DEUTSCHER BUNDESTAG 18. Wahlperiode Drucksache 18/9581 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) – Sammelübersicht 354 zu Petitionen – Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen. Berlin, den 7. September 2016 Der Petitionsausschuss Kersten Steinke Vorsitzende Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung 07.09.2016 Drucksache 18/ –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode S a m m e l ü b e r s i c h t 354 – Beschlüsse vom 7. September 2016 (Protokoll Nr. 18/67) – Beschlussempfehlung 1 Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben Lfd. Nr. 1 Aktenzeichen der Eingabe Pet 4-18-07-401023927 Wohnsitz des Einsenders 80999 München Inhalt der Eingabe Schuldrecht Zuständige oberste Bundesbehörde BMJV Beschlussempfehlung 2 1. Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit mit der Petition die ausdrückliche Normierung der Kostenfreiheit von Antragsablehnung und Antragsrücknahme sowie die Erweiterung der Verordnungsermächtigung in § 10 Absatz 3 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz auf Auslagen gefordert wird, 2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen Lfd. Nr. 2 Aktenzeichen der Eingabe Pet 1-18-06-299012186 Wohnsitz des Einsenders 58675 Hemer Inhalt der Eingabe Informationsfreiheitsgesetz Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. über die vom Petitionsausschuss behandelten Petitionen Zuständige oberste Bundesbehörde BMI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/ –3– Beschlussempfehlung 3 Lfd. Nr. 3 Aktenzeichen der Eingabe Pet 3-18-10-7102024387 Wohnsitz des Einsenders 12161 Berlin Inhalt der Eingabe Gewerberechtliche Vorschriften Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – als Material zu überweisen, b) dem Abgeordnetenhaus von Berlin zuzuleiten Zuständige oberste Bundesbehörde BMEL
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