Änderungen per 01.01.2015 - AHV-Ausgleichskassen

Orientierungen und Änderungen per 1.1.2015
Lohnbeiträge, bzw. Lohnabzüge ab 1.1.2015
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Total
5,15 %
1,1 %
0,5 %
5,15 %
1,1 %
0,5 %
10,3 %
2,2 %
1,0 %
AHV/IV/EO
ALV (auf Lohnteilen bis 10'500 / Mt.)
ALV (auf Lohnteilen ab 10'501 Mt. und mehr)
Beiträge der Selbständigerwerbenden
Untere Grenze der sinkenden Beitragsskala
Obere Grenze der sinkenden Beitragsskala neu
Mindestbeitrag pro Jahr
Fr.
Fr.
Fr.
9'400.00
56’400.00
480.00
Beiträge der Nichterwerbstätigen
Der AHV/IV/EO-Höchstbeitrages bei einem Vermögen von
Fr. 8'400'000.00 und mehr
Mindestbeitrag pro Jahr bei einem Vermögen von weniger als Fr. 300'000.00
Fr.
Fr.
24’000.00
480.00
Versicherte, die frühestens ab dem Kalenderjahr, in welchem sie das 58. Altersjahr vollenden, als
Nichterwerbstätige gelten, bleiben der bisher zuständigen Ausgleichskasse angeschlossen. Diese Ausgleichskasse ist auch zuständig für den Bezug der Beiträge der nichterwerbstätigen beitragspflichtigen
Ehegatten dieser Versicherten (Art. 118, Abs. 2 AHVV).
Geringfügige Einkommen - Bruttojahreslohn
Fr.
2'300.00
Einkommen, auf welchen keine Beiträge abgerechnet werden müssen, sofern der Arbeitnehmer dies
nicht ausdrücklich wünscht.
Löhne von Angestellten im Privathaushalt (für junge Leute unter 25-jährig gelten spezielle Regelungen
- Auskunft erteilt Ihnen die Ausgleichskasse) oder im Kulturbereich müssen jedoch immer abgerechnet werden.
Naturalansätze
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Unterkunft
Volle Verpflegung und Unterkunft
pro Tag
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
3.50
10.00
8.00
11.50
33.00
pro Monat Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
105.00
300.00
240.00
345.00
990.00
Einkommen, ab welchen der Anspruch auf Familienzulagen besteht
Monatslohn (brutto)
Jahreslohn (brutto)
Fr.
Fr.
587.00
7'050.00
Obligatorische berufliche Vorsorge (2. Säule)
Eintrittsschwelle
Minimaler koordinierter Lohn
Koordinationsabzug
Obere Limite des Jahreslohns
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
21'150.00
3'525.00
24'675.00
84’600.00
AHV/IV-Renten (pro Monat)
Minimale Altersrente
Maximale Altersrente
Maximalbetrag der plafonierten Altersrenten für Ehepaare
Fr.
Fr.
Fr.
1'175.00
2'350.00
3'525.00
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