Sammelübersicht 354 zu Petitionen - DIP

DEUTSCHER BUNDESTAG
18. Wahlperiode
Drucksache 18/9581
des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
– Sammelübersicht 354 zu Petitionen –
Der Bundestag wolle beschließen,
die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen
des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
Berlin, den 7. September 2016
Der Petitionsausschuss
Kersten Steinke
Vorsitzende
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
07.09.2016
Drucksache 18/
–2–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
S a m m e l ü b e r s i c h t 354
– Beschlüsse vom 7. September 2016 (Protokoll Nr. 18/67) –
Beschlussempfehlung 1
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als
Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben
Lfd.
Nr.
1
Aktenzeichen der
Eingabe
Pet 4-18-07-401023927
Wohnsitz des Einsenders
80999 München
Inhalt der Eingabe
Schuldrecht
Zuständige
oberste
Bundesbehörde
BMJV
Beschlussempfehlung 2
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit mit der Petition die ausdrückliche Normierung der Kostenfreiheit von Antragsablehnung und Antragsrücknahme sowie die Erweiterung der Verordnungsermächtigung
in § 10 Absatz 3 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz auf Auslagen gefordert wird,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen
Lfd.
Nr.
2
Aktenzeichen der
Eingabe
Pet 1-18-06-299012186
Wohnsitz des Einsenders
58675 Hemer
Inhalt der Eingabe
Informationsfreiheitsgesetz
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
über die vom Petitionsausschuss behandelten Petitionen
Zuständige
oberste
Bundesbehörde
BMI
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/
–3–
Beschlussempfehlung 3
Lfd.
Nr.
3
Aktenzeichen der
Eingabe
Pet 3-18-10-7102024387
Wohnsitz des Einsenders
12161 Berlin
Inhalt der Eingabe
Gewerberechtliche Vorschriften
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – als
Material zu überweisen,
b) dem Abgeordnetenhaus von Berlin zuzuleiten
Zuständige
oberste
Bundesbehörde
BMEL