Hinweisbekanntmachung gemäß § 21 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. § 14

 Grand Chip Investment GmbH
Frankfurt am Main
Hinweisbekanntmachung gemäß § 21 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN,
INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
ODER
WEITERGABE
EINE
VERLETZUNG
DER
MAßGEBLICHEN
RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.
Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin")
hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE
mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen
lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller
durch American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen Zahlung
einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRONAktie veröffentlicht.
Das Ende der Frist für die Annahme des Übernahmeangebots wurde auf den 7. Oktober 2016,
24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York,
Vereinigte Staaten, festgelegt.
Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme
des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten
aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam
auf diese verzichtet hat.
Die
Bieterin
hat
entschieden,
die
in
Ziffer 4.2.1
der
Angebotsunterlage
formulierte
Angebotsbedingung ("Mindestannahmeschwelle") dadurch zu ändern, dass die Anzahl der
AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch AIXTRON-ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien),
für die das Übernahmeangebot zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist rechtswirksam
angenommen worden sein muss, ohne dass ein Rücktritt rechtswirksam erklärt wurde, auf
insgesamt mindestens 56.472.898 AIXTRON-Aktien (einschließlich durch AIXTRON ADSs
repräsentierte AIXTRON-Aktien) reduziert wird. Die geänderte Mindestannahmeschwelle
entspricht
einer
Annahmequote
112.720.355 AIXTRON-Aktien
von
mindestens
(einschließlich
der
50,1 Prozent
durch
der
Gesamtzahl
AIXTRON-ADSs
von
repräsentierten
AIXTRON-Aktien), die am Tag der Entscheidung (23. Mai 2016) ausgegeben waren.
Das
Übernahmeangebot
steht
noch
unter
der
Bedingung
des
Eintritts
der
Angebotsbedingungen gemäß den Ziffern 4.2.1 (in der geänderten Fassung), 4.2.3 und 4.2.4
der Angebotsunterlage, die bis zum Ablauf der Annahmefrist eintreten müssen. Darüber
hinaus
steht
das
Übernahmeangebot
noch
unter
der
Bedingung
des
Eintritts
der
Angebotsbedingungen gemäß Ziffern 4.2.2 (ii)-(iv) der Angebotsunterlage, die auch nach
Ablauf der Annahmefrist, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2017, eintreten können.
Aufgrund der Änderung des Übernahmeangebots verlängert sich die Annahmefrist
kraft Gesetzes um zwei Wochen. Das Übernahmeangebot kann daher noch bis zum
21. Oktober 2016,
24:00 Uhr
Ortszeit
Frankfurt
am
Main,
Deutschland,
bzw.
18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, angenommen werden.
Die Änderung des Übernahmeangebots sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung
sind im Internet unter http://www.grandchip-aixtron.com abrufbar.
Exemplare der Änderung des Übernahmeangebots werden zur kostenlosen Ausgabe in
Deutschland
bei
der
Deutsche
Bank
AG,
GSS/Issuer
Services,
Post-IPO
Services,
Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Fax: +49 (0)69 910-38794, E-Mail:
[email protected] bereit gehalten.
Darüber
hinaus
steht
Übernahmeangebots
D.F. King & Co., Inc.,
die
zur
englischsprachige
kostenfreien
48 Wall Street,
Übersetzung
Ausgabe
New York,
bei
NY 10005,
der
Änderung
D.F. King & Co., Inc.
Vereinigte
Staaten,
des
unter
E-Mail:
[email protected] sowie unter der Rufnummer +1 (877) 478-5043 (gebührenfrei in den
Vereinigten Staaten) zur Verfügung.
Frankfurt am Main, 6. Oktober 2016
Grand Chip Investment GmbH
Wichtige Informationen
Diese Hinweisbekanntmachung gemäß § 21 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
WpÜG dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung
zur
Abgabe
eines
Angebots
zum
Verkauf
von
Wertpapieren
dar.
Das
Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs
repräsentierten AIXTRON-Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. Die Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum Kauf
von Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien),
sind nur in der von der Bieterin erstellten und von der BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigten Angebotsunterlage, der zugehörigen Änderung
sowie in den damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische
Übersetzung
der
Angebotsunterlage,
die
zugehörige
Änderung
und
die
damit
zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden bei der U.S. Securities and Exchange
Commission (die "SEC") durch ein Tender Offer Statement auf Schedule TO, in jeweils
aktualisierter Fassung, eingereicht. AIXTRON hat im Hinblick auf das Übernahmeangebot ein
Solicitation/Recommendation Statement auf einem Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht.
Das
Tender
Offer
Statement,
Übermittlungsschreibens
zusammenhängender
(letter
einschließlich
of
der
transmittal)
Angebotsmaterialien,
in
der
Angebotsunterlage,
und
jeweils
sonstiger
gültigen
eines
damit
Fassung,
enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine
Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird.
Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder AIXTRON bei der
SEC eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar.
Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere Dokumente,
die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com
verfügbar sein.