Stellungnahme des Verbands des Württembergischen

Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V.
Rundschreiben
Nr.: E_2016_0019
Tel.­Dw.: 4019–281
AZ: INF
Datum: 20.01.2016
Wiedereinführung von Grenzkontrollen, was käme auf die Transportwirtschaft zu?
Der BGL nimmt Stellung zu Pressemeldungen, nach denen die Wiedereinführung von
Grenzkontrollen bevorstehen könnte.
Angesichts der Flüchtlingskrise und dem nicht ausreichend gebremsten Zustrom von Menschen
aus Krisengebieten und Wirtschaftsflüchtlingen werden politische Forderungen lauter,
Grenzkontrollen wieder einzuführen, solange die EU­Außengrenzen nicht besser gesichert werden.
Sollten sich diese Pläne politisch konkretisieren, müssen sich Transportlogistikunternehmen mit
gravierenden Einschnitten bei allen grenzüberschreitenden Verkehren einstellen.
Folgende Punkte gilt es aus Sicht des BGL zu beachten:
1. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen müsste quasi „über Nacht“ geschehen, um eine
Massenzuwanderung durch die Ankündigung von neuen Grenzkontrollen zu verhindern. Dies
bedeutet, dass sich Transportunternehmen ohne Vorbereitungszeit vor eine gänzlich neue
Situation im grenzüberschreitenden Verkehr gestellt sehen könnten, weil die gesamte
Fahrzeugdisposition durch lange Staus und Wartezeiten bei Grenzübertritten ins Wanken
gerät.
2. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist ohne die physische Kontrolle der Fahrzeuge
nutzlos. Da damit gerechnet werden muss, dass gerade Güterverkehrsfahrzeuge zu
Fluchtzwecken missbraucht w e r d e n , i s t m i t h o h e m K o n t r o l l a u f w a n d u n d
Umlaufverzögerungen zu rechnen. Unternehmen, die im Englandverkehr tätig sind, wissen,
welche Praktiken damit verbunden sind. Flüchtlinge verschaffen sich beispielsweise schon
lange vor der eigentlichen Bahnverladung vor dem Eurotunnel Zugang zu den Fahrzeugen.
Sie werfen dabei Ladung von Bord, beschmutzen die Ladung und bedrohen nicht selten die
Lkw­Fahrer. Schlepper sorgen dafür, dass in Pausen­ und Ruhezeiten der Fahrer Flüchtlinge
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Mitglied im Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V.
Mitglied im Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) e. V.
Verbandsvorsitzender:
Michael Ehret
Geschäftsf. Vorstandsmitglied:
RA Dr.Timo Didier
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unbemerkt auf die Fahrzeuge geschleust werden. Bei der Wiedereinführung von
Grenzkontrollen in der Bundesrepublik Deutschland besteht deshalb die Erwartung, dass ein
Teil der hilfesuchenden Flüchtlinge und auch der Wirtschaftsimmigranten den Grenzübergang
mit Hilfe derart drastischen Praktiken versuchen wird.
3. Ohne eine Bekämpfung der Fluchtursachen können Grenzkontrollen die Zuwanderung nur
dämpfen, da die viele tausend Kilometer langen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
nicht undurchlässig mit einem „Eisernen Vorhang“ gesichert werden können. Zu allen
Nachbarstaaten existiert nur noch eine grüne Grenze, die sich relativ leicht überwinden lässt.
Grenzkontrollen an neuralgischen Straßenübergängen werden deshalb nichts daran ändern,
dass neben den bereits beschriebenen Praktiken, illegal Lkw zu entern, auch der Fußweg
über die Grenze als Fluchtkorridor offen bleibt. Wie ebenfalls bekannt ist, können selbst die
USA mit 5 Meter hohen elektrisch geladenen Grenzzäunen ihre Südgrenze zu Mexiko nicht
undurchlässig gestalten. 4. A l s F a z i t b l e i b t f ü r d i e Transportlogistikunternehmen und Kraftwagenspeditionen in
Deutschland derzeit nur, sich gedanklich darauf einzurichten, welche Verkehre von
Grenzkontrollen betroffen sein könnten, welche Konsequenzen dies für den Fahrzeugumlauf
hat und welche Vorkehrungen zur Sicherung des Fahrzeugs und der Ladung zu ergreifen
sind. Nicht zuletzt muss auf die Sicherheit und das Arbeitsumfeld der Fahrer besonders
geachtet werden. Weiterhin ist zu bedenken, dass diejenigen Unternehmen, die im
regionalen Verteilerverkehr tätig sind und durch internationale Fernlinien bedient werden, in
ihren Betriebsabläufen durch verzögerte Zustellungen aus dem Ausland neue Einsatzpläne
und Notfallpläne zu entwerfen haben. Unbestritten steht jetzt schon fest, dass erhebliche Mehrkosten mit Grenzkontrollen verbunden sein
werden. Es ist deshalb dringend geboten, das Gespräch mit den Auftraggebern zu suchen, um
diesen die prekäre Situation darzustellen, die sich bei Wiederaufleben von Grenzkontrollen
ergeben. Dort, wo die Vertragsbeziehungen mit den Auftraggebern diesen Aspekt nicht beinhalten,
sollte auf eine entsprechende Vereinbarung hingewirkt werden. Ohne eine faire Teilung der Lasten
aus der Wiedereinführung von Grenzkontrollen wird die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe auf
dem Spiel stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Verband des Württembergischen
Verkehrsgewerbes e.V.
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