Korosec - Österreichischer Seniorenbund

KW 25 |20.-26. Juni 2016
Großbritannien hat entschieden!
Die EU muss sich ändern und umgehend ein hervorragendes
Verhandlungsteam aufstellen!..........................................Seite 3
Leserbrief zum Thema „Ungerechte Ruhensbestimmungen“!
Ärgern ist ungesund! Schreiben auch Sie Leserbriefe!.........Seite 6
Korosec zu Pensionsversicherung: Die aktuellen
Zahlen belegen stabilen Kurs!
Bundesbeitrag sinkt! Ausgaben für Ausgleichszulagen stark
rückläufig!.....................................................................Seite 5
Pensionskommission
ist
Sozialminister
SENIORENBUND Info-Service
25. Woche 2016
INHALT
VORWORT zum Thema „Großbritannien’s Ausstieg aus der EU“ von LAbg. Ingrid
KOROSEC, Bundesvorsitzende des ÖSB ........................................................................3
VORWORT zum „Thema Pensionen“ von LAbg. Ingrid KOROSEC, Bundesvorsitzende des
ÖSB ..........................................................................................................................4
PENSIONEN
KOROSEC zu Pensionsversicherung! .............................................................................5
Pensionsversicherungsanstalt – Rechnungsabschluss 2015 ...............................................5
Leserbrief: Ungerechte Ruhensbestimmungen ................................................................6
„Die Presse“: Bundesbeamten wird Lehrzeit nicht angerechnet .........................................8
„Vorarlberger Nachrichten“: Verwitwet: Pension trotz Scheidung möglich? .........................9
Wiener Stadtwerke – ÖVP will Versetzungen statt Frühpensionierungen ........................... 10
KOROSEC: Beamten-Staatssekretärin muss Wiener Frühpensionskartell abdrehen ........... 12
AUBAUER: Frühpensionierungswelle bei Wiener Stadtwerken konterkariert Maßnahmen zur
Arbeitsplatzsicherung älterer Beschäftigter .................................................................. 12
KOROSEC an Stöger: Die Menschen haben von den Ausreden genug! ........................... 13
KOROSEC: Fordern anonyme Auswertung der Pensionskonto -Daten! .............................. 13
GESUNDHEIT
KOROSEC: Prävention nach SVA-Vorbild in allen Krankenkassen stärken! ...................... 14
KOROSEC: Wer eine Untersuchung braucht, muss sie auch zeitnahe erhalten! ................ 15
„Neues Volksblatt“: „Neuregelung für Hausapotheken kommt besonders Älteren zugute“ ... 15
„Die Presse“: Wer Kur verweigert, kann Rehab -Geld verlieren………………….…………………..16
„Salzburger Nachrichten“: Bei Sucht im Heim wird oft weggeschaut ................................ 17
„Senioren Rundschau“: Cool bleiben: So kann man auch in heißen Nächten gut schlafen ... 19
STEUERN
KOROSEC: Volle Unterstützung für Schelling-Vorschlag gegen kalte Progression! ............ 20
PFLEGE & BETREUUNG
KOROSEC: Rechnungshof-Empfehlungen umsetzen! ..................................................... 20
LIVE AUS DEM PARLAMENT
AUBAUER berichtet aktuell aus dem Parlament zum Thema Unterricht ! .......................... 21
FREIWILLIGENARBEIT
KOROSEC: Asylwerber umfassend in gemeinnützige Arbeit einbinden ! ........................... 22
EUROPA
BECKER fordert Registrierung aller Ein- und Ausreisen ................................................. 23
BECKER fordert „gesetzliche Definition von Antisemitismus“ ......................................... 24
BECKER zum Weltflüchtlingstag ................................................................................. 24
UMFRAGE – BITTE TEILNEHMEN! .......................................................................... 25
MIT DEN BESTEN EMPFEHLUNGEN …
Politische Akademie der ÖVP ...................................................................................... 26
IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber: Österreichischer Seniorenbu nd, Bundesorganisation, ZVR-Zahl: 537793553
(Zentrales Vereinsregister), 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 7, Tel. 01/40126/DW 422. Hersteller: Digitaldruck,
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Offenlegung laut Mediengesetz: Das SIS (Seniorenbund Info -Service) ist das wöchentliche Mitteilungsblatt der
Bundesorganisation des Österreichischen Seniorenbundes und dient der Information in seniorenspezifischen
Angelegenheiten. Für den Inhalt verantwortlich: stv. GS Susanne Walpitscheker, 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 7;
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KW 25
SENIORENBUND Info-Service
25. Woche 2015
BUNDESVORSITZENDE LAbg. INGRID KOROSEC
ZUR AKTUELLEN SENIORENPOLITIK
IN ÖSTERREICH
Liebe Seniorinnen und Senioren!
Großbritannien hat entschieden. Sie werden die EU verlassen.
Damit gibt es aus unserer Sicht einige Punkte, die sehr klar zu
machen sind:
Die EU muss sich ändern! Und zwar viel schneller, als sogar die
reformfreudigsten von allen bisher gedacht hatten. Raus aus den
kleinen Alltagsthemen – rein in jene großen Themen, die wirklich
nur gemeinsam gelöst werden können, wie z.B. der gemeinsame
Außengrenzschutz, die Zuwanderung, etc.
Die
EU
muss
umgehend
ein
hervorragendes
Verhandlungsteam aufstellen. Denn: Wie ein EU-Beitritt muss auch ein EU-Austritt
bis ins Detail verhandelt werden. Falls innerhalb von zwei Jahren kein
Verhandlungsergebnis vorliegt, erfolgt ein unkoordinierter Austritt – zum Schaden aller.
Genau das ist zu verhindern. Und der Punkt ist: Während ihrer Mitgliedschaft wurden
den Briten mehrfach Rabatte und Sonderregelungen gewährt. Genau die darf es aber
beim Austritt nicht geben. Ich bin der Meinung, dass unser Außenminister Sebastian
Kurz einem solchen Verhandlungsteam angehören sollte.
In ganz Europa – insbesondere in Österreich – werden die Populisten in den
kommenden Wochen auch für andere Länder solche Abstimmungen fordern. Sie werden
von Dingen erzählen die es nicht gibt, werden den Nationalismus anheizen und gegen
alles was „anders“ ist hetzen. Dem haben wir uns als verantwortungsbewus ste
Bürgerliche entgegenzustellen. Wir haben mit unseren Eltern und mit unseren Kindern
diesen Kontinent geeint. Unsere Enkelkinder gehen heute als erste Generation seit
Ende des zweiten Weltkrieges – seit Gründung dieser Republik – mit der Nachricht
„Europa zerfällt“ in einen der letzten Schultage dieses Schuljahres. Für sie müssen wir
klarstellen: Zusammenarbeit macht stark. Dazu ist allerdings wichtig, dass wir uns
dringend um die zuvor schon genannten zwei Punkte schnell, konsequent und
umfassend kümmern.
Es ist die Aufgabe auch unserer Generation, wieder Hoffnung zu geben . Heute
glauben viele Eltern und Großeltern nicht mehr, dass es ihren Kindern oder
Enkelkindern besser gehen wird als ihnen selbst. Genau das war aber über Jahrzehnte
wichtige Antriebsfeder unseres Landes. Die Politik muss jetzt sehr schnell umfassende
Weichenstellungen vornehmen, damit genau diese Zuversicht nach Österreich und
Europa zurückkehrt.
Genau dafür werden wir vom Seniorenbund uns einsetzen. Mit Ihnen gemeinsam.
Herzlich
LAbg. Ingrid Korosec
Bundesvorsitzende
KW 25
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SENIORENBUND Info-Service
25. Woche 2016
BUNDESVORSITZENDE LAbg. INGRID KOROSEC
ZUR AKTUELLEN SENIORENPOLITIK
IN ÖSTERREICH
Liebe Seniorinnen und Senioren!
In Österreich wurden in den letzten rund zwei Jahrzehnten zahlreiche
Pensionsreformen umgesetzt, um die Finanzierbarkeit des gesamten Systems für alle
Generationen auch für die kommenden Jahrzehnte aufrecht zu erhalten. Beginnend mit
der Abschaffung der Altpolitikerpensionen 1997, über die Deckelung öffentlicher
Pensionen, die Schrittweise Harmonisierung – das heißt bis 2028 Gleichstellung des
Beamten-Pensionssystems mit dem ASVG-System, bis zur Einführung des
Pensionskontos 2014 sind zahlreiche Schritte gesetzt worden, die für mehr Gerechtigkeit
in den Pensionssystemen sorgen sollen.
Viele dieser Reformen hat der Seniorenbund unterstützt und mitgetragen, hat durch
umfassenden Einsatz in den Verhandlungen soziale Härten verhindert, gebotene
Änderungen für Seniorinnen und Senioren erzwungen.
Umso wütender sind wir daher, wenn wir von den aktuellen 8 00 BeamtenFrühpensionierungen in Wien lesen müssen. Warum? Weil man diese Mitarbeiter auch
in anderen Verwaltungsbereichen einsetzen könnte. Weil sie mit weniger Beitragsjahren
als in allen anderen Pensionssystemen Österreichs ihre Pension antreten (für W iener
Beamte reichen 40 Beitragsjahre – für alle anderen, die heute kurz vor der
Pensionierung stehen braucht es aber zumindest 42 Beitragsjahre um in eine vorzeitige
Pension zu gehen!). Weil sie dabei gar keine Abschläge auf ihre Pension verzeichnen,
während in allen anderen Pensionssystemen Österreichs versicherungsmathematische
Abschläge in Rechnung gestellt werden. Und weil sie trotz des Pensionsantrittsalters
von deutlich unter 60 Jahren ab dem ersten Tag zur Pension so viel dazu verdienen
dürfen, wie sie wollen – ohne drohenden Verlust von Pensionsteilen, ohne die lästigen
Zuverdienstgrenzen die für alle gelten. Ich verstehe, dass das sehr viele Seniorinnen
und Senioren wirklich aufregt! Sie tragen diese von Wien verursachten Mehrkosten mit
ihrer Steuerlast!
Und was sagt die Politik dazu? Der SPÖ-Sozialminister (genau der, der die
Zuverdienstgrenzen für ASVG-Pensionisten gerade noch verschärfen wollte – was wir
gottseidank verhindern konnten!) erklärt sich für „nicht zuständig“ und begründet dies
ausgerechnet mit der Verfassung. Die SPÖ-Beamtenstaatssekretärin, die erst vor
kurzem aus dem Wiener Landtag in die Bundespolitik wechselte, sagt, sie kenne sich da
nicht aus.
Wir haben dazu festgestellt: So geht das nicht! Die Menschen haben keine Geduld mehr
für solche Ausreden. Wenn Wien mit seiner Reformverweigerung hunderte Millionen
Steuergeld verschwendet, so muss dieser Betrag beim Finanzausgleich abgezogen
werden. Und was ganz oben auf unserer Forderungsliste bleibt: Die Zuverdienstgrenzen müssen für alle Pensionisten in ganz Österreich abgeschafft werden!
Wir bleiben für Sie dran!
Herzlich
LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende
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KW 25
SENIORENBUND Info-Service
25. Woche 2015
PENSIONEN
Wien, 22. Juni 2016
Korosec zu Pensionsversicherung:
Die aktuellen Zahlen belegen stabilen Kurs
Bundesbeitrag
rückläufig!
sinkt!
Ausgaben
Wien - Zum soeben veröffentlichten
Rechnungsabschluss
der
Pensionsver sicherungsanstalt für 2015 hält LAbg.
Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des
Österreichischen Seniorenbundes, fest:
„Die
Panikmeldungen
können eingepackt werden!
Die aktuellen Zahlen der
Pensionsversicherung belegen einen stabilen Kurs, der
die positive Wirkung der
vergangenen
Pensionsreformen
zeigt:
Der
Bundesbeitrag ist rückläufig!
Die
Ausgaben
für
die
Ausgleichszulage
(sog.
Mindestpension) liegen bei
nur noch 679,6 Millionen –
sie hatten in den letzten
für
Ausgleichszulagen
stark
Jahren schon Beträge von über einer
Milliarde Euro umfasst! Der Grund:
heutige Neupensionisten verfügen über
stabilere
Arbeitsverläufe
und
damit
längere Einzahlungszeiten als frühere
Seniorengenerationen. Sie erreichen daher
viel häufiger eine Eigenpension, die über
der Ausgleichszulagengrenze liegt! Die
Politik kann sich nun auf die echten
Brennpunkte
konzentrieren:
Harmonisierung
der
Pensionssysteme,
insbesondere in Wien. Umsetzung der am
29.
Februar
vereinbarten
Punkte.
Abschaffung der Zuverdienstgrenzen für
alle
Pensionisten.
Reform
der
Mindestsicherung – denn im Gegensatz zu
den Ausgleichszulagen explodieren dort
die Zahlen wirklich!“
Wien, 22. Juni 2016
Pensionsversicherungsanstalt –
Rechnungsabschluss 2015
PV-Generalversammlung genehmigt den Rechnungsabschluss für
2015
In der unter der Leitung von Obmann
Manfred Anderle am 22. Juni 2016
abgehaltenen Generalversammlung der
Pensionsversicherungsanstalt wurde der
Rechnungsabschluss
2015
genehmigt.
Generaldirektor-Stellvertreter Ing. Kurt
Aust
präsentierte
den
Rechnungsabschluss, welcher ein Gebarungsvolumen
von 34,8 Mrd. Euro inklusive der
Aufwendungen nach Bundespflegegeld gesetz
und
Nachtschwerarbeitsgesetz
aufwies. Im Vergleich zu 2014 ergibt dies
KW 25
eine Steigerung des Gebarungsvolumens
um 2,4 %.
29 Milliarden
leistungen
Euro
für
Pensions-
Der Pensionsaufwand ist im Vergleich zum
Vorjahr um 1,8 % auf 29 Mrd. Euro
gestiegen und verteilt sich wie folgt auf
die Pensionsarten: Alterspensionen: 23,1
Mrd.
Euro,
Invaliditätsund
Berufsunfähigkeitspensionen: 2,3 Mrd.
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Euro,
Witwen-,
WitwerWaisenpensionen: 3,6 Mrd. Euro.
und
Höhere Beitragseinnahmen
Die
Einnahmen
aus
Beiträgen
von
Versicherten und für Versicherte erhöhten
sich im Jahr 2015 im Vergleich zum
Vorjahr um 1.044,5 Mio. Euro auf 27,6
Mrd. Euro; dies entspricht einem Zuwachs
von 3,9 % zum Vorjahr und resultiert aus
der Erhöhung sowohl des Standes der
erwerbstätig Pflichtversicherten als auch
der durchschnittlichen Beitragsgrundlage.
Rehabilitationsaufwendungen
gestiegen
Bei den Gesamtausgaben für Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge war von
2014 auf 2015 ein Anstieg um 3,2 % auf
insgesamt 870,9 Mio. Euro festzustellen.
Während die Pensionsversicherungsanstalt
im Jahr 2014 rund 51.000 stationäre
Rehabilitationsheilverfahren sowohl in den
eigenen
Einrichtungen
als
auch
in
Vertragseinrichtungen durchgeführt hatte,
waren
2015
bereits
fast
54.000
Rehabilitationsheilverfahren zu verzeichnen. Insgesamt wurden im Jahr 2015 von
der Pensionsversicherungsanstalt über
183.200 Heilverfahren in den eigenen
Einrichtungen und Vertragseinrichtungen
durchgeführt.
Weitere Aufwendungen
Auf der Ausgabenseite fallen für die
Krankenversicherung der Pensionistinnen
und Pensionisten 1.158 Mio. Euro sowie
für Ausgleichszulagen 679,6 Mio. Euro an.
An
Stelle
der
befristeten
Berufsunfähigkeitsund
Invaliditäts-
25. Woche 2016
pensionen gebühren seit 1. Jänner 2014
für ab 1964 geborene Versicherte neue
Leistungen, entweder Rehabilitationsgeld
vom
Krankenversicherungsträger
oder
Umschulungsgeld
aus
der
Arbeitslosenversicherung.
Die
den
Krankenversicherungsträgern
zu
ersetzenden
Aufwendungen
für
Rehabilitationsgeld
betrugen
im
abgelaufenen
Geschäftsjahr
2015
insgesamt 272,8 Mio. Euro.
Bundesbeitrag
Aufgrund
der
positiven
Beitragsentwicklung und auch der gestiegenen
Refundierung aus dem Bereich der
Teilpflichtversicherten
ist
der
unter
Ausfallshaftung
des
Bundes
zu
verbuchende Betrag mit 4,41 Mrd. Euro
und damit einer Differenz von 4,5 %
gegenüber dem Vorjahr sogar rückläufig.
Weitere Erträge
Auf
der
Einnahmenseite
sind
die
Ersatzleistungen
für
den
Aufwand
Pflegegeld
(1,82
Mrd.
Euro),
Sonderruhegeld (0,046 Mrd. Euro) und
Ausgleichszulage
(0,68
Mrd.
Euro)
anzuführen.
Eigener Verwaltungsaufwand
Der eigene Verwaltungsaufwand betrug im
Jahr 2015 mit 306,3 Mio. Euro weniger als
1 % des Gesamtaufwandes. Die gesetzlich
auferlegte Deckelung, welche auch nach
Ablauf der Gültigkeit Ende 2011 freiwillig
fortgeführt wurde, wäre somit neuerlich
deutlich unterschritten.
„Die Presse“, 20. Juni 2016
Ungerechte Ruhensbestimmungen (Leserbrief)
"Massenpensionierungen in Wien . . .", von Karl Ettinger, "Die
Zweiklassengesellschaft . . .", von Josef Urschitz, 13. 6.
Hervorragender Artikel, Leitartikel und Folgeartikel (14. 6.).
Seniorenbund-Chefin
Ingrid
Korosec
spricht da eine klarere Sprache als ihr
Vorgänger Andreas Khol und fordert die
gänzliche Abschaffung der Zuverdienst6
grenze. Eine Medienkampagne sollte
folgen. Ich leide selbst unter den
ungerechten
Ruhensbestimmungen/der
Zuverdienstgrenze seit 2015 - nach 45
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KW 25
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25. Woche 2015
Dienstjahren! Ich werde keine Ruhe
geben, solange nicht alle Politiker - auf
Gemeinde-, Landes- und Bundesebene eine Zuverdienstgrenze (auch) für ihre
aktive Zeit haben!
Gerhard Miko,
Mitglied der Plattform Seniors4Success.at,
2351 Wiener Neudorf
Danke Herrn Miko für seine Worte. Wobei: Auch Andreas Khol war immer klar gegen
die Zuverdienstgrenzen!
Ich danke Herrn Miko aber vor allem aber für seine Mühe, Leserbriefe zu schreiben!
Wenn Sie ein Thema, das Sie in einer Zeitung lesen, ebenso berührt oder sogar
ärgert: Zögern Sie nicht, selbst einen Leserbrief zu verfassen. Untenstehend finden
Sie dazu die wichtigsten Leserbrief-Adressen!
Und wenn es in Ihrem Leserbrief um Senior en-Themen geht: Senden Sie diese auch
uns in Kopie, wir freuen uns darüber und drucken den einen oder anderen gerne auch
im SIS ab!
Herzlich Ihre
Ingrid Korosec
Bundesvorsitzende
Österreichischer Seniorenbund
UNSERE EMPFEHLUNG:
Ärgern ist ungesund!
Schreiben Sie lieber selbst Leserbriefe.
Damit Ihre Meinung zählt!
Hier die e-mail-Adressen der Leserbriefredaktionen
der wichtigsten österreichischen Zeitungen & Zeitschriften.
Der Standard
[email protected]
Die Presse
[email protected]
Kleine Zeitung
[email protected]
Kronen Zeitung
[email protected]
Kurier
[email protected]
Neues Volksblatt
[email protected]
OÖ. Nachrichten
[email protected]
Österreich
[email protected]
Salzburger Nachrichten
[email protected]
Tiroler Tageszeitung
[email protected]
Vorarlberger Nachrichten
[email protected]
Wiener Zeitung
[email protected]
Zeitschrift Format
[email protected]
Zeitschrift News
[email protected]
Zeitschrift Profil
[email protected]
Vielen herzlichen Dank für Ihr persönliches Engagement!
Ihr Österreichischer Seniorenbund
KW 25
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25. Woche 2016
„Die Presse“, 23. Juni 2016
Bundesbeamten wird Lehrzeit nicht angerechnet
EuGH-Urteil. Ein Beamter scheiterte mit dem Begehren, seine
Lehrzeit möge bei der Berechnung seiner Pensionsansprüche
einbezogen werden.
Von Judith Hecht
Diskriminierung gerechtfertigt
Wien. Mit dem Problem einer möglichen
Diskriminierung aufgrund des Alters hatte
sich der Europäische Gerichtshof (EuGH)
in einer seiner jüngsten Entscheidungen
(C-159/15)
auseinanderzusetzen.
Der
österreichische
Verwaltungsgerichtshof
(VwGH) hatte den Fall dem EuGH zur
Entscheidung
mit
dem
Ersuchen
vorgelegt, die EU-Richtlinie 2000/78 zur
"Verwirklichung der Gleichbehandlung in
Beschäftigung und Beruf" auszulegen.
Die
Entscheidung
des
Luxemburger
Gerichts wird nicht nur den pensionierten
Bundesbeamten ernüchtern, sondern auch
andere, die in gleicher Weise betroffen
sind. Zuerst einmal hielt der EuGH fest,
dass eine nationale Regelung wie die im
österreichischen
Pensionsgesetz
1965
zweifelsfrei
eine
Ungleichbehandlung
schaffe, die unmittelbar auf dem Kriterium
des Alters beruhe. Zwei Personen, die ein
und dieselbe Ausbildung genossen und
gleich viel Berufserfahrung aufzuweisen
haben, könnten nämlich allein wegen
ihres jeweiligen Alters ungleich behandelt
werden.
Doch
genau
das
könne
gerechtfertigt sein, so der EuGH weiter.
Und zwar dann, wenn die innerstaatliche
Regelung Ausdruck der Freiheit sei,
welche
die
EU-Richtlinie
den
Mitgliedstaaten bei der innerstaatlichen
Umsetzung zugesteht. Demnach dürfe
jedes
Land
bei
allen
betrieblichen
Systemen
der
sozialen
Sicherheit
Altersgrenzen im Rahmen dieses Systems
festsetzen.
Bei dem Rechtsstreit vor dem VwGH ging
es um Folgendes: Ein Mann hatte noch
vor Vollendung seines 18. Lebensjahres
eine Lehre bei der österreichischen Post und Telegraphenverwaltung des Bundes
absolviert. Erst später begann er sein
öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Die
Jahre vergingen, und 2004 wurde der
Bundesbeamte in den Ruhestand versetzt.
Damit aber begannen die Zores: Sein
Arbeitgeber,
die
Telekom
Austria,
weigerte sich, bei der Berechnung seiner
Pensionsansprüche
die
Lehrund
Beschäftigungszeiten, die er vor dem 18.
Lebensjahr
zurückgelegt
hatte,
zu
berücksichtigen. Sie berief sich auf das
österreichische Pensionsgesetz 1965, das
eine Mindestaltersgrenze vorsieht. Genau
diese
aber
sei
diskriminierend,
argumentierte der Beamte und brachte
damit seinen Fall schlussendlich vor den
EuGH. Der hatte folgende Frage zu klären:
Handelt es sich um eine verbotene
Diskriminierung,
wenn
Lehrund
Beschäftigungszeiten bei der Berechnung
der
Pensionsansprüche
nicht
berücksichtigt werden, weil das Gesetz ein
Mindestalter vorsieht? Immerhin legt die
zitierte EU-Richtlinie fest, dass es keine
unmittelbare
oder
mittelbare
Diskriminierung wegen der Religion, einer
Behinderung oder etwa des Alters geben
dürfe.
8
Das bedeutet, die Mitgliedstaaten dürfen
nicht nur unterschiedliche Altersgrenzen
für bestimmte Beschäftigte, Gruppen und
Kategorien von Mitarbeitern normieren.
Sie
können
auch
eine
einheitliche
Altersgrenze als Voraussetzung für die
Mitgliedschaft in einem Pensionssystem
oder
den
Bezug
von
Altersrente
festsetzen.
Allerdings
unter
einer
Bedingung: So eine Festsetzung muss
einheitlich erfolgen, also - wie im
konkreten Fall - für alle Beamte gelten.
Doch das Urteil betrifft nicht nur sie. Denn
der
EuGH
spricht
nicht
nur
von
Ruhegeldern für Beamte, sondern von
allen betrieblichen Systemen der sozialen
Sicherheit, sprich allen Pensionssystemen.
Daher können auch unselbstständige
SENIORENBUND INFO-SERVICE
KW 25
25. Woche 2015
SENIORENBUND Info-Service
Beschäftigte und Selbstständige von der
Entscheidung tangiert sein.
Beiträge umsonst bezahlt?
Eine Frage stellt sich noch: Was ist
eigentlich mit den Pensionsbeiträgen
passiert, die der Mann bis zum 18.
Lebensjahr an die Versicherungsanstalt
einbezahlt hat? Um dieses Geld, es
handelt sich um 2400 Euro, ist der
Beamte nicht umgefallen. Der Betrag war
ihm schon vor vielen Jahren zugesprochen
worden.
„Vorarlberger Nachrichten“, 18. Juni 2016
Verwitwet:
Pension trotz Scheidung möglich?
Ansprüche nur unter strengen Voraussetzungen.
Darüber hinaus muss sich die Höhe des
Unterhaltes entweder aus dem Titel
ziffernmäßig ergeben oder zumindest
ohne
großen
Verfahrensaufwand
bestimmbar sein.
Hiervon gibt es folgende Ausnahme:
Foto: Erwin Wodicka
Immer
wieder
stellt
sich
im
Zusammenhang mit Scheidungen die
Frage,
ob
und
unter
welchen
Voraussetzungen nach der Scheidung ein
Anspruch auf Witwenpension besteht.
Diese Frage ist mit einem bedingten "ja"
zu beantworten.
Geschiedene Ehegatten haben unter
bestimmten Umständen Anspruch auf
Witwenpension.
Um
Missbrauch
zu
vermeiden, hat der Gesetzgeber den
Anspruch
auf
Witwenpension
nach
Scheidung
allerdings
an
strenge
Voraussetzungen geknüpft.
Nur ein gerichtliches Urteil oder ein
gerichtlicher Vergleich oder eine vor
Auflösung
der
Ehe
eingegangene
vertragliche Verpflichtung stellen einen
Titel dar, aus dem eine Witwenpension
abgeleitet werden kann. Der Titel muss
den nachehelichen Unterhalt regeln und
im Zeitpunkt des Todes des Versicherten
bereits vorhanden sein.
KW 25
Ein Anspruch auf Witwenpension nach
einer
Scheidung
besteht
ohne
qualifizierten Unterhaltstitel auch dann,
wenn der Verstorbene ab einem Zeitpunkt
nach Rechtskraft der Scheidung bis zu
seinem Tod, mindestens während der
Dauer eines Jahres, regelmäßig Unterhalt
geleistet hat und die Ehe mindestens 10
Jahre gedauert hat.
Auf diese "faktische Unterhaltsleistung"
sollte man sich aber nie als Ersatz für
einen Unterhaltstitel verlassen; wenn
nämlich der Unterhaltsverpflichtete vor
Ablauf eines Jahres ab Rechtskraft der
Scheidung
stirbt
oder
die
Unterhaltszahlungen vor dem Tod nicht
regelmäßig ein ganzes Jahr lang erfolgen,
besteht kein Anspruch auf Witwenpension.
Da die wenigsten Unterhaltsberechtigten
die
Zukunft
vorhersagen
können,
empfiehlt
es
sich
daher,
aus
witwenpensionsrechtlichen
Gründen
jedenfalls
einen
Unterhaltstitel
zu
schaffen und sich nicht auf die faktische
Unterhaltsleistung zu verlassen.
Es
besteht
Witwenpension,
SENIORENBUND INFO-SERVICE
kein
Anspruch
wenn
auf
der
9
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Unterhaltsanspruch im Todeszeitpunkt (z.
B.
wegen
einer
aufrechten
Lebensgemeinschaft oder entsprechendem
Eigeneinkommen des Hinterbliebenen)
geruht hat. Auch eine Abfindung von
Unterhaltsleistungen
gewährt
keinen
Anspruch auf Witwenpension.
Die Witwenpension nach Scheidung ist
grundsätzlich
mit
der
Höhe
des
Unterhaltes beschränkt, der geschuldet
wurde.
Diese Begrenzung gilt nur dann nicht,
wenn ein auf Scheidung lautendes Urteil
gemäß § 55 EheG vorliegt, in dem das
alleinige oder überwiegende Verschulden
des
unterhaltsverpflichteten
Klägers
festgestellt wurde, die Ehe mindestens 15
Jahre gedauert hat und entweder der
Hinterbliebene im Zeitpunkt des Eintritts
der Rechtskraft des Scheidungsurteils das
40. Lebensjahr bereits vollendet hat oder
seit
Eintritt
der
Rechtskraft
des
Scheidungsurteils erwerbsunfähig ist oder
eine Waisenpension für ein Kind aus
dieser Ehe bezahlt wird.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen,
besteht unabhängig von der Höhe des
titulierten
Unterhaltsanspruches
ein
Witwenpensionsanspruch
in
derselben
Höhe wie bei aufrechter Ehe.
25. Woche 2016
Existiert kein Unterhaltsanspruch, gewährt
auch ein Urteil nach §55 EheG aus dem
Verschulden
des
Klägers
keine
Witwenpensionsansprüche.
Lebensgefährten erwerben grundsätzlich
weder bei aufrechter Lebensgemeinschaft
noch
nach
ihrer
Trennung
Witwenpensionsansprüche.
Da die Folgen einer Scheidung so weit in
die Zukunft reichen, dass sie nur schwer
absehbar
sind,
empfiehlt
es
sich,
Informationen bei fachkundigen Beratern
einzuholen.
Ihre Rechtsanwälte
gerne.
beraten
Sie
hiezu
Kurz informiert
Die Folgen der Scheidung auf die
Witwenpension müssen bereits bei der
Scheidung
mitbedacht
werden.
Witwenpension nach Scheidung gebührt von einer Ausnahme abgesehen -nur
dann,
wenn
der
Versicherte
dem
Hinterbliebenen zur Zeit seines Todes
aufgrund
eines
qualifizierten
Titels
Unterhalt leisten musste.
Wien, 17. Juni 2016
Wiener Stadtwerke - ÖVP will Versetzungen
statt Frühpensionierungen
Mandatar Ulm analysierte Akten der Betroffenen - "Da liegt keine
Krankheit vor, die Mitarbeiter sind Gott sei Dank pumperlgesund"Pensionsantritt im Schnitt mit 58,12 Jahren
Die Wiener Stadtwerke, die sich im
Eigentum der Stadt Wien befinden, wollen
aus Spargründen 798 Mitarbeiter in
Frühpension schicken. Dies soll am
Dienstag
in
der
gemeinderätlichen
Personalkommission
durchgewunken
werden. Eine "riesengroße Frechheit" für
die ÖVP - denn statt in den Ruhestand
hätte man die Betroffenen ihrer Meinung
nach durchaus
in andere
Bereiche
versetzen können.
10
Die ÖVP hat sämtliche 798 Akten der
betroffenen Mitarbeiter, es handelt sich
dabei
ausschließlich
um
Beamte,
analysiert - um das Durchschnittsalter der
künftigen Frühpensionisten wie auch
deren Qualifikationen zu eruieren. Im
Schnitt seien die Betroffenen 58,12 Jahre
alt, präsentierte Gemeinderatsmandatar
Wolfgang
Ulm,
der
in
der
Personalkommission sitzt, am Montag vor
SENIORENBUND INFO-SERVICE
KW 25
SENIORENBUND Info-Service
25. Woche 2015
Journalisten
Recherche.
die
Ergebnisse
seiner
Auch was die Qualifikation betrifft, so
handle es sich nicht hauptsächlich um
Schwerarbeiter: "Keine Rede davon, dass
das ausschließlich Arbeiter wären. Keine
Rede davon, dass das ausschließlich
Personen im Schichtdienst wären", so
Ulm. Vielmehr treffe es u.a. Fachbeamte
im Verwaltungsdienst oder im technischen
Dienst,
Oberaufseher,
Kanzleibeamte,
Revisoren, Telefonisten, Ingenieure und
sogar Juristen oder Ärzte.
Die Mitarbeiter werden laut Ulm mit 80
Prozent ihrer Bezüge in Pension geschickt.
Stadtwerke-Personalvorstand
Peter
Weinelt hatte dies zuletzt in einem
Mediengespräch bestritten. Nach dem
Durchschnitt würde "das sehr weit
darunter" liegen, versicherte der Manager
damals. Konkret sieht der Stadtwerkeplan
vor, dass noch heuer 364 Personen gehen
müssen, im kommenden Jahr 253 und
2018 schließlich die restlichen 181.
Besonders sauer stößt der ÖVP auf, dass
es sich dabei ausschließlich um gesunde
Menschen handelt: "Da liegt keine
Krankheit vor, die Mitarbeiter sind Gott sei
Dank pumperlgesund", kritisierte Ulm. "Da
ist nicht verständlich, warum die Stadt
Wien dieses Personal jetzt einfach nichts
mehr arbeiten lässt und nicht anderwärtig
verwendet", fügte er hinzu. Schließlich
stelle die Stadt durchaus neues Personal
ein.
Die Hauptstadtschwarzen haben auch
schon Vorschläge, wo die StadtwerkeMitarbeiter gebraucht werden könnten: in
der
Kindergartenkontrolle,
in
der
Verwaltung für Ärzte, Polizei oder Schulen
oder als Unterstützung für die städtische
Sicherheit - etwa in U-Bahnen. Dabei wies
Ulm auch darauf hin, dass Beamte zwar
einen
Kündigungsaber
keinen
Versetzungsschutz hätten.
Verärgert zeigte sich außerdem Parteichef
Gernot Blümel über die Stadtwerke Aussage,
dass
die
geplanten
Pensionierungen keine Auswirkungen auf
die Steuerzahler hätten: "Das ist insofern
lächerlich, als dass das Unternehmen zu
KW 25
100 Prozent der Stadt Wien gehört.
Insofern ist es linke Tasche, rechte
Tasche."
Denn die finanziellen Auswirkungen sind
laut ÖVP groß: Im Fall der Stadtwerke
handelt es sich laut Ulm um "280 Mio.
Euro
verlorenen
Personalaufwand":
"Personal, das zur Verfügung stehen
würde, aber nicht eingesetzt wird." Diese
Zahl errechnete er in der Annahme, dass
jeder Beamte pro Jahr circa 50.000 Euro
koste. 800 Beamte würden in Ruhestand
versetzt werden, im Schnitt sieben Jahre
vor
dem
gesetzlich
vorgesehen
Pensionsantrittsalter.
Zur Veranschaulichung der Situation bei
den Stadtwerken wurden heute auch
generelle Zahlen zu den Pensionierungen
von Wiener Beamten präsentiert: Im
Schnitt liege das Pensionsantrittsalter bei
58
Jahren
bei
den
vorzeitigen
Ruheständen bei 55,16 Jahren und bei
den normalen Ruhestandsversetzungen
bei 61 Jahren.
Im Durchschnitt gehen laut Ulm pro Jahr
1.000 Beamte in Pension, davon etwa 600
in Frühpension. Die Zahl der Betroffenen,
die aus organisatorischen Gründen gehen
mussten, war in den vergangenen Jahren
gering: 2014 waren es zwei, 2015 28.
Diese Zahl werde nun hinaufschnellen:
"Dieses
Jahr
werden
wir
erstmals
ungefähr
gleich
viele
aus
organisatorischen
wie
aus
gesundheitlichen Gründen haben. Das
hatten wir noch nie." Pensionierungen aus
organisatorischen Grünen seien der SPÖ
"immer besonders peinlich" gewesen, so
Ulm. Daher "hat man darauf geachtet,
dass
man
so
gut
wie
keine
organisatorischen mehr hat".
Die ÖVP will jedenfalls in der nächsten
Gemeinderatssitzung
zwei
Anträge
einbringen.
Einerseits
wird
die
Abschaffung jenes Paragrafen begehrt,
der die vorzeitige Versetzung in den
Ruhestand aus organisatorischen Gründen
ermöglicht,
andererseits
die
Harmonisierung
des
Wiener
Pensionssystems für Beamte an jenes des
Bundes bis 2028.
SENIORENBUND INFO-SERVICE
11
SENIORENBUND Info-Service
25. Woche 2016
Wien, 21. Juni 2016
Korosec: Beamten-Staatssekretärin muss
Wiener Frühpensionskartell abdrehen
Reformverweigerung muss sich beim kommenden Finanzausgleich
negativ auswirken!
Wien - Zur aktuellen Frühpensionierungs welle von 800 Wiener Beamtinnen und
Beamten hält LAbg. Ingrid Korosec,
Bundesvorsitzende des Österreichischen
Seniorenbundes, heute fest:
„In
den
vergangenen
rund
zwei
Jahrzehnten
wurden
laufend
Pensionsreformen vorgenommen. In ganz
Österreich werden seither auch die
Pensionssysteme der Beamten an jene der
Arbeiter und Angestellten in flotten
Schritten angeglichen. In ganz Österreich?
Nein! Wien hält sich weiter nicht an die
entsprechenden
Staatsverträge
und
schickt nun erneut 800 Menschen in
Frühpension – mit weniger erforderlichen
Dienstjahren als in jedem anderen
österreichischen Pensionssystem, dafür
mit mehr Nettoersatzrate als Pension. Die
Österreicherinnen und Österreicher haben
genug vom Wiener Frühpensionskartell,
für das ja alle Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler aufkommen müssen. Ich
fordere
die
zuständige
BeamtenStaatssekretärin auf: Sorgen Sie für
Ordnung im Wiener System, dem Sie bis
vor wenigen Wochen selbst angehört
haben! Wer die zugesagten Reformen
nicht zeitgerecht umsetzen will – wie eben
Wien bei den Beamtenpensionen – dem
müssen
die
dadurch
verursachten
Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe
im Rahmen des neuen Finanzausgleiches
eben abgezogen werden! Nur so werden
wir die von den Menschen schon lange
eingeforderte
Harmonisierung
der
Pensionssysteme
endlich
in
ganz
Österreich schaffen!“
Aubauer: Frühpensionierungswelle bei Wiener
Stadtwerken konterkariert Maßnahmen zur
Arbeitsplatzsicherung älterer Beschäftigter
ÖVP-Seniorensprecherin: Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Personalkommission
aus
"organisator ischen Gründen" in den Ruhestand
versetzt, zeigte sich heute, Dienstag,
ÖVP-Seniorensprecherin
Abg.
Mag.
Gertrude Aubauer empört über diese
Frühpensionierungswelle in Wien.
Wien - Die Regierung hat ein BonusMalus-System beschlossen, um ältere
Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu
halten und bei den Wiener Stadtwerken
werden fast 800 Beamte von der
12
"Es kann doch nicht sein, dass private
Unternehmen, die ältere Mitarbeiter nicht
halten, einem Malus unterliegen und
öffentliche Beamte in Wien in den
Ruhestand geschickt werden. Hier wird
mit zweierlei Maß gemessen", so Aubauer.
Es
sei
unbegreiflich,
qualifiziertes
Personal, das man sicherlich dringend in
anderen Bereichen benötige, früher in den
SENIORENBUND INFO-SERVICE
KW 25
25. Woche 2015
SENIORENBUND Info-Service
Ruhestand zu verabschieden, was dem
Steuerzahler auch noch 280 Millionen Euro
kostet. "Die 'Frühpensionierungs-Goodies'
der Stadt Wien belasten aber nicht nur die
Steuerzahler,
sondern
auch
die
Konsumenten
direkt:
In
den
Betriebskosten über Müllgebühren, bei
den Wiener Linien über Fahrscheinpreise
und
bei
Wien
Energie
über
die
Strompreise. Das ist daher auch ein
Anschlag
auf
die
Brieftaschen
der
Konsumenten und Mieter. Wien wird zur
Stadt
der
Sozialhilfebezieher
und
Frühestpensionisten."
Aubauer verweist auf heutige Aussagen im
"Wirtschaftsblatt", wonach die WKÖ eine
umfassende
Informationskampagne
hinsichtlich des Bonus-Malus-Systems,
nach
dem
2017
Bonusoder
Strafzahlungen schlagend werden, für
Betriebe startet. "All diese Maßnahmen,
die dazu dienen, ältere Menschen im
Arbeitsprozess zu halten, werden durch
derartige unbegreifliche Pensionswellen
konterkartiert. Ziel muss es schließlich
sein, ältere Menschen im Arbeitsleben zu
halten", ärgert sich die Abgeordnete.
Wien, 21. Juni 2016
Korosec an Stöger: Die Menschen
haben von den Ausreden genug!
Große Verwunderung über die Aussagen des Sozialministers
Zu den soeben von der APA übermittelten
Aussagen des Sozialministers zu den
Wiener Frühpensionierungen hält LAbg.
Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des
Österreichischen Seniorenbundes, fest:
„Die Menschen haben von den Ausreden
genug! Sie sehen nicht ein, warum
ausnahmslos allen Menschen in Österreich
umfassende Pensionsreformen zuzumuten
sind, bloß den Wiener Beamtinnen und
Beamten nicht! Wenn der Sozialminister
nun erklärt, er sei für die Wiener
Pensionen aufgrund der Verfassung (!)
nicht
zuständig,
so
sei
ihm
der
diesbezügliche
Staatsvertrag
(15aVereinbarung)
zwischen
den
Bundesländern
und
dem
Bund
in
Erinnerung gerufen: darin wurde die
Umsetzung
der
Reform
der
Bundesbeamten in gleicher Form bei den
Landesbeamten vereinbart. Bloß hatte
Wien
bis
heute
keine
Lust,
das
umzusetzen. Diese Extrawürste müssen
ein Ende haben.“
Korosec weiter: „Gerade von Stöger sind
diese Worte schwer auszuhalten. Er ist es
doch, der noch vor wenigen Wochen
erwerbstätigen
ASVG-Pensionisten
als
„Belohnung“ für ihre fleißige Arbeit sogar
nach dem 65. Geburtstag die Pensionen
kürzen
wollte.
Die
nun
in
Wien
Frühpensionierten dürfen hingegen schon
mit ihren 58 Jahren in jeder beliebigen
Höhe
dazuverdienen,
ohne
mit
Zuverdienstgrenzen kämpfen zu müssen.
Für all das haben die Menschen in diesem
Land kein Verständnis mehr!“
Wien, 23. Juni 2016
Korosec: Fordern anonyme
Auswertung der Pensionskonto-Daten
Handfeste Zahlen zu künftigen Pensionshöhen statt weiterer
Spekulationen
Wien - Nachdem gestern die Zahlen der
Pensionsversicherung
eine
insgesamt
KW 25
stabile Situation und vor allem deutlich
sinkende Kosten für Ausgleichszulagen
SENIORENBUND INFO-SERVICE
13
SENIORENBUND Info-Service
gezeigt hatten, gehen die Diskussionen
rund um künftige Pensionshöhen heute
weiter. So zum Beispiel im „Kurier“ durch
den Wirtschaftsforscher Schuh.
LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende
des Österreichischen Seniorenbundes, hält
dazu fest:
„Alle seit dem 1.1.1955 Geborenen
verfügen
in
den
gesetzlichen
Pensionssystemen schon heute über ein
Pensionskonto, bei den Beamten gilt dies
für jene, die ab 1976 geboren wurden.
Der
Österreichische
Seniorenbund
verlangt nun die anonyme Auswertung
dieser
Pensionskonto-Daten:
Welche
Pensionsleistungen
wurden
schon
versprochen? Ab welchem Jahr werden
daher welche Summen schlagend? Mit
welchen Pensionshöhen können Frauen
und
Männer
eines
bestimmten
Geburtsjahrganges aufgrund dieser Daten
rechnen? Bei welchen Jahrgängen lassen
sich Bruchstellen – insbesondere zwischen
25. Woche 2016
Frauenund
Männerpensionen
–
erkennen. Diese und weitere Fragen
müssten mit dem Pensionskontosystem
auf Knopfdruck zu beantworten sein.
Mithilfe dieser Daten können wir in
unseren Pensionssystemen faktenbasiert
Entscheidungen treffen.“
Korosec zu grundsätzlichen Punkten:
„Heute ist der Großteil der Bevölkerung
auf das Pensionskonto umgestellt. Und
dieses folgt der sehr klaren Formel
„länger-mehr-mehr“: Wer länger mehr
einzahlt – also über mehr Beitragsmonate
und höhere Beitragsgrundlagen verfügt –
erhält am Ende mehr Pension. Neben
dieser stabilen ersten Säule hat der
Seniorenbund immer festgehalten: Sparen
ist eine Tugend! Das heißt: Sowohl
Betriebs- als auch Privatpensionen sind
wichtiger Teil der Lebensvorsorge für das
Alter. Während in der ersten Säule vieles
gelungen ist, sind Verbesserungen für die
zweite und dritte Säule sicher umfassend
zu diskutieren!“
GESUNDHEIT
Wien, 24. Juni 2016
Korosec: Prävention nach SVA-Vorbild
in allen Krankenkassen stärken!
Abschaffung der Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige
Pensionisten bleibt ganz oben auf ÖSB-Forderungsliste!
SVA-Obmann und Wirtschaftskammer-Chef
Christoph Leitl stellt heute in mehreren
Tageszeitungen das Modell „SVA 2020“
vor. Dabei setzt er noch stärker auf
Prävention, als bisher. Dazu hält LAbg.
Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des
Österreichischen Seniorenbundes, fest:
„In einer alternden Gesellschaft muss
Prävention
eine
sehr
starke
Rolle
einnehmen. Insbesondere bei den BabyBoomern, die heute zwischen 44 und 54
Jahre alt sind, muss es gelingen durch
umfassende
Gesundheitsvorsorge
14
mögliche Alterserkrankungen und dadurch
entstehende Pflegebedürftigkeit so weit
wie möglich nach hinten zu verschieben
oder sogar ganz zu verhindern. Wir wollen
daher, dass das Präventionsmodell der
SVA in allen Krankenkassen umgesetzt
wird. Damit meinen wir natürlich nicht die
Einführung von Selbstbehalten in allen
Krankenkassen, die solche heute nicht
vorsehen. Hier wäre eben anstatt mit
einer Reduktion der Selbstbehalte zum
Beispiel
mit
einer
Reduktion
der
Sozialversicherungsbeiträge zu arbeiten –
als Belohnung für die Vereinbarung von
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KW 25
SENIORENBUND Info-Service
25. Woche 2015
Gesundheitszielen mit dem Hausarzt und
die entsprechende Zielerreichung!“
Korosec weiter: „Präsident Christoph Leitl
ist zudem seit Jahren unser Mitstreiter,
wenn es um die Abschaffung der
Pensionsversicherungsbeiträge
für
erwerbstätige Pensionisten geht. Für den
Seniorenbund steht dieser wichtige Punkt
weiterhin
ganz
oben
auf
der
Forderungsliste. Wenn in diesem Herbst
endlich
die
Gesetze
aufgrund
des
Pensionsgipfel vom 29. Februar vorgelegt
werden, muss auch dieser wichtige Punkt
erledigt sein!“
Wien, 20. Juni 2016
Korosec: Wer eine Untersuchung braucht,
muss sie auch zeitnahe erhalten!
Zustand bei CT- und MRT-Untersuchungen ist in ganz Österreich
dringend patientenfreundlich zu gestalten
Zu den erneuten Berichten, wonach
Patientinnen
und
Patienten
oft
monatelang
auf
CTund
MRTUntersuchungen warten sollen, obwohl
ihnen
Ärzte
den
dringenden
Untersuchungsbedarf
bestätigen,
hält
LAbg. Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende
des
Österreichischen
Seniorenbundes,
fest:
„Die Mittel für ausreichende MRT- und CTUntersuchungen
sind
bekanntlich
vorhanden. Bloß der Wille der Beteiligten
scheint zu fehlen. So bleiben Patientinnen
und Patienten zurück, die monatelang auf
eine Untersuchung warten sollen, obwohl
ein Arzt bestätigt hat, dass sie dringend
eine
solche
Untersuchung
brauchen
würden. Das ist inakzeptabel! Alle
Verantwortlichen müssen so rasch wie
möglich an den Verhandlungstisch und
müssen
Lösungen
liefern!
Die
Patientinnen und Patienten haben sich das
verdient!“
Erfreut zeigt sich Korosec zu den gestern
in der ORF-Pressestunde getroffenen
Aussagen
der
Gesundheitsministerin:
„Sabine Oberhauser hat eingesehen, dass
es für jeden Krankenversicherungs-Euro in
ganz Österreich die gleiche Leistung zu
geben hat. Ich freue mich über diese
Einsicht. Den Worten müssen jetzt aber
Taten folgen! Die Menschen haben schon
zu lange auf diesen Lösungsschritt
gewartet!“
„Die Presse“, 18. Juni 2016
Wer Kur verweigert, kann Rehab-Geld verlieren
Berufsunfähigkeit. Der Oberste Gerichtshof entzog einem
Übergewichtigen das Rehabilitationsgeld, weil er einen stationären
Aufenthalt zum Abnehmen ablehnte. Ein Gerichtsentscheid, der
große Auswirkungen haben kann.
Von Judith Hecht
Wien. Wer Rehabilitationsgeld von der
Pensionsversicherung erhalten will, sollte
besser
daran
mitwirken,
wieder
arbeitsfähig zu werden. Tut er das nicht,
KW 25
ist es nur recht und billig, dass ihm diese
Leistung wieder gestrichen wird.
Sinngemäß zu diesem Ergebnis kam der
Oberste Gerichtshof in einer ganz neuen
Entscheidung (10 ObS 4/16k). Dabei ging
es um einen Mann (Jahrgang 1966), der
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15
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bei einer Körpergröße von 181cm ein
Gewicht von 200 Kilogramm auf die
Waage brachte und deshalb nicht mehr als
Hilfsarbeiter
arbeiten
konnte.
Die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellte
seine vorübergehende Invalidität fest und
gewährte
ihm
für
sechs
Monate
Rehabilitationsgeld.
Allerdings
mit
Auflagen:
Um
seine
Arbeitsfähigkeit
wiederherszustellen,
solle
er
einen
sechswöchigen stationären Aufenthalt in
einem Stoffwechselzentrum absolvieren,
hieß es in dem PVA-Bescheid. Bei der
Rehabilitation habe er mitzuwirken, sonst
werde man ihm das Rehabilitationsgeld
entziehen, selbst wenn seine Invalidität
weiterhin vorliege. Dem Mann passte das
nicht, er weigerte sich mehrfach, sich
stationär aufnehmen zu lassen, und nahm
stattdessen auf eigene Faust ab.
Ablehnung steht Patienten nicht frei
Nachdem weder aus gesundheitlicher noch
aus psychiatrischer Sicht irgendetwas
gegen seinen stationären Aufenthalt
sprach,
reagierte
die
PVA
wie
angekündigt.
Sie
entzog
ihm
das
Rehabilitationsgeld. Dagegen aber wehrte
er sich und verlangte, das Geld möge im
entweder weiterhin gewährt werden oder wenn nicht, möge man ihm die
unbefristete
Invaliditätspension
zusprechen. Denn trotz Gewichtsabnahme
sei er dauerhaft invalid. Damit drang er
jedoch weder bei den Vorinstanzen noch
beim OGH durch: Es stehe einem
Versicherten nicht frei, eine ihm konkret
angebotene Rehabilitation abzulehnen und
stattdessen nach eigenem Gutdünken das
angestrebte
Ziel
(hier
die
Gewichtsabnahme) zu erreichen. Sein
Verhalten sei zumindest leicht fahrlässig,
was
die
Entziehung
des
Geldes
rechtfertige. Eine Entscheidung, die alle
Rehabilitationsgeld-Bezieher
aufhorchen
lassen wird. Vor allem aber jene, die es
bisher mit ihrer Mitwirkungspflicht nicht
so ernst nahmen und die vielmehr davon
ausgingen,
ihre
vorübergehende
Invaliditätsoder
Berufsunfähigkeitspension würde ohnehin fließend in eine
unbefristete übergehen.
Das ist zwar faktisch heute immer noch
bei 48 Prozent der Bezieher von
Rehabilitationsgeld
so.
Das
erhoffte
16
25. Woche 2016
Szenario ist es volkswirtschaftlich jedoch
definitiv nicht, darüber herrschte sogar in
der Regierung Einigkeit. So kam es, dass
unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer
(SPÖ) 2012 das Sozialrechtsänderungsgesetz auf Schiene gebracht wurde. Mit
dem Slogan "Rehabilitation vor Pension"
bewarb
die
Regierung
2012
die
Abschaffung
der
befristeten
Berufsunfähigkeitsund
Invaliditätspension. Die neue Regelung trat mit 1.
Jänner 2014 in Kraft. Seitdem haben all
jene, die nach dem 1. Jänner 1964
geboren worden sind, nur mehr dann
einen Anspruch auf diese Pension, wenn
sie aus medizinischen oder beruflichen
Gründen nicht mehr in den Arbeitsprozess
eingegliedert werden können.
41 Prozent werden wieder arbeitsfähig
Eine
unbefristete
Invaliditätsoder
Berufsunfähigkeitspension soll wirklich nur
mehr dann gewährt werden, wenn der
Versicherte dauerhaft invalid ist oder für
ihn eine Umschulung auf einen anderen
Job nicht mehr sinnvoll oder zumutbar
erscheint. So das erklärte Ziel des
Gesetzgebers.
Derzeit
ist
das
allerdings
noch
Zukunftsmusik, das belegen die aktuellen
Zahlen. Nur 41 Prozent wird das RehabGeld entzogen, weil sie wieder "gesund",
also arbeitsfähig sind. 48 Prozent gleiten
direkt in die dauerhafte Invaliditäts- bzw.
Berufsunhäfigkeitspension. Fälle wie der
eingangs erwähnte sind bislang sehr
selten: Im vergangenen Jahr hat die PVA
nur zwei Prozent aller Bezieher ihre
Rehab-Leistung entzogen, weil sie nicht
bereit waren, aktiv an ihrer Gesundung
mitzuwirken.
Ein überraschend gutes Ergebnis, könnte
man meinen - aber nur, wenn es
bedeutet, dass tatsächlich 98 Prozent der
vorübergehend Invaliden und Kranken
alles tun, um bald wieder zu arbeiten. Die
hohe Quote könnte jedoch auch einen
anderen Grund haben: Vielleicht hat die
PVA es bisher einfach vermieden, so
rigoros wie in dem beschriebenen Fall zu
entscheiden. Gut möglich, dass sich bei
der Handhabung künftig einiges ändern
SENIORENBUND INFO-SERVICE
KW 25
SENIORENBUND Info-Service
25. Woche 2015
wird.
Die
jüngste
OGH-Entscheidung
bestärkt die PVA jedenfalls dabei.
„Salzburger Nachrichten“, 24. Juni 2016
Bei Sucht im Heim wird oft weggeschaut
Bei rund 60 Prozent der alkoholkranken Bewohner in
Seniorenheimen wird die Sucht nicht erkannt. Viele von ihnen
haben gelernt, ihre Abhängigkeit gut zu verbergen. Es fehlt aber
auch noch die Sensibilität für das unangenehme Thema.
Von Josef Bruckmoser
Der Alkohol sowie Beruhigungs- und
Schlaftabletten
sind
die
häufigsten
Ursachen für Suchtprobleme im Alter. Das
gilt für ältere Menschen zu Hause genauso
wie in den Seniorenheimen. Dort würde
der überwiegende Teil der Pflegekräfte
den Alkoholkonsum von Heimbewohnern
gern einschränken. Tatsächlich wird das
Problem aber oft nicht aktiv angegangen.
Der
deutsche
Pflegewissenschafter
Andreas Kutschke nennt dafür zwei
Gründe. Zum einen dürfe man nicht
übersehen, dass ein Alkoholiker oft über
Jahrzehnte gelernt habe, seine Sucht zu
verbergen. „Wenn jemand im Berufsleben
gestanden ist und Alkoholprobleme hatte,
dann hat er vielfach eingeübt, seine Sucht
vor den anderen zu verheimlichen“, sagt
Kutschke.
Foto: Kzenon - Fotolia
Zum anderen fehle in den Seniorenheimen
aber auch häufig noch der Blick für die
Suchtabhängigkeit. Das Thema werde
einerseits nicht wahrgenommen, wenn
man aber damit konfrontiert sei, werde
eher mit Ablehnung reagiert. „Ich kenne
KW 25
viele Seniorenheime, die alkoholkranke
Menschen
von
vornherein
nicht
aufnehmen wollen, weil Alkoholkrankheit
oft mit störendem Verhalten einhergeht.“
Der befürchtete höhere Zeitaufwand in
der Pflege spiele dabei auch eine Rolle,
sagt
Kutschke.
Dazu
komme
die
Befürchtung,
dass
der
Ruf
einer
Einrichtung
–
„da
gibt
es
auch
Alkoholiker“ – leiden könnte. Außerdem
gebe es Schwierigkeiten in der Einstufung
beim Pflegegeld. „Solange die Betroffenen
nicht
getrunken
haben,
sind
sie
verhältnismäßig fit und bekommen nur
eine niedrige Pflegestufe. Wenn sie aber
getrunken haben, ist der Pflegebedarf
deutlich
erhöht.
Das
ist
eine
Schwierigkeit, weil damit auch vom
Zeitaufwand
her
keine
adäquate
Versorgung möglich erscheint.“ Kutschke
nennt daher als sein erstes Anliegen,
darauf hinzuweisen, „dass wir diese
Menschen in Seniorenheimen haben“. Im
Schnitt müsse man davon ausgehen, dass
zehn
Prozent
der
Bewohner
eine
Alkoholgeschichte haben. Dazu kämen als
zahlenmäßig noch größere Gruppe rund
35 Prozent, die von Benzodiazepinen
abhängig seien, also von Medikamenten
mit
angstlösenden,
krampflösenden,
beruhigenden
und
schlaffördernden
Eigenschaften.
„Das ist eine große Zahl an Mensche n, die
wir betreuen und für die wir Kenntnisse
und Strategien brauchen“, sagt Kutschke.
Das gelte sowohl für Alkoholkranke wie
für diejenigen, die von Medikamenten
abhängig seien. Die Abhängigkeit von
Benzodiazepinen führe zwar zu keinem
aufdringlichen
Verhalten
wie
beim
Alkoholkranken
und
die
Betroffenen
SENIORENBUND INFO-SERVICE
17
SENIORENBUND Info-Service
würden daher kaum als Störfaktor im
Pflegealltag
empfunden.
„Aber
ein
Bewohner, der sediert ist, kann ein sehr
apathischer Mensch sein. Er ist unkritisch,
er reagiert verlangsamt auf Ansprache, er
stürzt häufiger, er wird seine persönlichen
Probleme nicht mehr lösen wollen und
können.“
Daher müsse auch diese
Abhängigkeit in jedem Fall aufgegriffen
und angegangen werden.
Anders als in der Klinik gehe es dabei
nicht in erster Linie um eine völlige
Entwöhnung
und
Abstinenz.
„Im
Seniorenheim haben wir eine ganz andere
Situation. Abstinenz wird dort nicht immer
erreichbar sein. Der Mensch, der im Heim
lebt,
ist
auch
eigenverantwortlich“,
unterstreicht der Pflegewissenschafter.
Die große Anforderung an Betreuende, an
Hausärzte, an Selbsthilfegruppen und an
die Pflege in Seniorenheimen sei im Grund
der pflegerische Auftrag.
„Es ist unsere professionelle Pflicht, den
Betroffenen die Möglichkeit zu geben, aus
ihrer
Sucht
auszusteigen
oder
sie
zumindest zu verringern. Es geht nicht um
alles oder nichts, aber die Lebensqualität
kann deutlich höher sein, wenn der
Alkoholoder
Medikamentenkonsum
reduziert wird. Darum muss es gehen –
nicht um jemanden zu bevormunden, das
auf keinen Fall, sondern um dem
Betroffenen die Möglichkeit zu geben,
eine höhere Lebensqualität zu haben.“
Kutschke unterscheidet hier den Anspruch
25. Woche 2016
in allgemeinen Seniorenheimen dezidiert
von jenen Einrichtungen, die nasse
Alkoholiker aufnehmen und sie so viel
trinken lassen, wie sie wollen. „Das kann
man auch mit Hilfskräften machen, dafür
braucht man keine Pflegekräfte“, sagt der
Experte, der in der Qualitäts- und
Pflegeentwicklung in den städtischen
Seniorenheimen Krefeld tätig ist. „In der
Pflege kann es nur darum gehen, diese
Menschen
professionell
in
ihrer
Gesundheit und in ihrer Lebensqualität zu
unterstützen,
auch
dadurch,
dass
verlässliche Kontakte zu Angehörigen
hergestellt werden, die häufig verloren
gegangen sind.“
Diakonie-Dialoge über Sucht im Alter
„Sucht und Abhängigkeit – ein Balanceakt
in der Seniorenarbeit“ ist das Thema der
22. Diakonie-Dialoge, die heute, Freitag,
von 9.00 bis 16.00 Uhr in St. Virgil
Salzburg stattfinden. Andreas Kutschke,
Pflegewissenschafter und Krankenpfleger,
setzt sich dabei mit der Abhängigkeit als
Herausforderung für die Pflegekräfte in
Seniorenheimen auseinander. Dirk K.
Wolter
(Gerontopsychiatrie
und
psychotherapie) informiert über den Stand
der Medizin zu Sucht im Alter.
Senioren Rundschau, OTS, 22. Juni 2016
Cool bleiben: So kann man auch
in heißen Nächten gut schlafen
Baierbrunn - Keep cool ist manchmal
leichter gesagt als getan, wenn auch
nachts das Schlafzimmer sommerlich heiß
bleibt.
Kühlende
Tipps
rund
ums
Einschlafen hat Max Zimmermann für uns
zusammengetragen: Es gibt viele Gründe,
warum man in heißen Nächten nicht
einschlafen
kann,
schreibt
das
Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".
Ein
nicht
unerheblicher
ist
das
Abendessen, sagt uns Chefredakteurin
Claudia Röttger und erklärt, warum eine
leichte Kost zum guten Schlaf beiträgt:
18
Claudia Röttger: Mahlzeiten, die schwer
im Magen liegen, wie Fettes und Deftiges
stören
das
Einschlafen
und
das
Durchschlafen. Es ist also sinnvoll am
Abend etwas Leichtes zu essen, wie zum
Beispiel Gemüsesuppe, Kartoffeln oder ein
Brot mit Frischkäse.
Auch Kräutertees mit Melisse, Baldrian
oder Hopfen sind gut verträglich und
helfen beim Einschlafen. Und äußerlich
SENIORENBUND INFO-SERVICE
KW 25
25. Woche 2015
SENIORENBUND Info-Service
kann man auch etwas Schlafförderndes
tun:
atmungsaktiv und saugfähig und deshalb
für sommerliche Temperaturen bestens
geeignet.
Claudia Röttger: Eine lauwarme Dusche
vor dem Schlafen wirkt entspannend. Ist
es im Schlafzimmer trotz Lüftens zu heiß,
hilft ein Ventilator, der die Luft bewegt,
sodass sie sich kühler anfühlt und man so
leichter den Schlaf findet. Teurer aber
auch effektiver ist eine Klimaanlage, die
aber mehr Strom verbraucht.
Damit man sich nicht zwischen heißen
Laken hin und her wälzt, kann man auf
einen einfachen Trick zurückgreifen:
Claudia Röttger: Man kann zum Beispiel
eine Wärmflasche mit kaltem Wasser
füllen und sie für rund drei Stunden in
den
Kühlschrank
legen.
Vor
dem
Zubettgehen schlägt man dann diese
"Kühlflasche" in ein dünnes Handtuch und
nimmt sie mit ins Bett. Auch Bettwäsche
aus
Baumwolle
oder
Leinen
ist
Foto: [email protected], fotolia
Wenn trotz all dieser guten Tipps sich der
Schlaf nicht einstellen will, können
Präparate auf pflanzlicher Basis wie
Baldrian, Hopfen oder Passionsblume das
Einschlafen
unterstützen,
rät
der
"Senioren Ratgeber".
STEUERN
Wien, 22. Juni 2016
Korosec: Volle Unterstützung für SchellingVorschlag gegen kalte Progression
2016 und 2017 wirkt die Steuersenkung voll, ab 2018 gäbe es erste
Auswirkungen der kalten Progression
Zu
den
heutigen
Vorschlägen
von
Finanzminister
Schelling
in
der
Tageszeitung „Die Presse“ hält LAbg.
Ingrid Korosec, Bundesvorsitzende des
Österreichischen Seniorenbundes, fest:
„Schelling hat die volle Unterstützung des
Österreichischen Seniorenbundes, wenn
es um die Abschaffung der kalten
Progression ab 2018 geht! Heuer und im
kommenden Jahr wirkt die umfassende
Steuersenkung voll, profitieren auch alle
Seniorinnen und Senioren durch mehr
Netto vom Brutto. Doch schon ab 2018
würde die kalte Progression erstmals
wieder zuschlagen: Weil die Grenzwerte
der Steuerstufen nicht mit der Inflation
ansteigen, fielen viele Menschen durc h die
einfachen Teuerungsabgeltungen wieder
KW 25
in höhere Steuerstufen. Schelling will mit
seinem Vorschlag dieses Problem nun
konsequent, nachhaltig und vor allem
zeitgerecht lösen. Die Seniorinnen und
Senioren wären dankbar, wenn dies
wirklich gelingt!“
Korosec wendet sich abschließend mit
einem Tipp an die Seniorinnen und
Senioren: „Wenn Ihre Pension unter
1.067,- Euro brutto monatlich liegt, sie
aber keine Ausgleichszulage erhalten, so
können Sie sich sofort bis zu 55,- Euro
vom Finanzamt zurückholen! Füllen Sie
gleich den nötigen Antrag aus. Es kostet
Sie nur wenige Minuten. Lassen Sie das
Geld nicht liegen!“ Wie das genau geht,
zeigt
der
Seniorenbund
hier:
https://www.youtube.com/watch?v=pf9MM0lY-
SENIORENBUND INFO-SERVICE
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SENIORENBUND Info-Service
25. Woche 2016
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PFLEGE & BETREUUNG
Wien, 17. Juni 2016
Korosec: Rechnungshof-Empfehlungen umsetzen!
Pflege-Strukturreform muss kommen!
Seniorenbund dankt Dr. Moser für hervorragende Zusammenarbeit
und freut sich auf ebenso erfolgreiche Zukunft mit Dr. Margit
Kraker
Wien - Nach der Wahl von Dr. Kraker zur
neuen
Rechnungshof-Präsidentin
und
anlässlich der heutigen Sitzung der
Landessozialreferenten hält LAbg. Ingrid
Korosec,
Bundesvorsitzende
des
Österreichischen Seniorenbundes, fest:
„Der Österreichische Seniorenbund ist der
Reformmotor
zur
Umsetzung
der
Rechnungshof-Empfehlungen. Als ersten
Teil greifen wir hier aktiv die Vorschläge
zur
Strukturreform
der
PflegeSachleistungen
auf:
einheitliche
Bedarfsplanungen
in
allen
Ländern,
verbindliche und möglichst einheitliche
Mindestvorgaben
zu
Qualität,
Personalschlüssen,
Heimaufsicht
etc.
Verbindliche und möglichst einheitliche
Vorgaben zur Tarifstruktur – wo es heute
für ein und dieselbe Leistung noch 300
verschiedene Tarife gibt! Pflegequalität
und Pflegekosten dürfen nicht länger vom
Wohnort abhängen! Wenn im Herbst der
Finanzausgleich
zwischen
Bund
und
Ländern neu abgeschlossen wird, muss
der Pflegefonds über das Jahr 2018
hinaus verlängert werden und müssen die
schon
lange
vereinbarten
Strukturreformen, wie oben beschrieben
und wie vom Rechnungshof mehrfach
empfohlen,
endlich
zur
Umsetzung
kommen!“
Korosec
zum
Wechsel
an
der
Rechnungshofspitze: „Der Österreichische
Seniorenbund dankt Dr. Josef Moser für
die hervorragende Zusammenarbeit in den
vergangenen 12 Jahren. Zugleich freuen
wir uns auf eine ebenso erfolgreiche
Zusammenarbeit in den kommenden
Jahren mit Dr. Margit Kraker, der ich zur
Wahl im Namen des Seniorenbundes
herzlich gratuliere!“
LIVE AUS DEM PARLAMENT
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SENIORENBUND INFO-SERVICE
KW 25
25. Woche 2015
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Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer
berichtet aktuell aus dem Parlament
zum Thema Unterricht!
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer:
Frau Präsidentin! Frau Bundesminister!
Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Es gibt nur eines, was auf Dauer
teurer ist als Bildung: keine Bildung! In
Österreich
suchen
derzeit
400.000
Menschen einen Job, viele halten sich mit
Arbeitslosengeld
über
Wasser.
Ein
besonderer Grund dafür, dass sie eben
keinen Job finden, ist die fehlende
formelle Bildung. Das heißt, es krankt an
der Qualifikation. Besonders schle chte
Karten auf dem Arbeitsmarkt haben
Asylberechtigte. Rund zwei Drittel von
ihnen haben nur einen Pflichtschul abschluss. Und schauen wir die Älteren
an, die über 50-jährigen Arbeitslosen,
müssen wir sagen, von ihnen verfügt nur
rund
die
Hälfte
über
einen
Pflichtschulabschluss. Das heißt, die
allergrößten Hürden, Arbeit zu finden,
liegen in der Qualifikation.
Was hat denn das jetzt mit dem heutigen
Schulrechtspaket zu tun? – Sehr viel! Bei
den 15-Jährigen kann jeder fünfte –
Kollege Strolz hat es schon aufgezählt –
nur mangelhaft lesen, mehr als 50.000
brechen die Ausbildung ab. Das kann so
nicht weitergehen, denn die Menschen,
die keine Ausbildung schaffen, das sind
die Arbeitslosen von morgen. Das muss
sich bessern, und dazu heute auch der
erste Schritt in diesem Schulrechtspaket!
Als sehr, sehr vielversprechend sehe ich
die
neue
Schuleingangsphase:
Wie
entwickeln sich unsere Kinder? Man kann
KW 25
die Stärken und die Schwächen genau
aufzeigen, man kann Talente fördern. Und
genau das brauchen wir: Talente fördern,
damit wir Österreich wieder mit diesen
guten Köpfen nach vorne bringen!
Familienministerin Karmasin entwickelt
dazu jetzt auch einen Bildungspass, eine
ganz tolle Einrichtung, wo man sehen
kann, welche Stärken jedes einzelne Kind
hat.
Eine Anregung vielleicht dazu bezüglich
des lebenslangen Lernens: Dies sollte sich
auf das ganze Leben erstrecken, denn in
einer heutigen erfolgreichen Arbeitskarriere braucht es immer wieder neue
Ausbildungen
und
immer
wieder
Weiterbildung.
Gemeinsam wollen wir daran arbeiten. Es
gibt noch viele Fragen und – das ist hier
angeklungen
– es
braucht weitere
Schritte, vor allem wenn man überlegt: Ist
unser Bildungssystem schon auf die
digitalen Herausforderungen vorbereitet?
Sind wir denn da gerüstet? In diesen
Bereichen entstehen viele neue Jobs, also
auch neue Fragen. Es gibt viel zu tun;
zum Beispiel Internetführerschein für
Schüler oder Umgang mit der digitalen
Welt, schon beginnend im Kindergarten.
Als Mutter ist es mir ein ganz besonders
großes Anliegen, dass unsere Kinder eine
gute Ausbildung bekommen und dass sie
dann einen Job haben, von dem sie auch
leben können.
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SENIORENBUND Info-Service
In diesem Sinne, Frau Minister, freuen wir
uns auf weitere gute Zusammenarbeit und
25. Woche 2016
hoffen, dass wir da alle gemeinsam etwas
weiterbringen werden. – Danke.
FREIWILLIGENARBEIT
Wien, 22. Juni 2016
Korosec: Asylwerber umfassend
in gemeinnützige Arbeit einbinden
Dank an Bundesregierung für Integrations-Paket.
Mödlhammer für umfassende Gemeinde-Initiative.
Nachdem die Bundesregierung, allen
voran Integrationsminister Kurz, gestern
im Ministerrat mit dem Integrationspaket
einen wichtigen Schritt gesetzt hat, hat
Gemeindebund-Präsident
Mödlhammer
heute in Ö1 den aus Sicht des
Seniorenbundes
besonders
wichtigen
Punkt der gemeinnützigen Arbeit im Detail
ausgeführt. Dazu hält LAbg. Ingrid
Korosec,
Bundesvorsitzende
des
Österreichischen Seniorenbundes, fest:
„Der
Österreichische
Seniorenbund
unterstützt die Pläne zum gemeinnützigen
Einsatz der Asylwerbenden gerne und mit
ganzer Kraft. Erst am Freitag hat die
umfangreiche Gemeinde-Studie von GfK
Austria im Auftrag von Gemeindebund und
„Österreich hilfsbereit“ ganz klar gezeigt:
Dank
an
In
Gemeinden,
wo
Flüchtlinge
aufgenommen wurden, hat sie Stimmung
gegenüber
Asylwerbern
deutlich
gebessert. Und die Möglichkeit der
gemeinnützigen Tätigkeit in der Gemeinde
wird als besonders erfolgreiche und
wichtige
Möglichkeit
zur
Integration
betrachtet. Ich bin daher froh, wenn die
Bunderegierung
mit
ihrem
Integrationspaket die Bürokratie für die
Aufnahme
von
Asylwerbern
zur
gemeinnützigen
Tätigkeit
deutlich
reduziert und zugleich die Einsatzbereiche
und –möglichkeiten erweitert. Unser Dank
gilt den Gemeinden, die sich hier
engagieren und den Menschen diese
Möglichkeiten zur beruflichen Tätigkeit
eröffnen!“
EUROPA
Brüssel, 21. Juni 2016
"Löchrig wie ein Schweizer Käse": Becker
fordert Registrierung aller Ein- und Ausreisen
Innenausschuss des EU-Parlaments stimmt über
Kontrollen für EU-Bürger an EU-Außengrenzen ab
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verstärkte
KW 25
25. Woche 2015
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belgischen oder französischen Pass hat,
kann er theoretisch unbemerkt aus der EU
nach Syrien reisen. Auch wenn jemand mit
einem
gestohlenen
oder
verloren
gemeldeten Pass reist, wird dies nicht
automatisch bemerkt", kritisierte der ÖVPPolitiker.
„Vorhandene Daten müssen genutzt
werden, um Terror wirksam zu
bekämpfen.“
"Fahrlässig und löchrig wie ein Schweizer
Käse" nennt der Sicherheitssprecher der
ÖVP im EU-Parlament, Heinz K. Becker,
das bisherige System der EU zur
Registrierung von Ein- und Ausreisen an
den Außengrenzen. "Ich fordere, dass die
Daten sowohl von Drittstaatenangehörigen
als auch von EU-Bürgern an den EUAußengrenzen bei der Ein- und Ausreise
erfasst und mit anderen Datenbanken
abgeglichen werden", so Becker heute in
Brüssel.
Bisher werden nur die Einreisen von
Drittstaatenangehörigen, nicht aber deren
Ausreise erfasst. Bei EU-Bürgern findet
gar kein systematischer Datenabgleich
statt. "Wenn ein Dschihadist einen
In der heutigen Abstimmung beschließt
das Parlament seine Position für die
Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.
"Wir müssen Polizei und Grenzschutz EU weit
einheitlich
die
geeigneten
Instrumente in die Hände geben, um uns
alle zu schützen. Dass die Mitgliedstaaten
hier auf der Bremse stehen, ist völlig
unverständlich", so der Europaabgeordnete.
"Es
gibt
bereits
Datenbanken
von
gestohlen gemeldeten Reisepässen. Es ist
doch eigentlich selbstverständlich diese
Daten abzufragen, wenn jemand aus der
EU ausreist. Vorhandene Daten müssen
genutzt werden, um Terror wirksam zu
bekämpfen", betonte Becker.
Brüssel, 22. Juni 2016
Becker fordert "gesetzliche
Definition von Antisemitismus"
Israels Staatspräsidenten
Parlament
Rivlin
Der Europaabgeordnete Heinz K. Becker
fordert
eine
"gesetzlich
anerkannte
Definition von Antisemitismus" in der EU,
so der ÖVP-Politiker heute anlässlich des
Besuches
des
israelischen
Staatspräsidenten
Reuven
Rivlin
im
Europarlament in Brüssel.
KW 25
hält
Rede
im
Europäischen
"Die
gesetzliche
Definition
von
Antisemitismus ist die Voraussetzung für
ein wirksames strafrechtliches Vorgehen
gegen Angriffe gegenüber Juden", so
Becker, der stellvertretender Vorsitzender
der parteiübergreifenden Arbeitsgruppe
gegen Antisemitismus im Europäischen
Parlament ist.
SENIORENBUND INFO-SERVICE
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Becker fordert auch, den EU-Anti-HetzParagraphen
zu
verschärfen.
"Der
bisherige Anti-Hetz-Paragraph bringt nicht
viel.
Er
deckt
viele
hetzerische
Äußerungen gar nicht ab", so der ÖVPPolitiker.
25. Woche 2016
"Es
gibt
eine
Zunahme
von
Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und
gewaltbereitem Extremismus in der EU.
Juden haben heute in Europa wieder
Angst, leben mit ständigem Polizeischutz
und verlassen unseren Kontinent. Das
können wir nicht tatenlos hinnehmen",
betonte Becker.
Brüssel, 17. Juni 2016
Becker zum Weltflüchtlingstag: Geordnete
Migration ist wirksamste Hilfe für Flüchtlinge
Aufnahmestellen außerhalb Europas und
Voraussetzungen für geordnete Migration
"Nur geordnete Migration ist wirksamste
Hilfe und bestmögliche Unterstützung für
Flüchtlinge. Bisher müssen Flüchtlinge
illegal in die EU einreisen, um legal Asyl
beantragen zu können. Dieser Zustand ist
unhaltbar", so der Sicherheitssprecher der
ÖVP im EU-Parlament Heinz K. Becker
anlässlich des Weltflüchtlingstags der
Vereinten Nationen.
Für eine geordnete Flüchtlingsaufnahme
sieht Becker zwei Voraussetzungen. "Wir
brauchen
EU-Aufnahmeund
Antragsstellen außerhalb Europas, damit
niemand illegal einreisen muss, und wir
brauchen
einen
lückenlos
funktion-
Außengrenzschutz
ierenden EU-Außengrenzschutz, um den
Schleppern ihr kriminelles Handwerk zu
legen", betonte Becker.
Becker fordert auch, den Sprachgebrauch
des Wortes "Flüchtling" zu überdenken.
"Wir müssen dagegen angehen, dass
'Flüchtling' ein beschädigter, negativ
besetzter Begriff ist. Zuallererst sind es
Menschen, die an Leib und Leben bedroht
sind. Die ständige Vermischung im
Sprachgebrauch
von
Flüchtlingen,
Wirtschaftsmigranten,
Kriegsflüchtlingen
und Asylanten behindert unsere eigene
Politik und ist respektlos den Betroffenen
gegenüber", so Becker.
UMFRAGE – BITTE TEILNEHMEN!
Foto: VRD -Fotolia
Derzeit führt die Sozialwissenschaftliche Studiengesellscha ft die
Feldarbeit einer österreichweiten Mehrthemenumfrage durch und bittet
Sie um Ihre wertvolle Unterstützung.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit (ca. 10 Minuten), den onlineFragebogen zu beantworten, den Sie unter folgendem Link
finden: https://de.surveymonkey.com/r/FB410
Ihre Angaben werden VERTRAULICH behandelt.
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