Deutscher Bundestag Drucksache 18/7896 18. Wahlperiode des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) – Sammelübersicht 299 zu Petitionen – Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen. Berlin, den 16. März 2016 Der Petitionsausschuss Kersten Steinke Vorsitzende Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung 16.03.2016 Drucksache 18/ –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode S a m m e l ü b e r s i c h t 299 – Beschlüsse vom 16. März 2016 (Protokoll Nr. 18/56) – Beschlussempfehlung 1 Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben Lfd. Nr. 1 Aktenzeichen der Eingabe Wohnsitz des Einsenders Pet 4-18-11-81503- 25826 Sankt PeterOrding 019243 Inhalt der Eingabe Arbeitslosengeld II Zuständige oberste Bundesbehörde BMAS Beschlussempfehlung 2 1. Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um die Erleichterung eines erfolgreichen Ausbildungs- und Berufseinstiegs für leistungsschwache Jugendliche geht, 2. das Petitionsverfahren im Einzelfall abzuschließen Lfd. Nr. 2 Aktenzeichen der Eingabe Pet 4-18-11-8131007390 Wohnsitz des Einsenders 47198 Duisburg Inhalt der Eingabe Förderung der beruflichen Weiterbildung Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. über die vom Petitionsausschuss behandelten Petitionen Zuständige oberste Bundesbehörde BMAS Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/ –3– Beschlussempfehlung 3 Zuständige oberste Bundesbehörde Inhalt der Eingabe Arzneimittelwesen Lfd. Nr. 3 Aktenzeichen der Eingabe Pet 2-18-15-2120005560 Wohnsitz des Einsenders 32257 Bünde BMG Lfd. Nr. 4 Aktenzeichen der Eingabe Pet 2-18-15-2120006946 Wohnsitz des Einsenders 48366 Laer Beschlussempfehlung 4 1. Die Petition der Landesvolksvertretung von Niedersachsen zuzuleiten, soweit es die Kontrolle der Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen betrifft, 2. das Petitionsverfahren Im Übrigen abzuschließen Lfd. Nr. 5 Aktenzeichen der Eingabe Pet 3-18-10-270007174 Wohnsitz des Einsenders 49324 Melle Inhalt der Eingabe Immissionsschutz Zuständige oberste Bundesbehörde BMEL Beschlussempfehlung 5 Das Petitionsverfahren abzuschließen Lfd. Nr. 6 Aktenzeichen der Eingabe Pet 3-17-05-005041190 Wohnsitz des Einsenders 10789 Berlin Inhalt der Eingabe Visaangelegenheiten Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 1. Die Petitionen a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen, b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit auf Verstöße gegen das strafrechtliche Verbot des Handelns mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken hingewiesen und soweit die Arzneimittelsicherheit verletzt wird, 2. die Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen Zuständige oberste Bundesbehörde AA
© Copyright 2024 ExpyDoc