Grand Chip Investment GmbH Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie über den Eintritt von Angebotsbedingungen DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE. Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie veröffentlicht. Am 6. Oktober 2016 hat die Bieterin das Übernahmeangebot im Hinblick auf die in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage gesetzte Mindestannahmeschwelle durch Veröffentlichung einer Änderung des Übernahmeangebots ("Änderung") geändert. Aufgrund der Änderung endete die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten. I. Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG Zum Ablauf der Annahmefrist am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, ("Stichtag"), betrug das Grundkapital von AIXTRON insgesamt EUR 112.789.030,00, eingeteilt in 112.789.030 auf den Namen lautende Stückaktien ("AIXTRON Grundkapital"). 1. Bis zum Stichtag ist das Übernahmeangebot für insgesamt 82.227.785 AIXTRON-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 72,90 Prozent des AIXTRON Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der AIXTRON. 2. Für Zwecke der von der Bieterin nach Änderung des Übernahmeangebots gesetzten Mindestannahmeschwelle entspricht dies einer Annahmequote von 72,95 Prozent. Die von der Bieterin gesetzte Mindestannahmeschwelle wird erreicht, wenn die Anzahl sämtlicher AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRONAktien), für die das Übernahmeangebot rechtswirksam angenommen worden ist und für die ein Rücktritt nicht rechtswirksam erklärt wurde, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist insgesamt mindestens 56.472.898 AIXTRON-Aktien (einschließlich durch ADSs repräsentierte AIXTRON-Aktien) beträgt. Die Mindestannahmeschwelle entspricht einer Annahmequote von mindestens 50,1 Prozent der Gesamtzahl von 112.720.355 AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), die am Tag der Entscheidung (23. Mai 2016) ausgegeben waren. 3. Weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen hielten zum Stichtag unmittelbar AIXTRONAktien. Darüber hinaus sind zum Stichtag weder der Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen weitere Stimmrechte aus AIXTRON-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. 4. Weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen hielten darüber hinaus zum Stichtag nach §§ 25, 25a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf AIXTRON. II. Bekanntmachung über den Eintritt von Angebotsbedingungen Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 der Angebotsunterlage (in der Fassung der Änderung) aufgeführten aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam auf diese verzichtet hat oder diese bereits eingetreten sind. Im Folgenden ist aufgeführt, welche Angebotsbedingungen neu eingetreten sind. 1. Die Anzahl sämtlicher AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), für die das Übernahmeangebot rechtswirksam angenommen worden ist und für die ein Rücktritt nicht rechtswirksam erklärt wurde, betrug zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, insgesamt 82.227.785 und lag damit über der Mindestannahmeschwelle von mindestens 56.472.898 AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRONAktien). Somit ist die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage (in der Fassung der Änderung) eingetreten. 2. Am 20. Oktober 2016, dem Handelstag vor dem Ablauf der Annahmefrist betrug, (i) die Schlussnotierung des DAX, wie von der Deutsche Börse AG festgelegt und auf der Internetseite unter http://www.deutsche-boerse.com veröffentlicht, 10.701,39 und damit mindestens 6.941,21, und (ii) die Schlussnotierung des TecDAX, wie von der Deutsche Börse AG festgelegt und auf der Internetseite unter http://www.deutscheboerse.com veröffentlicht, 1.783,46 und damit mindestens 1.167,37. Somit ist die 2 Angebotsbedingung gemäß Ziffer 4.2.3 der Angebotsunterlage (in der Fassung der Änderung) eingetreten. 3. Vom Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Ablauf der Annahmefrist wurde kein Beschluss über eine Kapitalerhöhung bei AIXTRON gefasst, mit Ausnahme zur Bedienung von am Tag der Entscheidung (23. Mai 2016) ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktienoptionen, soweit diese ausgeübt wurden. Somit ist die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 4.2.4 der Angebotsunterlage (in der Fassung der Änderung) eingetreten. III. Weitere Annahmefrist Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG können alle Aktionäre der AIXTRON, die das Übernahmeangebot bisher nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot innerhalb von zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung, also bis zum 10. November 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, für ihre AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien) annehmen. Weitere Informationen zur weiteren Annahmefrist können Ziffer 5.3 der Angebotsunterlage in Verbindung mit Ziffer 5 der Änderung entnommen werden. Frankfurt am Main, 27. Oktober 2016 Grand Chip Investment GmbH Wichtige Informationen Diese Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRONAktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), sind nur in der von der Bieterin erstellten und von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage, der zugehörigen veröffentlichten Änderung sowie in den damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die zugehörige veröffentlichte Änderung und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein sog. Tender Offer Statement auf Schedule TO eingereicht. Die AIXTRON hat ein sog. Solicitation/Recommendation Statement auf einem sog. Schedule 14D-9 mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC eingereicht. 3 Das Tender Offer Statement, einschließlich der Angebotsunterlage, deren veröffentlichte Änderung, eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird. Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder der AIXTRON bei der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar. Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com verfügbar sein. 4
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