Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember 2014 53. Sitzung / 1 21.46 Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns mit Dschihadismus und Terrorismus im Zusammenhang mit den beiden zur Debatte stehenden Regierungsvorlagen und den drei vorgeschlagenen Maßnahmen auseinandersetzen, kann ich für die Freiheitlichen einen differenzierten Zugang präsentieren. Insbesondere würden wir uns zuerst mit dem geplanten Symbole-Gesetz auseinandersetzen. Werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf ist für uns ein erster zaghafter Schritt im Kampf gegen die Terrororganisation IS. Den Ausdruck „zaghaft“ verwende ich bewusst, denn wenn Herr Kollege Darabos hier am Rednerpult davon spricht, man müsse eine klare gesetzliche Haltung im Kampf gegen den Terrorismus an den Tag legen, dann sage ich: Unter „klarer gesetzlicher Haltung“ stellen sich die Freiheitlichen einen anderen Gesetzentwurf vor, nämlich ein Verbot dieser Terrororganisationen hier in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.) Egal, ob es der Islamische Staat, wie sie sich selber nennen, ist, oder entsprechende weitere gleichgelagerte Terrororganisationen: Diese gehören nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland in Österreich strafrechtlich verboten. (Beifall bei der FPÖ.) Weiters ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass es im Innenausschuss letzte Woche sogar zu einer – im negativen Sinne – „denkwürdigen“ Diskussion mit der Innenministerin gekommen ist, in der wir unsere strenge, aber konsequente Haltung gegen den Terrorismus begründet haben. Die Innenministerin hat dann meinem geschätzten Kollegen Walter Rosenkranz in den Ausführungen zur Begründung gesagt, wir brauchen kein Verbot im Strafgesetzbuch, denn es gibt im § 283b des Strafgesetzbuches sehr wohl schon ein Verbot. Sie wirft also dem Rechtsanwalt Rosenkranz auch noch Unkenntnis des Gesetzes vor! Nun ist es aber so, dass es diesen § 283b mit einem Verbot einer Terrororganisation im Strafgesetzbuch nicht gibt. (Abg. Strache – erheitert –: Ein nachweislicher Unsinn!) Werte Kolleginnen und Kollegen und vor allem Herr Justizminister! – Sie kommen jetzt unschuldig zum Handkuss, aber es wäre für den Nationalrat auch erbaulich, vom Justizminister eine Korrektur der Innenministerin dahin gehend zu hören, dass auch Sie belegen, es gibt kein Verbot, und ein solches Verbot gehörte schleunigst auch im Sinne des Kampfes gegen den Terrorismus und einer glasklaren Regelung gegen Terrorismus in Österreich umgesetzt, werte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Version vom 12. Februar 2015, 11:35 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember 2014 53. Sitzung / 2 Das hätte ich mir auch von der Innenministerin erwartet, dass sie das im Vorfeld beziehungsweise in der Vorbereitung des Innenausschusses entsprechend vorbereitet und auch zur Kenntnis nimmt. Das ist der eine Teil. Ich kann gleich beruhigen, wir werden – auch wenn es nur ein zögerlicher Schritt ist – diesem Symbole-Gesetz zustimmen, da wir natürlich auch die Gefahr der Symbolik und ihrer Verwendung kennen. Wie gesagt, wir stellen uns unter einer klaren Regelung ein weitergehendes Totalverbot dieser Terrororganisationen in Österreich vor. – So viel zum ersten Teil. Zum Zweiten, zum Grenzkontrollgesetz und zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und deren Reform: Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich mit den vorliegenden Regelungen detaillierter auseinandergesetzt haben, werden Sie doch selber zur Kenntnis nehmen und auch unterschreiben müssen, dass dieser Entwurf, dass diese Regierungsvorlage, dass also dieses Bundesgesetz nicht umsetzbar ist. Stellen Sie sich vor, auf dem Flughafen sind die bemühten Sicherheitsexekutivbeamten unterwegs – und dort kommt ein junger Österreicher daher, der auf dem Weg in den Türkei-Urlaub ist. Würde man diesem jungen Menschen, der sich seinen Sommerurlaub redlich verdient hat, vielleicht nach einem langen Prüfungsmarathon in der Schule, verbieten, in der Türkei Urlaub zu machen?! Wie soll man schon beim Abflug in Österreich nachweisen, dass dieser junge Mann dann eigentlich die türkische Grenze überschreiten und weiter in diese von Terrorismus geplagte Region will, um dem IS sozusagen unter die Arme zu greifen und dort auch Mord und Totschlag zu verbreiten? Wie soll denn das kontrolliert werden?! – Das ist die erste Frage. Zweite Frage – wenn man tatsächlich meint, es gäbe eine Handhabe auf einem österreichischen Flughafen, das in den Griff zu bekommen –: Wer hindert denn einen jungen Österreicher daran, über die Grenze, etwa nach Bratislava, zu fahren und von dort wegzufliegen? – Da ist uns doch jegliche Handhabe entzogen. Zum Dritten, geschätzte Damen und Herren: Meinen Sie nicht auch, dass es damit einen wirklich unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheiten unserer österreichischen Jugend gibt? Ist die österreichische Jugend wirklich pauschal dem Verdacht durch den österreichischen Gesetzgeber auszuliefern, dass diese halt den Terrorismus unterstützen? Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich diese Regierungsvorlage im Hinblick auf Grenzkontrollen anschaut und dann auch noch weiß, dass diese Bestätigung, die einem Beamten vorzulegen ist, jederzeit, wie auch in der Schule, gefälscht werden kann, dann noch dazu von der Regierung das Faktum außer Acht gelassen wurde, Version vom 12. Februar 2015, 11:35 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember 2014 53. Sitzung / 3 dass es ja zwei Erziehungsberechtigte geben kann, aber nur eine Unterschrift gefordert ist, somit der andere Elternteil vielleicht gar nichts davon wissen kann und eine Zustimmung auch gar nie geben würde, dass der Jugendliche eine Ausreise plant, so wäre das schon auch noch zu bedenken. All das sind Punkte, die in dieser Regierungsvorlage nicht beachtet beziehungsweise bewusst umschifft wurden, um hier einfach – dieser Ausdruck ist heute schon einmal gefallen – ein Alibigesetz vorzulegen, das es nicht verdient, die Mehrheit des Nationalrates zu bekommen; jedenfalls nicht die Mehrheit eines verantwortungsbewussten Nationalrates. (Abg. Darabos: Was wäre da Ihr Vorschlag?) Geschätzte Damen und Herren, gleich zu einem weiteren Kritikpunkt zu Tagesordnungspunkt 29, denn bei dieser Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist es nicht schlüssig, Kollege Darabos, dass einem Österreicher – und das ist recht so, das muss ich auch dazu sagen –, der einer ausländischen Armee in einem militärischen Konflikt dient, die Staatsbürgerschaft aberkannt wird, dass aber, wenn die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP meinen, es handle sich um einen, der in einer Terrormiliz kämpft, diesem die Staatsbürgerschaft nur dann aberkannt werden darf, wenn der Betreffende nicht staatenlos wird! (Abg. Strache: Da wird er nicht gleichbehandelt! Das ist keine Gleichbehandlung! Das ist eine Ungleichbehandlung!) Geschätzte Damen und Herren, das kann doch wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein, dass das auch noch belohnt wird, wenn jemand in einer Terrormiliz aktiv wird – und dann auf solche Dinge auch noch Rücksicht genommen wird (Beifall bei der FPÖ), dass der Betreffende nicht staatenlos wird! Da soll er Ihrer Meinung nach weiterhin alle Rechte, die ihm aus seiner österreichischen Staatsbürgerschaft erwachsen, in Österreich auch haben. Das werden wir Freiheitlichen sicherlich nicht unterstützen; deshalb wird es auch bei diesem Tagesordnungspunkt keine Zustimmung unsererseits geben. Werte Kolleginnen und Kollegen, da wir uns insbesondere mit dem Grenzkontrollgesetz auseinandergesetzt haben, möchte ich nun auch Frau Kollegin Korun einen Gefallen tun. Kollegin Korun hat sich auch im Innenausschuss – sich dieser Thematik anders nähernd – dafür ausgesprochen, dass SPÖ und ÖVP endlich damit aufhören, Oppositionsanträge als nicht diskutabel und abzulehnend zu bezeichnen. Allerdings haben SPÖ und ÖVP dann nicht den Mut, diese Anträge im Plenum einer Diskussion und Abstimmung zu unterziehen. (Abg. Amon: Haben wir ja abgelehnt!) Version vom 12. Februar 2015, 11:35 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember 2014 53. Sitzung / 4 Wir Freiheitlichen haben in dieser Sitzung im Innenausschuss einen Antrag auf Einführung temporärer Grenzkontrollen eingebracht, wo von der SPÖ und natürlich auch von den Grünen – aber Sie von den Grünen waren wenigstens nicht für eine Vertagung dieses Antrages, sondern haben gesagt, sie würden dagegen stimmen – und ebenso von der ÖVP gesagt wurde: Ach, das können wir nicht machen!; aus unterschiedlichsten Gründen meinten Sie, das sei nicht machbar und deswegen seien Sie dagegen. Dann aber haben Sie von SPÖ und ÖVP Angst vor der Auseinandersetzung hier am Rednerpult, haben Angst davor, der Bevölkerung gegenüber argumentieren zu müssen, wie man überhaupt dagegen sein kann, endlich entsprechende temporäre Grenzkontrollen einzuführen, werte Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ), um den entsprechend großen Flüchtlingsströmen entgegenzuwirken, um den unkontrollierten Einreisebestrebungen und auch der Durchreise von Wirtschaftsflüchtlingen Einhalt zu gebieten, auch um der damit einhergehenden steigenden Schlepperkriminalität und tätigkeit entgegenzuwirken, um in weiterer Folge aber auch der immer stärker werdenden kriminaltouristischen Aktivität aus Osteuropa hier in Österreich Herr zu werden und zum Beispiel der gemütlichen Ein- und nach vergangener und erfüllter Straftat auch Ausreise entgegenwirken zu können. Das sind alles Dinge, die wir auch mit temporären Grenzkontrollen tatsächlich effektiv bekämpfen könnten. Rot und Schwarz – man weiß nicht, wieso, vielleicht weil es eine Idee der Freiheitlichen ist – stimmen für eine Vertagung und wollen sich hier nicht dazu äußern. Den Gefallen werde ich Ihnen aber nicht machen. Deswegen haben wir folgenden Antrag erneut vorbereitet: Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann und weiterer Abgeordneter betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, auf Grund der unkontrollierten Migration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“ ***** (Beifall bei der FPÖ.) Version vom 12. Februar 2015, 11:35 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember 2014 53. Sitzung / 5 Werte Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck! Springen Sie über Ihren parteipolitischen Schatten und denken Sie an die Interessen der österreichischen Bevölkerung! Diese würde diesen Antrag unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) 21.57 Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag des Abgeordneten Mag. Darmann und weiterer Abgeordneter betreffend Durchführung temporärer Grenzkontrollen eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 29, Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (351 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (413 d.B.), in der 53. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 10. Dezember 2014. Auf Grund der großen Flüchtlingsströme und der steigenden Schleppertätigkeit, wodurch es zu einem massiven Anstieg bei Asylwerbern in Österreich gekommen ist und die Bundesländer im Zuge der Flüchtlingsbetreuung, Grundversorgung, für die Unterbringung der Flüchtlinge zu sorgen haben, sprachen sich in den letzten Wochen acht von neun Landeshauptmännern für die Wiedereinführung temporärer Grenzkontrollen aus: „Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hat sich am Freitag für die Einführung temporärer Grenzkontrollen ausgesprochen. (…)“ Die Presse online, 12.09.2014 „In der Debatte über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen wegen der Zunahme an Asylwerbern kann sich der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) „punktuelle Kontrollen da oder dort“ vorstellen. (…)“ ORF Tirol, 17.09.2014 „Auch Landeshauptmann Pühringer für Grenzkontrollen (…)“ SN online, 17.09.2014 Version vom 12. Februar 2015, 11:35 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember 2014 53. Sitzung / 6 „Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) schließt sich in der Frage der Grenzkontrollen seinen Kollegen Josef Pühringer und Günther Platter an. (…)“ SN online, 18.09.2014 „Ich glaube, dass es an der Zeit ist, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem man Grenzkontrollen wieder einführt und zwar im Bedarfsfall von einem Tag auf den anderen“: Mit diesen Worten schlug gestern Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll so wie zuvor sein burgenländischer Amtskollege Niessl Sicherheitsalarm. Krone, 16.09.2014 „Peter Kaiser, immerhin Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, ließ dem KURIER durch seinen Sprecher ausrichten, er könne sich Grenzkontrollen grundsätzlich vorstellen (…)“ Kurier online 17.09.2014 „Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser. „Sollte die Union weiter nur zögerlich agieren, bin ich ebenfalls für zeitlich befristete Grenzkontrollen.“ (…)“ Kurier online 17.09.2014 „Grenzkontrollen: Wallner dafür, wenn Sicherheitslage es erfordert (…)“ Vorarlberg online, 18.9.2014 Gleichzeitig einigten sich die EU-Innenminister laut APA0541 vom 9.Oktober 2014 schon auf stärkere Grenzkontrollen. Nicht nur wegen der unkontrollierten Migration von Wirtschaftsflüchtlingen sind Grenzkontrollen notwendig geworden, sondern auch wegen des immer stärker werdenden Kriminaltourismus. Derzeit könnten die vorwiegend osteuropäischen Einbrecherbanden völlig ungehindert ein- und mit dem erbeuteten Diebesgut auch wieder ausreisen, ohne irgendwelche Kontrollen befürchten zu müssen. Hand in Hand mit der ausufernden Migration geht auch die Gefahr der Einschleppung von Ebola-Fällen aus Afrika. Wie den Medien zu entnehmen war, erwartet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Dezember 5.000 bis 10.000 neue Ebola-Fälle in Westafrika pro Woche! In Deutschland gab es bereits einen Fall. Laut der Studie „Krise an Europas Südgrenze“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung werden die Wanderungsströme vor allem aus Afrika und dem Nahen Osten in den nächsten Jahren noch sehr viel größer, womit auch mit einer verstärkten Verbreitung der Krankheit gerechnet werden muss. Ein Einreisestopp aus den von Ebola betroffenen Ländern wäre überfällig. Andere Staaten regieren bereits: Australien Version vom 12. Februar 2015, 11:35 nach § 52(2) GOG autorisiert Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember 2014 53. Sitzung / 7 bearbeitet Einwanderungsanträge aus den betroffenen westafrikanischen Staaten nicht mehr und Menschen mit einem Dauervisum sollten 21 Tage unter Quarantäne gestellt werden, bevor ihnen die Einreise nach Australien erlaubt werde. Die US-Regierung ordnete an, dass Soldaten, die aus Ebola-Gebieten zurückkehren, zunächst isoliert werden. Auch verschiedene US-Bundesstaaten haben Zwangsquarantäne für Helfer angeordnet. Nur mit Grenzkontrollen kann Österreich dieser unkontrollierten Ein-und Durchreise von Wirtschaftsflüchtlingen und auch Kriminellen Einhalt gebieten sowie eine Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche beitragen. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der unkontrollierten Migration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“ ***** Version vom 12. Februar 2015, 11:35 nach § 52(2) GOG autorisiert
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