61. Jahrgang . Ausgabe Nr. 5/6 . Mai/Juni 2015 CGM Maiaufruf 2015 Weil Frauen mehr verdienen! VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH VORWORT [ Einleitende Worte ] Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele neue Gesichter sind in dieser Ausgabe der Deutschen Gewerkschaftszeitung (DGZ) zu sehen. Wir begrüßen mit Marius Ketteler einen neuen Geschäftsführer in Duisburg, aber auch in vielen anderen Bereichen ist eine Aufbruchsstimmung wahrzunehmen. Die Vorbereitungen für den 17. ordentlichen Bundesgewerkschaftstag der CGM laufen Titelthema 03 Maiaufruf 2015 – Weil Frauen mehr verdienen! Politik . Soziales 04 Der Bundesvorsitzende zum Titelthema 04 Notfall-Telefon 05 Immer mehr Frauen arbeiten Teilzeit 06 Private Bildungsausgaben für Kinder 06 Familie und Karriere 07 OECD-Bericht Psychische Krankheiten 12 Landesgewerkschaftstag NRW 12 Aufsichtsratswahlerfolg bei Benteler 13 Bezirkstag Niederbayern 13 Bezirkstag Mittelfranken 14 Bezirkstag Oberpfalz KFG Bundesgewerkschaftstag 14 15 KFG zu Gesprächen im Landtag von Nordrhein-Westfalen Jugendseite 16 Cyber Mobbing 17 Geprägte Verhaltensmuster Gewerkschaftsnachrichten begründen unterschiedliche Leistungen von Jungen und Mädchen CESI WIR 08 Kostenfaktor schlechte Führung 09 Gewalt gegen Frauen verhindern CGB 09 Meinungsaustausch mit Minister Guntram Schneider CGM Landesgewerkschaftstag Bayern 10 11 Landesgewerkschaftstag BW 11 Landesgewerkschaftstag Saarland 02 auf Hochtouren. Vielerorts sind die Landesgewerkschaftstage bereits abgeschlossen und die neuen Vorstände im Amt. Über neue Mitglieder in den einzelnen Landesvorständen und diverse Wechsel von Führungspositionen in Landes- und Bezirksverbänden informieren wir in dieser Ausgabe. Die CGM stellt sich neu auf für die kommenden vier Jahre, auch thematisch. Mit dem Thema des Bundesgewerkschaftstages 2015 „CGM: Moderner Dienstleister und Partner auf dem Weg ins digitale Zeitalter“ gibt die CGM die Richtung für die nächsten vier Jahre vor. Es ist ein gesellschaftlicher Umbruch, der uns bevorsteht. Ein digitaler Umbruch, der vor allem die Frage nach der Menschlichkeit in unserer Gesellschaft aufwirft und eine große Herausforderung bedeutet. „Wandlung ist notwendig wie die Erneuerung der Blätter im Frühling“, wie Vincent van Gogh es malerisch ausdrückte. Auf diesen Wandel ist die CGM vorbereitet. Es ist unser Motto DGZ . 5/6 2015 18 Herzlich willkommen! Marius Ketteler 19 CGB trauert um Helmut Bloß 20 Trauer um Horst Schwerdtfeger Tarifgeschehen 20 CGM begrüßt Abschluss in Baden-Württemberg „Persönlich. Menschlich. Nah.“, das es uns ermöglicht die richtigen Fragen zu stellen und den Menschen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre individuellen Bedürfnisse, in den Mittelpunkt dieses Wandels zu stellen. Zu dieser Betrachtung gehört natürlich auch die Frage nach der Wertschätzung eines Arbeitnehmers, ganz besonders der Arbeitnehmerin. Mit der Einführung der Frauenquote ist ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung im Arbeitsleben getan. Doch nach wie vor besteht eine ungerechte Entlohnung zwischen Männern und Frauen in den gleichen Positionen. Dieser Thematik nimmt sich die CGM in ihrem Maiaufruf 2015 an. Herausforderungen muss man sich entgegenstellen und Ungerechtigkeiten entgegentreten. Arbeiten wir gemeinsam am Wandel! Carolin Hänßler Chefredaktion DGZ 21 Der Mindestlohn von A – Z Recht 23 Einwilligungserfordernis 23 Heimliche Videoaufnahmen 24 24 25 25 Zeitzuschläge Betriebsrat kündigt Rücktritt an Mobbing Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses 26 Mitbestimmung 27 Im Falle eines Scheinwerkvertrags 27 Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Informationen 28 Keine Reform der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen 29 Schutz persönlicher Daten nach dem Tod 29 Mietpreisbremse und Bestellerprinzip können kommen 30 FRBW 31 Impressum TITELTHEMA MAIAUFRUF 2015 [ Weil Frauen mehr verdienen! ] Auch in diesem Jahr ist der 1. Mai, der Tag der Arbeit, wieder eine Gelegenheit für die CGM Stellung zu nehmen. Stellung zu nehmen zu einem Thema, das in unserer Gesellschaft und in der Arbeitswelt seit langem einer Änderung bedarf. Der Equal Pay Day hob in diesem Jahr bereits auf die ungleiche Situation zwischen Männern und Frauen bei den Gehaltsstrukturen ab. Es ist eine Tatsache: Noch immer werden Frauen, die die gleiche Arbeit verrichten wie ein Mann, schlechter dafür entlohnt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes klafft eine Lücke von 22 Prozent bei der Entlohnung von Männern und Frauen. Berücksichtigt man die Teilzeitbeschäftigungen und die schlechter bezahlten klassischen Frauenberufe kommt man immer noch auf einen Entlohnungsunterschied von sieben bis acht Prozent. Warum? Welchen vernünftigen Grund kann es dafür geben? Vor allem dann, wenn nicht mit weniger Arbeitsjahren und geringerer Qualifikation argumentiert werden kann. Was bleibt dann noch übrig? Auf Seiten der Frauen jede Menge Frust über ein ungerechtes System, schlechte Arbeitgeber und keine Wertschätzung ihrer Fähigkeiten und Arbeitsleistung. Ein siche- rer Weg, um zu demotivieren und gute Arbeitskräfte in die Flucht zu schlagen. In Zeiten des Fachkräftemangels: Kein guter Plan und die falsche Strategie von Arbeitgebern an ihren Mitarbeitern zu sparen! Eine Strategie, die sich auf Dauer rächen wird! Der CGM ist es ein Anliegen diese Thematik gerade am 1. Mai zum Thema zu machen. Der Tag der Arbeit, wie er auch genannt wird, geht geschichtlich auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Nach dem Vorbild der Massendemonstrationen am 1. Mai 1856 in Australien wurde 1886 ein Generalstreik zur Durchsetzung des Achtstundentags von der nordamerikanischen Arbeitnehmerbewegung ausgerufen. In Deutschland ist der 1. Mai und dessen Bezeichnung durch Gesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt. Die amtliche Bezeichnung für den Tag der Arbeit in Nordrhein-Westfalen als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“ ist besonders eindrücklich und aussagekräftig: Vor allem im Zusammenhang mit der Erinnerung an große Kämpfe und Streiks der Arbeitnehmerbewegungen um Sozialleistungen sowie dem Einsatz für Rechte und Interessen der Arbeitnehmer in Deutschland im 20. Jahrhundert. Wir erinnern uns alle an die Kampagne für Equal Pay: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ wurde im Zuge der Zeitarbeitsdebatte gefordert. Es wurde als ungerecht und menschenunwürdig empfunden, dass Arbeitnehmer, die die gleiche Arbeit verrichten, in ein und demselben Unternehmen unterschiedlich dafür entlohnt werden. Nun die Aufforderung der CGM, erneut aufzustehen für die Gleichberechtigung im Berufsleben, für die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen mit denselben Qualifikationen und Arbeitsaufgaben, für die Rechte Ihrer Frauen und Töchter, für ein gemeinsames Miteinander! Es nicht hinzunehmen, dass man für die gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn erhält. Was in der Zeitarbeit verpönt ist, gilt ebenso für die nicht leistungsgerechte Bezahlung von Männern und Frauen. Jeder Einzelne ist aufgefordert, sich dieser Ungerechtigkeit bewusst zu werden, sie nicht länger hinzunehmen und auszublenden. Setzen wir uns dafür ein, für den Anderen, für den Nächsten, für eine bessere Gesellschaft. cah DGZ . 5/6 2015 03 POLITIK . SOZIALES DER BUNDESVORSITZENDE ZUM TITELTHEMA Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Koalitionsvertrag haben die Unionsparteien und die SPD gesetzliche Maßnahmen zum Abbau von Ungleichbehandlungen im Arbeitsleben vereinbart. Nicht zuletzt hat der Equal-Pay-Tag am 20.03.2015 mit seinen Veranstaltungen, in denen die Problematik des Stillstandes an der „Entgeltfront“, d. h. der ungleichen Vergütung von Frauen und Männern für ihre erbrachte Arbeitsleistung, angezeigt, dass Appelle alleine nutzlos sind. Es bewegt sich nichts. Wie schon im letzten Jahr verdienen Frauen durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Selbst wenn die statistischen Zahlenwerte „bereinigt“ werden, indem strukturelle Ursachen wie Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitarbeit und die oft fehlenden Aufstiegsmöglichkeiten außer Betracht bleiben, verbleibt ein Unterschied von über sieben Prozent. Deutschland liegt in Europa damit in dieser Hinsicht auf dem drittletzten Platz. Die sogenannte „Genderpolitik“ ist für viele ein rotes Tuch, wird von manchen belächelt, muss aber trotzdem ernsthaft be- trieben werden, weil in der Arbeitswelt noch allzu häufig Sachverhalte aus einer männlichen Sichtweise bewertet werden. Beispiel: Es gibt noch keine gleichen Chancen für gesunde Arbeitsbedingungen. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse belegen: „Pflegende schleppen mehr als Bauarbeiter“. Deshalb müssen bei den vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze stärker geschlechterspezifische Belastungen erfasst werden. Es gilt, Erfahrungen aus dem betrieblichen Alltag besser zu nutzen. Ein Grundproblem der Entgeltfindung muss gelöst werden, nämlich, dass die Arbeit am Menschen schlechter vergütet wird als die Arbeit an Maschinen. Wenn die Koalitionsparteien nun ein Gesetz zur Entgeltgleichheit auf den parlamentarischen Weg bringen wollen, ist dies grundsätzlich zu begrüßen; Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben sich als Irrwege erwiesen. Das wichtigste gesetzgeberische Ziel ist es, mehr Transparenz in die Entgeltstrukturen zu bringen. Dieses Anliegen erachte ich selbst als außerordentlich wichtig. Zweifel habe ich, ob es ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte bei Vorliegen einer direkten oder indirekten Lohndiskriminierung braucht. Ich finde es auch nicht in Ordnung die Tarifparteien zu verpflichten, diskriminierende Entgeltsysteme abzubauen. Als Gewerkschafter sollten wir in der Lage sein Tarifverträge abzuschließen, die keine diskriminierenden Inhalte und Wirkungen erzeugen. Adalbert Ewen Bundesvorsitzender der CGM NOTFALL-TELEFON – WIR SIND DA, WENN´S BRENNT! Unser brandneuer Service ab Mai 2015! Sie haben ein arbeits- oder sozialrechtliches Problem (Notfall) am Arbeitsplatz und benötigen eine rechtliche Erstberatung? Dann rufen Sie uns an! Wir sind persönlich für Sie da, auch zu unüblichen Zeiten! Werktags Wochenend-Service Montags bis freitags jeweils 18-22 Uhr Samstags und sonntags jeweils 10-18 Uhr Ausnahme: bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage Bild: © aleksvf - Fotolia.com Notfall-Nummer: 0711 2484788 33 Wie funktioniert’s? Bitte nennen Sie zu Beginn des Gesprächs Ihre 8-stellige Mitgliedsnummer! 04 DGZ . 5/6 2015 Persönlich. Menschlich. Nah. POLITIK . SOZIALES INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG (IAB) [ Immer mehr Frauen arbeiten Teilzeit ] Im Jahr 2014 waren elf Millionen Frauen teilzeitbeschäftigt, das sind doppelt so viele wie 1991. Auch der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ist seit 1991 gestiegen und zwar um fünf Prozentpunkte. Damit war 2014 fast die Hälfte aller Beschäftigten weiblich. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Entwicklung der Erwerbs- und Arbeitszeitmuster seit der Wiedervereinigung hervor. „Die Zahl der beschäftigten Frauen stieg insgesamt um 21 Prozent, das von ihnen geleistete Arbeitsvolumen um vier Prozent. Ein etwas höheres Arbeitsvolumen wird heute also von deutlich mehr Arbeitnehmerinnen erbracht als früher“, erläutert die IAB-Forscherin Susanne Wanger. Der Grund dafür ist die steigende Teilzeitquote bei Frauen: Diese lag im Jahr 2014 bei knapp 58 Prozent. Auch der Anteil von Männern, die Teilzeit arbeiten, hat sich seit 1991 vergrößert: Mit gut 20 Prozent im Jahr 2014 hat sich die Quote mehr als vervierfacht. Teilzeit spielt aber weiterhin eine geringere Rolle als bei den Frauen. Als Begründung für Teilzeitarbeit gaben fast 27 Prozent der Männer an, keine Vollzeitstelle zu finden, und gut 26 Prozent, dass sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Frauen entschieden sich mit jeweils knapp 26 Prozent am häufigsten wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen oder wegen weiteren persönlichen oder familiären Ver- pflichtungen für eine reduzierte Beschäftigung. „Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitmuster von Frauen und Männern unterscheiden sich nach wie vor erheblich. Bei Frauen entscheidet insbesondere die familiäre Situation, ob und in welchem Umfang sie beschäftigt sind“, so die Arbeitsmarktexpertin. Familiengründung beeinflusse das Erwerbsverhalten von Männern dagegen kaum. Ein Blick auf die Erwerbsmuster von Paaren mit Kindern zeigt: Das Zuverdienermodell, bei dem der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit arbeitet, ist mit 45 Prozent besonders beliebt. Lediglich bei einem Viertel der Paare mit Kindern haben beide Partner in etwa die gleiche Arbeitszeit und auch eine Realisierung der gewünschten Arbeitszeiten würde an der Verteilung der partnerschaftlichen Erwerbszeiten nur wenig ändern. Institutionelle Regelungen wie das Ehegattensplitting und Minijobs können eine Ausweitung der Arbeitszeit unattraktiv erscheinen lassen, da dies höhere Sozial- und Steuerabgaben nach sich ziehen würde. Zu einer ausgewogeneren Aufteilung der Arbeitszeiten zwischen Männern und Frauen könnten passende Arbeitszeitmodelle und finanzielle Anreize für eine partnerschaftliche Arbeitszeitverteilung beitragen, so Susanne Wanger. Denn längerfristige Teilzeitphasen zögen Nachteile bei Einkommen, Karriere und Alterssicherung nach sich. CGM-BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG 2015 Vom 23.-24. Oktober 2015 in Rotenburg an der Fulda Freuen Sie sich auf das Thema „CGM: Moderner Dienstleister und Partner auf dem Weg ins digitale Zeitalter.“ Persönlich. Menschlich. Nah. DGZ . 3/4 2015 05 POLITIK . SOZIALES PRIVATE BILDUNGSAUSGABEN FÜR KINDER [ Einkommensschwache Familien sind stärker belastet ] DIW-Studie verwendet umfassendes Ausgabenkonzept: Neben Bildungsausgaben für Kita und Schule werden auch Ausgaben für non-formale Bildungsangebote wie Freizeitaktivitäten erfasst – Forscher empfehlen, Beiträge stärker an das Einkommen zu koppeln. Familien, die Geld für die Bildung ihrer Kinder ausgeben, sind umso stärker belastet, je weniger Einkommen sie haben: Während der entsprechende Anteil am monatlichen Haushaltseinkommen im unteren Fünftel der Einkommensskala bei rund vier Prozent liegt, sinkt er auf gut drei Prozent bei den einkommensstärkeren Familien. Bezieht man auch jene Familien ein, die keine Bildungsausgaben tätigen, entweder weil sie die Angebote nicht nutzen oder von Beiträgen befreit sind, nimmt der Anteil der Bildungsausgaben mit dem Einkommen zu. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die auf Daten des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) und der Zusatzstichprobe Familien in Deutschland (FiD) basiert. Den Berechnungen zufolge gibt in Deutschland jede Familie mit Kindern unter 16 Jahren durchschnittlich – unter Einbezug der 23 Prozent Familien, die nichts ausgeben – etwa 93 Euro pro Monat für unterschiedliche Bildungsangebote wie eine Kindertagesstätte, Nachhilfeunterricht oder Freizeitaktivitäten wie Sport- und Musikunterricht aus. Die Familien, die tatsächlich Ausgaben tätigen, wenden monatlich rund 120 Euro auf. „Familien tragen einen erheblichen Teil der Bildungsausgaben. Dies gilt umso mehr, wenn man den Bildungsbegriff weit fasst und neben den Ausgaben für formale Bildungsangebote wie Kitas und kostenpflichtige Schulen auch die Ausgaben für informelle und non-formale Angebote wie Tagesmütter oder Sportvereine und Musikunterricht einbezieht“, sagen die Studienautoren Carsten Schröder, C. Katharina Spieß und Johanna Storck. Um Bildungsungleichheiten zu reduzieren und individuelle Bildungspotentiale besser auszuschöpfen, empfehlen die DIWForscher, Kita-Gebühren noch stärker vom Familieneinkommen abhängig zu machen und einkommensschwache Haushalte auch bei den Beiträgen für andere kostenpflichtige Bildungsangebote stärker zu entlasten. Nur wenige einkommensschwache Familien geben Geld für Freizeit und Nachhilfe ihrer Kinder aus Am meisten geben Familien mit einem Anteil von 60 Prozent ihrer Bildungsausgaben für Kindertageseinrichtungen aus. 27 Prozent entfallen auf Freizeitaktivitäten und jeweils sieben Prozent auf Ausgaben für einen kostenpflichtigen Schulbesuch beziehungsweise informelle Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten wie Tagesmütter. Dass Familien mit geringeren Einkommen, sofern sie tatsächlich Ausgaben tätigen, relativ höher belastet sind, gilt für nahezu alle betrachteten Bildungsangebote, also neben den Ausgaben für eine Kita auch für Freizeitaktivitäten und Nachhilfeunterricht. Insbesondere für die beiden letztgenannten Ausgabenarten geben ärmere Familien seltener Geld aus: Für Freizeitaktivitäten tätigen nur 30 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte überhaupt Ausgaben, für Nachhilfeunterricht geben nur sechs Prozent Geld aus. Investieren sie in diesen Bereichen Geld, sind sie mit Ausgabenanteilen von etwa 2,5 beziehungsweise fünf Prozent im Vergleich zu den einkommensstärksten Haushalten (Ausgabenanteil je gut ein Prozent) stärker belastet. Während die Bildungsausgaben der einkommensschwachen Haushalte fast unabhängig von der Anzahl der Kinder sind, steigen sie in den einkommensstärkeren Haushalten deutlich mit der Kinderzahl. Zudem tätigen Familien deutlich größere Bildungsausgaben, wenn mindestens ein Elternteil einen akademischen Abschluss hat. „Im Hinblick auf ungleiche Bildungschancen ist auch dieser Befund diskussionswürdig, weil Kinder, die aufgrund der Bildung ihrer Eltern ohnehin schon bessere Chancen haben, zusätzlich noch von höheren Bildungsausgaben profitieren“, so Schröder, Spieß und Storck. „Um Bildungspotentiale besser nutzen zu können, wäre es sozialpolitisch überlegenswert, dass man ärmere Familien stärker entlastet, indem man die Beiträge für kostenpflichtige Bildungsangebote stärker als bisher an das Einkommen koppelt.“ Die Studie des DIW Berlin analysiert die privaten Ausgaben erstmals vor dem Hintergrund eines breit gefassten Bildungsbegriffs, der auch informelle und non-formale Angebote einschließt. In der amtlichen Statistik werden diese Ausgaben nicht einbezogen. Die DIWStudie berücksichtigt aus den SOEP- und FiD-Datensätzen des Jahres 2012 alle Familienhaushalte, also alleinerziehende Mütter oder Väter ebenso wie Paarhaushalte, in denen mindestens ein Kind unter 16 Jahren lebt. Dass die Studienergebnisse auch dann erhalten bleiben, wenn andere potentielle Einflussfaktoren wie die Anzahl und das Alter der Kinder in einem Haushalt, der Wohnort oder der Bildungsabschluss der Eltern berücksichtigt werden, haben die DIW-Forscher anhand multivariabler Analysen überprüft. FAMILIE UND KARRIERE [ Ein Entweder-Oder ] Frauen machen seltener Karriere als Männer. Denn: Wer Karriere machen will, muss viel Zeit investieren. Und das geht häufig auf Kosten der Familie. Nur eine Minderheit will überhaupt Karriere machen, zeigt eine neue Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Familie und Karriere lassen sich noch immer 06 DGZ . 5/6 2015 nur schwer miteinander vereinbaren. Denn Führungsverantwortung heißt auch, für Mitarbeiter und Kunden ständig erreichbar zu sein – häufig sind dafür Überstunden nötig. Der Konflikt zwischen Karriere und Familie trifft insbesondere Beschäftigte zwischen 31 und 40 Jahren, Männer und Frauen gleichermaßen. Das ist offenbar auch der Grund dafür, dass nur bei der Hälfte der Männer und einem Drittel der Frauen die Karriere hoch im Kurs steht, wie die aktuelle IW-Auswertung der Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt. „Diejenigen, die Karriere machen wollen, entscheiden sich gezielt dafür“, sagt Oliver Stettes, Leiter des IW-Kompetenzfelds Arbeitsmarkt und Arbeitswelt. Karriereorientierte Beschäftigte seien – unabhängig vom POLITIK . SOZIALES Geschlecht – bereit, viel Zeit in ihren Aufstieg zu investieren und dafür auf Anderes zu verzichten. Wer hingegen auf Familie setze, so Stettes, stecke dafür oftmals bei der Karriere zurück: Gerade Frauen arbeiten auch heute noch häufiger in Teilzeit und nehmen längere Erwerbspausen für die Kindererziehung in Kauf. Dadurch haben sie bei ähnlichen Kompetenzen meist schlechtere Chancen auf eine Beförderung als ihre männlichen Mitbewerber. Dennoch sind sie laut Analyse des IW genauso zufrieden mit ihrer Arbeit wie Männer und wie karriereorientierte Frauen. Arbeitsmarktexperte Stettes: „In der Regel suchen sich Beschäftigte ihren Job passend zu ihren Lebensentwürfen aus.“ OECD-BERICHT PSYCHISCHE KRANKHEITEN [ Schnelle und breitgefächerte Maßnahmen ] Um Menschen mit psychischen Problemen in einen Job zu vermitteln oder im Beruf zu halten, ist es wichtig, dass Krankenkassen und Arbeitsämter früher als bisher reagieren, relevante Akteure wie Lehrer, Ärzte oder Arbeitgeber einbeziehen und insgesamt stärker Hand in Hand arbeiten. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle OECD-Bericht „Fit Mind, Fit Job: From Evidence to Practice in Mental Health and Work”. Auf Basis von neun Länderanalysen erläutert er, welche politischen Weichen gestellt werden müssen, damit die Kosten psychischer Krankheiten für Individuen, Arbeitgeber und die Gesellschaft möglichst gering gehalten werden. Zwar ist das Thema im öffentlichen Diskurs heute verbreiteter als noch vor einigen Jahren, dennoch kämpfen Betroffene mit einem erheblichen Stigma. Die privaten Folgen psychischer Erkrankungen sind aber nicht nur wegen sozialer Ausgrenzung gravierend: Menschen mit leichten bis mittelstarken Störungen – etwa Angstzuständen oder Depressionen – verlieren doppelt so häufig ihren Job wie Gesunde. Bis zu 50 Prozent aller neuen Anträge auf Arbeitsunfähigkeit gehen inzwischen auf psychische Probleme zurück. Das belastet nicht nur die Patienten, deren Armutsrisiko dadurch steigt, es ist auch ein Problem für die Wirtschaft. Schätzungen zufolge kosten psychische Erkrankungen Europa jährlich etwa 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Einer der wichtigsten Faktoren im Kampf gegen psychische Krankheiten ist die Zeit: Je früher mit der Behandlung begonnen wird, desto besser. In der Praxis allerdings können in den untersuchten Ländern zwischen den ersten Anzeichen für mentale Störungen und Therapiebeginn zehn Jahre vergehen. Das ist beunruhigend, denn es trifft nach Aussage des Berichts vor allem junge Leute. Jede Maßnahme, die Schule oder Arbeitgeber einleiten, ist erfolgver- Bild: © Marco2811 - Fotolia.com sprechender, als zu warten, bis die Betroffenen die Schule abbrechen oder aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Zwar kann Stress in Beruf und Ausbildung psychische Probleme verstärken. Bleiben die Patienten jedoch in Arbeit oder Schule, so kann das mit der nötigen Unterstützung auch einen positiven Einfluss auf den Verlauf der Krankheit haben. Investitionen in Schulprogramme für psychische Gesundheit und in entsprechend qualifizierte Fachkräfte sind nach Angaben des Berichts wirkungsvoll. Als positives Beispiel nennen die Autoren unter anderem das österreichische Jugendcoaching-Programm, das sich vor allem an Lernende der 9. Klasse richtet. In Absprache mit Eltern und Lehrern vereinbaren die Coaches mit ihren Schützlingen Ziele, deren Erreichung sie dann schriftlich dokumentieren. Ein weiterer Faktor, der die Effizienz der Maßnahmen bei psychischen Problemen beeinflusst, ist die häufig nur ungenügende Abstimmung zwischen den Bedürfnissen der Erkrankten und der Hilfe, die sie erhalten. Noch immer werden politische Maßnahmen zu häufig in abgeschlossenen Einheiten definiert und umgesetzt, wahlweise von Gesundheits-, Beschäftigungsoder Bildungsdiensten. Würde stattdessen ein verzahntes System geschaffen, könnten mit den gleichen Ressourcen schnellere und bessere Erfolge erzielt werden. Einige Länder haben zaghafte Schritte in diese Richtung unternommen, viele versäumen es aber bisher, die Wirkung ihrer Reformen zu dokumentieren und zu analysieren. Einen erfolgversprechenden Ansatz sehen die Studienautoren etwa im Schweizer Modell der „Interinstitutionellen Zusammenarbeit“ (IIZ). Diese Kooperation zwischen verschiedenen Institutionen der Felder Beschäftigung, Versicherung und Gesundheit soll dazu dienen, komplexe Fälle schneller mit den für sie zuständigen Stellen in Kontakt zu bringen. Das Modell-Projekt krankt aber noch an der Umsetzung: Häufig dauert es zu lange, bis Betroffene an ein IIZTeam verwiesen werden, und insgesamt sind die Fallzahlen zu klein, um spürbare Arbeitsmarkteffekte oder Kostenersparnisse hervorzurufen. Richtlinien und Verordnungen müssen laut Bericht aber auch in den anderen betrachteten Ländern konsequenter umgesetzt werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Schaffung systematischer Monitoring-Instrumente und die Bereitschaft, unzureichende Umsetzungen zu sanktionieren. DGZ . 5/6 2015 07 POLITIK . SOZIALES GALLUP VERÖFFENTLICHT ENGAGEMENT INDEX 2014 [ Kostenfaktor schlechte Führung ] Die gute Nachricht vorab: Der Anteil deutscher Arbeitnehmer, die emotional nicht an ihren Arbeitgeber gebunden sind, ist zum zweiten Mal in Folge gesunken. Der positive Trend scheint sich zu verfestigen: Aktuell zählen 15 Prozent der Beschäftigten zu den Mitarbeitern, die bereits innerlich gekündigt haben. Allerdings verharrt der Anteil der emotional hoch gebundenen Arbeitnehmer – die Leistungsträger in den Unternehmen – auf unverändert niedrigem Niveau von 15 Prozent. Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten (70 Prozent) zählen zu den gering gebundenen Mitarbeitern und machen Dienst nach Vorschrift. Die hohe Zahl von Inneren Kündigern kostet die deutsche Wirtschaft jährlich zwischen 73 und 95 Mrd. Euro. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Gallup Engagement Index. Da die emotionale Mitarbeiterbindung unmittelbar von dem Führungsverhalten des direkten Vorgesetzten beeinflusst wird, liegt der diesjährige Fokus auf den Führungskräften. „Wir haben uns in diesem Jahr unter anderem intensiv mit der Frage beschäftigt: Wie sieht der typische Vorgesetzte aus?“, erklärt Marco Nink, Senior Practice Consultant bei Gallup. Das Ergebnis: Die durchschnittliche Führungskraft ist 45,8 Jahre alt, männlich (75 Prozent), arbeitet Vollzeit (87 Prozent), verfügt als formale Bildung mindestens über einen Realschulabschluss (88 Prozent) und hat im Schnitt 9,7 Jahre Führungserfahrung. Die Mehrheit (52 Prozent) der Vorgesetzten führt weniger als zehn Mitarbeiter. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Führungskräften liegt bei 43,3 Stunden pro Woche. Fachkompetenz und Erfahrung sind die häufigsten Gründe für Beförderungen in Führungspositionen: Rund die Hälfte (51 Prozent) der Führungskräfte sind in ihre derzeitige Position gekommen, weil sie viele Erfahrungen in ihrem Arbeitsgebiet gesammelt haben und längere Zeit im Unternehmen tätig sind. 47 Prozent der Führungskräfte wurden befördert, da sie in ihrer vorherigen Position ohne Führungsverantwortung erfolgreich waren. Marco Nink betrachtet diese Praxis der Führungskräfteauswahl in deutschen Unternehmen als problematisch: „Verschiedene Gallup-Studien haben ergeben, dass nur ein geringer Teil der Menschen für eine 8 DGZ . 5/6 2015 Führungsposition geeignet ist. Erfahrungen und fachliche Kompetenzen sind zwar von Vorteil für eine Position als Führungskraft, dennoch ersetzen sie nicht das nötige Talent.“ Die drei Z für hervorragende Führung Davon abgesehen gibt es Anhaltspunkte, wie Unternehmen Führungskräfte weiterentwickeln können, betont Marco Nink: „Die drei Z für hervorragende Führung sind Zugänglichkeit, Zuständigkeit und Zielorientierung und damit verbundene Verhaltensweisen, die über die zentralen Bedürfnisse am Arbeitsplatz – etwa konstruktives Feedback, Lob und Anerkennung für gute Arbeit oder die Einbindung von Mitarbeitern in Entscheidungen – hinausgehen.“ Zugänglichkeit meint, inwieweit der Vorgesetzte für die Mitarbeiter ansprechbar ist – auch bei Themen, die nicht die eigentliche Arbeit betreffen. Von den Befragten, die vollständig der Aussage „Ich habe das Gefühl, dass ich mich immer an meinen Vorgesetzten wenden kann, egal welche Frage ich habe.“ zustimmen, sind 31 Prozent emotional hoch an ihren Arbeitgeber gebunden. Von den Beschäftigten, die dieser Aussage widersprechen, sind nur zwei Prozent emotional hoch gebunden. Arbeitnehmer, die mit ihrem Vorgesetzten auch über Dinge sprechen können, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, sind zu 25 Prozent hoch emotional an das Unternehmen gebunden. Von den Befragten, die diese Aussage verneinen, sind nur vier Prozent emotional hoch gebunden. „Zuständigkeit steht dafür, dass Führungskräfte wissen, an welchen Aufgaben und Projekten ihre Mitarbeiter gerade arbeiten, wie sie ihre Mitarbeiter für deren Leistung verantwortlich halten und kommunizieren“, erklärt Marco Nink. Von den Befragten beispielsweise, die vollständig zustimmen, dass ihr Vorgesetzter ihre Aufgaben und Projekte kennt, haben 23 Prozent eine hohe emotionale Bindung, aber nur fünf Prozent derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist. Und von Befragten, die regelmäßige Besprechungen im Team haben, sind 20 Prozent emotional hoch gebunden. Aber nur elf Prozent der Mitarbeiter, bei denen keine regelmäßigen Meetings stattfinden, zählen zur Gruppe der emotional Hochgebundenen. Zielorientierte Führungskräfte unterstützen ihre Teammitglieder dabei, Prioritäten bei der Arbeit und den Leistungszielen festzulegen. „Sie konzentrieren sich auf die Stärken der Mitarbeiter, anstatt auf deren Schwächen“, sagt Marco Nink. Von den Befragten mit Vorgesetzten, die den Fokus auf ihre Stärken legen, weisen 36 Prozent eine hohe Bindung auf. Von den Mitarbeitern, bei denen diese Aussage nicht zutrifft, sind nur zwei Prozent emotional hoch gebunden. Nur 33 Prozent der in Bezug auf ihr Führungsverhalten befragten Führungskräfte stimmen der Aussage zu: „Ich lege meinen Schwerpunkt eher auf die Entwicklung der Stärken oder positiven Eigenschaften meiner Mitarbeiter, weil das die Bereiche sind, in denen sie am besten sind.“ Marco Nink erklärt: „Das bedeutet allerdings nicht, Schwächen zu ignorieren. Nur Mitarbeiter, die ihre „Defizite“ kennen, können diese zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit Kollegen ausgleichen. In keinem Fall jedoch ist es zielführend, zu viel Energie, Zeit und finanzielle Mittel in die Behebung von Schwächen zu investieren – und darauf zu verwenden, dass der Mitarbeiter höchstens ein mittelmäßiges Niveau erreicht.“ Folgen von Führungsfehlern für Unternehmen und Mitarbeiter „Wenn das Führungsverhalten nicht stimmt und die Situation am Arbeitsplatz schlecht ist, leiden letztlich die Mitarbeiter psychisch und physisch darunter“, ergänzt Marco Nink. „Dies kann auch gravierende Auswirkungen auf das private Umfeld haben. Niemand gibt Stress am Werktor oder am Empfang ab, wenn er nach Hause geht, sondern nimmt ihn mit.“ So empfinden Beschäftigte ohne emotionale Bindung zu ihrem Arbeitgeber eher das Gefühl ausgebrannt zu sein (60 Prozent, emotional hoch gebundene Mitarbeiter: 21 Prozent) und lassen ihren Arbeitsstress eher an Freunden und Familie aus (41 Prozent, emotional hoch gebundene Mitarbeiter: neun Prozent). Auch haben Sie weniger Spaß bei der Arbeit (fünf Prozent, emotional hoch gebundene Mitarbeiter: 83 Prozent). Ein Viertel der befragten Arbeitnehmer hat schon einmal seine Arbeitsstelle wegen eines Vorgesetzten gekündigt, um das eigene Wohlbefinden zu verbessern. 19 Prozent der Mitarbeiter ohne emotionale Bindung sind aktiv auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Weitere 23 Prozent schauen sich um, suchen aber nicht aktiv. Unter den emotional hoch gebundenen Mitarbeitern POLITIK . SOZIALES . GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN ist hingegen nur ein Prozent der Mitarbeiter aktiv auf Arbeitsplatzsuche und sechs Prozent schauen sich um. Marco Nink: „Die nicht vorhandene emotionale Bindung von Mitarbeitern ist aufgrund der Fluktuationsneigung gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels für Unternehmen ein Problem. Darüber hinaus weisen emotional nicht gebundene Mitarbeiter im Schnitt fünf Tage mehr Fehlzeiten auf als ihre emotional hoch gebundenen Kollegen. Nink: „Jeder Fehltag kostet ein Unternehmen im Schnitt 252 Euro. Aus dem Mehr an Fehlzeit aufgrund fehlender oder nur geringer emotionaler Mitarbeiterbindung entstehen einem Unternehmen mit 2.000 Mitarbeitern Kos- ten in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro.“ „Führung ist ein Hebel für den Erfolg von Unternehmen“, fasst Marco Nink die Ergebnisse zusammen. „Gute Führung steigert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen – schlechte Führung hingegen ist ein kritischer Kostenfaktor.“ CESI: INTERNATIONALER FRAUENTAG [ Gewalt gegen Frauen verhindern ] Die Vorsitzende des CESI-Frauenrechtsausschusses FEMM Kirsten Lühmann erklärt anlässlich des Internationalen Frauentags: „Der Internationale Frauentag ist auch in Europa keine Alibiveranstaltung für politisch Überkorrekte. Vielmehr gibt es nach wie vor ernstzunehmende Probleme: Frauen verdienen im Schnitt immer noch über 16 Prozent weniger als Männer, Frauen in den Führungsetagen von großen Unternehmen sind nach wie vor meist eine Minderheit oder gar nicht zu finden. Auch im Privatleben sind Frauen meist durch deutlich mehr Aufgaben gefordert als ihre männlichen Partner. Die neue Kommission will neben den genannten Themen vor allem verstärkt gegen Gewalt gegen Frauen und sogenannte „harmful practices“ – schädliche „traditionelle“ Praktiken wie zum Beispiel Genitalverstümmelungen, Zwangsheirat und Ehrenmorde – vorgehen. CESI unterstützt die Kommis- sion in diesem Vorhaben und ruft auch die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, was darüber hinaus zum Schutz von Frauen unternommen werden kann. Eine Studie der Europäischen Grundrechteagentur von 2014 hat ein ernüchterndes Ergebnis für die Situation von Frauen in den 28 EU-Mitgliedstaaten ergeben. Eine von drei Frauen hat demnach seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren, 20 Prozent wurden gestalkt und die Hälfte aller Frauen war mit einer oder mehreren Formen der sexuellen Belästigung konfrontiert. Das sind absolut inakzeptable Zustände, die nicht einfach hingenommen werden dürfen. In diesem Zusammenhang ist es ein gutes Zeichen, dass es offensichtlich konkrete Überlegungen in der Europäischen Kommission für einen Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul Konvention („Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) gibt. Das Abkommen wurde zudem noch nicht von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und erst in einem Drittel der Staaten ratifiziert. Das muss sich dringend ändern. EU-Gleichstellungskommissarin Vĕra Jourová bereitet eine neue Gleichstellungsstrategie bis zum Ende dieses Jahres vor. Die CESI wird zu den wichtigen frauenpolitischen Themen gegenüber der EU-Kommission Stellung nehmen und sich weiterhin durch eigene Aktionen und Vorschläge für eine weitere Gleichstellung einsetzen.“ „Make it happen“, also etwa „Lass es geschehen“, lautet das Motto der Vereinten Nationen zum diesjährigen Internationalen Frauentag. Seit über 100 Jahren wird dieser Tag mittlerweile begangen, seit 1977 rufen die Vereinten Nationen weltweit zu Veranstaltungen am 8. März auf. Auch dieses Jahr setzten sich viele tausend Menschen weltweit in Aktionen und Kundgebungen für gleiche Rechte und Chancen für Frauen ein. In Deutschland lautet das Motto, wie schon in den Vorjahren, „Heute für Morgen ein Zeichen setzen!“ CGB-NRW [ Meinungsaustausch mit Minister Guntram Schneider ] Der CGB-Landesvorsitzende von NRW Ulrich Bösl traf sich mit dem Minister für Arbeit, Soziales und Integration Guntram Schneider zu einem Meinungsaustausch. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn und das geplante Gesetz zur Tarifeinheit. Bei dieser Gelegenheit machte Bösl die ablehnende Haltung des CGB deutlich. Bösl betonte, dass nicht die wenigen Streiks in Deutschland ein Problem seien, sondern Unternehmen, die in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifverträge seien, oder Unternehmen wie die Deutsche Post, die mit neuen Gesellschaftsmodellen ihren eigenen Haustarifvertrag unterlaufen. Der Minister betonte die Bedeutung der Tarifverträge und sprach die Hoffnung aus, dass es wieder zu mehr Abschlüssen komme. DGZ . 5/6 2015 9 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN SEMINARANGEBOT Fachseminar: Christliche Gewerkschaftsbewegung und christliches Menschenbild Seminar-Nr.: 15.6.949.0 SO Termin: 07./08. August 2015 Ort: Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK) Veranstalter: Stiftung Christlich-Soziale Politik e.V. Leitung: Karsten Matthis (Geschäftsführer der Stiftung CSP) und Ulrich Bösl (Vorsitzender christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) Verantwortlich im AZK: Karsten Matthis Neben dem Phänomen der „schönen neuen Arbeitswelt“ fragt das Fachseminar nach den Grundlagen und der Geschichte der christlichen Arbeitnehmerbewegung und christlichen Gewerkschaften seit dem Kaiserreich bis heute. Weitere Informationen unter: www.azk.de Anmeldung unter: [email protected] LANDESGEWERKSCHAFTSTAG BAYERN [ Hans Schalk als Landesvorsitzender bestätigt ] Auf dem Landesgewerkschaftstag der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in Dasing im Wittelsbacher Land wurde der Vorsitzende Hans Schalk am 21.03.2015 im Amt bestätigt. Er rief die Mitglieder dazu auf, ihre gute Arbeit offensiv nach außen zu vertreten. Der Bundesvorsitzende Adalbert Ewen bestärkte ihn: „Ihr habt im Tarifbereich und in den Betrieben in den vergangenen vier Jahren große Erfolge erzielt.“ Dabei gab Bundesvorsitzender Adalbert Ewen bekannt, sich um weitere vier Jahre für das Amt des Bundesvorsitzenden zu bewerben. Der Festredner Manfred Weber, MdEP (CSU), Fraktionsvorsitzender der EVP im europäischen Parlament, bat die CGM um Unterstützung, unter anderem bei Sonntagsschutz. „Europa wird von vielen als Europa des Marktes und des Geldes wahrgenommen. Aber wir haben noch kein soziales Europa.“ Ihm sei klar, sagte Weber, dass das Gesetz zur Tarifeinheit der CGM viel näher sei, es gefährdet den Fortbestand vieler Gewerkschaften. „Aber die CGM ist auch in Europa gefordert.“ Weber betonte zudem, dass es kein „europäisches“ Arbeitslosengeld mit der EVP-Fraktion geben wird. Weber und auch der Landtagsabgeordnete Joachim Unterländer (CSU), Vorsitzender der CSA, forderten die CGM zur verstärkten Zusammenarbeit auf. Hans Schalk, Betriebsrat bei Audi Ingol- 10 DGZ . 5/6 2015 Bild 1: Gratulation zur Wiederwahl: Hans Schalk (2. von links), der Vorsitzende der CGM in Bayern, mit dem Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen (l.), Manfred Weber MdeP (r.) Bild 2: Teilnehmer des Landesgewerkschaftstags Bayern stadt, hatte den Landesvorsitz vor zwei Jahren übernommen, als der damalige Vorsitzende überraschend das Amt niederlegte. Jetzt bestätigten ihn die Delegierten für weitere vier Jahre im Amt. In seiner Rede machte Schalk deutlich, dass Bayern eins ist, da man sich einig sei. Dies resultiere daraus, dass man sich mittlerweile intensiv austausche. „Ruft mich an, wenn was ist, dann regeln wir das“, sagte er und zitierte den Leitspruch der CGM: „Persönlich. Menschlich. Nah.“ Die CGM ist laut Schalk für die nächsten Jahre gut aufgestellt. Die Geschäftsstellen in Augsburg, Regensburg und Schweinfurt sind personell gut besetzt. Schalk kündigte an, dass auch eine Gewerkschaft wie die CGM überprüfen müsse, welche Leistungen für die Mitglieder sinnvoll sind und wo sie in Zukunft die inhaltlichen Schwerpunkte setzen will. Der Bundesvorsitzende Adalbert Ewen unterstrich Schalks Aussage mit dem Ausblick auf den Bundesgewerkschaftstag der CGM im Herbst, auf dem es um die zunehmende Digitalisierung und Industrie 4.0 gehen wird. Unter den Gästen waren auch Eva Weber, zweite Bürgermeisterin der Stadt Augsburg, Manfred Losinger, stellv. Landrat des Landkreises Aichach-Friedberg und Erich Schulz, der stellv. Landesinnungsmeister des Fachverbandes Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik Bayern sowie Markus Malm, der stellv. Bundesvorsitzende der CGM. Der neue Landesvorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden Hans Schalk (Audi Ingolstadt), den Stellvertretern Josef Kölbl (BMW Dingolfing) und Reinhard Münich (SKF Schweinfurt), Schriftführer Rudolf Heil (Audi Ingolstadt) und Kassier Konrad Erhardsberger (BMW Dingolfing). GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN LANDESGEWERKSCHAFTSTAG DER CGM IN BADEN-WÜRTTEMBERG [ Markus Malm bleibt Landesvorsitzender ] Markus Malm bleibt für weitere vier Jahre Landesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in Baden-Württemberg. Beim Landesgewerkschaftstag im Kongresszentrum Harmonie in Heilbronn wurde er am 14.03.2015 im Amt bestätigt. Guido Wolf, Vorsitzender der CDU im Landtag und Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2016, betonte die Gemeinsamkeiten mit der CGM: „Wir haben eine Vertrauensbasis, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind.“ Markus Malm sagte in seiner Bewerbungsrede, dass die CGM am Scheideweg stehe. Sie habe lange Jahre im Schatten anderer Gewerkschaften gut gelebt. Das reiche heute nicht mehr. Daher werden die Leistungen der CGM auf seine Initiative hin gerade auf den Prüfstand gestellt und überlegt, welche noch sinnvoll und wo Lücken sind. Malm stellte in Aussicht, dass die Arbeit in den Betrieben mit Blick auf die Betriebsratswahl 2018 schon jetzt forciert werden soll. Beispielhaft nannte er ZF Friedrichshafen, Daimler in Untertürkheim und in Stuttgart. Breiten Raum nahmen neben den Regula- Der neue CGM-Landesvorstand in Baden-Würt- CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf und Markus temberg Malm; Quelle: Heilbronner Stimme rien des Landesgewerkschaftstags aktuelle Themen ein. So betonte der Gastredner Wolf die Schwierigkeiten, die die CDU mit dem Mindestlohn habe – ein Thema, das weitere Redner aufgriffen. betonte, dass er als Richter unpolitisch sei, warnte aber davor, dass kleine Gewerkschaften lahmgelegt würden, bis das Bundesverfassungsgericht in fünf oder sechs Jahren entscheide. „Sie haben eine große Aufgabe.“ Er erwähnte Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort steht wörtlich: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“ Karin Möhle, stellvertretende Landesvorsitzende der CDA, verteidigte den Mindestlohn. Er sei kein Bürokratiemonster. Malm sagte, die CGM habe sich noch vor dem Beschluss der Politik zur Einführung des Mindestlohns schon 2012 verpflichtet, keine Tarifverträge unterhalb eines Stundenlohns von 8,50 Euro abzuschließen. Der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen bezog Position unter anderem gegen das geplante Tarifeinheitsgesetz und erhielt Rückendeckung von Dr. Carsten Witt, dem Direktor des Arbeitsgerichts Heilbronn. Witt Das Ergebnis der Wahl: Landesvorsitzender Markus Malm, Stellvertreter wieder Franz Benz (MTU Friedrichshafen GmbH) und Marinko Skara (Daimler AG, Mercedes-BenzWerk Sindelfingen), neue Schriftführerin Ulrike Remann (Weiterbildung zur Kauffrau für Büromanagement) und Kassier Diana Lohmann (Robert Bosch GmbH, Reutlingen). LANDESGEWERKSCHAFTSTAG SAARLAND [ Thomas Grohs neuer Landesvorsitzender der CGM-Saar ] Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Saarland hat am 7. März 2015 auf ihrem 20. ordentlichen Landesgewerkschaftstag in Kirkel den Betriebsrat Thomas Grohs mit 96 % der Stimmen zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Der neue CGM-Landesvorstand im Saarland Der bisherige Vorsitzende Barthélémy Lemal kandidierte nicht mehr. Zu Stellvertretern wurden Isabella Gasper und Oswin Schneider gewählt. Als Schriftführer wurde Markus Dittlinger ernannt. Der Vorstand wird durch die Beisitzer Fernand Alsfasser, Johan Böttcher, Francis Dran, Siegfried Eiden, Walter Felten, Tho- mas Freytag, Bernd Hoffmann, Manfred Kloos, Thomas Koch, Gerhard Köhl, Sven Meiser, Giovanni Nicastro, Rainer Ries, Michael Rudolphi, Thomas Schneider, Norbert Schrenk und Gerhard Weber komplettiert. Nach den Grußworten der Gäste freuten sich die Delegierten, den CGM Bundes- vorsitzenden Adalbert Ewen auf ihrem Landesgewerkschaftstag begrüßen zu können. In seiner Rede erläuterte Adalbert Ewen die neueste Entwicklung der CGM auf Bundesebene und stellte seine Vorstellungen für die Zukunft dar. Im Anschluss daran wurde intensiv über die Zukunft der CGM debattiert. DGZ . 5/6 2015 11 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN LANDESGEWERKSCHAFTSTAG NRW [ Bernhard Cwiklinski im Amt bestätigt ] Am 28. Februar 2015 fand der 13. ordentliche Landesgewerkschaftstag der Christlichen Gewerkschaft Metall NRW im Rhein-Ruhr Hotel statt. Bernhard Cwiklinski begrüßte in der noch größten Kohlestadt Europas, neben den vielen Vertretern der Schwestergewerkschaften, auch den Bundesvorsitzenden der CGM Adalbert Ewen, der auch Festredner war, seinen Stellvertreter Markus Malm, den Bundesgeschäftsführer Martin Gerhardt sowie das Projektteam der CGM. Das Motto des LGT lautete: „Gewerkschaftsrecht ist Menschenrecht“. Die Wahl dieses Mottos wurde bewusst im Hinblick auf das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit gewählt. In dem Grußwort des CGB-Landesvorsitzenden von NRW Ulrich Bösl, das von dem CGPT-Landesvorsitzenden von NRW verlesen wurde, sowie in der Festrede von Adalbert Ewen gingen beide eindringlich darauf ein. Beide vertraten sie die Meinung, diese Gesetzgebung sei ein Eingriff in die Tarifautonomie und ein Verstoß gegen den Artikel 9 des Grundgesetzes, Eingriff in die Koalitionsfreiheit. In seiner Rede forderte Ewen den Gesetzgeber auf, dieses Gesetz nicht zu verabschieden, da sonst kleinere Gewerkschaften keinen Einfluss mehr hätten und nur noch der große DGB Tarife abschließen kann. Ist dies im Sinne der Gründer der BRD, die ausdrücklich im Artikel 9 des Grundgesetzes die Koalitionsfreiheit niedergeschrieben haben? Die Forderungen der CGM, dieses Gesetz darf nicht verabschiedet werden, wurde am Ende mit viel Applaus begleitet. Danach gab der Landesvorsitzende den Geschäftsbericht und der Kassenprüfer den Kassenbericht für die vergangenen vier Jahre. Es gab keine Beanstandungen. Nach der Entlastung des Landesvorstandes folgte die Neuwahl, die von dem Kollegen Horst Liebendahl geleitet wurde. Landesvorsitzender mit einer Stimmzahl von 97,5 Prozent wurde Bernhard Cwiklinski. Seine Stellvertreter wurden Michael Bienek (Bezirk Westfalen) und Detlef Steinfeld (Bezirk Ruhr). Zum Schriftführer wurde der Kollege Peter Schloder wiedergewählt. Beisitzer: Nevzat Bagli, Heike de Vries, HansJoachim Franke, Johannes Hupp, Georg Kik, Rudolf Knaup, Robert Konietzko, Horst Liebendahl, Dieter Neul, Michael Seiffert, Peter Teutenberg, Georg Wösthoff, Hans-Jürgen Wolter, Michael Wackerbauer, Kassenprüfer: Peter Riemer, Georg Matzioschek. CGM-NRW [ Aufsichtsratswahlerfolg bei Benteler ] Die Gewerkschaftsliste der CGM hat bei der Aufsichtsratswahl der Firma Benteler Automobiltechnik GmbH in Paderborn einen Sitz im Aufsichtsrat geholt. 787 Stimmen sind 44 Prozent und haben gereicht. Der Kollege Michael Bienek wird die CGM 12 DGZ . 5/6 2015 in den nächsten fünf Jahren als Aufsichtsratsmitglied bei Benteler Deutschland vertreten. Ein schöner Erfolg für die CGM. Die geleistete Arbeit der Kollegen bei Benteler ist somit gewürdigt worden. Dem Kollegen Bienek gratulieren wir ganz herzlich und wünschen ihm viel Erfolg in seinem neuen Amt. B. Cwiklinski Nach Abhandlung der Anträge bedankte sich B. Cwiklinski bei den drei Damen Michaela Lehnert, Annette Nowack und Heike de Vries, die bei der Vorbereitung des LGT geholfen haben, jeweils mit einem bunten Blumenstrauß. Der Kollege Michael Seiffert vom Bezirk Mittelrhein wurde für seinen unermüdlichen Einsatz und sein Engagement für die Christliche Gewerkschaft Metall mit der FranzWieber-Medaille ausgezeichnet. Das Projektteam stellte anschließend ein Modell für eine Neuausrichtung der CGM nach dem Bundesgewerkschaftstag vor. In seinem Schlusswort dankte der neu gewählte Landesvorsitzende allen Anwesenden für einen reibungslosen Landesgewerkschaftstag, die rege Diskussion, und mahnte alle Anwesenden getreu unserem Motto, „Persönlich. Menschlich. Nah.“ miteinander zu arbeiten. Denn miteinander sind wir eine Macht, so können wir etwas bewegen und erreichen für die CGM. GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN BEZIRKSTAG NIEDERBAYERN: FRANZ KAPFHAMMER EHRENVORSITZENDER DER CGM IN NIEDERBAYERN [ Josef Kölbl neuer Vorsitzender ] Franz Kapfhammer musste aus gesundheitlichen Gründen den Vorsitz der CGM in Niederbayern aufgeben – doch er bleibt der Christlichen Gewerkschaft Metall erhalten: Die Mitglieder wählten ihn in Vilshofen zum Ehrenvorsitzenden. Neuer Bezirksvorsitzender ist Josef Kölbl, auch bei BMW als freigestellter Betriebsrat Kapfhammers Nachfolger. Der neue Vorstand und die Gäste der CGM-Niederbayern Über 20 Jahre war Franz Kapfhammer Betriebsrat bei BMW in Dingolfing, davon 17 Jahre freigestellt. Er ist seit über 25 Jahren Mitglied der CGM. Und er bleibt der CGM als Ehrenvorsitzender auch in Zukunft treu: Soweit es sein Gesundheitszustand zulässt, wird er an Bezirksvorstandssitzungen teilnehmen. „Franz, du warst und bist das Herz der Betriebsgruppe BMW Dingolfing und des Bezirksverbands“, sagte Josef Kölbl. „Du hinterlässt große Fußstapfen.“ Franz Kapfhammer bedauerte seinen Abschied: „Ich kann zwar nicht mehr ganz so, v.l.n.r.: Landesvorsitzender Hans Schalk, Josef Huber (stellvertretender Vorsitzender in Niederbayern), Josef Kroiß, Bernhard Straßl, Geschäftsführerin Martina Dräxlmaier, Werner Winetsdorfer, Stellvertreter Sebastian Beutlhauser, Rudolf Wölfl, Udo Diermeier, Ehrenvorsitzender Franz Kapfhammer, Vorsitzender Josef Kölbl, Konrad Erhardsberger und Claus Wunderlich. wie ich will. Aber wenn ihr mich braucht, bin ich mit Rat und Tat da.“ Er sieht den Bezirk in guten Händen: „Der Bezirksvorstand und die Betriebsgruppe sind mit erfahrenen sowie neuen, engagierten Leuten bestens aufgestellt.“ Franz Kapfhammer führte viele Jahre die größte Betriebsgruppe im Landesverband Bayern an und war auch lange im Landesvorstand tätig. Dafür dankte ihm der Lan- desvorsitzende Hans Schalk ausdrücklich. Der neue Vorstand (alle BMW Dingolfing): Vorsitzender Josef Kölbl , Stellvertreter Josef Huber und Sebastian Beutlhauser, Schriftführer Werner Winetsdorfer, Kassier Konrad Erhardsberger. VK-Sprecher bei BMW ist Konrad Erhardsberger, Betriebsgruppenvorsitzender Josef Huber. BEZIRKSTAG MITTELFRANKEN: DANK AN GESCHÄFTSFÜHRER GRIMMINGER/NEUES TEAM BEI SIEMENS [ Christoph Blümlein zum Vorsitzenden gewählt ] Auf Wiedersehen und ein herzliches Willkommen bei der CGM, der Christlichen Gewerkschaft Metall, in Mittelfranken: Die Mitglieder verabschiedeten den langjährigen Geschäftsführer Hartmut Grimminger in den Ruhestand. Nach den guten Ergebnissen bei der Betriebsratswahl ist die CGM jetzt auch bei Siemens in Erlangen und Nürnberg gut aufgestellt: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit“, sagte der Vorsitzende Christoph Blümlein bei der Bezirksversammlung. Bild 1: Der neue Vorstand der CGM-Mittelfranken v.l.n.r.: Michael Berger (Stellvertreter, ehemals Kassier, Robert Bosch Ansbach), Werner Limbacher (neu gewählter Beisitzer, Robert Bosch Ansbach), Marion Hohlheimer (Kassier, ehemals Stellvertreter, Robert Bosch Ansbach), Peter Kolmann (neu gewählter Beisitzer, Robert Bosch Ansbach), Chris- Turnusmäßig wurde der Vorstand neu gewählt. Vorsitzender ist Christoph Blümlein, seine Stellvertreter sind Gerhard Herzog und Michael Berger, Schriftführer ist Josef Engelhardt, Kassier Marion Hohlheimer. toph Blümlein (wiedergewählter Vorsitzender, Robert Bosch Ansbach), Gerhard Herzog (wiedergewählter Stellvertreter, Robert Bosch Ansbach), Udo Hertlein (wiedergewählter Beisitzer, Sanitär Schmidt Wassertrüdingen), Günter Heilmann (neu gewählter Ersatzstellvertreter, Siemens Fürth) Bild 2: Gerhard Herzog (l.) und Christoph Blümlein (r.) danken Hartmut Grimminger DGZ . 5/6 2015 13 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN BEZIRKSVORSTAND NEU GEWÄHLT/MARKUS CIESLIK ÜBERNIMMT DEN VORSITZ [ Generationswechsel bei der CGM in der Oberpfalz ] Neue Gesichter im Bezirksvorstand der CGM Oberpfalz: Da fast alle Mitglieder aus Altersgründen oder aus persönlichen Gründen nicht mehr antraten, wählten die Mitglieder jetzt auf dem Bezirkstag in Irl einen neuen Vorstand. Vorsitzender wurde Markus Cieslik (BMW Regensburg), der krank war und deswegen an der Sitzung nicht teilnehmen konnte. Bruno Gruschka (Betriebsrat bei BMW in Regensburg) und Josef Amann (Betriebsrat bei Siemens Amberg) wurden zu gleichberechtigten Stellvertretern Ciesliks gewählt. Gruschka dankte dem bisherigen Vorsitzenden Alfred Schaller für seine achtjährige engagierte Arbeit: „Du warst immer zur Stelle, wenn dich die Kollegen brauchten.“ Josef Amann sieht die CGM für die Zukunft gut aufgestellt: „Wir haben mit den Betriebsgruppen Siemens Amberg und BMW Regensburg eine schlagkräftige Mann- Der neue Bezirksvorstand Oberpfalz (von links): Adam Kowolik, Lucjan Pscholka, Bruno Gruschka, Thomas Basantny, Norbert Firla, Darius Kujatz, Angelika Wein, Geschäftsführerin Martina Dräxlmaier, Josef Amann, Irmgard Bayer, Maria Betzer und Anneliese Freitag schaft.“ Gerade bei Siemens Amberg war die CGM bei den Betriebsratswahlen sehr erfolgreich, sie stellt dort sechs Betriebsräte. Die weiteren Mitglieder des Vorstands: Schriftführer Maria Betzer (CGM Regensburg), Kassier Darius Kujatz (BMW Regensburg, Adolf Bohrer (Rentner) verabschiedete sich nach 42 Jahren als Mitglied der Vorstandschaft, er bleibt dem Vorstand aber als Kassenprüfer erhalten. BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG MIT NEUWAHLEN BEI DER KRAFTFAHRERGEWERKSCHAFT (KFG) [ Willy Schnieders aus Niedersachsen wiedergewählt ] Beim Bundesgewerkschaftstag mit Neuwahlen der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) im niedersächsischen Cloppenburg am 07.02.2015 hat Bundesvorsitzer Willy Schnieders aus Emstek wieder das volle Vertrauen der Delegierten aus ganz Deutschland erhalten. Außerdem haben sich die Vertreter der KFG gegen jede Erhöhung des Rentenbeginns ausgesprochen. Auch die Satzung wurde aktualisiert und ab Juli werden die Beiträge erhöht, um weiter eine qualitativ hohe Rechtsvertretung zu garantieren. Gewählt wurden auch wieder die Stellvertreter Franz Xaver Winklhofer aus Bayern und Wolfgang Schiele aus Rheinland-Pfalz. Neu als Stellvertreter wurde gewählt Ralf Vüllings aus Nordrhein-Westfalen. Schatzmeister bleibt Klemens Lanfermann aus Cloppenburg. Das Vertrauen als neue Schriftführerin hat Marga Domidian aus Baden-Württemberg erhalten. 14 DGZ . 5/6 2015 Zu Beisitzern bestimmten die Delegierten Volker Schierenberg aus NRW, Torsten Schöne vom Landesverband Nord-Küste und Tuncay Öztunc aus Bayern. Auf Antrag von Winklhofer haben sich die Mitglieder des Gewerkschaftstags einstimmig gegen jede freiwillige oder gesetzliche Erhöhung des Rentenbeginns mit 70 ausgesprochen. Franz Xaver Winklhofer begründete den Antrag damit, dass bei einem Rentenbeginn mit 70 der Großteil der Berufsfahrer/innen im Personen- und Güterverkehr von Altersarmut bedroht sind. Berufskraftfahrer müssen sich alle fünf Jahre einer gesetzlichen Gesundheitsprüfung stellen. Viele Berufskollegen/innen sind schon in einem Alter von 60 gesundheitlich beeinträchtigt. Nachlassende Sehkraft, erhöhter Blutdruck, Alterszucker, Herz- und Kreislaufprobleme führen dazu, dass weder die Untersuchung beim Augenarzt noch beim Arbeitsmediziner erfolgreich durchlaufen wird. Als Folge drohen der Verlust der Fahrerlaubnis und das Ende der Berufskraftfahrertätigkeit. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Deutsche Rentenversicherung verlangen in der Regel, dass der nun Arbeitslose eine sogenannte leichte Tätigkeit aufnimmt. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob es solche Arbeitsverhältnisse gibt und wie diese bezahlt werden, so Winklhofer. Sollte ein Fahrer in Frührente geschickt werden, muss er mit dauerhaften finanziellen Abzügen und mit Altersarmut rechnen, waren sich die Delegierten des Gewerkschaftstags einig. Daher lehnt die KFG den Rentenbeginn mit 70 kategorisch ab. Mit dem Slogan: Gemeinsam sind wir stark, konnte der wiedergewählte Bundesvorsitzende Willy Schnieders den harmonisch verlaufenden Bundesgewerkschaftstag beenden. Franz Xaver Winklhofer Stellv. Bundesvorsitzender der KFG GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN BUNDESVORSITZENDER: BERUFSKRAFTFAHRER DÜRFEN NICHT LÄNGER SKLAVEN DER WIRTSCHAFT SEIN [ KFG zu Gesprächen im Landtag von Nordrhein-Westfalen ] Die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) konnte einen weiteren kompetenten Ansprechpartner aus der Politik für ihre Anliegen und Forderungen gewinnen. Bei einem Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Henning Rehbaum von der CDU konnte der Bundesvorsitzende Willy Schnieders die ganze Problematik der Berufskraftfahrer so überzeugend darlegen, dass der Abgeordnete Rehbaum die spontane Unterstützung für die KFG zusagte. Wenn aber die Politik und auch viele Kontrollbehörden vor dieser Tatsache die Augen verschließen, braucht man sich nicht wundern. Schnieders stellte die Forderung auf, Gesetze nicht nur zu erlassen, sondern deren Einhaltung auch zu überwachen. MdL Henning Rehbaum ist im Landtag unter anderem auch im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie stellv. Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wie viele Politiker hatte er bis jetzt nur wenige Informationen über die teilweise dramatischen Arbeitsbedingungen der Bus- und LKW-Fahrer, erklärte Henning Rehbaum. Nach dieser EG-Verordnung dürfen die Chauffeure die regelmäßige Wochenruhezeit nicht im Führerhaus verbringen. Raymond Lausberg überwacht in Belgien sehr streng die Einhaltung der Verordnung. Nicht um die Fahrer zu schikanieren, sondern um sie zu schützen. Der Bundesvorsitzende der KFG Willy Schnieders stellte mit Bedauern fest, dass die Berufskraftfahrer immer mehr als Slaven der Wirtschaft behandelt werden, obwohl es einschlägige Gesetze und Verordnungen gibt, die dies eigentlich verhindern sollen. v.l.n.r.: Willy Schnieders, MdL Henning Reh- Raymond Lausberg von der belgischen Verkehrspolizei war bei dem dem Gespräch im Landtag von NRW dabei und hat die Anwesenden über die Vorgaben der VO (EG) 561/2006, wo die regelmäßigen, ununterbrochenen Wochenruhezeiten von 45 Stunden geregelt sind, informiert. In Deutschland verbringen viele Fahrer/innen noch immer ihre regelmäßige Wochenruhezeit unter menschenunwürdigen Bedingungen auf einem Parkplatz im Wald, weil an den Autobahnen Parkplätze fehlen und die Bundesregierung die VO (EG) 561/2006 nicht umgesetzt hat. Willy Schnieders konnte darüber informieren, dass die KFG im De- baum und der Polizeibeamte Raymond Lausberg aus Belgien zember 2014 eine Zusicherung aus der CDU Zentrale erhalten hat, dass Deutschland im Herbst 2015 die VO im Alleingang umsetzen wird, wenn es keine Verständigung mit allen EU-Ländern geben sollte. Bis jetzt halten sich nur Belgien und Frankreich an die VO (EG) 561/2006 und ahnden Verstöße mit teilweise drastischen Strafen. MdL Henning Rehbaum, Raymond Lausberg und Willy Schnieders haben sich darauf verständigt, einen regelmäßigen Erfahrungsaustauch abzuhalten, um die erforderlichen Schritte in der Politik und der Wirtschaft voranzutreiben. Bundesvorsitzender Willy Schnieders war zum Abschluss erfreut, dass der KFG nicht nur Verständnis bei den Teilnehmern im Landtag von NRW signalisiert wurde, sondern auch neue Mitstreiter gewonnen wurden. Hinweis Beitragserhöhung Um weiter eine qualitativ hohe Rechtsberatung zu garantieren, wird der Mindestbeitrag ab 1. Juli 2015 auf 20 Euro erhöht. Auszubildende, Arbeitslose und Rentner zahlen weiterhin 5 Euro Beitrag. Magazin der Christlichen Gewerkschaften Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected] Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Vorsitz: Willy Schnieders Birkenstraße 16/17 . 28195 Bremen Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15 www.kraftfahrergewerkschaft.de [email protected] Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) Vorsitz: Rudolf Bruns Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012 www.cgde.de . [email protected] Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (CGBCE) Vorsitz: Werner Benedix Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43 www.cgbce.org . [email protected] Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH) Vorsitz: Günter Höhn Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn Tel.: 05254 8046-74 . Fax: -75 www.gewerkschaftgkh.de [email protected] Bund der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten (Union Ganymed) Vorsitz: Rainer Burgunder Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644 Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) Vorsitz: Günter Eickmeier Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: 0203 287644 [email protected] DGZ . 5/6 2015 15 JUGENDSEITE CYBER MOBBING [Was kann ich tun? ] Leider ist Mobbing schon seit vielen Jahren Thema und das nicht nur in den Schulen. Mitschüler werden ausgegrenzt, gehänselt, schikaniert und im schlimmsten Fall sogar körperlich verletzt. Das sogenannte „Cyber Mobbing“ geht dabei oft viel weiter als das reale Mobbing, mit entsprechend schlimmen Folgen. Eine andere Herkunft, eine andere Sprache, körperliche Abweichungen, ein „Anders sein“ sind beispielhaft Gründe, warum ein Kind oder Jugendlicher zum Mobbingopfer wird. Beim Cyber Mobbing werden die Opfer in Chats, Messagern und Sozialen Medien nicht einfach nur verbal attackiert, indem sie Drohungen erhalten, beleidigt und belästigt werden. Es werden auch Gerüchte verbreitet, die das Ansehen des Opfers völlig zerstören, es werden unerwünscht Foto- und Videoaufnahmen ins Internet gestellt, die oft auch entsprechend diffamierend kommentiert sind. Das Schwierige ist auch, dass solche Einträge in Sozialen Medien unglaublich schnell verbreitet und von hunderten Personen gesehen werden können. Dadurch ist es auch praktisch unmöglich, einmal gepostete Inhalte wieder vollständig zu entfernen, denn das Internet vergisst nichts. Die Hemmschwelle beim Cyber Mobbing liegt tiefer als in der Realität, es gibt keine direkte körperliche oder verbale Reaktion auf eine Aktion und so wird oft gar nicht verstanden, was dies beim Opfer auslöst. Außerdem können die Täter anonym agieren und sind 16 DGZ . 5/6 2015 schwer zu ermitteln, was diesen wiederum eine Sicherheit bietet, nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Die meisten Betroffenen sind Kinder und Jugendliche im Alter von etwa 11 bis 16 Jahren – also in der Pubertät, einer schwierigen Lebensphase, in welcher sie besonders empfindlich auf Aktionen von Mitmenschen reagieren. Die Folge ist meist Stress, die Betroffenen ziehen sich zurück und isolieren sich sozial. Auch psychische Probleme können dadurch ausgelöst werden, die so weit gehen können, dass dem Opfer vermeintlich nur der Suizid als Ausweg bleibt. Mobbingopfer stehen dem hilflos gegenüber und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Sie wollen oder können sich Eltern oder Lehrern gegenüber nicht öffnen, außerdem ist die Kluft, was die Nutzung und das Verständnis des Internets angeht, mittlerweile so groß, dass Erwachsene oft gar nicht verstehen, was sich dort genau abspielt. Seriöse Anbieter bieten die Möglichkeit, unerwünschte Inhalte an die Verantwortlichen zu melden und sie löschen zu lassen. Dies ist eine erste Maßnahme, die ergriffen werden kann. In Deutschland bietet auch die Seite www.juuuport.de Hilfe für gemobbte Jugendliche an. Dort kann sich das Opfer an sogenannte Scouts wenden, die ebenfalls im jugendlichen Alter sind und für diese Aufgabe geschult werden. Auch auf der Seite www.klicksafe.de kann man sich über Cyber Mobbing informieren und erhält erste Hilfestellung. Kann man das Mobbing dadurch nicht im Keim ersticken, sollte man sich sofort an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Im deutschen Recht ist Cyber Mobbing zwar kein eigener Tatbestand, fällt aber unter Persönlichkeitsrechtsverletzung und kann verfolgt werden. Auch die entsprechende Schule sollte schnellstmöglich informiert werden. Es ist ratsam, im Internet und in Sozialen Netzwerken so wenig persönliche Informationen wie möglich preiszugeben und eigene Inhalte nur kontrolliert einzustellen. In den Sozialen Netzwerken kann man durch Regeln und Einstellungen bestimmen, wer welche Inhalte sehen darf. In Foren, Chats und Blogs sollte man Spitznamen verwenden, die nicht auf die reale Identität zurückschliessen lassen. Um Cyber Mobbing zu unterbinden, müssen junge Leute auch von Seiten der Eltern und Schulen sensibilisiert und ein Problembewusstsein geschaffen werden. Letztlich kann auch jeder einzelne, der sich im Internet bewegt, Cyber Mobbing entgegenstehen, indem er verletzende Inhalte den Seitenbetreibern meldet und einem Opfer Unterstützung und Rückhalt bietet. por Links: www.Juuuport.de www.Klicksafe.de https://www.nummergegenkummer.de http://www.polizei-beratung.de/ -> Themen und Tipps -> Gefahren im Internet JUGENDSEITE OECD-BILDUNGSBERICHT [ Geprägte Verhaltensmuster begründen unterschiedliche Leistungen von Jungen und Mädchen ] Deutschland gehört zu den Ländern mit dem größten Geschlechtergefälle in der OECD, wenn Mädchen und Jungen ihre Einstellung der Mathematik gegenüber angeben: Gefragt, ob sie mathematische Aufgaben schnell begreifen, antworten Jungen wesentlich häufiger mit Ja als Mädchen. Andersherum stimmen Mädchen eher der Aussage zu: „Ich bin einfach nicht gut in Mathe” – und das auch dann, wenn sie im PISA-Test genauso erfolgreich abschneiden wie ihre männlichen Alterskameraden. Der erste OECD-Bildungsbericht mit Fokus auf den Geschlechtern, The ABC of Gender Equality in Education: Aptitude, Behaviour and Confidence, stellt fest, dass die Einstellung gegenüber Mathematik und Naturwissenschaften, und damit einhergehend auch das Interesse an Karrieren in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Feld, sich zwischen Jungen und Mädchen fundamental unterscheidet. Im OECD-Schnitt kann sich weniger als eines von 20 Mädchen im Alter von 15 Jahren vorstellen, später in einem sogenannten MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) zu arbeiten. Bei den Jungen sind es immerhin vier von 20. Dieses Ergebnis ist erstaunlich, weil beide Geschlechter im PISA-Test Naturwissenschaften ähnliche Leis- WERDE MITGLIED! So einfach geht‘s zur Facebook Seite der CGM-Jugend! tungen erbringen. Und es ist problematisch, weil es gerade die MINT-Berufe sind, die zu den bestbezahlten Karrieren führen. Gleichzeitig ist der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen in kaum einem OECDLand so groß wie in Deutschland. Auf den ersten Blick scheinen die Ergebnisse des PISA-Tests die Geschlechter-Präferenzen zu bestätigen: In vielen Teilnehmerländern schneiden Jungen bei den mathematischen Aufgaben besser ab, während die Mädchen ihre Altersgenossen beim Lesen in allen Ländern hinter sich lassen. Bei genauerer Betrachtung fällt allerdings auf, dass Mädchen in besonders leistungsstarken Volkswirtschaften in Mathematik mit den Jungen gleichauf sind und weit bessere Ergebnisse erbringen als die Jungen der meisten anderen Länder. Ebenso ist das Leseverständnis der Jungen in diesen, zumeist asiatischen, Ländern höher als das der Mädchen in schwächeren Teilnehmerstaaten. Die Geschlechterdifferenzen begründen sich also nicht durch angeborenes (Un)Vermögen, sondern vielmehr durch eine erworbene Haltung gegenüber der Materie, der Schule, beziehungsweise dem Lernen ganz allgemein. „Wir haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Unterschiede in der Bildung von Mädchen und Jungen, Männern und Frauen enorm verringert. Aber wir dürfen nicht aufhören, unsere Kinder dazu zu motivieren, ihr ganzes Potenzial auszuschöpfen”, sagte OECD-Bildungsdirektor Andreas Schleicher bei der Vorstellung des Berichts. „Die gute Nachricht ist, dass wir dazu weder langwierige noch teure Bildungsreformen brauchen – es reicht, wenn Eltern, Lehrer und Arbeitgeber an einem Strang ziehen.” Gerade die Eltern tragen nach Erkenntnissen des Berichts oft bewusst oder unbewusst dazu bei, dass das Interesse für Mathe und Naturwissenschaften bei den Geschlechtern so unterschiedlich ausgeprägt ist: So können sich in Chile, Ungarn und Portugal etwa 50 Prozent der Eltern vorstellen, dass ihr Sohn später einen MINT-Beruf ergreifen wird, für ihre genauso leistungsstar- ken Töchter können das nur 20 Prozent. In Korea gibt es hingegen kaum geschlechterspezifische Unterschiede bei den Berufserwartungen der Eltern. Für die Jungen schlägt sich das Geschlechtergefälle dahingehend nieder, dass ihnen mit größerer Wahrscheinlichkeit als Mädchen in allen PISA-Bereichen die grundlegenden Kompetenzen fehlen: Von der Gesamtheit der besonders leistungsschwachen Schüler in Lesen, Mathe und Naturwissenschaften sind 60 Prozent Jungen. Ihr Risiko, die Schule abzubrechen, ist dementsprechend höher als das von Mädchen. Laut Bericht ist es besonders wichtig, die Lesefähigkeiten der Jungen zu verbessern. Um das zu erreichen, sollten Eltern und Lehrer das unterschiedliche Lese- und Freizeitverhalten der Jungen berücksichtigen und ihnen den Einstieg ins Lesen durch passende Lektüre erleichtern. So begeistern sich Jungen häufiger für Comics, während Mädchen eher zu Romanen oder Magazinen greifen. Selbst ein gemäßigter Konsum von Videospielen, für die Jungen eher Interesse zeigen als Mädchen, kann die digitalen Lesekompetenzen verbessern. Eine weitere Möglichkeit, Jungen und Mädchen zu hohen Leistungen anzuspornen, besteht in Lehrstrategien, die darauf ausgerichtet sind, dass die Schüler erklären, wie sie zum Beispiel eine Matheaufgabe gelöst haben. Erhalten die Schülerinnen und Schülern darüber hinaus noch Gelegenheit, das Gelernte in einem anderen Kontext oder in der Praxis anzuwenden, verbessert das die Ergebnisse für beide Geschlechter, vor allem aber bei Mädchen. Allgemeine Informationen zum Bericht finden Sie unter www.oecd.org/berlin/publikationen/the-abc-of-gender-equality-ineducation.htm. Schickt uns eure Meinung, Inhalte für diese DGZWir . 5/6sind 2015 gespannt. 17 Seite, Kritik & Ideen. WIR DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE Aufnahmeantrag Name, Vorname E-Mail Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Geburtsdatum Tel. privat Beruf Krankenkasse Arbeitgeber/Abteilung Familienstand Übertritt aus Gewerkschaft Mitglied derselben seit Geworben durch Werden Sie Mitglied Geburtsort Tel. geschäftl. GESCHÄFTSSTELLE DUISBURG [ Herzlich willkommen Marius Ketteler ] Anzahl der Kinder Monatl. Beitrag (Euro) Sepa-Lastschriftmandat Ich ermächtige die CGM, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der CGM auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin davon unterrichtet, dass alle Daten zu meiner Person, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes, für die Erfüllung der gewerkschaftlichen und satzungsgemäßen Aufgaben von der CGM erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken findet nicht statt. Meine Beiträge sollen ab monatlich vierteljährlich halbjährlich von folgendem Konto abgebucht werden: Konto-Nr. BLZ Kreditinstitut IBAN BIC jährlich Ort, Datum Unterschrift Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung der CGM an. Die Mitgliedschaft kann gemäß § 9 Abs. 2 der CGM-Satzung mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. www.cgm.de 18 DGZ . 5/6 2015 Formular abtrennen und an Ihre Geschäftsstelle schicken: per Fax, per Post oder einfach direkt abgeben. Ich bin Marius Ketteler, 41 Jahre alt, von Hause aus Jurist (Master of Laws) und seit dem 16.03.2015 bei der CGM als Geschäftsführer in Duisburg angestellt. Zuvor habe ich zahlreiche Erfahrungen im Bankensektor, öffentlichen Dienst und bei Anwälten gesammelt. In der einzigartigen Atmosphäre des Frankenlandes durfte ich schon viele meiner neuen Kollegen bei der Geschäftsführerkonferenz in Bischofsgrün vom 17.19.03.2015 kennenlernen. Ich bin sehr gespannt auf das, was kommt, und welche Ziele wir gemeinsam erreichen werden. Auf eine gute Zusammenarbeit! WIR NACHRUF [ CGB trauert um Helmut Bloß ] Mit großer Anteilnahme hat der CGB die Nachricht vom Tod des ehemaligen CGBKreisvorsitzenden von Nürnberg und Bezirksvorsitzenden von Mittelfranken, Helmut Bloß vernommen. Helmut Bloß wurde schon als Lehrling im Nürnberger Maschinen- und Apparatewerk (NMA) bei Siemens Mitglied im Christlichen Metallarbeiterverband (CMV) und damit auch Mitglied im damaligen CGD. Als hauptamtlicher Geschäftsführer der CSU-Stadtratsfraktion und verantwortlicher Redakteur einer CSU-Zeitung für den Bezirksverband Nürnberg-Fürth wechselte er dann zur Christlichen Gewerkschaft Druck-Verlage-Medien. Nach Auflösung dieser Gewerkschaft ging er zur Berufsgewerk- schaft DHV, wo er bis zu seinem Tod Mitglied war. Mitte der siebziger Jahre wurde er zum Kreisvorsitzenden des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) in Nürnberg gewählt und war in diesem Amt sehr erfolgreich. Auf seine Initiative wurde zuerst ein CGB-Bezirksverband Mittelfranken und danach in nahezu allen Städten und Landkreisen CGB-Kreisverbände gegründet. Regelmäßig trafen sich die Aktiven aus allen CGB-Gewerkschaften in einer Betriebs- und Personalrätekonferenz. Der ehemalige Gemeinderat von Katzwang und Nürnberger Stadtrat erhielt 2012 die Bürgermedaille der Stadt Nürnberg für seine langjährigen Verdienste um die Nürnberger Bürgerschaft. Er war außerdem Träger des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und der kommunalen Verdienstmedaille in Silber des Freistaates Bayern. Mit Helmut Bloß verliert der CGB einen treuen Weggefährten, der sich zeitlebens mit Engagement und Herzblut für die Belange des CGB stark gemacht hat. Der CGB wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Mit dem Tod eines geliebten Menschen verliert man vieles, niemals aber die gemeinsam verbrachte Zeit. Bauernregeln Mai kühl und nass füllt dem Bauern Scheun‘ und Fass. Der Mai kommt gezogen, wie der November verflogen. Menschensinn und Juniwind ändern sich oft sehr geschwind. Gibt‘s im Juni Donnerwetter, wird auch das Getreide fetter. Zitate Erfahrungen sind Maßarbeit. Sie passen nur dem, der sie macht.( Carlo Levi) Der Grund, warum manche Mitarbeiter auf der Leiter des Erfolges nicht so recht vorankommen, ist darin zu suchen, dass sie glauben, sie stünden auf einer Rolltreppe. (Unbekannt) Arbeit ist einer der besten Erzieher des Charakters. (Samuel Smiles) Witze Zum ersten Mal erlebt Herr Müller die Ebbe. „Gemein, jetzt fahre ich extra an den Strand und das Meer geht einfach weg!“ Sagt der Bauer zu seinem Urlaubsgast: „Bei uns auf dem Land weckt einen der Hahn.“ „Sehr gut, bitte auf 11 Uhr stellen!“ Bundesweite Servicenummer 01803 002757 9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom KREUZWORTRÄTSEL [ Die Gewinner ] Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe März/April 2015. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ! • Hermann Bauer • Hermann Burger • Rebekka Epp • Renate Grässle • Tanja Hofacker • Christa Laufs • Evelin Mielke • Andreas Rötlich • Karl-Otto Staub • Christian Weiß DGZ-Postfach Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder, Termine, Anregungen, Kritik & Lob. Eine E-Mail an: [email protected] genügt. Wir freuen uns auf viele interessante Beiträge für unsere DGZ. DGZ . 5/6 2015 19 WIR . TARIFGESCHEHEN NACHRUF [ Trauer um Horst Schwerdtfeger ] Die CGM trauert um Horst Schwerdtfeger, einen treuen und langjährigen Weggefährten, der uns im Alter von 86 Jahren für immer verlassen hat. Horst Schwerdtfeger wurde am 23. Juli 1928 in Köthen/Anhalt geboren. Nach Christliche Gewerkschaft Metall dem Besuch der Mittelschule erlernte er den Beruf des Malers und Lackierers. Nach der englischen Gefangenschaft im Juli 1945 kehrte er im Februar 1946 zu seinen Eltern nach Köthen zurück. Dort war er bis zum 20. Juni 1948 bei der sowjetstaatlichen Brennstoffindustrie tätig. Am 1. Juli 1948 siedelte er nach Gelsenkirchen über und war im Untertagebetrieb als Bergmann bei der Zeche „Hugo“ in Gelsenkirchen-Buer beschäftigt. Am 17. Dezember 1953 legte Horst Schwerdtfeger seine Hauerprüfung ab. chen Charakters überall äußerst beliebt. Von Mai 1962 bis März 1963 war Horst Schwerdtfeger Teilnehmer des IX. Jahreskurses am Katholisch-Sozialen-Institut in Bad Honnef. Am 1. Juni 1957 trat Horst Schwerdtfeger der KAB bei. Als Vorsitzender der Betriebsgruppe und Vorsitzender der KAB-Gruppe Gelsenkirchen-Buer zeigte er sehr großes Engagemant und war sehr eifrig. Er setzte sich auch für unpopuläre Dinge ein und war wegen seines ehrli- Wir verlieren mit Horst Schwerdtfeger einen vorbildlichen Streiter für die Interessen der Arbeitnehmer. Unser Mitgefühl gilt besonders seiner Tochter. Adalbert Ewen für den Hauptvorstand Vom 01.04.1965 bis zu seinem Renteneintritt war Horst Schwerdtfeger als Gewerkschaftssekretär des CMV im Bereich Nord/Küste tätig. Hier steuerte und förderte er maßgeblich die Arbeit der Christlichen Gewerkschaften in Norddeutschland. Wir werden Horst Schwerdtfeger stets in Ehren gedenken. Wilfried Pröttel für den Landesverband Nord/Küste METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE BADEN-WÜRTTEMBERG [ CGM begrüßt Abschluss in Baden-Württemberg ] Mit Erleichterung reagiert die Spitze der Christlichen Gewerkschaft Metall auf die Einigung in den Tarifverhandlungen der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg. Bundesvorsitzender Adalbert Ewen: „Ich freue mich für die Beschäftigten über die Drei vor dem Komma. Auch bei den besonders drängenden Problemen Altersteilzeit und persönliche Weiterbildung wurden gute Lösungen gefunden. Damit wurde ein gesamtgesellschaftliches Ziel erreicht. Der Abschluss in Baden-Württemberg ist ein guter Abschluss. Jetzt hoffe ich, dass auch das Modell zur Weiterbildung in den übrigen Tarifgebieten übernommen wird.“ Der baden-württembergische Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Markus Malm: „Ich begrüße diese friedliche Einigung. Sie ist ein wichtiges Signal auch an die anderen Bundesländer. Was mich besonders freut: Unsere Mitglieder 20 DGZ . 5/6 2015 haben bei den Warnstreiks bundesweit sehr gut Flagge gezeigt. Ein Schwerpunkt war dabei mit Bosch, Daimler oder auch MTU Baden-Württemberg.“ TARIFGESCHEHEN CHRISTLICHER GEWERKSCHAFTSBUND DEUTSCHLANDS (CGB) [ Der Mindestlohn von A – Z ] Anspruchsberechtigt Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren. Er wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Ausländische Beschäftigte Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten. Dabei ist es unerheblich, ob sie bei einem inoder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind. Auszubildende Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz sind vom Mindestlohn ausgenommen. Die Vergütung der Auszubildenden wird weiterhin durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Branchen-Mindestlöhne Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es zahlreiche Branchen-Mindestlöhne. Diese liegen vielfach über 8,50 Euro. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn – zum Beispiel für Langzeitarbeitslose oder Jugendliche – gelten für diese Branchen-Mindestlöhne nicht. Zu diesen Branchen gehören zum Beispiel die Gebäudereinigung, das Elektrohandwerk, die Wäschereidienstleistungen, das Friseurhandwerk, die Pflegebranche, die Fleischindustrie oder die Zeitarbeit. Dokumentation Seit dem 1. Januar 2015 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer schriftlich festzuhalten. Diese Dokumentationspflicht trifft Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in bestimmten Branchen, wie der Fleischwirtschaft, der Gebäudereinigung, dem Gaststättengewerbe, oder im Speditions-, Transport- und Logistikbereich beschäftigen. Eine weitere Aufzeichnungspflicht gilt zudem bei Beschäftigung von Minijobbern – außer in Privathaushalten. Versäumen Arbeitgeber die Aufzeichnung, müssen sie mit Bußgeldern rechnen. Ehrenamtlich Tätige und Bundesfreiwilligendienst Die Vergütung für ehrenamtlich Tätige wird durch das Mindestlohngesetz nicht geregelt. Der Bundesfreiwilligendienst sowie ähnliche Freiwilligendienste sind keine Arbeitsverhältnisse und unterliegen daher nicht dem Mindestlohngesetz. Fälligkeit Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit, spätestens jedoch am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Grenzüberschreitende Tätigkeiten Das Mindestlohngesetz gilt nur für alle im Inland beschäftigten Arbeitnehmer. Die Anwendung des Mindestlohns für ausländische LKWFahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland hat die Bundesregierung vorerst ausgesetzt. Höhe des Mindestlohnes Seit dem 1. Januar 2015 beträgt der Mindestlohn 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Weitere Anpassungen sollen zum 1. Januar 2017 und danach alle zwei Jahre vorgenommen werden. Jugendliche Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Kontrolle Zuständig für die Kontrolle sind die Behörden der Zollverwaltung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Langzeitarbeitslose Langzeitarbeitslose, die seit über einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind, haben erst sechs Monate nach Wiederaufnahme einer Tätigkeit Anspruch auf den Mindestlohn. Menschen mit Behinderungen Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, befinden sich in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“. Sie sind somit keine Arbeitnehmer. Das Mindestlohngesetz gilt daher für sie nicht Mindestlohnkommission Eine Mindestlohnkommission wird alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns beraten. Sie setzt sich aus Vertretern der Spitzenverbände der Arbeitgeber und der Gewerkschaften zusammen. Minijobber Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig vom Umfang der Beschäftigung oder von der Arbeitszeit. Er gilt daher auch für Minijobber. Aus der Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat ergibt sich bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro für Minijobber eine maximale Arbeitszeit von 52,9 Stunden pro Monat. Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands * Obentrautstraße 57 * 10963 Berlin * Telefon: 030/21 02 17-30 * Fax: 030/21 02 17-40 * E-Mail: [email protected] DGZ . 5/6 2015 21 TARIFGESCHEHEN Praktikanten Auch Praktikanten haben grundsätzlich Anspruch auf den Mindestlohn. Ausgenommen sind jedoch so genannte Pflichtpraktika, also insbesondere solche Praktika, die verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet werden. Für freiwillige Praktika (z. B. Orientierungspraktika und ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika) bis zu einer Dauer von drei Monaten gilt der Mindestlohn ebenfalls nicht. Dauert ein solches Praktikum allerdings länger als drei Monate, ist der Mindestlohn zu zahlen und zwar beginnend ab dem 1. Tag des Praktikums. Das gilt sowohl, wenn das Praktikum von vornherein länger als drei Monate dauert, als auch, wenn ein auf drei Monate befristetes Praktikum über drei Monate hinaus verlängert wird. Rentner Rentner gelten als normale Arbeitnehmer, wenn sie sich zur Rente etwas hinzuverdienen. Saisonarbeiter Für Beschäftigte, die befristet in einer Saison – z. B. in der Landwirtschaft oder im Hotel- und Gaststättengewerbe – arbeiten, gilt der Mindestlohn ebenfalls. teten Arbeitsstunden gezahlt wird. Tarifverträge Der Mindestlohn geht allen entgegenstehenden tarifvertraglichen Regelungen vor, die für die Beschäftigten ungünstiger sind. Schüler Der Mindestlohn gilt auch für Schüler, vorausgesetzt sie sind 18 Jahre oder älter oder verfügen bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ausnahmen vom Mindestlohn sind nur aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages gestattet. Ab dem 1. Januar 2017 gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr. Dann muss zwingend und auch unabhängig von einem abweichenden Tarifvertrag ein Mindestentgelt von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde gezahlt werden. Stücklöhne und Akkordlöhne Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Die Vereinbarung von Stück- und Akkordlöhnen sowie Monatsgehältern bleibt weiterhin zulässig, soweit gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die tatsächlich geleis- Zeitungszusteller Zeitungszusteller haben seit dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf 75 Prozent (6,38 Euro) und ab dem 1. Januar 2016 auf 85 Prozent (7,23 Euro) des gesetzlichen Mindestlohns. Ab 1. Januar 2017 besteht dann auch der Anspruch auf 8,50 Euro je Zeitstunde. Zuschläge und Zulagen – Anrechnung von Vergütungsbestandteilen Das Mindestlohngesetz regelt nicht, ob Zulagen, Boni, Gratifikationen oder Sachbezüge auf den Mindestlohn angerechnet werden können oder extra gezahlt werden müssen. Die Rechtsprechung hat jedoch folgende Grundsätze aufgestellt: Lärm-, Schmutz- und Gefahrenzulagen: Diese Zulagen stellen keine Vergütung für die reguläre Tätigkeit dar, sondern einen Ausgleich für Belastungen. Sie sind damit nicht auf den Mindestlohn anrechenbar. Schichtzuschläge: Schichtzuschläge dürfen nur dann auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer immer in Schicht arbeitet. Leistet der Arbeitnehmer nur unregelmäßig Schichtdienst, sind solche Zulagen nicht berücksichtigungsfähig, da sie dann nicht die reguläre Tätigkeit entlohnen. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Zulagen, die als Ausgleich für eine besondere Belastung des Arbeitnehmers gezahlt werden, sind regelmäßig nicht berücksichtigungsfähig. Trinkgelder und Aufwandsentschädigungen: Auch diese Vergütungsbestandteile dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Überstundenzuschläge: Überstundenzuschläge können grundsätzlich nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, da sie keine Gegenleistung für die reguläre Tätigkeit darstellen, sondern die Mehrarbeit honorieren sollen. Vermögenswirksame Leistungen: Vermögenswirksame Leistungen sind nicht berücksichtigungsfähig, da sie nicht als Gegenleistung für die reguläre Tätigkeit bezahlt werden. Stand:03/2015; Quelle: BMAS Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands * Obentrautstraße 57 * 10963 Berlin * Telefon: 030/21 02 17-30 * Fax: 030/21 02 17-40 * E-Mail: [email protected] 22 DGZ . 5/6 2015 RECHT EINWILLIGUNGSERFORDERNIS [ Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers ] Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse von Arbeitnehmern nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Diese muss schriftlich erfolgen. Eine ohne Einschränkung erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie kann aber widerrufen werden, wenn dafür ein plausibler Grund angegeben wird. Der Kläger war im Sommer 2007 in die Dienste der Beklagten getreten, die ein Unternehmen für Klima- und Kältetechnik mit etwa 30 Arbeitnehmern betreibt. Im Herbst 2008 erklärte der Kläger schriftlich seine Einwilligung, dass die Beklagte von ihm als Teil der Belegschaft Filmaufnahmen macht und diese für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwendet und ausstrahlt. Danach ließ die Beklagte einen Werbefilm herstellen, in dem zweimal die Person des Klägers erkennbar abgebildet wird. Das Video konnte von der Internet-Homepage der Beklagten aus angesteuert und eingesehen werden. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien endete im September 2011. Im November 2011 erklärte der Kläger den Widerruf seiner „möglicherweise“ erteilten Einwilligung und forderte die Beklagte auf, das Video binnen zehn Tagen aus dem Netz zu nehmen. Dem folgte die Beklagte – unter Vorbehalt – Ende Januar 2012. Der Kläger verlangt die Unterlassung weiterer Veröffentlichung und Schmerzensgeld. Die Klage war vor dem Arbeitsgericht teilweise, vor dem Landesarbeitsgericht zur Gänze erfolglos geblieben. Die Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat keinen Erfolg. Unterstellt, die Abbildungen vom Kläger in dem Video bedurften seiner Einwilligung nach § 22 KUG, so hatte die Beklagte diese erhalten. Auch das Erfordernis einer schriftlichen Einwilligung, das sich aus dem Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung ergibt, war im Falle des Klägers erfüllt. Seine ohne Einschränkungen gegebene schriftliche Zustimmung erlosch nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein späterer Widerruf war grundsätzlich möglich, jedoch hat der Kläger für diese gegenläufige Ausübung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung keinen plausiblen Grund angegeben. Er kann daher eine weitere Veröffentlichung nicht untersagen lassen und würde durch diese in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Februar 2015 - 8 AZR 1011/13 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 8. Mai 2013 - 8 Sa 36/13 - OBSERVATION DURCH EINEN DETEKTIV [ Heimliche Videoaufnahmen ] Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt Dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) begründen. Die Klägerin war bei der Beklagten seit Mai 2011 als Sekretärin der Geschäftsleitung tätig. Ab dem 27. Dezember 2011 war sie arbeitsunfähig erkrankt, zunächst mit Bronchialerkrankungen. Für die Zeit bis 28. Februar 2012 legte sie nacheinander sechs Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, zuerst vier eines Facharztes für Allgemeinmedizin, dann ab 31. Januar 2012 zwei einer Fachärztin für Orthopädie. Der Geschäftsführer der Beklagten bezwei- felte den zuletzt telefonisch mitgeteilten Bandscheibenvorfall und beauftragte einen Detektiv mit der Observation der Klägerin. Diese erfolgte von Mitte bis Ende Februar 2012 an vier Tagen. Beobachtet wurden u. a. das Haus der Klägerin, sie und ihr Mann mit Hund vor dem Haus und der Besuch der Klägerin in einem Waschsalon. Dabei wurden auch Videoaufnahmen erstellt. Der dem Arbeitgeber übergebene Observationsbericht enthält elf Bilder, neun davon aus Videosequenzen. Die Klägerin hält die Beauftragung der Observation einschließlich der Videoaufnahmen für rechtswidrig und fordert ein Schmerzensgeld, dessen Höhe sie in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. Sie hält 10.500 Euro für angemessen. Die Klägerin habe erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten, die ärztlicher Behandlung bedürften. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage in Höhe von 1.000,00 Euro stattgegeben. Die Revisionen beider Parteien blieben vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsge- richts ohne Erfolg. Die Observation einschließlich der heimlichen Aufnahmen war rechtswidrig. Der Arbeitgeber hatte keinen berechtigten Anlass zur Überwachung. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen war weder dadurch erschüttert, dass sie von unterschiedlichen Ärzten stammten, noch durch eine Änderung im Krankheitsbild oder weil ein Bandscheibenvorfall zunächst hausärztlich behandelt worden war. Die vom Landesarbeitsgericht angenommene Höhe des Schmerzensgeldes war revisionsrechtlich nicht zu korrigieren. Es war nicht zu entscheiden, wie Videoaufnahmen zu beurteilen sind, wenn ein berechtigter Anlass zur Überwachung gegeben ist. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 11. Juli 2013 - 11 Sa 312/13 - DGZ . 5/6 2015 23 RECHT ZEITZUSCHLÄGE [ Unpfändbarkeit von Ansprüchen ] Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Kläger ist bei dem beklagten Landkreis als Angestellter beschäftigt. Er trat im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens seine pfändbaren Bezüge an eine Treuhänderin ab. Mit seiner Klage hat der Kläger die Auszahlung von tariflichen Wechselschichtzulagen sowie Zuschlägen für Dienste zu ungünstigen Zeiten mit der Begründung begehrt, die Zuschläge seien unpfändbar. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage – wie bereits das Arbeitsgericht – entsprochen. Nach § 850 a Nr. 3 Zivilprozessordnung – ZPO sind u. a. „Schmutz- und Erschwerniszulagen“ unpfändbar, wobei zwischen verschiedenen Erschwernissen der Arbeit nicht unterschieden werde. Erschwernisse für den Arbeitnehmer könnten sich sowohl aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit als auch regelmäßig wechselnden Dienstschichten oder einer Arbeitsleistung in der Nacht oder an Feiertagen ergeben. Dies führe zur Un- pfändbarkeit von Schichtzulagen und von Zuschlägen für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten. Nach § 400 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB können unpfändbare Forderungen nicht abgetreten werden. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und wegen einer Abweichung von Entscheidungen anderer Landesarbeitsgerichte zugelassen. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2015 - 3 Sa 1335/14 - BETRIEBSRATSWAHL WEGEN GENERELLER ANORDNUNG DER BRIEFWAHL UNWIRKSAM? [ Betriebsrat kündigt Rücktritt an ] Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Bei der Arbeitgeberin handelt es sich um eine Gesellschaft, welche in den Bereichen Reinigung und Sicherheit sowie Gastronomie und Catering tätig ist. Sie beschäftigt ca. 1.450 Mitarbeiter, von denen 40 bis 50 in der Zentrale tätig sind. Viele der übrigen Mitarbeiter sind im Schichtdienst eingesetzt und an verschiedenen Einsatzorten im Stadtgebiet (u. a. Messe, Schulen, Kindergärten, Bürogebäude) tätig. Der Wahlvorstand ordnete für alle Beschäftigten die schriftliche Stimmabgabe an. Am 26.03.2014 wurde auf diese Weise ein 15-köpfiger Betriebsrat gewählt. Die antragstellende Gewerkschaft ist der Ansicht, die generelle Anordnung der Briefwahl sei unzulässig und rügt weitere Fehler. Der Betriebsrat hält die Wahl für wirksam. Er begründet die generelle Anordnung der Briefwahl u. a. mit den unterschiedlichen Einsatzorten und Schichtarbeitszeiten der Mitarbeiter. Das Arbeitsgericht Essen hat in seinem Beschluss vom 21.08.2014 die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt. Die Voraussetzungen für eine generelle Anordnung der Briefwahl hätten gemäß § 24 Wahlordnung 2001 nicht vorgelegen. Bereits für die mindestens 40 Mitarbeiter in der Zentrale wäre eine persönliche Stimmabgabe möglich gewesen. Nachdem das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der Verhandlung am 14.01.2015 diese Bedenken geteilt hatte, kündigte der Betriebsrat an, in der Betriebsratssitzung seinen Rücktritt zu beschließen, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Damit wäre das Verfahren erledigt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat daher heute keine Entscheidung verkündet. Für den Fall, dass ein Rücktritt nicht erfolgt, ist ein Verkündungstermin bestimmt. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7 Ta - BV 62/14 Arbeitsgericht Essen, Beschluss vom 21.08.2014 - 5 BV 45/14 - KRANKHEIT ALS KÜNDIGUNGSGRUND? Die 15. Auflage des LEPKE erläutert alle wichtigen rechtlichen Aspekte krankheitsbedingter Entlassungen unter sorgfältiger und umfassender Auswertung der kaum noch überschaubaren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte sowie der maßgeblichen arbeitsrechtlichen Literatur. 24 DGZ . 5/6 2015 Erläutert werden u. a. die Neuregelungen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, das Seearbeitsgesetz, das RVLeistungsverbesserungsgesetz und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, die Bedeutung und der Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Fragen der Darlegungs- und Beweislast etc. Kündigung bei Krankheit Handbuch für die betriebliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis 15., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2015, LXXXVIII, 791 Seiten, fester Einband, Subskriptionspreis bis zum 31.05.2015 € (D) 116,-, danach € (D) 142,ISBN 978 3 503 15831 7 ERICH SCHMIDT VERLAG RECHT MOBBING [ Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses ] Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht. Der Kläger absolvierte bei der Beklagten ab dem 1. August 2010 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann. Am 20. Juni 2011 zählte er das sich in den NachttresorKassetten einer Filiale befindliche Geld. Später wurde ein Kassenfehlbestand von 500,00 Euro festgestellt. Nach Darstellung der Beklagten nannte der Kläger in einem Personalgespräch von sich aus die Höhe dieses Fehlbetrags, obwohl er nur auf eine unbezifferte Kassendifferenz angesprochen worden war. Die Beklagte hat das Berufsausbildungsverhältnis wegen des durch die Offenbarung von Täterwissen begründeten Verdachts der Entwendung des Fehlbetrags gekündigt. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam. Ein Berufsausbildungsverhältnis könne nicht durch eine Verdachtskündigung beendet werden. Auch fehle es u. a. an seiner ordnungsgemäßen Anhörung. Ihm sei vor dem fraglichen Gespräch nicht mitgeteilt worden, dass er mit einer Kassendifferenz konfrontiert werden solle. Auf die Möglichkeit der Einschaltung einer Vertrauensperson sei er nicht hingewiesen worden. Zudem habe die Beklagte Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz verletzt. Die Vorinstanzen haben nach Beweisaufnahme die Klage abgewiesen. Die Revision hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Verdachtskündigung hat das Ausbildungsverhältnis beendet. Das Landesarbeitsgericht hat in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die Umstände des Falles gewürdigt und insbesondere die Anhörung des Klägers zu Recht als fehlerfrei angesehen. Es bedurfte weder einer vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises bzgl. der möglichen Kontaktierung einer Vertrauensperson. Auch Datenschutzrecht stand der Beweiserhebung und -verwertung nicht entgegen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. April 2013 - 2 Sa 490/12 - ERREICHEN DES RENTENEINTRITTSALTERS [ Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ] Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. um eine Weiterbeschäftigung gebeten hatte, vereinbarten die Parteien zuletzt am 29. Juli 2011, dass der Arbeitsvertrag ab 1. August 2011 mit veränderten Konditionen weitergeführt werde und am 31. Dezember 2011 ende. Der Vertrag enthält die Abrede, dass der Kläger eine noch einzustellende Ersatzkraft einarbeitet. Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass sein Arbeitsverhältnis nicht durch die Befristung am 31. Dezember 2011 geendet hat. Der am 21. Januar 1945 geborene Kläger, der seit Vollendung seines 65. Lebensjahres am 21. Januar 2010 gesetzliche Altersrente bezieht, war bei der Beklagten langjährig beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag sah keine Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vor. Am 22. Januar 2010 vereinbarten die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2010 ende. Dieser Vertrag wurde zweimal verlängert. Nachdem der Kläger Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein rechtfertigt die Befristung des Arbeitsverhältnisses aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG) nicht. Erforderlich ist in diesem Fall vielmehr zusätzlich, dass die Befristung einer konkreten Nachwuchsplanung der Beklagten diente. Hierzu hat das Landesarbeitsgericht bislang keine tatsächlichen Feststellungen getroffen. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 20. November 2012 - 12 Sa 1303/12 - Bild: © Wolfisch - Fotolia.com DGZ . 5/6 2015 25 RECHT MITBESTIMMUNG [ facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung ] In dem Beschlussverfahren verlangt der Konzernbetriebsrat von der Arbeitgeberin, ihre Seite auf www.facebook. com abzuschalten. Die Arbeitgeberin nimmt in fünf Transfusionszentren Blutspenden entgegen, verarbeitet und veräußert diese. Sie eröffnete ohne Beteiligung des Konzernbetriebsrats eine konzernweite facebook-Seite. Die Nutzer erhielten die Möglichkeit, Kommentare abzugeben, die auf der virtuellen Pinnwand eingestellt und von den facebook-Nutzern betrachtet bzw. weiter kommentiert werden können. Die Arbeitgeberin informierte die Mitarbeiter über die Seite und wies auf diese bei den Spendeterminen in Flugblättern hin. Auf der facebook-Seite wurden mehrere negative Kommentare über die Qualität der Mitarbeiter bei Blutspenden veröffentlicht. Der Konzernbetriebsrat meint, ihm stehe ein Mitbestimmungsrecht zu. Die facebook- Auflösung März/April: 1 9 8 2 6 5 7 3 4 2 6 7 1 3 4 8 5 9 4 5 3 7 9 8 1 2 6 7 8 4 5 2 1 9 6 3 3 1 9 4 8 6 2 7 5 5 2 6 9 7 3 4 8 1 9 3 5 8 4 2 6 1 7 8 7 1 6 5 9 3 4 2 6 4 2 3 1 7 5 9 8 Plattform sei als technische Einrichtung geeignet, die Mitarbeiter zu überwachen. Hierfür stünden der Arbeitgeberin weitere Programme zur Verfügung, um personenbezogene Daten zu erhalten, zumal anhand der Dienstpläne eine Zuordnung der Beschwerden zu den Mitarbeitern möglich sei. Die Arbeitgeberin sieht in der facebook-Seite lediglich einen Kummerkasten und ein Marketinginstrument. Außerdem nutze sie die Seite und die ergänzenden technischen Möglichkeiten nicht zu Kontrollzwecken. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat auf die Beschwerde der Arbeitgeberin den Antrag des Konzernbetriebsrats zurückgewiesen. Dem Betriebsrat steht bei der Einrichtung der facebook-Seite kein Mitbestimmungsrecht zu. Dieses folgt insbesondere nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Seite als solche ist keine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen. Eine solche Einrichtung setzt voraus, dass sie – jedenfalls teilweise – aus sich heraus Aufzeichnungen über die Mitarbeiter automatisiert erstellt. Dies ist nicht der Fall, wenn Dritte dort Beschwerden anlässlich ihrer Blutspenden über Mitarbeiter eintragen. Die Möglichkeit, die facebook-Seite mittels der integrierten Werkzeuge zu durchsuchen, ist ebenfalls keine automatische Aufzeichnung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Anders ist dies bei den Mitarbeitern, welche die facebook-Seite pflegen, weil deren Aktivität nach Datum und Uhrzeit aufgezeichnet wird. Da dies aber zehn Mitarbeiter betrifft, welche alle den gleichen allgemeinen Zugang benutzen, sind Rückschlüsse auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Mitarbeiter nicht möglich. Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015, 9 Ta - BV 51/14 Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2014 - 14 BV 104/13 - SUDOKU 2 5 5 3 6 2 6 9 2 4 7 1 4 6 2 2 9 1 2 9 6 26 DGZ . 5/6 2015 3 4 3 1 7 3 9 1 RECHT IM FALLE EINES SCHEINWERKVERTRAGES [ Arbeitgeber wirft Betriebsratsmitgliedern Arbeitszeitverletzungen vor ] Beim Arbeitsgericht Essen sind drei Verfahren anhängig, in denen sich Betriebsratsmitglieder des Unternehmens RGE Servicegesellschaft Essen mbH gegen Ermahnungen wenden (s. Pressebericht NRZ/WAZ vom 25.02.2015). Der Arbeitgeber hat drei Betriebsratsmitglieder schriftlich ermahnt. Im Verfahren 1 Ca 212/15 hat der Arbeitgeber den Vorwurf erhoben, der Arbeitnehmer habe eigenmächtig seine Arbeit in der Spätschicht vorzeitig beendet, ohne dieses mit dem Vorgesetzten zu besprechen. Der Arbeitnehmer wendet ein, er sei aufgrund einer am Morgen des Tages durchgeführten Betriebsratsarbeit zur Wahrung von Ruhepausen und Höchstarbeitszeiten verpflichtet gewesen, den Dienst zu beenden. Im Verfahren 1 Ca 213/15 hat der Arbeitgeber den Vorwurf erhoben, das Betriebsratsmitglied habe sich zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben zwar abgemeldet, die Abwesenheit aber nicht in die Mobile Zeiterfassung eingegeben. Der Kläger ist der Auffassung, hierzu sei er nicht verpflichtet. Im Verfahren 6 Ca 438/15 wird der Vorwurf erhoben, das Betriebsratsmitglied habe sich nach Ende einer Betriebsratssitzung nicht unverzüglich an den Arbeitsplatz begeben und auch keine Betriebsratstätigkeit ausgeübt. Der Kläger wendet ein, er habe nach Ende der Betriebsratssitzung sich noch mit seinen Kollegen der ver.di-Liste sowie der Gewerkschaftssekretärin besprochen. Arbeitsgericht Essen, 6 Ca 212/15 Termin 02.03.2015, 10 Uhr, Saal 2217 1 Ca 213/15 Termin 02.03.2015, 9 Uhr, Saal 1119 6 Ca 438/15 Termin 16.03.2015, 10.20 Uhr, Saal 2217 BETRIEBSVERFASSUNGSRECHTLICHER GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ [ Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen durch Betriebsvereinbarung ] Eine Betriebsvereinbarung, die den Ausschluss ordentlicher betriebsbedingter Kündigungen vorsieht, darf hiervon Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Rechtsnachfolger widersprochen haben, nicht ausnehmen. Eine derartige Regelung verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und ist rechtsunwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Beklagte betreibt in Berlin eine Bank. Sie übertrug unter Vereinbarung eines Personalüberleitungsvertrags einen Geschäftsbereich auf ein anderes Kreditinstitut. Ferner schloss sie mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ab, der den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen vorsah. Von diesem Ausschluss sollten Arbeitnehmer nicht erfasst werden, die – wie die Klägerin – dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Geschäftsbereichs widersprochen hatten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin aus betriebsbedingten Gründen. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung – ebenso wie das Arbeitsgericht – für rechtsunwirksam gehalten. Die Klägerin könne sich trotz ihres Widerspruchs auf den durch den Sozialplan geregelten Ausschluss einer ordentlichen Kündigung berufen. Es verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG), nur einem Teil der von dem Sozialplan erfassten Arbeitnehmer einen erweiterten Kündigungsschutz einzuräumen. Die getroffene Differenzierung zwischen Arbeitnehmern mit bzw. ohne Kündigungsschutz diene nicht dem Zweck, entstehende Nachteile auszugleichen oder zu mindern; vielmehr würde gerade den Arbeitnehmern der Kündigungsschutz verwehrt, denen wegen ihres Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses in besonderer Weise eine betriebsbedingte Kündigung drohe. Die Ausübung des gesetzlichen Widerspruchsrechts (§ 613 a Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) könne den Arbeitnehmern nicht zum Nachteil gereichen. Ein sachlicher Grund für den teilweisen Ausschluss des Kündigungsschutzes liege nicht vor; er sei deshalb rechtsunwirksam. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2015, Aktenzeichen 7 Sa 1619/14 DGZ . 5/6 2015 27 INFORMATIONEN DIE REGIERUNGSPARTEIEN KONNTEN SICH NICHT AUF EIN „ECKPUNKTE-PAPIER“ EINIGEN [ Keine Reform der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen ] Jetzt ist es endgültig: Die seit Jahren ständig diskutierte Reform des Selbstverwaltungsrechts und die Modernisierung der Sozialwahlen sind im vorparlamentarischen Raum gescheitert. Wegen der von der SPD favorisierten und im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehenen Einführung einer „Frauenquote“ in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger konnten sich die Regierungsparteien nicht auf einen Kompromiss einigen. Während die SPD an ihrem Vorhaben festhielt, weil Frauen über alle derzeit noch 177 Sozialversicherungsträger hinweg in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung deutlich unterrepräsentiert sind – zwischen 16,3 und 18,0 Prozent – stellte sich, wie aus der Koalition zu erfahren war, die CSU-Spitze quer und damit gegen das geplante Eckpunkte-Papier. Selbstverwaltung und ihrer Sozialwahlen gescheitert, und zwar aus Zeitgründen, wie es hieß. Die damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und FPD konnten sich zu einer Einigung nicht durchringen, vor allem im Hinblick auf mehr „Urwahlen“. So wurden die Reformmaßnahmen kurzerhand auf die jetzige Legislaturperiode verschoben. Auch die Einführung von Online-Wahlen im Jahr 2017, zusätzlich und nicht anstelle der Briefwahl, sowie die Möglichkeit von mehr „Urwahlen“, insbesondere bei den gesetzlichen Krankenkassen, fanden trotz einer positiven Aussage im Koalitionsvertrag auch unter Hinzuziehung von Sachverständigen keinen gemeinsamen Nenner, nicht zuletzt aus Datenschutzgründen und wegen der Wahrung des Wahlgeheimnisses. Dabei zeigten sich Experten bei einer Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages skeptisch und warnten vor „Schnellschüssen“. Wer die zusätzlichen Kosten der ersten OnlineWahl, die sich Schätzungen zufolge auf viele Millionen Euro belaufen dürften, tragen soll, bedarf ebenfalls noch der Klärung, zumal es bisher solche Wahlen weder bei den Kommunen, den Ländern oder dem Bund gab. Die Sozialversicherungsträger sollten deshalb nicht allein die Kosten einer solchen Wahl tragen. Die Befürworter von Online-Wahlen sehen darin einen geeigneten Weg, neue Wählerschichten in der jungen und mittleren Generation zu gewinnen. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden: Die Sozialwahlen haben jeweils einen langen Vorlauf, bedingt durch zahlreiche Fristen. Bereits zum 1. Oktober dieses Jahres sind die Bundes- und Landeswahlbeauftragten zu bestellen. Und nur zwei Monate später erfolgen die Wahlvorankündigung und die Bestimmung des Wahltages. In rascher Folge schließen sich dann zahlreiche andere Fristen und Termine bis zum Wahltag Ende Mai/Anfang Juni 2017 an. Schon in der letzten Legislaturperiode (2009 – 2013) war ein Versuch des Gesetzgebers zu einer Reform der sozialen 28 DGZ . 5/6 2015 Und jetzt ein ähnliches Bild: Die politisch Verantwortlichen in der Koalition haben bereits die übernächsten Sozialwahlen 2023 im Visier. Sie geben sich der Hoffnung hin, bis dahin ohne Zeitdruck zu einer Lösung der anstehenden Fragen zu kommen, eventuell in Form eines gestuften Verfahrens. Dabei könnten einzelne kleine Schritte für die Sozialwahlen 2017 noch in das Fünfte Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch IV eingebaut werden. Es befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Selbstverwaltung als prägendes Merkmal der Sozialversicherung Seit ihrer Gründung ausgangs des 19. Jahrhunderts wird die Sozialversicherung vom Prinzip der Selbstverwaltung bestimmt. Bewusst hat sich der Gesetzgeber von Anfang an gegen eine staatlich gelenkte oder auch gegen eine rein privatwirtschaftlich bestimmte Organisation der Sozialversicherung entschieden. Durch grundsätzlich paritätisch zusammengesetzte Selbstverwaltungsorgane bestimmen Versicherte und Arbeitgeber die Geschicke von Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Rentenversicherungsträgern. Im Rahmen von Sozialwahlen – den drittgrößten in Deutschland nach Europa- und Bundestagswahlen – werden die Selbstverwalter alle sechs Jahre, jeweils getrennt auf Arbeitgeber- und Versichertenseite, in die jeweiligen Gremien der Versicherungsträger (Vertreterversammlung oder Verwaltungsrat) gewählt. Dabei ist der Sozialversicherung eine Besonderheit zu Eigen: Das Gesetz unterscheidet nämlich zwischen „Friedenswahlen“, d. h. Wahlen ohne Wahlhandlung, und „Urwahlen“ mit einer echten Wahlhandlung für die Beteiligten. Die Vertreterversammlung bestimmt ihrerseits in der Renten- und Unfallversiche- Bild: © jpgon - Fotolia.com rung den ehrenamtlichen Vorstand. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Vorstände hauptamtlich tätig und lediglich einem Verwaltungsrat unterstellt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten ihr Amt nicht im Rahmen von Sozialwahlen, sondern werden von der Bundesarbeitsministerin in ihr Amt berufen. Insgesamt kam es in den Jahren von 1953 bis 2011 bei elf Wahlen zu 300 „Urwahlen“, überwiegend bei den gesetzlichen Krankenkassen und fast ausschließlich auf Versichertenseite. Diesen echten Wahlen standen 15.214 „Friedenswahlen“ gegenüber. Allerdings ist die Zahl der Sozialversicherungsträger in diesem Zeitraum von 2.145 (1953) auf 206 (2011) gesunken. Heute gibt es noch 177 selbstständige Sozialversicherungsträger. lp INFORMATIONEN MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, RHEINLAND-PFALZ: DIGITALES ERBEN [ Schutz persönlicher Daten nach dem Tod ] Minister Robbers hält sensibleren Umgang mit digitalem Nachlass für erforderlich. dem Ableben des Erblassers automatisch gelöscht werden, unterscheidet sich je nach Anbieter erheblich. Zum Nachlass Verstorbener gehören in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft häufig persönliche Daten wie Bilder und Videos, geschäftliche Daten, Vertragsdokumente bis hin zu eigenen Websites und Blogs. Die wenigsten haben sich zu Lebzeiten darüber Gedanken gemacht und im Rahmen eines digitalen Testaments den Erben die notwendigen Informationen gegeben, beispielsweise eine Übersicht über die verschiedenen Nutzerkonten mit Zugangsdaten zusammengestellt. Zunächst gilt es, beim Verbraucher das Problembewusstsein zu schaffen, damit der sein Digitales Erbe rechtzeitig regelt. Minister Robbers dazu: „Wir werden zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz voraussichtlich im März die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung zum Thema „Digitaler Nachlass“ vorstellen, die die Verbraucherzentrale durchgeführt hat. Schon anhand der Zwischenergebnisse ist deutlich geworden: Bei dem Thema herrscht ein großes Informationsbedürfnis der Verbraucher. Diesem Bedürfnis werden wir in geeigneter Form in der bewährten Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale nachkommen.“ Eine einheitliche Regelung zum Umgang mit Daten verstorbener Nutzer existiert nicht. Welche Dokumente Erben vorlegen müssen, in welche Daten des Erblassers Erben Einblick bekommen, und welche Daten mit Im Gespräch mit den Providern soll darauf hingewirkt werden, dass die jeweiligen Regelungen zum Umgang mit den Daten Verstorbener transparent und sachgerecht gestaltet werden. Nutzern sollte bewusst sein, dass sie zu Lebzeiten entsprechende Vorkehrungen treffen sollten. Hierzu wird das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Hilfestellung anbieten. Minister Robbers: „Wir werden in den Dialog dazu eintreten. Mögliche Gesetzesänderungen sind dabei nur ein Teil der Lösung.“ Inwieweit gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht, wird geprüft. Dem Ergebnis soll zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgegriffen werden. Auf eine gründliche Analyse werden belastbare Lösungsvorschläge folgen. Sollten Änderungen notwendig sein, wird dies aller Voraussicht nach Bundesgesetze betreffen, wie das Telemedien- oder Telekommunikationsgesetz. MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, RHEINLAND-PFALZ: BEZAHLBARES WOHNEN [ Mietpreisbremse und Bestellerprinzip können kommen ] Die Koalition im Bund hat sich auf die Mietpreisbremse verständigt. Damit sollen Mieten in ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen dürfen. Ausnahmen von der Mietpreisbremse soll es für Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen geben. Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte die Einigung im Bund. „Steigende Mieten schränken immer mehr Menschen nicht nur in ihrem Wohnbedürfnis, sondern auch in anderen wichtigen Bereichen ein.“ Die Landesregierung wolle, dass die „Lebensqualität und soziale Teilhabe in unserem Land nicht gefährdet werden“, sagte die Ministerin. „Daher werden wir so schnell wie möglich die Mietpreisbremse im Land umsetzen.“ „Die Miet- und Wohnungsmärkte funktionieren in einigen Regionen nicht mehr so, wie sie sollen. Da muss Politik behutsam, aber regulierend eingreifen“, sagte Ahnen. „Neben der Kappungsgrenze kommt nun endlich auch die Mietpreisbremse, um den ungebremsten Anstieg der Mietpreise im Land zu beschränken.“ „Im Jahr 2013 haben wir die Konditionen unserer Förderprogramme für die soziale Wohnraumförderung erheblich verbessert. Die Darlehensförderung wurde erhöht und wird über relativ lange Zeiträume zinslos gewährt. Bis zum Jahr 2015 hat das Land ein Darlehensvolumen von 135 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, sagte die Finanzministerin. Ein Förderprogramm für Studierendenwohnheime, um gerade in den besonders von hohen Mieten betroffenen Universitätsstädten bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen, flankiere diese Maßnahmen. Die Regierung lege bei der Umsetzung der Mietpreisbremse Wert auf eine enge Abstimmung mit den betroffenen Akteuren, den Verbänden, Kammern und Interessengruppen. im Maklerrecht künftig der Grundsatz: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Minister Prof. Dr. Gerhard Robbers begrüßt diese Entscheidung, die für mehr soziale Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt sorgen wird: „Es ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass jeder für die Kosten aufkommt, die er selbst veranlasst hat. Es war höchste Zeit, diese im Maklerrecht noch geltende Ausnahme endlich abzuschaffen.“ Der Wegfall dieser unangemessenen Privilegierung wird die finanzielle Situation für Wohnungssuchende spürbar entspannen. „Die Neuregelung schafft einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern“, so Minister Robbers. „Bei gleichzeitig hoher Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt werden die Mieter von der nun angestoßenen Entwicklung nachhaltig profitieren.“ Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ist jetzt beschlossene Sache. Damit gilt auch DGZ . 5/6 2015 29 FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK „Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil I“ in Friedrichroda im März 2015 Im März trafen Betriebsräte aus mehreren Großindustriebetrieben wie z. B. Benteler Steel Tube, Daimler AG, Siemens AG, VW und ZF auf dem Lehrgang in Friedrichroda zusammen. Über den Zeitraum einer Woche lernten Sie zunächst die Grundlagen über die Arbeit im Arbeitssicherheitsausschuss, um dann an den letzten beiden Tagen über die Rechtslage und den Umgang von prekären Arbeitsverhältnissen unterrichtet zu werden. Die jeweiligen Referenten zeichneten sich durch jahrelange Praxiserfahrungen im Arbeitssicherheitsausschuss und Tätigkeit als Rechtsanwalt und Gewerkschaftssekretär aus, was die Unterrichtseinheiten praxisorientiert und kurzweilig machte. Die Teilnehmer aus Berlin, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen honorierten dies mit einer regen Teilnahme und interessierten Nachfragen. Abgerundet durch einen vorzüglichen Hotelservice war das Seminar sowohl für die Teilnehmer als auch für die Referenten ein voller Erfolg. Der mitunter erstmalige Kontakt zwischen den Referenten und den Teilnehmern sowie auch zwischen den Betriebsräten untereinander war äußerst positiv und es wurde verabredet, diesen Kontakt zu intensivieren. ANKÜNDIGUNG Wir reden Klartext Die Macht der Sprache: Kommunikation leicht gemacht 15. - 19. Juni 2015 Da gibt es nach zähen Verhandlungen endlich gute Ergebnisse – und jetzt? Wie informiere ich die Mitglieder? Wie die Presse? Dieses Praxisseminar gibt einen Einblick in die Grundlagen der Kommunikation und macht die Teilnehmer fit für den Alltag. Aufbauend auf den Erfahrungen der Teilnehmer werden maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet. • Was kann ich wie am besten bekannt machen? • Wie unterscheiden sich Newsletter, Plakat und Pressemitteilung? • Was gehört in eine gute Pressemitteilung? • Wie sollte eine Pressekonferenz aussehen? Die Teilnehmer diskutieren Fragen wie diese in großer Runde und in Kleingruppen. In wechselnder Besetzung suchen sie Lösungen. Mal sind die Teilnehmer wie gewohnt CGMVertreter, mal Mitglieder, mal Journalisten. Das schärft den Blick. Ziel des Seminars ist, ein Stück Handwerkszeug zu lernen, einen Jahresplan und einen Schwung Themen zu entwickeln. 30 DGZ . 5/6 2015 FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM IMPRESSUM DGZ Deutsche Gewerkschafts-Zeitung Mai Magazin der Christlichen Gewerkschaften Herausgeber Christliche Gewerkschaft Metall f. d. gf. HV Adalbert Ewen Jahnstraße 12 70597 Stuttgart Tel. 0711 2484788-0 Fax 0711 2484788-21 [email protected] www.cgm.de Redaktion Carolin Hänßler (cah), Reinhardt Schiller (ril), Marina Porrmann (por), Dr. Dieter Leopold (lp) Adalbert Ewen (ewe), rechtlich f. Inhalt verantwortlich 04.05. - 08.05.2015 Psychische Belastung am Arbeitsplatz - Teil I Gesunde Betriebe leben länger Gästehaus Germania WANGEROOGE BR, SBV, JAV 11.05. - 13.05.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe I STEINHEIM Waldhotel Forsthof BU & VK 11.05. - 13.05.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe III Waldhotel Forsthof STEINHEIM BU & VK 18.05. - 22.05.2015 Betriebsverfassungsrecht - Teil II WILLINGEN BR, SBV, JAV 18.05. - 22.05.2015 Betriebsverfassungrecht - Teil III WILLINGEN Göbel´s Landhotel BR, SBV, JAV 18.05. - 22.05.2015 Arbeitsrechtliche Schwerpunktthemen - Teil II Arbeitnehmerschutzrechte BAD FÜSSING Parkhotel BR, SBV, JAV ROTHENBURG BR, SBV, JAV Berlin BR, SBV, JAV KONSTANZ BR, SBV, JAV CADENABBIA BR, SBV, JAV BU & VK KIRKEL BR, SBV, JAV BU & VK STEINHEIM BU & VK BERLIN Hotel Hamburg BU & VK KIRKEL BR, SBV, JAV BU & VK KIRKEL BR, SBV, JAV BU & VK STEINHEIM BU & VK BERLIN JAV / Junge Arbeitnehmer OBERHAMBACH BR, SBV, JAV BU & VK Juni 08.06. - 12.06.2015 Gesprächs- und Verhandlungsführung in der betrieblichen Praxis - Teil I 15.06. - 19.06.2015 Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsrat Wir reden Klartext - Die Macht der Sprache: Kommunikation leicht gemacht RAMADA Hotel Berlin-Alexanderplatz Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der Instanzengerichte - Die 4 Kernbereiche des Betriebsverfassungsgesetzes Ibis Hotel 06.07. - 10.07.2015 Redaktionsschluss 1. April 2015 August ISSN 1434-1581 Gestaltung südflügel gmbh werbeagentur Schillerstraße 21 73033 Göppingen www.suedfluegel.com Druck Bechtel Druck GmbH & Co. KG Hans-Zinser-Straße 6 73061 Ebersbach/Fils www.bechtel-druck.de Fotos DGZ-Redaktion www.fotolia.de Titelbild: © Petr Vaclavek – Fotolia.com © Composer – Fotolia.com Göbel´s Hotel Rodenberg Juli Vertrieb Susanne Schmid Anschrift der Redaktion DGZ-Magazin Postfach 70 01 51 70571 Stuttgart Tel. 0711 2484788-18 Fax 0711 2484788-21 www.gewerkschaftszeitung.org [email protected] Göbel´s Landhotel 02.08. - 07.08.2015 Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft Rente oder Armut im Alter? Villa la Collina September 21.09. - 25.09.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 23.09. - 25.09.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II 28.09. - 02.10.2015 Berlin - Ort der Politik und Geschichte Bildungsstätte d. Arbeitskammer Waldhotel Forsthof Oktober 12.10. - 16.10.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft Bildungsstätte d. Arbeitskammer November 02.11. - 06.11. 2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft 04.11. - 06.11.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II 09.11. - 13.11.2015 JUGENDSEMINAR - Die Jugend im politischen und betrieblichen Alltag 23.11. - 27.11.2015 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz - Stufe II Faires Miteinander in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft Bildungsstätte d. Arbeitskammer Waldhotel Forsthof Leonrado Hotel Bildungsstätte Oberhambach Erscheinung Die DGZ erscheint zweimonatlich im Eigenverlag der Christlichen Gewerkschaft Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.) Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. DGZ . 5/6 2015 31 MAIL AN ... WIR WÜNSCHEN IHNEN SCHÖNE PFINGSTEN UND VIELE SONNIGE TAGE! Das richtige Lösungswort senden Sie bitte bis zum 1. Juni 2015 an: DGZ-Magazin Postfach 70 01 51, 70571 Stuttgart oder E-Mail an: [email protected] Unter den richtigen Einsendungen werden 10 Gewinner durch Losentscheid ermittelt. Es können nur Einsendungen berücksichtigt werden, die die vollständige Privatanschrift beinhalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter einer CGB-Gewerkschaft sind nicht teilnahmeberechtigt. IHRE ANSPRECHPARTNERIN RUND UM DIE DGZ: Carolin Hänßler [email protected] Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder, Texte, Kritik & Lob ... Unser „Postfach“ ist immer für Sie geöffnet. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 1. Juni 2015 MITGLIEDSCHAFT Sie wollen Näheres über die Leistungen der CGM wissen oder Mitglied bei uns werden? Unter: www.cgm.de MITGLIED WERDEN können Sie sich online informieren. 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