HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN BY163018 Dienstag, 15. März 2016 FOM Hochschule für Ökonomie Alte Hopfenpost Hopfenstr. 6 80335 München Telefon: 089-2024 520 NW164474 Dienstag, 19. April 2016 Günnewig Hotel Residence Kaiserplatz 11 53113 Bonn Telefon: 0228 2697-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr 335,00 € für Mitglieder des vhw 395,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149, 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-45 Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung Dienstag 15. März 2016 München Eine gemeinsame Veranstaltung des vhw e.V. und des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V. Dienstag 19. April 2016 Bonn www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Der Erbbauzins – das Entgelt für die Bestellung eines grundstücksgleichen Rechts – ist das Herzstück jedes Erbbaurechtsvertrages. Frei verhandelbar ist die Bemessungsgrundlage des Erbbauzinses. Sie stellt sich nicht nur bei der Neuvereinbarung, sondern auch dann, wenn die vertragliche Dauer des Rechts abgelaufen ist. Dann kann in einem Erneuerungsvertrag eine zeitgemäße Bemessungsgrundlage festgelegt werden. Eine Zinssteigerung um 1000% ist dabei nicht auszuschließen. • Wie ist dieser Zinssprung dem Vertragspartner zu vermitteln? Der Referent hat an Hunderten von Erneuerungsverträgen mitgewirkt und wird Ihnen seine Erfahrungen vorstellen. Er wird auch über das neue Instrument der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechts zu beiderseitigem Nutzen berichten. Der zweite Teil des Seminars ist dem laufenden Wertsicherungsprozess gewidmet – der regelmäßigen Anpassung des vereinbarten Zinses an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse. • Wie verläuft die automatische Zinsanpassung? • Was bewirken die verschiedenen Klauseln? • Welche Zinsanpassung ist ohne Vertragsklausel möglich? • Was verbirgt sich hinter dem „Kappungsparagraphen“ § 9a ErbbauRG? • Wie reagierten die Gerichte auf Klagen gegen Zinsanpassungen? Sie haben die Möglichkeit nachzufragen und sind ausdrücklich aufgefordert, ihre eigenen Erfahrungen zur Diskussion zu stellen. 15. MÄRZ 2016 / 19. APRIL 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung 10:00 Uhr Beginn des Seminars Ziele des Rechtsinstituts Erbbaurecht Der Erbbauzins im Gesetz, insb. § 9 ErbbauRG Die Vereinbarung eines Erbbauzinses – Bemessungsgrundlagen und Wirtschaftlichkeit • Bemessungsgrundlagen • Zinssatzhöhe Wohnen / Gewerbe • Erbbauzins versus Kapitalmarktzins – Vergleichsrechnung • Liquiditätsvorteil Vorzeitige Verlängerung von Erbbaurechten • Das Interesse an vorzeitiger Verlängerung • Klassischer Berechnungsansatz • Besondere Rechenansätze Erneuerung ablaufender Erbbaurechte • Die Rechte der Vertragsparteien bei Erneuerung nach Vertragsablauf (§§ 27.3 und 31.1 ErbbauRG) • Grundsätze bei der Erneuerung ablaufender Erbbaurechte – Bemessungsgrundlage ist aktueller Verkehrswert – Gesamtfläche ist Bauland • Verfahren bei Nichteinigung, Entschädigung • Beispielfälle für Nachverdichtung, Sondernutzungsrecht, Vertragsbeendigung IHR REFERENT Dr. Matthias Nagel Regierungsdirektor, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V. Er ist Leiter der Abteilung Liegenschaften der Klosterkammer Hannover und Geschäftsführer der LIEMAK IT GmbH, der Dienstleistungsgesellschaft der Klosterkammer im Bereich Erbbaurechte. Die Klosterkammer verwaltet als Organ von 4 öffentlich-rechtlichen Stiftungen etwa 16.500 Erbbaurechtsverträge. Die Wertsicherung von Erbbaurechten durch Zinsanpassung • Arten von Anpassungsklauseln • Berechnungsansätze – Bodenwertklausel – Umgang mit veralteten Klauseln – Anpassung nach Verbraucherpreisindex (VPI) • Nachträgliche Änderung der Anpassungsklausel • Zinsanpassung ohne Wertsicherungsklausel AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Erbbaurechtsausgeber der öffentlichen Hand und von Stiftungen, der Kirchen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Rechtsanwälte und Sachverständige für Immobilienbewertung Der § 9a ErbbauRG im Wertsicherungsprozess • Normzweck und Anwendungsbereich des § 9a ErbbauRG • Billigkeitsprüfung nach § 9a ErbbauRG • Aktuelle Rechtsprechung 16:30 Uhr Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Kaffee-/Teepause Gemeinsames Mittagessen Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung BY163018, Dienstag, 15. März 2016, München NW164474, Dienstag, 19. April 2016, Bonn Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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