mehrmaligen Beratungen haben sich die Vertragsparteien auf
ein Lohnplus ab dem 1. Dezember 2014
geeinigt. Die Arbeitnehmer des Metall-
handwerks in Bayern haben Grund zur
Freude über das Verhandlungsergebnis
von 2,8 % für 12 Monate.
Auch die Ausbildungsvergütung war Teil
der Verhandlung. Die Auszubildenden bekommen nun 605 € im 1. Lehrjahr, 660 € im
2. Lehrjahr, 780 € im 3. Lehrjahr und 840 €
im 4. Lehrjahr.
Mit dieser Erhöhung will man dem Fachkräftemangel entgegenwirken und mehr
Bewerber für die Ausbildung in der Metallhandwerksbranche gewinnen.
BESCHÄFTIGUNG EINES ARBEITNEHMERS
[ Annahmeverzug bei polizeilichem Einsatzverbot ]
Untersagt die Polizeibehörde dem Arbeitgeber die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, trägt der Arbeitgeber
das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn
der Arbeitnehmer keine Gründe für
das Einsatzverbot gegeben hat und er
auch nicht Adressat der behördlichen
Anordnung ist. Der Arbeitgeber bleibt
nach einem Arbeitskraftangebot trotz
Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers
verpflichtet, die vertraglich geschuldete Vergütung zu zahlen (§ 615 Sätze 1
und 3 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Arbeitgeberin beschäftigt den Arbeitnehmer als Sicherheitsmitarbeiter auf einem
Flughafen; der Arbeitnehmer nimmt in dieser
Funktion als Beliehener der Luftsicherheits-
behörde Sicherungsaufgaben nach dem
Luftsicherheitsgesetz wahr. Nachdem eine
Kollegin den Arbeitnehmer u. a. beschuldigt
hatte, er habe gegen Zahlung von Geld die
Mitnahme unerlaubter Flüssigkeiten im Flugzeug erlaubt, wies die Polizeibehörde die Arbeitgeberin an, den Arbeitnehmer vorläufig
nicht mehr zu beschäftigen. Die Arbeitgeberin suspendierte daraufhin den Arbeitnehmer
und zahlte an ihn auch nach einem Arbeitskraftangebot keine Vergütung. Die Polizeibehörde hob das Einsatzverbot auf, nachdem
sich die gegen den Arbeitnehmer erhobenen
Vorwürfe als haltlos erwiesen hatten.
Das Landesarbeitsgericht hat die Arbeitgeberin zur Zahlung einer Annahmeverzugsvergütung verurteilt. Die unternehmerische
Tätigkeit der Arbeitgeberin bringe es mit
sich, dass die von ihr beschäftigten Sicher-
heitsmitarbeiter einer behördlichen Aufsicht
unterliegen. Es gehöre daher zu ihrem unternehmerischen Risiko, dass die Behörde
einen ihrer Mitarbeiter auf seine Zuverlässigkeit hin überprüfen wolle und seinen
Einsatz bis zum Abschluss der Überprüfung
untersage. Dies gelte jedenfalls in Fällen,
in denen der Arbeitnehmer nichts zu der
entstandenen Situation beigetragen habe
und sich die behördliche Anordnung auch
nicht an ihn richte. Untersage die Behörde
hingegen dem Arbeitnehmer selbst eine Tätigkeit, entfielen die Vergütungsansprüche.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision
an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.10.2014 – 17 Sa
285/14
MOBBING
[ Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs ]
Der Schmerzensgeldanspruch wegen
Mobbings (§§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2
BGB iVm. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG)
kann zwar verwirken, dafür genügen
jedoch ein bloßes „Zuwarten“ oder die
Untätigkeit des Anspruchstellers nicht.
Der Kläger macht gegen seinen früheren
Vorgesetzten einen Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung der Gesundheit
und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
in Höhe von mindestens 10.000 Euro geltend. Er stützt sich dabei auf Vorfälle in den
Jahren 2006 bis 2008, die er als Isolierung,
Herabwürdigung und Schikane wertet.
Der letzte Vorgang soll am 8. Februar 2008
stattgefunden haben. Der Kläger war 2007
an 52 Tagen, 2008 an 216 Tagen und 2009
durchgängig bis August arbeitsunfähig, unter anderem wegen Depression. Die Klage
ging Ende Dezember 2010 bei Gericht ein.
Das Landesarbeitsgericht hat einen möglichen Schmerzensgeldanspruch allein wegen
Verwirkung abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem
Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts
Erfolg. Sie führte zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht. Eine Verwirkung, die nur unter
ganz besonderen Umständen zu bejahen
ist, scheidet hier aus. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist ein bloßes
Zuwarten nicht als „treuwidrig“ anzusehen.
Ein Unterlassen begründet nur dann ein
Umstandsmoment, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur
zeitnahen Geltendmachung besteht. In der
vorzunehmenden Gesamtabwägung darf
nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten
auf Seiten des Anspruchsgegners abgestellt
werden. Das durch Richterrecht geschaffene Institut der Verwirkung darf in seiner
Anwendung nicht dazu führen, dass die
gesetzliche Verjährung unterlaufen wird.
Das Landesarbeitsgericht wird nunmehr zu
prüfen haben, ob tatsächlich ein Mobbinggeschehen festzustellen ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 25. Juli 2013 - 5 Sa 525/11 -
DGZ . 3/4 2015
21
RECHT
ARBEITSVERTRAGLICHE VERPFLICHTUNG
[ Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug ]
Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol
der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist
regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen
Verpflichtung einer in einer Einrichtung
der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht
vereinbar.
Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs.
Die Klägerin, die dem islamischen Glauben
angehört, ist seit 1996 bei der beklagten Krankenanstalt – zuletzt als Krankenschwester – angestellt. Arbeitsvertraglich
sind die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von
Westfalen geltenden Fassung (BAT-KF) sowie die sonstigen für die Dienstverhältnisse
der Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen beschlossenen
arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Bezug
genommen. Die Klägerin befand sich in der
Zeit vom 27. März 2006 bis zum 28. Januar
2009 in Elternzeit. Danach war sie arbeitsunfähig krank. Im April 2010 bot die Klägerin schriftlich eine Wiederaufnahme ihrer
Tätigkeit im Rahmen einer Wiedereingliederung an. Dabei teilte sie der Beklagten mit,
dass sie das von ihr aus religiösen Gründen
getragene Kopftuch auch während der Arbeitszeit tragen wolle. Die Beklagte nahm
dieses Angebot nicht an und zahlte keine
Arbeitsvergütung. Mit der Zahlungsklage
fordert die Klägerin Arbeitsentgelt wegen
Annahmeverzugs für die Zeit vom 23. August 2010 bis zum 31. Januar 2011. Das
Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.
Auf die Berufung der Beklagten hat das
Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsge-
richts hat das Berufungsurteil auf die Revision der Klägerin aufgehoben und die Sache
an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Zwar kann einer Arbeitnehmerin in einer kirchlichen Einrichtung regelmäßig das
Tragen eines islamischen Kopftuchs untersagt werden, es ist aber nicht geklärt, ob
die Einrichtung der Beklagten der Evangelischen Kirche institutionell zugeordnet ist.
Zudem ist offen, ob die Klägerin im Streitzeitraum leistungsfähig war. Das Angebot,
die Tätigkeit auf der Grundlage eines vom
behandelnden Arzt erstellten Wiedereingliederungsplans aufzunehmen, indiziert
die fehlende Leistungsfähigkeit der Klägerin.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
24. September 2014 - 5 AZR 611/12 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm,
Urteil vom 17. Februar 2012 - 18 Sa
867/11 -
„HARTZ-IV“-EMPFÄNGER
[ Sittenwidrige Lohnvereinbarung ]
Die Vereinbarung eines Stundenlohnes von
weniger als zwei Euro ist regelmäßig sittenwidrig und damit rechtsunwirksam (§ 138
Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), wenn die
Vergütung mehr als 50 v.H. hinter der üblichen Vergütung zurückbleibt. Es liegt dann
ein besonders grobes Missverhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und
der Gegenleistung des Arbeitgebers vor, das
den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung
des Arbeitgebers erlaubt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Der Arbeitgeber, ein Rechtsanwalt, beschäftigte zwei Empfänger von Leistungen nach
dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
mit Bürohilfstätigkeiten gegen ein Entgelt
22
DGZ . 3/4 2015
von 100,00 EUR im Monat, was bei der abverlangten Arbeitsleistung einen Stundenlohn von weniger als zwei Euro ergab. Das
Jobcenter machte aus übergegangenem
Recht weitere Lohnansprüche geltend; es
liege eine sittenwidrige Lohnvereinbarung
vor, die den Arbeitgeber zur Zahlung der
üblichen Vergütung verpflichte.
Das Landesarbeitsgericht hat der Klage des
Jobcenters im Wesentlichen entsprochen.
Die Lohnvereinbarungen führten zu einem
besonders groben Missverhältnis zwischen
der Leistung des Arbeitnehmers und der Gegenleistung des Arbeitgebers; die für einen
Lohnwucher erforderliche verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers werde bei dieser
Sachlage unterstellt. Die Arbeitsleistungen
seien für den Arbeitgeber von wirtschaftlichem Wert gewesen; sie hätten ansonsten
von ihm selbst oder seinen festangestellten
Mitarbeitern ausgeführt werden müssen.
Auch entlaste es den Arbeitgeber nicht, dass
er den Leistungsempfängern eine Hinzuverdienstmöglichkeit habe einräumen wollen;
denn dies berechtige ihn nicht, Arbeitsleistungen in einem Umfang abzufordern, der
zu dem geringen Stundenlohn führte.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision
an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 07.11.2014 – 6 Sa
1148/14 und 6 Sa 1149/14
RECHT
URLAUB
[ Ausschluss von Doppelansprüchen ]
Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der
Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem
Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis
und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für
das laufende Kalenderjahr noch nicht
(vollständig oder teilweise) erfüllt hat.
Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im
neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich
durch die Vorlage einer entsprechenden
Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs.
2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Der Kläger war ab dem 12. April 2010 im Lebensmittelmarkt des Beklagten beschäftigt.
Der Beklagte lehnte nach der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses die vom Kläger verlangte Abgeltung seines Urlaubs u. a. mit
der Begründung ab, dem Kläger sei bereits
von seinem früheren Arbeitgeber für das
Jahr 2010 Urlaub gewährt worden.
Eine Urlaubsbescheinigung seines früheren
Arbeitgebers legte der Kläger dem Beklagten nicht vor.
Das Arbeitsgericht hat dem Kläger die beanspruchte Urlaubsabgeltung zugesprochen.
Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen. Es hielt den Urlaubsabgeltungsanspruch
des Klägers aufgrund einer vertraglichen
Ausschlussfrist für verfallen.
Die Revision des Klägers hatte vor dem Neun-
ten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg.
Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts hat der Kläger die im Formulararbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist von
„mindestens drei Monaten nach Fälligkeit
des Anspruchs“ gewahrt. Allerdings ist der
Rechtsstreit nicht zur Endentscheidung reif.
Das Landesarbeitsgericht hat nach der Zurückverweisung der Sache u. a. dem Kläger
Gelegenheit gegeben nachzuweisen, dass
sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2010 nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt oder abgegolten hat. Führt der Kläger diesen Nachweis,
hat der Beklagte den Urlaub des Klägers
abzugelten, soweit er den Urlaubsanspruch
des Klägers nicht selbst erfüllt hat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht BerlinBrandenburg, Urteil vom 18. Januar 2013
- 6 Sa 1894/12 -
BETRIEBSRENTENANPASSUNG
[ Mindestentgelt in der Pflegebranche ]
Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 ist nicht
nur für Vollarbeit, sondern auch für
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen.
Die 1954 geborene Klägerin war bei der
Beklagten, die einen privaten Pflegedienst
betreibt, als Pflegehelferin gegen ein Bruttomonatsentgelt von 1.685,85 Euro beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörte u. a. die
Pflege und Betreuung von zwei Schwestern
einer Katholischen Schwesternschaft, die
beide an Demenz leiden und an den Rollstuhl gebunden sind. Neben den eigentlichen Pflegeleistungen oblagen der Klägerin
auch Tätigkeiten im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung der Schwestern
(wie z. B. das Zubereiten von Frühstück und
Abendessen, Wechseln und Waschen von
Wäsche). Die Klägerin arbeitete in zweiwöchigen Rund-um-die-Uhr-Diensten, während derer sie verpflichtet war, an der Pflegestelle anwesend zu sein. Sie bewohnte
in den Arbeitsphasen im Haus der Schwes-
ternschaft ein Zimmer in unmittelbarer Nähe
zu den zu betreuenden Schwestern. Diese
nahmen täglich von 11:45 bis 12:45 Uhr
am gemeinsamen Mittagessen der Schwesternschaft und von 17:50 bis 18:50 Uhr am
Gottesdienst teil. Mit ihrer Klage hat sie für
die Monate August bis Oktober 2010 die
Nachzahlung von insgesamt 2.198,59 Euro
brutto begehrt und geltend gemacht, das
Mindestentgelt von – damals – 8,50 Euro je
Stunde nach § 2 Abs. 1 PflegeArbbV sei für
jede Form der Arbeit zu zahlen. Die Beklagte hat eingewendet, die Klägerin habe nicht
24 Stunden am Tag gearbeitet. Das Mindestentgelt nach der PflegeArbbV sei nicht für
Bereitschaftsdienst zu zahlen. Für diesen
könne arbeitsvertraglich eine geringere Vergütung vereinbart werden.
Das Arbeitsgericht hat die Klage überwiegend abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht der Klage
auf der Basis von 22 mit dem Mindestentgelt zu vergütenden Stunden je Arbeitstag
im Rund-um-die-Uhr-Dienst stattgegeben.
Die Zeiten des Mittagessens und der Teilnahme am Gottesdienst hat das Landesar-
beitsgericht als nicht zu vergütende Pausen
gewertet. Die Revision der Beklagten blieb
vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos. Das Mindestentgelt nach
§ 2 PflegeArbbV ist „je Stunde“ festgelegt
und knüpft damit an die vergütungspflichtige Arbeitszeit an. Dazu gehören nicht nur
die Vollarbeit, sondern auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst. Während beider muss sich der Arbeitnehmer an
einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, um im Bedarfsfalle unverzüglich
die Arbeit aufzunehmen. Zwar kann dafür
ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit bestimmt werden. Von dieser Möglichkeit hat
der Verordnungsgeber im Bereich der Pflege aber keinen Gebrauch gemacht. Deshalb
sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen,
die für Bereitschaftsdienst in der Pflege ein
geringeres als das Mindestentgelt nach § 2
PflegeArbbV vorsehen, unwirksam.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom
19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg, Urteil vom
28. November 2012 - 4 Sa 48/12 -
DGZ . 3/4 2015
23
RECHT
MASSNAHMEN ZUR BETRIEBSÄNDERUNG
[ Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer
Betriebsänderung ]
Ein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung
dient nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs für den Interessenausgleich, nicht losgelöst hiervon,
der Untersagung der Betriebsänderung
selbst. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung können deshalb nur
solche Maßnahmen des Arbeitgebers
untersagt werden, die den Verhandlungsanspruch des Betriebsrats rechtlich oder faktisch in Frage stellen.
Dies hat das Landesarbeitsgericht BerlinBrandenburg am 19.06.2014 entschieden
und damit einen Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, mit dem der gegen
ein Unternehmen der IT-Branche gerichtete
Antrag des dort gebildeten Betriebsrates
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
zur Untersagung des Einsatzes von 20 der
insgesamt 323 Arbeitnehmer an einem neuen Standort zurückgewiesen worden war.
Das Unternehmen wollte den Einsatz der
betroffenen Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusammenlegung von zwei bisherigen
Standorten durchführen.
Das Landesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass dem Betriebsrat im Falle
einer Betriebsänderung gem. §§ 111, 112
Betriebsverfassungsgesetz ein Anspruch
auf Verhandlung über einen Interessenausgleich zustehe. Ob dem Betriebsrat zur
Sicherung dieses Verhandlungsanspruches
auch ein Anspruch auf Unterlassung von
auf die Durchführung der Betriebsänderung
gerichteten Maßnahmen zukomme, ließ
das Landesarbeitsgericht offen. Ein solcher
Anspruch könne gegebenenfalls nur auf die
Unterlassung von Maßnahmen gerichtet
sein, die rechtlich oder faktisch nicht mehr
umkehrbar seien und damit den Verhandlungsanspruch des Betriebsrates gefährdeten. Dies sei bei der vorliegend geplanten
Umsetzung von 20 Arbeitnehmern an einen
neuen Standort nicht der Fall.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
kann nicht angefochten werden.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2014 –
Aktenzeichen 7 TaBVGa 1219/14
FRISTLOSE KÜNDIGUNG NACH MEHR ALS 25-JÄHRIGER BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT
[ Tricksen bei der Zeiterfassung kostet Job ]
Der verheiratete 46 Jahre alte Kläger,
der Vater eines Kindes ist, war seit
mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei beschäftigt. Beim Verlassen des
Produktionsbereichs wegen privater
Arbeitsunterbrechungen müssen die
Mitarbeiter eine Zeiterfassung über einen Chip bedienen.
Ebenso müssen sie sich rückmelden, wenn
sie den Produktionsbereich wieder betreten. Der Kläger wurde dabei beobachtet,
dass er den Chip in seiner Geldbörse ließ
und zusätzlich mit seiner Hand abschirmte, wenn er diesen vor das Zeiterfassungsgerät zum An- und Abmelden hielt. Eine
Kontrolle durch den Arbeitgeber ergab,
dass der Kläger in 1,5 Monaten so Pausen
von insgesamt mehr als 3,5 Stunden gemacht hatte, ohne sich an- und abzumelden. Die Zeiten waren bezahlt worden.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht
haben die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs für gerechtfertigt gehalten. Die Zeiterfassung piepe, wenn ein
Mitarbeiter sich an- oder abmelde.
Ein Versehen des Klägers sei ausgeschlossen. Dieser habe bewusst nur so getan,
als würde er die Anlage bedienen. Wegen
des fehlenden akustischen Signals habe
dieser gewusst, dass er den Chip erfolgreich abgedeckt hatte. Dem Arbeitgeber
sei es wegen des vorsätzlichen Betrugs
nicht zumutbar, nur mit einer Abmahnung
zu reagieren. Der Vertrauensbruch wiege
schwerer als die lange Betriebszugehörigkeit.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die
Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Hess. LAG Urteil vom 17. Febr. 2014,
Aktenzeichen 16 Sa 1299/13
Vorinstanz: Arbeitsgericht Gießen,
Aktenzeichen 10 Ca 419/12
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RECHT
FINANZGERICHT RHEINLAND-PFALZ
[ Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar ]
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat
mit Urteil vom 16. Oktober 2014 (4 K
1976/14) als erstes Finanzgericht über
die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG
(Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz)
als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können.
Nach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen
und nur ausnahmsweise steuerlich anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige ohne
diese Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen
Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.
Das Finanzgericht bejahte das Vorliegen der
Abzugsvoraussetzungen bei den Prozesskosten für die Ehescheidung selbst, lehnte sie
hingegen bezüglich der Scheidungsfolgesachen ab. Zur Begründung führte es aus:
Die gesetzliche Bestimmung, nach welcher
Aufwendungen für Prozesse mit existentieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen abzugsfähig seien, gehe auf eine Formulierung
in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)
aus dem Jahre 1996 zurück, in welchem
gerade die ständige Rechtsprechung zur
Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten bestätigt worden sei. Mit der Übernahme dieser Formulierung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG
habe der Gesetzgeber offensichtlich auch die
dem BFH-Urteil zugrunde liegenden Wertungen – einschließlich der Anerkennung der
Scheidungskosten als außergewöhnliche
Belastung – übernommen. Für einen Steuerpflichtigen sei es existentiell, sich aus einer
zerrütteten Ehe lösen zu können. Die Kosten
der Ehescheidung, die nur durch einen zivilgerichtlichen Prozess herbeigeführt werden
könne, seien daher für den Betroffenen aus
tatsächlichen Gründen zwangsläufig.
Dieses Ergebnis entspreche auch dem Willen
des Gesetzgebers, der mit der Verschärfung
der Abzugsvoraussetzungen in § 33 Abs.
2 Satz 4 EStG lediglich die für zu weitgehend erachtete neue Rechtsprechung des
VI. Senats des BFH aus dem Jahr 2011 zur
Anerkennung von Prozesskosten auch für
beliebige (nicht aussichtslose) Prozesse als
außergewöhnliche Belastung habe korrigieren und die bis zu dieser Rechtsprechungsänderung bestehende Rechtslage wiederherstellen wollen. So ergebe sich aus einer
Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren das Ziel, die Anerkennung
von Prozesskosten auf den „bisherigen engen Rahmen“ zu beschränken. Hierzu hätten
die unmittelbaren Kosten eines Scheidungsprozesses stets gezählt.
Demgegenüber seien nach der Neuregelung
ab 2013 die Scheidungsfolgekosten nicht als
außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung,
die für das neue Familienrecht entsprechend
gelte, seien Prozesskosten im Zusammenhang mit den Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung und Haushalt, Güterrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht nicht als zwangsläufig
im Sinne des § 33 EStG anzusehen. Diese
Folgesachen würden nicht zwingend, sondern nur auf Antrag eines Ehepartners mit
dem Scheidungsverfahren zusammen – im
Zwangsverbund – verhandelt und entschieden. Sie könnten auch in einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt
werden. Die geänderte Rechtsprechung des
VI. Senats des BFH aus dem Jahr 2011 sei ab
dem Veranlagungszeitraum 2013 durch die
gesetzliche Verschärfung der Abzugsvoraussetzungen überholt.
Im Streitfall hat das Finanzgericht der Klage,
welche sowohl Scheidungskosten als auch
Scheidungsfolgekosten betraf, nur hinsichtlich der Prozesskosten für die Ehescheidung
stattgegeben, im Übrigen aber die Klage abgewiesen. Die Revision zum BFH wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN BEZUG EINER BETRIEBSRENTE AB VOLLENDUNG DES 60. LEBENSJAHRES
[ Auslegung einer Versorgungsordnung ]
Die im Jahr 1959 geborene Klägerin ist
seit 1991 bei der Beklagten beschäftigt.
Ihr wurden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung (AHV)“ der Beklagten
zugesagt. Die AHV in der Fassung vom
5. November 1991 (im Folgenden: AHV
1991) sehen vor, dass Versorgungsbezüge nur gewährt werden, wenn der/
die Angestellte fünf Jahre in den Diensten der Beklagten gestanden hat (Wartezeit) und nach Vollendung des 63.
Lebensjahres, bei weiblichen Mitarbeitern nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus den Diensten der Beklagten
ausgeschieden oder vor Vollendung
des 63. Lebensjahres, bei weiblichen
Mitarbeitern vor Vollendung des 60. Lebensjahres, in den Diensten der Beklagten dienstunfähig geworden ist. Ferner
ist in den AHV 1991 bestimmt, dass die
Versorgungsbezüge u. a. um die Renten
aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gekürzt werden. Im November
2010 teilte die Beklagte ihren Mitarbeitern – so auch der Klägerin – mit, dass
Personen ab Geburtsjahrgang 1952 aufgrund der geänderten Altersgrenzen in
der gesetzlichen Rentenversicherung
die Betriebsrente nach den AHV frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten könnten. Der Bezug
der Altersrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung sei schon immer
eine entscheidende Voraussetzung für
den Anspruch auf die betriebliche AHVRente gewesen. Hiergegen hat sich die
Klägerin mit ihrer Klage gewandt.
dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Klägerin stehen Leistungen
der betrieblichen Altersversorgung nach
den AHV 1991 erst ab dem Zeitpunkt zu, zu
dem sie die Altersrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung in Anspruch nimmt. Die
Auslegung nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen
ergibt, dass die AHV 1991 für Frauen keine
„feste“, sondern eine „flexible“ Altersgrenze auf das 60. Lebensjahr festlegen und den
Bezug von Altersrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung voraussetzen.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor
Der Dritte Senat hat in 13 weiteren Parallelverfahren die Klagen ebenfalls abgewiesen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Januar 2015 - 3 AZR 894/12 - Vorinstanz:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil
vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 283/12 -
DGZ . 3/4 2015
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RECHT
KOALITIONSBETÄTIGUNGSFREIHEIT
[ Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit ]
Die Aufforderung eines Arbeitgebers
an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie
einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft
unzulässig einschränken.
Die Klägerin – die Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) – ist Mitglied der
dbb tarifunion. Die beklagte Arbeitgeberin
gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. (KAV Bayern) an. Dieser
schloss im Jahr 2006 mit ver.di und der dbb
tarifunion jeweils einen gleichlautenden
„Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern“.
Nach deren Kündigungen und zunächst
gemeinsam geführten Verhandlungen erzielte ver.di mit dem KAV Bayern am 20.
August 2010 eine Einigung. Die dbb tarifunion erklärte die Verhandlungen am 25.
August 2010 für gescheitert und kündigte die Durchführung einer Urabstimmung
über Streikmaßnahmen an. Mit Schreiben
vom selben Tag forderte die Arbeitgeberin die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer auf, unter Angabe von
Auflösung Nov./Dez.:
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Name und Personalnummer mitzuteilen,
ob man Mitglied in der GDL ist oder nicht.
Die GDL hat von der Arbeitgeberin verlangt, es zu unterlassen, die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nach
einer Mitgliedschaft in der GDL zu befragen. Eine solche Frage verletze ihre durch
Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit und sei generell unzulässig.
Das Arbeitsgericht hat dem Antrag stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat
ihm mit Einschränkungen entsprochen. Der
Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat
den Antrag insgesamt abgewiesen. Zwar
beeinträchtigt die Fragebogenaktion die
kollektive Koalitionsfreiheit der GDL. Art.
9 Abs. 3 GG schützt als koalitionsmäßige
Betätigung den Abschluss von Tarifverträgen und hierauf gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen. Die geforderte Auskunft verschafft der Arbeitgeberin genaue Kenntnis
von Umfang und Verteilung des Mitgliederbestands der GDL in ihrem Betrieb. Sie
zielt nach Art und Weise der Befragung
während einer laufenden Tarifauseinan-
dersetzung mit Streikandrohung darauf ab,
den Verhandlungsdruck der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder zu unterlaufen.
Das von der Arbeitgeberin vorgebrachte
Interesse, die mit ver.di erzielte Tarifeinigung umzusetzen, rechtfertigt eine solche
Befragung nicht.
Gleichwohl hatte der nicht auf den vorstehenden Sachverhalt beschränkte, sondern
alle denkbaren Fallgestaltungen umfassende Unterlassungsantrag der GDL aus
deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg.
Der Senat hatte daher nicht darüber zu befinden, ob in einem sogenannten tarifpluralen Betrieb grundsätzlich ein Fragerecht
des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht. Die weiteren Unterlassungsanträge der GDL waren
aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.
November 2014 - 1 AZR 257/13 Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7. November 2012
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RECHT
IM FALLE EINES SCHEINWERKVERTRAGES
[ Arbeitsverhältnis mit Entleihunternehmen zu Stande gekommen ]
Der Kläger ist Entwicklungsingenieur.
Er wurde bei der beklagten Firma EvoBus GmbH in Mannheim seit 20.05.2011
durchgehend in derselben Abteilung
auf demselben Arbeitsplatz eingesetzt.
Angestellt war er nacheinander bei drei
verschiedenen Drittfirmen. Der Einsatz
des Klägers bei der Beklagten erfolgte
in Erfüllung sogenannter Rahmenwerkverträge zwischen den Drittfirmen
und der Beklagten. Nach den gerichtlichen Feststellungen war der Kläger
jedoch voll betrieblich eingegliedert
und unterstand im Hinblick auf die zu
erbringenden Arbeitsleistungen dem
Weisungsrecht der Beklagten, was
trotz gegenteiliger vertraglicher Bezeichnungen bewusst so gewollt war.
Dem Kläger, der wegen dieses bloßen
„Scheinwerkvertragsverhältnisses“ die
Begründung eines Arbeitsverhältnisses
zur Beklagten geltend machte, wurde
von der Beklagten entgegengehalten,
dass alle drei Drittunternehmen über
eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügten. Dass der Einsatz des
Klägers bei der Beklagten im Rahmen
einer Arbeitnehmerüberlassung hätte
erfolgen sollen oder können, wurde jedoch weder im Arbeitsvertrag zwischen
dem Kläger und den Drittunternehmen
noch in den Werkverträgen zwischen
den Drittunternehmen und der Beklagten transparent gemacht.
Das Landesarbeitsgericht hat, anders als die
Vorinstanz, entschieden, dass es ein widersprüchliches Verhalten sowohl der Drittfirmen als auch der Beklagten darstelle, sich
nunmehr auf ein Arbeitnehmerüberlas-
sungsverhältnis bei bestehender (Vorrats)
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zu berufen. Verleiher und Entleiher haben sich
während der gesamten Vertragslaufzeiten
gerade außerhalb des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) stellen wollen und
somit bewusst den durch das AÜG vermittelten Sozialschutz des Klägers zu verhindern versucht. Da sich die Verleiher nicht
auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis berufen dürfen, ist der Arbeitsvertrag
zwischen den Drittunternehmen und dem
Kläger nichtig. Es gilt vielmehr ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und der Beklagten als zustande gekommen.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Urteil vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14
Vorinstanz: Arbeitsgericht Stuttgart Urteil vom 08.04.2014 - 16 Ca 8713/13
IM VIERTEN ANLAUF ZUM PRÄVENTIONSGESETZ
[ Gesundheitsvorsorge steht hoch im Kurs ]
Jahrzehntelange stand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die
Behandlung von Krankheiten und Leiden im Vordergrund. Ihr galt das Hauptaugenmerk der Ärzte und anderen Behandler. Die Gesundheitsvorbeugung
hatte dagegen nicht den gebührenden
Stellenwert und führte praktisch ein
„Dornröschendasein“. Langsam ist in
den letzten Jahren das Bewusstsein dafür gewachsen, im Rahmen der Prävention das Verhalten der Bürger ins Visier zu
nehmen, um dem Ausbruch von Krankheiten einen Riegel vorzuschieben bzw.
sie gar nicht erst entstehen zu lassen.
Nicht von ungefähr hatten CDU/CSU und
SPD im Koalitionsvertrag vom Oktober
2013 vereinbart: „Wir werden noch 2014
ein Präventionsgesetz verabschieden,
das insbesondere die Prävention und
Gesundheitsförderung in Lebenswelten
wie Kindertagesstätten, Schule, Betrieb
und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversicherungsträger einbezieht.“
Dem will Bundesgesundheitsminister Her-
mann Gröhe jetzt Taten folgen lassen. Er
hat, nachdem in den Jahren 2004, 2007
und 2013 der Versuch der Vorgänger-Regierungen – zumeist am Widerstand der
Bundesländer – gescheitert waren, einen
neuen Anlauf unternommen und einen
51 Seiten starken Referentenentwurf zum
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) erstellen lassen. Er unterscheidet sich von dem
letzten Entwurf des damaligen Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr im Großen
und Ganzen nur dadurch, dass das Gesetz
erst 2016 und damit zwei Jahre später am
1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Wie sein
Vorgänger erhofft sich auch Gröhe mittelund langfristig Einsparungen, weil durch
Prävention und Gesundheitsvorbeugung
Krankheiten und damit Folgekosten vermieden werden könnten. Die Hauptlast soll
die GKV tragen.
Verdopplung der Ausgaben auf 500
Millionen Euro
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sollen in Zukunft mehr als verdoppelt werden, und zwar von derzeit 3,09 auf
sieben Euro im Jahr für jeden der mehr als
72 Millionen Versicherten. Dies entspricht
insgesamt einer Summe von 500 Millionen
Euro. Dabei sollen je zwei Euro in betriebliche Vorsorgeprojekte und in „Lebenswelten“ wie Kindertagesstätten oder Schulen
gehen. Für beide Bereiche sollen so jährlich
je 140 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Drei Euro und damit 210 Millionen
Euro sollen bei den gesetzlichen Krankenkassen für eigene Präventionsprogramme
verbleiben. 2013 hatten die Krankenkassen
insgesamt 266 Millionen Euro dafür ausgegeben.
Auch von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) wird eine
freiwillige Mitfinanzierung der Projekte
in Höhe von 18 Millionen Euro erwartet.
Ebenfalls geplant ist die verpflichtende
finanzielle Beteiligung der sozialen Pflegeversicherung an Präventionsprojekten.
Je Versicherten sollen jährlich 30 Cent für
Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeleistungen, vor allem in der teilstationären
Alterspflege, und damit rund 21 Millionen
Euro eingesetzt werden.
Mit 35 Millionen Euro jährlich sollen die
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RECHT . INFORMATIONEN
gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützen – ein in Expertenkreisen raffinierter Schachzug, weil damit der Haushalt von Bundesfinanzminister
Wolfgang Schäuble nicht belastet wird, der
im Grunde für die Finanzierung der BZgA
zuständig ist.
Höherer Stellenwert für betriebliche
Gesundheitsförderung
Wenn der Referentenentwurf Gesetz wird,
soll die betriebliche Gesundheitsförderung
einen hohen Stellenwert bekommen, vor
allem im Hinblick auf die betriebliche Vorsorge. Dabei sollen auch kleinere Betriebe
Anreize erhalten, ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern Vorsorgeangebote zu
machen, zumal sie bisher wenig Interesse
an Gesundheitskursen für ihr Personal zeigen; denn häufig richten sich solche Angebote an Führungskräfte in großen und
mittleren Betrieben.
Mit dem Präventionsgesetz soll erreicht
werden, dass in Schulen und Kindergärten
mehr Aufklärung über Gesundheitsvorsorge erfolgt, zumal dort alle gesellschaftlichen Gruppen erreicht werden. Auch soll
die bisherige Altersgrenze für Gesundheitsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen auf 18 Jahre angehoben werden.
Im Grundsatz bleibt es bei den Gesundheitskursen der Krankenkassen wie Rückenschule,
Ernährungsberatung
und
Sportkurse. Allerdings sollen die Angebote
stärker „unter die Lupe“ genommen wer-
den. Auch sollen die Ärzte stärker mitbestimmen, welche Angebote in welchem
Fall sinnvoll sind. Die jeweiligen Angebote
müssen dazu in Zukunft vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bewertet und zertifiziert werden.
Teil des geplanten Gesetzes ist auch eine
Liste von konkreten Gesundheitszielen.
So sollen das Diabetes-Risiko gesenkt und
Erkrankungen früher erkannt werden. Die
Sterblichkeit bei Brustkrebs soll sinken und
die Lebensqualität steigen. Außerdem geht
es darum, den Tabakkonsum zu reduzieren,
gesundheitliche Lebenskompetenz sowie
Bewegung und gesunde Ernährung zu fördern, depressive Erkrankungen zu verhindern, früh zu erkennen und nachhaltig zu
behandeln.
Die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung, die in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesgesundheitsministeriums fallen,
dürfen zwar künftig in der neuen „Nationalen Präventionskonferenz“ die „Nationale Präventionsstrategie“ mit festlegen,
werden aber an der Finanzierung der Beschlüsse nicht beteiligt. Die Geschäftsführung der Konferenz soll übrigens die BZgA
erhalten.
Kritik am Zuschuss für die Bundeszentrale
Im Vorfeld des Referentenentwurfs hatte
der AOK-Bundesverband seine Position zu
dem geplanten Gesetz abgesteckt. Es gelte, den Fokus auf bedarfsgerechte Angebote vor Ort zu legen. Prävention wird von
dem Verband als Gemeinschaftsaufgabe
definiert; neben den Sozialversicherungsträgern müssten Bund, Länder, Kommunen
und Betriebe aktiv beteiligt werden. Um
Verschiebebahnhöfe zu vermeiden, sollten
Präventionsaufgaben grundsätzlich von
dem Träger erbracht werden, bei dem auch
die Zuständigkeit liegt.
Deutlich kritisiert der AOK-Bundesverband
die Summe von 35 Millionen Euro, die die
BZgA von den gesetzlichen Krankenkassen
erhalten soll: „Dies ist der Versuch, eine öffentliche Einrichtung mit dem Geld der Beitragszahler zu finanzieren statt mit Steuermitteln.“ Zielführender sei es, auf der Basis
regionaler Besonderheiten „passgenaue
Präventionslösungen“ zu finden. Bundesweite Plakataktionen, Hochglanzbroschüren und Ermahnungen oder Präventionsangebote nach dem Gießkannenprinzip
gingen häufig am Bedarf vorbei.
„Wir sind davon überzeugt, dass sich weitaus bessere Präventions- und Versorgungsergebnisse erzielen lassen, wenn Betriebsärzte, Krankenkassen und niedergelassene
Ärzte vernetzt zusammenwirken“, sagte
Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des
Dachverbandes der Betriebskrankenkassen. Dafür müssten aber die Befugnisse der
Betriebsärzte erweitert werden. Grundsätzlich sei es richtig, dass auch die kleinen
und mittelständischen Betriebe mehr Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung bekommen sollen; denn
sie beschäftigten bundesweit 60 % der
Erwerbstätigen. lp
RECHTSHANDBUCH ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE
Das Handbuch beschreibt in verständlicher Form die rechtlichen Grundlagen
der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Zentraler Gegenstand der Untersuchung ist
die Verordnung zur arbeitsmedizinischen
Vorsorge (ArbMedVV). Neben Vorsorgeuntersuchungen, die früher nach anderen Rechtsgrundlagen (wie z. B. GefahrstoffV, BiostoffV) durchzuführen waren,
regelt sie jetzt auch Vorsorgeuntersuchungen, die zuvor im Satzungsrecht der
Unfallversicherungsträger ihre Rechtsgrundlage hatten.
Erörtert werden zudem solche Vorsorgeuntersuchungen, die sich aus anderen
Rechtsvorschriften ergeben, wie nach der
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DruckluftV, der StrahlenschutzV, der RöntgenV oder dem Bergrecht.
Das Handbuch geht ausführlich auf die
Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitsmediziners ein. Die rechtliche Stellung
und die notwendigen fachlichen Qualifikationen des Arbeitsmediziners werden
eingehend dargestellt. Behandelt werden
darüber hinaus praxisrelevante Themen wie
Impfungen, Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen, Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen sowie die
behördlichen Aufsichtsbefugnisse.
In einem eigenen Kapitel erfolgt die Zuordnung der arbeitsmedizinischen Vorsorgean-
lässe zu den DGVU-Grundsätzen.
Patrick Aligbe
Rechtshandbuch Arbeitsmedizinische
Vorsorge
Verlag C.H. BECK, 2014
XXVII, 494 Seiten,
kartoniert, € 79,00
ISBN 978-3-406-64852-6
INFORMATIONEN
SCHNEESCHIEBEN VON DER STEUER ABSETZEN
[ Finanzverwaltung akzeptiert den Winterdienst als
haushaltsnahe Dienstleistung ]
Die Schneesaison läuft auf vollen
Touren, Hauseigentümer, Vermieter
und Mieter trifft aktuell wieder die
Räumpflicht. Vielen Steuerzahlern sind
das frühe Aufstehen und der Griff zur
Schneeschaufel aber zu mühsam, daher
beauftragen sie einen Dritten mit den
Räumarbeiten. Nach einem Urteil des
Bundesfinanzhofs kann der Fiskus an
den Kosten für den Winterdienst beteiligt werden. Seit Kurzem wendet auch
die Finanzverwaltung das Urteil an. Der
Bund der Steuerzahler erklärt die Details.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden,
dass die Aufwendungen für einen Winterdienst bei der Einkommensteuererklärung
steuermindernd geltend gemacht werden
können. Nach Ansicht der Richter handelt
es sich dabei um haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies gilt selbst dann, wenn die
Schneebeseitigung auf einem öffentlichen
Gehweg vor dem Haus erfolgt, entschied
das oberste deutsche Steuergericht im
März 2014 (VI R 55/12). Die Finanzverwaltung berücksichtigte bisher hingegen nur
die Kosten, die für Arbeiten auf dem privaten Gelände wie z. B. Hof und Garten anfallen. Rechtzeitig zur Wintersaison hat das
Bundesministerium der Finanzen bekanntgegeben, dass das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Damit werden die
Finanzämter angewiesen, die Entscheidung
anzuwenden, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Schneebeseitigung auf privaten und/oder
öffentlichen Wegen zahlen, sollten die Kosten in der Einkommensteuererklärung als
haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen.
Zahlt der Steuerzahler beispielsweise 600
Euro für das Kehren des Gehweges vor dem
Haus, so lassen sich mit dem Steuerbonus
bis zu 120 Euro Steuern sparen, rechnet der
Bund der Steuerzahler vor. Voraussetzung
für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst eine Rechnung ausgestellt hat und
der Rechnungsbetrag auf das Konto des
Dienstleisters überwiesen wurde. Für haushaltsnahe Dienstleistungen können 20 %
der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro
pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden.
Eigentümer, aber auch Mieter, die für die
Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
DVR: AKTION SCHULTERBLICK
[ Autofahrer vernachlässigen Fortbildung am Steuer ]
77 % der Autofahrer in Deutschland
haben seit ihrer Führerscheinprüfung
kein Fahrtraining mehr absolviert. Das
ergab eine aktuelle forsa-Umfrage1 im
Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Jeder Zweite (57 %)
war bisher nicht beim Training, weil er
sich auch ohne Fortbildung im Straßenverkehr sicher fühlt. Ginge es um ihre
Fahrtüchtigkeit, verließen sich viele zu
stark auf ihre Selbsteinschätzung, sagt
Sandra Demuth vom DVR: „Professionelle Fahrlehrer können die Fähigkeiten
eines Autofahrers viel besser einschätzen. Sie erkennen frühzeitig eventuelle
Leistungseinbußen und sind in der Lage,
konkrete Tipps für den Alltag im Straßenverkehr zu geben.“
Autofahrer gehen zu spät zum Arzt
Auch im gesundheitlichen Bereich vertrauen die meisten Autofahrer auf ihre Selbsteinschätzung: 71 % der Befragten sind der
Ansicht, ein Gesundheitscheck stehe erst
an, wenn Fahrer bei sich selbst körperliche
Beeinträchtigungen feststellen – eine Haltung, die das Unfallrisiko erhöhen kann.
Vor allem älteren Verkehrsteilnehmern raten DVR-Experten daher, ihre Fahrfitness
von einem Arzt überprüfen zu lassen, bevor sich Einschränkungen bemerkbar machen. Eine forsa-Erhebung ergab jedoch,
dass die Mehrheit der Fahrer über 65 Jahre
(85 %) noch keinen Gesundheitscheck gemacht hat.2
Aufklärungsbedarf bei Fahrerassistenzsystemen
Stellen sich Beeinträchtigungen ein, können Fahrerassistenzsysteme helfen. Doch
viele Autofahrer wissen nur wenig über die
technischen Hilfsmittel. Vor allem die Befragten ab 65 Jahre stehen den Systemen
skeptisch gegenüber: In dieser Altersgruppe ist sich jeder Vierte (22 %) unsicher, ob
Licht-, Notbrems- oder Spurhalteassistent
die Fahrsicherheit erhöhen können. „Dabei
ist es gerade für ältere Fahrer sinnvoll, sich
über Fahrerassistenzsysteme zu informieren. Sie kommen damit deutlich stressfreier
durch den Straßenverkehr“, sagt Sandra
Demuth.
Die Aktion Schulterblick: Sicher mobil
bis ins hohe Alter
Die „Aktion Schulterblick“ des DVR bietet
Informationen und Angebote rund um das
Thema Mobilität im Alter. Mehr Informationen finden Sie unter www.dvr.de/schulterblick. Die Aktion Schulterblick wird vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
unterstützt.
Der DVR wurde 1969 als Verein gegründet,
hat mehr als 200 Mitgliedsorganisationen
und ist Kompetenzträger in allen Fragen
der Verkehrssicherheit.
1 forsa Politik- und Sozialforschung GmbH im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR):
Das ABC der sicheren Mobilität. Eine repräsentative Befragung von Autofahrern, Umfrage unter 1.000
Autofahrern ab 18 Jahren, Erhebungszeitraum: 30. Oktober bis 10. November 2014
2 forsa Politik- und Sozialforschung GmbH im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR): Sichere Mobilität im Alter. Befragt wurden 1.003
Autofahrer ab 65 Jahren, Erhebungszeitraum: 20. Oktober bis 4. November 2014
DGZ . 3/4 2015
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FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK
Betriebsräteseminar „Aktuelle Rechtsprechung“
26. - 30. Januar 2015 in Bad Breisig
Ende Januar besuchten Betriebsräte von drei Großindustriebetrieben
(Daimler AG, Siemens AG und SKF) eine Schulung in Bad Breisig am
Rhein. Die Teilnehmer aus Baden-Württemberg, Bayern und NordrheinWestfalen kamen in den Genuss von drei verschiedenen Referenten
zu den Themengebieten „Fälle aus der Praxis“, „Mitbestimmungsrechte
des Betriebsrates“, „Tarifautonomie“ sowie „Der gesetzliche Mindestlohn
und seine Auswirkungen“. Abgerundet durch eine vorzügliche Hotellage
direkt am Rheinufer war das Seminar sowohl für die Teilnehmer als
auch für die Referenten ein voller Erfolg. Das abwechslungsreiche
Programm wurde von den Teilnehmern ebenso positiv aufgenommen
wie die lockere Stimmung und der Austausch untereinander.
ANKÜNDIGUNG:
Psychische Belastung am Arbeitsplatz - Teil 1
Gesunde Betriebe leben länger!
03. - 08. Mai 2015
Durch Arbeitsverdichtung, eine allgemein erhöhte Zeittaktung aller Tätigkeiten
und dem Einsatz mobiler Kommunikationsmittel ist das Arbeitspensum vieler
Mitarbeiter immens. Immer mehr Menschen erkranken wegen psychischer
Belastung. Aktuell sind jedes Jahr 33 % der Bevölkerung von einer psychischen
Erkrankung betroffen. Wird der Begriff der psychischen Erkrankung ins Spiel
gebracht, geraten Betriebsräte häufig in die Defensive, da sie wenig über die
Tragweite, den Verlauf, die Gesundungsprognose und Hilfsangebote wissen.
In dieser Schulung sollen Sie am Ende als Betriebsratsmitglied ein Gefühl für
diese Thematik entwickelt haben und dauerhafte Verhaltensauffälligkeiten
bei Ihren Mitarbeitern wahrnehmen zu können. Sie lernen zu reagieren, indem
Sie zu sensiblen Gesprächen mit den Arbeitskollegen anregen und erste
Hilfestellungen mit Lösungsansetzen bieten können.
30
DGZ . 3/4 2015
FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM
IMPRESSUM
DGZ
Deutsche Gewerkschafts-Zeitung
Magazin der
Christlichen Gewerkschaften
Herausgeber
Christliche Gewerkschaft Metall
f.d. gf. HV Adalbert Ewen
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Tel. 0711 2484788-0
Fax 0711 2484788-21
[email protected]
www.cgm.de
Redaktion
Carolin Hänßler (cah), Reinhardt Schiller
(ril), Marina Porrmann (por), Dr. Dieter
Leopold (lp)
Adalbert Ewen (ewe), rechtlich f. Inhalt verantwortlich
Vertrieb
Susanne Schmid
Redaktionsschluss
3. Dezember 2014
Anschrift der Redaktion
DGZ-Magazin
Postfach 70 01 51
70571 Stuttgart
Tel. 0711 2484788-18
Fax 0711 2484788-21
www.gewerkschaftszeitung.org
[email protected]
März
09.03. - 13.03.2015
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil I
Gesunde Betriebe leben länger
Ramada Hotel
16.03. - 20.03.2015
Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit im
Betriebsrat Teil II
Hotel Sonnenhof
13.04. - 17.04.2015
Fotos
DGZ-Redaktion
www.fotolia.de
Titelbild:
© Petr Vaclavek – Fotolia.com
© Composer – Fotolia.com
Erscheinung
Die DGZ erscheint zweimonatlich im Eigenverlag der Christlichen Gewerkschaft
Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt
jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für
Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.)
POPPENHAUSEN
BR, SBV, JAV
KIRKEL
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
BR / BU & VK
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
20.04. - 24.04.2015
Betriebsverfassungsrecht Die Betriebsratssitzung
FRIEDRICHRODA
Ramada Hotel
BR, SBV, JAV
22.04. - 24.4.2015
Gremienratsarbeit
Vor der Wahl ist nach der Wahl
Waldhotel Forsthof
STEINHEIM
BU & VK
04.05. - 08.05.2015
Psychische Belastung am Arbeitsplatz - Teil I
Gesunde Betriebe leben länger
Gästehaus Germania
WANGEROOGE
BR, SBV, JAV
11.05. - 13.05.2015
Lebendige Demokratie beginnt am
Arbeitsplatz - Stufe I
STEINHEIM
Waldhotel Forsthof
BU & VK
11.05. - 13.05.2015
Lebendige Demokratie beginnt am
Arbeitsplatz - Stufe III
Waldhotel Forsthof
STEINHEIM
BU & VK
18.05. - 22.05.2015
Betriebsverfassungsrecht - Teil II
WILLINGEN
BR, SBV, JAV
18.05. - 22.05.2015
Betriebsverfassungrecht - Teil III
WILLINGEN
Göbel´s Landhotel
BR, SBV, JAV
18.05. - 22.05.2015
Arbeitsrechtliche Schwerpunktthemen - Teil II
Arbeitnehmerschutzrechte
BAD FÜSSING
Parkhotel
BR, SBV, JAV
ROTHENBURG
BR, SBV, JAV
KONSTANZ
BR, SBV, JAV
CADENABBIA
BR, SBV, JAV
BU & VK
KIRKEL
BR, SBV, JAV
BU & VK
STEINHEIM
BU & VK
KIRKEL
BR, SBV, JAV
BU & VK
KIRKEL
BR, SBV, JAV
BU & VK
STEINHEIM
BU & VK
BERLIN
JAV / Junge
Arbeitnehmer
OBERHAMBACH
BR, SBV, JAV
BU & VK
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Mai
Göbel´s Landhotel
Juni
08.06. - 12.06.2015
Gesprächs- und Verhandlungsführung in der
betrieblichen Praxis - Teil I
Göbel´s Hotel Rodenberg
Juli
06.07. - 10.07.2015
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der
Instanzengerichte - Die 4 Kernbereiche des
Betriebsverfassungsgesetz
Ibis Hotel
August
02.08. - 07.08.2015
Druck
Bechtel Druck GmbH & Co. KG
Hans-Zinser-Straße 6
73061 Ebersbach/Fils
www.bechtel-druck.de
BR, SBV, JAV
April
ISSN 1434-1581
Gestaltung
südflügel gmbh werbeagentur
Schillerstraße 21
73033 Göppingen
www.suedfluegel.com
FRIEDRICHRODA
Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft Rente oder Armut im Alter?
Villa la Collina
September
21.09. - 25.09.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
23.09. - 25.09.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
Waldhotel Forsthof
Oktober
12.10. - 16.10.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
November
02.11. - 06.11. 2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
04.11. - 06.11.2015
Lebendige Demokratie beginnt am
Arbeitsplatz - Stufe II
09.11. - 13.11.2015
JUGENDSEMINAR - Die Jugend im politischen
und betrieblichen Alltag
24.11. - 28.11.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
Waldhotel Forsthof
Leonrado Hotel
Bildungsstätte Oberhambach
Für unverlangt eingesandte Manuskripte
wird keine Gewähr übernommen.
DGZ . 3/4 2015
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MAIL AN ...
WIR WÜNSCHEN IHNEN EIN
SCHÖNES FRÜHJAHR UND GESEGNETE OSTERN!
Das richtige Lösungswort senden Sie bitte
bis zum 1. April 2014 an:
DGZ-Magazin
Postfach 70 01 51, 70571 Stuttgart
oder E-Mail an: [email protected]
Unter den richtigen Einsendungen werden
10 Gewinner durch Losentscheid ermittelt.
Es können nur Einsendungen berücksichtigt
werden, die die vollständige Privatanschrift
beinhalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter einer CGB-Gewerkschaft
sind nicht teilnahmeberechtigt.
IHRE
ANSPRECHPARTNERIN
RUND UM DIE DGZ:
Carolin Hänßler
[email protected]
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Redaktionsschluss für die nächste
Ausgabe: 1. April 2015
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