Literatur Hentrich, Steffen: Gerecht, solidarisch und aktivierend: Bürgergeld und vereinfachtes Steuersystem, Liberales Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, 2009. Weiterhin erschienen aus der Reihe “StichwortLiberal” ARBEITSMARKT BÜRGERRECHTE UND RECHTSSTAAT FREIHEIT Kronberger Kreis: Bürgersteuer, Frankfurter Institut 1986. GESUNDHEITSPOLITIK Mitschke, Joachim: Steuer- und Transferordnung aus einem Guss, Nomos, 1985. LIBERALE UND RELIGION Mitschke, Joachim: Politische Optionen der Bürgergeld-Konzeption, Liberales Institut der FriedrichNaumann-Stiftung für die Freiheit, 2001. MARKT UND STAAT INDIVIDUALISMUS LIBERALISMUS MARKTWIRTSCHAFT PRIVATISIERUNG SOZIALE GERECHTIGKEIT Internet STEUERN UMWELTSCHUTZ www.umsteuern.org VERANTWORTUNG WETTBEWERB StichwortLiberal Kontakt Liberales Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Karl-Marx-Straße 2 14482 Potsdam Tel.: 03 31.70 19-2 10 Fax: 03 31.70 19-2 16 [email protected] www.freiheit.org LIBERALES BÜRGERGELD Dem liberalen Bürgergeld liegt die Idee der negativen Einkommensteuer zugrunde, die vor allem durch Milton Friedman in den sechziger Jahren diskutiert wurde. Als Alternative zum klassischen Sozialhilfemodell, dessen garantiertes Existenzminimum aufgrund des Verlustes der Transfers bei eigenem Erwerbseinkommen zu einem Anspruchslohn führt, unterhalb dessen kein Arbeitsanreiz mehr besteht, setzte Friedman einen aktivierenden Transfer. Ein die Grundsicherung gewährleistender Grundbetrag wird so mit der Einkommensteuerlast verrechnet, dass mit wachsendem Einkommen die staatlichen Transfers bis zum Erreichen einer Transfergrenze sinken. An diese Überlegungen knüpft die Idee des Bürgergeldes an: Es schafft für die Bürger ein einfaches, verständliches und gerechtes Sozialsystem, es sichert die Lebensgrundlagen aller Bürger und es soll stärker als heute die Aufnahme eigener Erwerbstätigkeit belohnen. Darüber hinaus wird der bürokratische Aufwand vermindert, denn es fasst die Leistungen für die Bedürftigen zusammen und wickelt sie nur noch über eine einzige Behörde – das Finanzamt – ab. Das liberale Bürgergeld als SteuerTransfersystem aus einem Guss Ziel des Bürgergeldes ist es, möglichst alle steuerfinanzierten Sozialleistungen in einem Universaltransfer zusammenzufassen. Dazu gehören das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld. Diese Transferzahlungen werden mit der Einkommensteuer zu einem Steuer-Transfersystem aus einem Guss verbunden. Der überwiegende Teil aller finanziellen Beziehungen zwischen Bürger und Staat und der soziale Ausgleich zwischen Leistungsstarken und Bedürftigen finden zukünftig nach einfachen, transparenten Regeln im Steuersystem statt. Das Bürgergeld wird auf der Grundlage folgender Leistungsbedarfe ermittelt: • Pauschale zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung und Hausrat) • Pauschale für Unterkunft und Heizung (differenziert nach den örtlichen Gegebenheiten) • Pauschalen zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung • Pauschale für Nachteilsausgleich bei Nichterwerbsfähigkeit und/oder Schwangerschaft • Pauschale für Mehrbedarfe bei Ausbildung und bei speziellen, häufig vorkommenden Behinderungen und Erkrankungen. Die Grundlage für die Berechnung des Bürgergeldes bildet die Bedarfsgemeinschaft. Das sind alle Erwachsenen und Kinder, die in einem Haushalt zusammenleben. Das liberale Bürgergeld als einfache, gerechte und zielgenaue Hilfe Das Sozialsystem wird für die Bürger überschaubar und transparent. Hilfe bekommen diejenigen, die Hilfe wirklich brauchen. So schützt das Bürgergeld die Bedürftigen vor den Findigen und ist daher gerecht. Eine Bedürftigkeitsprüfung gewährleistet, dass nur diejenigen unterstützt werden, die nicht oder nur teilweise in der Lage sind, das Existenzminimum aus eigener Kraft zu erwirtschaften. Auf diese Weise sichert das Bürgergeld Chancen, wo Hilfe nötig ist und stärkt zugleich die Eigenverantwortung, wo ein eigener „Einerseits verschlankt das Bürgergeld die Sozialbürokratie, andererseits macht es die Transferleistungen transparenter und fairer. Diejenigen, die leistungsfähig sind, bekommen die Leistung steuerlich gutgeschrieben, und haben damit den klaren Anreiz, dass ihnen Arbeit ein höheres Nettoeinkommen einbringt [...] ALG II leistet das nicht.“ Andreas Pinkwart Beitrag für sich oder für die Gesellschaft gewährleistet werden kann. Von einem Bürgergeldempfänger, der gesund ist und keine eigenen Angehörigen zu versorgen hat, ist grundsätzlich zu erwarten, dass er zu einer Gegenleistung an die Gemeinschaft bereit ist oder eine ihm angebotene Arbeit annimmt. Andernfalls wird sein Bürgergeld merklich verringert. Das liberale Bürgergeld als aktivierende Hilfe und Anreiz zur Arbeitsaufnahme Das Bürgergeld setzt das Leistungsprinzip wieder in Kraft: Derjenige, der arbeitet, bekommt spürbar mehr, als derjenige, der nicht arbeitet. Die Arbeitsaufnahme wird stärker mit verfügbarem Einkommen belohnt. Beim Bürgergeld werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten neu gestaltet: Einkommensgrenzen, ab der die Arbeitnehmer Abgaben zu entrichten haben, steigen deutlich an und es ist ein wesentlich größerer Hinzuverdienst zum Bürgergeld möglich. Insgesamt ist die Hinzuverdienstregelung beim Bürgergeld so gestaltet, dass der Bürgergeldempfänger immer einen finanziellen Anreiz hat, nach höherem Einkommen zu streben: Bei steigendem Lohn erhöht sich sein verfügbares Einkommen und es sinkt das auszuzahlende Bürgergeld. Dies bedeutet, dass das Bürgergeld keine auf Dauer angelegte Subvention darstellt, sondern ein marktorientiertes Anreizmodell für mehr Arbeit und Wohlstand. Auch gering qualifizierten Arbeitslosen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt so leicht wie möglich gemacht. Die Finanzierung des Mindesteinkommens wird von allen Bürgern übernommen, so dass den Unternehmen Raum bleibt, Arbeitsplätze zu schaffen und auch für Langzeitarbeitslose die Chancen zur Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt steigen.
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