„Müll zum Anfassen“

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Gut beraten ۤ%
Hallo Rendsburg l 21. Januar 2015
Steuern
Finanzen, Geld, Steuern: Änderungen 2015
• KINDERBETREUUNG
Wir machen
Ihre Steuererklärung!
Lohn- und Einkommensteuer
Hilfe-Ring Deutschland e.V.
(Lohnsteuerhilfeverein)
Rendsburg, 24768
Kieler Straße 211
Tel. 04331–136787
Eckernförde, 24340
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Wir erstellen Ihre Steuererklärung – bei
Mitgliedschaft, für Arbeitnehmer, Rentner,
Pensionäre und Unterhaltsempfänger; dann
auch Kapital-, Miet- und sonstige Einkünfte
bis 13.000/26.000 € (Alleinstehende/Ehepaare). Keine Gewinneinkünfte oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze.
Zuschuss vom Chef
meist steuerfrei
Arbeitgeber können ihre
Mitarbeiter auch mit Zuschüssen zur Kinderbetreuung unterstützen. Werden
diese Leistungen zusätzlich
zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn gezahlt, bleiben
die Leistungen steuerfrei.
Darauf weist der Steuerberaterverband BerlinBrandenburg hin.
Der Arbeitnehmer muss
allerdings nachweisen, dass
das Geld für die entsprechenden Zwecke verwendet
wurde.
Die Nachweise werden als
Belege beim Lohnkonto
aufbewahrt.
(dpa)
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II (Hartz IV), Leistungen, Sanktionen, Rente, Krankengeld, Pflege,
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Christian D.H. Manske & Bernd Petersen
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Kanzlei am Kuhberg 12 (1 Min. vom Bahnhof), 24534 Neumünster
Termine unter Tel.: 04321/264880; www.berndpetersen.de
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NORBERT HOLST
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Unsere Steuern
machen Profis.
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Neues Jahr,
neues Glück
edes Jahr ändern sich
wichtige Regeln. Diesmal mussten sich zum
Beispiel
Versicherungskunden nach dem 1. Januar auf sinkende Garantiezinsen einstellen. Bei Privatbanken sinkt die Sicherungshöhe für Sparguthaben. Ein Überblick:
Finanzen und Geld
• WENIGER GARANTIEZINS
FÜR LEBENSVERSICHERUNGEN: Für Lebensversicherungen werden seit dem 1.
Januar nur noch 1,25 Prozent Zinsen garantiert. Bisher waren es 1,75 Prozent,
erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das gilt für
alle Kapitallebens- und
private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen
sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für laufende Verträge
gilt die Absenkung nicht.
• SICHERUNGSHÖHE FÜR
Lottogewinn
Lottogewinner
müssen
erstmal nichts ans Finanzamt abführen. Denn ein
Lottogewinn ist steuerfrei,
erklärt der Neue Verband
der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
(dpa)
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
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SPARGUTHABEN BEI PRIVATEN BANKEN SINKT: Derzeit
sind Anlegergelder bis zu
30 Prozent des haftenden
Eigenkapitals einer Bank
geschützt. Diese Sicherungsgrenze wurde ab dem
1. Januar auf 20 Prozent abgesenkt, erklärt der Bundesverband
deutscher
Banken. Bis 2025 soll sie
schrittweise weiter bis auf
8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, den
Volks- und Raiffeisenbanken und den öffentlichen
Banken sind von der Änderung nicht betroffen.
• AUTOMATISCHER ABZUG
VON KIRCHENSTEUER AUF
KAPITALERTRÄGE: Banken
und Sparkassen behalten
seit Anfang des Jahres die
Kirchensteuer
automatisch ein und überweisen
diese mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Dazu
überprüfen Geldinstitute
Auch in diesem Jahr gab es wieder einige Änderungen im Steuerrecht.
bereits seit dem 1. September regelmäßig per Abfrage
beim Bundeszentralamt
für Steuern (BZSt), ob
Kunden, die Zinseinkünfte haben, Mitglied einer
Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind.
Arbeit und Steuern
• MINDESTLOHN BETRIFFT
AUCH MINIJOBS: Seit Januar
2015 gilt ein gesetzlicher
Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde - und zwar
grundsätzlich auch in Privathaushalten. Wer also einen Minijobber beschäftigt, sollte nachrechnen, ob
durch die neue Regelung
die Grenze von 450 Euro
pro Monat überschritten
wird. Dann kann der Minijobstatus verloren gehen,
erklärt der Bund der Steuerzahler.
• ABSETZBARER BETRAG FÜR
VORSORGEAUFWENDUNGEN
STEIGT: In diesem Jahr können Steuerzahler mehr
Vorsorgeaufwendungen
als Sonderausgaben beim
Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von derzeit 78
Prozent auf 80 Prozent.
Darauf weist der Bund der
Steuerzahler hin. Zu den
Foto: Andrea Warnecke
absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
• STEUERPFLICHTIGER RENTENANTEIL STEIGT: Bei der
Rentenbesteuerung erhöht
sich der steuerpflichtige
Rentenanteil von 68 auf 70
Prozent. Somit bleiben nur
noch 30 Prozent der ersten
vollen Bruttojahresrente
steuerfrei. Dieser Anteil
gilt im Jahr 2015 für neu
hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
(dpa)
Sparguthaben, Unterhalt und Arbeitszeit vor Gericht
Hartz-IV-Leistungen haben können (Az.: S 22 AS
341/12). Das gilt, wenn das
Geld dem Hilfebedürftigen
nicht tatsächlich zur Verfügung steht.
• WENIGER GELD FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE: Der
Staat muss Familienangehörige nicht so honorieren
wie Profi-Pfleger. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR
1133/12). Dass externe
Pflegehilfen eine höhere
Leistung bekommen, verstoße nicht gegen das
Grundgesetz.
• KINDER MÜSSEN FÜR
PFLEGE DER ELTERN ZAHLEN: Selbst wenn die Eltern seit Jahrzehnten den
Kontakt
verweigern,
Wie viel Geld steht pflegenden Angehörigen zu? Eine von vielen müssen die Kinder für
Fragen, die 2014 die Gerichte beschäftigt haben.
die Heimkosten aufkomFoto: Andrea Warnecke men. Das entschied der
Kinder müssen für die
Pflege der Eltern zahlen auch wenn sie keinen
Kontakt mehr haben.
Pflegende Angehörige müssen nicht so
bezahlt werden wie Profis. Im Bereich Soziales
oder Arbeit wurden
2014 viele wichtige
Urteile gefällt.
• ANSPRUCH AUF HARTZ IV
TROTZ
SPARGUTHABEN:
Das Sozialgericht Gießen urteilte,
dass Hilfebedürftige
trotz eines
Guthabens
auf einem
Sparbuch
Anspruch
auf
Bundesgerichtshof (Az.:
XII ZB 607/12). Die Richter
urteilten in diesem Fall,
dass ein Vater sich in den
ersten 18 Lebensjahren um
sein Kind gekümmert hat
und somit seine Elternpflichten im Wesentlichen
erfüllt hat.
• BEI ARBEITSZEITBETRUG
DROHT KÜNDIGUNG: Arbeitnehmer müssen mit einer
fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie bei der Angabe ihrer Arbeitszeiten
betrügen. Das urteilte das
Hessische Landesarbeitsgericht
(Az.:
16
Sa
1299/13). Ein Metzger hatte in dem verhandelten
Fall immer wieder Pausen
gemacht, sich aber nicht
beim Zeiterfassungsgerät
abgemeldet. Das Gericht
hielt die Kündigung für
rechtmäßig.
(dpa)