Deutscher Bundestag Drucksache 18/9828 18. Wahlperiode des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) – Sammelübersicht 364 zu Petitionen – Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen. Berlin, den 28. September 2016 Der Petitionsausschuss Kersten Steinke Vorsitzende Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung 28.09.2016 Drucksache 18/ –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode S a m m e l ü b e r s i c h t 364 – Beschlüsse vom 28. September 2016 (Protokoll Nr. 18/69) – Beschlussempfehlung 1 Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben Lfd. Nr. 1 Aktenzeichen der Eingabe Wohnsitz des Einsenders Pet 4-17-07-31051- 01257 Dresden 047932 Inhalt der Eingabe Pfändungsschutz Zuständige oberste Bundesbehörde BMJV Beschlussempfehlung 2 Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben Lfd. Nr. 2 Aktenzeichen der Eingabe Wohnsitz des Einsenders Pet 4-18-07-31051- 73111 Lauterstein 021108 Inhalt der Eingabe Pfändungsschutz Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. über die vom Petitionsausschuss behandelten Petitionen Zuständige oberste Bundesbehörde BMJV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/ –3– Beschlussempfehlung 3 Lfd. Nr. 3 Aktenzeichen der Eingabe Wohnsitz des Einsenders Pet 2-18-08-6120021419 60327 Frankfurt am Main Inhalt der Eingabe Umsatzsteuer Zuständige oberste Bundesbehörde BMF Beschlussempfehlung 4 1. Die Petitionen der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – zu überweisen, soweit es um die Erforschung der Beseitigung von Plastikmüll in den Meeren geht, 2. die Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen Zuständige oberste Bundesbehörde Inhalt der Eingabe Abfallwirtschaft Lfd. Nr. Aktenzeichen der Eingabe BMUB Wohnsitz des Einsenders 4 Pet 2-18-18-273026792 21769 Hollnseth 5 Pet 2-18-18-273032861 29225 Celle Lfd. Nr. 6 Aktenzeichen der Eingabe Pet 2-18-18-273034763 Wohnsitz des Einsenders 51588 Nümbrecht Beschlussempfehlung 5 Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten Lfd. Nr. 7 Aktenzeichen der Eingabe Wohnsitz des Einsenders Pet 1-18-09-71801- 91207 Lauf 015212 Inhalt der Eingabe Sommerzeit Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, c) dem Europäischen Parlament zuzuleiten Zuständige oberste Bundesbehörde BMWi
© Copyright 2024 ExpyDoc