Grand Chip Investment GmbH Frankfurt am Main

Grand Chip Investment GmbH
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über den Ausfall einer Angebotsbedingung und das Erlöschen des
Übernahmeangebots
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN,
INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
ODER
WEITERGABE
EINE
VERLETZUNG
DER
MAßGEBLICHEN
RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.
Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin")
hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE
mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen
lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller
durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien,
gegen
Zahlung
einer
Angebotsgegenleistung
von
EUR 6,00
in
bar
je
zum
Verkauf
eingereichter AIXTRON-Aktie veröffentlicht. Am 6. Oktober 2016 hat die Bieterin das
Übernahmeangebot im Hinblick auf die in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage gesetzte
Mindestannahmeschwelle durch Veröffentlichung einer Änderung des Übernahmeangebots
("Änderung") geändert.
Aufgrund der Änderung endete die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots am
21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr
Ortszeit New York, Vereinigte Staaten.
Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme
des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten
aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam
auf diese verzichtet hat.
Nach Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage muss in Bezug auf die Transaktion eine "CFIUSGenehmigung" (wie in der Angebotsunterlage definiert) erteilt werden.
In diesem Zusammenhang hat die Bieterin zuvor mitgeteilt, dass das Committee on Foreign
Investment in the United States ("CFIUS") das geplante Übernahmeangebot an den
Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Entscheidung unter dem Exon-Florio Amendment zu
dem Defense Production Act of 1950, wie geändert, ("Exon-Florio") abgeben hat, mit der
Empfehlung,
Maßnahmen
zur
Aussetzung
oder
Untersagung
des
geplanten
Übernahmeangebots zu treffen. Nach Exon-Florio musste der Präsident der Vereinigten
Staaten seine Entscheidung, ob er die geplante Transaktion blockiert oder freigibt, bis
spätestens Mitternacht des 2. Dezember 2016 (New Yorker Zeit) treffen. In diesem Fall wäre
die
Angebotsbedingung
aus
Ziffer 4.2.2 (ii)
der
Angebotsunterlage
nur
erfüllt,
wenn
"entweder (1) der Zeitraum gemäß Exon-Florio, in dem der Präsident der Vereinigten Staaten
seine Entscheidung bekannt geben kann, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der
Transaktion zu ergreifen, abgelaufen ist, ohne dass eine solche Maßnahme angekündigt oder
getroffen wurde, oder (2) der Präsident der Vereinigten Staaten eine Entscheidung bekannt
gegeben hat, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu
treffen."
Am 2. Dezember 2016 hat der Präsident der Vereinigten Staaten einen Erlass mit dem Titel
"PRESIDENTIAL ORDER -- REGARDING THE PROPOSED ACQUISITION OF A CONTROLLING
INTEREST IN AIXTRON SE BY GRAND CHIP INVESTMENT GMBH" (der "Erlass") verfügt. In
dem Erlass hat der Präsident unter Anderem den geplanten Erwerb des U.S. Geschäfts von
AIXTRON durch die Bieterin, ob direkt oder indirekt, verboten und sich das Recht vorbehalten,
weitere Erlasse bezüglich, unter Anderem, der Bieterin und AIXTRON zu verfügen. Somit hat
der Präsident der Vereinigten Staaten nicht eine Entscheidung bekannt gegeben, keine
Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen. Daher kann die
Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nicht mehr erfüllt werden.
Folglich ist die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage ausgefallen.
Gemäß Ziffer 4.5 der Angebotsunterlage ist das Übernahmeangebot damit erloschen und alle
Verträge, die auf der Annahme des Übernahmeangebots basieren, werden nicht wirksam. Für
detaillierte
Informationen
hinsichtlich
der
Rückabwicklung
in
diesen
Fällen
siehe
Ziffern 11.1.10 und 11.2.10 der Angebotsunterlage.
Die Rückbuchung der AIXTRON-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde,
in die ursprüngliche ISIN DE000A0WMPJ6 wird voraussichtlich am 13. Dezember 2016
erfolgen. Nach der Umbuchung werden die AIXTRON-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen
ISIN DE000A0WMPJ6
gehandelt.
Mit
Ablauf
der
regulären
Börsenhandelszeiten
der
Frankfurter Wertpapierbörse am 8. Dezember 2016 wird der Börsenhandel mit den zum
Verkauf eingereichten AIXTRON-Aktien (ISIN DE000A2BPYT0) eingestellt.
AIXTRON ADSs werden so schnell wie möglich kostenlos an die Inhaber von AIXTRON ADSs
zurückgegeben.
Frankfurt am Main, 8. Dezember 2016
Grand Chip Investment GmbH
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