In der Universitätsverwaltung, Stabsabteilung Hochschulkommunikation ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Teilzeitstelle (75 % der regelmäßigen Arbeitszeit) einer/ eines: Leiterin / Leiters der Abteilung Hochschulkommunikation zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages des Landes Hessen. Zu den Aufgaben gehören die Leitung der Abteilung einschließlich deren Grundsatz- und Organisationsangelegenheiten (Personal und Ressourcen), die Repräsentation der Universität gegenüber den Medien in der Funktion als Pressesprecherin / Pressesprecher, die strategische Entwicklung der Öffentlichkeitsarbeit der Universität in allen Medien sowie crossmedial, die Mitwirkung an der Konzeption und strategischen Begleitung von inneruniversitären Weiterbildungsangeboten im Bereich der Wissenschaftskommunikation und des nationalen und internationalen Studierendenmarketings sowie an der Vermittlung von Expertinnen und Experten aus der Universität an die Medien. Die Universität erwartet von ihren Beschäftigten die Bereitschaft und Fähigkeit, sich ggf. in andere Aufgabenfelder einzuarbeiten und sie zu übernehmen. Vorausgesetzt werden ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Master oder vergleichbar), mehrjährige journalistische Berufserfahrung oder mehrjährige Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit sowie nach Möglichkeit Erfahrung in der Wissenschaftskommunikation im Hochschulbereich. Eine Promotion ist von Vorteil. Erforderlich sind eine schnelle Auffassungsgabe, ein sehr guter Ausdruck im Deutschen in Wort und Schrift, sehr gute mündliche Englischkenntnisse, gewandtes Auftreten, Organisationstalent, Tatkraft und Belastbarkeit sowie möglichst Führungserfahrung. Die Wahrnehmung von Terminen außerhalb der regulären Arbeitszeit ist erforderlich. Für Fragen steht Ihnen Prof. Dr. Katharina Krause unter 06421 2826002 oder [email protected] zur Verfügung. Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen Hochschule. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Bewerberinnen/Bewerber mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen sind bis zum 20.01.2017 unter Angabe der Kennziffer UV-0001-p-leithk-2017 an die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg, Biegenstraße 10, 35037 Marburg oder per E-Mail an [email protected] zu senden.
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