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61. Jahrgang . Ausgabe Nr. 5/6 . Mai/Juni 2015
CGM Maiaufruf 2015
Weil Frauen mehr verdienen!
VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS
MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN
CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH
VORWORT
[ Einleitende Worte ]
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
viele neue Gesichter sind in dieser Ausgabe
der Deutschen Gewerkschaftszeitung (DGZ)
zu sehen. Wir begrüßen mit Marius Ketteler
einen neuen Geschäftsführer in Duisburg,
aber auch in vielen anderen Bereichen ist
eine Aufbruchsstimmung wahrzunehmen.
Die Vorbereitungen für den 17. ordentlichen
Bundesgewerkschaftstag der CGM laufen
Titelthema
03 Maiaufruf 2015 – Weil Frauen
mehr verdienen!
Politik . Soziales
04 Der Bundesvorsitzende zum
Titelthema
04 Notfall-Telefon
05 Immer mehr Frauen arbeiten
Teilzeit
06 Private Bildungsausgaben für
Kinder
06 Familie und Karriere
07 OECD-Bericht Psychische Krankheiten
12 Landesgewerkschaftstag NRW
12 Aufsichtsratswahlerfolg bei
Benteler
13 Bezirkstag Niederbayern
13 Bezirkstag Mittelfranken
14 Bezirkstag Oberpfalz
KFG
Bundesgewerkschaftstag
14
15 KFG zu Gesprächen im Landtag
von Nordrhein-Westfalen
Jugendseite
16 Cyber Mobbing
17 Geprägte Verhaltensmuster
Gewerkschaftsnachrichten
begründen unterschiedliche
Leistungen von Jungen und
Mädchen
CESI
WIR
08 Kostenfaktor schlechte Führung
09 Gewalt gegen Frauen verhindern
CGB
09 Meinungsaustausch mit Minister
Guntram Schneider
CGM
Landesgewerkschaftstag Bayern
10
11 Landesgewerkschaftstag BW
11 Landesgewerkschaftstag Saarland
02
auf Hochtouren. Vielerorts sind die Landesgewerkschaftstage bereits abgeschlossen
und die neuen Vorstände im Amt. Über neue
Mitglieder in den einzelnen Landesvorständen und diverse Wechsel von Führungspositionen in Landes- und Bezirksverbänden
informieren wir in dieser Ausgabe. Die CGM
stellt sich neu auf für die kommenden vier
Jahre, auch thematisch. Mit dem Thema des
Bundesgewerkschaftstages 2015 „CGM:
Moderner Dienstleister und Partner auf dem
Weg ins digitale Zeitalter“ gibt die CGM die
Richtung für die nächsten vier Jahre vor. Es
ist ein gesellschaftlicher Umbruch, der uns
bevorsteht. Ein digitaler Umbruch, der vor
allem die Frage nach der Menschlichkeit in
unserer Gesellschaft aufwirft und eine große Herausforderung bedeutet. „Wandlung
ist notwendig wie die Erneuerung der Blätter im Frühling“, wie Vincent van Gogh es
malerisch ausdrückte. Auf diesen Wandel
ist die CGM vorbereitet. Es ist unser Motto
DGZ . 5/6 2015
18 Herzlich willkommen!
Marius Ketteler
19 CGB trauert um Helmut Bloß
20 Trauer um Horst Schwerdtfeger
Tarifgeschehen
20 CGM begrüßt Abschluss in
Baden-Württemberg
„Persönlich. Menschlich. Nah.“, das es uns
ermöglicht die richtigen Fragen zu stellen
und den Menschen, Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie ihre individuellen Bedürfnisse, in den Mittelpunkt dieses Wandels
zu stellen.
Zu dieser Betrachtung gehört natürlich auch
die Frage nach der Wertschätzung eines Arbeitnehmers, ganz besonders der Arbeitnehmerin. Mit der Einführung der Frauenquote
ist ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung im Arbeitsleben getan. Doch nach
wie vor besteht eine ungerechte Entlohnung
zwischen Männern und Frauen in den gleichen Positionen. Dieser Thematik nimmt sich
die CGM in ihrem Maiaufruf 2015 an. Herausforderungen muss man sich entgegenstellen und Ungerechtigkeiten entgegentreten. Arbeiten wir gemeinsam am Wandel!
Carolin Hänßler
Chefredaktion DGZ
21 Der Mindestlohn von A – Z
Recht
23 Einwilligungserfordernis
23 Heimliche Videoaufnahmen
24
24
25
25
Zeitzuschläge
Betriebsrat kündigt Rücktritt an
Mobbing
Befristete Fortsetzung
des Arbeitsverhältnisses
26 Mitbestimmung
27 Im Falle eines Scheinwerkvertrags
27 Betriebsverfassungsrechtlicher
Gleichbehandlungsgrundsatz
Informationen
28 Keine Reform der sozialen
Selbstverwaltung und der Sozialwahlen
29 Schutz persönlicher Daten nach
dem Tod
29 Mietpreisbremse und Bestellerprinzip können kommen
30 FRBW
31 Impressum
TITELTHEMA
MAIAUFRUF 2015
[ Weil Frauen mehr verdienen! ]
Auch in diesem Jahr ist der 1. Mai, der
Tag der Arbeit, wieder eine Gelegenheit für die CGM Stellung zu nehmen.
Stellung zu nehmen zu einem Thema,
das in unserer Gesellschaft und in der
Arbeitswelt seit langem einer Änderung bedarf. Der Equal Pay Day hob in
diesem Jahr bereits auf die ungleiche
Situation zwischen Männern und Frauen bei den Gehaltsstrukturen ab.
Es ist eine Tatsache: Noch immer werden
Frauen, die die gleiche Arbeit verrichten wie
ein Mann, schlechter dafür entlohnt. Nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes
klafft eine Lücke von 22 Prozent bei der Entlohnung von Männern und Frauen. Berücksichtigt man die Teilzeitbeschäftigungen
und die schlechter bezahlten klassischen
Frauenberufe kommt man immer noch auf
einen Entlohnungsunterschied von sieben
bis acht Prozent. Warum? Welchen vernünftigen Grund kann es dafür geben? Vor allem
dann, wenn nicht mit weniger Arbeitsjahren
und geringerer Qualifikation argumentiert
werden kann. Was bleibt dann noch übrig?
Auf Seiten der Frauen jede Menge Frust
über ein ungerechtes System, schlechte Arbeitgeber und keine Wertschätzung ihrer
Fähigkeiten und Arbeitsleistung. Ein siche-
rer Weg, um zu demotivieren und gute Arbeitskräfte in die Flucht zu schlagen. In Zeiten des Fachkräftemangels: Kein guter Plan
und die falsche Strategie von Arbeitgebern
an ihren Mitarbeitern zu sparen! Eine Strategie, die sich auf Dauer rächen wird!
Der CGM ist es ein Anliegen diese Thematik
gerade am 1. Mai zum Thema zu machen.
Der Tag der Arbeit, wie er auch genannt
wird, geht geschichtlich auf die Mitte des 19.
Jahrhunderts zurück. Nach dem Vorbild der
Massendemonstrationen am 1. Mai 1856 in
Australien wurde 1886 ein Generalstreik zur
Durchsetzung des Achtstundentags von der
nordamerikanischen Arbeitnehmerbewegung ausgerufen. In Deutschland ist der 1.
Mai und dessen Bezeichnung durch Gesetze
der jeweiligen Bundesländer geregelt. Die
amtliche Bezeichnung für den Tag der Arbeit in Nordrhein-Westfalen als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer
Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“ ist besonders eindrücklich und
aussagekräftig: Vor allem im Zusammenhang mit der Erinnerung an große Kämpfe
und Streiks der Arbeitnehmerbewegungen
um Sozialleistungen sowie dem Einsatz für
Rechte und Interessen der Arbeitnehmer in
Deutschland im 20. Jahrhundert.
Wir erinnern uns alle an die Kampagne für
Equal Pay: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ wurde im Zuge der Zeitarbeitsdebatte
gefordert. Es wurde als ungerecht und menschenunwürdig empfunden, dass Arbeitnehmer, die die gleiche Arbeit verrichten,
in ein und demselben Unternehmen unterschiedlich dafür entlohnt werden. Nun die
Aufforderung der CGM, erneut aufzustehen
für die Gleichberechtigung im Berufsleben,
für die gleiche Entlohnung von Männern
und Frauen mit denselben Qualifikationen
und Arbeitsaufgaben, für die Rechte Ihrer
Frauen und Töchter, für ein gemeinsames
Miteinander!
Es nicht hinzunehmen, dass man für die gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn erhält.
Was in der Zeitarbeit verpönt ist, gilt ebenso
für die nicht leistungsgerechte Bezahlung
von Männern und Frauen. Jeder Einzelne
ist aufgefordert, sich dieser Ungerechtigkeit
bewusst zu werden, sie nicht länger hinzunehmen und auszublenden. Setzen wir uns
dafür ein, für den Anderen, für den Nächsten, für eine bessere Gesellschaft.
cah
DGZ . 5/6 2015
03
POLITIK . SOZIALES
DER BUNDESVORSITZENDE ZUM TITELTHEMA
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Koalitionsvertrag haben die Unionsparteien und die SPD gesetzliche Maßnahmen zum Abbau von
Ungleichbehandlungen im Arbeitsleben vereinbart. Nicht zuletzt hat
der Equal-Pay-Tag am 20.03.2015
mit seinen Veranstaltungen, in denen die Problematik des Stillstandes an der „Entgeltfront“, d. h. der
ungleichen Vergütung von Frauen
und Männern für ihre erbrachte Arbeitsleistung, angezeigt, dass Appelle alleine nutzlos sind.
Es bewegt sich nichts. Wie schon im letzten Jahr verdienen Frauen durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer.
Selbst wenn die statistischen Zahlenwerte „bereinigt“ werden, indem strukturelle Ursachen wie Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitarbeit und die oft fehlenden
Aufstiegsmöglichkeiten außer Betracht
bleiben, verbleibt ein Unterschied von
über sieben Prozent. Deutschland liegt in
Europa damit in dieser Hinsicht auf dem
drittletzten Platz.
Die sogenannte „Genderpolitik“ ist für
viele ein rotes Tuch, wird von manchen belächelt, muss aber trotzdem ernsthaft be-
trieben werden, weil in der Arbeitswelt noch
allzu häufig Sachverhalte aus einer männlichen Sichtweise bewertet werden.
Beispiel: Es gibt noch keine gleichen Chancen für gesunde Arbeitsbedingungen. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse belegen:
„Pflegende schleppen mehr als Bauarbeiter“.
Deshalb müssen bei den vorgeschriebenen
Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze
stärker geschlechterspezifische Belastungen
erfasst werden. Es gilt, Erfahrungen aus dem
betrieblichen Alltag besser zu nutzen.
Ein Grundproblem der Entgeltfindung muss
gelöst werden, nämlich, dass die Arbeit am
Menschen schlechter vergütet wird als die
Arbeit an Maschinen.
Wenn die Koalitionsparteien nun ein Gesetz
zur Entgeltgleichheit auf den parlamentarischen Weg bringen wollen, ist dies grundsätzlich zu begrüßen; Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben sich als Irrwege
erwiesen.
Das wichtigste gesetzgeberische Ziel ist es,
mehr Transparenz in die Entgeltstrukturen
zu bringen. Dieses Anliegen erachte ich
selbst als außerordentlich wichtig. Zweifel
habe ich, ob es ein Verbandsklagerecht für
Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte
bei Vorliegen einer direkten oder indirekten
Lohndiskriminierung braucht. Ich finde es
auch nicht in Ordnung die Tarifparteien
zu verpflichten, diskriminierende Entgeltsysteme abzubauen. Als Gewerkschafter
sollten wir in der Lage sein Tarifverträge
abzuschließen, die keine diskriminierenden Inhalte und Wirkungen erzeugen.
Adalbert Ewen
Bundesvorsitzender der CGM
NOTFALL-TELEFON – WIR SIND DA, WENN´S BRENNT!
Unser brandneuer Service ab Mai 2015!
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04
DGZ . 5/6 2015
Persönlich. Menschlich. Nah.
POLITIK . SOZIALES
INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB)
[ Immer mehr Frauen arbeiten Teilzeit ]
Im Jahr 2014 waren elf Millionen Frauen teilzeitbeschäftigt, das sind doppelt
so viele wie 1991. Auch der Anteil der
Frauen an den Beschäftigten ist seit
1991 gestiegen und zwar um fünf Prozentpunkte. Damit war 2014 fast die
Hälfte aller Beschäftigten weiblich. Das
geht aus einer Studie des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) zur Entwicklung der Erwerbs- und
Arbeitszeitmuster seit der Wiedervereinigung hervor.
„Die Zahl der beschäftigten Frauen stieg
insgesamt um 21 Prozent, das von ihnen geleistete Arbeitsvolumen um vier Prozent. Ein
etwas höheres Arbeitsvolumen wird heute
also von deutlich mehr Arbeitnehmerinnen
erbracht als früher“, erläutert die IAB-Forscherin Susanne Wanger. Der Grund dafür
ist die steigende Teilzeitquote bei Frauen:
Diese lag im Jahr 2014 bei knapp 58 Prozent. Auch der Anteil von Männern, die Teilzeit arbeiten, hat sich seit 1991 vergrößert:
Mit gut 20 Prozent im Jahr 2014 hat sich die
Quote mehr als vervierfacht. Teilzeit spielt
aber weiterhin eine geringere Rolle als bei
den Frauen.
Als Begründung für Teilzeitarbeit gaben
fast 27 Prozent der Männer an, keine Vollzeitstelle zu finden, und gut 26 Prozent,
dass sie eine Ausbildung oder ein Studium
absolvieren. Frauen entschieden sich mit
jeweils knapp 26 Prozent am häufigsten
wegen der Betreuung von Kindern oder
pflegebedürftigen Personen oder wegen
weiteren persönlichen oder familiären Ver-
pflichtungen für eine reduzierte Beschäftigung.
„Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitmuster von Frauen und Männern unterscheiden sich nach wie vor erheblich. Bei Frauen entscheidet insbesondere die familiäre
Situation, ob und in welchem Umfang sie
beschäftigt sind“, so die Arbeitsmarktexpertin. Familiengründung beeinflusse das
Erwerbsverhalten von Männern dagegen
kaum. Ein Blick auf die Erwerbsmuster von
Paaren mit Kindern zeigt: Das Zuverdienermodell, bei dem der Mann Vollzeit und die
Frau Teilzeit arbeitet, ist mit 45 Prozent besonders beliebt. Lediglich bei einem Viertel
der Paare mit Kindern haben beide Partner
in etwa die gleiche Arbeitszeit und auch
eine Realisierung der gewünschten Arbeitszeiten würde an der Verteilung der partnerschaftlichen Erwerbszeiten nur wenig
ändern. Institutionelle Regelungen wie das
Ehegattensplitting und Minijobs können
eine Ausweitung der Arbeitszeit unattraktiv erscheinen lassen, da dies höhere Sozial- und Steuerabgaben nach sich ziehen
würde.
Zu einer ausgewogeneren Aufteilung der
Arbeitszeiten zwischen Männern und Frauen könnten passende Arbeitszeitmodelle
und finanzielle Anreize für eine partnerschaftliche Arbeitszeitverteilung beitragen,
so Susanne Wanger. Denn längerfristige Teilzeitphasen zögen Nachteile bei Einkommen,
Karriere und Alterssicherung nach sich.
CGM-BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG 2015
Vom 23.-24. Oktober 2015 in Rotenburg an der Fulda
Freuen Sie sich auf das Thema
„CGM: Moderner Dienstleister und Partner auf dem Weg ins digitale Zeitalter.“
Persönlich. Menschlich. Nah.
DGZ . 3/4 2015
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POLITIK . SOZIALES
PRIVATE BILDUNGSAUSGABEN FÜR KINDER
[ Einkommensschwache Familien sind stärker belastet ]
DIW-Studie verwendet umfassendes
Ausgabenkonzept: Neben Bildungsausgaben für Kita und Schule werden auch
Ausgaben für non-formale Bildungsangebote wie Freizeitaktivitäten erfasst –
Forscher empfehlen, Beiträge stärker an
das Einkommen zu koppeln.
Familien, die Geld für die Bildung ihrer Kinder ausgeben, sind umso stärker belastet,
je weniger Einkommen sie haben: Während
der entsprechende Anteil am monatlichen
Haushaltseinkommen im unteren Fünftel der
Einkommensskala bei rund vier Prozent liegt,
sinkt er auf gut drei Prozent bei den einkommensstärkeren Familien. Bezieht man auch
jene Familien ein, die keine Bildungsausgaben tätigen, entweder weil sie die Angebote
nicht nutzen oder von Beiträgen befreit sind,
nimmt der Anteil der Bildungsausgaben mit
dem Einkommen zu. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die auf Daten
des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) und
der Zusatzstichprobe Familien in Deutschland
(FiD) basiert. Den Berechnungen zufolge gibt
in Deutschland jede Familie mit Kindern unter
16 Jahren durchschnittlich – unter Einbezug
der 23 Prozent Familien, die nichts ausgeben
– etwa 93 Euro pro Monat für unterschiedliche Bildungsangebote wie eine Kindertagesstätte, Nachhilfeunterricht oder Freizeitaktivitäten wie Sport- und Musikunterricht
aus. Die Familien, die tatsächlich Ausgaben
tätigen, wenden monatlich rund 120 Euro
auf. „Familien tragen einen erheblichen Teil
der Bildungsausgaben. Dies gilt umso mehr,
wenn man den Bildungsbegriff weit fasst und
neben den Ausgaben für formale Bildungsangebote wie Kitas und kostenpflichtige
Schulen auch die Ausgaben für informelle
und non-formale Angebote wie Tagesmütter
oder Sportvereine und Musikunterricht einbezieht“, sagen die Studienautoren Carsten
Schröder, C. Katharina Spieß und Johanna
Storck. Um Bildungsungleichheiten zu reduzieren und individuelle Bildungspotentiale
besser auszuschöpfen, empfehlen die DIWForscher, Kita-Gebühren noch stärker vom
Familieneinkommen abhängig zu machen
und einkommensschwache Haushalte auch
bei den Beiträgen für andere kostenpflichtige
Bildungsangebote stärker zu entlasten.
Nur wenige einkommensschwache Familien
geben Geld für Freizeit und Nachhilfe ihrer
Kinder aus
Am meisten geben Familien mit einem Anteil
von 60 Prozent ihrer Bildungsausgaben für
Kindertageseinrichtungen aus. 27 Prozent
entfallen auf Freizeitaktivitäten und jeweils
sieben Prozent auf Ausgaben für einen kostenpflichtigen Schulbesuch beziehungsweise
informelle Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten wie Tagesmütter. Dass Familien
mit geringeren Einkommen, sofern sie tatsächlich Ausgaben tätigen, relativ höher belastet sind, gilt für nahezu alle betrachteten
Bildungsangebote, also neben den Ausgaben
für eine Kita auch für Freizeitaktivitäten und
Nachhilfeunterricht. Insbesondere für die beiden letztgenannten Ausgabenarten geben
ärmere Familien seltener Geld aus: Für Freizeitaktivitäten tätigen nur 30 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte überhaupt
Ausgaben, für Nachhilfeunterricht geben nur
sechs Prozent Geld aus. Investieren sie in diesen Bereichen Geld, sind sie mit Ausgabenanteilen von etwa 2,5 beziehungsweise fünf
Prozent im Vergleich zu den einkommensstärksten Haushalten (Ausgabenanteil je gut
ein Prozent) stärker belastet.
Während die Bildungsausgaben der einkommensschwachen Haushalte fast unabhängig
von der Anzahl der Kinder sind, steigen sie in
den einkommensstärkeren Haushalten deutlich mit der Kinderzahl. Zudem tätigen Familien deutlich größere Bildungsausgaben, wenn
mindestens ein Elternteil einen akademischen
Abschluss hat. „Im Hinblick auf ungleiche
Bildungschancen ist auch dieser Befund diskussionswürdig, weil Kinder, die aufgrund
der Bildung ihrer Eltern ohnehin schon bessere Chancen haben, zusätzlich noch von
höheren Bildungsausgaben profitieren“, so
Schröder, Spieß und Storck. „Um Bildungspotentiale besser nutzen zu können, wäre
es sozialpolitisch überlegenswert, dass man
ärmere Familien stärker entlastet, indem man
die Beiträge für kostenpflichtige Bildungsangebote stärker als bisher an das Einkommen
koppelt.“
Die Studie des DIW Berlin analysiert die privaten Ausgaben erstmals vor dem Hintergrund
eines breit gefassten Bildungsbegriffs, der
auch informelle und non-formale Angebote
einschließt. In der amtlichen Statistik werden
diese Ausgaben nicht einbezogen. Die DIWStudie berücksichtigt aus den SOEP- und
FiD-Datensätzen des Jahres 2012 alle Familienhaushalte, also alleinerziehende Mütter
oder Väter ebenso wie Paarhaushalte, in
denen mindestens ein Kind unter 16 Jahren
lebt. Dass die Studienergebnisse auch dann
erhalten bleiben, wenn andere potentielle
Einflussfaktoren wie die Anzahl und das Alter
der Kinder in einem Haushalt, der Wohnort
oder der Bildungsabschluss der Eltern berücksichtigt werden, haben die DIW-Forscher
anhand multivariabler Analysen überprüft.
FAMILIE UND KARRIERE
[ Ein Entweder-Oder ]
Frauen machen seltener Karriere als
Männer. Denn: Wer Karriere machen
will, muss viel Zeit investieren. Und das
geht häufig auf Kosten der Familie. Nur
eine Minderheit will überhaupt Karriere machen, zeigt eine neue Analyse des
Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
(IW).
Familie und Karriere lassen sich noch immer
06
DGZ . 5/6 2015
nur schwer miteinander vereinbaren. Denn
Führungsverantwortung heißt auch, für
Mitarbeiter und Kunden ständig erreichbar
zu sein – häufig sind dafür Überstunden
nötig. Der Konflikt zwischen Karriere und
Familie trifft insbesondere Beschäftigte zwischen 31 und 40 Jahren, Männer und Frauen gleichermaßen. Das ist offenbar auch
der Grund dafür, dass nur bei der Hälfte der
Männer und einem Drittel der Frauen die
Karriere hoch im Kurs steht, wie die aktuelle
IW-Auswertung der Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung
(BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt.
„Diejenigen, die Karriere machen wollen,
entscheiden sich gezielt dafür“, sagt Oliver
Stettes, Leiter des IW-Kompetenzfelds Arbeitsmarkt und Arbeitswelt. Karriereorientierte Beschäftigte seien – unabhängig vom
POLITIK . SOZIALES
Geschlecht – bereit, viel Zeit in ihren Aufstieg zu investieren und dafür auf Anderes
zu verzichten.
Wer hingegen auf Familie setze, so Stettes,
stecke dafür oftmals bei der Karriere zurück:
Gerade Frauen arbeiten auch heute noch
häufiger in Teilzeit und nehmen längere
Erwerbspausen für die Kindererziehung
in Kauf. Dadurch haben sie bei ähnlichen
Kompetenzen meist schlechtere Chancen
auf eine Beförderung als ihre männlichen
Mitbewerber.
Dennoch sind sie laut Analyse des IW genauso zufrieden mit ihrer Arbeit wie Männer und wie karriereorientierte Frauen.
Arbeitsmarktexperte Stettes: „In der Regel
suchen sich Beschäftigte ihren Job passend
zu ihren Lebensentwürfen aus.“
OECD-BERICHT PSYCHISCHE KRANKHEITEN
[ Schnelle und breitgefächerte Maßnahmen ]
Um Menschen mit psychischen Problemen in einen Job zu vermitteln
oder im Beruf zu halten, ist es wichtig,
dass Krankenkassen und Arbeitsämter früher als bisher reagieren, relevante Akteure wie Lehrer, Ärzte oder
Arbeitgeber einbeziehen und insgesamt stärker Hand in Hand arbeiten.
Zu diesem Schluss kommt der aktuelle OECD-Bericht „Fit Mind, Fit Job:
From Evidence to Practice in Mental
Health and Work”. Auf Basis von neun
Länderanalysen erläutert er, welche
politischen Weichen gestellt werden
müssen, damit die Kosten psychischer
Krankheiten für Individuen, Arbeitgeber und die Gesellschaft möglichst gering gehalten werden.
Zwar ist das Thema im öffentlichen Diskurs heute verbreiteter als noch vor einigen Jahren, dennoch kämpfen Betroffene
mit einem erheblichen Stigma. Die privaten
Folgen psychischer Erkrankungen sind aber
nicht nur wegen sozialer Ausgrenzung gravierend: Menschen mit leichten bis mittelstarken Störungen – etwa Angstzuständen
oder Depressionen – verlieren doppelt so
häufig ihren Job wie Gesunde. Bis zu 50
Prozent aller neuen Anträge auf Arbeitsunfähigkeit gehen inzwischen auf psychische
Probleme zurück. Das belastet nicht nur
die Patienten, deren Armutsrisiko dadurch
steigt, es ist auch ein Problem für die Wirtschaft. Schätzungen zufolge kosten psychische Erkrankungen Europa jährlich etwa
3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Einer der wichtigsten Faktoren im Kampf
gegen psychische Krankheiten ist die Zeit:
Je früher mit der Behandlung begonnen
wird, desto besser. In der Praxis allerdings
können in den untersuchten Ländern zwischen den ersten Anzeichen für mentale
Störungen und Therapiebeginn zehn Jahre
vergehen. Das ist beunruhigend, denn es
trifft nach Aussage des Berichts vor allem
junge Leute. Jede Maßnahme, die Schule
oder Arbeitgeber einleiten, ist erfolgver-
Bild: © Marco2811 - Fotolia.com
sprechender, als zu warten, bis die Betroffenen die Schule abbrechen oder aus
dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Zwar kann
Stress in Beruf und Ausbildung psychische
Probleme verstärken. Bleiben die Patienten
jedoch in Arbeit oder Schule, so kann das
mit der nötigen Unterstützung auch einen positiven Einfluss auf den Verlauf der
Krankheit haben.
Investitionen in Schulprogramme für psychische Gesundheit und in entsprechend
qualifizierte Fachkräfte sind nach Angaben
des Berichts wirkungsvoll. Als positives Beispiel nennen die Autoren unter anderem
das österreichische Jugendcoaching-Programm, das sich vor allem an Lernende der
9. Klasse richtet. In Absprache mit Eltern
und Lehrern vereinbaren die Coaches mit
ihren Schützlingen Ziele, deren Erreichung
sie dann schriftlich dokumentieren.
Ein weiterer Faktor, der die Effizienz der
Maßnahmen bei psychischen Problemen
beeinflusst, ist die häufig nur ungenügende Abstimmung zwischen den Bedürfnissen der Erkrankten und der Hilfe, die sie
erhalten. Noch immer werden politische
Maßnahmen zu häufig in abgeschlossenen
Einheiten definiert und umgesetzt, wahlweise von Gesundheits-, Beschäftigungsoder Bildungsdiensten. Würde stattdessen
ein verzahntes System geschaffen, könnten
mit den gleichen Ressourcen schnellere
und bessere Erfolge erzielt werden. Einige
Länder haben zaghafte Schritte in diese
Richtung unternommen, viele versäumen
es aber bisher, die Wirkung ihrer Reformen
zu dokumentieren und zu analysieren.
Einen erfolgversprechenden Ansatz sehen
die Studienautoren etwa im Schweizer Modell der „Interinstitutionellen Zusammenarbeit“ (IIZ). Diese Kooperation zwischen
verschiedenen Institutionen der Felder Beschäftigung, Versicherung und Gesundheit
soll dazu dienen, komplexe Fälle schneller
mit den für sie zuständigen Stellen in Kontakt zu bringen. Das Modell-Projekt krankt
aber noch an der Umsetzung: Häufig dauert es zu lange, bis Betroffene an ein IIZTeam verwiesen werden, und insgesamt
sind die Fallzahlen zu klein, um spürbare
Arbeitsmarkteffekte oder Kostenersparnisse hervorzurufen.
Richtlinien und Verordnungen müssen laut
Bericht aber auch in den anderen betrachteten Ländern konsequenter umgesetzt
werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Schaffung systematischer Monitoring-Instrumente und die Bereitschaft,
unzureichende Umsetzungen zu sanktionieren.
DGZ . 5/6 2015
07
POLITIK . SOZIALES
GALLUP VERÖFFENTLICHT ENGAGEMENT INDEX 2014
[ Kostenfaktor schlechte Führung ]
Die gute Nachricht vorab: Der Anteil
deutscher Arbeitnehmer, die emotional
nicht an ihren Arbeitgeber gebunden
sind, ist zum zweiten Mal in Folge gesunken. Der positive Trend scheint sich
zu verfestigen: Aktuell zählen 15 Prozent
der Beschäftigten zu den Mitarbeitern,
die bereits innerlich gekündigt haben.
Allerdings verharrt der Anteil der emotional hoch gebundenen Arbeitnehmer
– die Leistungsträger in den Unternehmen – auf unverändert niedrigem Niveau
von 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel der
Beschäftigten (70 Prozent) zählen zu den
gering gebundenen Mitarbeitern und
machen Dienst nach Vorschrift. Die hohe
Zahl von Inneren Kündigern kostet die
deutsche Wirtschaft jährlich zwischen 73
und 95 Mrd. Euro. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Gallup Engagement
Index. Da die emotionale Mitarbeiterbindung unmittelbar von dem Führungsverhalten des direkten Vorgesetzten beeinflusst wird, liegt der diesjährige Fokus
auf den Führungskräften.
„Wir haben uns in diesem Jahr unter anderem intensiv mit der Frage beschäftigt: Wie
sieht der typische Vorgesetzte aus?“, erklärt
Marco Nink, Senior Practice Consultant bei
Gallup. Das Ergebnis: Die durchschnittliche
Führungskraft ist 45,8 Jahre alt, männlich
(75 Prozent), arbeitet Vollzeit (87 Prozent),
verfügt als formale Bildung mindestens über
einen Realschulabschluss (88 Prozent) und
hat im Schnitt 9,7 Jahre Führungserfahrung.
Die Mehrheit (52 Prozent) der Vorgesetzten führt weniger als zehn Mitarbeiter. Die
durchschnittliche Wochenarbeitszeit von
Führungskräften liegt bei 43,3 Stunden pro
Woche.
Fachkompetenz und Erfahrung sind die häufigsten Gründe für Beförderungen in Führungspositionen: Rund die Hälfte (51 Prozent)
der Führungskräfte sind in ihre derzeitige
Position gekommen, weil sie viele Erfahrungen in ihrem Arbeitsgebiet gesammelt haben und längere Zeit im Unternehmen tätig
sind. 47 Prozent der Führungskräfte wurden
befördert, da sie in ihrer vorherigen Position
ohne Führungsverantwortung erfolgreich
waren. Marco Nink betrachtet diese Praxis
der Führungskräfteauswahl in deutschen
Unternehmen als problematisch: „Verschiedene Gallup-Studien haben ergeben, dass
nur ein geringer Teil der Menschen für eine
8
DGZ . 5/6 2015
Führungsposition geeignet ist. Erfahrungen
und fachliche Kompetenzen sind zwar von
Vorteil für eine Position als Führungskraft,
dennoch ersetzen sie nicht das nötige Talent.“
Die drei Z für hervorragende Führung
Davon abgesehen gibt es Anhaltspunkte,
wie Unternehmen Führungskräfte weiterentwickeln können, betont Marco Nink:
„Die drei Z für hervorragende Führung sind
Zugänglichkeit, Zuständigkeit und Zielorientierung und damit verbundene Verhaltensweisen, die über die zentralen Bedürfnisse
am Arbeitsplatz – etwa konstruktives Feedback, Lob und Anerkennung für gute Arbeit
oder die Einbindung von Mitarbeitern in
Entscheidungen – hinausgehen.“ Zugänglichkeit meint, inwieweit der Vorgesetzte
für die Mitarbeiter ansprechbar ist – auch
bei Themen, die nicht die eigentliche Arbeit
betreffen. Von den Befragten, die vollständig der Aussage „Ich habe das Gefühl, dass
ich mich immer an meinen Vorgesetzten
wenden kann, egal welche Frage ich habe.“
zustimmen, sind 31 Prozent emotional hoch
an ihren Arbeitgeber gebunden. Von den
Beschäftigten, die dieser Aussage widersprechen, sind nur zwei Prozent emotional
hoch gebunden. Arbeitnehmer, die mit ihrem Vorgesetzten auch über Dinge sprechen
können, die nichts mit der Arbeit zu tun
haben, sind zu 25 Prozent hoch emotional
an das Unternehmen gebunden. Von den
Befragten, die diese Aussage verneinen, sind
nur vier Prozent emotional hoch gebunden.
„Zuständigkeit steht dafür, dass Führungskräfte wissen, an welchen Aufgaben und
Projekten ihre Mitarbeiter gerade arbeiten,
wie sie ihre Mitarbeiter für deren Leistung
verantwortlich halten und kommunizieren“,
erklärt Marco Nink. Von den Befragten
beispielsweise, die vollständig zustimmen,
dass ihr Vorgesetzter ihre Aufgaben und
Projekte kennt, haben 23 Prozent eine hohe
emotionale Bindung, aber nur fünf Prozent
derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist.
Und von Befragten, die regelmäßige Besprechungen im Team haben, sind 20 Prozent
emotional hoch gebunden. Aber nur elf Prozent der Mitarbeiter, bei denen keine regelmäßigen Meetings stattfinden, zählen zur
Gruppe der emotional Hochgebundenen.
Zielorientierte Führungskräfte unterstützen
ihre Teammitglieder dabei, Prioritäten bei der
Arbeit und den Leistungszielen festzulegen.
„Sie konzentrieren sich auf die Stärken der
Mitarbeiter, anstatt auf deren Schwächen“,
sagt Marco Nink. Von den Befragten mit
Vorgesetzten, die den Fokus auf ihre Stärken
legen, weisen 36 Prozent eine hohe Bindung
auf. Von den Mitarbeitern, bei denen diese
Aussage nicht zutrifft, sind nur zwei Prozent
emotional hoch gebunden. Nur 33 Prozent
der in Bezug auf ihr Führungsverhalten befragten Führungskräfte stimmen der Aussage zu: „Ich lege meinen Schwerpunkt eher
auf die Entwicklung der Stärken oder positiven Eigenschaften meiner Mitarbeiter, weil
das die Bereiche sind, in denen sie am besten
sind.“ Marco Nink erklärt: „Das bedeutet allerdings nicht, Schwächen zu ignorieren. Nur
Mitarbeiter, die ihre „Defizite“ kennen, können diese zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit Kollegen ausgleichen. In keinem Fall
jedoch ist es zielführend, zu viel Energie, Zeit
und finanzielle Mittel in die Behebung von
Schwächen zu investieren – und darauf zu
verwenden, dass der Mitarbeiter höchstens
ein mittelmäßiges Niveau erreicht.“
Folgen von Führungsfehlern für Unternehmen und Mitarbeiter
„Wenn das Führungsverhalten nicht stimmt
und die Situation am Arbeitsplatz schlecht
ist, leiden letztlich die Mitarbeiter psychisch
und physisch darunter“, ergänzt Marco
Nink. „Dies kann auch gravierende Auswirkungen auf das private Umfeld haben. Niemand gibt Stress am Werktor oder am Empfang ab, wenn er nach Hause geht, sondern
nimmt ihn mit.“ So empfinden Beschäftigte
ohne emotionale Bindung zu ihrem Arbeitgeber eher das Gefühl ausgebrannt zu sein
(60 Prozent, emotional hoch gebundene
Mitarbeiter: 21 Prozent) und lassen ihren
Arbeitsstress eher an Freunden und Familie
aus (41 Prozent, emotional hoch gebundene
Mitarbeiter: neun Prozent). Auch haben Sie
weniger Spaß bei der Arbeit (fünf Prozent,
emotional hoch gebundene Mitarbeiter: 83
Prozent).
Ein Viertel der befragten Arbeitnehmer hat
schon einmal seine Arbeitsstelle wegen eines Vorgesetzten gekündigt, um das eigene
Wohlbefinden zu verbessern. 19 Prozent
der Mitarbeiter ohne emotionale Bindung
sind aktiv auf der Suche nach einem neuen
Arbeitsplatz. Weitere 23 Prozent schauen
sich um, suchen aber nicht aktiv. Unter den
emotional hoch gebundenen Mitarbeitern
POLITIK . SOZIALES . GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
ist hingegen nur ein Prozent der Mitarbeiter aktiv auf Arbeitsplatzsuche und sechs
Prozent schauen sich um. Marco Nink: „Die
nicht vorhandene emotionale Bindung von
Mitarbeitern ist aufgrund der Fluktuationsneigung gerade vor dem Hintergrund des
Fachkräftemangels für Unternehmen ein
Problem. Darüber hinaus weisen emotional
nicht gebundene Mitarbeiter im Schnitt fünf
Tage mehr Fehlzeiten auf als ihre emotional
hoch gebundenen Kollegen. Nink: „Jeder
Fehltag kostet ein Unternehmen im Schnitt
252 Euro. Aus dem Mehr an Fehlzeit aufgrund fehlender oder nur geringer emotionaler Mitarbeiterbindung entstehen einem
Unternehmen mit 2.000 Mitarbeitern Kos-
ten in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro.“
„Führung ist ein Hebel für den Erfolg von
Unternehmen“, fasst Marco Nink die Ergebnisse zusammen. „Gute Führung steigert
die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen – schlechte Führung hingegen ist ein
kritischer Kostenfaktor.“
CESI: INTERNATIONALER FRAUENTAG
[ Gewalt gegen Frauen verhindern ]
Die Vorsitzende des
CESI-Frauenrechtsausschusses FEMM Kirsten Lühmann erklärt
anlässlich des Internationalen Frauentags:
„Der Internationale Frauentag ist auch in
Europa keine Alibiveranstaltung für politisch Überkorrekte. Vielmehr gibt es nach
wie vor ernstzunehmende Probleme: Frauen
verdienen im Schnitt immer noch über 16
Prozent weniger als Männer, Frauen in den
Führungsetagen von großen Unternehmen
sind nach wie vor meist eine Minderheit oder
gar nicht zu finden. Auch im Privatleben sind
Frauen meist durch deutlich mehr Aufgaben
gefordert als ihre männlichen Partner.
Die neue Kommission will neben den genannten Themen vor allem verstärkt gegen Gewalt gegen Frauen und sogenannte „harmful practices“ – schädliche „traditionelle“
Praktiken wie zum Beispiel Genitalverstümmelungen, Zwangsheirat und Ehrenmorde
– vorgehen. CESI unterstützt die Kommis-
sion in diesem Vorhaben und ruft auch die
Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, was darüber
hinaus zum Schutz von Frauen unternommen
werden kann.
Eine Studie der Europäischen Grundrechteagentur von 2014 hat ein ernüchterndes Ergebnis für die Situation von Frauen in den 28
EU-Mitgliedstaaten ergeben. Eine von drei
Frauen hat demnach seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt
erfahren, 20 Prozent wurden gestalkt und
die Hälfte aller Frauen war mit einer oder
mehreren Formen der sexuellen Belästigung
konfrontiert. Das sind absolut inakzeptable
Zustände, die nicht einfach hingenommen
werden dürfen.
In diesem Zusammenhang ist es ein gutes Zeichen, dass es offensichtlich konkrete Überlegungen in der Europäischen Kommission für
einen Beitritt der Europäischen Union zur
Istanbul Konvention („Übereinkommen des
Europarats zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) gibt. Das Abkommen wurde zudem
noch nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und erst in einem Drittel der Staaten ratifiziert. Das muss sich dringend ändern.
EU-Gleichstellungskommissarin Vĕra Jourová
bereitet eine neue Gleichstellungsstrategie
bis zum Ende dieses Jahres vor. Die CESI wird
zu den wichtigen frauenpolitischen Themen
gegenüber der EU-Kommission Stellung nehmen und sich weiterhin durch eigene Aktionen und Vorschläge für eine weitere Gleichstellung einsetzen.“
„Make it happen“, also etwa „Lass es geschehen“, lautet das Motto der Vereinten
Nationen zum diesjährigen Internationalen
Frauentag. Seit über 100 Jahren wird dieser
Tag mittlerweile begangen, seit 1977 rufen
die Vereinten Nationen weltweit zu Veranstaltungen am 8. März auf. Auch dieses Jahr
setzten sich viele tausend Menschen weltweit in Aktionen und Kundgebungen für
gleiche Rechte und Chancen für Frauen ein.
In Deutschland lautet das Motto, wie schon
in den Vorjahren, „Heute für Morgen ein Zeichen setzen!“
CGB-NRW
[ Meinungsaustausch mit Minister Guntram Schneider ]
Der CGB-Landesvorsitzende von NRW Ulrich Bösl traf sich mit
dem Minister für Arbeit, Soziales und Integration Guntram Schneider zu einem
Meinungsaustausch.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen
erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn
und das geplante Gesetz zur Tarifeinheit.
Bei dieser Gelegenheit machte Bösl die
ablehnende Haltung des CGB deutlich.
Bösl betonte, dass nicht die wenigen
Streiks in Deutschland ein Problem seien,
sondern Unternehmen, die in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifverträge seien,
oder Unternehmen wie die Deutsche Post,
die mit neuen Gesellschaftsmodellen ihren eigenen Haustarifvertrag unterlaufen.
Der Minister betonte die Bedeutung der
Tarifverträge und sprach die Hoffnung
aus, dass es wieder zu mehr Abschlüssen
komme.
DGZ . 5/6 2015
9
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
SEMINARANGEBOT
Fachseminar: Christliche Gewerkschaftsbewegung und christliches Menschenbild
Seminar-Nr.: 15.6.949.0 SO
Termin: 07./08. August 2015
Ort: Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK)
Veranstalter: Stiftung Christlich-Soziale Politik e.V.
Leitung: Karsten Matthis (Geschäftsführer der Stiftung CSP) und Ulrich Bösl (Vorsitzender
christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT)
Verantwortlich im AZK: Karsten Matthis
Neben dem Phänomen der „schönen neuen Arbeitswelt“ fragt das Fachseminar nach den
Grundlagen und der Geschichte der christlichen Arbeitnehmerbewegung und christlichen
Gewerkschaften seit dem Kaiserreich bis heute.
Weitere Informationen unter: www.azk.de
Anmeldung unter: [email protected]
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG BAYERN
[ Hans Schalk als Landesvorsitzender bestätigt ]
Auf dem Landesgewerkschaftstag
der
Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in Dasing im Wittelsbacher Land wurde der Vorsitzende
Hans Schalk am 21.03.2015 im Amt bestätigt. Er rief die Mitglieder dazu auf,
ihre gute Arbeit offensiv nach außen
zu vertreten. Der Bundesvorsitzende
Adalbert Ewen bestärkte ihn: „Ihr habt
im Tarifbereich und in den Betrieben
in den vergangenen vier Jahren große
Erfolge erzielt.“ Dabei gab Bundesvorsitzender Adalbert Ewen bekannt, sich
um weitere vier Jahre für das Amt des
Bundesvorsitzenden zu bewerben.
Der Festredner Manfred Weber, MdEP
(CSU), Fraktionsvorsitzender der EVP im
europäischen Parlament, bat die CGM um
Unterstützung, unter anderem bei Sonntagsschutz. „Europa wird von vielen als
Europa des Marktes und des Geldes wahrgenommen. Aber wir haben noch kein soziales Europa.“ Ihm sei klar, sagte Weber,
dass das Gesetz zur Tarifeinheit der CGM
viel näher sei, es gefährdet den Fortbestand
vieler Gewerkschaften. „Aber die CGM ist
auch in Europa gefordert.“ Weber betonte
zudem, dass es kein „europäisches“ Arbeitslosengeld mit der EVP-Fraktion geben
wird. Weber und auch der Landtagsabgeordnete Joachim Unterländer (CSU), Vorsitzender der CSA, forderten die CGM zur
verstärkten Zusammenarbeit auf.
Hans Schalk, Betriebsrat bei Audi Ingol-
10
DGZ . 5/6 2015
Bild 1: Gratulation zur Wiederwahl: Hans Schalk (2. von links), der Vorsitzende der CGM in Bayern,
mit dem Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen (l.), Manfred Weber MdeP (r.)
Bild 2: Teilnehmer des Landesgewerkschaftstags Bayern
stadt, hatte den Landesvorsitz vor zwei
Jahren übernommen, als der damalige Vorsitzende überraschend das Amt niederlegte. Jetzt bestätigten ihn die Delegierten für
weitere vier Jahre im Amt. In seiner Rede
machte Schalk deutlich, dass Bayern eins
ist, da man sich einig sei. Dies resultiere
daraus, dass man sich mittlerweile intensiv
austausche. „Ruft mich an, wenn was ist,
dann regeln wir das“, sagte er und zitierte den Leitspruch der CGM: „Persönlich.
Menschlich. Nah.“
Die CGM ist laut Schalk für die nächsten
Jahre gut aufgestellt. Die Geschäftsstellen
in Augsburg, Regensburg und Schweinfurt
sind personell gut besetzt. Schalk kündigte
an, dass auch eine Gewerkschaft wie die
CGM überprüfen müsse, welche Leistungen für die Mitglieder sinnvoll sind und wo
sie in Zukunft die inhaltlichen Schwerpunkte setzen will.
Der Bundesvorsitzende Adalbert Ewen unterstrich Schalks Aussage mit dem Ausblick
auf den Bundesgewerkschaftstag der CGM
im Herbst, auf dem es um die zunehmende Digitalisierung und Industrie 4.0 gehen
wird. Unter den Gästen waren auch Eva
Weber, zweite Bürgermeisterin der Stadt
Augsburg, Manfred Losinger, stellv. Landrat des Landkreises Aichach-Friedberg und
Erich Schulz, der stellv. Landesinnungsmeister des Fachverbandes Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik Bayern sowie Markus
Malm, der stellv. Bundesvorsitzende der
CGM.
Der neue Landesvorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden Hans Schalk
(Audi Ingolstadt), den Stellvertretern Josef
Kölbl (BMW Dingolfing) und Reinhard Münich (SKF Schweinfurt), Schriftführer Rudolf
Heil (Audi Ingolstadt) und Kassier Konrad
Erhardsberger (BMW Dingolfing).
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG DER CGM IN BADEN-WÜRTTEMBERG
[ Markus Malm bleibt Landesvorsitzender ]
Markus Malm bleibt
für weitere vier Jahre
Landesvorsitzender
der Christlichen Gewerkschaft Metall
(CGM) in Baden-Württemberg. Beim
Landesgewerkschaftstag im Kongresszentrum Harmonie in Heilbronn
wurde er am 14.03.2015 im Amt bestätigt. Guido Wolf, Vorsitzender der
CDU im Landtag und Spitzenkandidat
für die Landtagswahl 2016, betonte
die Gemeinsamkeiten mit der CGM:
„Wir haben eine Vertrauensbasis, auch
wenn wir nicht immer einer Meinung
sind.“
Markus Malm sagte in seiner Bewerbungsrede, dass die CGM am Scheideweg stehe.
Sie habe lange Jahre im Schatten anderer
Gewerkschaften gut gelebt. Das reiche heute nicht mehr. Daher werden die Leistungen
der CGM auf seine Initiative hin gerade auf
den Prüfstand gestellt und überlegt, welche
noch sinnvoll und wo Lücken sind.
Malm stellte in Aussicht, dass die Arbeit in
den Betrieben mit Blick auf die Betriebsratswahl 2018 schon jetzt forciert werden soll.
Beispielhaft nannte er ZF Friedrichshafen,
Daimler in Untertürkheim und in Stuttgart.
Breiten Raum nahmen neben den Regula-
Der neue CGM-Landesvorstand in Baden-Würt-
CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf und Markus
temberg
Malm; Quelle: Heilbronner Stimme
rien des Landesgewerkschaftstags aktuelle Themen ein. So betonte der Gastredner
Wolf die Schwierigkeiten, die die CDU mit
dem Mindestlohn habe – ein Thema, das
weitere Redner aufgriffen.
betonte, dass er als Richter unpolitisch sei,
warnte aber davor, dass kleine Gewerkschaften lahmgelegt würden, bis das Bundesverfassungsgericht in fünf oder sechs Jahren
entscheide. „Sie haben eine große Aufgabe.“
Er erwähnte Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort steht wörtlich: „Das Recht, zur
Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu
bilden, ist für jedermann und für alle Berufe
gewährleistet.“
Karin Möhle, stellvertretende Landesvorsitzende der CDA, verteidigte den Mindestlohn. Er sei kein Bürokratiemonster. Malm
sagte, die CGM habe sich noch vor dem
Beschluss der Politik zur Einführung des
Mindestlohns schon 2012 verpflichtet, keine
Tarifverträge unterhalb eines Stundenlohns
von 8,50 Euro abzuschließen.
Der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen
bezog Position unter anderem gegen das
geplante Tarifeinheitsgesetz und erhielt Rückendeckung von Dr. Carsten Witt, dem Direktor des Arbeitsgerichts Heilbronn. Witt
Das Ergebnis der Wahl: Landesvorsitzender
Markus Malm, Stellvertreter wieder Franz
Benz (MTU Friedrichshafen GmbH) und Marinko Skara (Daimler AG, Mercedes-BenzWerk Sindelfingen), neue Schriftführerin
Ulrike Remann (Weiterbildung zur Kauffrau
für Büromanagement) und Kassier Diana Lohmann (Robert Bosch GmbH, Reutlingen).
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG SAARLAND
[ Thomas Grohs neuer Landesvorsitzender der CGM-Saar ]
Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Saarland hat am 7.
März 2015 auf ihrem 20. ordentlichen
Landesgewerkschaftstag in Kirkel den
Betriebsrat Thomas Grohs mit 96 %
der Stimmen zum neuen Landesvorsitzenden gewählt.
Der neue CGM-Landesvorstand im Saarland
Der bisherige Vorsitzende Barthélémy Lemal kandidierte nicht mehr.
Zu Stellvertretern wurden Isabella Gasper
und Oswin Schneider gewählt. Als Schriftführer wurde Markus Dittlinger ernannt.
Der Vorstand wird durch die Beisitzer
Fernand Alsfasser, Johan Böttcher, Francis
Dran, Siegfried Eiden, Walter Felten, Tho-
mas Freytag, Bernd Hoffmann, Manfred
Kloos, Thomas Koch, Gerhard Köhl, Sven
Meiser, Giovanni Nicastro, Rainer Ries, Michael Rudolphi, Thomas Schneider, Norbert
Schrenk und Gerhard Weber komplettiert.
Nach den Grußworten der Gäste freuten
sich die Delegierten, den CGM Bundes-
vorsitzenden Adalbert Ewen auf ihrem
Landesgewerkschaftstag begrüßen zu
können. In seiner Rede erläuterte Adalbert
Ewen die neueste Entwicklung der CGM
auf Bundesebene und stellte seine Vorstellungen für die Zukunft dar. Im Anschluss
daran wurde intensiv über die Zukunft der
CGM debattiert.
DGZ . 5/6 2015
11
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG NRW
[ Bernhard Cwiklinski im Amt bestätigt ]
Am 28. Februar 2015
fand der 13. ordentliche Landesgewerkschaftstag der Christlichen Gewerkschaft Metall NRW im Rhein-Ruhr Hotel
statt.
Bernhard Cwiklinski begrüßte in der noch
größten Kohlestadt Europas, neben den
vielen Vertretern der Schwestergewerkschaften, auch den Bundesvorsitzenden der
CGM Adalbert Ewen, der auch Festredner
war, seinen Stellvertreter Markus Malm, den
Bundesgeschäftsführer Martin Gerhardt
sowie das Projektteam der CGM.
Das Motto des LGT lautete: „Gewerkschaftsrecht ist Menschenrecht“.
Die Wahl dieses Mottos wurde bewusst im
Hinblick auf das von der Bundesregierung
geplante Gesetz zur Tarifeinheit gewählt.
In dem Grußwort des CGB-Landesvorsitzenden von NRW Ulrich Bösl, das von dem
CGPT-Landesvorsitzenden von NRW verlesen wurde, sowie in der Festrede von
Adalbert Ewen gingen beide eindringlich
darauf ein. Beide vertraten sie die Meinung,
diese Gesetzgebung sei ein Eingriff in die
Tarifautonomie und ein Verstoß gegen den
Artikel 9 des Grundgesetzes, Eingriff in die
Koalitionsfreiheit.
In seiner Rede forderte Ewen den Gesetzgeber auf, dieses Gesetz nicht zu verabschieden, da sonst kleinere Gewerkschaften
keinen Einfluss mehr hätten und nur noch
der große DGB Tarife abschließen kann. Ist
dies im Sinne der Gründer der BRD, die ausdrücklich im Artikel 9 des Grundgesetzes die
Koalitionsfreiheit niedergeschrieben haben?
Die Forderungen der CGM, dieses Gesetz
darf nicht verabschiedet werden, wurde am
Ende mit viel Applaus begleitet. Danach gab
der Landesvorsitzende den Geschäftsbericht
und der Kassenprüfer den Kassenbericht für
die vergangenen vier Jahre. Es gab keine
Beanstandungen. Nach der Entlastung des
Landesvorstandes folgte die Neuwahl, die
von dem Kollegen Horst Liebendahl geleitet
wurde.
Landesvorsitzender mit einer Stimmzahl von
97,5 Prozent wurde Bernhard Cwiklinski.
Seine Stellvertreter wurden Michael Bienek (Bezirk Westfalen) und Detlef Steinfeld
(Bezirk Ruhr). Zum Schriftführer wurde der
Kollege Peter Schloder wiedergewählt. Beisitzer: Nevzat Bagli, Heike de Vries, HansJoachim Franke, Johannes Hupp, Georg Kik,
Rudolf Knaup, Robert Konietzko, Horst Liebendahl, Dieter Neul, Michael Seiffert, Peter
Teutenberg, Georg Wösthoff, Hans-Jürgen
Wolter, Michael Wackerbauer, Kassenprüfer: Peter Riemer, Georg Matzioschek.
CGM-NRW
[ Aufsichtsratswahlerfolg bei Benteler ]
Die Gewerkschaftsliste der CGM hat bei
der Aufsichtsratswahl
der Firma Benteler Automobiltechnik
GmbH in Paderborn einen Sitz im Aufsichtsrat geholt.
787 Stimmen sind 44 Prozent und haben
gereicht.
Der Kollege Michael Bienek wird die CGM
12
DGZ . 5/6 2015
in den nächsten fünf Jahren als Aufsichtsratsmitglied bei Benteler Deutschland vertreten. Ein schöner Erfolg für die CGM. Die
geleistete Arbeit der Kollegen bei Benteler
ist somit gewürdigt worden.
Dem Kollegen Bienek gratulieren wir ganz
herzlich und wünschen ihm viel Erfolg in seinem neuen Amt.
B. Cwiklinski
Nach Abhandlung der Anträge bedankte
sich B. Cwiklinski bei den drei Damen Michaela Lehnert, Annette Nowack und Heike
de Vries, die bei der Vorbereitung des LGT
geholfen haben, jeweils mit einem bunten
Blumenstrauß.
Der Kollege Michael Seiffert vom Bezirk Mittelrhein wurde für seinen unermüdlichen
Einsatz und sein Engagement für die Christliche Gewerkschaft Metall mit der FranzWieber-Medaille ausgezeichnet.
Das Projektteam stellte anschließend ein
Modell für eine Neuausrichtung der CGM
nach dem Bundesgewerkschaftstag vor.
In seinem Schlusswort dankte der neu gewählte Landesvorsitzende allen Anwesenden für einen reibungslosen Landesgewerkschaftstag, die rege Diskussion, und mahnte
alle Anwesenden getreu unserem Motto,
„Persönlich. Menschlich. Nah.“ miteinander
zu arbeiten. Denn miteinander sind wir eine
Macht, so können wir etwas bewegen und
erreichen für die CGM.
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
BEZIRKSTAG NIEDERBAYERN: FRANZ KAPFHAMMER EHRENVORSITZENDER DER CGM IN NIEDERBAYERN
[ Josef Kölbl neuer Vorsitzender ]
Franz Kapfhammer
musste aus gesundheitlichen Gründen
den Vorsitz der CGM in Niederbayern
aufgeben – doch er bleibt der Christlichen Gewerkschaft Metall erhalten:
Die Mitglieder wählten ihn in Vilshofen
zum Ehrenvorsitzenden.
Neuer Bezirksvorsitzender ist Josef Kölbl,
auch bei BMW als freigestellter Betriebsrat
Kapfhammers Nachfolger.
Der neue Vorstand und die Gäste der CGM-Niederbayern
Über 20 Jahre war Franz Kapfhammer Betriebsrat bei BMW in Dingolfing, davon 17
Jahre freigestellt. Er ist seit über 25 Jahren
Mitglied der CGM. Und er bleibt der CGM
als Ehrenvorsitzender auch in Zukunft treu:
Soweit es sein Gesundheitszustand zulässt,
wird er an Bezirksvorstandssitzungen teilnehmen.
„Franz, du warst und bist das Herz der Betriebsgruppe BMW Dingolfing und des Bezirksverbands“, sagte Josef Kölbl. „Du hinterlässt große Fußstapfen.“
Franz Kapfhammer bedauerte seinen Abschied: „Ich kann zwar nicht mehr ganz so,
v.l.n.r.: Landesvorsitzender Hans Schalk, Josef Huber (stellvertretender Vorsitzender in Niederbayern), Josef Kroiß, Bernhard Straßl, Geschäftsführerin Martina Dräxlmaier, Werner Winetsdorfer,
Stellvertreter Sebastian Beutlhauser, Rudolf Wölfl, Udo Diermeier, Ehrenvorsitzender Franz Kapfhammer, Vorsitzender Josef Kölbl, Konrad Erhardsberger und Claus Wunderlich.
wie ich will. Aber wenn ihr mich braucht,
bin ich mit Rat und Tat da.“ Er sieht den Bezirk in guten Händen: „Der Bezirksvorstand
und die Betriebsgruppe sind mit erfahrenen
sowie neuen, engagierten Leuten bestens
aufgestellt.“
Franz Kapfhammer führte viele Jahre die
größte Betriebsgruppe im Landesverband
Bayern an und war auch lange im Landesvorstand tätig. Dafür dankte ihm der Lan-
desvorsitzende Hans Schalk ausdrücklich.
Der neue Vorstand (alle BMW Dingolfing):
Vorsitzender Josef Kölbl , Stellvertreter Josef
Huber und Sebastian Beutlhauser, Schriftführer Werner Winetsdorfer, Kassier Konrad
Erhardsberger.
VK-Sprecher bei BMW ist Konrad Erhardsberger, Betriebsgruppenvorsitzender Josef
Huber.
BEZIRKSTAG MITTELFRANKEN: DANK AN GESCHÄFTSFÜHRER GRIMMINGER/NEUES TEAM BEI SIEMENS
[ Christoph Blümlein zum Vorsitzenden gewählt ]
Auf Wiedersehen
und ein herzliches
Willkommen bei der
CGM, der Christlichen Gewerkschaft
Metall, in Mittelfranken: Die Mitglieder verabschiedeten den langjährigen Geschäftsführer Hartmut Grimminger in den Ruhestand. Nach den
guten Ergebnissen bei der Betriebsratswahl ist die CGM jetzt auch bei
Siemens in Erlangen und Nürnberg
gut aufgestellt: „Wir freuen uns auf
die Zusammenarbeit“, sagte der Vorsitzende Christoph Blümlein bei der
Bezirksversammlung.
Bild 1: Der neue Vorstand der CGM-Mittelfranken
v.l.n.r.: Michael Berger (Stellvertreter, ehemals Kassier, Robert Bosch Ansbach), Werner Limbacher
(neu gewählter Beisitzer, Robert Bosch Ansbach), Marion Hohlheimer (Kassier, ehemals Stellvertreter, Robert Bosch Ansbach), Peter Kolmann (neu gewählter Beisitzer, Robert Bosch Ansbach), Chris-
Turnusmäßig wurde der Vorstand neu gewählt. Vorsitzender ist Christoph Blümlein,
seine Stellvertreter sind Gerhard Herzog
und Michael Berger, Schriftführer ist Josef
Engelhardt, Kassier Marion Hohlheimer.
toph Blümlein (wiedergewählter Vorsitzender, Robert Bosch Ansbach), Gerhard Herzog (wiedergewählter Stellvertreter, Robert Bosch Ansbach), Udo Hertlein (wiedergewählter Beisitzer, Sanitär
Schmidt Wassertrüdingen), Günter Heilmann (neu gewählter Ersatzstellvertreter, Siemens Fürth)
Bild 2: Gerhard Herzog (l.) und Christoph Blümlein (r.) danken Hartmut Grimminger
DGZ . 5/6 2015
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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
BEZIRKSVORSTAND NEU GEWÄHLT/MARKUS CIESLIK ÜBERNIMMT DEN VORSITZ
[ Generationswechsel bei der CGM in der Oberpfalz ]
Neue Gesichter im
Bezirksvorstand der
CGM Oberpfalz: Da
fast alle Mitglieder aus Altersgründen
oder aus persönlichen Gründen nicht
mehr antraten, wählten die Mitglieder
jetzt auf dem Bezirkstag in Irl einen
neuen Vorstand. Vorsitzender wurde
Markus Cieslik (BMW Regensburg), der
krank war und deswegen an der Sitzung nicht teilnehmen konnte.
Bruno Gruschka (Betriebsrat bei BMW in
Regensburg) und Josef Amann (Betriebsrat
bei Siemens Amberg) wurden zu gleichberechtigten Stellvertretern Ciesliks gewählt.
Gruschka dankte dem bisherigen Vorsitzenden Alfred Schaller für seine achtjährige
engagierte Arbeit: „Du warst immer zur
Stelle, wenn dich die Kollegen brauchten.“
Josef Amann sieht die CGM für die Zukunft
gut aufgestellt: „Wir haben mit den Betriebsgruppen Siemens Amberg und BMW
Regensburg eine schlagkräftige Mann-
Der neue Bezirksvorstand Oberpfalz (von links): Adam Kowolik, Lucjan Pscholka, Bruno Gruschka,
Thomas Basantny, Norbert Firla, Darius Kujatz, Angelika Wein, Geschäftsführerin Martina Dräxlmaier, Josef Amann, Irmgard Bayer, Maria Betzer und Anneliese Freitag
schaft.“ Gerade bei Siemens Amberg war
die CGM bei den Betriebsratswahlen sehr
erfolgreich, sie stellt dort sechs Betriebsräte.
Die weiteren Mitglieder des Vorstands:
Schriftführer Maria Betzer (CGM Regensburg), Kassier Darius Kujatz (BMW Regensburg, Adolf Bohrer (Rentner) verabschiedete sich nach 42 Jahren als Mitglied der
Vorstandschaft, er bleibt dem Vorstand
aber als Kassenprüfer erhalten.
BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG MIT NEUWAHLEN BEI DER KRAFTFAHRERGEWERKSCHAFT (KFG)
[ Willy Schnieders aus Niedersachsen wiedergewählt ]
Beim
Bundesgewerkschaftstag mit Neuwahlen
der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) im Christlichen Gewerkschaftsbund
Deutschlands (CGB) im
niedersächsischen Cloppenburg am
07.02.2015 hat Bundesvorsitzer Willy
Schnieders aus Emstek wieder das volle Vertrauen der Delegierten aus ganz
Deutschland erhalten. Außerdem haben
sich die Vertreter der KFG gegen jede Erhöhung des Rentenbeginns ausgesprochen. Auch die Satzung wurde aktualisiert und ab Juli werden die Beiträge
erhöht, um weiter eine qualitativ hohe
Rechtsvertretung zu garantieren.
Gewählt wurden auch wieder die Stellvertreter Franz Xaver Winklhofer aus Bayern und
Wolfgang Schiele aus Rheinland-Pfalz. Neu als
Stellvertreter wurde gewählt Ralf Vüllings aus
Nordrhein-Westfalen. Schatzmeister bleibt
Klemens Lanfermann aus Cloppenburg. Das
Vertrauen als neue Schriftführerin hat Marga
Domidian aus Baden-Württemberg erhalten.
14
DGZ . 5/6 2015
Zu Beisitzern bestimmten die Delegierten
Volker Schierenberg aus NRW, Torsten Schöne vom Landesverband Nord-Küste und Tuncay Öztunc aus Bayern.
Auf Antrag von Winklhofer haben sich die
Mitglieder des Gewerkschaftstags einstimmig gegen jede freiwillige oder gesetzliche
Erhöhung des Rentenbeginns mit 70 ausgesprochen.
Franz Xaver Winklhofer begründete den Antrag damit, dass bei einem Rentenbeginn mit
70 der Großteil der Berufsfahrer/innen im
Personen- und Güterverkehr von Altersarmut bedroht sind.
Berufskraftfahrer müssen sich alle fünf Jahre
einer gesetzlichen Gesundheitsprüfung stellen. Viele Berufskollegen/innen sind schon
in einem Alter von 60 gesundheitlich beeinträchtigt.
Nachlassende Sehkraft, erhöhter Blutdruck,
Alterszucker, Herz- und Kreislaufprobleme
führen dazu, dass weder die Untersuchung
beim Augenarzt noch beim Arbeitsmediziner
erfolgreich durchlaufen wird.
Als Folge drohen der Verlust der Fahrerlaubnis und das Ende der Berufskraftfahrertätigkeit. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch
die Deutsche Rentenversicherung verlangen
in der Regel, dass der nun Arbeitslose eine
sogenannte leichte Tätigkeit aufnimmt. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob es solche
Arbeitsverhältnisse gibt und wie diese bezahlt werden, so Winklhofer. Sollte ein Fahrer
in Frührente geschickt werden, muss er mit
dauerhaften finanziellen Abzügen und mit
Altersarmut rechnen, waren sich die Delegierten des Gewerkschaftstags einig. Daher
lehnt die KFG den Rentenbeginn mit 70 kategorisch ab.
Mit dem Slogan: Gemeinsam sind wir stark,
konnte der wiedergewählte Bundesvorsitzende Willy Schnieders den harmonisch verlaufenden Bundesgewerkschaftstag beenden.
Franz Xaver Winklhofer
Stellv. Bundesvorsitzender der KFG
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
BUNDESVORSITZENDER: BERUFSKRAFTFAHRER DÜRFEN NICHT LÄNGER SKLAVEN DER WIRTSCHAFT SEIN
[ KFG zu Gesprächen im Landtag von Nordrhein-Westfalen ]
Die Kraftfahrergewerkschaft
(KFG) konnte einen weiteren kompetenten Ansprechpartner aus der Politik für ihre Anliegen und
Forderungen
gewinnen.
Bei einem Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Henning Rehbaum von
der CDU konnte der Bundesvorsitzende
Willy Schnieders die ganze Problematik
der Berufskraftfahrer so überzeugend
darlegen, dass der Abgeordnete Rehbaum die spontane Unterstützung für
die KFG zusagte.
Wenn aber die Politik und auch viele Kontrollbehörden vor dieser Tatsache die Augen
verschließen, braucht man sich nicht wundern. Schnieders stellte die Forderung auf,
Gesetze nicht nur zu erlassen, sondern deren
Einhaltung auch zu überwachen.
MdL Henning Rehbaum ist im Landtag unter anderem auch im Ausschuss für Bauen,
Wohnen und Verkehr sowie stellv. Mitglied
im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wie viele Politiker hatte er bis jetzt nur
wenige Informationen über die teilweise dramatischen Arbeitsbedingungen der Bus- und
LKW-Fahrer, erklärte Henning Rehbaum.
Nach dieser EG-Verordnung dürfen die Chauffeure die regelmäßige Wochenruhezeit nicht
im Führerhaus verbringen. Raymond Lausberg
überwacht in Belgien sehr streng die Einhaltung der Verordnung. Nicht um die Fahrer zu
schikanieren, sondern um sie zu schützen.
Der Bundesvorsitzende der KFG Willy
Schnieders stellte mit Bedauern fest, dass
die Berufskraftfahrer immer mehr als Slaven
der Wirtschaft behandelt werden, obwohl
es einschlägige Gesetze und Verordnungen
gibt, die dies eigentlich verhindern sollen.
v.l.n.r.: Willy Schnieders, MdL Henning Reh-
Raymond Lausberg von der belgischen Verkehrspolizei war bei dem dem Gespräch im
Landtag von NRW dabei und hat die Anwesenden über die Vorgaben der VO (EG)
561/2006, wo die regelmäßigen, ununterbrochenen Wochenruhezeiten von 45 Stunden geregelt sind, informiert.
In Deutschland verbringen viele Fahrer/innen noch immer ihre regelmäßige Wochenruhezeit unter menschenunwürdigen Bedingungen auf einem Parkplatz im Wald, weil
an den Autobahnen Parkplätze fehlen und
die Bundesregierung die VO (EG) 561/2006
nicht umgesetzt hat. Willy Schnieders konnte darüber informieren, dass die KFG im De-
baum und der Polizeibeamte Raymond Lausberg aus Belgien
zember 2014 eine Zusicherung aus der CDU
Zentrale erhalten hat, dass Deutschland im
Herbst 2015 die VO im Alleingang umsetzen wird, wenn es keine Verständigung mit
allen EU-Ländern geben sollte. Bis jetzt halten sich nur Belgien und Frankreich an die
VO (EG) 561/2006 und ahnden Verstöße mit
teilweise drastischen Strafen.
MdL Henning Rehbaum, Raymond Lausberg
und Willy Schnieders haben sich darauf verständigt, einen regelmäßigen Erfahrungsaustauch abzuhalten, um die erforderlichen
Schritte in der Politik und der Wirtschaft
voranzutreiben. Bundesvorsitzender Willy
Schnieders war zum Abschluss erfreut, dass
der KFG nicht nur Verständnis bei den Teilnehmern im Landtag von NRW signalisiert
wurde, sondern auch neue Mitstreiter gewonnen wurden.
Hinweis Beitragserhöhung
Um weiter eine qualitativ hohe Rechtsberatung zu garantieren, wird der Mindestbeitrag ab 1. Juli 2015 auf 20 Euro erhöht.
Auszubildende, Arbeitslose und Rentner zahlen weiterhin 5 Euro Beitrag.
Magazin der Christlichen Gewerkschaften
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected]
Kraftfahrergewerkschaft (KFG)
Vorsitz: Willy Schnieders
Birkenstraße 16/17 . 28195 Bremen
Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15
www.kraftfahrergewerkschaft.de
[email protected]
Christliche Gewerkschaft Deutscher
Eisenbahner (CGDE)
Vorsitz: Rudolf Bruns
Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012
www.cgde.de . [email protected]
Christliche Gewerkschaft Bergbau,
Chemie, Energie (CGBCE)
Vorsitz: Werner Benedix
Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43
www.cgbce.org . [email protected]
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe
und Holzverarbeitung im CGB (GKH)
Vorsitz: Günter Höhn
Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn
Tel.: 05254 8046-74 . Fax: -75
www.gewerkschaftgkh.de
[email protected]
Bund der Hotel-, Restaurant- und
Caféangestellten (Union Ganymed)
Vorsitz: Rainer Burgunder
Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg
Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644
Beschäftigtenverband Industrie,
Gewerbe, Dienstleistung (BIGD)
Vorsitz: Günter Eickmeier
Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg
Tel.: 0203 23447 . Fax: 0203 287644
[email protected]
DGZ . 5/6 2015
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JUGENDSEITE
CYBER MOBBING
[Was kann ich tun? ]
Leider ist Mobbing schon seit vielen
Jahren Thema und das nicht nur in den
Schulen. Mitschüler werden ausgegrenzt, gehänselt, schikaniert und im
schlimmsten Fall sogar körperlich verletzt. Das sogenannte „Cyber Mobbing“
geht dabei oft viel weiter als das reale
Mobbing, mit entsprechend schlimmen
Folgen.
Eine andere Herkunft, eine andere Sprache,
körperliche Abweichungen, ein „Anders
sein“ sind beispielhaft Gründe, warum ein
Kind oder Jugendlicher zum Mobbingopfer
wird. Beim Cyber Mobbing werden die Opfer
in Chats, Messagern und Sozialen Medien
nicht einfach nur verbal attackiert, indem sie
Drohungen erhalten, beleidigt und belästigt
werden. Es werden auch Gerüchte verbreitet, die das Ansehen des Opfers völlig zerstören, es werden unerwünscht Foto- und
Videoaufnahmen ins Internet gestellt, die
oft auch entsprechend diffamierend kommentiert sind. Das Schwierige ist auch, dass
solche Einträge in Sozialen Medien unglaublich schnell verbreitet und von hunderten
Personen gesehen werden können. Dadurch
ist es auch praktisch unmöglich, einmal gepostete Inhalte wieder vollständig zu entfernen, denn das Internet vergisst nichts. Die
Hemmschwelle beim Cyber Mobbing liegt
tiefer als in der Realität, es gibt keine direkte
körperliche oder verbale Reaktion auf eine
Aktion und so wird oft gar nicht verstanden,
was dies beim Opfer auslöst. Außerdem
können die Täter anonym agieren und sind
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DGZ . 5/6 2015
schwer zu ermitteln, was diesen wiederum
eine Sicherheit bietet, nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu können.
Die meisten Betroffenen sind Kinder und
Jugendliche im Alter von etwa 11 bis 16
Jahren – also in der Pubertät, einer schwierigen Lebensphase, in welcher sie besonders
empfindlich auf Aktionen von Mitmenschen
reagieren. Die Folge ist meist Stress, die Betroffenen ziehen sich zurück und isolieren
sich sozial. Auch psychische Probleme können dadurch ausgelöst werden, die so weit
gehen können, dass dem Opfer vermeintlich
nur der Suizid als Ausweg bleibt.
Mobbingopfer stehen dem hilflos gegenüber und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Sie wollen oder können sich Eltern oder Lehrern gegenüber nicht öffnen,
außerdem ist die Kluft, was die Nutzung
und das Verständnis des Internets angeht,
mittlerweile so groß, dass Erwachsene oft
gar nicht verstehen, was sich dort genau
abspielt. Seriöse Anbieter bieten die Möglichkeit, unerwünschte Inhalte an die Verantwortlichen zu melden und sie löschen
zu lassen. Dies ist eine erste Maßnahme,
die ergriffen werden kann. In Deutschland
bietet auch die Seite www.juuuport.de Hilfe für gemobbte Jugendliche an. Dort kann
sich das Opfer an sogenannte Scouts wenden, die ebenfalls im jugendlichen Alter sind
und für diese Aufgabe geschult werden.
Auch auf der Seite www.klicksafe.de kann
man sich über Cyber Mobbing informieren
und erhält erste Hilfestellung. Kann man das
Mobbing dadurch nicht im Keim ersticken,
sollte man sich sofort an die Polizei wenden
und Anzeige erstatten. Im deutschen Recht
ist Cyber Mobbing zwar kein eigener Tatbestand, fällt aber unter Persönlichkeitsrechtsverletzung und kann verfolgt werden. Auch
die entsprechende Schule sollte schnellstmöglich informiert werden.
Es ist ratsam, im Internet und in Sozialen
Netzwerken so wenig persönliche Informationen wie möglich preiszugeben und eigene
Inhalte nur kontrolliert einzustellen. In den
Sozialen Netzwerken kann man durch Regeln und Einstellungen bestimmen, wer welche Inhalte sehen darf. In Foren, Chats und
Blogs sollte man Spitznamen verwenden, die
nicht auf die reale Identität zurückschliessen lassen. Um Cyber Mobbing zu unterbinden, müssen junge Leute auch von Seiten
der Eltern und Schulen sensibilisiert und ein
Problembewusstsein geschaffen werden.
Letztlich kann auch jeder einzelne, der sich
im Internet bewegt, Cyber Mobbing entgegenstehen, indem er verletzende Inhalte den
Seitenbetreibern meldet und einem Opfer
Unterstützung und Rückhalt bietet. por
Links:
www.Juuuport.de
www.Klicksafe.de
https://www.nummergegenkummer.de
http://www.polizei-beratung.de/ -> Themen
und Tipps -> Gefahren im Internet
JUGENDSEITE
OECD-BILDUNGSBERICHT
[ Geprägte Verhaltensmuster begründen unterschiedliche
Leistungen von Jungen und Mädchen ]
Deutschland gehört zu den Ländern mit
dem größten Geschlechtergefälle in der
OECD, wenn Mädchen und Jungen ihre
Einstellung der Mathematik gegenüber
angeben: Gefragt, ob sie mathematische Aufgaben schnell begreifen, antworten Jungen wesentlich häufiger mit
Ja als Mädchen. Andersherum stimmen
Mädchen eher der Aussage zu: „Ich bin
einfach nicht gut in Mathe” – und das
auch dann, wenn sie im PISA-Test genauso erfolgreich abschneiden wie ihre
männlichen Alterskameraden.
Der erste OECD-Bildungsbericht mit Fokus
auf den Geschlechtern, The ABC of Gender
Equality in Education: Aptitude, Behaviour
and Confidence, stellt fest, dass die Einstellung gegenüber Mathematik und Naturwissenschaften, und damit einhergehend auch
das Interesse an Karrieren in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Feld,
sich zwischen Jungen und Mädchen fundamental unterscheidet. Im OECD-Schnitt
kann sich weniger als eines von 20 Mädchen
im Alter von 15 Jahren vorstellen, später
in einem sogenannten MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften,
Technik) zu arbeiten. Bei den Jungen sind
es immerhin vier von 20. Dieses Ergebnis ist
erstaunlich, weil beide Geschlechter im PISA-Test Naturwissenschaften ähnliche Leis-
WERDE MITGLIED!
So einfach geht‘s zur Facebook
Seite der CGM-Jugend!
tungen erbringen. Und es ist problematisch,
weil es gerade die MINT-Berufe sind, die zu
den bestbezahlten Karrieren führen. Gleichzeitig ist der Gehaltsunterschied zwischen
Männern und Frauen in kaum einem OECDLand so groß wie in Deutschland.
Auf den ersten Blick scheinen die Ergebnisse
des PISA-Tests die Geschlechter-Präferenzen
zu bestätigen: In vielen Teilnehmerländern
schneiden Jungen bei den mathematischen
Aufgaben besser ab, während die Mädchen
ihre Altersgenossen beim Lesen in allen
Ländern hinter sich lassen. Bei genauerer
Betrachtung fällt allerdings auf, dass Mädchen in besonders leistungsstarken Volkswirtschaften in Mathematik mit den Jungen
gleichauf sind und weit bessere Ergebnisse
erbringen als die Jungen der meisten anderen Länder. Ebenso ist das Leseverständnis
der Jungen in diesen, zumeist asiatischen,
Ländern höher als das der Mädchen in
schwächeren Teilnehmerstaaten. Die Geschlechterdifferenzen begründen sich also
nicht durch angeborenes (Un)Vermögen,
sondern vielmehr durch eine erworbene Haltung gegenüber der Materie, der Schule, beziehungsweise dem Lernen ganz allgemein.
„Wir haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Unterschiede in der Bildung von
Mädchen und Jungen, Männern und Frauen enorm verringert. Aber wir dürfen nicht
aufhören, unsere Kinder dazu zu motivieren,
ihr ganzes Potenzial auszuschöpfen”, sagte
OECD-Bildungsdirektor Andreas Schleicher
bei der Vorstellung des Berichts. „Die gute
Nachricht ist, dass wir dazu weder langwierige noch teure Bildungsreformen brauchen
– es reicht, wenn Eltern, Lehrer und Arbeitgeber an einem Strang ziehen.”
Gerade die Eltern tragen nach Erkenntnissen
des Berichts oft bewusst oder unbewusst
dazu bei, dass das Interesse für Mathe und
Naturwissenschaften bei den Geschlechtern so unterschiedlich
ausgeprägt ist: So können sich
in Chile, Ungarn und Portugal
etwa 50 Prozent der Eltern vorstellen, dass ihr Sohn später einen MINT-Beruf ergreifen wird,
für ihre genauso leistungsstar-
ken Töchter können das nur 20 Prozent. In
Korea gibt es hingegen kaum geschlechterspezifische Unterschiede bei den Berufserwartungen der Eltern.
Für die Jungen schlägt sich das Geschlechtergefälle dahingehend nieder, dass ihnen mit
größerer Wahrscheinlichkeit als Mädchen
in allen PISA-Bereichen die grundlegenden
Kompetenzen fehlen: Von der Gesamtheit
der besonders leistungsschwachen Schüler
in Lesen, Mathe und Naturwissenschaften
sind 60 Prozent Jungen. Ihr Risiko, die Schule abzubrechen, ist dementsprechend höher
als das von Mädchen.
Laut Bericht ist es besonders wichtig, die Lesefähigkeiten der Jungen zu verbessern. Um
das zu erreichen, sollten Eltern und Lehrer
das unterschiedliche Lese- und Freizeitverhalten der Jungen berücksichtigen und ihnen den Einstieg ins Lesen durch passende
Lektüre erleichtern. So begeistern sich Jungen häufiger für Comics, während Mädchen
eher zu Romanen oder Magazinen greifen.
Selbst ein gemäßigter Konsum von Videospielen, für die Jungen eher Interesse zeigen
als Mädchen, kann die digitalen Lesekompetenzen verbessern.
Eine weitere Möglichkeit, Jungen und Mädchen zu hohen Leistungen anzuspornen,
besteht in Lehrstrategien, die darauf ausgerichtet sind, dass die Schüler erklären, wie
sie zum Beispiel eine Matheaufgabe gelöst
haben. Erhalten die Schülerinnen und Schülern darüber hinaus noch Gelegenheit, das
Gelernte in einem anderen Kontext oder in
der Praxis anzuwenden, verbessert das die
Ergebnisse für beide Geschlechter, vor allem
aber bei Mädchen.
Allgemeine Informationen zum Bericht finden Sie unter www.oecd.org/berlin/publikationen/the-abc-of-gender-equality-ineducation.htm.
Schickt uns eure Meinung, Inhalte für diese
DGZWir
. 5/6sind
2015 gespannt.
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Seite, Kritik & Ideen.
WIR
DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER
INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE
Aufnahmeantrag
Name, Vorname
E-Mail
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
Geburtsdatum
Tel. privat
Beruf
Krankenkasse
Arbeitgeber/Abteilung
Familienstand
Übertritt aus Gewerkschaft
Mitglied derselben seit
Geworben durch
Werden Sie Mitglied
Geburtsort
Tel. geschäftl.
GESCHÄFTSSTELLE DUISBURG
[ Herzlich
willkommen
Marius Ketteler ]
Anzahl der Kinder
Monatl. Beitrag (Euro)
Sepa-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die CGM, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein Kreditinstitut an, die von der CGM auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin
davon unterrichtet, dass alle Daten zu meiner Person, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes, für die
Erfüllung der gewerkschaftlichen und satzungsgemäßen Aufgaben von der CGM erhoben, verarbeitet
und genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt.
Meine Beiträge sollen ab
monatlich
vierteljährlich
halbjährlich
von folgendem Konto abgebucht werden:
Konto-Nr.
BLZ
Kreditinstitut
IBAN
BIC
jährlich
Ort, Datum
Unterschrift
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung der CGM an. Die Mitgliedschaft kann gemäß § 9 Abs. 2 der CGM-Satzung mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich
gekündigt werden.
www.cgm.de
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DGZ . 5/6 2015
Formular abtrennen und an Ihre Geschäftsstelle schicken:
per Fax, per Post oder einfach direkt abgeben.
Ich bin Marius Ketteler, 41 Jahre alt,
von Hause aus Jurist (Master of Laws)
und seit dem 16.03.2015 bei der CGM
als Geschäftsführer in Duisburg angestellt. Zuvor habe ich zahlreiche Erfahrungen im Bankensektor, öffentlichen
Dienst und bei Anwälten gesammelt.
In der einzigartigen Atmosphäre des Frankenlandes durfte ich schon viele meiner
neuen Kollegen bei der Geschäftsführerkonferenz in Bischofsgrün vom 17.19.03.2015 kennenlernen. Ich bin sehr gespannt auf das, was kommt, und welche
Ziele wir gemeinsam erreichen werden. Auf
eine gute Zusammenarbeit!
WIR
NACHRUF
[ CGB trauert um Helmut Bloß ]
Mit großer Anteilnahme hat der CGB die
Nachricht vom Tod des ehemaligen CGBKreisvorsitzenden von Nürnberg und
Bezirksvorsitzenden von Mittelfranken,
Helmut Bloß vernommen.
Helmut Bloß wurde schon als Lehrling
im Nürnberger Maschinen- und Apparatewerk (NMA) bei Siemens Mitglied
im Christlichen Metallarbeiterverband
(CMV) und damit auch Mitglied im damaligen CGD. Als hauptamtlicher Geschäftsführer der CSU-Stadtratsfraktion
und verantwortlicher Redakteur einer
CSU-Zeitung für den Bezirksverband
Nürnberg-Fürth wechselte er dann zur
Christlichen Gewerkschaft Druck-Verlage-Medien. Nach Auflösung dieser Gewerkschaft ging er zur Berufsgewerk-
schaft DHV, wo er bis
zu seinem Tod Mitglied
war. Mitte der siebziger
Jahre wurde er zum
Kreisvorsitzenden des
Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) in
Nürnberg gewählt und
war in diesem Amt sehr erfolgreich.
Auf seine Initiative wurde zuerst ein
CGB-Bezirksverband
Mittelfranken
und danach in nahezu allen Städten
und Landkreisen CGB-Kreisverbände
gegründet. Regelmäßig trafen sich die
Aktiven aus allen CGB-Gewerkschaften in einer Betriebs- und Personalrätekonferenz.
Der ehemalige Gemeinderat von Katzwang und Nürnberger Stadtrat erhielt
2012 die Bürgermedaille der Stadt Nürnberg für seine langjährigen Verdienste
um die Nürnberger Bürgerschaft. Er
war außerdem Träger des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens
der Bundesrepublik Deutschland und
der kommunalen Verdienstmedaille in
Silber des Freistaates Bayern.
Mit Helmut Bloß verliert der CGB einen
treuen Weggefährten, der sich zeitlebens mit Engagement und Herzblut
für die Belange des CGB stark gemacht
hat. Der CGB wird ihm ein ehrendes
Andenken bewahren.
Mit dem Tod eines geliebten Menschen verliert man
vieles, niemals aber die gemeinsam verbrachte Zeit.
Bauernregeln
Mai kühl und nass füllt dem Bauern
Scheun‘ und Fass.
Der Mai kommt gezogen, wie der November verflogen.
Menschensinn und Juniwind ändern
sich oft sehr geschwind.
Gibt‘s im Juni Donnerwetter, wird auch
das Getreide fetter.
Zitate
Erfahrungen sind Maßarbeit. Sie passen
nur dem, der sie macht.( Carlo Levi)
Der Grund, warum manche Mitarbeiter
auf der Leiter des Erfolges nicht so recht
vorankommen, ist darin zu suchen, dass
sie glauben, sie stünden auf einer Rolltreppe. (Unbekannt)
Arbeit ist einer der besten Erzieher des
Charakters. (Samuel Smiles)
Witze
Zum ersten Mal erlebt Herr Müller die
Ebbe. „Gemein, jetzt fahre ich extra an
den Strand und das Meer geht einfach
weg!“
Sagt der Bauer zu seinem Urlaubsgast:
„Bei uns auf dem Land weckt einen der
Hahn.“
„Sehr gut, bitte auf 11 Uhr stellen!“
Bundesweite
Servicenummer
01803 002757
9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom
KREUZWORTRÄTSEL
[ Die Gewinner ]
Wir gratulieren den zehn Gewinnern
des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe März/April 2015.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !
• Hermann Bauer
• Hermann Burger
• Rebekka Epp
• Renate Grässle
• Tanja Hofacker
• Christa Laufs
• Evelin Mielke
• Andreas Rötlich
• Karl-Otto Staub
• Christian Weiß
DGZ-Postfach
Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder,
Termine, Anregungen, Kritik & Lob.
Eine E-Mail an:
[email protected]
genügt. Wir freuen uns auf viele
interessante Beiträge für unsere DGZ.
DGZ . 5/6 2015
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WIR . TARIFGESCHEHEN
NACHRUF
[ Trauer um Horst Schwerdtfeger ]
Die CGM trauert um Horst Schwerdtfeger, einen treuen und langjährigen Weggefährten, der uns im Alter von 86 Jahren
für immer verlassen hat.
Horst Schwerdtfeger wurde am 23. Juli
1928 in Köthen/Anhalt geboren. Nach
Christliche Gewerkschaft Metall
dem Besuch der Mittelschule erlernte
er den Beruf des Malers und Lackierers.
Nach der englischen Gefangenschaft im
Juli 1945 kehrte er im Februar 1946 zu
seinen Eltern nach Köthen zurück. Dort
war er bis zum 20. Juni 1948 bei der
sowjetstaatlichen
Brennstoffindustrie
tätig. Am 1. Juli 1948 siedelte er nach
Gelsenkirchen über und war im Untertagebetrieb als Bergmann bei der Zeche
„Hugo“ in Gelsenkirchen-Buer beschäftigt. Am 17. Dezember 1953 legte Horst
Schwerdtfeger seine Hauerprüfung ab.
chen Charakters überall äußerst beliebt.
Von Mai 1962 bis März 1963 war Horst
Schwerdtfeger Teilnehmer des IX. Jahreskurses am Katholisch-Sozialen-Institut
in Bad Honnef.
Am 1. Juni 1957 trat Horst Schwerdtfeger der KAB bei. Als Vorsitzender der
Betriebsgruppe und Vorsitzender der
KAB-Gruppe Gelsenkirchen-Buer zeigte
er sehr großes Engagemant und war sehr
eifrig. Er setzte sich auch für unpopuläre
Dinge ein und war wegen seines ehrli-
Wir verlieren mit Horst Schwerdtfeger
einen vorbildlichen Streiter für die Interessen der Arbeitnehmer. Unser Mitgefühl
gilt besonders seiner Tochter.
Adalbert Ewen
für den Hauptvorstand
Vom 01.04.1965 bis zu seinem Renteneintritt war Horst Schwerdtfeger als
Gewerkschaftssekretär des CMV im Bereich Nord/Küste tätig. Hier steuerte und
förderte er maßgeblich die Arbeit der
Christlichen Gewerkschaften in Norddeutschland.
Wir werden Horst Schwerdtfeger stets in
Ehren gedenken.
Wilfried Pröttel
für den Landesverband Nord/Küste
METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE BADEN-WÜRTTEMBERG
[ CGM begrüßt Abschluss in Baden-Württemberg ]
Mit Erleichterung reagiert die Spitze
der Christlichen Gewerkschaft Metall
auf die Einigung in den Tarifverhandlungen der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg.
Bundesvorsitzender Adalbert Ewen: „Ich
freue mich für die Beschäftigten über die
Drei vor dem Komma. Auch bei den besonders drängenden Problemen Altersteilzeit
und persönliche Weiterbildung wurden
gute Lösungen gefunden. Damit wurde ein
gesamtgesellschaftliches Ziel erreicht. Der
Abschluss in Baden-Württemberg ist ein
guter Abschluss. Jetzt hoffe ich, dass auch
das Modell zur Weiterbildung in den übrigen Tarifgebieten übernommen wird.“
Der baden-württembergische Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Markus Malm: „Ich begrüße diese
friedliche Einigung. Sie ist ein wichtiges Signal auch an die anderen Bundesländer. Was
mich besonders freut: Unsere Mitglieder
20
DGZ . 5/6 2015
haben bei den Warnstreiks bundesweit sehr
gut Flagge gezeigt. Ein Schwerpunkt war
dabei mit Bosch, Daimler oder auch MTU
Baden-Württemberg.“
TARIFGESCHEHEN
CHRISTLICHER GEWERKSCHAFTSBUND DEUTSCHLANDS (CGB)
[ Der Mindestlohn von A – Z ]
Anspruchsberechtigt
Der gesetzliche Mindestlohn gilt
für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren. Er wird
durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt.
Ausländische Beschäftigte
Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Beschäftigte, wenn sie in
Deutschland arbeiten. Dabei ist es
unerheblich, ob sie bei einem inoder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind.
Auszubildende
Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz sind vom Mindestlohn ausgenommen. Die Vergütung
der Auszubildenden wird weiterhin
durch das Berufsbildungsgesetz geregelt.
Branchen-Mindestlöhne
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn
gibt es zahlreiche Branchen-Mindestlöhne. Diese liegen vielfach über 8,50
Euro. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn – zum Beispiel für
Langzeitarbeitslose oder Jugendliche
– gelten für diese Branchen-Mindestlöhne nicht. Zu diesen Branchen
gehören zum Beispiel die Gebäudereinigung, das Elektrohandwerk,
die Wäschereidienstleistungen, das
Friseurhandwerk, die Pflegebranche,
die Fleischindustrie oder die Zeitarbeit.
Dokumentation
Seit dem 1. Januar 2015 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende
und Dauer der täglichen Arbeitszeit
der Arbeitnehmer schriftlich festzuhalten. Diese Dokumentationspflicht
trifft Arbeitgeber, die Arbeitnehmer
in bestimmten Branchen, wie der
Fleischwirtschaft, der Gebäudereinigung, dem Gaststättengewerbe,
oder im Speditions-, Transport- und
Logistikbereich beschäftigen.
Eine weitere Aufzeichnungspflicht gilt
zudem bei Beschäftigung von Minijobbern – außer in Privathaushalten.
Versäumen Arbeitgeber die Aufzeichnung, müssen sie mit Bußgeldern
rechnen.
Ehrenamtlich Tätige und Bundesfreiwilligendienst
Die Vergütung für ehrenamtlich Tätige wird durch das Mindestlohngesetz
nicht geregelt. Der Bundesfreiwilligendienst sowie ähnliche Freiwilligendienste sind keine Arbeitsverhältnisse
und unterliegen daher nicht dem
Mindestlohngesetz.
Fälligkeit
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem
Arbeitnehmer den Mindestlohn zum
Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,
spätestens jedoch am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung
erbracht wurde, zu zahlen.
Grenzüberschreitende Tätigkeiten
Das Mindestlohngesetz gilt nur für
alle im Inland beschäftigten Arbeitnehmer. Die Anwendung des Mindestlohns für ausländische LKWFahrer im reinen Transitverkehr durch
Deutschland hat die Bundesregierung
vorerst ausgesetzt.
Höhe des Mindestlohnes
Seit dem 1. Januar 2015 beträgt der
Mindestlohn 8,50 Euro brutto pro
Zeitstunde. Weitere Anpassungen sollen zum 1. Januar 2017 und danach
alle zwei Jahre vorgenommen werden.
Jugendliche
Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne
abgeschlossene Ausbildung gilt der
allgemeine Mindestlohn nicht.
Kontrolle
Zuständig für die Kontrolle sind die
Behörden der Zollverwaltung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Langzeitarbeitslose
Langzeitarbeitslose, die seit über einem Jahr bei der Bundesagentur für
Arbeit arbeitslos gemeldet sind, haben erst sechs Monate nach Wiederaufnahme einer Tätigkeit Anspruch
auf den Mindestlohn.
Menschen mit Behinderungen
Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt
sind, befinden sich in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“.
Sie sind somit keine Arbeitnehmer.
Das Mindestlohngesetz gilt daher für
sie nicht
Mindestlohnkommission
Eine Mindestlohnkommission wird
alle zwei Jahre über die Anpassung
des Mindestlohns beraten. Sie setzt
sich aus Vertretern der Spitzenverbände der Arbeitgeber und der Gewerkschaften zusammen.
Minijobber
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für
alle Arbeitnehmer, unabhängig vom
Umfang der Beschäftigung oder von
der Arbeitszeit. Er gilt daher auch für
Minijobber. Aus der Verdienstgrenze
von 450 Euro im Monat ergibt sich
bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro
für Minijobber eine maximale Arbeitszeit von 52,9 Stunden pro Monat.
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands * Obentrautstraße 57 * 10963 Berlin * Telefon: 030/21 02 17-30 * Fax: 030/21 02 17-40 * E-Mail: [email protected]
DGZ . 5/6 2015
21
TARIFGESCHEHEN
Praktikanten
Auch Praktikanten haben grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn.
Ausgenommen sind jedoch so genannte Pflichtpraktika, also insbesondere solche Praktika, die verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen
Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen
Bestimmung geleistet werden.
Für freiwillige Praktika (z. B. Orientierungspraktika und ausbildungs- bzw.
studienbegleitende Praktika) bis zu
einer Dauer von drei Monaten gilt der
Mindestlohn ebenfalls nicht.
Dauert ein solches Praktikum allerdings länger als drei Monate, ist der
Mindestlohn zu zahlen und zwar
beginnend ab dem 1. Tag des Praktikums. Das gilt sowohl, wenn das
Praktikum von vornherein länger als
drei Monate dauert, als auch, wenn
ein auf drei Monate befristetes Praktikum über drei Monate hinaus verlängert wird.
Rentner
Rentner gelten als normale Arbeitnehmer, wenn sie sich zur Rente etwas
hinzuverdienen.
Saisonarbeiter
Für Beschäftigte, die befristet in einer
Saison – z. B. in der Landwirtschaft
oder im Hotel- und Gaststättengewerbe – arbeiten, gilt der Mindestlohn
ebenfalls.
teten Arbeitsstunden gezahlt wird.
Tarifverträge
Der Mindestlohn geht allen entgegenstehenden tarifvertraglichen Regelungen vor, die für die Beschäftigten ungünstiger sind.
Schüler
Der Mindestlohn gilt auch für Schüler,
vorausgesetzt sie sind 18 Jahre oder
älter oder verfügen bereits über eine
abgeschlossene Berufsausbildung.
Ausnahmen vom Mindestlohn sind
nur aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages gestattet. Ab dem 1. Januar 2017 gilt diese
Ausnahmeregelung nicht mehr. Dann
muss zwingend und auch unabhängig
von einem abweichenden Tarifvertrag
ein Mindestentgelt von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde gezahlt werden.
Stücklöhne und Akkordlöhne
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines
Mindestlohns von 8,50 Euro brutto
pro Zeitstunde. Die Vereinbarung von
Stück- und Akkordlöhnen sowie Monatsgehältern bleibt weiterhin zulässig, soweit gewährleistet ist, dass der
Mindestlohn für die tatsächlich geleis-
Zeitungszusteller
Zeitungszusteller haben seit dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf 75 Prozent (6,38 Euro) und ab dem 1. Januar
2016 auf 85 Prozent (7,23 Euro) des
gesetzlichen Mindestlohns.
Ab 1. Januar 2017 besteht dann auch
der Anspruch auf 8,50 Euro je Zeitstunde.
Zuschläge und Zulagen – Anrechnung von Vergütungsbestandteilen
Das Mindestlohngesetz regelt nicht, ob Zulagen, Boni, Gratifikationen oder Sachbezüge auf den Mindestlohn angerechnet werden können oder extra gezahlt werden müssen. Die Rechtsprechung hat
jedoch folgende Grundsätze aufgestellt:
Lärm-, Schmutz- und Gefahrenzulagen: Diese Zulagen stellen keine Vergütung für die reguläre Tätigkeit
dar, sondern einen Ausgleich für Belastungen. Sie sind damit nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.
Schichtzuschläge: Schichtzuschläge dürfen nur dann auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn
der Arbeitnehmer immer in Schicht arbeitet. Leistet der Arbeitnehmer nur unregelmäßig Schichtdienst,
sind solche Zulagen nicht berücksichtigungsfähig, da sie dann nicht die reguläre Tätigkeit entlohnen.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Zulagen, die als Ausgleich für eine besondere Belastung des
Arbeitnehmers gezahlt werden, sind regelmäßig nicht berücksichtigungsfähig.
Trinkgelder und Aufwandsentschädigungen: Auch diese Vergütungsbestandteile dürfen nicht auf den
Mindestlohn angerechnet werden.
Überstundenzuschläge: Überstundenzuschläge können grundsätzlich nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, da sie keine Gegenleistung für die reguläre Tätigkeit darstellen, sondern die Mehrarbeit honorieren sollen.
Vermögenswirksame Leistungen: Vermögenswirksame Leistungen sind nicht berücksichtigungsfähig,
da sie nicht als Gegenleistung für die reguläre Tätigkeit bezahlt werden.
Stand:03/2015; Quelle: BMAS
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands * Obentrautstraße 57 * 10963 Berlin * Telefon: 030/21 02 17-30 * Fax: 030/21 02 17-40 * E-Mail: [email protected]
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DGZ . 5/6 2015
RECHT
EINWILLIGUNGSERFORDERNIS
[ Veröffentlichung von Videoaufnahmen
eines Arbeitnehmers ]
Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse von
Arbeitnehmern nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Diese
muss schriftlich erfolgen. Eine ohne
Einschränkung erteilte Einwilligung
des Arbeitnehmers erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie kann aber widerrufen
werden, wenn dafür ein plausibler
Grund angegeben wird.
Der Kläger war im Sommer 2007 in die
Dienste der Beklagten getreten, die ein
Unternehmen für Klima- und Kältetechnik
mit etwa 30 Arbeitnehmern betreibt. Im
Herbst 2008 erklärte der Kläger schriftlich seine Einwilligung, dass die Beklagte
von ihm als Teil der Belegschaft Filmaufnahmen macht und diese für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwendet und ausstrahlt.
Danach ließ die Beklagte einen Werbefilm
herstellen, in dem zweimal die Person des
Klägers erkennbar abgebildet wird. Das
Video konnte von der Internet-Homepage
der Beklagten aus angesteuert und eingesehen werden. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien endete im September
2011. Im November 2011 erklärte der Kläger den Widerruf seiner „möglicherweise“ erteilten Einwilligung und forderte die
Beklagte auf, das Video binnen zehn Tagen aus dem Netz zu nehmen. Dem folgte die Beklagte – unter Vorbehalt – Ende
Januar 2012. Der Kläger verlangt die Unterlassung weiterer Veröffentlichung und
Schmerzensgeld.
Die Klage war vor dem Arbeitsgericht teilweise, vor dem Landesarbeitsgericht zur
Gänze erfolglos geblieben. Die Revision
des Klägers hatte vor dem Achten Senat
keinen Erfolg. Unterstellt, die Abbildungen
vom Kläger in dem Video bedurften seiner
Einwilligung nach § 22 KUG, so hatte die
Beklagte diese erhalten. Auch das Erfordernis einer schriftlichen Einwilligung, das
sich aus dem Recht des Arbeitnehmers auf
informationelle Selbstbestimmung ergibt,
war im Falle des Klägers erfüllt. Seine ohne
Einschränkungen gegebene schriftliche
Zustimmung erlosch nicht automatisch
mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Ein späterer Widerruf war grundsätzlich
möglich, jedoch hat der Kläger für diese
gegenläufige Ausübung seines Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung keinen
plausiblen Grund angegeben. Er kann daher eine weitere Veröffentlichung nicht untersagen lassen und würde durch diese in
seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt
werden.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 19. Februar 2015 - 8 AZR
1011/13 Vorinstanz:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil vom 8. Mai 2013 - 8 Sa 36/13 -
OBSERVATION DURCH EINEN DETEKTIV
[ Heimliche Videoaufnahmen ]
Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die
Überwachung eines Arbeitnehmers
überträgt, handelt rechtswidrig, wenn
sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt Dasselbe.
Eine solche rechtswidrige Verletzung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) begründen.
Die Klägerin war bei der Beklagten seit
Mai 2011 als Sekretärin der Geschäftsleitung tätig. Ab dem 27. Dezember 2011
war sie arbeitsunfähig erkrankt, zunächst
mit Bronchialerkrankungen. Für die Zeit bis
28. Februar 2012 legte sie nacheinander
sechs Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
vor, zuerst vier eines Facharztes für Allgemeinmedizin, dann ab 31. Januar 2012
zwei einer Fachärztin für Orthopädie. Der
Geschäftsführer der Beklagten bezwei-
felte den zuletzt telefonisch mitgeteilten
Bandscheibenvorfall und beauftragte einen
Detektiv mit der Observation der Klägerin.
Diese erfolgte von Mitte bis Ende Februar
2012 an vier Tagen. Beobachtet wurden
u. a. das Haus der Klägerin, sie und ihr
Mann mit Hund vor dem Haus und der
Besuch der Klägerin in einem Waschsalon. Dabei wurden auch Videoaufnahmen
erstellt. Der dem Arbeitgeber übergebene
Observationsbericht enthält elf Bilder, neun
davon aus Videosequenzen. Die Klägerin
hält die Beauftragung der Observation einschließlich der Videoaufnahmen für rechtswidrig und fordert ein Schmerzensgeld,
dessen Höhe sie in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. Sie hält 10.500 Euro für
angemessen. Die Klägerin habe erhebliche
psychische Beeinträchtigungen erlitten, die
ärztlicher Behandlung bedürften.
Das Landesarbeitsgericht hat der Klage in
Höhe von 1.000,00 Euro stattgegeben.
Die Revisionen beider Parteien blieben vor
dem Achten Senat des Bundesarbeitsge-
richts ohne Erfolg. Die Observation einschließlich der heimlichen Aufnahmen war
rechtswidrig. Der Arbeitgeber hatte keinen
berechtigten Anlass zur Überwachung. Der
Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen war weder dadurch erschüttert, dass sie von unterschiedlichen Ärzten
stammten, noch durch eine Änderung im
Krankheitsbild oder weil ein Bandscheibenvorfall zunächst hausärztlich behandelt
worden war. Die vom Landesarbeitsgericht
angenommene Höhe des Schmerzensgeldes war revisionsrechtlich nicht zu korrigieren. Es war nicht zu entscheiden, wie
Videoaufnahmen zu beurteilen sind, wenn
ein berechtigter Anlass zur Überwachung
gegeben ist.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 19. Februar 2015 - 8 AZR
1007/13 Vorinstanz:
Landesarbeitsgericht Hamm
Urteil vom 11. Juli 2013 - 11 Sa 312/13 -
DGZ . 5/6 2015
23
RECHT
ZEITZUSCHLÄGE
[ Unpfändbarkeit von Ansprüchen ]
Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf
Schichtzulagen sowie auf Zuschläge
für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und
können nicht abgetreten werden.
Dies hat das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg entschieden.
Der Kläger ist bei dem beklagten Landkreis als Angestellter beschäftigt. Er trat
im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens seine pfändbaren Bezüge an eine
Treuhänderin ab. Mit seiner Klage hat
der Kläger die Auszahlung von tariflichen
Wechselschichtzulagen sowie Zuschlägen
für Dienste zu ungünstigen Zeiten mit der
Begründung begehrt, die Zuschläge seien
unpfändbar.
Das Landesarbeitsgericht hat der Klage
– wie bereits das Arbeitsgericht – entsprochen. Nach § 850 a Nr. 3 Zivilprozessordnung – ZPO sind u. a. „Schmutz- und
Erschwerniszulagen“ unpfändbar, wobei
zwischen verschiedenen Erschwernissen der Arbeit nicht unterschieden werde. Erschwernisse für den Arbeitnehmer
könnten sich sowohl aufgrund der Art der
auszuübenden Tätigkeit als auch regelmäßig wechselnden Dienstschichten oder
einer Arbeitsleistung in der Nacht oder an
Feiertagen ergeben. Dies führe zur Un-
pfändbarkeit von Schichtzulagen und von
Zuschlägen für Arbeiten zu ungünstigen
Zeiten. Nach § 400 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB können unpfändbare Forderungen nicht abgetreten werden.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision
an das Bundesarbeitsgericht wegen der
grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und wegen einer Abweichung von
Entscheidungen anderer Landesarbeitsgerichte zugelassen.
Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 09.01.2015 - 3 Sa 1335/14 -
BETRIEBSRATSWAHL WEGEN GENERELLER ANORDNUNG DER BRIEFWAHL UNWIRKSAM?
[ Betriebsrat kündigt Rücktritt an ]
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Bei
der Arbeitgeberin handelt es sich um
eine Gesellschaft, welche in den Bereichen Reinigung und Sicherheit sowie
Gastronomie und Catering tätig ist.
Sie beschäftigt ca. 1.450 Mitarbeiter,
von denen 40 bis 50 in der Zentrale tätig sind. Viele der übrigen Mitarbeiter
sind im Schichtdienst eingesetzt und an
verschiedenen Einsatzorten im Stadtgebiet (u. a. Messe, Schulen, Kindergärten, Bürogebäude) tätig. Der Wahlvorstand ordnete für alle Beschäftigten
die schriftliche Stimmabgabe an. Am
26.03.2014 wurde auf diese Weise ein
15-köpfiger Betriebsrat gewählt.
Die antragstellende Gewerkschaft ist der
Ansicht, die generelle Anordnung der
Briefwahl sei unzulässig und rügt weitere
Fehler. Der Betriebsrat hält die Wahl für
wirksam. Er begründet die generelle Anordnung der Briefwahl u. a. mit den unterschiedlichen Einsatzorten und Schichtarbeitszeiten der Mitarbeiter.
Das Arbeitsgericht Essen hat in seinem Beschluss vom 21.08.2014 die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt. Die Voraussetzungen für eine generelle Anordnung der
Briefwahl hätten gemäß § 24 Wahlordnung 2001 nicht vorgelegen. Bereits für
die mindestens 40 Mitarbeiter in der Zentrale wäre eine persönliche Stimmabgabe
möglich gewesen. Nachdem das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Verhandlung am 14.01.2015 diese Bedenken geteilt hatte, kündigte der Betriebsrat an, in
der Betriebsratssitzung seinen Rücktritt zu
beschließen, um den Weg für Neuwahlen
freizumachen. Damit wäre das Verfahren
erledigt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat daher heute keine Entscheidung
verkündet. Für den Fall, dass ein Rücktritt
nicht erfolgt, ist ein Verkündungstermin
bestimmt.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf,
7 Ta - BV 62/14 Arbeitsgericht Essen,
Beschluss vom 21.08.2014 - 5 BV 45/14 -
KRANKHEIT ALS KÜNDIGUNGSGRUND?
Die 15. Auflage des LEPKE erläutert alle
wichtigen rechtlichen Aspekte krankheitsbedingter Entlassungen unter sorgfältiger und umfassender Auswertung
der kaum noch überschaubaren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und der
Instanzgerichte sowie der maßgeblichen
arbeitsrechtlichen Literatur.
24
DGZ . 5/6 2015
Erläutert werden u. a. die Neuregelungen
zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, das Seearbeitsgesetz, das RVLeistungsverbesserungsgesetz und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie,
Pflege und Beruf, die Bedeutung und der
Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Fragen der Darlegungs- und Beweislast etc.
Kündigung bei Krankheit
Handbuch für die betriebliche, anwaltliche
und gerichtliche Praxis
15., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
2015, LXXXVIII, 791 Seiten, fester Einband,
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ERICH SCHMIDT VERLAG
RECHT
MOBBING
[ Verdachtskündigung eines
Berufsausbildungsverhältnisses ]
Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen
Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr.
1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht
auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung
der Ausbildung objektiv unzumutbar
macht.
Der Kläger absolvierte bei der Beklagten
ab dem 1. August 2010 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann. Am 20. Juni
2011 zählte er das sich in den NachttresorKassetten einer Filiale befindliche Geld.
Später wurde ein Kassenfehlbestand von
500,00 Euro festgestellt. Nach Darstellung
der Beklagten nannte der Kläger in einem
Personalgespräch von sich aus die Höhe
dieses Fehlbetrags, obwohl er nur auf eine
unbezifferte Kassendifferenz angesprochen
worden war. Die Beklagte hat das Berufsausbildungsverhältnis wegen des durch die
Offenbarung von Täterwissen begründeten
Verdachts der Entwendung des Fehlbetrags
gekündigt. Der Kläger hält die Kündigung
für unwirksam. Ein Berufsausbildungsverhältnis könne nicht durch eine Verdachtskündigung beendet werden. Auch fehle es
u. a. an seiner ordnungsgemäßen Anhörung. Ihm sei vor dem fraglichen Gespräch
nicht mitgeteilt worden, dass er mit einer
Kassendifferenz konfrontiert werden solle.
Auf die Möglichkeit der Einschaltung einer
Vertrauensperson sei er nicht hingewiesen
worden. Zudem habe die Beklagte Pflichten
aus dem Bundesdatenschutzgesetz verletzt.
Die Vorinstanzen haben nach Beweisaufnahme die Klage abgewiesen. Die Revision
hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.
Die Verdachtskündigung hat das Ausbildungsverhältnis beendet. Das Landesarbeitsgericht hat in revisionsrechtlich nicht
zu beanstandender Weise die Umstände
des Falles gewürdigt und insbesondere
die Anhörung des Klägers zu Recht als
fehlerfrei angesehen. Es bedurfte weder einer vorherigen Bekanntgabe des
Gesprächsthemas noch eines Hinweises
bzgl. der möglichen Kontaktierung einer
Vertrauensperson.
Auch Datenschutzrecht stand der Beweiserhebung und -verwertung nicht entgegen.
Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 12. Februar 2015
- 6 AZR 845/13 Vorinstanz:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz,
Urteil vom 18. April 2013 - 2 Sa 490/12 -
ERREICHEN DES RENTENEINTRITTSALTERS
[ Befristete Fortsetzung
des Arbeitsverhältnisses ]
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die
befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung
sachlich gerechtfertigt sein, wenn der
Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht
und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.
um eine Weiterbeschäftigung gebeten
hatte, vereinbarten die Parteien zuletzt am
29. Juli 2011, dass der Arbeitsvertrag ab 1.
August 2011 mit veränderten Konditionen
weitergeführt werde und am 31. Dezember
2011 ende. Der Vertrag enthält die Abrede,
dass der Kläger eine noch einzustellende
Ersatzkraft einarbeitet. Der Kläger hat die
Feststellung begehrt, dass sein Arbeitsverhältnis nicht durch die Befristung am 31.
Dezember 2011 geendet hat.
Der am 21. Januar 1945 geborene Kläger,
der seit Vollendung seines 65. Lebensjahres am 21. Januar 2010 gesetzliche Altersrente bezieht, war bei der Beklagten
langjährig beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag
sah keine Regelung über die Beendigung
des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des
gesetzlichen Renteneintrittsalters vor. Am
22. Januar 2010 vereinbarten die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2010 ende. Dieser Vertrag wurde
zweimal verlängert. Nachdem der Kläger
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor
dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Sache wurde zur neuen
Verhandlung und Entscheidung an das
Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Der
Bezug von gesetzlicher Altersrente allein
rechtfertigt die Befristung des Arbeitsverhältnisses aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (§ 14 Abs. 1
Satz 2 Nr. 6 TzBfG) nicht. Erforderlich ist
in diesem Fall vielmehr zusätzlich, dass die
Befristung einer konkreten Nachwuchsplanung der Beklagten diente. Hierzu hat das
Landesarbeitsgericht bislang keine tatsächlichen Feststellungen getroffen.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 11. Februar 2015
- 7 AZR 17/13 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg
Urteil vom 20. November 2012
- 12 Sa 1303/12 -
Bild: © Wolfisch - Fotolia.com
DGZ . 5/6 2015
25
RECHT
MITBESTIMMUNG
[ facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht
der Mitbestimmung ]
In dem Beschlussverfahren verlangt
der Konzernbetriebsrat von der Arbeitgeberin, ihre Seite auf www.facebook.
com abzuschalten. Die Arbeitgeberin nimmt in fünf Transfusionszentren
Blutspenden entgegen, verarbeitet und
veräußert diese. Sie eröffnete ohne Beteiligung des Konzernbetriebsrats eine
konzernweite facebook-Seite. Die Nutzer erhielten die Möglichkeit, Kommentare abzugeben, die auf der virtuellen
Pinnwand eingestellt und von den facebook-Nutzern betrachtet bzw. weiter
kommentiert werden können. Die Arbeitgeberin informierte die Mitarbeiter
über die Seite und wies auf diese bei den
Spendeterminen in Flugblättern hin. Auf
der facebook-Seite wurden mehrere negative Kommentare über die Qualität
der Mitarbeiter bei Blutspenden veröffentlicht.
Der Konzernbetriebsrat meint, ihm stehe
ein Mitbestimmungsrecht zu. Die facebook-
Auflösung März/April:
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Plattform sei als technische Einrichtung
geeignet, die Mitarbeiter zu überwachen.
Hierfür stünden der Arbeitgeberin weitere
Programme zur Verfügung, um personenbezogene Daten zu erhalten, zumal anhand der
Dienstpläne eine Zuordnung der Beschwerden zu den Mitarbeitern möglich sei. Die
Arbeitgeberin sieht in der facebook-Seite lediglich einen Kummerkasten und ein Marketinginstrument. Außerdem nutze sie die Seite
und die ergänzenden technischen Möglichkeiten nicht zu Kontrollzwecken.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat auf
die Beschwerde der Arbeitgeberin den Antrag des Konzernbetriebsrats zurückgewiesen. Dem Betriebsrat steht bei der Einrichtung
der facebook-Seite kein Mitbestimmungsrecht zu. Dieses folgt insbesondere nicht aus
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Seite als solche
ist keine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung
der Mitarbeiter zu überwachen. Eine solche
Einrichtung setzt voraus, dass sie – jedenfalls
teilweise – aus sich heraus Aufzeichnungen
über die Mitarbeiter automatisiert erstellt.
Dies ist nicht der Fall, wenn Dritte dort Beschwerden anlässlich ihrer Blutspenden über
Mitarbeiter eintragen. Die Möglichkeit, die
facebook-Seite mittels der integrierten Werkzeuge zu durchsuchen, ist ebenfalls keine
automatische Aufzeichnung im Sinne von §
87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Anders ist dies bei
den Mitarbeitern, welche die facebook-Seite
pflegen, weil deren Aktivität nach Datum
und Uhrzeit aufgezeichnet wird. Da dies aber
zehn Mitarbeiter betrifft, welche alle den
gleichen allgemeinen Zugang benutzen, sind
Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Mitarbeiter nicht möglich.
Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015, 9 Ta - BV 51/14 Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss
vom 27.06.2014 - 14 BV 104/13 -
SUDOKU
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DGZ . 5/6 2015
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1
RECHT
IM FALLE EINES SCHEINWERKVERTRAGES
[ Arbeitgeber wirft Betriebsratsmitgliedern Arbeitszeitverletzungen vor ]
Beim Arbeitsgericht Essen sind drei
Verfahren anhängig, in denen sich
Betriebsratsmitglieder
des
Unternehmens RGE Servicegesellschaft Essen mbH gegen Ermahnungen wenden (s. Pressebericht NRZ/WAZ vom
25.02.2015).
Der Arbeitgeber hat drei Betriebsratsmitglieder schriftlich ermahnt.
Im Verfahren 1 Ca 212/15 hat der Arbeitgeber den Vorwurf erhoben, der Arbeitnehmer habe eigenmächtig seine Arbeit in der
Spätschicht vorzeitig beendet, ohne dieses
mit dem Vorgesetzten zu besprechen. Der
Arbeitnehmer wendet ein, er sei aufgrund
einer am Morgen des Tages durchgeführten Betriebsratsarbeit zur Wahrung von
Ruhepausen und Höchstarbeitszeiten verpflichtet gewesen, den Dienst zu beenden.
Im Verfahren 1 Ca 213/15 hat der Arbeitgeber den Vorwurf erhoben, das Betriebsratsmitglied habe sich zur Wahrnehmung
von Betriebsratsaufgaben zwar abgemeldet, die Abwesenheit aber nicht in die
Mobile Zeiterfassung eingegeben. Der
Kläger ist der Auffassung, hierzu sei er
nicht verpflichtet.
Im Verfahren 6 Ca 438/15 wird der Vorwurf
erhoben, das Betriebsratsmitglied habe sich
nach Ende einer Betriebsratssitzung nicht
unverzüglich an den Arbeitsplatz begeben
und auch keine Betriebsratstätigkeit ausgeübt. Der Kläger wendet ein, er habe nach
Ende der Betriebsratssitzung sich noch mit
seinen Kollegen der ver.di-Liste sowie der
Gewerkschaftssekretärin besprochen.
Arbeitsgericht Essen,
6 Ca 212/15 Termin 02.03.2015,
10 Uhr, Saal 2217
1 Ca 213/15 Termin 02.03.2015,
9 Uhr, Saal 1119
6 Ca 438/15 Termin 16.03.2015,
10.20 Uhr, Saal 2217
BETRIEBSVERFASSUNGSRECHTLICHER GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ
[ Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
durch Betriebsvereinbarung ]
Eine Betriebsvereinbarung, die den
Ausschluss ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen vorsieht, darf
hiervon Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen
haben, nicht ausnehmen. Eine derartige
Regelung verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und ist rechtsunwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Beklagte betreibt in Berlin eine Bank. Sie
übertrug unter Vereinbarung eines Personalüberleitungsvertrags einen Geschäftsbereich auf ein anderes Kreditinstitut. Ferner
schloss sie mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ab, der den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen vorsah. Von diesem
Ausschluss sollten Arbeitnehmer nicht erfasst werden, die – wie die Klägerin – dem
Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den
Erwerber des Geschäftsbereichs widersprochen hatten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin aus betriebsbedingten Gründen.
Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung – ebenso wie das Arbeitsgericht – für
rechtsunwirksam gehalten. Die Klägerin
könne sich trotz ihres Widerspruchs auf den
durch den Sozialplan geregelten Ausschluss
einer ordentlichen Kündigung berufen. Es
verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
(§ 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz
– BetrVG), nur einem Teil der von dem
Sozialplan erfassten Arbeitnehmer einen
erweiterten
Kündigungsschutz
einzuräumen. Die getroffene Differenzierung
zwischen Arbeitnehmern mit bzw. ohne
Kündigungsschutz diene nicht dem Zweck,
entstehende Nachteile auszugleichen oder
zu mindern; vielmehr würde gerade den
Arbeitnehmern der Kündigungsschutz verwehrt, denen wegen ihres Widerspruchs
gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses in besonderer Weise eine betriebsbedingte Kündigung drohe. Die Ausübung
des gesetzlichen Widerspruchsrechts (§
613 a Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch –
BGB) könne den Arbeitnehmern nicht zum
Nachteil gereichen. Ein sachlicher Grund für
den teilweisen Ausschluss des Kündigungsschutzes liege nicht vor; er sei deshalb
rechtsunwirksam.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision
an das Bundesarbeitsgericht wegen der
grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2015, Aktenzeichen 7 Sa 1619/14
DGZ . 5/6 2015
27
INFORMATIONEN
DIE REGIERUNGSPARTEIEN KONNTEN SICH NICHT AUF EIN „ECKPUNKTE-PAPIER“ EINIGEN
[ Keine Reform der sozialen Selbstverwaltung
und der Sozialwahlen ]
Jetzt ist es endgültig: Die seit Jahren ständig diskutierte Reform des
Selbstverwaltungsrechts und die Modernisierung der Sozialwahlen sind
im vorparlamentarischen Raum gescheitert. Wegen der von der SPD favorisierten und im Koalitionsvertrag
von CDU/CSU und SPD vorgesehenen
Einführung einer „Frauenquote“ in
den Selbstverwaltungsorganen der
Sozialversicherungsträger konnten
sich die Regierungsparteien nicht auf
einen Kompromiss einigen. Während
die SPD an ihrem Vorhaben festhielt,
weil Frauen über alle derzeit noch
177 Sozialversicherungsträger hinweg in den Gremien der sozialen
Selbstverwaltung deutlich unterrepräsentiert sind – zwischen 16,3 und
18,0 Prozent – stellte sich, wie aus
der Koalition zu erfahren war, die
CSU-Spitze quer und damit gegen
das geplante Eckpunkte-Papier.
Selbstverwaltung und ihrer Sozialwahlen
gescheitert, und zwar aus Zeitgründen, wie
es hieß. Die damaligen Regierungsparteien
CDU/CSU und FPD konnten sich zu einer
Einigung nicht durchringen, vor allem im
Hinblick auf mehr „Urwahlen“. So wurden
die Reformmaßnahmen kurzerhand auf die
jetzige Legislaturperiode verschoben.
Auch die Einführung von Online-Wahlen
im Jahr 2017, zusätzlich und nicht anstelle
der Briefwahl, sowie die Möglichkeit von
mehr „Urwahlen“, insbesondere bei den
gesetzlichen Krankenkassen, fanden trotz
einer positiven Aussage im Koalitionsvertrag auch unter Hinzuziehung von Sachverständigen keinen gemeinsamen Nenner,
nicht zuletzt aus Datenschutzgründen und
wegen der Wahrung des Wahlgeheimnisses. Dabei zeigten sich Experten bei einer
Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss
des Deutschen Bundestages skeptisch und
warnten vor „Schnellschüssen“. Wer die
zusätzlichen Kosten der ersten OnlineWahl, die sich Schätzungen zufolge auf
viele Millionen Euro belaufen dürften,
tragen soll, bedarf ebenfalls noch der Klärung, zumal es bisher solche Wahlen weder bei den Kommunen, den Ländern oder
dem Bund gab. Die Sozialversicherungsträger sollten deshalb nicht allein die Kosten
einer solchen Wahl tragen. Die Befürworter von Online-Wahlen sehen darin einen
geeigneten Weg, neue Wählerschichten
in der jungen und mittleren Generation zu
gewinnen.
Dabei darf nicht außer Acht gelassen
werden: Die Sozialwahlen haben jeweils
einen langen Vorlauf, bedingt durch
zahlreiche
Fristen.
Bereits zum 1. Oktober dieses Jahres
sind die Bundes- und
Landeswahlbeauftragten zu bestellen. Und
nur zwei Monate später erfolgen die Wahlvorankündigung und die Bestimmung des
Wahltages. In rascher Folge schließen sich
dann zahlreiche andere Fristen und Termine bis zum Wahltag Ende Mai/Anfang Juni
2017 an.
Schon in der letzten Legislaturperiode
(2009 – 2013) war ein Versuch des Gesetzgebers zu einer Reform der sozialen
28
DGZ . 5/6 2015
Und jetzt ein ähnliches Bild: Die politisch
Verantwortlichen in der Koalition haben bereits die übernächsten Sozialwahlen 2023
im Visier. Sie geben sich der Hoffnung hin,
bis dahin ohne Zeitdruck zu einer Lösung
der anstehenden Fragen zu kommen, eventuell in Form eines gestuften Verfahrens.
Dabei könnten einzelne kleine Schritte für
die Sozialwahlen 2017 noch in das Fünfte
Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch IV
eingebaut werden. Es
befindet sich derzeit
in der parlamentarischen Beratung.
Selbstverwaltung als prägendes Merkmal der Sozialversicherung
Seit ihrer Gründung ausgangs des 19. Jahrhunderts wird die Sozialversicherung vom
Prinzip der Selbstverwaltung bestimmt.
Bewusst hat sich der Gesetzgeber von Anfang an gegen eine staatlich gelenkte oder
auch gegen eine rein privatwirtschaftlich
bestimmte Organisation der Sozialversicherung entschieden.
Durch grundsätzlich paritätisch zusammengesetzte
Selbstverwaltungsorgane
bestimmen Versicherte und Arbeitgeber
die Geschicke von Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Rentenversicherungsträgern.
Im Rahmen von Sozialwahlen – den drittgrößten in Deutschland nach Europa- und
Bundestagswahlen – werden die Selbstverwalter alle sechs Jahre, jeweils getrennt auf
Arbeitgeber- und Versichertenseite, in die
jeweiligen Gremien der Versicherungsträger (Vertreterversammlung oder Verwaltungsrat) gewählt. Dabei ist der Sozialversicherung eine Besonderheit zu Eigen: Das
Gesetz unterscheidet nämlich zwischen
„Friedenswahlen“, d. h. Wahlen ohne
Wahlhandlung, und „Urwahlen“ mit einer
echten Wahlhandlung für die Beteiligten.
Die Vertreterversammlung bestimmt ihrerseits in der Renten- und Unfallversiche-
Bild: © jpgon - Fotolia.com
rung den ehrenamtlichen Vorstand. In der
gesetzlichen Krankenversicherung sind die
Vorstände hauptamtlich tätig und lediglich einem Verwaltungsrat unterstellt. Die
Mitglieder des Verwaltungsrates bei der
Bundesagentur für Arbeit erhalten ihr Amt
nicht im Rahmen von Sozialwahlen, sondern werden von der Bundesarbeitsministerin in ihr Amt berufen.
Insgesamt kam es in den Jahren von 1953
bis 2011 bei elf Wahlen zu 300 „Urwahlen“, überwiegend bei den gesetzlichen
Krankenkassen und fast ausschließlich auf
Versichertenseite. Diesen echten Wahlen
standen 15.214 „Friedenswahlen“ gegenüber. Allerdings ist die Zahl der Sozialversicherungsträger in diesem Zeitraum von
2.145 (1953) auf 206 (2011) gesunken.
Heute gibt es noch 177 selbstständige Sozialversicherungsträger.
lp
INFORMATIONEN
MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, RHEINLAND-PFALZ: DIGITALES ERBEN
[ Schutz persönlicher Daten nach dem Tod ]
Minister Robbers hält sensibleren Umgang mit digitalem Nachlass für erforderlich.
dem Ableben des Erblassers automatisch
gelöscht werden, unterscheidet sich je nach
Anbieter erheblich.
Zum Nachlass Verstorbener gehören in einer
zunehmend digitalisierten Gesellschaft häufig persönliche Daten wie Bilder und Videos,
geschäftliche Daten, Vertragsdokumente
bis hin zu eigenen Websites und Blogs. Die
wenigsten haben sich zu Lebzeiten darüber
Gedanken gemacht und im Rahmen eines
digitalen Testaments den Erben die notwendigen Informationen gegeben, beispielsweise eine Übersicht über die verschiedenen
Nutzerkonten mit Zugangsdaten zusammengestellt.
Zunächst gilt es, beim Verbraucher das
Problembewusstsein zu schaffen, damit
der sein Digitales Erbe rechtzeitig regelt.
Minister Robbers dazu: „Wir werden zusammen mit der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz voraussichtlich im März
die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung zum Thema „Digitaler Nachlass“
vorstellen, die die Verbraucherzentrale
durchgeführt hat. Schon anhand der Zwischenergebnisse ist deutlich geworden:
Bei dem Thema herrscht ein großes Informationsbedürfnis der Verbraucher. Diesem
Bedürfnis werden wir in geeigneter Form
in der bewährten Zusammenarbeit mit der
Verbraucherzentrale nachkommen.“
Eine einheitliche Regelung zum Umgang mit
Daten verstorbener Nutzer existiert nicht.
Welche Dokumente Erben vorlegen müssen, in welche Daten des Erblassers Erben
Einblick bekommen, und welche Daten mit
Im Gespräch mit den Providern soll darauf
hingewirkt werden, dass die jeweiligen
Regelungen zum Umgang mit den Daten
Verstorbener transparent und sachgerecht
gestaltet werden. Nutzern sollte bewusst
sein, dass sie zu Lebzeiten entsprechende
Vorkehrungen treffen sollten. Hierzu wird
das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Hilfestellung anbieten. Minister
Robbers: „Wir werden in den Dialog dazu
eintreten. Mögliche Gesetzesänderungen
sind dabei nur ein Teil der Lösung.“
Inwieweit gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht, wird geprüft. Dem Ergebnis soll zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht
vorgegriffen werden. Auf eine gründliche
Analyse werden belastbare Lösungsvorschläge folgen. Sollten Änderungen notwendig sein, wird dies aller Voraussicht
nach Bundesgesetze betreffen, wie das
Telemedien- oder Telekommunikationsgesetz.
MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, RHEINLAND-PFALZ: BEZAHLBARES WOHNEN
[ Mietpreisbremse und Bestellerprinzip können kommen ]
Die Koalition im Bund hat sich auf die
Mietpreisbremse verständigt. Damit
sollen Mieten in ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete
nur noch um höchstens zehn Prozent
übersteigen dürfen. Ausnahmen von
der Mietpreisbremse soll es für Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen geben.
Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte
die Einigung im Bund. „Steigende Mieten
schränken immer mehr Menschen nicht
nur in ihrem Wohnbedürfnis, sondern auch
in anderen wichtigen Bereichen ein.“ Die
Landesregierung wolle, dass die „Lebensqualität und soziale Teilhabe in unserem
Land nicht gefährdet werden“, sagte die
Ministerin. „Daher werden wir so schnell
wie möglich die Mietpreisbremse im Land
umsetzen.“
„Die Miet- und Wohnungsmärkte funktionieren in einigen Regionen nicht mehr so,
wie sie sollen. Da muss Politik behutsam,
aber regulierend eingreifen“, sagte Ahnen.
„Neben der Kappungsgrenze kommt nun
endlich auch die Mietpreisbremse, um den
ungebremsten Anstieg der Mietpreise im
Land zu beschränken.“
„Im Jahr 2013 haben wir die Konditionen
unserer Förderprogramme für die soziale
Wohnraumförderung erheblich verbessert.
Die Darlehensförderung wurde erhöht und
wird über relativ lange Zeiträume zinslos
gewährt. Bis zum Jahr 2015 hat das Land
ein Darlehensvolumen von 135 Millionen
Euro zur Verfügung gestellt“, sagte die
Finanzministerin. Ein Förderprogramm für
Studierendenwohnheime, um gerade in
den besonders von hohen Mieten betroffenen Universitätsstädten bezahlbaren
Wohnraum für Studierende zu schaffen,
flankiere diese Maßnahmen.
Die Regierung lege bei der Umsetzung der
Mietpreisbremse Wert auf eine enge Abstimmung mit den betroffenen Akteuren,
den Verbänden, Kammern und Interessengruppen.
im Maklerrecht künftig der Grundsatz:
„Wer bestellt, der bezahlt.“
Minister Prof. Dr. Gerhard Robbers begrüßt
diese Entscheidung, die für mehr soziale
Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt
sorgen wird: „Es ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass jeder für die Kosten aufkommt, die er selbst veranlasst hat. Es war
höchste Zeit, diese im Maklerrecht noch
geltende Ausnahme endlich abzuschaffen.“
Der Wegfall dieser unangemessenen Privilegierung wird die finanzielle Situation für
Wohnungssuchende spürbar entspannen.
„Die Neuregelung schafft einen gerechten
Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern“, so Minister Robbers.
„Bei gleichzeitig hoher Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt werden
die Mieter von der nun angestoßenen Entwicklung nachhaltig profitieren.“
Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ist
jetzt beschlossene Sache. Damit gilt auch
DGZ . 5/6 2015
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FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK
„Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil I“
in Friedrichroda im März 2015
Im März trafen Betriebsräte aus mehreren Großindustriebetrieben wie z. B. Benteler
Steel Tube, Daimler AG, Siemens AG, VW und ZF auf dem Lehrgang in Friedrichroda
zusammen. Über den Zeitraum einer Woche lernten Sie zunächst die Grundlagen über
die Arbeit im Arbeitssicherheitsausschuss, um dann an den letzten beiden Tagen über
die Rechtslage und den Umgang von prekären Arbeitsverhältnissen unterrichtet zu
werden. Die jeweiligen Referenten zeichneten sich durch jahrelange Praxiserfahrungen
im Arbeitssicherheitsausschuss und Tätigkeit als Rechtsanwalt und Gewerkschaftssekretär
aus, was die Unterrichtseinheiten praxisorientiert und kurzweilig machte. Die Teilnehmer
aus Berlin, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen honorierten
dies mit einer regen Teilnahme und interessierten Nachfragen. Abgerundet durch einen
vorzüglichen Hotelservice war das Seminar sowohl für die Teilnehmer als auch für die
Referenten ein voller Erfolg. Der mitunter erstmalige Kontakt zwischen den Referenten und
den Teilnehmern sowie auch zwischen den Betriebsräten untereinander war äußerst positiv
und es wurde verabredet, diesen Kontakt zu intensivieren.
ANKÜNDIGUNG
Wir reden Klartext
Die Macht der Sprache: Kommunikation leicht gemacht
15. - 19. Juni 2015
Da gibt es nach zähen Verhandlungen endlich gute Ergebnisse – und jetzt? Wie informiere ich
die Mitglieder? Wie die Presse? Dieses Praxisseminar gibt einen Einblick in die Grundlagen der
Kommunikation und macht die Teilnehmer fit für den Alltag. Aufbauend auf den Erfahrungen
der Teilnehmer werden maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet.
• Was kann ich wie am besten bekannt machen?
• Wie unterscheiden sich Newsletter, Plakat und Pressemitteilung?
• Was gehört in eine gute Pressemitteilung?
• Wie sollte eine Pressekonferenz aussehen?
Die Teilnehmer diskutieren Fragen wie diese in großer Runde und in Kleingruppen. In
wechselnder Besetzung suchen sie Lösungen. Mal sind die Teilnehmer wie gewohnt CGMVertreter, mal Mitglieder, mal Journalisten. Das schärft den Blick. Ziel des Seminars ist, ein Stück
Handwerkszeug zu lernen, einen Jahresplan und einen Schwung Themen zu entwickeln.
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DGZ . 5/6 2015
FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM
IMPRESSUM
DGZ
Deutsche Gewerkschafts-Zeitung
Mai
Magazin der
Christlichen Gewerkschaften
Herausgeber
Christliche Gewerkschaft Metall
f. d. gf. HV Adalbert Ewen
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Tel. 0711 2484788-0
Fax 0711 2484788-21
[email protected]
www.cgm.de
Redaktion
Carolin Hänßler (cah), Reinhardt Schiller
(ril), Marina Porrmann (por), Dr. Dieter
Leopold (lp)
Adalbert Ewen (ewe), rechtlich f. Inhalt verantwortlich
04.05. - 08.05.2015
Psychische Belastung am Arbeitsplatz - Teil I
Gesunde Betriebe leben länger
Gästehaus Germania
WANGEROOGE
BR, SBV, JAV
11.05. - 13.05.2015
Lebendige Demokratie beginnt am
Arbeitsplatz - Stufe I
STEINHEIM
Waldhotel Forsthof
BU & VK
11.05. - 13.05.2015
Lebendige Demokratie beginnt am
Arbeitsplatz - Stufe III
Waldhotel Forsthof
STEINHEIM
BU & VK
18.05. - 22.05.2015
Betriebsverfassungsrecht - Teil II
WILLINGEN
BR, SBV, JAV
18.05. - 22.05.2015
Betriebsverfassungrecht - Teil III
WILLINGEN
Göbel´s Landhotel
BR, SBV, JAV
18.05. - 22.05.2015
Arbeitsrechtliche Schwerpunktthemen - Teil II
Arbeitnehmerschutzrechte
BAD FÜSSING
Parkhotel
BR, SBV, JAV
ROTHENBURG
BR, SBV, JAV
Berlin
BR, SBV, JAV
KONSTANZ
BR, SBV, JAV
CADENABBIA
BR, SBV, JAV
BU & VK
KIRKEL
BR, SBV, JAV
BU & VK
STEINHEIM
BU & VK
BERLIN
Hotel Hamburg
BU & VK
KIRKEL
BR, SBV, JAV
BU & VK
KIRKEL
BR, SBV, JAV
BU & VK
STEINHEIM
BU & VK
BERLIN
JAV / Junge
Arbeitnehmer
OBERHAMBACH
BR, SBV, JAV
BU & VK
Juni
08.06. - 12.06.2015
Gesprächs- und Verhandlungsführung in der
betrieblichen Praxis - Teil I
15.06. - 19.06.2015
Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsrat
Wir reden Klartext - Die Macht der Sprache:
Kommunikation leicht gemacht
RAMADA
Hotel Berlin-Alexanderplatz
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der
Instanzengerichte - Die 4 Kernbereiche des
Betriebsverfassungsgesetzes
Ibis Hotel
06.07. - 10.07.2015
Redaktionsschluss
1. April 2015
August
ISSN 1434-1581
Gestaltung
südflügel gmbh werbeagentur
Schillerstraße 21
73033 Göppingen
www.suedfluegel.com
Druck
Bechtel Druck GmbH & Co. KG
Hans-Zinser-Straße 6
73061 Ebersbach/Fils
www.bechtel-druck.de
Fotos
DGZ-Redaktion
www.fotolia.de
Titelbild:
© Petr Vaclavek – Fotolia.com
© Composer – Fotolia.com
Göbel´s Hotel Rodenberg
Juli
Vertrieb
Susanne Schmid
Anschrift der Redaktion
DGZ-Magazin
Postfach 70 01 51
70571 Stuttgart
Tel. 0711 2484788-18
Fax 0711 2484788-21
www.gewerkschaftszeitung.org
[email protected]
Göbel´s Landhotel
02.08. - 07.08.2015
Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft Rente oder Armut im Alter?
Villa la Collina
September
21.09. - 25.09.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander in Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
23.09. - 25.09.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
28.09. - 02.10.2015
Berlin - Ort der Politik und Geschichte
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
Waldhotel Forsthof
Oktober
12.10. - 16.10.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander in Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
November
02.11. - 06.11. 2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander in Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
04.11. - 06.11.2015
Lebendige Demokratie beginnt am
Arbeitsplatz - Stufe II
09.11. - 13.11.2015
JUGENDSEMINAR - Die Jugend im politischen
und betrieblichen Alltag
23.11. - 27.11.2015
Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II
Faires Miteinander in Betrieb, Wirtschaft und
Gesellschaft
Bildungsstätte d.
Arbeitskammer
Waldhotel Forsthof
Leonrado Hotel
Bildungsstätte Oberhambach
Erscheinung
Die DGZ erscheint zweimonatlich im Eigenverlag der Christlichen Gewerkschaft
Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt
jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für
Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.)
Für unverlangt eingesandte Manuskripte
wird keine Gewähr übernommen.
DGZ . 5/6 2015
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MAIL AN ...
WIR WÜNSCHEN IHNEN SCHÖNE
PFINGSTEN UND VIELE SONNIGE
TAGE!
Das richtige Lösungswort senden Sie bitte
bis zum 1. Juni 2015 an:
DGZ-Magazin
Postfach 70 01 51, 70571 Stuttgart
oder E-Mail an: [email protected]
Unter den richtigen Einsendungen werden
10 Gewinner durch Losentscheid ermittelt.
Es können nur Einsendungen berücksichtigt
werden, die die vollständige Privatanschrift
beinhalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter einer CGB-Gewerkschaft
sind nicht teilnahmeberechtigt.
IHRE
ANSPRECHPARTNERIN
RUND UM DIE DGZ:
Carolin Hänßler
[email protected]
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Redaktionsschluss für die nächste
Ausgabe: 1. Juni 2015
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