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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
BY163018
Dienstag, 15. März 2016
FOM Hochschule für Ökonomie
Alte Hopfenpost
Hopfenstr. 6
80335 München
Telefon: 089-2024 520
NW164474
Dienstag, 19. April 2016
Günnewig Hotel Residence
Kaiserplatz 11
53113 Bonn
Telefon: 0228 2697-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
335,00 € für Mitglieder des vhw
395,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149, 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-45
Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Erbbauzins und
Erbbauzinsanpassung
Dienstag
15. März 2016
München
Eine gemeinsame
Veranstaltung des
vhw e.V. und des
Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V.
Dienstag
19. April 2016
Bonn
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Der Erbbauzins – das Entgelt für die Bestellung eines grundstücksgleichen
Rechts – ist das Herzstück jedes Erbbaurechtsvertrages.
Frei verhandelbar ist die Bemessungsgrundlage des Erbbauzinses. Sie stellt
sich nicht nur bei der Neuvereinbarung, sondern auch dann, wenn die vertragliche Dauer des Rechts abgelaufen ist. Dann kann in einem Erneuerungsvertrag eine zeitgemäße Bemessungsgrundlage festgelegt werden. Eine
Zinssteigerung um 1000% ist dabei nicht auszuschließen.
• Wie ist dieser Zinssprung dem Vertragspartner zu vermitteln?
Der Referent hat an Hunderten von Erneuerungsverträgen mitgewirkt und
wird Ihnen seine Erfahrungen vorstellen. Er wird auch über das neue Instrument der vorzeitigen Verlängerung des Erbbaurechts zu beiderseitigem Nutzen
berichten.
Der zweite Teil des Seminars ist dem laufenden Wertsicherungsprozess gewidmet – der regelmäßigen Anpassung des vereinbarten Zinses an veränderte
wirtschaftliche Verhältnisse.
• Wie verläuft die automatische Zinsanpassung?
• Was bewirken die verschiedenen Klauseln?
• Welche Zinsanpassung ist ohne Vertragsklausel möglich?
• Was verbirgt sich hinter dem „Kappungsparagraphen“ § 9a ErbbauRG?
• Wie reagierten die Gerichte auf Klagen gegen Zinsanpassungen?
Sie haben die Möglichkeit nachzufragen und sind ausdrücklich aufgefordert,
ihre eigenen Erfahrungen zur Diskussion zu stellen.
15. MÄRZ 2016 / 19. APRIL 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
Ziele des Rechtsinstituts Erbbaurecht
Der Erbbauzins im Gesetz, insb. § 9 ErbbauRG
Die Vereinbarung eines Erbbauzinses –
Bemessungsgrundlagen und Wirtschaftlichkeit
• Bemessungsgrundlagen
• Zinssatzhöhe Wohnen / Gewerbe
• Erbbauzins versus Kapitalmarktzins – Vergleichsrechnung
• Liquiditätsvorteil
Vorzeitige Verlängerung von Erbbaurechten
• Das Interesse an vorzeitiger Verlängerung
• Klassischer Berechnungsansatz
• Besondere Rechenansätze
Erneuerung ablaufender Erbbaurechte
• Die Rechte der Vertragsparteien bei Erneuerung nach
Vertragsablauf (§§ 27.3 und 31.1 ErbbauRG)
• Grundsätze bei der Erneuerung ablaufender Erbbaurechte
– Bemessungsgrundlage ist aktueller Verkehrswert
– Gesamtfläche ist Bauland
• Verfahren bei Nichteinigung, Entschädigung
• Beispielfälle für Nachverdichtung, Sondernutzungsrecht,
Vertragsbeendigung
IHR REFERENT
Dr. Matthias Nagel
Regierungsdirektor, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e.V. Er ist Leiter der Abteilung Liegenschaften der Klosterkammer Hannover und
Geschäftsführer der LIEMAK IT GmbH, der Dienstleistungsgesellschaft der Klosterkammer im Bereich
Erbbaurechte. Die Klosterkammer verwaltet als Organ
von 4 öffentlich-rechtlichen Stiftungen etwa 16.500
Erbbaurechtsverträge.
Die Wertsicherung von Erbbaurechten durch Zinsanpassung
• Arten von Anpassungsklauseln
• Berechnungsansätze
– Bodenwertklausel
– Umgang mit veralteten Klauseln
– Anpassung nach Verbraucherpreisindex (VPI)
• Nachträgliche Änderung der Anpassungsklausel
• Zinsanpassung ohne Wertsicherungsklausel
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Erbbaurechtsausgeber der öffentlichen Hand und von Stiftungen, der Kirchen,
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Rechtsanwälte und Sachverständige für Immobilienbewertung
Der § 9a ErbbauRG im Wertsicherungsprozess
• Normzweck und Anwendungsbereich des § 9a ErbbauRG
• Billigkeitsprüfung nach § 9a ErbbauRG
• Aktuelle Rechtsprechung
16:30 Uhr
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffee-/Teepause
Gemeinsames Mittagessen
Erbbauzins und Erbbauzinsanpassung
BY163018, Dienstag, 15. März 2016, München
NW164474, Dienstag, 19. April 2016, Bonn
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Amt / Abteilung
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Datum
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Weitere Informationen unter www.vhw.de