DEUTSCHER BUNDESTAG Drucksache 18/9582 18. Wahlperiode des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) – Sammelübersicht 355 zu Petitionen – Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen. Berlin, den 7. September 2016 Der Petitionsausschuss Kersten Steinke Vorsitzende Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung 07.09.2016 Drucksache 18/ –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode S a m m e l ü b e r s i c h t 355 – Beschlüsse vom 7. September 2016 (Protokoll Nr. 18/67) – Beschlussempfehlung 1 Das Petitionsverfahren abzuschließen – weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist – Lfd. Nr. 1 Aktenzeichen der Eingabe Pet 3-18-10-7125023627 Wohnsitz des Einsenders 13359 Berlin Inhalt der Eingabe Verbraucherschutz Zuständige oberste Bundesbehörde BMEL Beschlussempfehlung 2 Das Petitionsverfahren abzuschließen – weil dem Anliegen entsprochen worden ist – Lfd. Nr. 2 Aktenzeichen der Eingabe Pet 2-18-08-640016054 Wohnsitz des Einsenders 86899 Landsberg am Lech Inhalt der Eingabe Liegenschaften des Bundes Zuständige oberste Bundesbehörde BMF Beschlussempfehlung 3 Das Petitionsverfahren abzuschließen Lfd. Nr. 3 Aktenzeichen der Eingabe Pet 3-18-11-8228018705a Wohnsitz des Einsenders 98617 Meiningen Inhalt der Eingabe Regelungen zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. über die vom Petitionsausschuss behandelten Petitionen Zuständige oberste Bundesbehörde BMAS
© Copyright 2024 ExpyDoc