61. Jahrgang . Ausgabe Nr. 3/4 . März/April 2015 Berufliche Qualifizierung Nun sag, wie hast du’s mit der Bildung? VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH VORWORT [ Einleitende Worte ] Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Nun sagt, wie habt ihr‘s mit der Bildung?“ An dieser Frage, die an jeden Einzelnen gerichtet ist, und der sich alle stellen müssen, kommen auch die Arbeitgeber in der Tarifrunde 2015 in der Metall- und Elektroindustrie nicht vorbei. Der Fokus der CGM lag bei dieser Tarifrunde bei der Ausbildung und der beruflichen Qualifizierung. Arbeitnehmer müssen sich mit ständig neu- en Anforderungen, die die Globalisierung und Digitalisierung sowie der Einsatz neuer Technologien mit sich bringen, auseinandersetzen. Ganz nach dem Motto „nach der Ausbildung ist noch lange nicht Schluss“. Berufsbilder verändern sich oder fallen ganz weg. Das sind Entwicklungen, die zum Arbeitsalltag gehören und von den Arbeitnehmern ein „lebenslanges Lernen“ erfordern. Diese Entwicklung bietet dem Einzelnen jedoch auch die Möglichkeit sich beruflich immer wieder neu zu erfinden, neu aufzustellen und Ideen zu verwirklichen. Der Schlüssel hierfür liegt in der Ausbildung, der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung. Es ist die Chance, die die vierte industrielle Revolution, aber auch der Fachkräftemangel den Arbeitnehmern bietet. An dieser Stelle sind jedoch vor allem auch die Arbeitgeber gefordert. Sie profitieren von dem Know -how ihrer Mitarbeiter. Die Firmen stehen in der Verantwortung ihre unternehmerische Titelthema 03 Berufliche Qualifizierung – Nun sag, wie hast du‘s mit der Bildung? Politik . Soziales 04 Der Bundesvorsitzende zum Titelthema 04 05 Nur Qualifizierung hilft 05 06 06 07 07 08 13 Formale Überqualifizierung 13 Zwei Drittel der Betriebe lassen sich zertifizieren Termin- und Zeitdruck bei schwierig zu besetzenden Stellen häufiger Arbeitskosten international Franz Xaver Winklhofer im CSALandesvorstand WOW WOW-Seminar in Wien 02 Gesetzliche Tarifeinheit stoppen! GdFin ist neues Mitglied im CGB DGZ . 3/4 2015 Carolin Hänßler Chefredaktion DGZ Tarifgeschehen 21 Plus 2,8 % im Metallhandwerk 21 21 Beschäftigung eines Arbeitnehmers 22 22 23 23 24 24 Arbeitsvertragliche Verpflichtung 25 Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar 25 Auslegung einer Versorgungsordnung Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit Recht Landesverband NRW Bezirk Reutlingen/Zollernalb Bezirksverband Schwaben Kreisverband Allgäu CGDE Neuwahl des NRW-Landesvorstandes KFG KFG findet Gehör bei der Bundeskanzlerin 14 Musizieren fördert Bildungserfolge von Jugendlichen 15 Persönlichkeitseigenschaften beeinflussen die Studienabsicht von Jugendlichen WIR 26 27 27 Mobbing Sittenwidrige Lohnvereinbarung Urlaub Betriebsrentenanpassung Maßnahmen zur Betriebsänderung Tricksen bei der Zeiterfassung kostet Job Im Falle eines Scheinwerkvertrages 16 17 CGM-Kreisverband Allgäu 18 Gewinner der Mitgliederwerbeaktion 29 19 CGM‘ler mit der Franz-WieberMedaille ausgezeichnet Schneeschieben von der Steuer absetzen 29 20 Die CGM trauert um Heinrich Schäfer Autofahrer vernachlässigen Fortbildung am Steuer 30 31 FRBW Impressum CGB 09 10 CGM Vorstand ignoriert unsere Kolleginnen und Kollegen Jugendseite Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung CSA 09 11 11 12 12 Arbeitnehmer schätzen Gesundheitsförderung Betriebliche Weiterbildung Gewerkschaftsnachrichten 08 10 Zukunft zu sichern und dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Ausbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern, Förderung von beruflicher Weiterbildung und ein breites Angebot an verschiedenen Ausbildungswegen und beruflichen Einstiegsmöglichkeiten sind dafür ausschlaggebend. Eine Fokussierung auf die Ausbildung, Bildung und Qualifizierung über diese Tarifrunde hinaus, ist unbedingt erforderlich. Auch das Thema des Bundesgewerkschaftstages, das in den kommenden Wochen bekannt gegeben wird, wird sich mit dieser Materie auseinandersetzen. Diese Ausgabe der DGZ ermöglicht einen umfassenden Einblick in eine richtungsweisende und zukunftsträchtige Thematik, die eine entscheidende Rolle in der zukünftigen Arbeitswelt einnehmen wird. CGM-Betriebsgruppe MTU Friedrichshafen Gesundheitsvorsorge steht hoch im Kurs Informationen TITELTHEMA BERUFLICHE QUALIFIZIERUNG [ Nun sag, wie hast du‘s mit der Bildung? ] Nun sag, wie hast du‘s mit der Bildung? Eine neue Definition der Gretchenfrage beherrscht aktuell unsere Gesellschaft und die Arbeitswelt. Bildung entscheidet heute über Wohlstand und Lebensstandard in unserer Gesellschaft. Was einst im Ermessen des Einzelnen lag, ist in Zeiten der Globalisierung, dem Vormarsch der neuen Technologien und des Internets zu einem neuen Gesetz geworden. Einer Notwendigkeit, der sich niemand mehr entziehen kann. Wir müssen uns an ständige Neuerungen anpassen, nicht zuletzt dem Wandel in der Arbeitswelt. Auch die sogenannte vierte industrielle Revolution, die Industrie 4.0, erfordert neue Wege. Ein Weg, der auf ein lebenslanges Lernen, stetige Weiterbildung und Qualifizierung abhebt, und das schließt keine Branche aus. Das Handwerk und die Dienstleistungsbranche sind ebenso gefordert wie Industrie und Handel. Großkonzerne wie auch Kleinbetriebe werden sich den Herausforderungen des Wandels in der Arbeitswelt stellen müssen, denn nicht nur die Arbeitnehmer sind gefordert auf Bildung zu setzen. Vor allem die Arbeitgeber stehen in ihrem eigenen Interesse in der Pflicht den Zugang ihrer Mitarbeiter zu Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung zu fördern. Diese Notwendigkeit spiegelt sich auch in der Tarifverhandlung der Metall- und Elektroidustrie 2015 wider. Der Forderung nach Bildungszuschuss wurde eine entscheidende Rolle beigemessen. Zu Recht! Denn ein Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter! Eine kluge Geschäftsleitung weiß das. Das spiegelt sich auch in Studienergebnissen zur beruflichen Weiterbildung und Weiterbildungsaktivitäten wider, die der Informationsoffensive „Berufliche Bildung – praktisch unschlagbar“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorliegen. Demnach hat sich das Weiterbildungsengagement der Betriebe seit 2010 deutlich erhöht. Arbeitgeber fördern die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter durch Kostenübernahme von Weiterbildungsaktivitäten und Freistellungen. Die Initiative von BMBF und BMWi wurde im November 2011 ins Leben gerufen, um der Öffentlichkeit die vielfältigen Möglichkeiten beruflicher Weiterbildung und der dualen Ausbildung zugänglich aufzuzeigen. Über die Webseite www.praktisch-unschlagbar.de wollen BMBF und BMWi Jugendliche, Schulen, Eltern, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen informieren. Das Wissen um die vielfältigen Möglichkeiten beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung ist der erste Schritt. Den Blick der Arbeitgeber für die Vorteile der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter zu schärfen ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg in eine neue Ära. Eine Ära in der Arbeitswelt, die nicht zuletzt den neuen Anforderungen und Herausforderungen der vierten industriellen Revolution, der Industrialisierung 4.0, standhalten muss. An dieser Stelle sind vor allem auch die Gewerkschaften und der Gesetzgeber gefordert. In der Realität scheitern die Fort- und Weiterbildungsgedanken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl an der Finanzierbarkeit wie auch am Zeitmangel. Unser europäischer Nachbar Österreich hat für diese Probleme bereits seit Juli 2013 eine Lösung gefunden. Wochenarbeitszeit kann reduziert werden und es gibt ein sogenanntes Bildungsteilzeitgeld. Eine beachtenswerte Möglichkeit, um den Bildungsanreiz nicht durch finanzielle Gesichtspunkte im Keim zu ersticken. Die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung wird in Zukunft entscheidend sein, sowohl für den einzelnen Arbeitnehmer wie auch die Wirtschaft an sich. Es ist notwendig den Blick zu schärfen und sich dieser Herausforderung zu stellen, sich auf den Wandel der Arbeitswelt einzustellen und innovativen Lösungsansätzen nicht zu verschließen. Denn eines ist zumindest sicher: Die Bildung entscheidet über unsere Zukunft! cah DGZ . 3/4 2015 03 POLITIK . SOZIALES DER BUNDESVORSITZENDE ZUM TITELTHEMA Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bildung, Weiterbildung im Allgemeinen und berufliche Qualifizierung im Besonderen sind zu Megathemen für die Beschäftigungschancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den sich rasant entwickelnden Arbeitsmärkten geworden. Der zunehmende Trend zur Robotik und Digitalisierung zwingt uns alle dazu, schnell gewerkschaftliche Antworten und Strategien zur sozialpolitisch verantwortbaren Begleitung dieser Veränderungsprozesse zu finden und zu entwickeln. Für gut ausgebildete Arbeitnehmer/Innen werden sich im Hinblick auf den schon jetzt in einzelnen Bereichen vorhandenen Fachkräftebedarf ungeahnte Entfaltungsmöglichkeiten ergeben. Wer den Anschluss zum „Bildungsexpress“ allerdings verliert oder das Tempo nicht mithalten kann, droht zum Verlierer zu werden. Hier sind dann gewerkschaftliches Handeln und Unterstützung notwendig. Sicher zu Recht erfährt in der Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie das Thema Bildungsteilzeit einen hohen Stellenwert. Es sollte aber nicht ausschließlich nur zu einem Thema der Tarifpolitik gemacht werden. Wir müssen es besonders auch zu einem gesamtgesellschaflichen Thema machen. Ein Blick über unsere Grenzen hinaus zeigt, dass man in unseren Nachbarländern in dieser Erkenntnis uns durchaus einen Schritt voraus ist. In Österreich gibt es dafür bereits eine gesetzliche Regelung. Seit dem 1. Juli 2013 besteht für Arbeitnehmer/Innen dort die Möglichkeit, in „Bildungsteilzeit“ zu gehen. Neben der Möglichkeit einer bereits bestehenden Bildungskarenzzeit gibt es damit ein zusätzliches Modell der Weiterbildungsförderung. Wer die Bildungsteilzeit in Anspruch nimmt, erhält während dieser Zeit zusätzlich zur entsprechend reduzierten Entlohnung einen teilweisen Lohnersatz in Form des so genannten „Bildungsteilzeitgeldes“. Die wöchentliche Arbeitszeit kann um mindestens 25 % und höchstens 50 % reduziert werden. Wir werden solche Vorstellungen aufgreifen müssen und alle Maßnahmen unterstützen, die auch die Überwindung der „Bildungsferne“ vieler Menschen abbauen helfen können. Adalbert Ewen CGM-Bundesvorsitzender AN- UND UNGELERNTE [ Nur Qualifizierung hilft ] Jeder siebte Erwachsene in Deutschland hat keinen Berufsabschluss und benötigt deshalb gezielte Förderung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). In Deutschland gelten rund 7,5 Millionen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren als an- und ungelernt, verfügen also über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Über 40 % der An- und Ungelernten gehen keiner Erwerbstätigkeit nach – im Vergleich zu nicht einmal 20 % der Personen mit Berufsabschluss. Entsprechend sind sie stärker auf staatliche Unterstützung angewiesen als beruflich Qualifizierte. Diejenigen, die ohne Berufsabschluss den Schritt in den Arbeitsmarkt geschafft haben, befinden sich über- 04 DGZ . 3/4 2015 wiegend im sogenannten „Jedermannsarbeitsmarkt“: Sie übernehmen Tätigkeiten mit niedrigem Anforderungsniveau, geringer Entlohnung und hohem Risiko, bald wieder arbeitslos zu werden. Möglichkeiten, durch Training-on-the-Job das Wissen zu erweitern, sind für diese Arbeitnehmer kaum gegeben. Das ist ein Teufelskreis: Personen ohne Berufsabschluss, die ohnehin häufig nur sehr geringe berufliche Kompetenzen aufweisen, können im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit nur wenig dazulernen. Um die Arbeitsmarktchancen der Personengruppe nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken, ist eine gezielte Qualifizierung unerlässlich. Die IW-Forscher befürworten dafür kurzfristig eine Nachqualifizierung beispielsweise durch zertifizierte Teilqualifikationen. Mit diesen können einzelne Bestandteile eines Berufs in Form von Modulen nachgeholt werden oder im Lauf der Zeit sogar komplette Berufsabschlüsse, in der Regel berufsbegleitend. Darüber hinaus gilt es in den Augen der IWExperten, dem Problem An- und Ungelernter in Deutschland langfristig nachhaltig vorzubeugen. Einerseits durch präventive Maßnahmen in den allgemeinbildenden Schulen, andererseits beispielsweise, indem die Zahl der Ausbildungsabbrüche durch bessere Beratungsangebote nachhaltig reduziert wird. Denn knapp 30 % der 7,5 Millionen Anund Ungelernten haben einst eine Ausbildung begonnen, dann aber nicht abgeschlossen. POLITIK . SOZIALES ARBEITNEHMER SCHÄTZEN GESUNDHEITSFÖRDERUNG [ Umfrage bestätigt Bedeutung und Wirkung gezielter Maßnahmen im Betrieb ] Eine Umfrage der deutschen machtfitOnlineplattform für betriebliche Gesundheitsförderung bestätigt die zunehmende Bedeutung von Gesundheit, Fitness und Vitalität für Arbeitnehmer. Qualitativ hochwertige Präventionsangebote sind der Schlüssel zum Erfolg. 73 % der Befragten fühlen sich fitter und gesünder, nachdem sie einen Präventionskurs auf der machtfit-Plattform besucht haben. Vor dem Hintergrund längerer Lebensarbeitszeit und zunehmender Belastungen am Arbeitsplatz steigt auf Arbeitnehmerseite das Bewusstsein für die Bedeutung von Gesundheit. Von den 621 an der Umfrage beteiligten Mitarbeitern gaben 98 % an, dass Gesundheit, Fitness und Vitalität für sie grundsätzlich wichtig bis sehr wichtig sind. Gleichzeitig sind 52 % der Befragten mit ihrer Bewegung und körperlichen Betätigung als Ausgleich zum Arbeitsalltag unzufrieden. 70 % meinen sogar, nicht ausreichend entspannt zu sein. So ist es nicht verwunderlich, dass Arbeitnehmer betrieblicher Gesundheitsförderung als wichtig erachten. Dies zeigt sich auch darin, dass 93 % der Befragten es gut finden, dass ihr Arbeitgeber mit Unterstützung von machtfit die Gesundheit am Arbeitsplatz fördert. Mehr als die Hälfte aller Nutzer von machtfit besuchen das Gesundheitsportal bis zu dreimal pro Monat, um sich über Angebote und Gesundheitsthemen zu informieren. 40 % der Befragten haben das gleiche Angebot mehrmals gebucht. Das spricht für den ganzheitlichen Ansatz von machtfit, der neben dem Kursangebot auch administrative Serviceleistungen wie Abrechnung sowie ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Information und Motivation der Mitarbeiter beinhaltet. Philippe Bopp, Geschäftsführer der machtfit GmbH, sagt: „Wir bieten ein Full-Service-Paket für betriebliche Gesundheitsförderung, das Unternehmen ein effizientes Werkzeug zur Verfügung stellt, um ressourcenschonend ihre Mitarbeiter zu fördern. Dazu gehört für uns auch eine fortwährende Kommunikation mit unseren Nutzern, um die Motivation auf hohem Level zu halten und immer wieder für Gesundheitsthemen zu sensibilisieren.” Das Zusammenspiel von angebotenen Präventionskursen und Service schafft den gewünschten Erfolg. Beim Thema Angebot zeigt sich in der Umfrage eine Lücke, die es zu schließen gilt: Arbeitnehmer wünschen sich im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ein breiteres Spektrum an Präventionsangeboten, das zum Beispiel auch Kurse wie die Tanz-Aerobic „Zumba“ beinhaltet. machtfit sieht politische Entscheider in der Verantwortung, diesem Anspruch der Arbeitnehmer Rechnung zu tragen und die Richtlinien für betriebliche Gesundheitsförderung dahingehend zu modernisieren. Damit könnten weitere zertifizierte, förderungsfähige Gesundheitsangebote den Arbeitnehmern zugänglich gemacht werden. Die Umfrage unterstreicht auch die Bedeutung des finanziellen Engagements von Arbeitgebern in der betrieblichen Gesundheitsförderung. 82 % der befragten Mitarbeiter, die einen Kurs gebucht hatten, fühlten sich vor allem durch den finanziellen Zuschuss ihres Arbeitgebers motiviert, etwas für ihre Gesundheit zu tun. Damit wirkt das Gesundheitsengagement des Arbeitgebers oftmals als der letzte nötige Anstoß aktiv zu werden. Zu den beliebtesten machtfit Kursen zählen Yoga, Pilates und Rückenschule. BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG [ Firmen investieren in Wissen ] Noch nie haben Firmen und Beschäftigte soviel Geld und Zeit für die betriebliche Weiterbildung aufgewendet wie im vergangenen Jahr. Das belegt die vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln vorgelegte „IW-Weiterbildungserhebung 2014“, für die 1.845 Unternehmen befragt wurden. Im Jahr 2013 gaben 86 % der Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit sich weiterzubilden; das waren so viele wie nie zuvor und knapp 3 %punkte mehr als bei der vorangegangenen Befragung für 2010. Insgesamt investierten Unternehmen 33,5 Milliarden Euro in Weiterbildung – ein Plus von 16 % gegenüber 2010. Das entspricht pro Mitarbeiter im Schnitt 1.132 Euro. Damit erreichen sowohl die Beteiligung der Firmen als auch die Ausgaben für die betriebliche Weiterbildung einen neuen Höchststand. Es wird aber nicht nur mehr Geld, sondern auch mehr Zeit für die betriebliche Weiterbildung aufgebracht. So nahm 2013 jeder Mitarbeiter im Schnitt 32,7 Stunden an Lehr- und Informationsveranstaltungen teil. Das waren 11 % mehr als im Jahr 2010. Etwa ein Drittel der Weiterbildung entfällt dabei auf die Freizeit der Beschäftigten. Weitere Motive sind der Wettbewerb um Fachkräfte, die Verbesserung von Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter sowie die Pflege der eigenen Arbeitgebermarke („Employer Branding“). Gründe für den Positivtrend sind die deutlich gestiegene Beschäftigung und die verstärkte Weiterqualifizierung bereits beschäftigter Mitarbeiter. Von ihrem Weiterbildungsengagement erwarten die Unternehmen vor allem einen größeren Geschäftserfolg und die Sicherung ihrer Innovationsfähigkeit. DGZ . 3/4 2015 05 POLITIK . SOZIALES FORMALE ÜBERQUALIFIZIERUNG [ Überqualifizierung regional unterschiedlich ausgeprägt ] Bei der Verteilung formal überqualifiziert Beschäftigter gibt es große regionale Unterschiede. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB) hervor. Während in einigen westdeutschen Gebieten jeder zehnte Arbeitnehmer einen Berufsabschluss hat, der höher ist als für die ausgeübte Tätigkeit erforderlich, trifft das in anderen Regionen teilweise auf jeden vierten zu – vor allem in Ostdeutschland. Bundesweit sind 15 % der Beschäftigten formal überqualifiziert. 22 % der Beschäftigten sind formal unterqualifiziert tätig und 63 % ausbildungsadäquat. In der Studie haben die IAB-Forscher Malte Reichelt und Basha Vicari formale Überqualifizierung näher betrachtet, weil diese auf nicht ausgeschöpfte gesamtwirtschaftliche Potenziale hindeuten könnte. Die regionalen Unterschiede sind zum einen auf ein höheres formales Qualifikationsniveau in Ostdeutschland zurückzuführen. Nur neun % der ostdeutschen Arbeitnehmer haben keinen Berufsabschluss, aber 16 % der westdeutschen. In der ehemaligen DDR wurde einer flächendeckenden Berufsausbildung ein sehr hoher Stellenwert zugeschrieben. Daher haben dort nur wenige Arbeitnehmer keine Berufsausbildung abgeschlossen, erklären die IAB-Forscher. Zum anderen sind nach der Wiedervereinigung viele Arbeitsplätze mit einem höheren Qualifikationsniveau weggefallen, sodass nicht genügend adäquate Stellen für die noch in der DDR ausgebildeten Arbeitnehmer zur Verfügung standen. Außerdem wurden durch den Wechsel des Systems manche Qualifikationen und Kenntnisse nicht mehr nachgefragt. Infolgedessen mussten die Beschäftigten vermehrt auch Tätigkeiten unterhalb ihres formalen Qualifikationsniveaus annehmen. Dementsprechend sind es heute vor allem die Arbeitnehmer über 50 Jahren, die von ausbildungsinadäquater Beschäftigung in Ostdeutschland betroffen sind, während das Risiko der Jüngeren sehr viel geringer ausfällt. In Westdeutschland finden sich nur verein- zelt Regionen mit hohen Anteilen an formal überqualifiziert Beschäftigten, wie Wolfsburg oder der Rhein-Neckar-Kreis. Der Lohn der formal überqualifiziert Beschäftigten ist dort aufgrund der ansässigen Industrie durchschnittlich höher als in anderen Regionen. Die hohen Anteile an formal überqualifiziert Beschäftigten scheinen also durch die besseren Verdienstmöglichkeiten bedingt zu sein. Die Arbeitsmarktforscher betonen, dass die individuellen und gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen von formaler Überqualifizierung differenziert zu betrachten seien: „Für Arbeitnehmer kann eine formale Überqualifizierung sowohl mit höheren Verdiensten als auch mit Lohneinbußen und weiteren Arbeitsmarktrisiken einhergehen. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht kommt es einerseits zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit, andererseits aber zu nicht optimal genutzten Bildungsausgaben und Wertschöpfungspotenzialen“. Vor allem im Hinblick auf die künftige Fachkräftesicherung stelle sich die Frage, wo Potenziale besser genutzt werden könnten. INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB) [ Zwei Drittel der Betriebe lassen sich zertifizieren ] 65 % der deutschen Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten haben 2012 an mindestens einem Zertifizierungsverfahren teilgenommen, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Magazin IAB-Forum 2/2014. Durch extern durchgeführte Zertifizierungen können Unternehmen belegen, dass sie bestimmte Qualitätsstandards einhalten. Allerdings werden die Verfahren unterschiedlich stark genutzt. So ließen sich 88 % der Betriebe im Bereich Prozessqualität zertifizieren, 35 % zur Arbeitsplatzqualität, 21 % zum Gesundheitsmanagement und 9 % zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 35 % nahmen an Zertifizierungsverfahren zu weiteren Themen teil. Da Zertifizierungsverfahren mit erheblichen Fixkosten und Dokumentationsaufwand verbunden sind, nutzten eher größere Unternehmen die Möglichkeit. Während sich 6 DGZ . 3/4 2015 Betriebe mit 50 bis 99 Mitarbeitern zu 58 % zertifizieren ließen, waren es bei Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern 88 %. Die Studie zeigt, dass Unternehmen aus verschiedenen Gründen eine Zertifizierung anstreben: Sie möchten damit beispielsweise das Image bei den Kunden und die Außendarstellung verbessern (85 %), Ergebnisse und Prozesse optimieren (74 %) und die Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung steigern (36 %). Von den Unternehmen, die nicht an Zertifizierungsverfahren teilgenommen haben, gibt jedes zweite an, dass das Verfahren für den erwarteten Nutzen zu aufwändig sei. Die IAB-Forscher Philipp Grunau und Stefanie Wolter erklären, dass Betriebe, die sich zertifizieren lassen, tatsächlich eine intensivere Personalarbeit betreiben als andere. So ließen sich etwa Betriebe, die regelmäßig Mitarbeitergespräche und -befragungen durchführen, deutlich häufiger zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Arbeitsplatzqualität und zum Gesundheitsmanagement zertifizieren. „Die Wirkungsrichtung ist dabei nicht eindeutig: So können Auditierungsvorgaben zur Einführung neuer Personalinstrumente führen. Ebenso ist denkbar, dass Betriebe, die eine intensivere Personalarbeit betreiben, auch eher geneigt sind, sich einer Auditierung zu unterziehen,“ betonen Grunau und Wolter. Mitarbeiter in Betrieben, die sich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auditieren lassen, geben an, zufriedener mit ihrer Arbeit und der Kinderbetreuung zu sein. Die Zertifizierung scheint hingegen nicht mit der Zufriedenheit der Mitarbeiter in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Verbindung zu stehen. Bei den Zertifizierungen zur Arbeitsplatzqualität, zum Gesundheitsmanagement und zur Prozessqualität zeigt sich kein Zusammenhang mit der Einschätzung der Mitarbeiter. POLITIK . SOZIALES INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB) [ Überstunden, Schichtarbeit oder Termin- und Zeitdruck bei schwierig zu besetzenden Stellen häufiger ] Schwierig zu besetzende Stellen sind häufiger als andere Stellen mit Überstunden, Schichtarbeit oder Termin- und Zeitdruck verbunden. Stellen, die mit Hitze, Schmutz und Lärm verknüpft sind, weisen dagegen keine erhöhten Rekrutierungsprobleme auf, geht aus einer Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Das kann den IAB-Forschern Alexander Kubis und Anne Müller zufolge daran liegen, dass Hitze, Schmutz und Lärm am häufigsten Tätigkeiten betreffen, die auch Ungelernten offen stehen und in manchen Bereichen der Produktion oder auch am Bau gang und gäbe seien. „Für die Jobsuchenden gibt es zu diesen Stellen oft keine Alternativen, bei denen angenehmere Arbeitsbedingungen herrschen“, schreiben Kubis und Müller. engpässen mit Stellenbesetzungsproblemen zu kämpfen hat und die Mitarbeiter deswegen Überstunden leisten müssen, erklären die IAB-Arbeitsmarktforscher. Bei über der Hälfte der neu besetzten Stellen rechnen die Betriebe mit Terminund Zeitdruck als Arbeitsbedingung. Gut ein Drittel der Stellen ist mit körperlichen Belastungen verbunden. Etwa ein Viertel der Stellen geht mit Wochenenddienst, Schichtarbeit oder kurzfristigen Änderungen des Arbeitsinhaltes einher. Termin- und Zeitdruck, Überstunden sowie kurzfristige Änderungen des Arbeitsinhalts und der Arbeitszeit betreffen eher Stellen für Akademiker. Dafür kommen körperliche Belastungen, Hitze, Schmutz und Lärm sowie Schichtarbeit, Nachtarbeit und Wochenenddienst bei Stellen, für die ein Hochschulabschluss gefordert wird, vergleichsweise selten vor. Sie sind dagegen bei Stellen, die auch Ungelernten offen stehen, neben Termin- und Zeitdruck die häufigsten unangenehmen Arbeitsbedingungen. Bei fast der Hälfte der Stellen, auf denen häufig Überstunden geleistet werden müssen, berichten die befragten Arbeitgeber von Schwierigkeiten im Besetzungsprozess. Müssen nur selten oder nie Überstunden gemacht werden, verzeichnen die Betriebe bei weniger als einem Drittel der Neueinstellungen Probleme. Allerdings ist unklar, ob Überstunden oder Termin- und Zeitdruck Ursache oder Folge von Stellenbesetzungsproblemen sind. Es sei beispielsweise auch denkbar, dass der Betrieb aufgrund von Fachkräfte- ARBEITSKOSTEN INTERNATIONAL [ Deutschland in der Spitzengruppe ] Deutschland gehört nach wie vor zu den teuersten Industrie-Standorten der Welt. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), in der die industriellen Arbeitskosten von 44 Staaten verglichen werden. Die durchschnittlichen Arbeitskosten des Verarbeitenden Gewerbes in Deutschland lagen im Jahr 2013 bei 36,77 Euro je Stunde. Damit ist die Bundesrepublik der sechstteuerste Standort innerhalb des Vergleichs. An der Spitze liegt Norwegen (56,46 Euro) mit großem Vorsprung vor der Schweiz (48,95 Euro). Der Alpenrepublik folgen die teuersten Standorte der Europäischen Union: Bel- gien, Schweden und Dänemark mit Arbeitskosten zwischen gut 41 und knapp 43 Euro. Gegenüber den meisten großen Industrieländern hat Deutschland einen deutlichen Kostennachteil. Nur Frankreich bewegt sich bei den industriellen Arbeitskosten in etwa in der gleichen Größenordnung. Die USA, das Vereinigte Königreich und Japan produzieren dagegen zwischen 29 % und 37 % günstiger als die deutsche Industrie. Auch die Arbeitskosten der südeuropäischen Krisenländer bleiben mit 11 bis 28 Euro pro Stunde weit unter dem deutschen Niveau. Entsprechend ist der Vorwurf unbegründet, Deutschland betreibe Lohndumping, um seine Exporte zu befeuern. In Westdeutschland liegen die Arbeitskosten mit 38,77 Euro pro Stunde höher als in Gesamtdeutschland. Ostdeutschland profitiert dagegen von vergleichsweise günstigen 23,93 Euro. Die neuen Bundesländer können dadurch im Wettbewerb um Neuansiedlungen von Firmen gegenüber den westdeutschen Konkurrenten einen wichtigen Trumpf ausspielen. Zu den Arbeitskosten zählen im Wesentlichen der Bruttolohn, der Arbeitgeberanteil an den Sozialbeiträgen sowie weitere Personalzusatzkosten wie die betriebliche Altersversorgung. DGZ . 3/4 2015 7 POLITIK . SOZIALES . GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB) [ Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung ] Interessengeleitete Falschmeldungen zur betrieblichen Altersversorgung widerlegt. Trotz des deutlichen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom Januar diesen Jahres kommen wiederholt Falschmeldungen von Finanzdienstleistern oder sogar Anwälten auf. Diese behaupten, es gäbe eine Informationspflicht des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung. verletzung Schadensersatzansprüche mit einer Rückwirkung von bis zu 30 Jahren geltend gemacht werden. „Die Anbieter hoffen dadurch, ihre eigenen Produkte direkt verkaufen zu können“, bewertet Rüdiger Zielke die Falschinformationen eindeutig. „Damit versuchen Finanzdienstleister schon seit 2002 den Arbeitgeber zu bewegen, die Mitarbeiter zu einem Verkaufsgespräch zu zwingen“, so Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der Pensioncapital. Arbeitgeber sollten sich von derartigen Aussagen nicht verunsichern lassen. Hier möchten Produktverkäufer mit allen Mitteln ihre Produkte verkaufen. Davor sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schützen. Denn bei einer solchen Beratungsqualität sind die Ansprüche der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber aufgrund von Falschberatungen vorprogrammiert. Informationspflicht ist nur ein interessengesteuerter Vertriebswunsch „Jetzt erst Recht“ – so der Tenor dieser Werbeschriften. Spätestens mit dem BAG-Urteil sei eindeutig entschieden, dass es eine Informationsverpflichtung des Arbeitgebers gäbe. Und zwar in der Form, dass er seinen Mitarbeitern Einzelgespräche vorschreiben müsse. Andernfalls könnten bei einer Pflicht- BAG sieht keine Informationspflicht des Arbeitgebers Das BAG hat in seinem Urteil (21.01.2014 - 3 AZR 807/11) bestätigt, dass es keine aus Gesetzen herzuleitende Informationspflicht des Arbeitgebers gibt. Damit stützt das Gericht die Auffassung der Pensioncapital GmbH. Das bundesweit tätige Beratungshaus für betriebliche Sozialleistungen warnt schont lange vor interessengesteuerten Falschmeldungen. Warum man als Arbeitgeber trotzdem informieren sollte Rüdiger Zielke betont jedoch auch die Vorteile der freiwilligen Mitarbeiterinformation: „Der Arbeitgeber sollte in seinem Interesse sein Versorgungswerk gegenüber den Mitarbeitern vermarkten. Unternehmen investieren viel Geld in das Employer Branding. Mit einem vernünftigen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung kann mit weniger Budget häufig mehr erreicht werden.“ Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Wesentlicher Erfolgstreiber für eine hohe Mitarbeiter-Akzeptanz ist eine aktive und seriöse Beratung der Mitarbeiter. Denn nur so erreicht man auch die Mitarbeiter, die sich sonst nicht mit Vorsorge beschäftigen. „Für die Kommunikation gilt: Tue Gutes und rede darüber“, so Zielke weiter, „denn auch der Arbeitgeber profitiert von gut abgesicherten Mitarbeitern. Damit entsteht eine klassische Win-Win-Situation“. CSA-LANDESVORSTAND BAYERN [ Franz Xaver Winklhofer im CSA-Landesvorstand ] Berchtesgadener Land: Bei der konstituierenden Sitzung der ChristlichSozialen-Arbeitnehmer-Union (CSA) am Samstag, den 17. Januar 2015 in München wurde Franz Xaver Winklhofer auf Vorschlag des Landesvorsitzenden Joachim Unterländer, MdL, einstimmig in den Landesvorstand kooptiert. Der 64-jährige Winklhofer aus Anger, er hat seit einigen Jahren seinen Wohnsitz in Freilassing, hatte bei den Neuwahlen im Oktober 2014 in Rosenheim zu Gunsten Jüngerer auf eine erneute Kandidatur als stellvertretender Landesvorsitzender verzichtet. Diese Geste haben nun die Mitglieder des neuen CSA-Landesvorstands honoriert. Franz Xaver Winkelhofer vertritt in diesem Gremium der CSU nicht nur die Farben des Christlichen Gewerkschaftsbundes und der Kraftfahrgewerkschaft (KFG), sondern auch der Behinderten. Auf seine Initiative hin steht seit Jahren in der Satzung, dass die CSA innerhalb der CSU und der Gesellschaft nicht nur für die Arbeitnehmer und Familien, sondern auch für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung zuständig ist. Winklhofer möchte sich im Landesvorstand weiter für die Interessen der Bewohner im südostbayerischen Raum einsetzen. Franz Xaver Winklhofer CGM-BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG 2015 Am 23.–24. Oktober 2015 in Rotenburg an der Fulda Persönlich. Menschlich. Nah. 8 DGZ . 3/4 2015 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN WORLD ORGANISATION OF WORKERS [ WOW-Seminar in Wien ] Die tiefgreifenden Veränderungen in den zurückliegenden Jahren auf den weltweiten Arbeitsmärkten, insbesondere aber auch in Europa, waren Thema eines WOW/EZA-Seminars vom 26.–28. Januar in Wien. Teilnehmer aus insgesamt 20 Mitgliedsländern diskutierten eingehend die teilweise unterschiedlichen Entwicklungen und Herausforderungen auf ihren einheimischen Arbeitsmärkten. Vor allem in Ost- und Südeuropa entwickeln sich die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen nur sehr gering im Hinblick auf den Anpassungsbedarf durch sich rasant verändernde weltweite Wettbewerbssituationen. So beklagen spanische Gewerkschaftskollegen, dass die dortigen Unternehmen keine Veränderungen wollen. Die machtvollen sozialistischen Gewerkschaften würden nur dazu beitragen, die bestehenden Verhältnisse zu „zementieren“. Unverkennbar sei der Trend zu unabhängigen Gewerkschaften, die neue Impulse vermitteln können. In den Ländern Ex-Jugoslawiens gibt es einen allgemeinen Trend zu äußerst flexiblen Arbeitsmärkten, geprägt hauptsächlich von befristeten und Teilzeitarbeitsverhältnissen. Diese Problematik beleuchtete als Referent Prof. Ronald Dekker, Arbeitsökonom von der Universität Tilburg in den Niederlanden. Für ihn gibt es nicht den einen Arbeitsmarkt. (v.l.n.r.) Ulrich Bösel, Adalbert Ewen, Martin Gerhardt Eine zunehmende Flexibilisierung führt auch nicht zu besseren Ergebnissen, zu mehr Beschäftigung, auch nicht ein höheres Wachstum per se. Entscheidender sind demnach die richtigen gesetzlichen und tariflichen Rahmendaten und gut qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte. Als Soziologin der Universität Amsterdam stellte die Professorin Agnes Akkermann Forschungsergebnisse vor, die überraschende Ergebnisse zur Situation von Zeitarbeitnehmern beinhalten. Demnach haben Zeitarbeitnehmer insgesamt nicht mehr Probleme als unbefristete Beschäftigte; sie sind aber weniger streikbereit und suchen stärker eine interne Unterstützung als bei Experten und Arbeitnehmervertretungen. In einigen Ländern wird die Teilzeitarbeit weniger kritisch als in Deutschland gesehen. Ein Grund dafür dürfte die vorwiegend freiwillig nachgesuchte Betätigungsform sein. Ein wichtiges Thema war auch die fortschreitende Digitalisierung in den Unternehmen, die nach Ansicht der Seminarteilnehmer die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößern wird. Ein Veranstaltungsreferent, Henrik Schärfe, Prof. für Informationswissenschaften an der Universität Aalborg in Dänemark, verwies darauf, dass Google einen höheren Etat für Forschung und Entwicklung aufweise als etliche Industrieländer zusammen. Die Entwicklungszyklen werden immer kürzer. Der Tendenz müsse entgegengetreten werden, dass Technologiefirmen immer mehr Politik machten, um die Wirtschafts- und Technologiepolitik letztendlich bestimmen zu können. Eine zwingend notwendige Technologiefolgenabschätzung muss die Bewahrung des Aspektes der „Menschlichkeit“ berücksichtigen. Ein wichtiges Fazit des Seminars war, dass innerhalb der europäischen Mitgliedsländer der WOW die gegenseitigen Informationen und Konsultationen hinsichtlich der Veränderungen auf den nationalen Arbeitsmärkten verstärkt werden sollen. CGB HAUPTAUSSCHUSS FÜR TARIFPLURALITÄT UND TARIFVIELFALT [ Gesetzliche Tarifeinheit stoppen! ] Der CGB Hauptausschuss kritisiert scharf das Durchwinken des Referentenentwurfs zum Tarifeinheitsgesetz im Bundeskabinett. Das Gesetz zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit verletzt nach Meinung des CGB Hauptausschusses massiv die Grundrechte freier Gewerkschaften und ihrer Mitglieder. „Verfassungsmäßige Grundsätze wie die Koalitionsfreiheit, der Minderheitenschutz und die freie und unabhängige Ausübung gewerkschaftlicher Rechte werden wegen weniger partikularer Arbeitgeberinteressen des Wirtschaftsflügels der CDU/CSU-Fraktion außer Kraft gesetzt“, ärgert sich der CGB Generalsekretär Christian Hertzog. „Verfassungsmäßige Bedenken und juristische Vorgaben, vor allem aber die völlige Unmöglichkeit der praktikablen Umsetzung, ohne die Arbeitsgerichte und Notare komplett zu überlasten, werden von der Bundesregierung nicht beachtet, um der Wirtschaft einen Ausgleich für den Mindestlohn zu geben,“ ergänzt die Bundesgeschäftsführerin des CGB Anne Kiesow und verweist dabei auf die Stellungnahme des CGB zum Referen- tenentwurf des Gesetzes. „Wir setzen außerdem auf die Vernunft und Weitsicht unseres Bundespräsidenten Joachim Gauck, dass er dieses Gesetz, sollte es jemals so weit kommen, nicht unterzeichnen wird“, so Kiesow weiter. Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden nun, wie viele andere betroffene Organisationen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen und vorbereiten, denn eine derartige Einschränkung freiheitlicher Grundrechte durch eine Bundesregierung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nicht gegeben. DGZ . 3/4 2015 9 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN GEWERKSCHAFT DER FINANZVERWALTUNG (GDFIN) [ GdFin ist neues Mitglied im CGB ] Die Gewerkschaft der Finanzver waltung (GdFin) ist die inzwischen vierzehnte Mitgliedsgewerkschaf t im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB). land gegründet. Sie ist eine Fachgewerkschaft in der Finanzverwaltung und sieht ihre Zuständigkeit schwerpunktmäßig bei den Finanzämtern, den Ober- und Mittelbehörden, den Landesämtern sowie den Ministerien der Finanzverwaltung. Die GdFin ist seit ihrer Gründung bisher schwerpunktmäßig im Saarland aktiv. Der CGB Hauptausschuss hat in seiner Sitzung im Dezember 2014 beschlossen, die GdFin als weitere Mitgliedsgewerkschaft in den CGB aufzunehmen, nachdem bereits im vergangenen Jahr die GdFin und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) im Bereich der öffentlichen Verwaltung der Personalratsebene vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Die GdFin steht, wie ebenso der Christliche Gewerkschaftsbund, für flache und effiziente Strukturen mit starker ehrenamtlicher Einbindung in der gewerkschaftspolitischen Arbeit. Durch ihre große Sachkompetenz, Basisnähe und Engagement hat sie sich schnell etablieren können und ist in den Personalräten inzwischen fest verankert. Die GdFin wurde am 6. März 2013 im Saar- Die Vorsitzenden Michael Eggers und Sa- scha Gerecke bilden die Doppelspitze der GdFin. Beide sind schon vor Übernahme der Gewerkschaftsmandate über viele Jahre im Personalrat und im Hauptpersonalrat aktiv. Der CGB Generalsekretär Christian Hertzog freut sich über die Zusammenarbeit mit der GdFin: „Die GdFin verfügt über eine Vielzahl von Experten vor allem in finanzrechtlichen Fragen. Damit haben wir eine weitere kompetente Gewerkschaft in unseren Reihen, die uns fachlich wunderbar ergänzt.“ „Die christlichen Gewerkschaften und die GdFin haben viele Gemeinsamkeiten, insbesondere in ihrer gewerkschaftlichen Ausrichtung. Ich erwarte eine gute und fruchtbare Zusammenarbeit“, ergänzt Anne Kiesow. 100 JAHRE ZF: ZFLS-AUFSICHTSRAT MARTIN ROTT FORDERT VORSTAND AUF, ENDLICH FÜR GLEICHE BEZAHLUNG DER JUBILÄUMSVERGÜTUNG ZU SORGEN [ Vorstand ignoriert unsere Kolleginnen und Kollegen! ] Sorge um das Miteinander nach Fusion mit Bosch in Schwäbisch Gmünd. Der Getriebehersteller ZF aus Friedrichshafen und seine weltweit 72.000 Mitarbeiter/Innen gehen in ein Jubiläumsjahr – so stand es in der Zeitung. 1915 wurde die Zahnradfabrik GmbH in Friedrichshafen gegründet, jetzt soll groß gefeiert werden. Aber ohne die Mitarbeiter/Innen der ehemaligen ZF Lenksysteme in Schwäbisch Gmünd (seit 1. Februar Robert Bosch Automotive Steering). Sie bekommen keinen Anteil an der geplanten Sonderzahlung. Martin Rott, Aufsichtsrat bei ZFLS, hat an den ZF-Personalvorstand Jürgen Holeksa geschrieben und ihn aufgefordert, sich für die gerechte Auszahlung der Jubiläumsvergütung einzusetzen. Leider bisher vergeblich. „Ich befürchte, dass auch nichts mehr kommt.“ Am Freitag hat Bosch bereits seinen Schriftzug an das Werk von ZFLS geschraubt, nachdem das Unternehmen den bisherigen Anteilseigner ZFLS komplett übernommen hat. „Das war es dann wohl mit der Jubiläumsvergütung für die Mitarbeiter/Innen. 10 DGZ . 3/4 2015 Nach dem bekannten Motto „aus den Augen, aus dem Sinn.“. Rott bezeichnet dieses Verhalten gegenüber den ZFLS-Mitarbeitern/Innen als beschämend. Die Belegschaft in den Werken wird jetzt genau darauf achten, wer sich für ihre Belange wirklich einsetzt und sie an der Jubiläumszahlung beteiligt. Momentan gehen die Mitarbeiter/Innen leer aus. Und jetzt sind es 100 Jahre ZF. „Aber leider bekommen wir ZFLS-Mitarbeiter wiederum nichts.“ Martin Rott ist gespannt: ZF hat zwar ZFLS an Bosch abgegeben, gleichzeitig aber den US-Wettbewerber TRW übernommen. „Mal schauen, ob die neuen ZF-Mitarbeiter wie z. B. in Alfdorf (TRW Automotive) auch leer ausgehen werden“, mahnt Rott. „Denn die Rechnung ist ganz einfach: Je mehr Geld bei ZF bleibt, desto mehr bekommt dort der einzelne ZF-Mitarbeiter.“ „Soviel ich weiß, gibt es für das Jubiläum einen höheren zweistelligen Millionenbetrag“, sagt Rott, der als Gewerkschaftsvertreter für die CGM (Christliche Gewerkschaft Metall) im Aufsichtsrat der bisherigen ZFLS sitzt. Er setzt sich vehement dafür ein, dass es zu einer gerechten Lösung kommt. Martin Rott macht am ZF-Jubiläum deutlich, worum es ihm letztlich geht: „Es ist nicht nur das Geld. Es ist die Art, wie man gute und fleißige Kolleginnen und Kollegen behandelt. So ein Jubiläum soll doch vor allem Dank für die vergangenen Jahre sein.“ „Unsere Leute gehen leer aus. Wie schon so oft in der gemeinsamen Zeit.“ Im Jahr 2011 habe Bosch das 125-jährige Bestehen gefeiert, jede/r Mitarbeiter/In bekam pro Dienstjahr 50 Euro. ZFLS, an dem Bosch schon damals zu 50 % beteiligt war, hat davon keinen Cent gesehen. 2012 zum 75-jährigen Jubiläum von Bosch gab es ein Fest, einen Familientag mit Werksbesichtigung und Luftballons, so erinnert sich Rott. „Mehr war nicht drin.“ Der leidenschaftliche Gewerkschafter fragt sich, wie Bosch mit der Situation umgeht: „Ich bin gespannt, wie die neuen Chefs hier agieren. Sind wir nur ein weiterer Geschäftszweig, über den das Bosch-Organigramm gezogen wird? Oder sieht Bosch, was wirklich in ZFLS steckt – nämlich Menschen, die ihre Arbeit lieben und das Unmögliche möglich machen?“ GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN LANDESVERBAND NRW [ CGM-Bezirke wählen neue Vorstände ] Von Oktober 2014 bis Januar 2015 haben die vier CGM-Bezirke in NRW ihre Bezirkstage abgehalten und neue Bezirksvorstände gewählt. Der Bezirk Niederrhein machte den Anfang in der Serie von Bezirkstagen in NRW. Der gut besuchte Bezirkstag in Duisburg wählte den Kollegen Hans-Dieter Neul einstimmig zum Vorsitzenden. Zu Stellvertretern wurden die Kollegen Ralf Markus und Onofrio Chiparo, zum Schriftführer HansJoachim Frank, als Kassierer Georg Kik und zu Beisitzern Angelika Kadrizke, Paul Wolter und Daniel Kühnen gewählt. In den Bezirken Westfalen, Ruhr und Mittelrhein vollzog sich ein Wechsel bei den Vorsitzenden. Der Bezirkstag Westfahlen, der in Paderborn stattfand, wählte Michael Wackerbauer zum neuen Vorsitzenden. Wackerbauer löst Horst Liebendahl ab, der aus altersbedingten Gründen nicht mehr angetreten war. Als Stellvertreter wurden Michael Bienek und Reinhard Hübscher gewählt. Als Schriftführer sprach man Christoph Kriese, als Kassierer Henrich Steinberg das Vertrauen aus. Guiseppe de Meo, Michael Neumann und Annette Nowack komplettieren den Bezirksvorstand als Beisitzer. Der ehemalige Bezirksvorsitzende Horst Liebendahl wurde bei dieser Gelegenheit für seine jahrelange Treue und seinen Einsatz für die CGM zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Der rege besuchte Bezirkstag Ruhr fand in Duisburg statt. Zum neuen Vorsitzenden wurde der Kollege Georg Wösthoff-Kersten gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter Schloder an, da dieser ebenfalls altersbedingt nicht wieder angetreten war. Stellvertreter wurden die Kollegen Peter Teutenberg und Michael Scheven, Schriftführer Jörg Adamek, Kassiererin Angelika Rubisch, Beisitzer Bernhard Cwiklinski, Detlef Steinfeld, Nevzat Bagli und Robert Konizko. Für jahrelanges Engagement in der CGM wurde auch Peter Schloder mit dem Ehrenvorsitz ausgezeichnet. Ebenfalls aus altersbedingten und gesund- heitlichen Gründen stellte sich der bisherige Vorsitzende des Bezirks Mittelrhein Michael Seiffert nicht mehr zur Wahl. Als Nachfolger wählte der Bezirkstag Mittelrhein Johannes Hupp zum Vorsitzenden. Zu Stellvertretern wurden die Kollegen Dietmar Eickenberg und Hans-Jürgen Wolter, zum Schriftführer Lothar Kontusch, als Kassierer Ferdinand Schäfer und zu Beisitzern Christoph Elstner und Evgeniy Toumbov gewählt. Mit der Ernennung zum Ehrenvorsitzenden dankte man auch Michael Seiffert für seinen stetigen Einsatz für die CGM. Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen, die neu in die Bezirksvorstände gewählt worden sind, sowie den Kolleginnen und Kollegen, die ihre Arbeit für die CGM in den einzelnen Bezirken weiterführen, alles Gute und Gottes Segen. Mögen sie ihre Aufgaben mit so viel Herzblut und Engagement erfüllen wie ihre Vorgänger. Den ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen gilt unser besonderer Dank für die geleistete Arbeit und ihren unermüdlichen Einsatz für die CGM in NRW. Bernhard Cwiklinski BEZIRK REUTLINGEN/ ZOLLERNALBKREIS [ Bezirkstag der CGM ein voller Erfolg ] Im CGM-Bezirk Reutlingen/Zollernalbkreis standen am 29.11.2014 wieder Wahlen auf der Tagesordnung. Aus diesem Anlass trafen sich die CGMMitglieder in der Gaststätte Edelweiß in Reutlingen. Nach einem umfangreichen Rückblick des Bezirksvorsitzenden Albert Seiz über die letzten vier Jahre sowie dem Bericht der Kassenprüfer stand die Entlastung des Vorstandes auf der Tagesordnung. Traditionsgemäß wurden dieser Tagesordnungspunkt, wie auch die anstehenden Neuwahlen, souverän von CGM-Geschäftsführer Rolf Oetinger durchgeführt. Albert Seiz wurde als Vorsitzender im Amt bestätigt. Zur Wahl als Stellvertreter darf den bisherigen Beisitzern Vasiliki Soultanidou und Katrin Rudau gratuliert werden. Ebenfalls im Amt bestätigt wurden als Kassierer Harald Schwertle wie auch Joachim Stackelies als Schriftführer. Als Beisitzer wurden Karin Flamm, Anette Schäfers, Martin Grießer, Tomas Knopper, Edwin Mücke, Diana Lohmann, Özgül Brändle und Waldemar Maczuga gewählt. Als Kassenprüfer bekamen Sabine Beck, Werner Rudau und Petra Runte das Vertrauen ausgesprochen. Mit diesem neuen starken Team blickt der Bezirksverband Reutlingen/Zollernalbkreis den nächsten vier Jahren positiv entgegen. Eine gute und zuverlässige Arbeitsgemeinschaft schafft eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Bezirksarbeit. Anschließend wurden die Delegierten für den Landes- und Bundesgewerkschaftstag gewählt. Natürlich gab es auch einige Jubiläen zu feiern. Dieter Lorch wurde für 50-jährige CGM-Mitgliedschaft, Albert Seiz für 40-jährige CGM-Mitgliedschaft und Anette Schäfers, Djurica Laschinger und Harald Schwertle für 25 Jahre Mitgliedschaft in der CGM ausgezeichnet. Mit großem Dank für die langjährige Treue und das Engagement für die CGM überreichten der Landesvorsitzende von Baden-Württemberg Markus Malm, Albert Seiz und Rolf Oetinger den Jubilaren eine Urkunde und ein Präsent. Nach dem offiziellen Teil ließ man den Abend noch gemütlich ausklingen. DGZ . 3/4 2015 11 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN BEZIRKSVERBAND SCHWABEN [ Selim Karakas im Amt bestätigt ] Am 17.01.2015 hatte der Bezirksverband Schwaben herzlich zum CGM-Bezirkstag in den Gasthof Burger in Marktoberdorf geladen. Der Bezirksvorsitzende Selim Karakas hieß die Mitglieder des Bezirksverbandes Schwaben herzlich willkommen und ließ die vergangenen vier Jahre in einem kurzen Rückblick Revue passieren. Die Mitglieder wurden umfassend über die sehr positiv verlaufenen Betriebsratswahlen 2014 informiert. Insbesondere die Betriebsgruppe Bosch Blaichach, deren 1. Vorsitzender ebenfalls Selim Karakas ist, konnte ihre Betriebsratsmandate verdoppeln. Aber auch Alois Miller konnte von äußerst positiven Ergebnissen beim Druckmaschinen- hersteller manroland web system aus dem Kreis Augsburg berichten. Dort hatte man bei den Betriebsratswahlen trotz immensem Stellenabbau kein CGM-Mandat verloren. Auch die positive Entwicklung der Werbung von neuen Mitgliedern im Bereich der Auszubildenden bei den Kollegen in Blaichach bot Anlass zur Freude. Bei den anschließenden Vorstandswahlen wurde Selim Karakas als Bezirksvorsitzender von Schwaben für weitere vier Jahre in seinem Amt bestätigt. Als stellvertretende Vorsitzende bilden Bruno Wolf und Siegfried Troyer zusammen mit Karsten Ristow als Schriftführer und Naci Senoldu als Kassier den Bezirksvorstand. dem Dank an die anwesenden Mitglieder und dem Bestreben auch die nächsten vier Jahre eine erfolgreiche und positive Arbeit zu gewährleisten. Die Mitglieder des neuen Bezirksvorstandes des Bezirks Schwaben (v.l.n.r.): Bruno Wolf, Karsten Der alte und neue Bezirksvorsitzende Selim Karakas beendete die Versammlung mit Ristow, Johannes Marti, Siegfried Troyer, Naci Senoldu, Selim Karakas u. Alois Miller. KREISVERBAND ALLGÄU [ Neuwahlen im Kreisverband der CGM ] Gemäß der Satzung der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) wurden am 12.01.2015 in der Jahreshauptversammlung des CGM-Kreisverbandes Allgäu die Neuwahlen durchgeführt. Der Kreisvorsitzende Bruno Wolf hatte hierzu in den Gasthof Engel in Immenstadt geladen. Auch der neue CGM-Geschäftsführer für den CGM-Bezirk Schwaben Karsten Ristow nahm an der Versammlung gerne teil. Den Neuwahlen ging der Bericht des Vorsitzenden voraus, der besonders auf die erfolgreichen Betriebsratswahlen 2014 einging und den Erfolg auf die hohe Präsenz der CGMBetriebsräte vor Ort zurückführte. Bei den anschließenden Wahlen wurde die Vorstandschaft mit einigen wenigen Ausnahmen im Amt bestätigt. Zu Kassenprüfern wurden Albert Math und Thomas Teufele gewählt. Der Kreisvorsitzende Bruno Wolf wurde in seinem Amt bestätigt. Ihm zur Seite stehen Hermann Gruber und Jo- hannes Martin als seine Stellvertreter. Als Kassier fielen die Stimmen auf Naci Senoldu. Als Beisitzer wurden Selim Karakas, Herbert Müller und Sophia Riemann gewählt. Der bisherige Schriftführer Josef Reitemann, der dieses Amt viele Jahrzehnte innehatte, übergab sein Amt aus Altersgründen an Manuel Wölfle. Der Vorsitzende Bruno Wolf dankte ihm besonders für seine treuen Dienste und sein jahrzehntelanges Engagement für den CGM-Kreisverband. SCHULUNGSANGEBOT Der CGDE-Landesverband NRW veranstaltet vom 08.06. bis 12.06.2015 in Haltern am See in der Heimvolkshochschule Gottfried Könzgen Annaberg 40 45721 Haltern am See eine Schulung über sozial- und arbeitsrechtliche Fragen. Anmeldung erbeten bis spätestens 30.04.2015 an die oben genannte Anschrift oder an den Landesvorsitzenden: Rudolf Bruns Hermann-Löns-Weg 31 48291 Telgte 12 DGZ . 3/4 2015 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN LANDESVERBAND NRW [ Neuwahl des Landesvorstandes ] Am 30.09.2014 trafen sich die Mitglieder des Landesverbandes NRW in Telgte zur satzungsgemäßen Sitzung. Auf der Tagesordnung stand die Neuwahl des Landesvorstandes von NRW. Als 1. Vorsitzender wurde Rudolf Bruns gewählt, der von Heinz Sauer als Stellvertreter unterstützt wird. Heinz Sauer hat zudem das Amt des Schriftführers inne. Als Kassierer wurde Karl Heinz Dalldrup gewählt. Der Wahlleiter Fritz Bäumer bedankte sich für die Annahme der Kandidatur des neu gewählten Vorstandes und freut sich auf die gute Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren. FAHRPERSONALGESETZ VOM DEUTSCHEN BUNDESTAG GEÄNDERT [ KFG findet Gehör bei der Bundeskanzlerin ] Der hartnäckige Einsatz der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) hat auch die Bundesvorsitzende der CDU, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB, überzeugt. Diese Meinung vertreten der Bundesvorsitzende Willy Schnieders und sein Stellvertreter und Pressesprecher Franz Xaver Winklhofer. Am Donnerstag, den 18. Dezember 2014 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes angenommen. Dies hat Heribert Hennemann vom Bereich Programm und Strategie der CDU-Bundesgeschäftsstelle im Auftrag der Bundeskanzlerin der KFG mitgeteilt. Neben Verbesserungen bei Wirksamkeit und Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen und für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Insassen schaffen wir die notwendigen Grundlagen zur Anpassung von Bußgeldvorschriften und der Fahrpersonalverordnung. Damit wird der maximale Bußgeldrahmen zur Ahndung von Fahrverstößen in Unternehmen von 15.000 auf 30.000 Euro verdoppelt. Betroffen sind Unternehmer, Fahrzeughalter, Verlader, Spe- diteure, Reiseveranstalter und Fahrervermittler. Durch die Erhöhung soll sichergestellt werden, dass auch schwerste Verstöße dieses Personenkreises angemessen geahndet werden können. bine zu unterbinden. „Denn auch wir sehen es kritisch, wenn Fernfahrer die wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen“, erklärt Heribert Hennemann in seinem Brief an die Verantwortlichen der KFG. Heribert Hennemann von der CDU: „Wir passen den Bußgeldrahmen auch nach oben an, um den Verfolgungsbehörden einen größeren Spielraum zu geben sowie große Unternehmen mit empfindlichen Bußgeldern belegen zu können.“ Es ist auch gut, dass die Anordnungsbefugnis gegenüber weiteren Unternehmen der Beförderungskette ausgeweitet wird. Zwar war dies materiellrechtlich bislang schon möglich und wurde von einzelnen Bundesländern auch bisher praktiziert; wir stellen dies im Gesetz nun aber klar heraus und beseitigen mögliche Missverständnisse. Auf diese Weise kommen wir zum einem unserer Fürsorgepflicht gegenüber den Fahrern nach und sorgen zum anderen für mehr Sicherheit auf unseren Straßen, so die weitere Information aus der CDU-Bundesgeschäftsstelle. Bevor wir aber eine nationale Lösung verfolgen, soll versucht werden, das Problem auf europäischer Ebene zu regeln. Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende Dr. Angela Merkel ist der Ansicht, dass nationale Alleingänge von Belgien und Frankreich mit den daraus folgenden Ausweichverkehren auf Parkplätze und Raststätten in Deutschland im grenznahen Raum gezeigt haben, was passiert, wenn in jedem Land unterschiedliche oder gar keine Regeln gelten. Einen Teilerfolg sehen der KFG-Bundesvorsitzende Willy Schnieders und der Bundesvorstand darin, dass die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag einen Änderungsantrag vorgelegt haben, um das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerka- Laut Information aus der Bundesgeschäftsstelle der CDU wird kein regulativer Flickenteppich gewollt, sondern ein Rechtsrahmen für alle Länder angestrebt. Erst wenn das nicht möglich ist, wird der deutsche Gesetzgeber auf nationaler Ebene tätig werden. In diesem Zusammenhang begrüßen Schnieders und Winklhofer die Zusicherung der Bundesregierung, dass bis Mitte des Jahres eine derartige europarechtliche Regelung geschaffen werden soll und notfalls ab Mitte 2015 die Initiative für ein nationales Gesetzgebungsverfahren startet. Magazin der Christlichen Gewerkschaften Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected] Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Vorsitz: Willy Schnieders Birkenstraße 16/17 . 28195 Bremen Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15 www.kraftfahrergewerkschaft.de [email protected] Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) Vorsitz: Rudolf Bruns Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012 www.cgde.de . [email protected] Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (CGBCE) Vorsitz: Werner Benedix Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43 www.cgbce.org . [email protected] Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH) Vorsitz: Günter Höhn Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn Tel.: 05254 8046-74 . Fax: -75 www.gewerkschaftgkh.de [email protected] Bund der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten (Union Ganymed) Vorsitz: Rainer Burgunder Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644 Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) Vorsitz: Günter Eickmeier Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: 0203 287644 [email protected] DGZ . 3/4 2015 13 JUGENDSEITE DEUTSCHES INSTITUT FUR WIRTSCHAFT BERLIN [ Musizieren fördert Bildungserfolge von Jugendlichen ] Jugendliche, die schon in jungen Jahren Musikunterricht hatten, haben bessere Schulnoten als andere. Darüber hinaus sind sie gewissenhafter, offener und ehrgeiziger. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Untersuchung auf der Basis von Daten der Langzeitstudie Sozio-ökonomisches Panel (SOEP) im DIW Berlin. „Vor allem Jugendliche aus weniger gebildeten Familien profitieren vom Musikunterricht“, sagt SOEPDirektor Jürgen Schupp, der die Studie gemeinsam mit dem DIW-Ökonomen Adrian Hille erstellt hat. Die Studie ist kürzlich online in der renommierten Fachzeitschrift „Economics of Education Review“ erschienen. Für ihre deutschlandweit repräsentative Untersuchung hatten die DIW-Forscher die zwischen 2001 und 2012 erhobenen Angaben von knapp 4.000 Jugendlichen analysiert. Bei ihren Berechnungen konzentrierten sich die Wissenschaftler auf die 17-Jährigen, die seit ihrem achten Lebensjahr musizierten. Im Detail zeigt die Analyse der SOEP-Daten: Jugendliche, die schon in jungen Jahren Musikstunden hatten, haben bessere Schulnoten als andere. Besonders Jugendlichen aus weniger gebildeten Familien kommt der Musikunterricht zugute. Im Vergleich zu ihren Altersgenossen aus ähnlichen Herkunftsfamilien, die keinen Musikunterricht hatten, können sie im Durchschnitt wesentlich bessere Schul- 14 DGZ . 3/4 2015 noten vorweisen. Unter Jugendlichen aus gebildeteren Familien sind die Unterschiede wesentlich geringer. Ein weiteres Ergebnis der Studie: Jugendliche, die von Kindesbeinen an musizieren, sind gewissenhafter als andere. Darüber hinaus sind sie offener und auch ehrgeiziger: Die Berechnungen der Forscher zeigen, dass sie mit einer um 8 % höheren Wahrscheinlichkeit als andere das Abitur und danach ein Studium anstreben. In ihren Analysen konnten die Forscher belegen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Musikunterricht in jungen Jahren und besseren Bildungserfolgen besteht. Dieser Zusammenhang bleibt auch bestehen, wenn zahlreiche Merkmale der Eltern statistisch berücksichtigt werden, zum Beispiel deren Bildungsniveau und Einkommen. Nur zum Teil lässt sich also der Bildungserfolg der musizierenden Jugendlichen durch deren Elternhäuser erklären. Gleichwohl entscheidet die Bildung der Eltern noch immer maßgeblich darüber, ob Jugendliche außerhalb der Schule musizieren oder nicht. Nach wie vor nehmen vor allem Jugendliche aus höheren sozialen Schichten Musikstunden. Die Wissenschaftler fordern daher eine stärkere staatliche Förderung von außerschulischem Musikunterricht, an dem Jugendliche unabhängig von der sozialen Stellung ihrer Eltern teilnehmen kön- nen. Als Beispiel nennen sie das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi), das es Kindern ermöglicht, ein Jahr lang kostenlos ein Instrument zu lernen. „Mit Hilfe solcher Initiativen können schlummernde Potenziale von Jugendlichen geweckt werden und es besteht die Chance, soziale Ungleichheit abzubauen“, sagt Adrian Hille. JUGENDSEITE DEUTSCHES INSTITUT FUR WIRTSCHAFT BERLIN [ Persönlichkeitseigenschaften beeinflussen die Studienabsicht von Jugendlichen ] Das DIW Berlin untersucht den Einfluss von Persönlichkeitseigenschaften auf die Absicht, ein Studium aufzunehmen. Wer offener gegenüber neuen Erfahrungen ist, plant häufiger, eine Hochschule zu besuchen. Persönlichkeitseinfluss ist bei Kindern aus Nichtakademikerfamilien besonders groß. Neben Faktoren wie schulischen Leistungen und dem Bildungshintergrund der Eltern ist auch die Persönlichkeit entscheidend für die Frage, ob Schüler später studieren wollen oder nicht. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Grundlage von Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) hervor. Demzufolge ist die Studienabsicht von Jugendlichen umso höher, je offener sie neuen Erfahrungen gegenüber eingestellt sind. Dieses Ergebnis hat auch dann Bestand, wenn in den Berechnungen andere, die Studienneigung beeinflussende Faktoren – etwa das Haushaltseinkommen, die Zahl der Geschwister oder der Migrationshintergrund – berücksichtigt werden. „Besonders bei den an deutschen Hochschulen unterrepräsentierten Kindern aus Nichtakademikerfamilien ist die Offenheit gegenüber neuen Erfahrungen relevant für die Studienabsicht“, sagen die DIW-Bildungsökono- WERDE MITGLIED! So einfach geht‘s zur Facebook Seite der CGM-Jugend! minnen Frauke Peter und Johanna Storck. Die Bildungspolitik solle daher schon in der frühkindlichen Bildung einen stärkeren Fokus auf die Entwicklung nicht-kognitiver Fähigkeiten, also der Persönlichkeitseigenschaften, legen. Darüber hinaus ist es vorstellbar, dass Mentorenprogramme oder detailliertere Informationen zum Hochschulzugang dafür sorgen könnten, dass sich vor allem mehr Nichtakademikerkinder einem Studium öffnen, so die Studienautorinnen. Je höher die Kooperationsbereitschaft einer Person, desto geringer die Studienabsicht Für ihre Studie haben die DIW-Ökonominnen Frauke Peter und Johanna Storck Daten des SOEP – einer im Auftrag des DIW Berlin von TNS Infratest Sozialforschung erhobenen, für Deutschland repräsentativen Haushalts- und Personenbefragung – verwendet. Zur Messung der Persönlichkeitseigenschaften werden fünf Dimension unterschieden: Offenheit für Neues, Gewissenhaftigkeit, Neurotizismus (beschreibt die Stressresistenz), Extraversion (Tatendrang und Durchsetzungsfähigkeit) und Verträglichkeit (Kooperationsbereitschaft). Die Studie basiert auf einer Stichprobe von 1.000 Schülerinnen und Schülern im Alter von 17 Jahren, die in den Jahren 2006 bis 2013 ihre Präferenz für oder gegen ein Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule angegeben haben. Die mithilfe eines linearen Wahrscheinlichkeitsmodells gewonnenen Ergebnisse zeigen, dass Jugendliche eher angeben studieren zu wollen, wenn sie neuen Erfahrungen gegenüber offener sind. Hohe Werte bei den Eigenschaften Verträglichkeit und Neurotizismus sind hingegen mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit verbunden, nach dem Schulabschluss ein Studium aufnehmen zu wollen. Die Einflüsse der Eigenschaften Extraversion und Gewissenhaftigkeit sind hingegen in nahezu allen Modellspezifikationen nicht signifikant. Maßnahmenpaket für mehr Chancengleichheit Die Ergebnisse der DIW-Untersuchung sind vor allem im Hinblick auf Kinder aus Nichtakademikerfamilien relevant. In der betrachteten Stichprobe planen 56 % der Kinder, deren Eltern nicht studiert haben, eine Hochschule zu besuchen. Bei Akademikerkindern liegt der Anteil bei 73 %. Da letztere signifikant häufiger offen für neue Erfahrungen sind und diese Eigenschaft ein wichtiger Faktor für die Studienabsicht ist, könnte der Abstand der Studierquoten weiterhin bestehen bleiben. „Auch die Eigenschaft, dass sich Kinder aus Nichtakademikerfamilien eher Sorgen machen, beeinflusst die Studierabsicht dieser Jugendlichen negativ. Sie kämpfen vermutlich nicht selten mit eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten und der Sorge, das Studium nicht zu schaffen, und wählen deshalb oft eine berufliche Ausbildung aus einer Art Versicherungsstrategie heraus“, so Peter und Storck. Um die Chancengleichheit zu erhöhen, können sich die beiden Forscherinnen mehrere Maßnahmen vorstellen. So könnten möglicherweise spezielle Mentorenprogramme und die Bereitstellung von Informationen helfen, die Distanz zum Studium und damit auch den großen Einfluss der Eigenschaft Offenheit auf die Studienabsicht zu reduzieren, was vor allem Kindern aus Nichtakademikerfamilien unterstützen werde. Für Schüler, die sich leicht sorgen, könnten sicherere Finanzierungsmöglichkeiten wie Stipendien oder mehr Informationen über Bafög-Regelungen den Studienbeginn erleichtern. Grundsätzlich sollte sich die Bildungspolitik zudem schon in der frühkindlichen Bildung verstärkt auf nicht-kognitive Fähigkeiten wie die Persönlichkeitseigenschaften konzentrieren, fordern die Bildungsexpertinnen des DIW Berlin. Schickt uns eure Meinung, Inhalte für diese DGZWir . 3/4sind 2015 gespannt. 15 Seite, Kritik & Ideen. WIR DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE Aufnahmeantrag Name, Vorname E-Mail Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Geburtsdatum Tel. privat Beruf Krankenkasse Arbeitgeber/Abteilung Familienstand Übertritt aus Gewerkschaft Mitglied derselben seit Geworben durch Werden Sie Mitglied Die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ) finden Sie im Internet. www.gewerkschaftszeitung.org Geburtsort Tel. geschäftl. CGM-KREISVERBAND ALLGÄU [ 40 Jahre Mitglied ] Anzahl der Kinder Monatl. Beitrag (Euro) Sepa-Lastschriftmandat Ich ermächtige die CGM, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der CGM auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin davon unterrichtet, dass alle Daten zu meiner Person, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes, für die Erfüllung der gewerkschaftlichen und satzungsgemäßen Aufgaben von der CGM erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt. Meine Beiträge sollen ab monatlich vierteljährlich halbjährlich von folgendem Konto abgebucht werden: Konto-Nr. BLZ Kreditinstitut IBAN BIC v.l.n.r.: Selim Karakas, Ulrich Baur, Bruno Wolf jährlich Ort, Datum Unterschrift Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung der CGM an. Die Mitgliedschaft kann gemäß § 9 Abs. 2 der CGM-Satzung mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. www.cgm.de 16 DGZ . 3/4 2015 Formular abtrennen und an Ihre Geschäftsstelle schicken: per Fax, per Post oder einfach direkt abgeben. Für 40 Jahre Mitgliedschaft in der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) wurde Ulrich Baur vom Vorsitzenden der CGM-Betriebsgruppe Bosch in Blaichach/Immenstadt Selim Karakas und dem Vorsitzenden des CGM-Kreisverbandes Allgäu Bruno Wolf geehrt. Ein schöner Anlass, um Ulrich Baur für seine langjährige Treue zur CGM zu danken, sein Engagement gebührend zu feiern und ihm neben Ehrenurkunde und goldener Anstecknadel auch ein kleines Präsent zu überreichen. WIR CGM-BETRIEBSGRUPPE MTU FRIEDRICHSHAFEN [ Ausflug: Nicht nur ein technisches Highlight ] Bauernregeln Einem freundlichen März folgt ein freundlicher April. Langer Schnee im März bricht dem Korn das Herz. Ist der April schön und rein, wird der Mai ein ganz wilder sein. Wenn der April Spektakel macht, gibt‘s Heu und Korn in voller Pracht. Zitate Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen. (Antoine de Saint-Exupery) Der MTU-Betriebsgruppenvorsitzende der CGM Franz Benz freute sich auch in diesem Jahr über das rege Interesse am Betriebsgruppenausflug. „Unser Ausflug hat zwischenzeitlich eine langjährige Tradition“, so Franz Benz, „und ist so beliebt, das ich bereits heute Nachfragen für das Jahr 2015 habe und wir in diesem Jahr leider nicht alle Interessenten mitnehmen konnten“. Ziel des diesjährigen Ausflugs am 31. Oktober 2014 war die Firma Herrenknecht in Schwanau, die High-Tech-Tunnelbohrer entwickelt und herstellt. In einer dreistündigen Werksführung trat der Kontrast zwischen urzeitlicher Gewalt und der Technologie des 21. Jahrhunderts zu Tage. Vor allem für die Teilnehmer, die auch vor zwei Jahren am Ausflug zum GotthardMassiv und der Besichtigung des längsten Tunnels der Welt teilgenommen hatten, war es besonders eindrucksvoll die Werkzeuge bestaunen zu können, mit dem auch der Gotthard-Tunnel bearbeitet wurde. Natürlich kamen auch die Kameradschaft und die gewerkschaftliche Diskussion nicht zu kurz. Den Abschluss bildete ein gemeinsames Abendessen im Traktorenmuseum in Uhldingen-Mühlhofen. CGM bei Facebook Besuchen Sie unseren Account! Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance. (Victor Hugo) Witze Ein Freund zum anderen: „Ich halte das bald nicht mehr aus, meine Frau nörgelt nun seit einem halben Jahr an mir herum!” – „Weshalb denn?” – „Sie will unbedingt, dass ich den Weihnachtsbaum wegräume!” Erzählt ein Pinguin einem anderen von seinem Baby: „Stell dir vor! Er hat endlich sein erstes Wort gesprochen!” Sagt der andere Pinguin: „Nein, wie süß! Was war es denn? Mama? Papa?” – „Nö! ‘Scheißkälte’.” Bundesweite Servicenummer 01803 002757 9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom KREUZWORTRÄTSEL [ Die Gewinner ] Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe November/Dezember 2014. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ! •Uwe Bahlinger •Rudi Breitling •Claudia Goebel •Sabina Hildenbrand •Helmut Jaskolka •Hans Klein •Cecilie Later •Gertrud Malter •Rita Schindler •Dietmar Uffel DGZ-Postfach Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder, Termine, Anregungen, Kritik & Lob. Eine E-Mail an: [email protected] genügt. Wir freuen uns auf viele interessante Beiträge für unsere DGZ. DGZ . 3/4 2015 17 WIR Mitglieder-Werbeaktion 2014 Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, die so engagiert an unserem Wettbewerb teilgenommen haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen! Wer wirbt 1 2 Veli Aydin Tenneco Edenkoben 85 Neumitglieder 5 6 Ekrem Gülsem ZF-Sachs Schweinfurt 3 Persönlich Mitglied . Mensch er werbe lich. Nah n Mitglied . er 4 Martin Beckmann Daimler Sindelfingen Selim Karakas Bosch Blaichach Orhan Dogaan Daimler Sindelfingen 46 Neumitglieder 42 Neumitglieder 35 Neumitglieder Nuno-Manuel Da Silva Daimler Sindelfingen 22 Neumitglieder 25 Neumitglieder Unsere Aktion läuft weiter 2014 Einzelwerber (Gewertet wird die absolute Zahl an gewonnenen Neumitgliedern) e Unser r e n n i Gew 2014 gewinnt! 7 Markus Dittlinger Dillinger Hütten Werke 8 Gerhard Herzog Bosch Ansbach 16 Neumitglieder 21 Neumitglieder 9 11-25 Onofrio Chiparo Daimler Düsseldorf Thomas Plemenik Daimler Stuttgart Max Först MAN Diesel SE Augsburg Carsten Boos VW Baunatal Ralf Kröner Voith-Heidenheim Franz Nguyen Hörmann Automotive Andreas Wohlfahrt Licht + Kraftanlagen GmbH Gerhard Kastner Audi Ingolstadt Gabriele Bläsing-Haufe Biotronik Berlin Josef Kölbl BMW Dingolfing Franz Barth Audi Ingolstadt 14 Neumitglieder Andreas Bemerl MTU Friedrichshafen Michael Berger Bosch Ansbach Detlef Steinfeld Siemens Mühlhausen Thomas Gäng MTU Friedrichshafen Claudio Orsini Voith-Heidenheim Johann Frerichs VW Emden Hans Rieß Altrad Lescha Robert Paroci ZF Sachs Schweinfurt EINLADUNG zur 10 Isabella Gasper ZF-Getriebe Saarbrücken 12 Neumitglieder BEZIRK HERRENBERG/BÖBLINGEN/CALW/FREUDENSTADT 1.-Mai-Veranstaltung um 10 Uhr im Kleintierzuchtverein Malmsheim Enzianstr. 9-11, 71272 Renningen Es werden unterschiedlich lange Wanderstrecken angeboten. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Anmeldung und Bezahlung über das CGM-Betriebsratsbüro Sindelfingen Tel. 07031/90 70435 Bei der Anmeldung bis zum 24.04.2015 ist ein Obolus von 10,00 Euro pro Person zu entrichten. Kinder bis 12 Jahre sind frei Für weitere Informationen zum Ablauf steht Ihnen das CGM-Betriebsratsbüro gerne zur Verfügung. 18 DGZ . 3/4 2015 WIR Mitglieder werben Mitglieder 2015 ktion Preise Einzelwerber (Gewertet wird die absolute Zahl an gewonnenen Neumitgliedern.) eA Unser eiter f u lä t w Wer wir 2015 bt gewinn t! Persönli ch. Men Mitglied er werbe 1 Ein Wochenende für 2 Personen in einer europ. Großstadt nach Wahl 2 Einkaufsgutschein für Galeria Kaufhof Unsere Aktion läuft weiter schlich. Nah . n Mitglied er Und so machen Sie mit: Werben Sie möglichst viele Mitglieder. Achten Sie darauf, dass der/die Geworbene im Feld „Werber“ Ihren Namen einträgt. Senden Sie das Beitrittsformular an Ihre zuständige CGM-Geschäftsstelle oder an die Hauptverwaltung in Stuttgart. Die Teilnahmebedingungen und detaillierte Informationen zu unserer Werbeaktion erhalten Sie in unserem Flyer oder bei Ihrer Geschäftsstelle. im Wert von 3 Einkaufsgutschein für Galeria Kaufhof im Wert von 4 10 CGM-Armbanduhr 11 300,- € 150,- € 25 CGM-Cup Mitmachen lohnt sich! LANDESVERBAND NRW [ CGM’ler mit der Franz-Wieber-Medaille ausgezeichnet ] Im Rahmen der stattgefundenen Bezirkstage in NRW war es dem Landesvorsitzenden Bernhard Cwiklinski eine große Ehre drei ausscheidende Kollegen aus den jeweiligen Bezirksvorständen mit der Franz-Wieber-Medaille auszuzeichnen. Bild1: Horst Liebendahl Bild 2 v.l.n.r.: Stephan Brokopf, Peter Auf dem Bezirkstag der CGM-Westfalen dankte Bernhard Cwiklinski in seiner Laudatio Horst Liebendahl für seinen unermüdlichen Einsatz für die CGM. Über 50 Jahre hat sich Horst Liebendahl mit Herzblut und Engagement als Betriebsrat bei der Fa. Siemens in Mülheim sowie für seine Kolleginnen und Kollegen in der CGM eingesetzt. Ebenso war er über 20 Jahre als ehrenamtlicher Arbeitsrichter in Oberhausen tätig. Im Hauptvorstand der CGM, im Landesvorstand, im Bezirksvorstand Westfalen und als Referent bei Schulungen hat er durch sein fachliches Wissen Ansehen bei den Kolleginnen und Kollegen in der Gewerkschaft erworben. Auf dem CGM-Bezirkstag Ruhr dankte der Landesvorsitzende Bernhard Cwiklins- Riemer, Peter Schloder, Bernhard Cwiklinski ki in seiner Laudatio den beiden Kollegen Peter Schloder und Peter Riemer für ihren engagierten Einsatz im Bezirk Ruhr und in der CGM. Peter Schloder hat in den frühen neunziger Jahren die Betriebsgruppe der CGM bei der Fa. Gigaset in Bocholt aufgebaut und wurde gleich bei den Betriebsratswahlen zum Betriebsrat gewählt. Dieses Amt hatte er bis zu seinem Renteneintritt inne. Er war lange im Vorstand des Bezirkes Ruhr, zuerst als Beisitzer und dann bis zum Bezirkstag 2014 als Bezirksvorsitzender sowie im Landesvorstand der CGM NRW als Schriftführer tätig. Als ehrenamtlicher Sozialrichter ist er auch weiterhin am Sozialgericht in Gelsenkirchen tätig. Peter Riemer war über mehrere Amtsperioden Kassierer im Bezirk Ruhr. Er kümmerte sich um die Finanzen des Bezirks. Aus Altersgründen ist er als Kassierer bei den Wahlen nicht mehr angetreten. Auch er war über mehrere Wahlperioden ehrenamtlicher Arbeitsrichter am Arbeitsgericht in Oberhausen. Bei der Überreichung der Franz-WieberMedaillen sprach Berhard Cwiklinski den Kollegen seinen herzlichen Dank für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement aus und wünschte ihnen für die Zukunft alles Gute, Gottes Segen und vor allem Gesundheit. DGZ . 3/4 2015 19 WIR EINLADUNG zur SCHWEINFURT CGB-Maifeier 2015 Mit Festredner Steffen Vogel MdL und Humorist Fredi Breunig am Donnerstag, 30. April 2015 – Beginn 18.30 Uhr im katholischen Pfarrzentrum St.-Kilian in Schweinfurt, Friedrich-Stein-Straße 30, 97421 Schweinfurt Freuen Sie sich auf das Festtagsthema Gewerkschaftsvielfalt schafft Freiheit Auch für das leibliche Wohl und Unterhaltung mit Humor ist gesorgt. Steffen Vogel Humorist Fredi MdL Anmeldungen bitte telefonisch über die CGM-Geschäftsstelle Schweinfurt unter: Tel. 09721 23074 Breunig Der CGB in Schweinfurt freut sich über Ihr Kommen. Peter Lehmann CGB-Kreisvorsitzender Michael Demus CGM-Bezirksvorsitzender NACHRUF [ Die CGM trauert um Heinrich Schäfer ] Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) nimmt Abschied von ihrem langjährigen Gewerkschaftsmitglied Heinrich Schäfer. Mehr als 57 Jahre war er Mitglied der CGM. Am 01.03.1957 trat er dem Christlichen Metall Verband (CMV), der Vorgängerorganisation der CGM bei. Von 1976 bis zu seinem Renteneintritt 1988 setzte er sich als Betriebsrat bei ThyssenKrupp, Eisenbahn und Häfen für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Seit 1977 bis 2007 war er im CMV- und 20 DGZ . 3/4 2015 CGM-Landesvorstand von NRW aktiv und hatte ehemals auch das Amt des Landeskassierers inne. Ebenfalls 2007, nach 16 Jahren als Vorsitzender des CGM-Bezirksverbandes Niederrhein, trat Heinrich Schäfer nicht wieder für das Amt an, engagierte sich aber bis zu seinem Tod weiterhin als Kassierer des Bezirksverbandes Niederrhein. Von 1983 bis zu seinem Tod war er außerdem Mitglied im CGB-Landesvorstand von NRW und in der Arbeitsgemeinschaft CGB/CDA NRW. Für die CGM bzw. den CGB amtierte Heinrich Schäfer außerdem seit 1980 bis zu seinem Tod als Ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht in Duisburg. Von 1980 bis 1999 war er Mitglied der Vertreterversammlungen der Hüttenund Walzwerks-Berufsgenossenschaft und der Thyssen – BKK. Parteipolitisch engagierte sich Heinrich Schäfer zudem 50 Jahre als Mitglied der CDU Deutschland und Duisburg. 2007 wurde er für seinen unermüdlichen Einsatz in der CGM mit der AdamStegerwald-Medaillie ausgezeichnet und geehrt. Heinrich Schäfer war zudem Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland. Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen. Albert Schweitzer 2014 ernannte ihn der CGM-Landesverband zum Ehrenmitglied im Landesvorstand. Heinrich Schäfer erwarb sich in der CGM, der Arbeitswelt und der Gesellschaft hohes Ansehen durch sein Fachwissen. Mit ihm verliert die CGM einen engagierten Gewerkschaftskollegen und Freund, der sein Herzblut für die Belange der Arbeitnehmer und der CGM eingesetzt hat. Die CGM und der Landesverband CGM/NRW werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Bernhard Cwiklinski TARIFGESCHEHEN . RECHT METALLHANDWERK BAYERN [ Plus 2,8 % im Metallhandwerk ] Am 5. November 2014 trafen sich die Tarifparteien der CGM und des Metallhandwerkes Bayern. Nach längerer Verhandlung und mehrmaligen Beratungen haben sich die Vertragsparteien auf ein Lohnplus ab dem 1. Dezember 2014 geeinigt. Die Arbeitnehmer des Metall- handwerks in Bayern haben Grund zur Freude über das Verhandlungsergebnis von 2,8 % für 12 Monate. Auch die Ausbildungsvergütung war Teil der Verhandlung. Die Auszubildenden bekommen nun 605 € im 1. Lehrjahr, 660 € im 2. Lehrjahr, 780 € im 3. Lehrjahr und 840 € im 4. Lehrjahr. Mit dieser Erhöhung will man dem Fachkräftemangel entgegenwirken und mehr Bewerber für die Ausbildung in der Metallhandwerksbranche gewinnen. BESCHÄFTIGUNG EINES ARBEITNEHMERS [ Annahmeverzug bei polizeilichem Einsatzverbot ] Untersagt die Polizeibehörde dem Arbeitgeber die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn der Arbeitnehmer keine Gründe für das Einsatzverbot gegeben hat und er auch nicht Adressat der behördlichen Anordnung ist. Der Arbeitgeber bleibt nach einem Arbeitskraftangebot trotz Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet, die vertraglich geschuldete Vergütung zu zahlen (§ 615 Sätze 1 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Arbeitgeberin beschäftigt den Arbeitnehmer als Sicherheitsmitarbeiter auf einem Flughafen; der Arbeitnehmer nimmt in dieser Funktion als Beliehener der Luftsicherheits- behörde Sicherungsaufgaben nach dem Luftsicherheitsgesetz wahr. Nachdem eine Kollegin den Arbeitnehmer u. a. beschuldigt hatte, er habe gegen Zahlung von Geld die Mitnahme unerlaubter Flüssigkeiten im Flugzeug erlaubt, wies die Polizeibehörde die Arbeitgeberin an, den Arbeitnehmer vorläufig nicht mehr zu beschäftigen. Die Arbeitgeberin suspendierte daraufhin den Arbeitnehmer und zahlte an ihn auch nach einem Arbeitskraftangebot keine Vergütung. Die Polizeibehörde hob das Einsatzverbot auf, nachdem sich die gegen den Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe als haltlos erwiesen hatten. Das Landesarbeitsgericht hat die Arbeitgeberin zur Zahlung einer Annahmeverzugsvergütung verurteilt. Die unternehmerische Tätigkeit der Arbeitgeberin bringe es mit sich, dass die von ihr beschäftigten Sicher- heitsmitarbeiter einer behördlichen Aufsicht unterliegen. Es gehöre daher zu ihrem unternehmerischen Risiko, dass die Behörde einen ihrer Mitarbeiter auf seine Zuverlässigkeit hin überprüfen wolle und seinen Einsatz bis zum Abschluss der Überprüfung untersage. Dies gelte jedenfalls in Fällen, in denen der Arbeitnehmer nichts zu der entstandenen Situation beigetragen habe und sich die behördliche Anordnung auch nicht an ihn richte. Untersage die Behörde hingegen dem Arbeitnehmer selbst eine Tätigkeit, entfielen die Vergütungsansprüche. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.10.2014 – 17 Sa 285/14 MOBBING [ Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs ] Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings (§§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB iVm. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes „Zuwarten“ oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Der Kläger macht gegen seinen früheren Vorgesetzten einen Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung der Gesundheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von mindestens 10.000 Euro geltend. Er stützt sich dabei auf Vorfälle in den Jahren 2006 bis 2008, die er als Isolierung, Herabwürdigung und Schikane wertet. Der letzte Vorgang soll am 8. Februar 2008 stattgefunden haben. Der Kläger war 2007 an 52 Tagen, 2008 an 216 Tagen und 2009 durchgängig bis August arbeitsunfähig, unter anderem wegen Depression. Die Klage ging Ende Dezember 2010 bei Gericht ein. Das Landesarbeitsgericht hat einen möglichen Schmerzensgeldanspruch allein wegen Verwirkung abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Sie führte zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht. Eine Verwirkung, die nur unter ganz besonderen Umständen zu bejahen ist, scheidet hier aus. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist ein bloßes Zuwarten nicht als „treuwidrig“ anzusehen. Ein Unterlassen begründet nur dann ein Umstandsmoment, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. In der vorzunehmenden Gesamtabwägung darf nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten auf Seiten des Anspruchsgegners abgestellt werden. Das durch Richterrecht geschaffene Institut der Verwirkung darf in seiner Anwendung nicht dazu führen, dass die gesetzliche Verjährung unterlaufen wird. Das Landesarbeitsgericht wird nunmehr zu prüfen haben, ob tatsächlich ein Mobbinggeschehen festzustellen ist. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 25. Juli 2013 - 5 Sa 525/11 - DGZ . 3/4 2015 21 RECHT ARBEITSVERTRAGLICHE VERPFLICHTUNG [ Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug ] Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar. Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs. Die Klägerin, die dem islamischen Glauben angehört, ist seit 1996 bei der beklagten Krankenanstalt – zuletzt als Krankenschwester – angestellt. Arbeitsvertraglich sind die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für die Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen geltenden Fassung (BAT-KF) sowie die sonstigen für die Dienstverhältnisse der Angestellten im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen beschlossenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Bezug genommen. Die Klägerin befand sich in der Zeit vom 27. März 2006 bis zum 28. Januar 2009 in Elternzeit. Danach war sie arbeitsunfähig krank. Im April 2010 bot die Klägerin schriftlich eine Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit im Rahmen einer Wiedereingliederung an. Dabei teilte sie der Beklagten mit, dass sie das von ihr aus religiösen Gründen getragene Kopftuch auch während der Arbeitszeit tragen wolle. Die Beklagte nahm dieses Angebot nicht an und zahlte keine Arbeitsvergütung. Mit der Zahlungsklage fordert die Klägerin Arbeitsentgelt wegen Annahmeverzugs für die Zeit vom 23. August 2010 bis zum 31. Januar 2011. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsge- richts hat das Berufungsurteil auf die Revision der Klägerin aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Zwar kann einer Arbeitnehmerin in einer kirchlichen Einrichtung regelmäßig das Tragen eines islamischen Kopftuchs untersagt werden, es ist aber nicht geklärt, ob die Einrichtung der Beklagten der Evangelischen Kirche institutionell zugeordnet ist. Zudem ist offen, ob die Klägerin im Streitzeitraum leistungsfähig war. Das Angebot, die Tätigkeit auf der Grundlage eines vom behandelnden Arzt erstellten Wiedereingliederungsplans aufzunehmen, indiziert die fehlende Leistungsfähigkeit der Klägerin. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. Februar 2012 - 18 Sa 867/11 - „HARTZ-IV“-EMPFÄNGER [ Sittenwidrige Lohnvereinbarung ] Die Vereinbarung eines Stundenlohnes von weniger als zwei Euro ist regelmäßig sittenwidrig und damit rechtsunwirksam (§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), wenn die Vergütung mehr als 50 v.H. hinter der üblichen Vergütung zurückbleibt. Es liegt dann ein besonders grobes Missverhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der Gegenleistung des Arbeitgebers vor, das den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers erlaubt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Arbeitgeber, ein Rechtsanwalt, beschäftigte zwei Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Bürohilfstätigkeiten gegen ein Entgelt 22 DGZ . 3/4 2015 von 100,00 EUR im Monat, was bei der abverlangten Arbeitsleistung einen Stundenlohn von weniger als zwei Euro ergab. Das Jobcenter machte aus übergegangenem Recht weitere Lohnansprüche geltend; es liege eine sittenwidrige Lohnvereinbarung vor, die den Arbeitgeber zur Zahlung der üblichen Vergütung verpflichte. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage des Jobcenters im Wesentlichen entsprochen. Die Lohnvereinbarungen führten zu einem besonders groben Missverhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der Gegenleistung des Arbeitgebers; die für einen Lohnwucher erforderliche verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers werde bei dieser Sachlage unterstellt. Die Arbeitsleistungen seien für den Arbeitgeber von wirtschaftlichem Wert gewesen; sie hätten ansonsten von ihm selbst oder seinen festangestellten Mitarbeitern ausgeführt werden müssen. Auch entlaste es den Arbeitgeber nicht, dass er den Leistungsempfängern eine Hinzuverdienstmöglichkeit habe einräumen wollen; denn dies berechtige ihn nicht, Arbeitsleistungen in einem Umfang abzufordern, der zu dem geringen Stundenlohn führte. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 07.11.2014 – 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14 RECHT URLAUB [ Ausschluss von Doppelansprüchen ] Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Der Kläger war ab dem 12. April 2010 im Lebensmittelmarkt des Beklagten beschäftigt. Der Beklagte lehnte nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die vom Kläger verlangte Abgeltung seines Urlaubs u. a. mit der Begründung ab, dem Kläger sei bereits von seinem früheren Arbeitgeber für das Jahr 2010 Urlaub gewährt worden. Eine Urlaubsbescheinigung seines früheren Arbeitgebers legte der Kläger dem Beklagten nicht vor. Das Arbeitsgericht hat dem Kläger die beanspruchte Urlaubsabgeltung zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen. Es hielt den Urlaubsabgeltungsanspruch des Klägers aufgrund einer vertraglichen Ausschlussfrist für verfallen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neun- ten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts hat der Kläger die im Formulararbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist von „mindestens drei Monaten nach Fälligkeit des Anspruchs“ gewahrt. Allerdings ist der Rechtsstreit nicht zur Endentscheidung reif. Das Landesarbeitsgericht hat nach der Zurückverweisung der Sache u. a. dem Kläger Gelegenheit gegeben nachzuweisen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2010 nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt oder abgegolten hat. Führt der Kläger diesen Nachweis, hat der Beklagte den Urlaub des Klägers abzugelten, soweit er den Urlaubsanspruch des Klägers nicht selbst erfüllt hat. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht BerlinBrandenburg, Urteil vom 18. Januar 2013 - 6 Sa 1894/12 - BETRIEBSRENTENANPASSUNG [ Mindestentgelt in der Pflegebranche ] Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. Die 1954 geborene Klägerin war bei der Beklagten, die einen privaten Pflegedienst betreibt, als Pflegehelferin gegen ein Bruttomonatsentgelt von 1.685,85 Euro beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörte u. a. die Pflege und Betreuung von zwei Schwestern einer Katholischen Schwesternschaft, die beide an Demenz leiden und an den Rollstuhl gebunden sind. Neben den eigentlichen Pflegeleistungen oblagen der Klägerin auch Tätigkeiten im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung der Schwestern (wie z. B. das Zubereiten von Frühstück und Abendessen, Wechseln und Waschen von Wäsche). Die Klägerin arbeitete in zweiwöchigen Rund-um-die-Uhr-Diensten, während derer sie verpflichtet war, an der Pflegestelle anwesend zu sein. Sie bewohnte in den Arbeitsphasen im Haus der Schwes- ternschaft ein Zimmer in unmittelbarer Nähe zu den zu betreuenden Schwestern. Diese nahmen täglich von 11:45 bis 12:45 Uhr am gemeinsamen Mittagessen der Schwesternschaft und von 17:50 bis 18:50 Uhr am Gottesdienst teil. Mit ihrer Klage hat sie für die Monate August bis Oktober 2010 die Nachzahlung von insgesamt 2.198,59 Euro brutto begehrt und geltend gemacht, das Mindestentgelt von – damals – 8,50 Euro je Stunde nach § 2 Abs. 1 PflegeArbbV sei für jede Form der Arbeit zu zahlen. Die Beklagte hat eingewendet, die Klägerin habe nicht 24 Stunden am Tag gearbeitet. Das Mindestentgelt nach der PflegeArbbV sei nicht für Bereitschaftsdienst zu zahlen. Für diesen könne arbeitsvertraglich eine geringere Vergütung vereinbart werden. Das Arbeitsgericht hat die Klage überwiegend abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht der Klage auf der Basis von 22 mit dem Mindestentgelt zu vergütenden Stunden je Arbeitstag im Rund-um-die-Uhr-Dienst stattgegeben. Die Zeiten des Mittagessens und der Teilnahme am Gottesdienst hat das Landesar- beitsgericht als nicht zu vergütende Pausen gewertet. Die Revision der Beklagten blieb vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos. Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV ist „je Stunde“ festgelegt und knüpft damit an die vergütungspflichtige Arbeitszeit an. Dazu gehören nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst. Während beider muss sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, um im Bedarfsfalle unverzüglich die Arbeit aufzunehmen. Zwar kann dafür ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit bestimmt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Verordnungsgeber im Bereich der Pflege aber keinen Gebrauch gemacht. Deshalb sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die für Bereitschaftsdienst in der Pflege ein geringeres als das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV vorsehen, unwirksam. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 2012 - 4 Sa 48/12 - DGZ . 3/4 2015 23 RECHT MASSNAHMEN ZUR BETRIEBSÄNDERUNG [ Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung ] Ein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer Betriebsänderung dient nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs für den Interessenausgleich, nicht losgelöst hiervon, der Untersagung der Betriebsänderung selbst. Durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung können deshalb nur solche Maßnahmen des Arbeitgebers untersagt werden, die den Verhandlungsanspruch des Betriebsrats rechtlich oder faktisch in Frage stellen. Dies hat das Landesarbeitsgericht BerlinBrandenburg am 19.06.2014 entschieden und damit einen Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, mit dem der gegen ein Unternehmen der IT-Branche gerichtete Antrag des dort gebildeten Betriebsrates auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung des Einsatzes von 20 der insgesamt 323 Arbeitnehmer an einem neuen Standort zurückgewiesen worden war. Das Unternehmen wollte den Einsatz der betroffenen Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusammenlegung von zwei bisherigen Standorten durchführen. Das Landesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass dem Betriebsrat im Falle einer Betriebsänderung gem. §§ 111, 112 Betriebsverfassungsgesetz ein Anspruch auf Verhandlung über einen Interessenausgleich zustehe. Ob dem Betriebsrat zur Sicherung dieses Verhandlungsanspruches auch ein Anspruch auf Unterlassung von auf die Durchführung der Betriebsänderung gerichteten Maßnahmen zukomme, ließ das Landesarbeitsgericht offen. Ein solcher Anspruch könne gegebenenfalls nur auf die Unterlassung von Maßnahmen gerichtet sein, die rechtlich oder faktisch nicht mehr umkehrbar seien und damit den Verhandlungsanspruch des Betriebsrates gefährdeten. Dies sei bei der vorliegend geplanten Umsetzung von 20 Arbeitnehmern an einen neuen Standort nicht der Fall. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann nicht angefochten werden. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2014 – Aktenzeichen 7 TaBVGa 1219/14 FRISTLOSE KÜNDIGUNG NACH MEHR ALS 25-JÄHRIGER BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT [ Tricksen bei der Zeiterfassung kostet Job ] Der verheiratete 46 Jahre alte Kläger, der Vater eines Kindes ist, war seit mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei beschäftigt. Beim Verlassen des Produktionsbereichs wegen privater Arbeitsunterbrechungen müssen die Mitarbeiter eine Zeiterfassung über einen Chip bedienen. Ebenso müssen sie sich rückmelden, wenn sie den Produktionsbereich wieder betreten. Der Kläger wurde dabei beobachtet, dass er den Chip in seiner Geldbörse ließ und zusätzlich mit seiner Hand abschirmte, wenn er diesen vor das Zeiterfassungsgerät zum An- und Abmelden hielt. Eine Kontrolle durch den Arbeitgeber ergab, dass der Kläger in 1,5 Monaten so Pausen von insgesamt mehr als 3,5 Stunden gemacht hatte, ohne sich an- und abzumelden. Die Zeiten waren bezahlt worden. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs für gerechtfertigt gehalten. Die Zeiterfassung piepe, wenn ein Mitarbeiter sich an- oder abmelde. Ein Versehen des Klägers sei ausgeschlossen. Dieser habe bewusst nur so getan, als würde er die Anlage bedienen. Wegen des fehlenden akustischen Signals habe dieser gewusst, dass er den Chip erfolgreich abgedeckt hatte. Dem Arbeitgeber sei es wegen des vorsätzlichen Betrugs nicht zumutbar, nur mit einer Abmahnung zu reagieren. Der Vertrauensbruch wiege schwerer als die lange Betriebszugehörigkeit. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Hess. LAG Urteil vom 17. Febr. 2014, Aktenzeichen 16 Sa 1299/13 Vorinstanz: Arbeitsgericht Gießen, Aktenzeichen 10 Ca 419/12 Glückwunsch! Passende Worte zu Jubiläum, Beförderung und Co. Vieles, was auf Glückwunschkarten, in Briefen oder in Zeitungsanzeigen steht, wirkt abgedroschen und ausgesprochen fantasielos. Gerade bei beruflichen Anlässen ist es wichtig, die passenden Worte zu formulieren und mit guten Texten zu überzeugen. Wie man die passenden Worte für (fast) 24 DGZ . 3/4 2015 jede Gelegenheit findet und Fauxpas vermeidet, beschreibt die Autorin in ihrem Ratgeber „Glückwunsch!“ ausführlich. Wertvolle Tipps und Tricks für eine gelungene und professionelle Rede, für Einladungen und Grußkarten komplettieren diesen handlichen Ratgeber. Glückwunsch! Passende Worte zu Jubiläum, Beförderung und Co. C.H. Beck Verlag 1. Auflage 2014 128 Seiten, kartoniert, 6,90 € ISBN 978-3-406-67089-3 RECHT FINANZGERICHT RHEINLAND-PFALZ [ Ehescheidungskosten nach wie vor steuerlich absetzbar ] Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16. Oktober 2014 (4 K 1976/14) als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können. Nach dieser neuen Vorschrift sind Prozesskosten grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen und nur ausnahmsweise steuerlich anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige ohne diese Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Das Finanzgericht bejahte das Vorliegen der Abzugsvoraussetzungen bei den Prozesskosten für die Ehescheidung selbst, lehnte sie hingegen bezüglich der Scheidungsfolgesachen ab. Zur Begründung führte es aus: Die gesetzliche Bestimmung, nach welcher Aufwendungen für Prozesse mit existentieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen abzugsfähig seien, gehe auf eine Formulierung in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahre 1996 zurück, in welchem gerade die ständige Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten bestätigt worden sei. Mit der Übernahme dieser Formulierung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG habe der Gesetzgeber offensichtlich auch die dem BFH-Urteil zugrunde liegenden Wertungen – einschließlich der Anerkennung der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung – übernommen. Für einen Steuerpflichtigen sei es existentiell, sich aus einer zerrütteten Ehe lösen zu können. Die Kosten der Ehescheidung, die nur durch einen zivilgerichtlichen Prozess herbeigeführt werden könne, seien daher für den Betroffenen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Dieses Ergebnis entspreche auch dem Willen des Gesetzgebers, der mit der Verschärfung der Abzugsvoraussetzungen in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG lediglich die für zu weitgehend erachtete neue Rechtsprechung des VI. Senats des BFH aus dem Jahr 2011 zur Anerkennung von Prozesskosten auch für beliebige (nicht aussichtslose) Prozesse als außergewöhnliche Belastung habe korrigieren und die bis zu dieser Rechtsprechungsänderung bestehende Rechtslage wiederherstellen wollen. So ergebe sich aus einer Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren das Ziel, die Anerkennung von Prozesskosten auf den „bisherigen engen Rahmen“ zu beschränken. Hierzu hätten die unmittelbaren Kosten eines Scheidungsprozesses stets gezählt. Demgegenüber seien nach der Neuregelung ab 2013 die Scheidungsfolgekosten nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung, die für das neue Familienrecht entsprechend gelte, seien Prozesskosten im Zusammenhang mit den Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung und Haushalt, Güterrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht nicht als zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG anzusehen. Diese Folgesachen würden nicht zwingend, sondern nur auf Antrag eines Ehepartners mit dem Scheidungsverfahren zusammen – im Zwangsverbund – verhandelt und entschieden. Sie könnten auch in einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Die geänderte Rechtsprechung des VI. Senats des BFH aus dem Jahr 2011 sei ab dem Veranlagungszeitraum 2013 durch die gesetzliche Verschärfung der Abzugsvoraussetzungen überholt. Im Streitfall hat das Finanzgericht der Klage, welche sowohl Scheidungskosten als auch Scheidungsfolgekosten betraf, nur hinsichtlich der Prozesskosten für die Ehescheidung stattgegeben, im Übrigen aber die Klage abgewiesen. Die Revision zum BFH wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN BEZUG EINER BETRIEBSRENTE AB VOLLENDUNG DES 60. LEBENSJAHRES [ Auslegung einer Versorgungsordnung ] Die im Jahr 1959 geborene Klägerin ist seit 1991 bei der Beklagten beschäftigt. Ihr wurden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung (AHV)“ der Beklagten zugesagt. Die AHV in der Fassung vom 5. November 1991 (im Folgenden: AHV 1991) sehen vor, dass Versorgungsbezüge nur gewährt werden, wenn der/ die Angestellte fünf Jahre in den Diensten der Beklagten gestanden hat (Wartezeit) und nach Vollendung des 63. Lebensjahres, bei weiblichen Mitarbeitern nach Vollendung des 60. Lebensjahres aus den Diensten der Beklagten ausgeschieden oder vor Vollendung des 63. Lebensjahres, bei weiblichen Mitarbeitern vor Vollendung des 60. Lebensjahres, in den Diensten der Beklagten dienstunfähig geworden ist. Ferner ist in den AHV 1991 bestimmt, dass die Versorgungsbezüge u. a. um die Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gekürzt werden. Im November 2010 teilte die Beklagte ihren Mitarbeitern – so auch der Klägerin – mit, dass Personen ab Geburtsjahrgang 1952 aufgrund der geänderten Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Betriebsrente nach den AHV frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten könnten. Der Bezug der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sei schon immer eine entscheidende Voraussetzung für den Anspruch auf die betriebliche AHVRente gewesen. Hiergegen hat sich die Klägerin mit ihrer Klage gewandt. dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Klägerin stehen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den AHV 1991 erst ab dem Zeitpunkt zu, zu dem sie die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt. Die Auslegung nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen ergibt, dass die AHV 1991 für Frauen keine „feste“, sondern eine „flexible“ Altersgrenze auf das 60. Lebensjahr festlegen und den Bezug von Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetzen. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor Der Dritte Senat hat in 13 weiteren Parallelverfahren die Klagen ebenfalls abgewiesen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Januar 2015 - 3 AZR 894/12 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 283/12 - DGZ . 3/4 2015 25 RECHT KOALITIONSBETÄTIGUNGSFREIHEIT [ Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit ] Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Die Klägerin – die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – ist Mitglied der dbb tarifunion. Die beklagte Arbeitgeberin gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. (KAV Bayern) an. Dieser schloss im Jahr 2006 mit ver.di und der dbb tarifunion jeweils einen gleichlautenden „Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern“. Nach deren Kündigungen und zunächst gemeinsam geführten Verhandlungen erzielte ver.di mit dem KAV Bayern am 20. August 2010 eine Einigung. Die dbb tarifunion erklärte die Verhandlungen am 25. August 2010 für gescheitert und kündigte die Durchführung einer Urabstimmung über Streikmaßnahmen an. Mit Schreiben vom selben Tag forderte die Arbeitgeberin die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer auf, unter Angabe von Auflösung Nov./Dez.: 5 3 1 4 9 8 7 2 6 26 2 9 6 1 7 3 8 4 5 8 7 4 2 5 6 3 1 9 DGZ . 3/4 2015 1 5 2 3 4 9 6 8 7 3 6 8 5 1 7 4 9 2 9 4 7 8 6 2 1 5 3 6 8 5 9 3 4 2 7 1 4 1 3 7 2 5 9 6 8 7 2 9 6 8 1 5 3 4 Name und Personalnummer mitzuteilen, ob man Mitglied in der GDL ist oder nicht. Die GDL hat von der Arbeitgeberin verlangt, es zu unterlassen, die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nach einer Mitgliedschaft in der GDL zu befragen. Eine solche Frage verletze ihre durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit und sei generell unzulässig. Das Arbeitsgericht hat dem Antrag stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat ihm mit Einschränkungen entsprochen. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag insgesamt abgewiesen. Zwar beeinträchtigt die Fragebogenaktion die kollektive Koalitionsfreiheit der GDL. Art. 9 Abs. 3 GG schützt als koalitionsmäßige Betätigung den Abschluss von Tarifverträgen und hierauf gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen. Die geforderte Auskunft verschafft der Arbeitgeberin genaue Kenntnis von Umfang und Verteilung des Mitgliederbestands der GDL in ihrem Betrieb. Sie zielt nach Art und Weise der Befragung während einer laufenden Tarifauseinan- dersetzung mit Streikandrohung darauf ab, den Verhandlungsdruck der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder zu unterlaufen. Das von der Arbeitgeberin vorgebrachte Interesse, die mit ver.di erzielte Tarifeinigung umzusetzen, rechtfertigt eine solche Befragung nicht. Gleichwohl hatte der nicht auf den vorstehenden Sachverhalt beschränkte, sondern alle denkbaren Fallgestaltungen umfassende Unterlassungsantrag der GDL aus deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg. Der Senat hatte daher nicht darüber zu befinden, ob in einem sogenannten tarifpluralen Betrieb grundsätzlich ein Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht. Die weiteren Unterlassungsanträge der GDL waren aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7. November 2012 - 12 Sa 654/11 - SUDOKU 4 7 3 6 8 3 4 1 3 2 8 8 2 5 3 1 8 7 5 9 4 6 8 4 1 7 RECHT IM FALLE EINES SCHEINWERKVERTRAGES [ Arbeitsverhältnis mit Entleihunternehmen zu Stande gekommen ] Der Kläger ist Entwicklungsingenieur. Er wurde bei der beklagten Firma EvoBus GmbH in Mannheim seit 20.05.2011 durchgehend in derselben Abteilung auf demselben Arbeitsplatz eingesetzt. Angestellt war er nacheinander bei drei verschiedenen Drittfirmen. Der Einsatz des Klägers bei der Beklagten erfolgte in Erfüllung sogenannter Rahmenwerkverträge zwischen den Drittfirmen und der Beklagten. Nach den gerichtlichen Feststellungen war der Kläger jedoch voll betrieblich eingegliedert und unterstand im Hinblick auf die zu erbringenden Arbeitsleistungen dem Weisungsrecht der Beklagten, was trotz gegenteiliger vertraglicher Bezeichnungen bewusst so gewollt war. Dem Kläger, der wegen dieses bloßen „Scheinwerkvertragsverhältnisses“ die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten geltend machte, wurde von der Beklagten entgegengehalten, dass alle drei Drittunternehmen über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügten. Dass der Einsatz des Klägers bei der Beklagten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung hätte erfolgen sollen oder können, wurde jedoch weder im Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und den Drittunternehmen noch in den Werkverträgen zwischen den Drittunternehmen und der Beklagten transparent gemacht. Das Landesarbeitsgericht hat, anders als die Vorinstanz, entschieden, dass es ein widersprüchliches Verhalten sowohl der Drittfirmen als auch der Beklagten darstelle, sich nunmehr auf ein Arbeitnehmerüberlas- sungsverhältnis bei bestehender (Vorrats) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zu berufen. Verleiher und Entleiher haben sich während der gesamten Vertragslaufzeiten gerade außerhalb des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) stellen wollen und somit bewusst den durch das AÜG vermittelten Sozialschutz des Klägers zu verhindern versucht. Da sich die Verleiher nicht auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis berufen dürfen, ist der Arbeitsvertrag zwischen den Drittunternehmen und dem Kläger nichtig. Es gilt vielmehr ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und der Beklagten als zustande gekommen. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Urteil vom 03.12.2014 - 4 Sa 41/14 Vorinstanz: Arbeitsgericht Stuttgart Urteil vom 08.04.2014 - 16 Ca 8713/13 IM VIERTEN ANLAUF ZUM PRÄVENTIONSGESETZ [ Gesundheitsvorsorge steht hoch im Kurs ] Jahrzehntelange stand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Behandlung von Krankheiten und Leiden im Vordergrund. Ihr galt das Hauptaugenmerk der Ärzte und anderen Behandler. Die Gesundheitsvorbeugung hatte dagegen nicht den gebührenden Stellenwert und führte praktisch ein „Dornröschendasein“. Langsam ist in den letzten Jahren das Bewusstsein dafür gewachsen, im Rahmen der Prävention das Verhalten der Bürger ins Visier zu nehmen, um dem Ausbruch von Krankheiten einen Riegel vorzuschieben bzw. sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Nicht von ungefähr hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vom Oktober 2013 vereinbart: „Wir werden noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kindertagesstätten, Schule, Betrieb und Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversicherungsträger einbezieht.“ Dem will Bundesgesundheitsminister Her- mann Gröhe jetzt Taten folgen lassen. Er hat, nachdem in den Jahren 2004, 2007 und 2013 der Versuch der Vorgänger-Regierungen – zumeist am Widerstand der Bundesländer – gescheitert waren, einen neuen Anlauf unternommen und einen 51 Seiten starken Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) erstellen lassen. Er unterscheidet sich von dem letzten Entwurf des damaligen Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr im Großen und Ganzen nur dadurch, dass das Gesetz erst 2016 und damit zwei Jahre später am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Wie sein Vorgänger erhofft sich auch Gröhe mittelund langfristig Einsparungen, weil durch Prävention und Gesundheitsvorbeugung Krankheiten und damit Folgekosten vermieden werden könnten. Die Hauptlast soll die GKV tragen. Verdopplung der Ausgaben auf 500 Millionen Euro Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sollen in Zukunft mehr als verdoppelt werden, und zwar von derzeit 3,09 auf sieben Euro im Jahr für jeden der mehr als 72 Millionen Versicherten. Dies entspricht insgesamt einer Summe von 500 Millionen Euro. Dabei sollen je zwei Euro in betriebliche Vorsorgeprojekte und in „Lebenswelten“ wie Kindertagesstätten oder Schulen gehen. Für beide Bereiche sollen so jährlich je 140 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Drei Euro und damit 210 Millionen Euro sollen bei den gesetzlichen Krankenkassen für eigene Präventionsprogramme verbleiben. 2013 hatten die Krankenkassen insgesamt 266 Millionen Euro dafür ausgegeben. Auch von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) wird eine freiwillige Mitfinanzierung der Projekte in Höhe von 18 Millionen Euro erwartet. Ebenfalls geplant ist die verpflichtende finanzielle Beteiligung der sozialen Pflegeversicherung an Präventionsprojekten. Je Versicherten sollen jährlich 30 Cent für Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeleistungen, vor allem in der teilstationären Alterspflege, und damit rund 21 Millionen Euro eingesetzt werden. Mit 35 Millionen Euro jährlich sollen die DGZ . 3/4 2015 27 RECHT . INFORMATIONEN gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützen – ein in Expertenkreisen raffinierter Schachzug, weil damit der Haushalt von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nicht belastet wird, der im Grunde für die Finanzierung der BZgA zuständig ist. Höherer Stellenwert für betriebliche Gesundheitsförderung Wenn der Referentenentwurf Gesetz wird, soll die betriebliche Gesundheitsförderung einen hohen Stellenwert bekommen, vor allem im Hinblick auf die betriebliche Vorsorge. Dabei sollen auch kleinere Betriebe Anreize erhalten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vorsorgeangebote zu machen, zumal sie bisher wenig Interesse an Gesundheitskursen für ihr Personal zeigen; denn häufig richten sich solche Angebote an Führungskräfte in großen und mittleren Betrieben. Mit dem Präventionsgesetz soll erreicht werden, dass in Schulen und Kindergärten mehr Aufklärung über Gesundheitsvorsorge erfolgt, zumal dort alle gesellschaftlichen Gruppen erreicht werden. Auch soll die bisherige Altersgrenze für Gesundheitsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen auf 18 Jahre angehoben werden. Im Grundsatz bleibt es bei den Gesundheitskursen der Krankenkassen wie Rückenschule, Ernährungsberatung und Sportkurse. Allerdings sollen die Angebote stärker „unter die Lupe“ genommen wer- den. Auch sollen die Ärzte stärker mitbestimmen, welche Angebote in welchem Fall sinnvoll sind. Die jeweiligen Angebote müssen dazu in Zukunft vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bewertet und zertifiziert werden. Teil des geplanten Gesetzes ist auch eine Liste von konkreten Gesundheitszielen. So sollen das Diabetes-Risiko gesenkt und Erkrankungen früher erkannt werden. Die Sterblichkeit bei Brustkrebs soll sinken und die Lebensqualität steigen. Außerdem geht es darum, den Tabakkonsum zu reduzieren, gesundheitliche Lebenskompetenz sowie Bewegung und gesunde Ernährung zu fördern, depressive Erkrankungen zu verhindern, früh zu erkennen und nachhaltig zu behandeln. Die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums fallen, dürfen zwar künftig in der neuen „Nationalen Präventionskonferenz“ die „Nationale Präventionsstrategie“ mit festlegen, werden aber an der Finanzierung der Beschlüsse nicht beteiligt. Die Geschäftsführung der Konferenz soll übrigens die BZgA erhalten. Kritik am Zuschuss für die Bundeszentrale Im Vorfeld des Referentenentwurfs hatte der AOK-Bundesverband seine Position zu dem geplanten Gesetz abgesteckt. Es gelte, den Fokus auf bedarfsgerechte Angebote vor Ort zu legen. Prävention wird von dem Verband als Gemeinschaftsaufgabe definiert; neben den Sozialversicherungsträgern müssten Bund, Länder, Kommunen und Betriebe aktiv beteiligt werden. Um Verschiebebahnhöfe zu vermeiden, sollten Präventionsaufgaben grundsätzlich von dem Träger erbracht werden, bei dem auch die Zuständigkeit liegt. Deutlich kritisiert der AOK-Bundesverband die Summe von 35 Millionen Euro, die die BZgA von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten soll: „Dies ist der Versuch, eine öffentliche Einrichtung mit dem Geld der Beitragszahler zu finanzieren statt mit Steuermitteln.“ Zielführender sei es, auf der Basis regionaler Besonderheiten „passgenaue Präventionslösungen“ zu finden. Bundesweite Plakataktionen, Hochglanzbroschüren und Ermahnungen oder Präventionsangebote nach dem Gießkannenprinzip gingen häufig am Bedarf vorbei. „Wir sind davon überzeugt, dass sich weitaus bessere Präventions- und Versorgungsergebnisse erzielen lassen, wenn Betriebsärzte, Krankenkassen und niedergelassene Ärzte vernetzt zusammenwirken“, sagte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen. Dafür müssten aber die Befugnisse der Betriebsärzte erweitert werden. Grundsätzlich sei es richtig, dass auch die kleinen und mittelständischen Betriebe mehr Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung bekommen sollen; denn sie beschäftigten bundesweit 60 % der Erwerbstätigen. lp RECHTSHANDBUCH ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE Das Handbuch beschreibt in verständlicher Form die rechtlichen Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Zentraler Gegenstand der Untersuchung ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Neben Vorsorgeuntersuchungen, die früher nach anderen Rechtsgrundlagen (wie z. B. GefahrstoffV, BiostoffV) durchzuführen waren, regelt sie jetzt auch Vorsorgeuntersuchungen, die zuvor im Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger ihre Rechtsgrundlage hatten. Erörtert werden zudem solche Vorsorgeuntersuchungen, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, wie nach der 28 DGZ . 3/4 2015 DruckluftV, der StrahlenschutzV, der RöntgenV oder dem Bergrecht. Das Handbuch geht ausführlich auf die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitsmediziners ein. Die rechtliche Stellung und die notwendigen fachlichen Qualifikationen des Arbeitsmediziners werden eingehend dargestellt. Behandelt werden darüber hinaus praxisrelevante Themen wie Impfungen, Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen, Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen sowie die behördlichen Aufsichtsbefugnisse. In einem eigenen Kapitel erfolgt die Zuordnung der arbeitsmedizinischen Vorsorgean- lässe zu den DGVU-Grundsätzen. Patrick Aligbe Rechtshandbuch Arbeitsmedizinische Vorsorge Verlag C.H. BECK, 2014 XXVII, 494 Seiten, kartoniert, € 79,00 ISBN 978-3-406-64852-6 INFORMATIONEN SCHNEESCHIEBEN VON DER STEUER ABSETZEN [ Finanzverwaltung akzeptiert den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung ] Die Schneesaison läuft auf vollen Touren, Hauseigentümer, Vermieter und Mieter trifft aktuell wieder die Räumpflicht. Vielen Steuerzahlern sind das frühe Aufstehen und der Griff zur Schneeschaufel aber zu mühsam, daher beauftragen sie einen Dritten mit den Räumarbeiten. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann der Fiskus an den Kosten für den Winterdienst beteiligt werden. Seit Kurzem wendet auch die Finanzverwaltung das Urteil an. Der Bund der Steuerzahler erklärt die Details. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen für einen Winterdienst bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können. Nach Ansicht der Richter handelt es sich dabei um haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies gilt selbst dann, wenn die Schneebeseitigung auf einem öffentlichen Gehweg vor dem Haus erfolgt, entschied das oberste deutsche Steuergericht im März 2014 (VI R 55/12). Die Finanzverwaltung berücksichtigte bisher hingegen nur die Kosten, die für Arbeiten auf dem privaten Gelände wie z. B. Hof und Garten anfallen. Rechtzeitig zur Wintersaison hat das Bundesministerium der Finanzen bekanntgegeben, dass das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Damit werden die Finanzämter angewiesen, die Entscheidung anzuwenden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Schneebeseitigung auf privaten und/oder öffentlichen Wegen zahlen, sollten die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen. Zahlt der Steuerzahler beispielsweise 600 Euro für das Kehren des Gehweges vor dem Haus, so lassen sich mit dem Steuerbonus bis zu 120 Euro Steuern sparen, rechnet der Bund der Steuerzahler vor. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst eine Rechnung ausgestellt hat und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde. Für haushaltsnahe Dienstleistungen können 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden. Eigentümer, aber auch Mieter, die für die Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DVR: AKTION SCHULTERBLICK [ Autofahrer vernachlässigen Fortbildung am Steuer ] 77 % der Autofahrer in Deutschland haben seit ihrer Führerscheinprüfung kein Fahrtraining mehr absolviert. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage1 im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Jeder Zweite (57 %) war bisher nicht beim Training, weil er sich auch ohne Fortbildung im Straßenverkehr sicher fühlt. Ginge es um ihre Fahrtüchtigkeit, verließen sich viele zu stark auf ihre Selbsteinschätzung, sagt Sandra Demuth vom DVR: „Professionelle Fahrlehrer können die Fähigkeiten eines Autofahrers viel besser einschätzen. Sie erkennen frühzeitig eventuelle Leistungseinbußen und sind in der Lage, konkrete Tipps für den Alltag im Straßenverkehr zu geben.“ Autofahrer gehen zu spät zum Arzt Auch im gesundheitlichen Bereich vertrauen die meisten Autofahrer auf ihre Selbsteinschätzung: 71 % der Befragten sind der Ansicht, ein Gesundheitscheck stehe erst an, wenn Fahrer bei sich selbst körperliche Beeinträchtigungen feststellen – eine Haltung, die das Unfallrisiko erhöhen kann. Vor allem älteren Verkehrsteilnehmern raten DVR-Experten daher, ihre Fahrfitness von einem Arzt überprüfen zu lassen, bevor sich Einschränkungen bemerkbar machen. Eine forsa-Erhebung ergab jedoch, dass die Mehrheit der Fahrer über 65 Jahre (85 %) noch keinen Gesundheitscheck gemacht hat.2 Aufklärungsbedarf bei Fahrerassistenzsystemen Stellen sich Beeinträchtigungen ein, können Fahrerassistenzsysteme helfen. Doch viele Autofahrer wissen nur wenig über die technischen Hilfsmittel. Vor allem die Befragten ab 65 Jahre stehen den Systemen skeptisch gegenüber: In dieser Altersgruppe ist sich jeder Vierte (22 %) unsicher, ob Licht-, Notbrems- oder Spurhalteassistent die Fahrsicherheit erhöhen können. „Dabei ist es gerade für ältere Fahrer sinnvoll, sich über Fahrerassistenzsysteme zu informieren. Sie kommen damit deutlich stressfreier durch den Straßenverkehr“, sagt Sandra Demuth. Die Aktion Schulterblick: Sicher mobil bis ins hohe Alter Die „Aktion Schulterblick“ des DVR bietet Informationen und Angebote rund um das Thema Mobilität im Alter. Mehr Informationen finden Sie unter www.dvr.de/schulterblick. Die Aktion Schulterblick wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unterstützt. Der DVR wurde 1969 als Verein gegründet, hat mehr als 200 Mitgliedsorganisationen und ist Kompetenzträger in allen Fragen der Verkehrssicherheit. 1 forsa Politik- und Sozialforschung GmbH im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR): Das ABC der sicheren Mobilität. Eine repräsentative Befragung von Autofahrern, Umfrage unter 1.000 Autofahrern ab 18 Jahren, Erhebungszeitraum: 30. Oktober bis 10. November 2014 2 forsa Politik- und Sozialforschung GmbH im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR): Sichere Mobilität im Alter. Befragt wurden 1.003 Autofahrer ab 65 Jahren, Erhebungszeitraum: 20. Oktober bis 4. November 2014 DGZ . 3/4 2015 29 FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK Betriebsräteseminar „Aktuelle Rechtsprechung“ 26. - 30. Januar 2015 in Bad Breisig Ende Januar besuchten Betriebsräte von drei Großindustriebetrieben (Daimler AG, Siemens AG und SKF) eine Schulung in Bad Breisig am Rhein. Die Teilnehmer aus Baden-Württemberg, Bayern und NordrheinWestfalen kamen in den Genuss von drei verschiedenen Referenten zu den Themengebieten „Fälle aus der Praxis“, „Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates“, „Tarifautonomie“ sowie „Der gesetzliche Mindestlohn und seine Auswirkungen“. Abgerundet durch eine vorzügliche Hotellage direkt am Rheinufer war das Seminar sowohl für die Teilnehmer als auch für die Referenten ein voller Erfolg. Das abwechslungsreiche Programm wurde von den Teilnehmern ebenso positiv aufgenommen wie die lockere Stimmung und der Austausch untereinander. ANKÜNDIGUNG: Psychische Belastung am Arbeitsplatz - Teil 1 Gesunde Betriebe leben länger! 03. - 08. Mai 2015 Durch Arbeitsverdichtung, eine allgemein erhöhte Zeittaktung aller Tätigkeiten und dem Einsatz mobiler Kommunikationsmittel ist das Arbeitspensum vieler Mitarbeiter immens. Immer mehr Menschen erkranken wegen psychischer Belastung. Aktuell sind jedes Jahr 33 % der Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Wird der Begriff der psychischen Erkrankung ins Spiel gebracht, geraten Betriebsräte häufig in die Defensive, da sie wenig über die Tragweite, den Verlauf, die Gesundungsprognose und Hilfsangebote wissen. In dieser Schulung sollen Sie am Ende als Betriebsratsmitglied ein Gefühl für diese Thematik entwickelt haben und dauerhafte Verhaltensauffälligkeiten bei Ihren Mitarbeitern wahrnehmen zu können. Sie lernen zu reagieren, indem Sie zu sensiblen Gesprächen mit den Arbeitskollegen anregen und erste Hilfestellungen mit Lösungsansetzen bieten können. 30 DGZ . 3/4 2015 FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM IMPRESSUM DGZ Deutsche Gewerkschafts-Zeitung Magazin der Christlichen Gewerkschaften Herausgeber Christliche Gewerkschaft Metall f.d. gf. HV Adalbert Ewen Jahnstraße 12 70597 Stuttgart Tel. 0711 2484788-0 Fax 0711 2484788-21 [email protected] www.cgm.de Redaktion Carolin Hänßler (cah), Reinhardt Schiller (ril), Marina Porrmann (por), Dr. Dieter Leopold (lp) Adalbert Ewen (ewe), rechtlich f. Inhalt verantwortlich Vertrieb Susanne Schmid Redaktionsschluss 3. Dezember 2014 Anschrift der Redaktion DGZ-Magazin Postfach 70 01 51 70571 Stuttgart Tel. 0711 2484788-18 Fax 0711 2484788-21 www.gewerkschaftszeitung.org [email protected] März 09.03. - 13.03.2015 Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil I Gesunde Betriebe leben länger Ramada Hotel 16.03. - 20.03.2015 Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit im Betriebsrat Teil II Hotel Sonnenhof 13.04. - 17.04.2015 Fotos DGZ-Redaktion www.fotolia.de Titelbild: © Petr Vaclavek – Fotolia.com © Composer – Fotolia.com Erscheinung Die DGZ erscheint zweimonatlich im Eigenverlag der Christlichen Gewerkschaft Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.) POPPENHAUSEN BR, SBV, JAV KIRKEL Bildungsstätte d. Arbeitskammer BR / BU & VK Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 20.04. - 24.04.2015 Betriebsverfassungsrecht Die Betriebsratssitzung FRIEDRICHRODA Ramada Hotel BR, SBV, JAV 22.04. - 24.4.2015 Gremienratsarbeit Vor der Wahl ist nach der Wahl Waldhotel Forsthof STEINHEIM BU & VK 04.05. - 08.05.2015 Psychische Belastung am Arbeitsplatz - Teil I Gesunde Betriebe leben länger Gästehaus Germania WANGEROOGE BR, SBV, JAV 11.05. - 13.05.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe I STEINHEIM Waldhotel Forsthof BU & VK 11.05. - 13.05.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe III Waldhotel Forsthof STEINHEIM BU & VK 18.05. - 22.05.2015 Betriebsverfassungsrecht - Teil II WILLINGEN BR, SBV, JAV 18.05. - 22.05.2015 Betriebsverfassungrecht - Teil III WILLINGEN Göbel´s Landhotel BR, SBV, JAV 18.05. - 22.05.2015 Arbeitsrechtliche Schwerpunktthemen - Teil II Arbeitnehmerschutzrechte BAD FÜSSING Parkhotel BR, SBV, JAV ROTHENBURG BR, SBV, JAV KONSTANZ BR, SBV, JAV CADENABBIA BR, SBV, JAV BU & VK KIRKEL BR, SBV, JAV BU & VK STEINHEIM BU & VK KIRKEL BR, SBV, JAV BU & VK KIRKEL BR, SBV, JAV BU & VK STEINHEIM BU & VK BERLIN JAV / Junge Arbeitnehmer OBERHAMBACH BR, SBV, JAV BU & VK Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Mai Göbel´s Landhotel Juni 08.06. - 12.06.2015 Gesprächs- und Verhandlungsführung in der betrieblichen Praxis - Teil I Göbel´s Hotel Rodenberg Juli 06.07. - 10.07.2015 Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der Instanzengerichte - Die 4 Kernbereiche des Betriebsverfassungsgesetz Ibis Hotel August 02.08. - 07.08.2015 Druck Bechtel Druck GmbH & Co. KG Hans-Zinser-Straße 6 73061 Ebersbach/Fils www.bechtel-druck.de BR, SBV, JAV April ISSN 1434-1581 Gestaltung südflügel gmbh werbeagentur Schillerstraße 21 73033 Göppingen www.suedfluegel.com FRIEDRICHRODA Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft Rente oder Armut im Alter? Villa la Collina September 21.09. - 25.09.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 23.09. - 25.09.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Bildungsstätte d. Arbeitskammer Waldhotel Forsthof Oktober 12.10. - 16.10.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft Bildungsstätte d. Arbeitskammer November 02.11. - 06.11. 2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 04.11. - 06.11.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II 09.11. - 13.11.2015 JUGENDSEMINAR - Die Jugend im politischen und betrieblichen Alltag 24.11. - 28.11.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander im Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft Bildungsstätte d. Arbeitskammer Waldhotel Forsthof Leonrado Hotel Bildungsstätte Oberhambach Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. DGZ . 3/4 2015 31 MAIL AN ... WIR WÜNSCHEN IHNEN EIN SCHÖNES FRÜHJAHR UND GESEGNETE OSTERN! Das richtige Lösungswort senden Sie bitte bis zum 1. April 2014 an: DGZ-Magazin Postfach 70 01 51, 70571 Stuttgart oder E-Mail an: [email protected] Unter den richtigen Einsendungen werden 10 Gewinner durch Losentscheid ermittelt. Es können nur Einsendungen berücksichtigt werden, die die vollständige Privatanschrift beinhalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter einer CGB-Gewerkschaft sind nicht teilnahmeberechtigt. IHRE ANSPRECHPARTNERIN RUND UM DIE DGZ: Carolin Hänßler [email protected] Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder, Texte, Kritik & Lob ... Unser „Postfach“ ist immer für Sie geöffnet. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 1. April 2015 MITGLIEDSCHAFT Sie wollen Näheres über die Leistungen der CGM wissen oder Mitglied bei uns werden? Unter: www.cgm.de MITGLIED WERDEN können Sie sich online informieren. Dort finden Sie ebenso einen Leistungsvergleich. Natürlich stehen Ihnen aber auch unsere Geschäftsstellen für persönliche Auskunft zur Verfügung.
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