Forumsbeitrag: Der LSB nimmt Stellung zum KVG Der Liechtensteiner Seniorenbund hat am Freitag an alle Damen und Herren LandtagsAbgeordnete ein Schreiben mit nachfolgendem Inhalt verschickt. In dem Schreiben nimmt der LSB zur 2. Lesung des KVG nochmals Stellung. Der Liechtensteiner Seniorenbund (LSB) verfolgt die Diskussionen um die Revision des KVG aufmerksam und hatte seinerzeit auch eine kritische Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht eingereicht. Aufgrund der Diskussionen im Landtag anlässlich der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes zum KVG und nach Vorliegen der Stellungnahme der Regierung befürchtet der LSB, dass der Gesetzesentwurf der Regierung im Landtag eine Mehrheit finden wird. Mittlerweile sind zwar einige vom LSB kritisierte Änderungsvorschläge aus der Gesetzesvorlage eliminiert worden. Der LSB kann jedoch nach wie vor folgende geplante Änderungen nicht akzeptieren: Trennung von Grundkosten- und Hochkostenversicherung Diese Massnahme stellt einen ersten Schritt dazu dar, dass Patienten/Versicherte in Zukunft bis zu CHF 5‘000.00, eben die Grundkosten, selber zahlen müssen. Wie die Regierung ausgeführt hat, sollen die staatlichen Subventionen und Arbeitgeberbeiträge nur zur Deckung der Hochkosten dienen. Genau im Hochkostenbereich werden aber die relevanten Kostensteigerungen auftreten. Den Widerspruch, wie diese mit reduzierten bzw. staatlichen Mitteln aufgefangen werden sollen, erklärt die Vorlage jedoch nicht. Im Übrigen wird mit einer solchen Trennung der administrative Aufwand für die Kassen und damit die Verwaltungskosten massiv erhöht. Wahlfranchisen Nach wie vor sehr kritisch beurteilt der LSB die Möglichkeit zu einer Wahlfranchise bis zu CHF 4‘000.00. Das führt unweigerlich zu einer Entsolidarisierung der Versichertengemeinde. Junge und gesunde Personen werden eher eine hohe Wahlfranchise wählen als Senioren und Kranke, da für die ersteren das Risiko klein Ist. Sollte sich die Risikolage für diejenigen Personen mit der hohen Wahlfranchise ändern, kann innert Jahresfrist auf die Minimalfranchise gewechselt werden! Der LSB geht auch davon aus, dass die Prämien für die rein obligatorisch Versicherten nicht auf bisherigem tiefen Niveau gehalten werden können und steigen werden, wenn sich tatsächlich eine grosse Mehrheit mit kleinem Krankheitsrisiko für eine hohe Wahlfranchise entscheidet. Liechtensteiner Seniorenbund Austrasse 13, 9490 Vaduz, Liechtenstein, Tel. +423 230 48 00, [email protected], www.seniorenbund.li Kostenbeteiligung Auch wenn für Senioren der Selbstbehalt von 20% auf 10% reduziert wurde, resultiert für Senioren eine Kostenbeteiligung von CHF 950.00 anstatt wie bisher CHF 400.00, also mehr als doppelt so viel. Ein Selbstbehalt von 20% und eine totale Kostenbeteiligung von CHF 1‘400.00 für die übrigen Versicherten zusätzlich zu den bereits massiv erhöhten Prämien sind gerade für die Angehörigen des Mittelstandes, die keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, im Krankheitsfall eine massive Mehrbelastung. Liechtensteinischer Krankenkassen-Verband (LKV) Auch wenn die Befristung der OKP-Verträge gestrichen und die Bedarfsplanung wie bisher von LKV und Leistungserbringern gemeinsam erstellt werden soll, kommt dem LKV nach wie vor über die vorgeschlagene Möglichkeit, OKP-Verträge zu kündigen, zu grosses Gewicht zu. Dabei ist in keiner Weise störend, dass ein OKP-Vertrag gekündigt werden kann, sondern dass das Verfahren dazu nicht einmal im Ansatz nach rechtsstaatlichen Prinzipien geregelt ist. Im Übrigen bedauert der LSB, dass sein Vorschlag zur Abschaffung des LKV nicht näher geprüft wurde. Es stellt sich wohl zu Recht die Frage, wie sich die Kosten für einen Apparat mit Geschäftsführer, Vorstand usw. für zwei Kassen rechtfertigen lassen. Jeder Bürger und alle Einwohner Liechtensteins sind durch diese Gesetzesrevision unmittelbar selbst betroffen. Daher werden die geplanten Änderungen auch landauf landab in der Bevölkerung intensiv diskutiert. Dies und vor allem die entsprechenden zahlreichen Rückmeldungen, die wir von unseren Mitgliedern bekommen haben, bringen uns zur Überzeugung, dass die Bevölkerung Liechtensteins in dieser Sache ein gewichtiges Wort mitreden will. Wir bitten den Landtag daher, im Falle einer Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage ein Referendum zu beschliessen und so wenigstens den Bürgern dieses Landes die Möglichkeit zur Mitbestimmung zu geben. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Liechtensteiner Seniorenbund Austrasse 13, 9490 Vaduz, Liechtenstein, Tel. +423 230 48 00, [email protected], www.seniorenbund.li
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