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Grand Chip Investment GmbH
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über den Eintritt einer Angebotsbedingung
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN,
INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
ODER
WEITERGABE
EINE
VERLETZUNG
DER
MAßGEBLICHEN
RECHTLICHEN
BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.
Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin")
hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE
mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen
lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller
durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien,
gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf
eingereichter AIXTRON-Aktie veröffentlicht.
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 7. Oktober 2016, 24:00 Uhr
Ortszeit
Frankfurt
am
Main,
Deutschland,
bzw.
18:00 Uhr
Ortszeit
New York,
Vereinigte Staaten, soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG
verlängert wird.
Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme
des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten
aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam
auf diese verzichtet hat.
Mit Schreiben vom 8. September 2016 (zugegangen am 12. September 2016) hat das
deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Bezug auf das Übernahmeangebot
eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung
gemäß
Außenwirtschaftsgesetz
und
Außenwirtschaftsverordnung erteilt. Somit ist die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 4.2.2 (i)
der Angebotsunterlage eingetreten.
Das Übernahmeangebot steht demnach noch unter der Bedingung des Eintritts der
Angebotsbedingungen gemäß den Ziffern 4.2.1, 4.2.3 und 4.2.4 der Angebotsunterlage, die
bis zum Ablauf der Annahmefrist eintreten müssen oder auf die in Einklang mit der
Angebotsunterlage verzichtet werden muss. Darüber hinaus steht das Übernahmeangebot
noch unter der Bedingung des Eintritts der Angebotsbedingungen gemäß Ziffern 4.2.2 (ii)(iv), die auch nach Ablauf der Annahmefrist, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2017,
eintreten können.
Frankfurt am Main, 13. September 2016
Grand Chip Investment GmbH
Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum
Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch
ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. Die Bestimmungen
und Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum
Kauf von Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch AIXTRON-Aktien repräsentierten
ADSs), sind nur in der von der Bieterin erstellten und von der BaFin genehmigten
Angebotsunterlage sowie in den damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten.
Die englische Übersetzung der Angebotsunterlage und die damit zusammenhängenden
Angebotsmaterialien wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC")
durch ein sog. Tender Offer Statement auf Schedule TO eingereicht. Die AIXTRON hat ein sog.
Solicitation/Recommendation Statement auf einem sog. Schedule 14D-9 mit Bezug auf das
Übernahmeangebot bei der SEC eingereicht.
Das
Tender
Offer
Statement,
Übermittlungsschreibens
zusammenhängender
(letter
einschließlich
of
der
transmittal)
Angebotsmaterialien,
in
der
Angebotsunterlage,
und
jeweils
sonstiger
gültigen
eines
damit
Fassung,
enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine
Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da die
Angebotsunterlage und bestimmte in dem Tender Offer Statement enthaltene, damit
zusammenhängende Materialien, und nicht diese Bekanntmachung, die für das
Übernahmeangebot geltenden Bestimmungen und Bedingungen vorgeben.
Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder der AIXTRON bei
der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov
abrufbar. Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere
Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchipaixtron.com verfügbar sein.