Grand Chip Investment GmbH Frankfurt am Main Bekanntmachung über den Ausfall einer Angebotsbedingung und das Erlöschen des Übernahmeangebots DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE. Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie veröffentlicht. Am 6. Oktober 2016 hat die Bieterin das Übernahmeangebot im Hinblick auf die in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage gesetzte Mindestannahmeschwelle durch Veröffentlichung einer Änderung des Übernahmeangebots ("Änderung") geändert. Aufgrund der Änderung endete die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten. Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam auf diese verzichtet hat. Nach Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage muss in Bezug auf die Transaktion eine "CFIUSGenehmigung" (wie in der Angebotsunterlage definiert) erteilt werden. In diesem Zusammenhang hat die Bieterin zuvor mitgeteilt, dass das Committee on Foreign Investment in the United States ("CFIUS") das geplante Übernahmeangebot an den Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Entscheidung unter dem Exon-Florio Amendment zu dem Defense Production Act of 1950, wie geändert, ("Exon-Florio") abgeben hat, mit der Empfehlung, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung des geplanten Übernahmeangebots zu treffen. Nach Exon-Florio musste der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung, ob er die geplante Transaktion blockiert oder freigibt, bis spätestens Mitternacht des 2. Dezember 2016 (New Yorker Zeit) treffen. In diesem Fall wäre die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nur erfüllt, wenn "entweder (1) der Zeitraum gemäß Exon-Florio, in dem der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung bekannt geben kann, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu ergreifen, abgelaufen ist, ohne dass eine solche Maßnahme angekündigt oder getroffen wurde, oder (2) der Präsident der Vereinigten Staaten eine Entscheidung bekannt gegeben hat, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen." Am 2. Dezember 2016 hat der Präsident der Vereinigten Staaten einen Erlass mit dem Titel "PRESIDENTIAL ORDER -- REGARDING THE PROPOSED ACQUISITION OF A CONTROLLING INTEREST IN AIXTRON SE BY GRAND CHIP INVESTMENT GMBH" (der "Erlass") verfügt. In dem Erlass hat der Präsident unter Anderem den geplanten Erwerb des U.S. Geschäfts von AIXTRON durch die Bieterin, ob direkt oder indirekt, verboten und sich das Recht vorbehalten, weitere Erlasse bezüglich, unter Anderem, der Bieterin und AIXTRON zu verfügen. Somit hat der Präsident der Vereinigten Staaten nicht eine Entscheidung bekannt gegeben, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen. Daher kann die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nicht mehr erfüllt werden. Folglich ist die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage ausgefallen. Gemäß Ziffer 4.5 der Angebotsunterlage ist das Übernahmeangebot damit erloschen und alle Verträge, die auf der Annahme des Übernahmeangebots basieren, werden nicht wirksam. Für detaillierte Informationen hinsichtlich der Rückabwicklung in diesen Fällen siehe Ziffern 11.1.10 und 11.2.10 der Angebotsunterlage. Die Rückbuchung der AIXTRON-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde, in die ursprüngliche ISIN DE000A0WMPJ6 wird voraussichtlich am 13. Dezember 2016 erfolgen. Nach der Umbuchung werden die AIXTRON-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE000A0WMPJ6 gehandelt. Mit Ablauf der regulären Börsenhandelszeiten der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. Dezember 2016 wird der Börsenhandel mit den zum Verkauf eingereichten AIXTRON-Aktien (ISIN DE000A2BPYT0) eingestellt. AIXTRON ADSs werden so schnell wie möglich kostenlos an die Inhaber von AIXTRON ADSs zurückgegeben. Frankfurt am Main, 8. Dezember 2016 Grand Chip Investment GmbH 2
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