18/8255 - DIP - Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag
Drucksache 18/8255
18. Wahlperiode
des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
– Sammelübersicht 311 zu Petitionen –
Der Bundestag wolle beschließen,
die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltene Beschlussempfehlung
des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
Berlin, den 27. April 2016
Der Petitionsausschuss
Kersten Steinke
Vorsitzende
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
27.04.2016
Drucksache 18/
–2–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
S a m m e l ü b e r s i c h t 311
– Beschlüsse vom 27. April 2016 (Protokoll Nr. 18/59) –
Beschlussempfehlung
Die Petitionsverfahren abzuschließen
Lfd.
Nr.
1
Aktenzeichen der
Eingabe
Wohnsitz des Einsenders
Pet 3-18-11-8228004455
16816 Neuruppin
Inhalt der Eingabe
Aktenzeichen der
Eingabe
Wohnsitz des
Einsenders
2
Pet 1-18-12-9213012200
63450 Hanau
3
Pet 1-18-12-9213022298
90403 Nürnberg
BMVI
Lfd.
Nr.
4
Arbeitslosengeld II
Aktenzeichen der
Eingabe
Wohnsitz des
Einsenders
5
Pet 4-18-11-81503021762
30539 Hannover
6
Pet 4-18-11-81503020654
24623
Großenaspe
Aktenzeichen der
Eingabe
Pet 1-18-12-9213022535
Wohnsitz des
Einsenders
94113 Tiefenbach
Zuständige oberste
Bundesbehörde
Inhalt der Eingabe
Lfd.
Nr.
BMAS
Zuständige oberste
Bundesbehörde
Straßenverkehrs-Ordnung
Lfd.
Nr.
Zuständige
oberste
Bundesbehörde
Regelungen zum Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetz
Inhalt der Eingabe
BMAS
Lfd.
Nr.
7
Aktenzeichen der
Eingabe
Pet 4-18-11-81503025809
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
über die vom Petitionsausschuss behandelten Petitionen
Wohnsitz des
Einsenders
45475 Mülheim
an der Ruhr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/
–3–
noch Beschlussempfehlung
Zuständige oberste
Bundesbehörde
Inhalt der Eingabe
Lfd.
Nr.
8
Aktenzeichen der
Eingabe
Pet 3-18-11-8228023039
Wohnsitz des
Einsenders
09306 Rochlitz
Lfd.
Nr.
9
BMAS
Aktenzeichen der
Eingabe
Pet 3-18-11-8222022909a
Wohnsitz des
Einsenders
99094 Erfurt
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Regelungen zum Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetz