Deutscher Bundestag Drucksache 18/8095 18. Wahlperiode des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) – Sammelübersicht 306 zu Petitionen – Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen. Berlin, den 13. April 2016 Der Petitionsausschuss Kersten Steinke Vorsitzende Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung 13.04.2016 Drucksache 18/ –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode S a m m e l ü b e r s i c h t 306 – Beschlüsse vom 13. April 2016 (Protokoll Nr. 18/58) – Beschlussempfehlung 1 Die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen Lfd. Nr. 1 Aktenzeichen der Eingabe Pet 1-18-06-102018410 Wohnsitz des Einsenders Inhalt der Eingabe 71088 Holzgerlingen Staatsangehörigkeit Zuständige oberste Bundesbehörde BMI – Die Petentin begehrt die Wiedereinbürgerung nach § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz – Beschlussempfehlung 2 Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen Lfd. Nr. 2 Aktenzeichen der Eingabe Pet 3-18-11-2171004344 Wohnsitz des Einsenders 59348 Lüdinghausen Inhalt der Eingabe Hilfe für Menschen mit Behinderung Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. über die vom Petitionsausschuss behandelten Petitionen Zuständige oberste Bundesbehörde BMAS Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/ –3– Beschlussempfehlung 3 Zuständige oberste Bundesbehörde Inhalt der Eingabe Hilfe für Menschen mit Behinderung Lfd. Nr. 3 Aktenzeichen der Eingabe Pet 3-18-11-2171021494 Wohnsitz des Einsenders 57080 Siegen Lfd. Nr. 4 BMAS Aktenzeichen der Eingabe Pet 3-18-11-2171025750 Wohnsitz des Einsenders 22041 Hamburg Beschlussempfehlung 4 Die Petition a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten Lfd. Nr. 5 Aktenzeichen der Eingabe Pet 3-18-11-2171021456 Wohnsitz des Einsenders 86405 Meitingen Inhalt der Eingabe Hilfe für Menschen mit Behinderung Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 1. Die Petitionen a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Einführung einer neuen pauschalierten Geldleistung für Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes betroffen ist, 2. die Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen Zuständige oberste Bundesbehörde BMAS
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