Pressemitteilung der Bieterin zur Änderung des

 Grand Chip Investment GmbH verringert Mindestannahmeschwelle für das freiwillige
öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb aller nennwertlosen Namensaktien der
AIXTRON SE
Annahmefrist endet nunmehr am 21. Oktober 2016
Frankfurt, 6. Oktober 2016 – Grand Chip Investment GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main,
Deutschland,
(die
"Bieterin"),
hat
heute
in
Bezug
auf
ihr
freiwilliges
öffentliches
Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE (NASDAQ:
AIXG) zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON SE (zusammen die
"AIXTRON Aktien"), einschließlich der durch AIXTRON Aktien repräsentierten American
Depositary Shares (die "ADSs"), zum Preis von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter
AIXTRON-Aktie, bekanntgegeben, dass sie die Angebotsbedingung gemäß der Ziffer 4.2.1
("Mindestannahmeschwelle") der am 29. Juli 2016 veröffentlichten Angebotsunterlage (die
"Angebotsunterlage") geändert hat. Aus diesem Grund verlängert sich die Annahmefrist nach
Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") um zwei Wochen. Durch
die Änderung der Mindestannahmeschwelle reduziert sich die Anzahl der AIXTRON-Aktien, für die
das Übernahmeangebot zum Zeitpunkt des Ablaufs der verlängerten Annahmefrist rechtswirksam
angenommen worden sein muss, ohne dass ein Rücktritt rechtswirksam erklärt wurde, auf
insgesamt mindestens 56.472.898 AIXTRON-Aktien. Die geänderte Mindestannahmeschwelle
entspricht
einer
Annahmequote
von
mindestens
50,1 Prozent
der
Gesamtzahl
von
112.720.355 AIXTRON-Aktien, die am 23. Mai 2016, d.h. an dem Tag, an dem die Bieterin ihre
Entscheidung
zur
Abgabe
des
Übernahmeangebots
veröffentlicht
hat
("Tag
der
Entscheidung"), ausgegeben waren. Vorher betrug die Mindestannahmeschwelle 67.632.213
AIXTRON Aktien (oder 60% der am Tag der Entscheidung ausgegebenen AIXTRON Aktien).
Am 6. Oktober 2016, 14:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, ("Frankfurter Zeit")
bzw. 08:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, ("New Yorker Zeit"), wurde das
Übernahmeangebot für insgesamt 49.518.610 AIXTRON-Aktien (einschließlich 1.087.305 durch
AIXTRON eingelieferter eigener Aktien) angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca.
43,93% der am Tag der Entscheidung ausgegebenen AIXTRON Aktien.
Das Ende der Frist für die Annahme des Übernahmeangebots wurde ursprünglich auf den
7. Oktober 2016, 24:00 Uhr Frankfurter Zeit, bzw. 18:00 Uhr New Yorker Zeit, festgelegt, sofern
sich diese nicht aufgrund anwendbarer Bestimmungen des WpÜG verlängert.
Aufgrund
der
Änderung
der
Mindestannahmeschwelle
verlängert
sich
das
Übernahmeangebot nach Maßgabe des WpÜG um zwei Wochen. Dementsprechend
kann das Übernahmeangebot noch bis zum 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Frankfurter
Zeit, bzw. 18:00 Uhr New Yorker Zeit, angenommen werden. Nach dem WpÜG kann das
Übernahmeangebot
nicht
aufgrund
einer
verlängert werden.
Angebotsänderung
ein
weiteres
Mal
Das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
kommenden Verträge unterliegen weiterhin den aufschiebenden Bedingungen gemäß den
Ziffern 4.2.1 (in der geänderten Fassung), 4.2.3 und 4.2.4 der Angebotsunterlage, die bis zum
Ablauf der jetzt bis zum 21. Oktober 2016 verlängerten Annahmefrist eintreten müssen. Darüber
hinaus stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots
zustande kommenden Verträge noch unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der
Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 4.2.2 (ii)-(iv) der Angebotsunterlage, die auch nach Ablauf
der Annahmefrist, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2017, eintreten können. Nach dem
WpÜG
sind
der
Bieterin
Änderungen
des
Übernahmeangebots
Übernahmeangebots
während
untersagt,
der
verlängerten
oder
ein
einschließlich
Annahmefrist
Verzicht
einer
auf
Änderung
oder
danach
weitere
Angebotsbedingungen
oder
Reduzierung
des
der
Mindestannahmeschwelle.
Aufgrund der Änderung der Mindestannahmeschwelle und der durch das WpÜG vorgesehenen
Verlängerung des Übernahmeangebots um zwei Wochen kommt es zu bestimmten weiteren
Änderungen bzw. Ergänzungen des Übernahmeangebots und der Angebotsunterlage, die sich im
Einzelnen aus der am 6. Oktober 2016 veröffentlichten Änderung des Übernahmeangebots
("Änderung") ergeben. Die Änderung ändert und ergänzt das Übernahmeangebot und die
Angebotsunterlage, und diese Pressemitteilung steht insgesamt unter dem Vorbehalt der sich aus
dem Übernahmeangebot in der Fassung der Änderung ergebenden Informationen. Das
Übernahmeangebot ist in Zusammenhang mit der Änderung zu lesen. Soweit sich aus der
Änderung nichts Abweichendes ergibt, gelten die Bestimmungen der Angebotsunterlage
unverändert fort.
Das
Übernahmeangebot
Übernahmeangebots
und
und
die
der
Änderung
Änderung
sind
sowie
im
eine
Internet
englischen
unter
Übersetzung
des
http://www.grandchip-
aixtron.com abrufbar.
Exemplare des Übernahmeangebots und der Änderung werden zur kostenlosen Ausgabe in
Deutschland
bei
der
Deutsche
Bank
AG,
GSS/Issuer
Services,
Post-IPO
Services,
Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, Fax: +49 (0)69 910-38794, E-Mail:
[email protected] bereit gehalten.
Die englischsprachige Übersetzung des Übernahmeangebots und der Änderung stehen zur
kostenfreien
Ausgabe
bei D.F. King & Co., Inc. unter D.F. King & Co., Inc., 48 Wall Street,
New York, NY 10005, Vereinigte Staaten, E-Mail: [email protected] sowie unter der Rufnummer
+1 (877) 478-5043 (gebührenfrei in den Vereinigten Staaten) zur Verfügung.
Pressekontakt
Brunswick Group
E-Mail: [email protected]
Tel: +49 (0) 30 2067 3386
Wichtige Informationen
Diese Pressemitteilung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum
Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das
Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs
repräsentierten AIXTRON-Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. Die Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum Kauf von
Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien), sind nur in
der
von
der
Bieterin
erstellten
und
von
der
BaFin
(Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigten Angebotsunterlage, der zugehörigen Änderung sowie
in den damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische Übersetzung
der
Angebotsunterlage,
die
zugehörige
Änderung
und
die
damit
zusammenhängenden
Angebotsmaterialien wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch
ein Tender Offer Statement auf Schedule TO, in jeweils aktualisierter Fassung, ("Tender Offer
Statement")
eingereicht.
AIXTRON
hat
im
Hinblick
auf
das
Übernahmeangebot
ein
Solicitation/Recommendation Statement auf einem Schedule 14D-9 bei der SEC eingereicht.
Das
Tender
Offer
Statement,
Übermittlungsschreibens
(letter
einschließlich
of
der
transmittal)
Angebotsunterlage,
und
sonstiger
eines
damit
zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen Fassung, enthalten
wichtige
Informationen,
die
sorgfältig
gelesen
werden
sollten,
bevor
eine
Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird.
Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder AIXTRON bei der SEC
eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar.
Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere Dokumente, die
diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com
verfügbar sein.