Grand Chip Investment GmbH verringert Mindestannahmeschwelle für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb aller nennwertlosen Namensaktien der AIXTRON SE Annahmefrist endet nunmehr am 21. Oktober 2016 Frankfurt, 6. Oktober 2016 – Grand Chip Investment GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, (die "Bieterin"), hat heute in Bezug auf ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE (NASDAQ: AIXG) zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON SE (zusammen die "AIXTRON Aktien"), einschließlich der durch AIXTRON Aktien repräsentierten American Depositary Shares (die "ADSs"), zum Preis von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie, bekanntgegeben, dass sie die Angebotsbedingung gemäß der Ziffer 4.2.1 ("Mindestannahmeschwelle") der am 29. Juli 2016 veröffentlichten Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") geändert hat. Aus diesem Grund verlängert sich die Annahmefrist nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") um zwei Wochen. Durch die Änderung der Mindestannahmeschwelle reduziert sich die Anzahl der AIXTRON-Aktien, für die das Übernahmeangebot zum Zeitpunkt des Ablaufs der verlängerten Annahmefrist rechtswirksam angenommen worden sein muss, ohne dass ein Rücktritt rechtswirksam erklärt wurde, auf insgesamt mindestens 56.472.898 AIXTRON-Aktien. Die geänderte Mindestannahmeschwelle entspricht einer Annahmequote von mindestens 50,1 Prozent der Gesamtzahl von 112.720.355 AIXTRON-Aktien, die am 23. Mai 2016, d.h. an dem Tag, an dem die Bieterin ihre Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots veröffentlicht hat ("Tag der Entscheidung"), ausgegeben waren. Vorher betrug die Mindestannahmeschwelle 67.632.213 AIXTRON Aktien (oder 60% der am Tag der Entscheidung ausgegebenen AIXTRON Aktien). Am 6. Oktober 2016, 14:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, ("Frankfurter Zeit") bzw. 08:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, ("New Yorker Zeit"), wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 49.518.610 AIXTRON-Aktien (einschließlich 1.087.305 durch AIXTRON eingelieferter eigener Aktien) angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 43,93% der am Tag der Entscheidung ausgegebenen AIXTRON Aktien. Das Ende der Frist für die Annahme des Übernahmeangebots wurde ursprünglich auf den 7. Oktober 2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit, bzw. 18:00 Uhr New Yorker Zeit, festgelegt, sofern sich diese nicht aufgrund anwendbarer Bestimmungen des WpÜG verlängert. Aufgrund der Änderung der Mindestannahmeschwelle verlängert sich das Übernahmeangebot nach Maßgabe des WpÜG um zwei Wochen. Dementsprechend kann das Übernahmeangebot noch bis zum 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit, bzw. 18:00 Uhr New Yorker Zeit, angenommen werden. Nach dem WpÜG kann das Übernahmeangebot nicht aufgrund einer verlängert werden. Angebotsänderung ein weiteres Mal Das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unterliegen weiterhin den aufschiebenden Bedingungen gemäß den Ziffern 4.2.1 (in der geänderten Fassung), 4.2.3 und 4.2.4 der Angebotsunterlage, die bis zum Ablauf der jetzt bis zum 21. Oktober 2016 verlängerten Annahmefrist eintreten müssen. Darüber hinaus stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge noch unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 4.2.2 (ii)-(iv) der Angebotsunterlage, die auch nach Ablauf der Annahmefrist, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2017, eintreten können. Nach dem WpÜG sind der Bieterin Änderungen des Übernahmeangebots Übernahmeangebots während untersagt, der verlängerten oder ein einschließlich Annahmefrist Verzicht einer auf Änderung oder danach weitere Angebotsbedingungen oder Reduzierung des der Mindestannahmeschwelle. Aufgrund der Änderung der Mindestannahmeschwelle und der durch das WpÜG vorgesehenen Verlängerung des Übernahmeangebots um zwei Wochen kommt es zu bestimmten weiteren Änderungen bzw. Ergänzungen des Übernahmeangebots und der Angebotsunterlage, die sich im Einzelnen aus der am 6. Oktober 2016 veröffentlichten Änderung des Übernahmeangebots ("Änderung") ergeben. Die Änderung ändert und ergänzt das Übernahmeangebot und die Angebotsunterlage, und diese Pressemitteilung steht insgesamt unter dem Vorbehalt der sich aus dem Übernahmeangebot in der Fassung der Änderung ergebenden Informationen. Das Übernahmeangebot ist in Zusammenhang mit der Änderung zu lesen. Soweit sich aus der Änderung nichts Abweichendes ergibt, gelten die Bestimmungen der Angebotsunterlage unverändert fort. Das Übernahmeangebot Übernahmeangebots und und die der Änderung Änderung sind sowie im eine Internet englischen unter Übersetzung des http://www.grandchip- aixtron.com abrufbar. Exemplare des Übernahmeangebots und der Änderung werden zur kostenlosen Ausgabe in Deutschland bei der Deutsche Bank AG, GSS/Issuer Services, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Fax: +49 (0)69 910-38794, E-Mail: [email protected] bereit gehalten. Die englischsprachige Übersetzung des Übernahmeangebots und der Änderung stehen zur kostenfreien Ausgabe bei D.F. King & Co., Inc. unter D.F. King & Co., Inc., 48 Wall Street, New York, NY 10005, Vereinigte Staaten, E-Mail: [email protected] sowie unter der Rufnummer +1 (877) 478-5043 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten) zur Verfügung. Pressekontakt Brunswick Group E-Mail: [email protected] Tel: +49 (0) 30 2067 3386 Wichtige Informationen Diese Pressemitteilung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), sind nur in der von der Bieterin erstellten und von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigten Angebotsunterlage, der zugehörigen Änderung sowie in den damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die zugehörige Änderung und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein Tender Offer Statement auf Schedule TO, in jeweils aktualisierter Fassung, ("Tender Offer Statement") eingereicht. AIXTRON hat im Hinblick auf das Übernahmeangebot ein Solicitation/Recommendation Statement auf einem Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht. Das Tender Offer Statement, Übermittlungsschreibens (letter einschließlich of der transmittal) Angebotsunterlage, und sonstiger eines damit zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird. Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder AIXTRON bei der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar. Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com verfügbar sein.
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