Grand Chip Investment GmbH Frankfurt am Main

Grand Chip Investment GmbH
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN,
INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
ODER
WEITERGABE
EINE
VERLETZUNG
DER
MAßGEBLICHEN
RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.
Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat
am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE
mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen
lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller
durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen
Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter
AIXTRON-Aktie veröffentlicht.
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 7. Oktober 2016, 24:00 Uhr
Ortszeit
Frankfurt
am
Main,
Deutschland,
bzw.
18:00 Uhr
Ortszeit
New York,
Vereinigte Staaten, soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert
wird.
Am
4. Oktober 2016,
14:00 Uhr
Ortszeit
Frankfurt
am
Main,
Deutschland,
bzw. 08:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, ("Stichtag"), betrug das Grundkapital
von AIXTRON insgesamt EUR 112.789.030,00, eingeteilt in 112.789.030 auf den Namen
lautende Stückaktien ("AIXTRON Grundkapital").
1. Bis zum Stichtag ist das Übernahmeangebot für insgesamt 18.700.965 AIXTRON-Aktien
angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 16,58 Prozent des AIXTRON
Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der AIXTRON.
2. Für Zwecke der von der Bieterin in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage gesetzten
Mindestannahmeschwelle
(die
"Mindestannahmeschwelle")
entspricht
dies
einer
Annahmequote von 16,59 Prozent. Die von der Bieterin in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage
gesetzte Mindestannahmeschwelle wird erreicht, wenn die Anzahl sämtlicher AIXTRON-Aktien
(einschließlich
der
durch
ADSs
repräsentierten
AIXTRON-Aktien),
für
die
das
Übernahmeangebot rechtswirksam angenommen worden ist und für die ein Rücktritt nicht
rechtswirksam erklärt wurde, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist insgesamt
mindestens 67.632.213 AIXTRON-Aktien (einschließlich durch ADSs repräsentierte AIXTRONAktien) beträgt. Die Mindestannahmeschwelle entspricht einer Annahmequote von mindestens
60 Prozent der Gesamtzahl von 112.720.355 AIXTRON-Aktien (einschließlich der durch ADSs
repräsentierten AIXTRON-Aktien), die am Tag der Entscheidung (23. Mai 2016) ausgegeben
waren.
3. Weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5
WpÜG oder deren Tochterunternehmen hielten zum Stichtag unmittelbar AIXTRON-Aktien.
Darüber hinaus sind zum Stichtag weder der Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam
handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen weitere
Stimmrechte aus AIXTRON-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.
4. Weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5
WpÜG oder deren Tochterunternehmen hielten darüber hinaus zum Stichtag nach §§ 25, 25a
des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf
AIXTRON.
Frankfurt am Main, 4. Oktober 2016
Grand Chip Investment GmbH
Wichtige Informationen
Diese
Bekanntmachung
gemäß
§ 23
Absatz 1
Satz 1
Nr. 1
WpÜG
dient
lediglich
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die
ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRONAktien)
hat
am
29. Juli 2016
begonnen.
Die
Bestimmungen
und
Bedingungen
des
Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der
AIXTRON (einschließlich der durch AIXTRON-Aktien repräsentierten ADSs), sind nur in der von
der Bieterin erstellten und von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage sowie in den damit
zusammenhängenden
Angebotsmaterialien
enthalten.
Die
englische
Übersetzung
der
Angebotsunterlage und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden bei der
U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") durch ein sog. Tender Offer Statement
auf Schedule TO eingereicht. Die AIXTRON hat ein sog. Solicitation/Recommendation Statement
auf einem sog. Schedule 14D-9 mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC eingereicht.
Das
Tender
Offer
Statement,
Übermittlungsschreibens
zusammenhängender
(letter
einschließlich
of
der
transmittal)
Angebotsmaterialien,
in
der
Angebotsunterlage,
und
jeweils
sonstiger
gültigen
eines
damit
Fassung,
enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine
Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da die
Angebotsunterlage und bestimmte in dem Tender Offer Statement enthaltene, damit
zusammenhängende Materialien, und nicht diese Bekanntmachung, die für das
Übernahmeangebot geltenden Bestimmungen und Bedingungen vorgeben.
Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder der AIXTRON bei
der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar.
Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere Dokumente,
die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com
verfügbar sein.