Amt: Bauamt Aktenzeichen: 622.31 Sitzungsvorlage Nr. 12/2015 Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Teilfläche das Grundstücks FlSt. 8690, Gemarkung Flehingen TOP 2. Gremium Ausschuss für Technik und Umwelt Anlagen Datum Status 21.04.2015 öffentlich Beratungszweck Beschlussfassung J 1. Lageplan 2. Auszug FNP Beschlussantrag: 1. Der Ausschuss für Technik und Umwelt beschließt die Ausübung des Vorkaufsrechts der innerhalb des FNP gelegenen Teilfläche. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. auf Wunsch des Erwerbers das Grundstück vollständig zu übernehmen. I. Sachverhalt und Begründung Das Flurstück 8690 liegt teilweise innerhalb einer zukünftigen Wohnbaufläche des rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberderdingen. Für diese Teilfläche steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) zu. Dies bedeutet, dass die Gemeinde durch Verwaltungsakt anstelle des (bisherigen) mit allen Rechten und Pflichten Käufers in den Kaufvertrag eintreten kann. Für dieses Grundstück wurde am 11.03.2015 ein Kaufvertrag geschlossen, der am 12.03.2015 bei der Gemeinde eingegangen ist. Für die Ausübung des Vorkaufsrechts räumt das BauGB eine Frist von 2 Monaten ab Eingang ein. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ermöglicht es später der Gemeinde, Bauplätze mit Bauverpflichtung zu verkaufen, was von einem Grundstückseigentümer im Zuge einer Baulandumlegung nicht gefordert wird. Auf die nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24.02.2015 zur Entwicklung eines Baugebietes an dieser Stelle wird verwiesen. Bauerwartungslang liegt in Flehingen derzeit bei rund 65,- €/m², Ackerland bei 2,20 €/m².Der Kaufpreis ist mit 35.000 € (20,44 €/m²) für die Gesamtfläche (1.712 m²) vertretbar. N E Sitzungsvorlage Nr. 12/2015 Der Erwerber ist ortsansässig und bereits Eigentümer einer weiteren Fläche in diesem Bereich. Dem Verkäufer wurde vor Abschluss dieses Vertrages bereits das Interesse der Gemeinde signalisiert, jedoch ohne Erfolg. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auszuüben. II. Finanzielle Auswirkungen Im Haushalt 2015 sind für den Erwerb von Grundstücken unter 2.8830 100.000 € bereitgestellt. Oberderdingen, 13.04.2015 gesehen gefertigt Thomas Nowitzki Bürgermeister Sören Rexroth stellv. Bauamtsleiter Seite 2
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