TOP 2 - Oberderdingen

Amt:
Bauamt
Aktenzeichen: 622.31
Sitzungsvorlage
Nr. 12/2015
Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Teilfläche das Grundstücks FlSt.
8690, Gemarkung Flehingen
TOP
2.
Gremium
Ausschuss für Technik
und Umwelt
Anlagen
Datum
Status
21.04.2015 öffentlich
Beratungszweck
Beschlussfassung
J
1. Lageplan
2. Auszug FNP
Beschlussantrag:
1. Der Ausschuss für Technik und Umwelt beschließt die Ausübung des
Vorkaufsrechts der innerhalb des FNP gelegenen Teilfläche.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. auf Wunsch des Erwerbers das
Grundstück vollständig zu übernehmen.
I. Sachverhalt und Begründung
Das Flurstück 8690 liegt teilweise innerhalb einer zukünftigen Wohnbaufläche des
rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Oberderdingen. Für diese
Teilfläche steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 5
Baugesetzbuch (BauGB) zu. Dies bedeutet, dass die Gemeinde durch
Verwaltungsakt anstelle des (bisherigen) mit allen Rechten und Pflichten Käufers in
den Kaufvertrag eintreten kann.
Für dieses Grundstück wurde am 11.03.2015 ein Kaufvertrag geschlossen, der am
12.03.2015 bei der Gemeinde eingegangen ist. Für die Ausübung des
Vorkaufsrechts räumt das BauGB eine Frist von 2 Monaten ab Eingang ein.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ermöglicht es später der Gemeinde, Bauplätze mit
Bauverpflichtung zu verkaufen, was von einem Grundstückseigentümer im Zuge
einer Baulandumlegung nicht gefordert wird.
Auf die nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24.02.2015 zur
Entwicklung eines Baugebietes an dieser Stelle wird verwiesen.
Bauerwartungslang liegt in Flehingen derzeit bei rund 65,- €/m², Ackerland bei 2,20
€/m².Der Kaufpreis ist mit 35.000 € (20,44 €/m²) für die Gesamtfläche (1.712 m²)
vertretbar.
N
E
Sitzungsvorlage Nr. 12/2015
Der Erwerber ist ortsansässig und bereits Eigentümer einer weiteren Fläche in
diesem Bereich.
Dem Verkäufer wurde vor Abschluss dieses Vertrages bereits das Interesse der
Gemeinde signalisiert, jedoch ohne Erfolg.
Die Verwaltung schlägt vor, das Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung auszuüben.
II. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt 2015 sind für den Erwerb von Grundstücken unter 2.8830 100.000 €
bereitgestellt.
Oberderdingen, 13.04.2015
gesehen
gefertigt
Thomas Nowitzki
Bürgermeister
Sören Rexroth
stellv. Bauamtsleiter
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