Refinanzierung von CGM JESAJANET durch Anschubfinanzierung Chancen aus dem Referentenentwurf zum „eHealth Gesetz“ Überblick Am 13. Januar 2015 wurde der „Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ veröffentlicht. Einige der dort enthaltenen Vorhaben haben ggf. Auswirkungen auf eine beschleunigte Refinanzierung bei Aufbau und Betrieb der Telematikplattform CGM JESAJANET. Diese werden im hier vorliegenden Whitepaper skizziert. Da es sich um einen Referentenentwurf handelt, haben die folgenden Überlegungen und Szenarien selbstverständlich keinen endgültigen Charakter. Anschubfinanzierung grundsätzlich Der Referentenentwurf verdeutlicht das Vorhaben, den Einsatz elektronischer Kommunikation in Entlassprozessen von Krankenhäusern durch Vergütungen zu motivieren. Dabei wird insbesondere die Dauer für eine Anschubfinanzierung genannt. „Krankenhäuser erhalten für das Erstellen eines elektronischen Entlassbriefes […]und Ärzte für das Einlesen eines Entlassbriefes in der Praxis eine im Gesetz festgelegte Vergütung.“ „Diese Vergütung ist als Anschubfinanzierung zu verstehen und daher auf zwei Jahre begrenzt (vom 1. Juli 2016 und bis zum 30. Juni 2018).“ Aus: Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, 13. Januar 2015 Höhe der Anschubfinanzierung für Krankenhäuser und Vertragsärzte Der Referentenentwurf nennt auch konkrete Vergütungshöhen für die beteiligten Parteien. Neben der Vergütung für die Erstellung in den Krankenhäusern ist demnach auch eine Vergütung für die die Nutzung der elektronischen Arztbriefe durch die Vertragsärzte geplant. „Der Telematikzuschlag nach § 291a Absatz 7a Satz 1 umfasst vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018 einen Zuschlag von 1 Euro pro voll- und teilstationärem Behandlungsfall […]“ „Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen erhalten für die Entgegennahme des elektronischen Entlassbriefs vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018 einen Zuschlag von 50 Cent nach § 291a Absatz 7b Satz 1.“ Aus: Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, 13. Januar 2015 Stand 27.02.2015 Seite 1 Geforderte Inhalte des elektronischen Entlassbriefs Die geforderten Inhalte des elektronischen Arztbriefes werden im Referentenentwurf aufgezählt. „Der elektronische Entlassbrief enthält mindestens folgende Angaben: 1. Diagnosen, 2. Befunde, 3. Therapiemaßnahmen, 4. Medikation bei Entlassung aus dem Krankenhaus, 5. Entlassungsgrund und 6. angezeigte Rehabilitationsmaßnahmen.“ Aus: Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, 13. Januar 2015 Vollautomatische Lieferung des eArztbriefes durch CGM JESAJANET Da der Referentenentwurf insbesondere die Vergütungsbedingung enthält, der elektronische Arztbrief sei am Entlasstag zu versenden, ist eine größtmögliche Automatisierung anzustreben. Dies bezieht sich sowohl auf die Erstellung und Freigabe, als auch auf den dann folgenden sicheren Versand zu den empfangenden Praxen. CGM JESAJANET ermöglicht dies bereits heute auf den aktiven Kanälen CGM CONNECT, KV CONNECT und KV-SafeMail. Abbildung: Automatisierter Versand von elektronischen Entlassbriefen über CGM JESAJANET Praxen, die zurzeit auf der Empfangsseite noch nicht über einen der drei oben genannten Kanäle verfügen, können trotz dessen schon heute von der Kommunikation profitieren und werden perspektivisch – auch durch die Anschubfinanzierung – motiviert auf fortgeschrittene Technologien zu wechseln. Stand 27.02.2015 Seite 2 Erlöspotential durch Förderung nach §291a SGB V (Entwurf) Das Erlöspotential beim Versand von elektronischen Entlassbriefen hängt wesentlich von der Zahl der (teil-) stationären Fälle des Krankenhauses ab. Dann kommen zwei „harte“ Faktoren zum Tragen: a) Zuschlag aus dem Referentenentwurf von 1,00 EUR pro (teil-) stationärem Fall für den die Bedingungen zutreffen und b) Einsparungen von Portokosten pro elektronisch versendetem Brief, wobei hier eine durchschnittliche Zahl von zwei Empfängern pro Fall angenommen wird. Abbildung: Erlöspotential aus Zuschlag und Einsparung Im Zeitraum der Anschubfinanzierung ergibt sich somit folgendes Gesamtpotential1: #𝐹ä𝑙𝑙𝑒 GP [EUR] = 1 𝐽𝑎ℎ𝑟 ∗ 2 𝐽𝑎ℎ𝑟𝑒 ∗ (1 𝐸𝑈𝑅 + 2,25 𝐸𝑈𝑅) Einfluss der Timeline auf die Partizipation an der Anschubfinanzierung Die entscheidenden Einflussfaktoren auf die Höhe der tatsächlich zu realisierenden Erlöse und Einsparpotentiale sind: 1. Anzahl der elektronisch erreichbaren Praxen (Empfänger) 2. Anzahl der am Entlasstag versendbaren Entlassbriefe mit den geforderten Inhalten Annahme: 70% des Porto 0,62€, 20% Porto 0,85€ und 10% Porto 1,45€ 0,75€ Ø bei durchschnittlich drei DIN A6 Briefen an externe Partner 1 Stand 27.02.2015 Seite 3 Um mit beiden Parametern zum Beginn der Anschubfinanzierung möglichst auf hohem Niveau starten zu können, sind vorbereitenden Phasen sinnvoll. Die nachfolgenden Grafiken stellen zwei Szenarien dar, die den Einfluss der vorangehenden „Erfahrungsphase“ verdeutlichen. Abbildung: Einfluss der Timeline auf die Partizipation an der Anschubfinanzierung – Szenario 1 Abbildung: Einfluss der Timeline auf die Partizipation an der Anschubfinanzierung – Szenario 2 Stand 27.02.2015 Seite 4 Die Erfahrungsphase (EP) hat demnach erheblichen Einfluss auf die Anzahl der zum Start der Anschubfinanzierung bereits etablierten (Telematik-) Beziehungen zu Praxen. Gleichzeitig ist auch damit zu rechnen, dass eine längere Erfahrungsphase Lernprozesse und Optimierungen in Bezug auf die verfügbaren versendbaren Entlassbriefe – zeitgerecht und vollständig – in Gang setzen wird. Abbildung: Besondere Bedeutung der Erfahrungsphase vor dem Förderzeitraum für die Höhe der erreichbaren Effekte Einfluss der Timeline auf die Partizipation an der Anschubfinanzierung Die folgende Musterrechnung zeigt die möglichen Effekte in Abhängigkeit vom erreichten Anteil der Fälle mit eArztbrief: Es werden ein Krankenhaus mit 20.000 (teil-) stationären Fällen pro Jahr sowie ein Versand an durchschnittlich drei Praxen angenommen. Je nach Quote der elektronisch übersandten Entlassbriefe entsteht dann folgender direkter Effekt: Abbildung: Musterrechnung mit Effekten je nach Quote elektronisch versendeter Entlassbriefe Stand 27.02.2015 Seite 5 Weitere qualitative und quantitative Potentiale Die vorangegangenen Potentiale berücksichtigen ausschließlich unmittelbare Effekte durch Zuschlag und Einsparungen von Porto. Bereits weitere quantifizierbare aber stark organisationsabhängige Effekte wie Prozesskosten im Versand, der Arztbrieferstellung etc. sind noch nicht berücksichtigt. Weitere übergeordnete und strategisch wichtige Auswirkungen sind bereits in der Vergangenheit an vielen Stellen beschrieben worden und werden hier der Vollständigkeit halber erneut erwähnt. Abbildung: Weitere Auswirkungen durch den Einsatz von elektronischer Kommunikation in der Überleitung Empfehlung Um in hohem Maße von den absehbaren und teilweise ja bereits vorliegenden Potentialen zu profitieren, wird der zeitnahe Beginn bzw. die Intensivierung der Erfahrungsphase inkl. Roll-out empfohlen. Dazu sollte das Hauptaugenmerk auf folgende Key Performance Indicator (KPI) gelegt werden: KPI 1: Anteil zeitgerecht und vollständig verfügbarer (Kurz-)Entlassbriefe KPI 2: Anteil der elektronisch mit dem Krankenhaus verbundenen Praxen KPI 3: KPI 1 * KPI 2 (Reichweite) Die folgenden Module von CGM JESAJANET2 dienen optimal dem vorgestellten Szenario: 2 Beschreibung der Module: Siehe Leistungsbeschreibung CGM JESAJANET Stand 27.02.2015 Seite 6 Abbildung: Empfohlener Aufbau von CGM JESAJANET im Kontext eHealth-Gesetz (Referentenentwurf) Hellblau = optional Im Folgenden werden die Aufgaben der Module jeweils kurz beschrieben. Ausführliche Beschreibungen können der Leistungsbeschreibung zu CGM JESAJANET entnommen werden. Basis: Grundlegende Funktionalitäten der Telematikplattform CGM JESAJANET wie Integration, Geschäftsregeln, Prozessabbildungen, Datenspeicherung und -retrieval, Authentifizierung und Autorisierung etc. KPI: Modul zur Erstellung und zum Versand einer Übersicht über die wichtigsten Key performance indicators bei der Kommunikation mit externen Partnern Arztbrief-Assistent: Erstellt automatisiert Entlass-Zusammenfassung und generiert so elektronische Entlassbriefe, die auf Wunsch nur noch freigegeben werden können. CGM CONNECT: Dieses Modul bedient den CGM-CONNECT-Kommunikationsstandard und kann sicher und schnell elektronische Dokumente an Arztpraxen mit diesem Kommunikationsstandard versenden (z.B. Praxen mit den Arztinformationssystemen ALBIS, COMPUMED M1, MEDISTAR und TURBOMED). KV-Connector: Über diesen Weg wird eine Verbindung zum sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen hergestellt. Die Kommunikation erfolgt dabei über KV-Safenet in Kombination mit KVConnect oder KV-Safemail. eArztbrief: Die Erzeugung eines elektronischen Arztbriefes nach dem Format „bvitg / CDA R2“ wird über dieses Modul geleistet. Stand 27.02.2015 Seite 7 Kontakt CGM Deutschland AG Geschäftsbereich Intersektoral Werksstraße 15 45527 Hattingen Tel +49 2324 920 9-0 Fax +49 2324 920 9-70 [email protected] Stand 27.02.2015 Seite 8
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