Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ)

Nationalrat, XXV. GP
10. Dezember 2014
53. Sitzung / 1
21.46
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werte Frau Präsidentin! Geschätzter
Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns mit
Dschihadismus und Terrorismus im Zusammenhang mit den beiden zur Debatte
stehenden Regierungsvorlagen und den drei vorgeschlagenen Maßnahmen
auseinandersetzen, kann ich für die Freiheitlichen einen differenzierten Zugang
präsentieren. Insbesondere würden wir uns zuerst mit dem geplanten Symbole-Gesetz
auseinandersetzen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf ist für uns ein erster
zaghafter Schritt im Kampf gegen die Terrororganisation IS. Den Ausdruck „zaghaft“
verwende ich bewusst, denn wenn Herr Kollege Darabos hier am Rednerpult davon
spricht, man müsse eine klare gesetzliche Haltung im Kampf gegen den Terrorismus
an den Tag legen, dann sage ich: Unter „klarer gesetzlicher Haltung“ stellen sich die
Freiheitlichen einen anderen Gesetzentwurf vor, nämlich ein Verbot dieser
Terrororganisationen hier in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)
Egal, ob es der Islamische Staat, wie sie sich selber nennen, ist, oder entsprechende
weitere gleichgelagerte Terrororganisationen: Diese gehören nach dem Vorbild der
Bundesrepublik Deutschland in Österreich strafrechtlich verboten. (Beifall bei der
FPÖ.)
Weiters ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass es im Innenausschuss letzte Woche
sogar zu einer – im negativen Sinne – „denkwürdigen“ Diskussion mit der
Innenministerin gekommen ist, in der wir unsere strenge, aber konsequente Haltung
gegen den Terrorismus begründet haben. Die Innenministerin hat dann meinem
geschätzten Kollegen Walter Rosenkranz in den Ausführungen zur Begründung
gesagt, wir brauchen kein Verbot im Strafgesetzbuch, denn es gibt im § 283b des
Strafgesetzbuches sehr wohl schon ein Verbot. Sie wirft also dem Rechtsanwalt
Rosenkranz auch noch Unkenntnis des Gesetzes vor! Nun ist es aber so, dass es
diesen § 283b mit einem Verbot einer Terrororganisation im Strafgesetzbuch nicht gibt.
(Abg. Strache – erheitert –: Ein nachweislicher Unsinn!)
Werte Kolleginnen und Kollegen und vor allem Herr Justizminister! – Sie kommen jetzt
unschuldig zum Handkuss, aber es wäre für den Nationalrat auch erbaulich, vom
Justizminister eine Korrektur der Innenministerin dahin gehend zu hören, dass auch
Sie belegen, es gibt kein Verbot, und ein solches Verbot gehörte schleunigst auch im
Sinne des Kampfes gegen den Terrorismus und einer glasklaren Regelung gegen
Terrorismus in Österreich umgesetzt, werte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Version vom 12. Februar 2015, 11:35
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
10. Dezember 2014
53. Sitzung / 2
Das hätte ich mir auch von der Innenministerin erwartet, dass sie das im Vorfeld
beziehungsweise in der Vorbereitung des Innenausschusses entsprechend vorbereitet
und auch zur Kenntnis nimmt.
Das ist der eine Teil. Ich kann gleich beruhigen, wir werden – auch wenn es nur ein
zögerlicher Schritt ist – diesem Symbole-Gesetz zustimmen, da wir natürlich auch die
Gefahr der Symbolik und ihrer Verwendung kennen. Wie gesagt, wir stellen uns unter
einer klaren Regelung ein weitergehendes Totalverbot dieser Terrororganisationen in
Österreich vor. – So viel zum ersten Teil.
Zum Zweiten, zum Grenzkontrollgesetz und zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und
deren Reform: Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich mit den vorliegenden
Regelungen detaillierter auseinandergesetzt haben, werden Sie doch selber zur
Kenntnis nehmen und auch unterschreiben müssen, dass dieser Entwurf, dass diese
Regierungsvorlage, dass also dieses Bundesgesetz nicht umsetzbar ist.
Stellen Sie sich vor, auf dem Flughafen sind die bemühten Sicherheitsexekutivbeamten
unterwegs – und dort kommt ein junger Österreicher daher, der auf dem Weg in den
Türkei-Urlaub ist. Würde man diesem jungen Menschen, der sich seinen
Sommerurlaub redlich verdient hat, vielleicht nach einem langen Prüfungsmarathon in
der Schule, verbieten, in der Türkei Urlaub zu machen?! Wie soll man schon beim
Abflug in Österreich nachweisen, dass dieser junge Mann dann eigentlich die türkische
Grenze überschreiten und weiter in diese von Terrorismus geplagte Region will, um
dem IS sozusagen unter die Arme zu greifen und dort auch Mord und Totschlag zu
verbreiten? Wie soll denn das kontrolliert werden?! – Das ist die erste Frage.
Zweite Frage – wenn man tatsächlich meint, es gäbe eine Handhabe auf einem
österreichischen Flughafen, das in den Griff zu bekommen –: Wer hindert denn einen
jungen Österreicher daran, über die Grenze, etwa nach Bratislava, zu fahren und von
dort wegzufliegen? – Da ist uns doch jegliche Handhabe entzogen.
Zum Dritten, geschätzte Damen und Herren: Meinen Sie nicht auch, dass es damit
einen wirklich unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheiten unserer österreichischen
Jugend gibt? Ist die österreichische Jugend wirklich pauschal dem Verdacht durch den
österreichischen Gesetzgeber auszuliefern, dass diese halt den Terrorismus
unterstützen?
Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich diese Regierungsvorlage im Hinblick
auf Grenzkontrollen anschaut und dann auch noch weiß, dass diese Bestätigung, die
einem Beamten vorzulegen ist, jederzeit, wie auch in der Schule, gefälscht werden
kann, dann noch dazu von der Regierung das Faktum außer Acht gelassen wurde,
Version vom 12. Februar 2015, 11:35
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
10. Dezember 2014
53. Sitzung / 3
dass es ja zwei Erziehungsberechtigte geben kann, aber nur eine Unterschrift
gefordert ist, somit der andere Elternteil vielleicht gar nichts davon wissen kann und
eine Zustimmung auch gar nie geben würde, dass der Jugendliche eine Ausreise plant,
so wäre das schon auch noch zu bedenken.
All das sind Punkte, die in dieser Regierungsvorlage nicht beachtet beziehungsweise
bewusst umschifft wurden, um hier einfach – dieser Ausdruck ist heute schon einmal
gefallen – ein Alibigesetz vorzulegen, das es nicht verdient, die Mehrheit des
Nationalrates zu bekommen; jedenfalls nicht die Mehrheit eines
verantwortungsbewussten Nationalrates. (Abg. Darabos: Was wäre da Ihr Vorschlag?)
Geschätzte Damen und Herren, gleich zu einem weiteren Kritikpunkt zu
Tagesordnungspunkt 29, denn bei dieser Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes
ist es nicht schlüssig, Kollege Darabos, dass einem Österreicher – und das ist recht so,
das muss ich auch dazu sagen –, der einer ausländischen Armee in einem
militärischen Konflikt dient, die Staatsbürgerschaft aberkannt wird, dass aber, wenn die
Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP meinen, es handle sich um einen, der in einer
Terrormiliz kämpft, diesem die Staatsbürgerschaft nur dann aberkannt werden darf,
wenn der Betreffende nicht staatenlos wird! (Abg. Strache: Da wird er nicht
gleichbehandelt! Das ist keine Gleichbehandlung! Das ist eine Ungleichbehandlung!)
Geschätzte Damen und Herren, das kann doch wohl nicht der Weisheit letzter Schluss
sein, dass das auch noch belohnt wird, wenn jemand in einer Terrormiliz aktiv wird –
und dann auf solche Dinge auch noch Rücksicht genommen wird (Beifall bei der FPÖ),
dass der Betreffende nicht staatenlos wird! Da soll er Ihrer Meinung nach weiterhin alle
Rechte, die ihm aus seiner österreichischen Staatsbürgerschaft erwachsen, in
Österreich auch haben. Das werden wir Freiheitlichen sicherlich nicht unterstützen;
deshalb wird es auch bei diesem Tagesordnungspunkt keine Zustimmung unsererseits
geben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, da wir uns insbesondere mit dem
Grenzkontrollgesetz auseinandergesetzt haben, möchte ich nun auch Frau Kollegin
Korun einen Gefallen tun. Kollegin Korun hat sich auch im Innenausschuss – sich
dieser Thematik anders nähernd – dafür ausgesprochen, dass SPÖ und ÖVP endlich
damit aufhören, Oppositionsanträge als nicht diskutabel und abzulehnend zu
bezeichnen. Allerdings haben SPÖ und ÖVP dann nicht den Mut, diese Anträge im
Plenum einer Diskussion und Abstimmung zu unterziehen. (Abg. Amon: Haben wir ja
abgelehnt!)
Version vom 12. Februar 2015, 11:35
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
10. Dezember 2014
53. Sitzung / 4
Wir Freiheitlichen haben in dieser Sitzung im Innenausschuss einen Antrag auf
Einführung temporärer Grenzkontrollen eingebracht, wo von der SPÖ und natürlich
auch von den Grünen – aber Sie von den Grünen waren wenigstens nicht für eine
Vertagung dieses Antrages, sondern haben gesagt, sie würden dagegen stimmen –
und ebenso von der ÖVP gesagt wurde: Ach, das können wir nicht machen!; aus
unterschiedlichsten Gründen meinten Sie, das sei nicht machbar und deswegen seien
Sie dagegen.
Dann aber haben Sie von SPÖ und ÖVP Angst vor der Auseinandersetzung hier am
Rednerpult, haben Angst davor, der Bevölkerung gegenüber argumentieren zu
müssen, wie man überhaupt dagegen sein kann, endlich entsprechende temporäre
Grenzkontrollen einzuführen, werte Damen und Herren (Beifall bei der FPÖ), um den
entsprechend großen Flüchtlingsströmen entgegenzuwirken, um den unkontrollierten
Einreisebestrebungen und auch der Durchreise von Wirtschaftsflüchtlingen Einhalt zu
gebieten, auch um der damit einhergehenden steigenden Schlepperkriminalität und tätigkeit entgegenzuwirken, um in weiterer Folge aber auch der immer stärker
werdenden kriminaltouristischen Aktivität aus Osteuropa hier in Österreich Herr zu
werden und zum Beispiel der gemütlichen Ein- und nach vergangener und erfüllter
Straftat auch Ausreise entgegenwirken zu können.
Das sind alles Dinge, die wir auch mit temporären Grenzkontrollen tatsächlich effektiv
bekämpfen könnten. Rot und Schwarz – man weiß nicht, wieso, vielleicht weil es eine
Idee der Freiheitlichen ist – stimmen für eine Vertagung und wollen sich hier nicht dazu
äußern. Den Gefallen werde ich Ihnen aber nicht machen.
Deswegen haben wir folgenden Antrag erneut vorbereitet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Darmann und weiterer Abgeordneter betreffend Durchführung
temporärer Grenzkontrollen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, auf Grund der unkontrollierten
Migration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem
Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Version vom 12. Februar 2015, 11:35
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
10. Dezember 2014
53. Sitzung / 5
Werte Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck! Springen Sie über Ihren
parteipolitischen Schatten und denken Sie an die Interessen der österreichischen
Bevölkerung! Diese würde diesen Antrag unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der
FPÖ.)
21.57
Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist
ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Darmann und weiterer Abgeordneter betreffend Durchführung
temporärer Grenzkontrollen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 29, Bericht des
Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (351 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz
1985 geändert werden (413 d.B.), in der 53. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am
10. Dezember 2014.
Auf Grund der großen Flüchtlingsströme und der steigenden Schleppertätigkeit,
wodurch es zu einem massiven Anstieg bei Asylwerbern in Österreich gekommen ist
und die Bundesländer im Zuge der Flüchtlingsbetreuung, Grundversorgung, für die
Unterbringung der Flüchtlinge zu sorgen haben, sprachen sich in den letzten Wochen
acht von neun Landeshauptmännern für die Wiedereinführung temporärer
Grenzkontrollen aus:
„Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hat sich am Freitag für die Einführung temporärer Grenzkontrollen ausgesprochen. (…)“
Die Presse online, 12.09.2014
„In der Debatte über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen wegen der Zunahme
an Asylwerbern kann sich der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP)
„punktuelle Kontrollen da oder dort“ vorstellen. (…)“
ORF Tirol, 17.09.2014
„Auch Landeshauptmann Pühringer für Grenzkontrollen (…)“
SN online, 17.09.2014
Version vom 12. Februar 2015, 11:35
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
10. Dezember 2014
53. Sitzung / 6
„Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) schließt sich in der Frage der
Grenzkontrollen seinen Kollegen Josef Pühringer und Günther Platter an. (…)“
SN online, 18.09.2014
„Ich glaube, dass es an der Zeit ist, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem man Grenzkontrollen wieder einführt und zwar im Bedarfsfall von einem Tag auf den anderen“: Mit
diesen Worten schlug gestern Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll so wie
zuvor sein burgenländischer Amtskollege Niessl Sicherheitsalarm.
Krone, 16.09.2014
„Peter Kaiser, immerhin Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, ließ dem KURIER durch seinen Sprecher ausrichten, er könne sich Grenzkontrollen grundsätzlich
vorstellen (…)“
Kurier online 17.09.2014
„Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser. „Sollte die Union weiter nur
zögerlich agieren, bin ich ebenfalls für zeitlich befristete Grenzkontrollen.“ (…)“
Kurier online 17.09.2014
„Grenzkontrollen: Wallner dafür, wenn Sicherheitslage es erfordert (…)“
Vorarlberg online, 18.9.2014
Gleichzeitig einigten sich die EU-Innenminister laut APA0541 vom 9.Oktober 2014
schon auf stärkere Grenzkontrollen.
Nicht nur wegen der unkontrollierten Migration von Wirtschaftsflüchtlingen sind
Grenzkontrollen notwendig geworden, sondern auch wegen des immer stärker
werdenden Kriminaltourismus. Derzeit könnten die vorwiegend osteuropäischen
Einbrecherbanden völlig ungehindert ein- und mit dem erbeuteten Diebesgut auch
wieder ausreisen, ohne irgendwelche Kontrollen befürchten zu müssen.
Hand in Hand mit der ausufernden Migration geht auch die Gefahr der Einschleppung
von Ebola-Fällen aus Afrika. Wie den Medien zu entnehmen war, erwartet die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Dezember 5.000 bis 10.000 neue Ebola-Fälle
in Westafrika pro Woche! In Deutschland gab es bereits einen Fall. Laut der Studie
„Krise an Europas Südgrenze“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung
werden die Wanderungsströme vor allem aus Afrika und dem Nahen Osten in den
nächsten Jahren noch sehr viel größer, womit auch mit einer verstärkten Verbreitung
der Krankheit gerechnet werden muss. Ein Einreisestopp aus den von Ebola
betroffenen Ländern wäre überfällig. Andere Staaten regieren bereits: Australien
Version vom 12. Februar 2015, 11:35
nach § 52(2) GOG autorisiert
Nationalrat, XXV. GP
10. Dezember 2014
53. Sitzung / 7
bearbeitet Einwanderungsanträge aus den betroffenen westafrikanischen Staaten nicht
mehr und Menschen mit einem Dauervisum sollten 21 Tage unter Quarantäne gestellt
werden, bevor ihnen die Einreise nach Australien erlaubt werde. Die US-Regierung
ordnete an, dass Soldaten, die aus Ebola-Gebieten zurückkehren, zunächst isoliert
werden. Auch verschiedene US-Bundesstaaten haben Zwangsquarantäne für Helfer
angeordnet.
Nur mit Grenzkontrollen kann Österreich dieser unkontrollierten Ein-und Durchreise
von Wirtschaftsflüchtlingen und auch Kriminellen Einhalt gebieten sowie eine
Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche beitragen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert auf Grund der unkontrollierten
Migration von Flüchtlingen, der steigenden Schleppertätigkeit und dem
Kriminaltourismus schnellst möglich temporäre Grenzkontrollen durchzuführen.“
*****
Version vom 12. Februar 2015, 11:35
nach § 52(2) GOG autorisiert