4 Gut beraten €§% Hallo Rendsburg l 21. Januar 2015 Steuern Finanzen, Geld, Steuern: Änderungen 2015 • KINDERBETREUUNG Wir machen Ihre Steuererklärung! Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Lohnsteuerhilfeverein) Rendsburg, 24768 Kieler Straße 211 Tel. 04331–136787 Eckernförde, 24340 Holm 15 Tel. 04351–475001 Schleswig, 24837 Lollfuß 5 Tel. 04621–9896686 www.steuerring.de Wir erstellen Ihre Steuererklärung – bei Mitgliedschaft, für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger; dann auch Kapital-, Miet- und sonstige Einkünfte bis 13.000/26.000 € (Alleinstehende/Ehepaare). Keine Gewinneinkünfte oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze. Zuschuss vom Chef meist steuerfrei Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auch mit Zuschüssen zur Kinderbetreuung unterstützen. Werden diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt, bleiben die Leistungen steuerfrei. Darauf weist der Steuerberaterverband BerlinBrandenburg hin. Der Arbeitnehmer muss allerdings nachweisen, dass das Geld für die entsprechenden Zwecke verwendet wurde. Die Nachweise werden als Belege beim Lohnkonto aufbewahrt. (dpa) Wir helfen bei Sorgenfalten und Schlafstörungen! Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Strafverteidigung, Jobcenter ALG II (Hartz IV), Leistungen, Sanktionen, Rente, Krankengeld, Pflege, Schwerbehinderung, Schuldenbefreiung, Verkehrsunfall u.v.m. Christian D.H. Manske & Bernd Petersen Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Kanzlei am Kuhberg 12 (1 Min. vom Bahnhof), 24534 Neumünster Termine unter Tel.: 04321/264880; www.berndpetersen.de D I P L.B E T R. NORBERT HOLST STEUERBERATER • Jahresabschlüsse • Lohn- und Finanzbuchhaltung • Steuererklärungen für alle Steuerarten • allgemeine steuerliche Beratung • Existenzgründung • betriebswirtschaftliche Beratung Tel. 04331 663 42 - 3 • Fax 04331 663 42 - 50 [email protected] Beselerstraße 4 • 24768 Rendsburg Unsere Steuern machen Profis. J Neues Jahr, neues Glück edes Jahr ändern sich wichtige Regeln. Diesmal mussten sich zum Beispiel Versicherungskunden nach dem 1. Januar auf sinkende Garantiezinsen einstellen. Bei Privatbanken sinkt die Sicherungshöhe für Sparguthaben. Ein Überblick: Finanzen und Geld • WENIGER GARANTIEZINS FÜR LEBENSVERSICHERUNGEN: Für Lebensversicherungen werden seit dem 1. Januar nur noch 1,25 Prozent Zinsen garantiert. Bisher waren es 1,75 Prozent, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für laufende Verträge gilt die Absenkung nicht. • SICHERUNGSHÖHE FÜR Lottogewinn Lottogewinner müssen erstmal nichts ans Finanzamt abführen. Denn ein Lottogewinn ist steuerfrei, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). (dpa) Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Sundewitter Weg 4 · 24768 Rendsburg Einfach Steuern sparen. Josef Schefer · Beratungsstellenleiter Wir zeigen Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen. Tel. 04331 2019872 www.lohnsteuerhilfe-rendsburg.de SPARGUTHABEN BEI PRIVATEN BANKEN SINKT: Derzeit sind Anlegergelder bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt. Diese Sicherungsgrenze wurde ab dem 1. Januar auf 20 Prozent abgesenkt, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Bis 2025 soll sie schrittweise weiter bis auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken und den öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen. • AUTOMATISCHER ABZUG VON KIRCHENSTEUER AUF KAPITALERTRÄGE: Banken und Sparkassen behalten seit Anfang des Jahres die Kirchensteuer automatisch ein und überweisen diese mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Dazu überprüfen Geldinstitute Auch in diesem Jahr gab es wieder einige Änderungen im Steuerrecht. bereits seit dem 1. September regelmäßig per Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ob Kunden, die Zinseinkünfte haben, Mitglied einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind. Arbeit und Steuern • MINDESTLOHN BETRIFFT AUCH MINIJOBS: Seit Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde - und zwar grundsätzlich auch in Privathaushalten. Wer also einen Minijobber beschäftigt, sollte nachrechnen, ob durch die neue Regelung die Grenze von 450 Euro pro Monat überschritten wird. Dann kann der Minijobstatus verloren gehen, erklärt der Bund der Steuerzahler. • ABSETZBARER BETRAG FÜR VORSORGEAUFWENDUNGEN STEIGT: In diesem Jahr können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von derzeit 78 Prozent auf 80 Prozent. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Zu den Foto: Andrea Warnecke absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. • STEUERPFLICHTIGER RENTENANTEIL STEIGT: Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 68 auf 70 Prozent. Somit bleiben nur noch 30 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt im Jahr 2015 für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen. (dpa) Sparguthaben, Unterhalt und Arbeitszeit vor Gericht Hartz-IV-Leistungen haben können (Az.: S 22 AS 341/12). Das gilt, wenn das Geld dem Hilfebedürftigen nicht tatsächlich zur Verfügung steht. • WENIGER GELD FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE: Der Staat muss Familienangehörige nicht so honorieren wie Profi-Pfleger. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1133/12). Dass externe Pflegehilfen eine höhere Leistung bekommen, verstoße nicht gegen das Grundgesetz. • KINDER MÜSSEN FÜR PFLEGE DER ELTERN ZAHLEN: Selbst wenn die Eltern seit Jahrzehnten den Kontakt verweigern, Wie viel Geld steht pflegenden Angehörigen zu? Eine von vielen müssen die Kinder für Fragen, die 2014 die Gerichte beschäftigt haben. die Heimkosten aufkomFoto: Andrea Warnecke men. Das entschied der Kinder müssen für die Pflege der Eltern zahlen auch wenn sie keinen Kontakt mehr haben. Pflegende Angehörige müssen nicht so bezahlt werden wie Profis. Im Bereich Soziales oder Arbeit wurden 2014 viele wichtige Urteile gefällt. • ANSPRUCH AUF HARTZ IV TROTZ SPARGUTHABEN: Das Sozialgericht Gießen urteilte, dass Hilfebedürftige trotz eines Guthabens auf einem Sparbuch Anspruch auf Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 607/12). Die Richter urteilten in diesem Fall, dass ein Vater sich in den ersten 18 Lebensjahren um sein Kind gekümmert hat und somit seine Elternpflichten im Wesentlichen erfüllt hat. • BEI ARBEITSZEITBETRUG DROHT KÜNDIGUNG: Arbeitnehmer müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie bei der Angabe ihrer Arbeitszeiten betrügen. Das urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht (Az.: 16 Sa 1299/13). Ein Metzger hatte in dem verhandelten Fall immer wieder Pausen gemacht, sich aber nicht beim Zeiterfassungsgerät abgemeldet. Das Gericht hielt die Kündigung für rechtmäßig. (dpa)
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