Treffpunkt 2/2016 GELD VERDIENEN · Steuerfreie Arbeitgeberleistung Nette Extras Mit diesen steuerfreien Leistungen können $UEHLWJHEHULKUH0LWDUEHLWHUEHL/DXQHKDOWHQbÁ Text: Raimund Diefenbach ein kleines Abc. Das schmeckt nicht nur den Kids gleich besser: Der gungsprogramm absolviert, einen Rauchentwöhnungskurs oder einen Kurs zur Fettreduzierung. Allgemeine Beiträge zu Sportvereinen oder Fitnessstudios können nicht steuerfrei bezuschusst werden. Jubiläumsfeier Veranstaltungen für Mitarbeiter, die ein rundes Dienstjubiläum begehen, sind steuerfrei, wenn ein überwiegend betriebliches Interesse vorliegt und die Feier pro teilnehmender Person nicht mehr als 110 Euro kostet. Zuschuss zu Kindergartenbeiträgen ist steuerfrei. Kindergarten Beiträge für Kindergärten und andere vergleichbare Einrichtungen, in denen nicht schulpflichtige Kinder tagsüber betreut und versorgt werden, können Arbeitgeber steuerfrei gewähren. Rabattfreibetrag Können die Mitarbeiter zu Sonderkonditionen in der Firma einkaufen, bleiben die gewährten Rabatte bis 100`Euro im Jahr steuerfrei. Arbeitgeberdarlehen Der geldwerte Vorteil eines zinslosen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehens bis zu 2600 Euro ist nicht steuerund sozialversicherungspflichtig. Aufmerksamkeiten Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Dazu zählen Blumen, Bücher oder ein Weinpräsent. Die 60-Euro-Grenze kann mehrmals im Jahr angewendet werden. Betriebsveranstaltungen Ob Sommerfest oder Weihnachtsfeier – Betriebsfeiern sind bei Mitarbei- tern beliebt. Steuerfrei sind maximal zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr bis zu einem Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer. Übernachtungen sind zulässig. Die Veranstaltung muss allen Arbeitnehmern offenstehen. Fortbildung Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen sind immer dann steuerfrei, wenn die Maßnahmen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Gesundheitsvorsorge Es gilt ein Freibetrag für Leistungen des Arbeitgebers von bis zu 500 Euro jährlich je Arbeitnehmer, wenn der Mitarbeiter zum Beispiel ein Bewe- Sachgeschenke Das Unternehmen kann bei einigen Kosten der Mitarbeiter bis zu 44 Euro monatlich zuschießen. Dazu gehören etwa Benzin- oder Warengutscheine oder Jobtickets. Dabei darf der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Geldauszahlung haben. Umzugskosten Zieht der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, kann ihm der Arbeitgeber die Umzugskosten erstatten. Verpflegung Können die Mitarbeiter in der Firmenkantine essen, fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an, wenn die Leute mindestens ,10`Euro pro Mahlzeit selbst bezahlen. Zahlen die Mitarbeiter weniger oder gar nichts, kann der Chef den Vorteil pauschal mit 2`Prozent versteuern. Fotos: fotolia/Monkey Business, PR/Archiv 20
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