KW 25 |20.-26. Juni 2016 Großbritannien hat entschieden! Die EU muss sich ändern und umgehend ein hervorragendes Verhandlungsteam aufstellen!..........................................Seite 3 Leserbrief zum Thema „Ungerechte Ruhensbestimmungen“! Ärgern ist ungesund! Schreiben auch Sie Leserbriefe!.........Seite 6 Korosec zu Pensionsversicherung: Die aktuellen Zahlen belegen stabilen Kurs! Bundesbeitrag sinkt! Ausgaben für Ausgleichszulagen stark rückläufig!.....................................................................Seite 5 Pensionskommission ist Sozialminister SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016 INHALT VORWORT zum Thema „Großbritannien’s Ausstieg aus der EU“ von LAbg. Ingrid KOROSEC, Bundesvorsitzende des ÖSB ........................................................................3 VORWORT zum „Thema Pensionen“ von LAbg. Ingrid KOROSEC, Bundesvorsitzende des ÖSB ..........................................................................................................................4 PENSIONEN KOROSEC zu Pensionsversicherung! .............................................................................5 Pensionsversicherungsanstalt – Rechnungsabschluss 2015 ...............................................5 Leserbrief: Ungerechte Ruhensbestimmungen ................................................................6 „Die Presse“: Bundesbeamten wird Lehrzeit nicht angerechnet .........................................8 „Vorarlberger Nachrichten“: Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich? .........................9 Wiener Stadtwerke – ÖVP will Versetzungen statt Frühpensionierungen ........................... 10 KOROSEC: Beamten-Staatssekretärin muss Wiener Frühpensionskartell abdrehen ........... 12 AUBAUER: Frühpensionierungswelle bei Wiener Stadtwerken konterkariert Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung älterer Beschäftigter .................................................................. 12 KOROSEC an Stöger: Die Menschen haben von den Ausreden genug! ........................... 13 KOROSEC: Fordern anonyme Auswertung der Pensionskonto -Daten! .............................. 13 GESUNDHEIT KOROSEC: Prävention nach SVA-Vorbild in allen Krankenkassen stärken! ...................... 14 KOROSEC: Wer eine Untersuchung braucht, muss sie auch zeitnahe erhalten! ................ 15 „Neues Volksblatt“: „Neuregelung für Hausapotheken kommt besonders Älteren zugute“ ... 15 „Die Presse“: Wer Kur verweigert, kann Rehab -Geld verlieren………………….…………………..16 „Salzburger Nachrichten“: Bei Sucht im Heim wird oft weggeschaut ................................ 17 „Senioren Rundschau“: Cool bleiben: So kann man auch in heißen Nächten gut schlafen ... 19 STEUERN KOROSEC: Volle Unterstützung für Schelling-Vorschlag gegen kalte Progression! ............ 20 PFLEGE & BETREUUNG KOROSEC: Rechnungshof-Empfehlungen umsetzen! ..................................................... 20 LIVE AUS DEM PARLAMENT AUBAUER berichtet aktuell aus dem Parlament zum Thema Unterricht ! .......................... 21 FREIWILLIGENARBEIT KOROSEC: Asylwerber umfassend in gemeinnützige Arbeit einbinden ! ........................... 22 EUROPA BECKER fordert Registrierung aller Ein- und Ausreisen ................................................. 23 BECKER fordert „gesetzliche Definition von Antisemitismus“ ......................................... 24 BECKER zum Weltflüchtlingstag ................................................................................. 24 UMFRAGE – BITTE TEILNEHMEN! .......................................................................... 25 MIT DEN BESTEN EMPFEHLUNGEN … Politische Akademie der ÖVP ...................................................................................... 26 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Österreichischer Seniorenbu nd, Bundesorganisation, ZVR-Zahl: 537793553 (Zentrales Vereinsregister), 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 7, Tel. 01/40126/DW 422. Hersteller: Digitaldruck, 2544 Leobersdorf, Eitzenberger Str. 8. Offenlegung laut Mediengesetz: Das SIS (Seniorenbund Info -Service) ist das wöchentliche Mitteilungsblatt der Bundesorganisation des Österreichischen Seniorenbundes und dient der Information in seniorenspezifischen Angelegenheiten. Für den Inhalt verantwortlich: stv. GS Susanne Walpitscheker, 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 7; [email protected] 2 SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2015 BUNDESVORSITZENDE LAbg. INGRID KOROSEC ZUR AKTUELLEN SENIORENPOLITIK IN ÖSTERREICH Liebe Seniorinnen und Senioren! Großbritannien hat entschieden. Sie werden die EU verlassen. Damit gibt es aus unserer Sicht einige Punkte, die sehr klar zu machen sind: Die EU muss sich ändern! Und zwar viel schneller, als sogar die reformfreudigsten von allen bisher gedacht hatten. Raus aus den kleinen Alltagsthemen – rein in jene großen Themen, die wirklich nur gemeinsam gelöst werden können, wie z.B. der gemeinsame Außengrenzschutz, die Zuwanderung, etc. Die EU muss umgehend ein hervorragendes Verhandlungsteam aufstellen. Denn: Wie ein EU-Beitritt muss auch ein EU-Austritt bis ins Detail verhandelt werden. Falls innerhalb von zwei Jahren kein Verhandlungsergebnis vorliegt, erfolgt ein unkoordinierter Austritt – zum Schaden aller. Genau das ist zu verhindern. Und der Punkt ist: Während ihrer Mitgliedschaft wurden den Briten mehrfach Rabatte und Sonderregelungen gewährt. Genau die darf es aber beim Austritt nicht geben. Ich bin der Meinung, dass unser Außenminister Sebastian Kurz einem solchen Verhandlungsteam angehören sollte. In ganz Europa – insbesondere in Österreich – werden die Populisten in den kommenden Wochen auch für andere Länder solche Abstimmungen fordern. Sie werden von Dingen erzählen die es nicht gibt, werden den Nationalismus anheizen und gegen alles was „anders“ ist hetzen. Dem haben wir uns als verantwortungsbewus ste Bürgerliche entgegenzustellen. Wir haben mit unseren Eltern und mit unseren Kindern diesen Kontinent geeint. Unsere Enkelkinder gehen heute als erste Generation seit Ende des zweiten Weltkrieges – seit Gründung dieser Republik – mit der Nachricht „Europa zerfällt“ in einen der letzten Schultage dieses Schuljahres. Für sie müssen wir klarstellen: Zusammenarbeit macht stark. Dazu ist allerdings wichtig, dass wir uns dringend um die zuvor schon genannten zwei Punkte schnell, konsequent und umfassend kümmern. Es ist die Aufgabe auch unserer Generation, wieder Hoffnung zu geben . Heute glauben viele Eltern und Großeltern nicht mehr, dass es ihren Kindern oder Enkelkindern besser gehen wird als ihnen selbst. Genau das war aber über Jahrzehnte wichtige Antriebsfeder unseres Landes. Die Politik muss jetzt sehr schnell umfassende Weichenstellungen vornehmen, damit genau diese Zuversicht nach Österreich und Europa zurückkehrt. Genau dafür werden wir vom Seniorenbund uns einsetzen. Mit Ihnen gemeinsam. Herzlich LAbg. Ingrid Korosec Bundesvorsitzende KW 25 SENIORENBUND INFO-SERVICE 3 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016 BUNDESVORSITZENDE LAbg. INGRID KOROSEC ZUR AKTUELLEN SENIORENPOLITIK IN ÖSTERREICH Liebe Seniorinnen und Senioren! In Österreich wurden in den letzten rund zwei Jahrzehnten zahlreiche Pensionsreformen umgesetzt, um die Finanzierbarkeit des gesamten Systems für alle Generationen auch für die kommenden Jahrzehnte aufrecht zu erhalten. Beginnend mit der Abschaffung der Altpolitikerpensionen 1997, über die Deckelung öffentlicher Pensionen, die Schrittweise Harmonisierung – das heißt bis 2028 Gleichstellung des Beamten-Pensionssystems mit dem ASVG-System, bis zur Einführung des Pensionskontos 2014 sind zahlreiche Schritte gesetzt worden, die für mehr Gerechtigkeit in den Pensionssystemen sorgen sollen. Viele dieser Reformen hat der Seniorenbund unterstützt und mitgetragen, hat durch umfassenden Einsatz in den Verhandlungen soziale Härten verhindert, gebotene Änderungen für Seniorinnen und Senioren erzwungen. Umso wütender sind wir daher, wenn wir von den aktuellen 8 00 BeamtenFrühpensionierungen in Wien lesen müssen. Warum? Weil man diese Mitarbeiter auch in anderen Verwaltungsbereichen einsetzen könnte. Weil sie mit weniger Beitragsjahren als in allen anderen Pensionssystemen Österreichs ihre Pension antreten (für W iener Beamte reichen 40 Beitragsjahre – für alle anderen, die heute kurz vor der Pensionierung stehen braucht es aber zumindest 42 Beitragsjahre um in eine vorzeitige Pension zu gehen!). Weil sie dabei gar keine Abschläge auf ihre Pension verzeichnen, während in allen anderen Pensionssystemen Österreichs versicherungsmathematische Abschläge in Rechnung gestellt werden. Und weil sie trotz des Pensionsantrittsalters von deutlich unter 60 Jahren ab dem ersten Tag zur Pension so viel dazu verdienen dürfen, wie sie wollen – ohne drohenden Verlust von Pensionsteilen, ohne die lästigen Zuverdienstgrenzen die für alle gelten. Ich verstehe, dass das sehr viele Seniorinnen und Senioren wirklich aufregt! Sie tragen diese von Wien verursachten Mehrkosten mit ihrer Steuerlast! Und was sagt die Politik dazu? Der SPÖ-Sozialminister (genau der, der die Zuverdienstgrenzen für ASVG-Pensionisten gerade noch verschärfen wollte – was wir gottseidank verhindern konnten!) erklärt sich für „nicht zuständig“ und begründet dies ausgerechnet mit der Verfassung. Die SPÖ-Beamtenstaatssekretärin, die erst vor kurzem aus dem Wiener Landtag in die Bundespolitik wechselte, sagt, sie kenne sich da nicht aus. Wir haben dazu festgestellt: So geht das nicht! Die Menschen haben keine Geduld mehr für solche Ausreden. Wenn Wien mit seiner Reformverweigerung hunderte Millionen Steuergeld verschwendet, so muss dieser Betrag beim Finanzausgleich abgezogen werden. Und was ganz oben auf unserer Forderungsliste bleibt: Die Zuverdienstgrenzen müssen für alle Pensionisten in ganz Österreich abgeschafft werden! Wir bleiben für Sie dran! Herzlich LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende 4 SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2015 PENSIONEN Wien, 22. Juni 2016 Korosec zu Pensionsversicherung: Die aktuellen Zahlen belegen stabilen Kurs Bundesbeitrag rückläufig! sinkt! Ausgaben Wien - Zum soeben veröffentlichten Rechnungsabschluss der Pensionsver sicherungsanstalt für 2015 hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest: „Die Panikmeldungen können eingepackt werden! Die aktuellen Zahlen der Pensionsversicherung belegen einen stabilen Kurs, der die positive Wirkung der vergangenen Pensionsreformen zeigt: Der Bundesbeitrag ist rückläufig! Die Ausgaben für die Ausgleichszulage (sog. Mindestpension) liegen bei nur noch 679,6 Millionen – sie hatten in den letzten für Ausgleichszulagen stark Jahren schon Beträge von über einer Milliarde Euro umfasst! Der Grund: heutige Neupensionisten verfügen über stabilere Arbeitsverläufe und damit längere Einzahlungszeiten als frühere Seniorengenerationen. Sie erreichen daher viel häufiger eine Eigenpension, die über der Ausgleichszulagengrenze liegt! Die Politik kann sich nun auf die echten Brennpunkte konzentrieren: Harmonisierung der Pensionssysteme, insbesondere in Wien. Umsetzung der am 29. Februar vereinbarten Punkte. Abschaffung der Zuverdienstgrenzen für alle Pensionisten. Reform der Mindestsicherung – denn im Gegensatz zu den Ausgleichszulagen explodieren dort die Zahlen wirklich!“ Wien, 22. Juni 2016 Pensionsversicherungsanstalt – Rechnungsabschluss 2015 PV-Generalversammlung genehmigt den Rechnungsabschluss für 2015 In der unter der Leitung von Obmann Manfred Anderle am 22. Juni 2016 abgehaltenen Generalversammlung der Pensionsversicherungsanstalt wurde der Rechnungsabschluss 2015 genehmigt. Generaldirektor-Stellvertreter Ing. Kurt Aust präsentierte den Rechnungsabschluss, welcher ein Gebarungsvolumen von 34,8 Mrd. Euro inklusive der Aufwendungen nach Bundespflegegeld gesetz und Nachtschwerarbeitsgesetz aufwies. Im Vergleich zu 2014 ergibt dies KW 25 eine Steigerung des Gebarungsvolumens um 2,4 %. 29 Milliarden leistungen Euro für Pensions- Der Pensionsaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 % auf 29 Mrd. Euro gestiegen und verteilt sich wie folgt auf die Pensionsarten: Alterspensionen: 23,1 Mrd. Euro, Invaliditätsund Berufsunfähigkeitspensionen: 2,3 Mrd. SENIORENBUND INFO-SERVICE 5 SENIORENBUND Info-Service Euro, Witwen-, WitwerWaisenpensionen: 3,6 Mrd. Euro. und Höhere Beitragseinnahmen Die Einnahmen aus Beiträgen von Versicherten und für Versicherte erhöhten sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 1.044,5 Mio. Euro auf 27,6 Mrd. Euro; dies entspricht einem Zuwachs von 3,9 % zum Vorjahr und resultiert aus der Erhöhung sowohl des Standes der erwerbstätig Pflichtversicherten als auch der durchschnittlichen Beitragsgrundlage. Rehabilitationsaufwendungen gestiegen Bei den Gesamtausgaben für Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge war von 2014 auf 2015 ein Anstieg um 3,2 % auf insgesamt 870,9 Mio. Euro festzustellen. Während die Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2014 rund 51.000 stationäre Rehabilitationsheilverfahren sowohl in den eigenen Einrichtungen als auch in Vertragseinrichtungen durchgeführt hatte, waren 2015 bereits fast 54.000 Rehabilitationsheilverfahren zu verzeichnen. Insgesamt wurden im Jahr 2015 von der Pensionsversicherungsanstalt über 183.200 Heilverfahren in den eigenen Einrichtungen und Vertragseinrichtungen durchgeführt. Weitere Aufwendungen Auf der Ausgabenseite fallen für die Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten 1.158 Mio. Euro sowie für Ausgleichszulagen 679,6 Mio. Euro an. An Stelle der befristeten Berufsunfähigkeitsund Invaliditäts- 25. Woche 2016 pensionen gebühren seit 1. Jänner 2014 für ab 1964 geborene Versicherte neue Leistungen, entweder Rehabilitationsgeld vom Krankenversicherungsträger oder Umschulungsgeld aus der Arbeitslosenversicherung. Die den Krankenversicherungsträgern zu ersetzenden Aufwendungen für Rehabilitationsgeld betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 insgesamt 272,8 Mio. Euro. Bundesbeitrag Aufgrund der positiven Beitragsentwicklung und auch der gestiegenen Refundierung aus dem Bereich der Teilpflichtversicherten ist der unter Ausfallshaftung des Bundes zu verbuchende Betrag mit 4,41 Mrd. Euro und damit einer Differenz von 4,5 % gegenüber dem Vorjahr sogar rückläufig. Weitere Erträge Auf der Einnahmenseite sind die Ersatzleistungen für den Aufwand Pflegegeld (1,82 Mrd. Euro), Sonderruhegeld (0,046 Mrd. Euro) und Ausgleichszulage (0,68 Mrd. Euro) anzuführen. Eigener Verwaltungsaufwand Der eigene Verwaltungsaufwand betrug im Jahr 2015 mit 306,3 Mio. Euro weniger als 1 % des Gesamtaufwandes. Die gesetzlich auferlegte Deckelung, welche auch nach Ablauf der Gültigkeit Ende 2011 freiwillig fortgeführt wurde, wäre somit neuerlich deutlich unterschritten. „Die Presse“, 20. Juni 2016 Ungerechte Ruhensbestimmungen (Leserbrief) "Massenpensionierungen in Wien . . .", von Karl Ettinger, "Die Zweiklassengesellschaft . . .", von Josef Urschitz, 13. 6. Hervorragender Artikel, Leitartikel und Folgeartikel (14. 6.). Seniorenbund-Chefin Ingrid Korosec spricht da eine klarere Sprache als ihr Vorgänger Andreas Khol und fordert die gänzliche Abschaffung der Zuverdienst6 grenze. Eine Medienkampagne sollte folgen. Ich leide selbst unter den ungerechten Ruhensbestimmungen/der Zuverdienstgrenze seit 2015 - nach 45 SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2015 Dienstjahren! Ich werde keine Ruhe geben, solange nicht alle Politiker - auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene eine Zuverdienstgrenze (auch) für ihre aktive Zeit haben! Gerhard Miko, Mitglied der Plattform Seniors4Success.at, 2351 Wiener Neudorf Danke Herrn Miko für seine Worte. Wobei: Auch Andreas Khol war immer klar gegen die Zuverdienstgrenzen! Ich danke Herrn Miko aber vor allem aber für seine Mühe, Leserbriefe zu schreiben! Wenn Sie ein Thema, das Sie in einer Zeitung lesen, ebenso berührt oder sogar ärgert: Zögern Sie nicht, selbst einen Leserbrief zu verfassen. Untenstehend finden Sie dazu die wichtigsten Leserbrief-Adressen! Und wenn es in Ihrem Leserbrief um Senior en-Themen geht: Senden Sie diese auch uns in Kopie, wir freuen uns darüber und drucken den einen oder anderen gerne auch im SIS ab! Herzlich Ihre Ingrid Korosec Bundesvorsitzende Österreichischer Seniorenbund UNSERE EMPFEHLUNG: Ärgern ist ungesund! Schreiben Sie lieber selbst Leserbriefe. Damit Ihre Meinung zählt! Hier die e-mail-Adressen der Leserbriefredaktionen der wichtigsten österreichischen Zeitungen & Zeitschriften. Der Standard [email protected] Die Presse [email protected] Kleine Zeitung [email protected] Kronen Zeitung [email protected] Kurier [email protected] Neues Volksblatt [email protected] OÖ. Nachrichten [email protected] Österreich [email protected] Salzburger Nachrichten [email protected] Tiroler Tageszeitung [email protected] Vorarlberger Nachrichten [email protected] Wiener Zeitung [email protected] Zeitschrift Format [email protected] Zeitschrift News [email protected] Zeitschrift Profil [email protected] Vielen herzlichen Dank für Ihr persönliches Engagement! Ihr Österreichischer Seniorenbund KW 25 SENIORENBUND INFO-SERVICE 7 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016 „Die Presse“, 23. Juni 2016 Bundesbeamten wird Lehrzeit nicht angerechnet EuGH-Urteil. Ein Beamter scheiterte mit dem Begehren, seine Lehrzeit möge bei der Berechnung seiner Pensionsansprüche einbezogen werden. Von Judith Hecht Diskriminierung gerechtfertigt Wien. Mit dem Problem einer möglichen Diskriminierung aufgrund des Alters hatte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer seiner jüngsten Entscheidungen (C-159/15) auseinanderzusetzen. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte den Fall dem EuGH zur Entscheidung mit dem Ersuchen vorgelegt, die EU-Richtlinie 2000/78 zur "Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" auszulegen. Die Entscheidung des Luxemburger Gerichts wird nicht nur den pensionierten Bundesbeamten ernüchtern, sondern auch andere, die in gleicher Weise betroffen sind. Zuerst einmal hielt der EuGH fest, dass eine nationale Regelung wie die im österreichischen Pensionsgesetz 1965 zweifelsfrei eine Ungleichbehandlung schaffe, die unmittelbar auf dem Kriterium des Alters beruhe. Zwei Personen, die ein und dieselbe Ausbildung genossen und gleich viel Berufserfahrung aufzuweisen haben, könnten nämlich allein wegen ihres jeweiligen Alters ungleich behandelt werden. Doch genau das könne gerechtfertigt sein, so der EuGH weiter. Und zwar dann, wenn die innerstaatliche Regelung Ausdruck der Freiheit sei, welche die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten bei der innerstaatlichen Umsetzung zugesteht. Demnach dürfe jedes Land bei allen betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit Altersgrenzen im Rahmen dieses Systems festsetzen. Bei dem Rechtsstreit vor dem VwGH ging es um Folgendes: Ein Mann hatte noch vor Vollendung seines 18. Lebensjahres eine Lehre bei der österreichischen Post und Telegraphenverwaltung des Bundes absolviert. Erst später begann er sein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Die Jahre vergingen, und 2004 wurde der Bundesbeamte in den Ruhestand versetzt. Damit aber begannen die Zores: Sein Arbeitgeber, die Telekom Austria, weigerte sich, bei der Berechnung seiner Pensionsansprüche die Lehrund Beschäftigungszeiten, die er vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt hatte, zu berücksichtigen. Sie berief sich auf das österreichische Pensionsgesetz 1965, das eine Mindestaltersgrenze vorsieht. Genau diese aber sei diskriminierend, argumentierte der Beamte und brachte damit seinen Fall schlussendlich vor den EuGH. Der hatte folgende Frage zu klären: Handelt es sich um eine verbotene Diskriminierung, wenn Lehrund Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt werden, weil das Gesetz ein Mindestalter vorsieht? Immerhin legt die zitierte EU-Richtlinie fest, dass es keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der Religion, einer Behinderung oder etwa des Alters geben dürfe. 8 Das bedeutet, die Mitgliedstaaten dürfen nicht nur unterschiedliche Altersgrenzen für bestimmte Beschäftigte, Gruppen und Kategorien von Mitarbeitern normieren. Sie können auch eine einheitliche Altersgrenze als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Pensionssystem oder den Bezug von Altersrente festsetzen. Allerdings unter einer Bedingung: So eine Festsetzung muss einheitlich erfolgen, also - wie im konkreten Fall - für alle Beamte gelten. Doch das Urteil betrifft nicht nur sie. Denn der EuGH spricht nicht nur von Ruhegeldern für Beamte, sondern von allen betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit, sprich allen Pensionssystemen. Daher können auch unselbstständige SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service Beschäftigte und Selbstständige von der Entscheidung tangiert sein. Beiträge umsonst bezahlt? Eine Frage stellt sich noch: Was ist eigentlich mit den Pensionsbeiträgen passiert, die der Mann bis zum 18. Lebensjahr an die Versicherungsanstalt einbezahlt hat? Um dieses Geld, es handelt sich um 2400 Euro, ist der Beamte nicht umgefallen. Der Betrag war ihm schon vor vielen Jahren zugesprochen worden. „Vorarlberger Nachrichten“, 18. Juni 2016 Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich? Ansprüche nur unter strengen Voraussetzungen. Darüber hinaus muss sich die Höhe des Unterhaltes entweder aus dem Titel ziffernmäßig ergeben oder zumindest ohne großen Verfahrensaufwand bestimmbar sein. Hiervon gibt es folgende Ausnahme: Foto: Erwin Wodicka Immer wieder stellt sich im Zusammenhang mit Scheidungen die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen nach der Scheidung ein Anspruch auf Witwenpension besteht. Diese Frage ist mit einem bedingten "ja" zu beantworten. Geschiedene Ehegatten haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Witwenpension. Um Missbrauch zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Witwenpension nach Scheidung allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft. Nur ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich oder eine vor Auflösung der Ehe eingegangene vertragliche Verpflichtung stellen einen Titel dar, aus dem eine Witwenpension abgeleitet werden kann. Der Titel muss den nachehelichen Unterhalt regeln und im Zeitpunkt des Todes des Versicherten bereits vorhanden sein. KW 25 Ein Anspruch auf Witwenpension nach einer Scheidung besteht ohne qualifizierten Unterhaltstitel auch dann, wenn der Verstorbene ab einem Zeitpunkt nach Rechtskraft der Scheidung bis zu seinem Tod, mindestens während der Dauer eines Jahres, regelmäßig Unterhalt geleistet hat und die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat. Auf diese "faktische Unterhaltsleistung" sollte man sich aber nie als Ersatz für einen Unterhaltstitel verlassen; wenn nämlich der Unterhaltsverpflichtete vor Ablauf eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung stirbt oder die Unterhaltszahlungen vor dem Tod nicht regelmäßig ein ganzes Jahr lang erfolgen, besteht kein Anspruch auf Witwenpension. Da die wenigsten Unterhaltsberechtigten die Zukunft vorhersagen können, empfiehlt es sich daher, aus witwenpensionsrechtlichen Gründen jedenfalls einen Unterhaltstitel zu schaffen und sich nicht auf die faktische Unterhaltsleistung zu verlassen. Es besteht Witwenpension, SENIORENBUND INFO-SERVICE kein Anspruch wenn auf der 9 SENIORENBUND Info-Service Unterhaltsanspruch im Todeszeitpunkt (z. B. wegen einer aufrechten Lebensgemeinschaft oder entsprechendem Eigeneinkommen des Hinterbliebenen) geruht hat. Auch eine Abfindung von Unterhaltsleistungen gewährt keinen Anspruch auf Witwenpension. Die Witwenpension nach Scheidung ist grundsätzlich mit der Höhe des Unterhaltes beschränkt, der geschuldet wurde. Diese Begrenzung gilt nur dann nicht, wenn ein auf Scheidung lautendes Urteil gemäß § 55 EheG vorliegt, in dem das alleinige oder überwiegende Verschulden des unterhaltsverpflichteten Klägers festgestellt wurde, die Ehe mindestens 15 Jahre gedauert hat und entweder der Hinterbliebene im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Scheidungsurteils das 40. Lebensjahr bereits vollendet hat oder seit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils erwerbsunfähig ist oder eine Waisenpension für ein Kind aus dieser Ehe bezahlt wird. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, besteht unabhängig von der Höhe des titulierten Unterhaltsanspruches ein Witwenpensionsanspruch in derselben Höhe wie bei aufrechter Ehe. 25. Woche 2016 Existiert kein Unterhaltsanspruch, gewährt auch ein Urteil nach §55 EheG aus dem Verschulden des Klägers keine Witwenpensionsansprüche. Lebensgefährten erwerben grundsätzlich weder bei aufrechter Lebensgemeinschaft noch nach ihrer Trennung Witwenpensionsansprüche. Da die Folgen einer Scheidung so weit in die Zukunft reichen, dass sie nur schwer absehbar sind, empfiehlt es sich, Informationen bei fachkundigen Beratern einzuholen. Ihre Rechtsanwälte gerne. beraten Sie hiezu Kurz informiert Die Folgen der Scheidung auf die Witwenpension müssen bereits bei der Scheidung mitbedacht werden. Witwenpension nach Scheidung gebührt von einer Ausnahme abgesehen -nur dann, wenn der Versicherte dem Hinterbliebenen zur Zeit seines Todes aufgrund eines qualifizierten Titels Unterhalt leisten musste. Wien, 17. Juni 2016 Wiener Stadtwerke - ÖVP will Versetzungen statt Frühpensionierungen Mandatar Ulm analysierte Akten der Betroffenen - "Da liegt keine Krankheit vor, die Mitarbeiter sind Gott sei Dank pumperlgesund"Pensionsantritt im Schnitt mit 58,12 Jahren Die Wiener Stadtwerke, die sich im Eigentum der Stadt Wien befinden, wollen aus Spargründen 798 Mitarbeiter in Frühpension schicken. Dies soll am Dienstag in der gemeinderätlichen Personalkommission durchgewunken werden. Eine "riesengroße Frechheit" für die ÖVP - denn statt in den Ruhestand hätte man die Betroffenen ihrer Meinung nach durchaus in andere Bereiche versetzen können. 10 Die ÖVP hat sämtliche 798 Akten der betroffenen Mitarbeiter, es handelt sich dabei ausschließlich um Beamte, analysiert - um das Durchschnittsalter der künftigen Frühpensionisten wie auch deren Qualifikationen zu eruieren. Im Schnitt seien die Betroffenen 58,12 Jahre alt, präsentierte Gemeinderatsmandatar Wolfgang Ulm, der in der Personalkommission sitzt, am Montag vor SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2015 Journalisten Recherche. die Ergebnisse seiner Auch was die Qualifikation betrifft, so handle es sich nicht hauptsächlich um Schwerarbeiter: "Keine Rede davon, dass das ausschließlich Arbeiter wären. Keine Rede davon, dass das ausschließlich Personen im Schichtdienst wären", so Ulm. Vielmehr treffe es u.a. Fachbeamte im Verwaltungsdienst oder im technischen Dienst, Oberaufseher, Kanzleibeamte, Revisoren, Telefonisten, Ingenieure und sogar Juristen oder Ärzte. Die Mitarbeiter werden laut Ulm mit 80 Prozent ihrer Bezüge in Pension geschickt. Stadtwerke-Personalvorstand Peter Weinelt hatte dies zuletzt in einem Mediengespräch bestritten. Nach dem Durchschnitt würde "das sehr weit darunter" liegen, versicherte der Manager damals. Konkret sieht der Stadtwerkeplan vor, dass noch heuer 364 Personen gehen müssen, im kommenden Jahr 253 und 2018 schließlich die restlichen 181. Besonders sauer stößt der ÖVP auf, dass es sich dabei ausschließlich um gesunde Menschen handelt: "Da liegt keine Krankheit vor, die Mitarbeiter sind Gott sei Dank pumperlgesund", kritisierte Ulm. "Da ist nicht verständlich, warum die Stadt Wien dieses Personal jetzt einfach nichts mehr arbeiten lässt und nicht anderwärtig verwendet", fügte er hinzu. Schließlich stelle die Stadt durchaus neues Personal ein. Die Hauptstadtschwarzen haben auch schon Vorschläge, wo die StadtwerkeMitarbeiter gebraucht werden könnten: in der Kindergartenkontrolle, in der Verwaltung für Ärzte, Polizei oder Schulen oder als Unterstützung für die städtische Sicherheit - etwa in U-Bahnen. Dabei wies Ulm auch darauf hin, dass Beamte zwar einen Kündigungsaber keinen Versetzungsschutz hätten. Verärgert zeigte sich außerdem Parteichef Gernot Blümel über die Stadtwerke Aussage, dass die geplanten Pensionierungen keine Auswirkungen auf die Steuerzahler hätten: "Das ist insofern lächerlich, als dass das Unternehmen zu KW 25 100 Prozent der Stadt Wien gehört. Insofern ist es linke Tasche, rechte Tasche." Denn die finanziellen Auswirkungen sind laut ÖVP groß: Im Fall der Stadtwerke handelt es sich laut Ulm um "280 Mio. Euro verlorenen Personalaufwand": "Personal, das zur Verfügung stehen würde, aber nicht eingesetzt wird." Diese Zahl errechnete er in der Annahme, dass jeder Beamte pro Jahr circa 50.000 Euro koste. 800 Beamte würden in Ruhestand versetzt werden, im Schnitt sieben Jahre vor dem gesetzlich vorgesehen Pensionsantrittsalter. Zur Veranschaulichung der Situation bei den Stadtwerken wurden heute auch generelle Zahlen zu den Pensionierungen von Wiener Beamten präsentiert: Im Schnitt liege das Pensionsantrittsalter bei 58 Jahren bei den vorzeitigen Ruheständen bei 55,16 Jahren und bei den normalen Ruhestandsversetzungen bei 61 Jahren. Im Durchschnitt gehen laut Ulm pro Jahr 1.000 Beamte in Pension, davon etwa 600 in Frühpension. Die Zahl der Betroffenen, die aus organisatorischen Gründen gehen mussten, war in den vergangenen Jahren gering: 2014 waren es zwei, 2015 28. Diese Zahl werde nun hinaufschnellen: "Dieses Jahr werden wir erstmals ungefähr gleich viele aus organisatorischen wie aus gesundheitlichen Gründen haben. Das hatten wir noch nie." Pensionierungen aus organisatorischen Grünen seien der SPÖ "immer besonders peinlich" gewesen, so Ulm. Daher "hat man darauf geachtet, dass man so gut wie keine organisatorischen mehr hat". Die ÖVP will jedenfalls in der nächsten Gemeinderatssitzung zwei Anträge einbringen. Einerseits wird die Abschaffung jenes Paragrafen begehrt, der die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aus organisatorischen Gründen ermöglicht, andererseits die Harmonisierung des Wiener Pensionssystems für Beamte an jenes des Bundes bis 2028. SENIORENBUND INFO-SERVICE 11 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016 Wien, 21. Juni 2016 Korosec: Beamten-Staatssekretärin muss Wiener Frühpensionskartell abdrehen Reformverweigerung muss sich beim kommenden Finanzausgleich negativ auswirken! Wien - Zur aktuellen Frühpensionierungs welle von 800 Wiener Beamtinnen und Beamten hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, heute fest: „In den vergangenen rund zwei Jahrzehnten wurden laufend Pensionsreformen vorgenommen. In ganz Österreich werden seither auch die Pensionssysteme der Beamten an jene der Arbeiter und Angestellten in flotten Schritten angeglichen. In ganz Österreich? Nein! Wien hält sich weiter nicht an die entsprechenden Staatsverträge und schickt nun erneut 800 Menschen in Frühpension – mit weniger erforderlichen Dienstjahren als in jedem anderen österreichischen Pensionssystem, dafür mit mehr Nettoersatzrate als Pension. Die Österreicherinnen und Österreicher haben genug vom Wiener Frühpensionskartell, für das ja alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen müssen. Ich fordere die zuständige BeamtenStaatssekretärin auf: Sorgen Sie für Ordnung im Wiener System, dem Sie bis vor wenigen Wochen selbst angehört haben! Wer die zugesagten Reformen nicht zeitgerecht umsetzen will – wie eben Wien bei den Beamtenpensionen – dem müssen die dadurch verursachten Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe im Rahmen des neuen Finanzausgleiches eben abgezogen werden! Nur so werden wir die von den Menschen schon lange eingeforderte Harmonisierung der Pensionssysteme endlich in ganz Österreich schaffen!“ Aubauer: Frühpensionierungswelle bei Wiener Stadtwerken konterkariert Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung älterer Beschäftigter ÖVP-Seniorensprecherin: Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Personalkommission aus "organisator ischen Gründen" in den Ruhestand versetzt, zeigte sich heute, Dienstag, ÖVP-Seniorensprecherin Abg. Mag. Gertrude Aubauer empört über diese Frühpensionierungswelle in Wien. Wien - Die Regierung hat ein BonusMalus-System beschlossen, um ältere Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu halten und bei den Wiener Stadtwerken werden fast 800 Beamte von der 12 "Es kann doch nicht sein, dass private Unternehmen, die ältere Mitarbeiter nicht halten, einem Malus unterliegen und öffentliche Beamte in Wien in den Ruhestand geschickt werden. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen", so Aubauer. Es sei unbegreiflich, qualifiziertes Personal, das man sicherlich dringend in anderen Bereichen benötige, früher in den SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service Ruhestand zu verabschieden, was dem Steuerzahler auch noch 280 Millionen Euro kostet. "Die 'Frühpensionierungs-Goodies' der Stadt Wien belasten aber nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Konsumenten direkt: In den Betriebskosten über Müllgebühren, bei den Wiener Linien über Fahrscheinpreise und bei Wien Energie über die Strompreise. Das ist daher auch ein Anschlag auf die Brieftaschen der Konsumenten und Mieter. Wien wird zur Stadt der Sozialhilfebezieher und Frühestpensionisten." Aubauer verweist auf heutige Aussagen im "Wirtschaftsblatt", wonach die WKÖ eine umfassende Informationskampagne hinsichtlich des Bonus-Malus-Systems, nach dem 2017 Bonusoder Strafzahlungen schlagend werden, für Betriebe startet. "All diese Maßnahmen, die dazu dienen, ältere Menschen im Arbeitsprozess zu halten, werden durch derartige unbegreifliche Pensionswellen konterkartiert. Ziel muss es schließlich sein, ältere Menschen im Arbeitsleben zu halten", ärgert sich die Abgeordnete. Wien, 21. Juni 2016 Korosec an Stöger: Die Menschen haben von den Ausreden genug! Große Verwunderung über die Aussagen des Sozialministers Zu den soeben von der APA übermittelten Aussagen des Sozialministers zu den Wiener Frühpensionierungen hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest: „Die Menschen haben von den Ausreden genug! Sie sehen nicht ein, warum ausnahmslos allen Menschen in Österreich umfassende Pensionsreformen zuzumuten sind, bloß den Wiener Beamtinnen und Beamten nicht! Wenn der Sozialminister nun erklärt, er sei für die Wiener Pensionen aufgrund der Verfassung (!) nicht zuständig, so sei ihm der diesbezügliche Staatsvertrag (15aVereinbarung) zwischen den Bundesländern und dem Bund in Erinnerung gerufen: darin wurde die Umsetzung der Reform der Bundesbeamten in gleicher Form bei den Landesbeamten vereinbart. Bloß hatte Wien bis heute keine Lust, das umzusetzen. Diese Extrawürste müssen ein Ende haben.“ Korosec weiter: „Gerade von Stöger sind diese Worte schwer auszuhalten. Er ist es doch, der noch vor wenigen Wochen erwerbstätigen ASVG-Pensionisten als „Belohnung“ für ihre fleißige Arbeit sogar nach dem 65. Geburtstag die Pensionen kürzen wollte. Die nun in Wien Frühpensionierten dürfen hingegen schon mit ihren 58 Jahren in jeder beliebigen Höhe dazuverdienen, ohne mit Zuverdienstgrenzen kämpfen zu müssen. Für all das haben die Menschen in diesem Land kein Verständnis mehr!“ Wien, 23. Juni 2016 Korosec: Fordern anonyme Auswertung der Pensionskonto-Daten Handfeste Zahlen zu künftigen Pensionshöhen statt weiterer Spekulationen Wien - Nachdem gestern die Zahlen der Pensionsversicherung eine insgesamt KW 25 stabile Situation und vor allem deutlich sinkende Kosten für Ausgleichszulagen SENIORENBUND INFO-SERVICE 13 SENIORENBUND Info-Service gezeigt hatten, gehen die Diskussionen rund um künftige Pensionshöhen heute weiter. So zum Beispiel im „Kurier“ durch den Wirtschaftsforscher Schuh. LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, hält dazu fest: „Alle seit dem 1.1.1955 Geborenen verfügen in den gesetzlichen Pensionssystemen schon heute über ein Pensionskonto, bei den Beamten gilt dies für jene, die ab 1976 geboren wurden. Der Österreichische Seniorenbund verlangt nun die anonyme Auswertung dieser Pensionskonto-Daten: Welche Pensionsleistungen wurden schon versprochen? Ab welchem Jahr werden daher welche Summen schlagend? Mit welchen Pensionshöhen können Frauen und Männer eines bestimmten Geburtsjahrganges aufgrund dieser Daten rechnen? Bei welchen Jahrgängen lassen sich Bruchstellen – insbesondere zwischen 25. Woche 2016 Frauenund Männerpensionen – erkennen. Diese und weitere Fragen müssten mit dem Pensionskontosystem auf Knopfdruck zu beantworten sein. Mithilfe dieser Daten können wir in unseren Pensionssystemen faktenbasiert Entscheidungen treffen.“ Korosec zu grundsätzlichen Punkten: „Heute ist der Großteil der Bevölkerung auf das Pensionskonto umgestellt. Und dieses folgt der sehr klaren Formel „länger-mehr-mehr“: Wer länger mehr einzahlt – also über mehr Beitragsmonate und höhere Beitragsgrundlagen verfügt – erhält am Ende mehr Pension. Neben dieser stabilen ersten Säule hat der Seniorenbund immer festgehalten: Sparen ist eine Tugend! Das heißt: Sowohl Betriebs- als auch Privatpensionen sind wichtiger Teil der Lebensvorsorge für das Alter. Während in der ersten Säule vieles gelungen ist, sind Verbesserungen für die zweite und dritte Säule sicher umfassend zu diskutieren!“ GESUNDHEIT Wien, 24. Juni 2016 Korosec: Prävention nach SVA-Vorbild in allen Krankenkassen stärken! Abschaffung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten bleibt ganz oben auf ÖSB-Forderungsliste! SVA-Obmann und Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl stellt heute in mehreren Tageszeitungen das Modell „SVA 2020“ vor. Dabei setzt er noch stärker auf Prävention, als bisher. Dazu hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest: „In einer alternden Gesellschaft muss Prävention eine sehr starke Rolle einnehmen. Insbesondere bei den BabyBoomern, die heute zwischen 44 und 54 Jahre alt sind, muss es gelingen durch umfassende Gesundheitsvorsorge 14 mögliche Alterserkrankungen und dadurch entstehende Pflegebedürftigkeit so weit wie möglich nach hinten zu verschieben oder sogar ganz zu verhindern. Wir wollen daher, dass das Präventionsmodell der SVA in allen Krankenkassen umgesetzt wird. Damit meinen wir natürlich nicht die Einführung von Selbstbehalten in allen Krankenkassen, die solche heute nicht vorsehen. Hier wäre eben anstatt mit einer Reduktion der Selbstbehalte zum Beispiel mit einer Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge zu arbeiten – als Belohnung für die Vereinbarung von SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2015 Gesundheitszielen mit dem Hausarzt und die entsprechende Zielerreichung!“ Korosec weiter: „Präsident Christoph Leitl ist zudem seit Jahren unser Mitstreiter, wenn es um die Abschaffung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten geht. Für den Seniorenbund steht dieser wichtige Punkt weiterhin ganz oben auf der Forderungsliste. Wenn in diesem Herbst endlich die Gesetze aufgrund des Pensionsgipfel vom 29. Februar vorgelegt werden, muss auch dieser wichtige Punkt erledigt sein!“ Wien, 20. Juni 2016 Korosec: Wer eine Untersuchung braucht, muss sie auch zeitnahe erhalten! Zustand bei CT- und MRT-Untersuchungen ist in ganz Österreich dringend patientenfreundlich zu gestalten Zu den erneuten Berichten, wonach Patientinnen und Patienten oft monatelang auf CTund MRTUntersuchungen warten sollen, obwohl ihnen Ärzte den dringenden Untersuchungsbedarf bestätigen, hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest: „Die Mittel für ausreichende MRT- und CTUntersuchungen sind bekanntlich vorhanden. Bloß der Wille der Beteiligten scheint zu fehlen. So bleiben Patientinnen und Patienten zurück, die monatelang auf eine Untersuchung warten sollen, obwohl ein Arzt bestätigt hat, dass sie dringend eine solche Untersuchung brauchen würden. Das ist inakzeptabel! Alle Verantwortlichen müssen so rasch wie möglich an den Verhandlungstisch und müssen Lösungen liefern! Die Patientinnen und Patienten haben sich das verdient!“ Erfreut zeigt sich Korosec zu den gestern in der ORF-Pressestunde getroffenen Aussagen der Gesundheitsministerin: „Sabine Oberhauser hat eingesehen, dass es für jeden Krankenversicherungs-Euro in ganz Österreich die gleiche Leistung zu geben hat. Ich freue mich über diese Einsicht. Den Worten müssen jetzt aber Taten folgen! Die Menschen haben schon zu lange auf diesen Lösungsschritt gewartet!“ „Die Presse“, 18. Juni 2016 Wer Kur verweigert, kann Rehab-Geld verlieren Berufsunfähigkeit. Der Oberste Gerichtshof entzog einem Übergewichtigen das Rehabilitationsgeld, weil er einen stationären Aufenthalt zum Abnehmen ablehnte. Ein Gerichtsentscheid, der große Auswirkungen haben kann. Von Judith Hecht Wien. Wer Rehabilitationsgeld von der Pensionsversicherung erhalten will, sollte besser daran mitwirken, wieder arbeitsfähig zu werden. Tut er das nicht, KW 25 ist es nur recht und billig, dass ihm diese Leistung wieder gestrichen wird. Sinngemäß zu diesem Ergebnis kam der Oberste Gerichtshof in einer ganz neuen Entscheidung (10 ObS 4/16k). Dabei ging es um einen Mann (Jahrgang 1966), der SENIORENBUND INFO-SERVICE 15 SENIORENBUND Info-Service bei einer Körpergröße von 181cm ein Gewicht von 200 Kilogramm auf die Waage brachte und deshalb nicht mehr als Hilfsarbeiter arbeiten konnte. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellte seine vorübergehende Invalidität fest und gewährte ihm für sechs Monate Rehabilitationsgeld. Allerdings mit Auflagen: Um seine Arbeitsfähigkeit wiederherszustellen, solle er einen sechswöchigen stationären Aufenthalt in einem Stoffwechselzentrum absolvieren, hieß es in dem PVA-Bescheid. Bei der Rehabilitation habe er mitzuwirken, sonst werde man ihm das Rehabilitationsgeld entziehen, selbst wenn seine Invalidität weiterhin vorliege. Dem Mann passte das nicht, er weigerte sich mehrfach, sich stationär aufnehmen zu lassen, und nahm stattdessen auf eigene Faust ab. Ablehnung steht Patienten nicht frei Nachdem weder aus gesundheitlicher noch aus psychiatrischer Sicht irgendetwas gegen seinen stationären Aufenthalt sprach, reagierte die PVA wie angekündigt. Sie entzog ihm das Rehabilitationsgeld. Dagegen aber wehrte er sich und verlangte, das Geld möge im entweder weiterhin gewährt werden oder wenn nicht, möge man ihm die unbefristete Invaliditätspension zusprechen. Denn trotz Gewichtsabnahme sei er dauerhaft invalid. Damit drang er jedoch weder bei den Vorinstanzen noch beim OGH durch: Es stehe einem Versicherten nicht frei, eine ihm konkret angebotene Rehabilitation abzulehnen und stattdessen nach eigenem Gutdünken das angestrebte Ziel (hier die Gewichtsabnahme) zu erreichen. Sein Verhalten sei zumindest leicht fahrlässig, was die Entziehung des Geldes rechtfertige. Eine Entscheidung, die alle Rehabilitationsgeld-Bezieher aufhorchen lassen wird. Vor allem aber jene, die es bisher mit ihrer Mitwirkungspflicht nicht so ernst nahmen und die vielmehr davon ausgingen, ihre vorübergehende Invaliditätsoder Berufsunfähigkeitspension würde ohnehin fließend in eine unbefristete übergehen. Das ist zwar faktisch heute immer noch bei 48 Prozent der Bezieher von Rehabilitationsgeld so. Das erhoffte 16 25. Woche 2016 Szenario ist es volkswirtschaftlich jedoch definitiv nicht, darüber herrschte sogar in der Regierung Einigkeit. So kam es, dass unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) 2012 das Sozialrechtsänderungsgesetz auf Schiene gebracht wurde. Mit dem Slogan "Rehabilitation vor Pension" bewarb die Regierung 2012 die Abschaffung der befristeten Berufsunfähigkeitsund Invaliditätspension. Die neue Regelung trat mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Seitdem haben all jene, die nach dem 1. Jänner 1964 geboren worden sind, nur mehr dann einen Anspruch auf diese Pension, wenn sie aus medizinischen oder beruflichen Gründen nicht mehr in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können. 41 Prozent werden wieder arbeitsfähig Eine unbefristete Invaliditätsoder Berufsunfähigkeitspension soll wirklich nur mehr dann gewährt werden, wenn der Versicherte dauerhaft invalid ist oder für ihn eine Umschulung auf einen anderen Job nicht mehr sinnvoll oder zumutbar erscheint. So das erklärte Ziel des Gesetzgebers. Derzeit ist das allerdings noch Zukunftsmusik, das belegen die aktuellen Zahlen. Nur 41 Prozent wird das RehabGeld entzogen, weil sie wieder "gesund", also arbeitsfähig sind. 48 Prozent gleiten direkt in die dauerhafte Invaliditäts- bzw. Berufsunhäfigkeitspension. Fälle wie der eingangs erwähnte sind bislang sehr selten: Im vergangenen Jahr hat die PVA nur zwei Prozent aller Bezieher ihre Rehab-Leistung entzogen, weil sie nicht bereit waren, aktiv an ihrer Gesundung mitzuwirken. Ein überraschend gutes Ergebnis, könnte man meinen - aber nur, wenn es bedeutet, dass tatsächlich 98 Prozent der vorübergehend Invaliden und Kranken alles tun, um bald wieder zu arbeiten. Die hohe Quote könnte jedoch auch einen anderen Grund haben: Vielleicht hat die PVA es bisher einfach vermieden, so rigoros wie in dem beschriebenen Fall zu entscheiden. Gut möglich, dass sich bei der Handhabung künftig einiges ändern SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2015 wird. Die jüngste OGH-Entscheidung bestärkt die PVA jedenfalls dabei. „Salzburger Nachrichten“, 24. Juni 2016 Bei Sucht im Heim wird oft weggeschaut Bei rund 60 Prozent der alkoholkranken Bewohner in Seniorenheimen wird die Sucht nicht erkannt. Viele von ihnen haben gelernt, ihre Abhängigkeit gut zu verbergen. Es fehlt aber auch noch die Sensibilität für das unangenehme Thema. Von Josef Bruckmoser Der Alkohol sowie Beruhigungs- und Schlaftabletten sind die häufigsten Ursachen für Suchtprobleme im Alter. Das gilt für ältere Menschen zu Hause genauso wie in den Seniorenheimen. Dort würde der überwiegende Teil der Pflegekräfte den Alkoholkonsum von Heimbewohnern gern einschränken. Tatsächlich wird das Problem aber oft nicht aktiv angegangen. Der deutsche Pflegewissenschafter Andreas Kutschke nennt dafür zwei Gründe. Zum einen dürfe man nicht übersehen, dass ein Alkoholiker oft über Jahrzehnte gelernt habe, seine Sucht zu verbergen. „Wenn jemand im Berufsleben gestanden ist und Alkoholprobleme hatte, dann hat er vielfach eingeübt, seine Sucht vor den anderen zu verheimlichen“, sagt Kutschke. Foto: Kzenon - Fotolia Zum anderen fehle in den Seniorenheimen aber auch häufig noch der Blick für die Suchtabhängigkeit. Das Thema werde einerseits nicht wahrgenommen, wenn man aber damit konfrontiert sei, werde eher mit Ablehnung reagiert. „Ich kenne KW 25 viele Seniorenheime, die alkoholkranke Menschen von vornherein nicht aufnehmen wollen, weil Alkoholkrankheit oft mit störendem Verhalten einhergeht.“ Der befürchtete höhere Zeitaufwand in der Pflege spiele dabei auch eine Rolle, sagt Kutschke. Dazu komme die Befürchtung, dass der Ruf einer Einrichtung – „da gibt es auch Alkoholiker“ – leiden könnte. Außerdem gebe es Schwierigkeiten in der Einstufung beim Pflegegeld. „Solange die Betroffenen nicht getrunken haben, sind sie verhältnismäßig fit und bekommen nur eine niedrige Pflegestufe. Wenn sie aber getrunken haben, ist der Pflegebedarf deutlich erhöht. Das ist eine Schwierigkeit, weil damit auch vom Zeitaufwand her keine adäquate Versorgung möglich erscheint.“ Kutschke nennt daher als sein erstes Anliegen, darauf hinzuweisen, „dass wir diese Menschen in Seniorenheimen haben“. Im Schnitt müsse man davon ausgehen, dass zehn Prozent der Bewohner eine Alkoholgeschichte haben. Dazu kämen als zahlenmäßig noch größere Gruppe rund 35 Prozent, die von Benzodiazepinen abhängig seien, also von Medikamenten mit angstlösenden, krampflösenden, beruhigenden und schlaffördernden Eigenschaften. „Das ist eine große Zahl an Mensche n, die wir betreuen und für die wir Kenntnisse und Strategien brauchen“, sagt Kutschke. Das gelte sowohl für Alkoholkranke wie für diejenigen, die von Medikamenten abhängig seien. Die Abhängigkeit von Benzodiazepinen führe zwar zu keinem aufdringlichen Verhalten wie beim Alkoholkranken und die Betroffenen SENIORENBUND INFO-SERVICE 17 SENIORENBUND Info-Service würden daher kaum als Störfaktor im Pflegealltag empfunden. „Aber ein Bewohner, der sediert ist, kann ein sehr apathischer Mensch sein. Er ist unkritisch, er reagiert verlangsamt auf Ansprache, er stürzt häufiger, er wird seine persönlichen Probleme nicht mehr lösen wollen und können.“ Daher müsse auch diese Abhängigkeit in jedem Fall aufgegriffen und angegangen werden. Anders als in der Klinik gehe es dabei nicht in erster Linie um eine völlige Entwöhnung und Abstinenz. „Im Seniorenheim haben wir eine ganz andere Situation. Abstinenz wird dort nicht immer erreichbar sein. Der Mensch, der im Heim lebt, ist auch eigenverantwortlich“, unterstreicht der Pflegewissenschafter. Die große Anforderung an Betreuende, an Hausärzte, an Selbsthilfegruppen und an die Pflege in Seniorenheimen sei im Grund der pflegerische Auftrag. „Es ist unsere professionelle Pflicht, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, aus ihrer Sucht auszusteigen oder sie zumindest zu verringern. Es geht nicht um alles oder nichts, aber die Lebensqualität kann deutlich höher sein, wenn der Alkoholoder Medikamentenkonsum reduziert wird. Darum muss es gehen – nicht um jemanden zu bevormunden, das auf keinen Fall, sondern um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, eine höhere Lebensqualität zu haben.“ Kutschke unterscheidet hier den Anspruch 25. Woche 2016 in allgemeinen Seniorenheimen dezidiert von jenen Einrichtungen, die nasse Alkoholiker aufnehmen und sie so viel trinken lassen, wie sie wollen. „Das kann man auch mit Hilfskräften machen, dafür braucht man keine Pflegekräfte“, sagt der Experte, der in der Qualitäts- und Pflegeentwicklung in den städtischen Seniorenheimen Krefeld tätig ist. „In der Pflege kann es nur darum gehen, diese Menschen professionell in ihrer Gesundheit und in ihrer Lebensqualität zu unterstützen, auch dadurch, dass verlässliche Kontakte zu Angehörigen hergestellt werden, die häufig verloren gegangen sind.“ Diakonie-Dialoge über Sucht im Alter „Sucht und Abhängigkeit – ein Balanceakt in der Seniorenarbeit“ ist das Thema der 22. Diakonie-Dialoge, die heute, Freitag, von 9.00 bis 16.00 Uhr in St. Virgil Salzburg stattfinden. Andreas Kutschke, Pflegewissenschafter und Krankenpfleger, setzt sich dabei mit der Abhängigkeit als Herausforderung für die Pflegekräfte in Seniorenheimen auseinander. Dirk K. Wolter (Gerontopsychiatrie und psychotherapie) informiert über den Stand der Medizin zu Sucht im Alter. Senioren Rundschau, OTS, 22. Juni 2016 Cool bleiben: So kann man auch in heißen Nächten gut schlafen Baierbrunn - Keep cool ist manchmal leichter gesagt als getan, wenn auch nachts das Schlafzimmer sommerlich heiß bleibt. Kühlende Tipps rund ums Einschlafen hat Max Zimmermann für uns zusammengetragen: Es gibt viele Gründe, warum man in heißen Nächten nicht einschlafen kann, schreibt das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Ein nicht unerheblicher ist das Abendessen, sagt uns Chefredakteurin Claudia Röttger und erklärt, warum eine leichte Kost zum guten Schlaf beiträgt: 18 Claudia Röttger: Mahlzeiten, die schwer im Magen liegen, wie Fettes und Deftiges stören das Einschlafen und das Durchschlafen. Es ist also sinnvoll am Abend etwas Leichtes zu essen, wie zum Beispiel Gemüsesuppe, Kartoffeln oder ein Brot mit Frischkäse. Auch Kräutertees mit Melisse, Baldrian oder Hopfen sind gut verträglich und helfen beim Einschlafen. Und äußerlich SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service kann man auch etwas Schlafförderndes tun: atmungsaktiv und saugfähig und deshalb für sommerliche Temperaturen bestens geeignet. Claudia Röttger: Eine lauwarme Dusche vor dem Schlafen wirkt entspannend. Ist es im Schlafzimmer trotz Lüftens zu heiß, hilft ein Ventilator, der die Luft bewegt, sodass sie sich kühler anfühlt und man so leichter den Schlaf findet. Teurer aber auch effektiver ist eine Klimaanlage, die aber mehr Strom verbraucht. Damit man sich nicht zwischen heißen Laken hin und her wälzt, kann man auf einen einfachen Trick zurückgreifen: Claudia Röttger: Man kann zum Beispiel eine Wärmflasche mit kaltem Wasser füllen und sie für rund drei Stunden in den Kühlschrank legen. Vor dem Zubettgehen schlägt man dann diese "Kühlflasche" in ein dünnes Handtuch und nimmt sie mit ins Bett. Auch Bettwäsche aus Baumwolle oder Leinen ist Foto: [email protected], fotolia Wenn trotz all dieser guten Tipps sich der Schlaf nicht einstellen will, können Präparate auf pflanzlicher Basis wie Baldrian, Hopfen oder Passionsblume das Einschlafen unterstützen, rät der "Senioren Ratgeber". STEUERN Wien, 22. Juni 2016 Korosec: Volle Unterstützung für SchellingVorschlag gegen kalte Progression 2016 und 2017 wirkt die Steuersenkung voll, ab 2018 gäbe es erste Auswirkungen der kalten Progression Zu den heutigen Vorschlägen von Finanzminister Schelling in der Tageszeitung „Die Presse“ hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest: „Schelling hat die volle Unterstützung des Österreichischen Seniorenbundes, wenn es um die Abschaffung der kalten Progression ab 2018 geht! Heuer und im kommenden Jahr wirkt die umfassende Steuersenkung voll, profitieren auch alle Seniorinnen und Senioren durch mehr Netto vom Brutto. Doch schon ab 2018 würde die kalte Progression erstmals wieder zuschlagen: Weil die Grenzwerte der Steuerstufen nicht mit der Inflation ansteigen, fielen viele Menschen durc h die einfachen Teuerungsabgeltungen wieder KW 25 in höhere Steuerstufen. Schelling will mit seinem Vorschlag dieses Problem nun konsequent, nachhaltig und vor allem zeitgerecht lösen. Die Seniorinnen und Senioren wären dankbar, wenn dies wirklich gelingt!“ Korosec wendet sich abschließend mit einem Tipp an die Seniorinnen und Senioren: „Wenn Ihre Pension unter 1.067,- Euro brutto monatlich liegt, sie aber keine Ausgleichszulage erhalten, so können Sie sich sofort bis zu 55,- Euro vom Finanzamt zurückholen! Füllen Sie gleich den nötigen Antrag aus. Es kostet Sie nur wenige Minuten. Lassen Sie das Geld nicht liegen!“ Wie das genau geht, zeigt der Seniorenbund hier: https://www.youtube.com/watch?v=pf9MM0lY- SENIORENBUND INFO-SERVICE 19 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016 yM&feature=youtu.be PFLEGE & BETREUUNG Wien, 17. Juni 2016 Korosec: Rechnungshof-Empfehlungen umsetzen! Pflege-Strukturreform muss kommen! Seniorenbund dankt Dr. Moser für hervorragende Zusammenarbeit und freut sich auf ebenso erfolgreiche Zukunft mit Dr. Margit Kraker Wien - Nach der Wahl von Dr. Kraker zur neuen Rechnungshof-Präsidentin und anlässlich der heutigen Sitzung der Landessozialreferenten hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest: „Der Österreichische Seniorenbund ist der Reformmotor zur Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen. Als ersten Teil greifen wir hier aktiv die Vorschläge zur Strukturreform der PflegeSachleistungen auf: einheitliche Bedarfsplanungen in allen Ländern, verbindliche und möglichst einheitliche Mindestvorgaben zu Qualität, Personalschlüssen, Heimaufsicht etc. Verbindliche und möglichst einheitliche Vorgaben zur Tarifstruktur – wo es heute für ein und dieselbe Leistung noch 300 verschiedene Tarife gibt! Pflegequalität und Pflegekosten dürfen nicht länger vom Wohnort abhängen! Wenn im Herbst der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern neu abgeschlossen wird, muss der Pflegefonds über das Jahr 2018 hinaus verlängert werden und müssen die schon lange vereinbarten Strukturreformen, wie oben beschrieben und wie vom Rechnungshof mehrfach empfohlen, endlich zur Umsetzung kommen!“ Korosec zum Wechsel an der Rechnungshofspitze: „Der Österreichische Seniorenbund dankt Dr. Josef Moser für die hervorragende Zusammenarbeit in den vergangenen 12 Jahren. Zugleich freuen wir uns auf eine ebenso erfolgreiche Zusammenarbeit in den kommenden Jahren mit Dr. Margit Kraker, der ich zur Wahl im Namen des Seniorenbundes herzlich gratuliere!“ LIVE AUS DEM PARLAMENT 20 SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer berichtet aktuell aus dem Parlament zum Thema Unterricht! Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer: Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung! In Österreich suchen derzeit 400.000 Menschen einen Job, viele halten sich mit Arbeitslosengeld über Wasser. Ein besonderer Grund dafür, dass sie eben keinen Job finden, ist die fehlende formelle Bildung. Das heißt, es krankt an der Qualifikation. Besonders schle chte Karten auf dem Arbeitsmarkt haben Asylberechtigte. Rund zwei Drittel von ihnen haben nur einen Pflichtschul abschluss. Und schauen wir die Älteren an, die über 50-jährigen Arbeitslosen, müssen wir sagen, von ihnen verfügt nur rund die Hälfte über einen Pflichtschulabschluss. Das heißt, die allergrößten Hürden, Arbeit zu finden, liegen in der Qualifikation. Was hat denn das jetzt mit dem heutigen Schulrechtspaket zu tun? – Sehr viel! Bei den 15-Jährigen kann jeder fünfte – Kollege Strolz hat es schon aufgezählt – nur mangelhaft lesen, mehr als 50.000 brechen die Ausbildung ab. Das kann so nicht weitergehen, denn die Menschen, die keine Ausbildung schaffen, das sind die Arbeitslosen von morgen. Das muss sich bessern, und dazu heute auch der erste Schritt in diesem Schulrechtspaket! Als sehr, sehr vielversprechend sehe ich die neue Schuleingangsphase: Wie entwickeln sich unsere Kinder? Man kann KW 25 die Stärken und die Schwächen genau aufzeigen, man kann Talente fördern. Und genau das brauchen wir: Talente fördern, damit wir Österreich wieder mit diesen guten Köpfen nach vorne bringen! Familienministerin Karmasin entwickelt dazu jetzt auch einen Bildungspass, eine ganz tolle Einrichtung, wo man sehen kann, welche Stärken jedes einzelne Kind hat. Eine Anregung vielleicht dazu bezüglich des lebenslangen Lernens: Dies sollte sich auf das ganze Leben erstrecken, denn in einer heutigen erfolgreichen Arbeitskarriere braucht es immer wieder neue Ausbildungen und immer wieder Weiterbildung. Gemeinsam wollen wir daran arbeiten. Es gibt noch viele Fragen und – das ist hier angeklungen – es braucht weitere Schritte, vor allem wenn man überlegt: Ist unser Bildungssystem schon auf die digitalen Herausforderungen vorbereitet? Sind wir denn da gerüstet? In diesen Bereichen entstehen viele neue Jobs, also auch neue Fragen. Es gibt viel zu tun; zum Beispiel Internetführerschein für Schüler oder Umgang mit der digitalen Welt, schon beginnend im Kindergarten. Als Mutter ist es mir ein ganz besonders großes Anliegen, dass unsere Kinder eine gute Ausbildung bekommen und dass sie dann einen Job haben, von dem sie auch leben können. SENIORENBUND INFO-SERVICE 21 SENIORENBUND Info-Service In diesem Sinne, Frau Minister, freuen wir uns auf weitere gute Zusammenarbeit und 25. Woche 2016 hoffen, dass wir da alle gemeinsam etwas weiterbringen werden. – Danke. FREIWILLIGENARBEIT Wien, 22. Juni 2016 Korosec: Asylwerber umfassend in gemeinnützige Arbeit einbinden Dank an Bundesregierung für Integrations-Paket. Mödlhammer für umfassende Gemeinde-Initiative. Nachdem die Bundesregierung, allen voran Integrationsminister Kurz, gestern im Ministerrat mit dem Integrationspaket einen wichtigen Schritt gesetzt hat, hat Gemeindebund-Präsident Mödlhammer heute in Ö1 den aus Sicht des Seniorenbundes besonders wichtigen Punkt der gemeinnützigen Arbeit im Detail ausgeführt. Dazu hält LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des Österreichischen Seniorenbundes, fest: „Der Österreichische Seniorenbund unterstützt die Pläne zum gemeinnützigen Einsatz der Asylwerbenden gerne und mit ganzer Kraft. Erst am Freitag hat die umfangreiche Gemeinde-Studie von GfK Austria im Auftrag von Gemeindebund und „Österreich hilfsbereit“ ganz klar gezeigt: Dank an In Gemeinden, wo Flüchtlinge aufgenommen wurden, hat sie Stimmung gegenüber Asylwerbern deutlich gebessert. Und die Möglichkeit der gemeinnützigen Tätigkeit in der Gemeinde wird als besonders erfolgreiche und wichtige Möglichkeit zur Integration betrachtet. Ich bin daher froh, wenn die Bunderegierung mit ihrem Integrationspaket die Bürokratie für die Aufnahme von Asylwerbern zur gemeinnützigen Tätigkeit deutlich reduziert und zugleich die Einsatzbereiche und –möglichkeiten erweitert. Unser Dank gilt den Gemeinden, die sich hier engagieren und den Menschen diese Möglichkeiten zur beruflichen Tätigkeit eröffnen!“ EUROPA Brüssel, 21. Juni 2016 "Löchrig wie ein Schweizer Käse": Becker fordert Registrierung aller Ein- und Ausreisen Innenausschuss des EU-Parlaments stimmt über Kontrollen für EU-Bürger an EU-Außengrenzen ab 22 SENIORENBUND INFO-SERVICE verstärkte KW 25 25. Woche 2015 SENIORENBUND Info-Service belgischen oder französischen Pass hat, kann er theoretisch unbemerkt aus der EU nach Syrien reisen. Auch wenn jemand mit einem gestohlenen oder verloren gemeldeten Pass reist, wird dies nicht automatisch bemerkt", kritisierte der ÖVPPolitiker. „Vorhandene Daten müssen genutzt werden, um Terror wirksam zu bekämpfen.“ "Fahrlässig und löchrig wie ein Schweizer Käse" nennt der Sicherheitssprecher der ÖVP im EU-Parlament, Heinz K. Becker, das bisherige System der EU zur Registrierung von Ein- und Ausreisen an den Außengrenzen. "Ich fordere, dass die Daten sowohl von Drittstaatenangehörigen als auch von EU-Bürgern an den EUAußengrenzen bei der Ein- und Ausreise erfasst und mit anderen Datenbanken abgeglichen werden", so Becker heute in Brüssel. Bisher werden nur die Einreisen von Drittstaatenangehörigen, nicht aber deren Ausreise erfasst. Bei EU-Bürgern findet gar kein systematischer Datenabgleich statt. "Wenn ein Dschihadist einen In der heutigen Abstimmung beschließt das Parlament seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. "Wir müssen Polizei und Grenzschutz EU weit einheitlich die geeigneten Instrumente in die Hände geben, um uns alle zu schützen. Dass die Mitgliedstaaten hier auf der Bremse stehen, ist völlig unverständlich", so der Europaabgeordnete. "Es gibt bereits Datenbanken von gestohlen gemeldeten Reisepässen. Es ist doch eigentlich selbstverständlich diese Daten abzufragen, wenn jemand aus der EU ausreist. Vorhandene Daten müssen genutzt werden, um Terror wirksam zu bekämpfen", betonte Becker. Brüssel, 22. Juni 2016 Becker fordert "gesetzliche Definition von Antisemitismus" Israels Staatspräsidenten Parlament Rivlin Der Europaabgeordnete Heinz K. Becker fordert eine "gesetzlich anerkannte Definition von Antisemitismus" in der EU, so der ÖVP-Politiker heute anlässlich des Besuches des israelischen Staatspräsidenten Reuven Rivlin im Europarlament in Brüssel. KW 25 hält Rede im Europäischen "Die gesetzliche Definition von Antisemitismus ist die Voraussetzung für ein wirksames strafrechtliches Vorgehen gegen Angriffe gegenüber Juden", so Becker, der stellvertretender Vorsitzender der parteiübergreifenden Arbeitsgruppe gegen Antisemitismus im Europäischen Parlament ist. SENIORENBUND INFO-SERVICE 23 SENIORENBUND Info-Service Becker fordert auch, den EU-Anti-HetzParagraphen zu verschärfen. "Der bisherige Anti-Hetz-Paragraph bringt nicht viel. Er deckt viele hetzerische Äußerungen gar nicht ab", so der ÖVPPolitiker. 25. Woche 2016 "Es gibt eine Zunahme von Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und gewaltbereitem Extremismus in der EU. Juden haben heute in Europa wieder Angst, leben mit ständigem Polizeischutz und verlassen unseren Kontinent. Das können wir nicht tatenlos hinnehmen", betonte Becker. Brüssel, 17. Juni 2016 Becker zum Weltflüchtlingstag: Geordnete Migration ist wirksamste Hilfe für Flüchtlinge Aufnahmestellen außerhalb Europas und Voraussetzungen für geordnete Migration "Nur geordnete Migration ist wirksamste Hilfe und bestmögliche Unterstützung für Flüchtlinge. Bisher müssen Flüchtlinge illegal in die EU einreisen, um legal Asyl beantragen zu können. Dieser Zustand ist unhaltbar", so der Sicherheitssprecher der ÖVP im EU-Parlament Heinz K. Becker anlässlich des Weltflüchtlingstags der Vereinten Nationen. Für eine geordnete Flüchtlingsaufnahme sieht Becker zwei Voraussetzungen. "Wir brauchen EU-Aufnahmeund Antragsstellen außerhalb Europas, damit niemand illegal einreisen muss, und wir brauchen einen lückenlos funktion- Außengrenzschutz ierenden EU-Außengrenzschutz, um den Schleppern ihr kriminelles Handwerk zu legen", betonte Becker. Becker fordert auch, den Sprachgebrauch des Wortes "Flüchtling" zu überdenken. "Wir müssen dagegen angehen, dass 'Flüchtling' ein beschädigter, negativ besetzter Begriff ist. Zuallererst sind es Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind. Die ständige Vermischung im Sprachgebrauch von Flüchtlingen, Wirtschaftsmigranten, Kriegsflüchtlingen und Asylanten behindert unsere eigene Politik und ist respektlos den Betroffenen gegenüber", so Becker. UMFRAGE – BITTE TEILNEHMEN! Foto: VRD -Fotolia Derzeit führt die Sozialwissenschaftliche Studiengesellscha ft die Feldarbeit einer österreichweiten Mehrthemenumfrage durch und bittet Sie um Ihre wertvolle Unterstützung. Bitte nehmen Sie sich die Zeit (ca. 10 Minuten), den onlineFragebogen zu beantworten, den Sie unter folgendem Link finden: https://de.surveymonkey.com/r/FB410 Ihre Angaben werden VERTRAULICH behandelt. 24 SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25 25. Woche 2015 KW 25 SENIORENBUND Info-Service SENIORENBUND INFO-SERVICE 25 SENIORENBUND Info-Service 25. Woche 2016 Sie suchen einen Raum für ein Seminar, für eine Firmenklausur, oder ein Zimmer für einen Ausflug nach Wien mitten im Grünen u nd doch in Wien? Dann sind Sie im SEMINARHOTEL SPRINGER-SCHLÖSSL genau richtig. Das Springer Schlössl bietet gemütlich ausgestattete Zimmer in absoluter Park-Ruhelage in der Nähe dem Schloss Schönbrunn und ist auf Seminargäste spezialisiert. Unser Hotel ist besonders seniorenfreundlich und eine Oase der Entspannung. Weitere Informationen bekommen Sie unter Telefon: (01) 814-20/35, Fax: (01) 814-20/30 sowie auf der Homepage. www.springer-schloessl.at 26 SENIORENBUND INFO-SERVICE KW 25
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