Referent/-in für Hochschulkommunikation

In der Universitätsverwaltung, Stabsabteilung Hochschulkommunikation ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Teilzeitstelle (75 % der regelmäßigen Arbeitszeit) einer / eines:
Referentin / Referenten für Hochschulkommunikation
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Zu den Aufgaben gehören die Repräsentation der Universität gegenüber den Medien in der Funktion
der/des stellvertretenden Pressesprecherin/Pressesprechers, Pressemitteilungen und Social MediaAktivitäten, die Vermittlung von Expertinnen und Experten aus der Universität an die Medien, die Betreuung von Fernseh-, Film- und Hörfunkteams und die Unterstützung der Abteilung bei weiteren Aufgaben
der externen und internen Kommunikation. Die Universität erwartet von ihren Beschäftigten die Bereitschaft und Fähigkeit, sich ggf. in andere Aufgabenfelder einzuarbeiten und sie zu übernehmen.
Vorausgesetzt werden ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Master oder vergleichbar),
journalistische Berufserfahrung oder Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den Social
Media, sowie nach Möglichkeit Erfahrung in der Wissenschaftskommunikation im Hochschulbereich. Erforderlich sind eine schnelle Auffassungsgabe, ein sehr guter Ausdruck im Deutschen in Wort und Schrift,
sehr gute mündliche Englischkenntnisse und gewandtes Auftreten. Die Wahrnehmung von Terminen außerhalb der regulären Arbeitszeit ist erforderlich.
Für Fragen steht Ihnen Prof. Dr. Katharina Krause unter 06421 2826002 oder [email protected]
zur Verfügung.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen
und Bewerber mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen Hochschule. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Bewerberinnen/Bewerber mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens
nicht zurückgesandt werden. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bewerbungsunterlagen sind bis zum 20.01.2017 unter Angabe der Kennziffer UV-0002-p-refhk-2017
an die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg, Biegenstraße 10, 35037 Marburg oder per E-Mail
an [email protected] zu senden.