Grand Chip Investment GmbH Frankfurt am Main Hinweisbekanntmachung gemäß § 21 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE. Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller durch American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRONAktie veröffentlicht. Das Ende der Frist für die Annahme des Übernahmeangebots wurde auf den 7. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, festgelegt. Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam auf diese verzichtet hat. Die Bieterin hat entschieden, die in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage formulierte Angebotsbedingung ("Mindestannahmeschwelle") dadurch zu ändern, dass die Anzahl der AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch AIXTRON-ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), für die das Übernahmeangebot zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist rechtswirksam angenommen worden sein muss, ohne dass ein Rücktritt rechtswirksam erklärt wurde, auf insgesamt mindestens 56.472.898 AIXTRON-Aktien (einschließlich durch AIXTRON ADSs repräsentierte AIXTRON-Aktien) reduziert wird. Die geänderte Mindestannahmeschwelle entspricht einer Annahmequote 112.720.355 AIXTRON-Aktien von mindestens (einschließlich der 50,1 Prozent durch der Gesamtzahl AIXTRON-ADSs von repräsentierten AIXTRON-Aktien), die am Tag der Entscheidung (23. Mai 2016) ausgegeben waren. Das Übernahmeangebot steht noch unter der Bedingung des Eintritts der Angebotsbedingungen gemäß den Ziffern 4.2.1 (in der geänderten Fassung), 4.2.3 und 4.2.4 der Angebotsunterlage, die bis zum Ablauf der Annahmefrist eintreten müssen. Darüber hinaus steht das Übernahmeangebot noch unter der Bedingung des Eintritts der Angebotsbedingungen gemäß Ziffern 4.2.2 (ii)-(iv) der Angebotsunterlage, die auch nach Ablauf der Annahmefrist, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2017, eintreten können. Aufgrund der Änderung des Übernahmeangebots verlängert sich die Annahmefrist kraft Gesetzes um zwei Wochen. Das Übernahmeangebot kann daher noch bis zum 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, angenommen werden. Die Änderung des Übernahmeangebots sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter http://www.grandchip-aixtron.com abrufbar. Exemplare der Änderung des Übernahmeangebots werden zur kostenlosen Ausgabe in Deutschland bei der Deutsche Bank AG, GSS/Issuer Services, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Fax: +49 (0)69 910-38794, E-Mail: [email protected] bereit gehalten. Darüber hinaus steht Übernahmeangebots D.F. King & Co., Inc., die zur englischsprachige kostenfreien 48 Wall Street, Übersetzung Ausgabe New York, bei NY 10005, der Änderung D.F. King & Co., Inc. Vereinigte Staaten, des unter E-Mail: [email protected] sowie unter der Rufnummer +1 (877) 478-5043 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten) zur Verfügung. Frankfurt am Main, 6. Oktober 2016 Grand Chip Investment GmbH Wichtige Informationen Diese Hinweisbekanntmachung gemäß § 21 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), sind nur in der von der Bieterin erstellten und von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigten Angebotsunterlage, der zugehörigen Änderung sowie in den damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die zugehörige Änderung und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein Tender Offer Statement auf Schedule TO, in jeweils aktualisierter Fassung, eingereicht. AIXTRON hat im Hinblick auf das Übernahmeangebot ein Solicitation/Recommendation Statement auf einem Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht. Das Tender Offer Statement, Übermittlungsschreibens zusammenhängender (letter einschließlich of der transmittal) Angebotsmaterialien, in der Angebotsunterlage, und jeweils sonstiger gültigen eines damit Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird. Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder AIXTRON bei der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar. Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com verfügbar sein.
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