Heft 2/2016 "Nette Extras"

Treffpunkt 2/2016
GELD VERDIENEN · Steuerfreie Arbeitgeberleistung
Nette Extras
Mit diesen steuerfreien Leistungen können
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Text: Raimund Diefenbach
ein kleines Abc.
Das schmeckt
nicht nur den Kids
gleich besser: Der
gungsprogramm absolviert, einen
Rauchentwöhnungskurs oder einen
Kurs zur Fettreduzierung. Allgemeine
Beiträge zu Sportvereinen oder Fitnessstudios können nicht steuerfrei
bezuschusst werden.
Jubiläumsfeier
Veranstaltungen für Mitarbeiter, die
ein rundes Dienstjubiläum begehen,
sind steuerfrei, wenn ein überwiegend
betriebliches Interesse vorliegt und die
Feier pro teilnehmender Person nicht
mehr als 110 Euro kostet.
Zuschuss zu Kindergartenbeiträgen
ist steuerfrei.
Kindergarten
Beiträge für Kindergärten und andere
vergleichbare Einrichtungen, in denen
nicht schulpflichtige Kinder tagsüber
betreut und versorgt werden, können
Arbeitgeber steuerfrei gewähren.
Rabattfreibetrag
Können die Mitarbeiter zu Sonderkonditionen in der Firma einkaufen,
bleiben die gewährten Rabatte bis
100`Euro im Jahr steuerfrei.
Arbeitgeberdarlehen
Der geldwerte Vorteil eines zinslosen
oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehens bis zu 2600 Euro ist nicht steuerund sozialversicherungspflichtig.
Aufmerksamkeiten
Sachzuwendungen bis zu einem Wert
von 60 Euro, die dem Arbeitnehmer
oder seinen Angehörigen aus Anlass
eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Dazu zählen Blumen, Bücher oder ein Weinpräsent. Die 60-Euro-Grenze kann mehrmals im Jahr angewendet werden.
Betriebsveranstaltungen
Ob Sommerfest oder Weihnachtsfeier – Betriebsfeiern sind bei Mitarbei-
tern beliebt. Steuerfrei sind maximal
zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr
bis zu einem Freibetrag von 110 Euro
pro Arbeitnehmer. Übernachtungen
sind zulässig. Die Veranstaltung muss
allen Arbeitnehmern offenstehen.
Fortbildung
Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen sind immer dann steuerfrei, wenn die Maßnahmen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers
durchgeführt werden.
Gesundheitsvorsorge
Es gilt ein Freibetrag für Leistungen
des Arbeitgebers von bis zu 500 Euro
jährlich je Arbeitnehmer, wenn der
Mitarbeiter zum Beispiel ein Bewe-
Sachgeschenke
Das Unternehmen kann bei einigen
Kosten der Mitarbeiter bis zu 44 Euro
monatlich zuschießen. Dazu gehören
etwa Benzin- oder Warengutscheine
oder Jobtickets. Dabei darf der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Geldauszahlung haben.
Umzugskosten
Zieht der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, kann ihm der Arbeitgeber die Umzugskosten erstatten.
Verpflegung
Können die Mitarbeiter in der Firmenkantine essen, fallen weder Lohnsteuer
noch Sozialversicherung an, wenn die
Leute mindestens ,10`Euro pro Mahlzeit selbst bezahlen. Zahlen die Mitarbeiter weniger oder gar nichts, kann
der Chef den Vorteil pauschal mit
2`Prozent versteuern.
Fotos: fotolia/Monkey Business, PR/Archiv
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