1. Was soll das BGE leisten? Die Befürworter des BGE haben

Grundlage des Worksops „Bedingungsloses Grundeinkommen“ auf dem 3. Sozialforum Hessen am 24.11.2007
in Wiesbaden, verfasst von Jakob Schäfer.
1. Was soll das BGE leisten?
Die Befürworter des BGE haben unterschiedliche Konzepte, unterschiedliche
Zielsetzungen und unterschiedliche Strategien (und Bündnispartner)
In folgendem sind sie sich allerdings einig:
Mit dem BGE soll verbunden sein:
• Ein allgemeinen Rechtsanspruch (staatlich garantiert)
• Mindestens Existenz sichernde Höhe
• Keine Bedürftigkeitsprüfung
• Ohne Verpflichtung zur Arbeit
Die Konzepte:
• Bürgergeld, Existenzgeld
• BGE
Die Konzepte von bürgerlicher Seite:
• Zs.fassung aller direkten Sozialtransfers (heute ca. 735 Mrd. € entsprächen 800 € BGE)
• Auszuzahlen über Grundbetrag (“bedingungslos”) oder an Bedürftige (FDP) oder über
eine negative Einkommenssteuer
Ziele:
• Bürokratie abbauen
• Keine Sozialbehörden, keine Überprüfung (nur durch Finanzamt)
• Keine Anerkennung von Bedürftigkeit in besonderen Lebenslagen
• Senkung der Unternehmenssteuern
• Senkung der Lohnkosten (Lohnnebenkosten)
• Tarifrecht und Kündigungsschutz werden überflüssig (Götz Werner)
Modell der CDU:
Für wen: Deutsche Staatsbürger. Bedingungen: 200 Euro "Gesundheitsprämie" muss jeder
selbst zahlen
Betrag pro Monat: Entweder 800 Euro bei 50 % Einkommenssteuer oder 400 Euro bei 25 %
Einkommenssteuer. Kinder bis vollendetes 14. Lebensjahr: 500 Euro.
Sozialleistungen: Gehen alle im Bürgergeld auf. Zuschläge für Bedürftige sowie Zusatzrente
Finanzierung: Alle Sozialleistungen gestrichen. 50 % oder 25 % Einkommenssteuer, die mit
dem Bürgereld verrechnet wird. Zusätzlich eine Lohnsummensteuer
Kosten pro Jahr: 600 Milliarden Euro
Familie mit einem Kind. Vater arbeitet und verdient 2.000 Euro. Er wählt einen Steuersatz
von 25 %, hat also eine Steuerschuld von 500 Euro. Diese wird mit 400 Euro Bürgergeld
verrechnet, bleibt eine Steuerschuld von 100 Euro. Die Gesundheitsprämie kostet 200 Euro.
Es bleibt ein Einkommen von 1.700 Euro. Frau und Kind erhalten – nach Abzug der
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Gesundheitspauschale – 600 und 300 Euro.
Gesamteinkommen: 2.600 Euro.
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Götz Werner:
Für wen: Deutsche Staatsbürger. Bedingungen: Keine
Betrag pro Monat: 650 Euro. Schrittweise Erhöhung auf 1.500 Euro
Sozialleistungen: Gehen alle im Grundeinkommen auf. Keine Angabe zu Krankenkassen.
Zulagen für Langzeitarbeitslose, Rentner und Behinderte
Finanzierung: Alle Sozialleistungen gestrichen, ca. 50 % Mehrwertsteuer ("Konsumsteuer"),
alle anderen Steuern abgeschafft
Kosten pro Jahr: 643 Milliarden bis 1.483 Milliarden Euro
Beispiel: Familie mit einem Kind. Vater arbeitet und verdient 2.000 Euro. Mutter arbeitet
nicht. Für jedes Familienmitglied gibt es 650 Euro. Familieneinkommen: 1.950 Euro plus
2.000 Euro = 3.950 Euro.
Bei 1.500 Euro Grundeinkommen: 6.500 Euro. Keinerlei Abzüge, allerdings deutlich höhere
Konsumkosten als heute.
Grüne
Für wen: Deutsche Staatsbürger
Bedingungen: Keine, Zulagen je nach Bedürftigkeit
Betrag pro Monat: Kinder 400 Euro, Erwachsene 500 Euro, Rentner bis 700 Euro
Sozialleistungen: Zulagen für Arbeitslose, Rentner, Behinderte. Krankenversicherung aus
Steuermitteln
Finanzierung: Viele Sozialleistungen gestrichen, 25 % Einkommenssteuer und 25 %
Grundsicherungsabgabe auf zusätzliches Einkommen, höhere Steuern für Konsum,
Vermögen, Umwelt usw
Kosten pro Jahr: 893,4 Milliarden Euro
Beispiel: Familie mit einem Kind. Vater arbeitet und verdient 2.000 Euro. Für die
Erwachsenen gibt es insgesamt 1.000 Euro Grundsicherung, 400 Euro für das Kind.
Zusammen: 1.400 Euro. Vom Einkommen werden 50 % (Einkommenssteuer plus
Grundsicherungsabgabe) abgezogen, bleiben 1.000 Euro.
Gesamteinkommen: 2400 Euro
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FDP
Bedingungen: Prüfung durch Finanzamt. Betrag pro Monat: Noch keine konkreten Zahlen.
Die Höhe des Bürgergeldes setzt sich aus Pauschalen zusammen, zum Beispiel für
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Lebensunterhalt, Unterkunft, Krankenkasse. Grundlage der Berechnung sind alle
Erwachsenen und Kinder in der "Bedarfsgemeinschaft".
Sozialleistungen: Alle Sozialhilfen gehen im Bürgergeld auf
Finanzierung: Verzicht auf steuerfinanzierte Sozialhilfen. Steuern und Bürgergeld werden
verrechnet (negative Einkommenssteuer). Bei einem Einkommen bis 600 Euro brutto darf die
Bedarfsgemeinschaft 40 % des Bürgergeldes behalten. Bei bis zu 1.200 Euro sind es 20 %.
Bei höherem Einkommen bleibt ein Freibetrag von 10 %. Keine herkömmliche
Einkommenssteuer. Kosten pro Jahr: Nicht genannt
Wikipedia: Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein aktuelles
sozialökonomisches Modell, in dem jeder Mensch eines Staates, unabhängig von seinem
Einkommen, dem Lebensalter und dem Tätigkeitseinsatz, einen gesetzlichen Anspruch auf
eine finanzielle Grundabsicherung durch den Staat hat. Die Finanzierung erfolgt über eine
starke Vereinfachung und Neuordnung des Steuersystems und durch Abbau von Bürokratie in
der Sozialverwaltung, da viele bisherige Sozialleistungen durch das BGE ersetzt werden.
Je nach Modell des Grundeinkommens wird eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes bzw.
des Arbeitslosengeldes II bis hin zu 1.500 € vorgeschlagen. Einige Modelle sehen einen
schrittweisen Ersatz der (versicherungsbasierten und steuerfinanzierten) Sozialleistungen
durch das BGE vor.
Das Grundeinkommen unterscheidet sich damit von einer Grundsicherung, die nur gezahlt
wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen vorhanden ist und die mit einer
Bedürftigkeitsprüfung und in der Regel mit Arbeitsverpflichtung bzw. dem Nachweis der
Arbeitsbereitschaft verbunden ist.
Die Kategorie „arbeitslos“ gibt es dann nicht mehr und somit auch keine staatliche
Verantwortung oder ein Handlungsdruck
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Das Bürgergeld ist ein theoretisches Konzept für eine Zahlungsverpflichtung des Staates an
seine Bürger.
Die Idee des Bürgergeldes geht auf Milton Friedman zurück, der in den 1960er Jahren eine
negative Einkommensteuer vorschlug. Danach würde das Finanzamt jedem Steuerpflichtigen,
dessen Einkommenssteuerschuld unter einem festzulegenden Minimum liegt, die Differenz
ohne weitere Prüfungen überweisen. Auf dieser Idee basieren grundsätzlich alle Vorschläge in
unterschiedlicher Ausprägung.
Bürgergeld nach Mitschke
Der deutsche Ökonom Joachim Mitschke stellte in seinem Buch Steuer- und Transferordnung
aus einem Guss das Bürgergeld als Zusammenfassung aller direkten Sozialtransfers vor. Das
Bürgergeld sollte daher nur an Bedürftige nach entsprechender Prüfung ausgezahlt werden.
Das zuständige Finanzamt sollte diese Prüfung und auch die Auszahlungen des Bürgergelds
vornehmen.
Die FDP übernahm diesen Ansatz 1994 in ihr Programm.
Ulmer Modell
Das Ulmer Modell ist ein mögliches Steuermodell zur Realisierung eines bedingungslosen
Grundeinkommens. Das Bürgergeld nach dem Ulmer Modell wird grundsätzlich allen
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Bürgern in Höhe des vom Gesetzgeber festzulegenden Existenzminimums ausgezahlt.
Finanziert wird das Bürgergeld aufkommensneutral aus einer Bürgergeldabgabe. Diese
Abgabe ist ein fester Prozentsatz des Bruttoeinkommens, welche dann in einem
Umlageverfahren verteilt wird.
Bürgergeld nach Althaus
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus fordert ein bedingungsloses, solidarisches
Bürgergeld von 800 Euro für jeden deutschen Staatsbürger bzw. 500 Euro für Kinder. Alle
weiteren Sozialtransfers entfallen. Aus den genannten Beträgen ist eine Gesundheitsprämie
von 200 Euro an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu zahlen;
Beitragsrückerstattungen sind möglich. Die Bürger sollen zwischen zwei Alternativen wählen
dürfen: 800 Euro bei 50 Prozent Steuerlast auf jeden hinzuverdienten Euro oder 400 Euro bei
25 Prozent Steuern. Die Anwartschaften auf höhere Renten sollen durch eine
Lohnsummensteuer in Höhe von 12 Prozent finanziert werden. Diese Kosten sollen die
Unternehmen tragen.
Die Grundsatzkommission der CDU hat sich am 23. Oktober 2006 positiv zu diesem Konzept
positioniert.
Unternimm die Zukunft ist eine von Götz Werner im November 2005 gegründete politische
Initiative, die die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (auch Bürgergeld
genannt) in Deutschland fordert. Das bedingungslose Grundeinkommen, dessen Höhe zu
bestimmen ist muss auf jeden Fall Kulturteilhabe sichern. Zeitgleich sollen alle Steuern aus
Einkommen abgeschafft werden. Die Finanzierung erfolgt durch die Erhöhung der
Mehrwertsteuer auf 48%.
Theorie
Götz Werner geht davon aus, dass sich durch die Rationalisierung und Automatisierung, die
er durchaus begrüßt, in den Produktionsprozessen nie wieder Vollbeschäftigung erreichen
ließe. Neben realer Arbeitslosigkeit hat sich wegen des Arbeitszwanges über
rationalisierungsphobistische Reaktionen außerdem längst massenweise virtuelle Arbeit im
wirtschaftlichen und staatlichen Verwaltungs-Bereich eingenistet. Die im Zeitalter der
Gigahertz-Rechner bereits großteils fehlentwickelte IT-Branche – schon die sinnvolle
Integration der Megahertz-Technologie hätte einen Umbau unseres Gesellschaftssystems
unabdingbar gemacht – zieht letztlich nur eine weitere „Bürokratieebene“ ein. Das paradoxe
Ergebnis sei die Vergrößerung der Armut durch Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig immer
größer werdender Produktivität und einer ungleichen Verteilung des insgesamt steigenden
Reichtums. Das eigentliche ökonomische Problem sei also keine Wirtschafts-, sondern eine
„Verteilungskrise“.
Als Lösung wird die Einführung eines Grundeinkommens, zunächst in Höhe von 200 bis
400 EUR, vorgeschlagen, das jeder Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit
bedingungslos erhalten soll. Später (in einem Verlauf von 15–20 Jahren) soll das
Einkommen auf 1300 bis 1500 gesteigert werden. Es soll über eine ca. 48%ige
Mehrwertsteuer (bzw. von Werner „Konsumsteuer“ genannt) finanziert werden bei
Abschaffung aller anderen Steuern aus Einkommen (Lohnsteuer, Einkommensteuer,
Kapitalertragsteuer, evtl. Vermögensteuer).
Der Vorteil sei ein umfangreicher Abbau staatlicher Bürokratie sowie nur noch eine
transparente wettbewerbsneutrale und wertschöpfungsneutrale Steuer. Nicht Leistung,
sondern Konsum würde so besteuert – und Importe wären durch die einheitliche
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Konsumsteuer ebenso belastet wie die inländischen Produkte. Gleichzeitig wäre der Export
entlastet von Steuern sowie teilweise von Lohnkosten gerade im unteren Lohnbereich.
Entfallen würden weiter Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung,
Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Sozialhilfe. Tarifrecht und Kündigungsschutz wird
überflüssig. Allerdings müsste der Bürger seine Krankenversicherung dann selbst aufbringen.
Unternehmer könnten bereits für 200 bis 300 Euro pro Monat Arbeitnehmer einstellen. Der
Arbeitnehmer würde erhalten: 1500 + 200 Euro. Ausländische Unternehmer würden wegen
der hohen Produktivität mehr in Deutschland produzieren. Die Menschen würden nicht mehr
arbeiten, um das Einkommen zu sichern, sondern nur noch, weil die Menschen Freude an der
Arbeit haben. Es wird effektiver und stressfreier gearbeitet. Die Angst der Menschen,
Einkommen sichern zu müssen, entfällt. Statt einem Recht auf Arbeit, gibt es ein Recht auf
Einkommen.
Beispiel aus der Sendung 'Menschen bei Maischberger' vom 2. Mai 2006: Bei einer
Zahnbürste, die heute 1,20 Euro kostet, sind heute bereits 60 Cent Steuer (Lohnnebenkosten
usw.). Bei Entfallen der Lohnnebenkosten und Einführung einer 50-prozentigen
Mehrwertsteuer, würde die Zahnbürste den Verbraucher wieder 1,20 Euro kosten.[5]. Jedoch
sind die Zahlenwerte fehlerhaft. Denn bei einem Nettopreis von 60 Cent und einer
Mehrwertsteuer von 50 % ergibt sich ein Bruttopreis von nur 90 Cent.
Ausgehend von 800 € monatlich für 80 Mio. Bürger/innen ergeben sich Kosten von 64 Mrd. €
pro Monat. Davon würden durch Mehrwertsteuern vielleicht 8-10 Mrd. direkt zurück an den
Staat gehen.
Eine stufenweise Einführung könnte mit 1 Euro pro Person und Tag (bzw 30 pro Monat)
beginnen, die Kosten beliefen sich auf 30 Mrd. Euro jährlich. Nach obiger Abschätzung
blieben davon noch 22,5 Mrd. Euro übrig, ein finanzierbarer Betrag, der es zumindest zuließe,
die Effekte auf die Wirtschaft, die Steuereinkommen etc. real zu überprüfen.
Nach dem Modell von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU)
entstünden dem Staat jährlich Kosten in Höhe von 583 Milliarden Euro. Das
heutige System kostet den Staat dagegen 735 Milliarden Euro pro Jahr. Damit
wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen nach Althaus günstiger als das
heutige System.
Jedoch ist zu beachten, dass die angesprochenen 800 € Grundeinkommen auf dem Niveau von
Hartz IV liegen, denn davon abzuziehen sind 200 € Gesundheitsprämie; somit verbleiben
letztlich 600 €, die bei Hartz IV in Form von Miete und Grundbedarf auch gezahlt werden.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat das Konzept von Althaus nachgeprüft und kommt
zur Feststellung: „Das Konzept (von Althaus) ist finanzierbar“, sagte KAS-Vorstand Bernhard
Vogel. [4] [5]
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Die verschiedenen BGE Grund-Modelle
Es gibt heute sehr viele verschiedenen Modelle für ein BGE. Sie lassen sich in 3
Grundmodelle einteilen:
a. Das Modell von Götz Werner, das in sich unschlüssig ist und auf unbewiesenen
Annahmen (fragwürdigen Modellrechnungen) beruht. Ziel ist hier die Verbilligung der
Waren und die darüber herzustellende bessere Konkurrenzsituation für deutsche
Unternehmen.
b. Das Modell von Althaus (CDU), das auf eine Verringerung der Transferzahlungen
zielt (also auf eine Verbilligung und Verringerung der Staatsquote) Sein Modell koste
583 Mrd. € (gegen heute 735 Mrd. € beim gegenwärtigen Sozialversicherungssystem)
c. Das BGE der BAG-SHI, das den Kombilohn fördert, denn da BGE soll ein
auskömmliches Einkommen bewirken (soziokulturelles Existenzminimum).
Kritik
Zu a.)
•
Konsumverlagerung ins Ausland
•
Die Kluft zwischen arm und reich würde noch viel größer, weil der inländische
Konsumanteil der Reichen gut begrenzt werden kann.
•
Die wegfallenden Besteuerungen der Reichen (Vermögenssteuer etc.) fehlen dem Saat
•
Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Bürgerrechten, weil Ausländer kein BGE
bekommen
•
Ökosteuern, Tabaksteuer oder andere Steuern zum „Steuern“ fehlen
•
Finanzierung der Grundlagenforschung erschwert
•
Schmuggeln (und das dadurch bewirkte vermehrte Verkehr) hätten Hochkonjunktur
•
Rechnung: 1% MWST bringt 8,125 Mrd. €. Geteilt durch 80 Mio. Bürger ergeben ca.
100 € pro Jahr und Bürger (das sind weniger als 10 € im Monat). Für 1000 €
Grundeinkommen müsste die MWST auf über 100% erhöht werden. Allein für die 430
Mrd. € bundesdeutschen Steueraufkommens bräuchte man 56% MWST.
•
Wird heute ein Produkt exportiert, finanziert der ausländische Abnehmer den
deutschen Sozialstaat mit, da Lohnnebenkosten im Produktpreis enthalten sind
Zu b.)
•
Hilfe in besonderen Lebenslagen gibt es dann wie auch schon bei Hartz IV nicht.
•
Das Niveau liegt faktisch unter dem Niveau von Hartz IV (weil Miete selbst bestritten
werden muss und selbst zu zahlende Kopfpauschale für die Krankenkasse anfällt).
•
Der Kombiloheffekt wäre quasi garantiert.
Zu c.)
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Das Grundeinkommen nach BAG-SHI: Jeder Mensch soll einen Anspruch auf 60% des so
genannten Nettoäquivalenzeinkommens erhalten (heute, 2003, also 60% von 1445 € = 974 €).
Nach anderen Berechnungen liegt die soziokulturelle Armutsrisikogrenze heute bei 950 €, für
Kinder bei 475€. Das BGE ist bedingungslos in den Punkten Bedürftigkeit,
Arbeitsbereitschaft und Anwartschaftszeiten als Leistungsvoraussetzung.
Harald Rein (in: Gerntke/Rätz/Schäfer u.a.: Einkommen zum Auskommen) S. 50: Die
Arbeitslosengruppen „unabhängige Erwerbslosen- und Jobberinitiativen“…“erkannten zu
diesem Zeitpunkt bereits, dass die herrschende ökonomische Produktivitätsentwicklung einer
möglichen eistenzsichernden Vollbeschäftigung objektive Grenzen setzt. Und sie diskutierten
einen Arbeitsbegriff, der sich vom Korsett der Lohnarbeit befreien sollte.“
„Dagegen geht das Grundeinkommen von einem Rechtsanspruch auf eine
bedarfsunabhängigen ausreichende materielle Absicherung aus…“ (S. 53). „Unsere Utopie
zielt darüber hinaus ab auf die endgültige Entkoppelung von Arbeit und Einkommen.“ (S. 55)
800 € (inklusive 100 € für Krankenversicherung) + 250 € für Miete. Finanziert werden soll es
über den Wegfall anderer Sozialsysteme (Arbeitslosen- und Kindergeld, Bafög.) + Take-halfRegelung = zweckgebundene Existenzgeld-Abgabe auf Nettoeinkommen jeglicher Höhe.
(anderes Modell: eine 35%ige Abgabe auf alle Einkünfte = 542 Mrd. €) sowie Besteuerung
von Börsengeschäften, Vermögen und Luxusgütern.
Alg I und Wohngeld sollen bleiben.
Kosten wird es insgesamt ca. 855 Mrd. €.
Werner Rätz: (a.a.O. S. 93) „Eine neue Gesellschaft kann nur von den Rändern her gedacht
werden. Diese Ränder finden sich nicht im fordistischen Normalarbeitsverhältnis. Es ist auch
längst nicht mehr die „Norm“. Die Norm ist inzwischen vielmehr Prekarität, die Unsicherheit
aller Lebnsverhältnisse, die Unsicherheit des Einkommens, die Unsicherheit, ob du überhaupt
gebraucht wirst in der Gesellschaft.“
Die Frage, die sich stellt:
1.) Was ist ein auskömmliches Einkommen? Und: Wenn das Einkommen auskömmlich
ist, warum sollen dann Menschen überhaupt arbeiten?
2.) Geht es um die Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums oder um die Entkoppelung
des Einkommens von der Arbeit? Ausreichendes Einkommen ohne gesellschaftlich
wirksame Arbeit ist nicht vorstellbar.
Kritik des BGE (nach BAG-SHI)
1. Es setzt voraus, dass zu Beginn (ahistorisch) Tabula rasa wäre.
Real sind die Einkommen und Vermögen aber schon da. Wer
nimmt (wie!!) denjenigen mit hohen Einkommen die Hälfte
weg? Soll das friedlich geschehen? Über bessere Einsicht?
2. Bevor die Bedürftigkeit abgeschafft wird, müsste zuerst die
Reichtumsprüfung durchgesetzt werden. Aus dem Status quo
heraus führt kein erkennbarer politischer Prozess zu dieser
Reichtumsprüfung, es sei denn, der Klassenkampf würde dies
herbeiführen, aber von Klassenkampf ist in dem BGE-Konzept
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keine Rede. Die verabsolutierte Bedinungslosigkeit ist
gleichzeitig eine (eo ipso) sozialhistorische
Voraussetzungslosigkeit.
3. Wenn man nicht Miethaie staatlich subventionieren will, muss
mensch die Angemessenheit der Wohnung und der Miete
prüfen.
4. Die mögliche Kombination von Sozialtransfer mit
Erwerbsarbeit wirkt als faktische Lohnsubventionierung und
damit als flächendeckende Ausweitung des Niedriglohnsektors.
Es ist nämlich egal, ob der Sozialtransfer zum Billiglohn addiert
wird oder als Billiglohn zum Sozialtransfer. Mathematisch und
sozialpolitisch läuft das auf dasselbe hinaus.
Es sei denn, das BGE ist so hoch, dass kaum noch jemand arbeiten
braucht/will. Dann aber wird nicht ausreichend gesellschaftlicher
Reichtum geschaffen.
Armutslöhne liegen heute bei gleich/kleiner 1442 € (der Durchschnitt aller Einkommen liegt
bei 2884 €)
25% der Vollzeitbeschäftigten erhalten prekäre Löhne (=50 – 75% des Durchschnitts)
11% der Vollzeitbeschäftigten erhalten Armutslöhne.
80% der Niedriglöhner sind Frauen.
Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Bremen muss Arbeit geeignet sein, ein menschwürdiges
Leben zu finanzieren und eine Lebensstandard zu ermöglichen, der wenigstens für eine
Person deutlich oberhalb des durch die Sozialfürsorge und den Pfändungsschutz gesicherten
Existenzminimums liegt (ArbG Bremen v. 30.8.2000, AuR. 2001 S. 231 f)
Unter der Berücksichtigung der Existenz sichernden Elemente der Sozialhilfe würde ein
Monatsentgelt (2003) von 1300 € erforderlich sein, um – allerdings auf unterstem Niveau –
Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu gewährleisten. Die Pfänungsfreigrenze
lag 2002 bei 940 €.
Angesichts des Lohnabstandsgebots der Sozialhilfe müsste ein höherer Betrag angesetzt
werden.
2002 betrug der unterhaltsrechtliche Mindestselbstbehalt für Erwerbstätige nach der
Düsseldorfer Tabelle 940 € netto. Die NGG fordert deswegen seit längerem einen
Mindestlohn von 1500 €
Nach der Europäischen Sozialcharta (Art. 4, Abs. 1 ESC) gibt es ein Recht der Arbeitnehmer
auf eine Arbeitsentgelt, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen
Lebensstandard zu sichern. Der Sachverständigenausschuss des Europarats hält 68% des
Durchschnittsentgeltes für angemessen.
Engagierte GewerkschafterInnen wollen eine bedarfsorientierte Grundsicherung, die die
soziokulturelle Existenz sichert.
Wilhelm Adamy und Jochen Steffen: Negativsteuer, Bürgergeld und Kombilohn sind
„Modelle forcierter Ausgrenzung“. Damit kann der Niedriglohnsektor massiv ausgedehnt und
für das Kapital billiger gemacht werden. Es ebnet auch den Weg für eine generelle
Einführung der Kopfpauschale.
Die Grundsicherung muss auf die Schaffung von gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten
gereichtet sein. Sie muss zu einem Instrument der Integration werden und nicht den Charakter
einer Prämie für soziale Exklusion tragen.