Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH für die AIXTRON SE: Grand Chip Investment GmbH gibt den Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das BMWi bekannt Frankfurt, 25. Oktober 2016 – Grand Chip Investment GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, (die "Bieterin"), hat heute bekanntgegeben, dass Fujian Grand Chip Investment Fund LP ein Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ("BMWi") erhalten hat, in dem das BMWi den Widerruf der nach den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ("AWV") durch Schreiben vom 8. September 2016 (welches am 12. September 2016 zugegangen ist) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung (die "Unbedenklichkeitsbescheinigung") für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON SE (zusammen die "AIXTRON Aktien"), einschließlich der durch American Depositary Shares (die "ADSs") repräsentierten AIXTRON Aktien, zum Preis von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie, bekanntgegeben hat. Das Übernahmeangebot hat am 29. Juli 2016 begonnen und die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland ("Frankfurter Zeit"), bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten ("New Yorker Zeit"). In seinem Schreiben hat das BMWi als Grund für den Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung angegeben, dass der deutschen Bundesregierung zugängliche Informationen Anhaltspunkte dafür bieten, dass das bei AIXTRON vorliegende Know-how auch sicherheitsrelevante Technologien, insbesondere für den Verteidigungssektor, umfasst, die durch den angestrebten Erwerb der AIXTRON durch Fujian Grand Chip Investment Fund LP offengelegt werden könnten. Das BMWi hat in dem Schreiben auch mitgeteilt, dass es wieder in das Prüfverfahren nach der AWV eingetreten ist, um diese Fragen zu prüfen. Das Schreiben des BMWi führt aus sich heraus nicht zu einer Beendigung des Übernahmeangebots. Die Bieterin prüft derzeit die rechtliche Implikationen des Schreibens, mit dem das BMWi die Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen hat. In Übereinstimmung mit dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz wird die Veröffentlichung der Ergebnisse des Übernahmeangebots für den 27. Oktober 2016 erwartet und die weitere Annahmefrist wird voraussichtlich am 28. Oktober 2016 beginnen und am 10. November 2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York Zeit enden. Die vollständigen Bestimmungen und Bedingungen für das Übernahmeangebot sind in der unter www.grandchipaixtron.com veröffentlichten Angebotsunterlage und der hierzu veröffentlichten Angebotsänderung enthalten. Fragen sowie Unterstützungsanfragen oder Anfragen für Exemplare der Angebotsunterlage, die veröffentlichte Angebotsänderung und anderer Dokumente, welche das Übernahmeangebot betreffen, können (i) bezüglich der Einlieferung von AIXTRON Aktien an die Informationsstelle in Deutschland und (ii) bezüglich der Einlieferung von ADSs an die Informationsstelle in den Vereinigten Staaten gerichtet werden. Die Kontaktinformationen der Informationsstellen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten sind nachfolgend aufgeführt. Das Übernahmeangebot betreffende Dokumente werden auf Anfrage unverzüglich auf Kosten der Bieterin zur Verfügung gestellt. Grand Chip Investment GmbH Informationsstellen Informationsstelle in Deutschland bzw. den Vereinigten Staaten für das Übernahmeangebot sind: D.F. King Ltd 125 Wood Street London EC2V 7AN Email: [email protected] Tel: +49 (0)30 610 820 730 D.F. King & Co., Inc. 48 Wall Street, 22nd Floor New York, NY 10005 Email: [email protected] Tel: +1-877-478-5043 (gebührenfrei innerhalb der Vereinigten Staaten) Presse Brunswick Group E-Mail: [email protected] Tel: +49 (0) 30 2067 3386 Wichtige Informationen Diese Pressemitteilung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON Aktien), sind nur in der von der Bieterin erstellten Angebotsunterlage, der veröffentlichten zugehörigen Änderung sowie in den damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die veröffentlichte zugehörige Änderung und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein sog. Tender Offer Statement auf Schedule TO eingereicht. Die AIXTRON hat ein sog. Solicitation/Recommendation Statement auf einem sog. Schedule 14D-9 mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC eingereicht. Das Tender Offer Statement, einschließlich der Angebotsunterlage, der zugehörigen veröffentlichten Änderung, eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird. Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder der AIXTRON bei der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar. Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com verfügbar sein.
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