BuĂźgeldbescheid des Verbraucherschutzamtes des

Freie und Hansestadt Hamburg
22.12.2016
Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Einrichtung eines
Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest vom
07.12.2016 mit Wirkung vom 24.11.2016 (Amtlicher Anzeiger 99, Seite 2186 vom
13.12.2016) gemäß § 49 Abs. 1 HmbVwVfG
Die aufgrund der §§ 6, 24, 26, 37 und 38 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung
von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), und
der §§ 21, 27, 55 und 56 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV)
vom 08. Mai 2013 (BGBl I S. 1212) in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1
Abs. 1 des Hamburgisches Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (AG TierGesG)
vom 15.12.2015 (HmbGVBl. Nr. 52) erlassene tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
über die Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen
die Geflügelpest vom 07.12.2016 mit Wirkung vom 24.11.2016 (Fundort Bezirk HamburgMitte, Ortsteil Rothenburgsort) wird hiermit gemäß § 49 (1) HmbVwVfG aufgehoben.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen neueren Datums über die Einrichtung eines
Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest und die
rechtlich vorgeschriebene bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel bleiben von dieser Aufhebung unberührt.
Die Bezirksämter
Hamburg, den 22. Dezember 2016