Grand Chip Investment GmbH Frankfurt am Main

Grand Chip Investment GmbH
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie über den Eintritt von Angebotsbedingungen
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN,
INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
ODER
WEITERGABE
EINE
VERLETZUNG
DER
MAßGEBLICHEN
RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.
Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat
am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE
mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen
lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller
durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen
Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter
AIXTRON-Aktie veröffentlicht. Am 6. Oktober 2016 hat die Bieterin das Übernahmeangebot im
Hinblick auf die in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage gesetzte Mindestannahmeschwelle durch
Veröffentlichung einer Änderung des Übernahmeangebots ("Änderung") geändert.
Aufgrund der Änderung endete die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots am
21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit
New York, Vereinigte Staaten.
I.
Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
Zum Ablauf der Annahmefrist am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am
Main,
Deutschland,
bzw.
18:00 Uhr
Ortszeit
New York,
Vereinigte Staaten,
("Stichtag"), betrug das Grundkapital von AIXTRON insgesamt EUR 112.789.030,00,
eingeteilt
in
112.789.030
auf
den
Namen
lautende
Stückaktien
("AIXTRON
Grundkapital").
1.
Bis zum Stichtag ist das Übernahmeangebot für insgesamt 82.227.785 AIXTRON-Aktien
angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 72,90 Prozent des AIXTRON
Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der AIXTRON.
2.
Für Zwecke der von der Bieterin nach Änderung des Übernahmeangebots gesetzten
Mindestannahmeschwelle entspricht dies einer Annahmequote von 72,95 Prozent. Die
von der Bieterin gesetzte Mindestannahmeschwelle wird erreicht, wenn die Anzahl
sämtlicher AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRONAktien), für die das Übernahmeangebot rechtswirksam angenommen worden ist und für
die ein Rücktritt nicht rechtswirksam erklärt wurde, zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Annahmefrist insgesamt mindestens 56.472.898 AIXTRON-Aktien (einschließlich durch
ADSs repräsentierte AIXTRON-Aktien) beträgt. Die Mindestannahmeschwelle entspricht
einer Annahmequote von mindestens 50,1 Prozent der Gesamtzahl von 112.720.355
AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), die
am Tag der Entscheidung (23. Mai 2016) ausgegeben waren.
3.
Weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5
WpÜG oder deren Tochterunternehmen hielten zum Stichtag unmittelbar AIXTRONAktien. Darüber hinaus sind zum Stichtag weder der Bieterin noch mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren
Tochterunternehmen weitere Stimmrechte aus AIXTRON-Aktien nach § 30 WpÜG
zuzurechnen.
4.
Weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5
WpÜG oder deren Tochterunternehmen hielten darüber hinaus zum Stichtag nach §§ 25,
25a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug
auf AIXTRON.
II.
Bekanntmachung über den Eintritt von Angebotsbedingungen
Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der
Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in
Ziffer 4.2 der Angebotsunterlage (in der Fassung der Änderung) aufgeführten
aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht
wirksam auf diese verzichtet hat oder diese bereits eingetreten sind. Im Folgenden ist
aufgeführt, welche Angebotsbedingungen neu eingetreten sind.
1.
Die Anzahl sämtlicher AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs repräsentierten
AIXTRON-Aktien), für die das Übernahmeangebot rechtswirksam angenommen worden
ist und für die ein Rücktritt nicht rechtswirksam erklärt wurde, betrug zum Zeitpunkt
des Ablaufs der Annahmefrist am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am
Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, insgesamt
82.227.785 und lag damit über der Mindestannahmeschwelle von mindestens
56.472.898 AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRONAktien). Somit ist die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage (in
der Fassung der Änderung) eingetreten.
2.
Am 20. Oktober 2016, dem Handelstag vor dem Ablauf der Annahmefrist betrug, (i) die
Schlussnotierung des DAX, wie von der Deutsche Börse AG festgelegt und auf der
Internetseite unter http://www.deutsche-boerse.com veröffentlicht, 10.701,39 und
damit mindestens 6.941,21, und (ii) die Schlussnotierung des TecDAX, wie von der
Deutsche Börse AG festgelegt und auf der Internetseite unter http://www.deutscheboerse.com veröffentlicht, 1.783,46 und damit mindestens 1.167,37. Somit ist die
2
Angebotsbedingung gemäß Ziffer 4.2.3 der Angebotsunterlage (in der Fassung der
Änderung) eingetreten.
3.
Vom Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Ablauf der Annahmefrist
wurde kein Beschluss über eine Kapitalerhöhung bei AIXTRON gefasst, mit Ausnahme
zur Bedienung von am Tag der Entscheidung (23. Mai 2016) ausgegebenen und im
Umlauf befindlichen Aktienoptionen, soweit diese ausgeübt wurden. Somit ist die
Angebotsbedingung gemäß Ziffer 4.2.4 der Angebotsunterlage (in der Fassung der
Änderung) eingetreten.
III.
Weitere Annahmefrist
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG können alle Aktionäre der AIXTRON, die das
Übernahmeangebot bisher nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot innerhalb
von zwei Wochen nach dieser Veröffentlichung, also bis zum 10. November 2016,
24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York,
Vereinigte Staaten,
für
ihre
AIXTRON-Aktien
(einschließlich
der
durch
ADSs
repräsentierten AIXTRON-Aktien) annehmen. Weitere Informationen zur weiteren
Annahmefrist können Ziffer 5.3 der Angebotsunterlage in Verbindung mit Ziffer 5 der
Änderung entnommen werden.
Frankfurt am Main, 27. Oktober 2016
Grand Chip Investment GmbH
Wichtige Informationen
Diese
Bekanntmachung
gemäß
§ 23
Absatz 1
Satz 1
Nr. 2
WpÜG
dient
lediglich
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die
ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRONAktien)
hat
am
29. Juli 2016
begonnen.
Die
Bestimmungen
und
Bedingungen
des
Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der
AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), sind nur in der von
der Bieterin erstellten und von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage, der zugehörigen
veröffentlichten Änderung sowie in den damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien
enthalten. Die englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die zugehörige veröffentlichte
Änderung
und
die
damit
zusammenhängenden
Angebotsmaterialien
wurden
bei
der
U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein sog. Tender Offer Statement
auf Schedule TO eingereicht. Die AIXTRON hat ein sog. Solicitation/Recommendation Statement
auf einem sog. Schedule 14D-9 mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC eingereicht.
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Das
Tender
Offer
Statement,
einschließlich
der
Angebotsunterlage,
deren
veröffentlichte Änderung, eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und
sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen
Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten,
bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird.
Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder der AIXTRON bei
der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar.
Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere Dokumente,
die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com
verfügbar sein.
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