160719 Verschiebung Q2_Q3 Veröffentlichung_D_final.docx

CORPORATE NEWS
AIXTRON: Veröffentlichungen der Ergebnisse für Q2/Q3
2016 verschoben
Herzogenrath, 19. Juli 2016 – Die AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG) verschiebt
ihre ursprünglich für den 26. Juli geplante Berichterstattung zum zweiten Quartal 2016 auf
den 11. August 2016. Grund ist die geplante Transaktion mit GCI. Die Angebotsunterlagen
für die Transaktion wurden gestern wie von Grand Chip Investment GmbH (GCI)
angekündigt bei der BaFin eingereicht. Zudem wurde die am 25. Oktober 2016 geplante
Berichterstattung zum dritten Quartal 2016 auf den 8. November 2016 verlegt.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
[email protected]
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041)
sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIXTRON®, Atomic Level SolutionS®, Close Coupled
Showerhead®, CRIUS®, Gas Foil Rotation®, Optacap™, OVPD®, Planetary Reactor®, PVPD®, TriJet®
Zusätzliche Informationen
Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum
Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American Depositary
Shares der AIXTRON SE ist noch nicht veröffentlicht worden. Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der von der
Grand Chip Investment GmbH zu erstellenden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu
gestattenden Angebotsunterlage veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American Depositary Shares der
AIXTRON SE wird ausschließlich unter diesen Bedingungen abgegeben werden. Sobald Grand Chip Investment GmbH die
erforderliche Gestattung von der BaFin erhalten hat, werden die Angebotsunterlage und die damit zusammenhängenden
Angebotsmaterialien in Deutschland veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt wird Grand Chip Investment GmbH auch ein sog.
Tender Offer Statement bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC”) einreichen. AXITRON SE beabsichtigt, ein
sog. Solicitation/Recommendation Statement mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC einzureichen; der Vorstand und
Aufsichtsrat der AIXTRON SE werden darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zum Angebot abgeben. Die
Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache), einschließlich einer detaillierten
Beschreibung der Bedingungen für das Übernahmeangebot und sonstiger diesbezüglicher Informationen, wird u.a. im Internet
unter www.grandchip-aixtron.com veröffentlicht.
Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von Deutschland und den
USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage, eines Übermittlungsschreibens (letter
of transmittal) und sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog.
Solicitation/Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Stellungnahme des
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Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG werden wichtige Informationen enthalten, die sorgfältig gelesen
werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da diese – und
nicht das vorliegende Dokument – die für das Übernahmeangebot geltenden Bedingungen enthalten werden.
Diese Materialien und sonstigen Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC eingereicht
werden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer
Statement der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen unter www.grandchip-aixtron.com
abrufbar sein.
In diesem Dokument, es sei denn explizit anders angemerkt, beziehen sich die Begriffe „AIXTRON“, „die AIXTRON Gruppe“, die
„Gruppe“ oder „das Unternehmen“ auf die AIXTRON SE und ihre Tochtergesellschaften. Referenzen zum „Vorstand“ oder
„Management“ beziehen sich auf den Vorstand der AIXTRON SE.
Hinweis zu in die Zukunft gerichteten Aussagen
Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, einschließlich Aussagen betreffend den erwarteten Vollzug der
beabsichtigen Transaktion und das künftige Geschäft der AIXTRON SE, was mit einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten
verbunden ist, einschließlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen, der Möglichkeit, dass die Transaktion nicht durchgeführt
wird, dem Verlust von Schlüsselmitarbeitern und wichtigen Kunden und Geschäftspartnern der AIXTRON SE, Unsicherheiten
betreffend die erwarteten Vorteile der Transaktion und das Nichterreichen der von den Parteien antizipierten Ziele der
Transaktion, sowie sonstige Risiken und Unsicherheiten, die in den durch die AIXTRON SE bei der SEC eingereichten
Unterlagen, einschließlich des Abschnitts Risikofaktoren (Risk Factors) in der von AIXTRON SE am 23. Februar 2016
eingereichten sog. Form 20-F, dargestellt sind, sowie in der von Grand Chip Investment GmbH einzureichen Angebotsunterlage,
dem Solicitation/Recommendation Statement, das von AIXTRON SE einzureichen ist, und der gemäß § 27 WpÜG zu
veröffentlichenden Stellungnahme des AIXTRON SE Vorstands und Aufsichtsrats. Diese Dokumente und die darin enthaltenden
Aussagen basieren auf gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen, Schätzungen und Prognosen und betreffen bekannte und
unbekannte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle der AIXTRON SE und der
Grand Chip Investment GmbH liegen, und die dazu führen können, dass die Ergebnisse, Geschäftstätigkeit, Leistungen oder
Erfolge wesentlich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die entsprechenden Aussagen sind generell durch Wörter
oder Formulierungen wie „glauben“, „anstreben“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „planen“, „werden“, „kann“, „sollten“,
„schätzen“, „voraussagen“, „potenziell“, „fortsetzen“, auch in verneinter Form, oder ähnliche Ausdrücke identifizierbar. Sofern
zugrundeliegende Annahmen sich als unrichtig herausstellen sollten oder unbekannte Risiken oder Unsicherheiten entstehen,
können die tatsächlichen Ergebnisse und die jeweilige zeitliche Abfolge von Ereignissen wesentlich von den Ergebnissen
und/oder der zeitlichen Planung abweichen, wie sie in den in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten ist und Sie sollten kein
unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen setzen. AIXTRON SE übernimmt keine Verpflichtung zur Überarbeitung oder
Aktualisierung von zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder anderen Faktoren,
sofern AIXTRON SE dazu nicht ausdrücklich gesetzlich verpflichtet ist. Die Leser dieses Dokuments sind gehalten, kein
unangemessenes Vertrauen in diese Aussagen zu setzen, die nur zum jeweiligen Datum gelten.