Ausschreibung Pfingstpreis der Drachen Ranglistenfaktor : 1,30 Deutscher Touring Yacht-Club e.V. Starnberger See, 23. - 25. Mai 2015 Meldeschluss: 18. Mai 2015 1. Wettfahrten Es sind fünf Wettfahrten vorgesehen. 1.1. Zeitplan Begrüßung und Steuermannsbesprechung: Samstag 23. Mai 2015 11:00 Uhr Auslaufbereitschaft zur 1. Wettfahrt: Samstag 23. Mai 2015, 11:30 Uhr Die Auslaufbereitschaft für den folgenden Tag wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben. Pro Tag können bis zu 4 Wettfahrten gesegelt werden. 1.2. Wertung Es wird nach dem Low-Point Punktsystem WR Anhang A gewertet. Bei 4 oder mehr gültigen Wettfahrten wird das schlechteste Einzelergebnis gestrichen. 2. Regeln Die Wettfahrten werden nach den Wettfahrtregeln der ISAF, neueste Ausgabe, den Zusatzbestimmungen des DSV, der Bayerischen Schifffahrtsordnung, den Vorschriften der Ausschreibung, des Programms und der Klassenvereinigung ausgetragen. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Änderungen in Programm und Segelanweisungen vorzunehmen und durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen rechtzeitig mitzuteilen. 2.1. Teilnahmeberechtigung Am Wettbewerb können sich nur Yachten beteiligen, die in der Verbands/-Bootsliste des DSV oder einer entsprechenden Landesvertretung, die der ISAF angehört, eingetragen sind, einen gültigen Messbrief besitzen und von einem Mitglied eines anerkannten Vereins geführt werden. Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Es müssen die in der Meldung angegebenen Unterscheidungsnummern geführt 1 werden. Steuermannswechsel ist nicht erlaubt, Mannschaftswechsel ist nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung der Wettfahrtleitung zulässig. 2.2. Versicherung Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten mit einer Deckungssumme von mindestens 3,5 Mio EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. 3. Werbung Gesegelt wird nach WR 80 und den Einschränkungen der Klassenvereinigung. 4. Veröffentlichung von Daten Die Daten der Regattateilnehmer/in (Name, Verein, Platzierung) kann der Deutsche Touring Yacht-Club e.V. in Aushängen sowie auf seiner Internetseite DTYC.de veröffentlichen. Der Deutsche Touring Yacht-Club e.V. behält sich außerdem die Weitergabe der oben angegebenen Daten an Presse, Print oder Telemedien vor. Dies gilt gleichermaßen für Fotos und sonstige digitale Daten der Teilnehmer/in, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind.. 5. Preise Punktpreise: Es werden Punktpreise für die Steuerleute und Mannschaften der 15 punktbesten Boote vergeben. Wanderpreise (laut Stiftungsurkunden): Gewinner des Dr.-Ernst-und-Gerd-Birkenmaier-Pokals ist der Steuermann mit der besten Punktzahl. Gewinner des Werner-Schmidt-Gedächtnis-Preises ist der Steuermann mit der zweitbesten Punktzahl. Gewinner des Fritz-Pollmann-Erinnerungs-Preises ist der Steuermann aus dem DTYC mit der besten Punktzahl. Gewinner des Holzdrachen-Preises ist der Steuermann eines Holzdrachen und mit der besten Punktzahl. Die Vergabe der Wanderpreise setzt mindestens 3 gültige Wettfahrten voraus. 5.1. Preisverteilung Ca. 1 Stunde der letzten Wettfahrt bzw. evtl. Protestverhandlungen. 6. Veranstaltungen Nach den Wettfahrten am Samstag: Stegparty mit Freibier Sonntag den 24. Mai 2015: Abendessen mit anschließendem geselligem Beisammensein im Casino des DTYC. Montag den 25. Mai 2015: Weißwurstfrühstück 2 7. Meldegeld Das Meldegeld beträgt 195,-- Euro pro Boot und kann unter Angabe des Verwendungszwecks auf das angegebene Konto überwiesen oder bei Abholung der Segelanweisungen in bar bezahlt werden. Bei Überweisung bis zum Meldeschluss ergibt sich eine Ermäßigung auf 165,-- EURO! Bankverbindung: HypoVereinsbank Tutzing BLZ 700 202 70 Kto. 335 156 77 IBAN: DE27 7002 0270 0033 5156 77 BIC/Swift Code: HYVEDEMMXXX Die Abgabe der Meldung, auch per Fax, E-Mail oder Online, verpflichtet in jedem Fall (auch nicht startende Boote) zur Zahlung des Meldegeldes. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. 7.1. Meldestelle Deutscher Touring Yacht-Club e.V. Seestraße 18, 82327 Tutzing Tel. 08158/6941 Fax 08158/7719 Regattabüro (während der Veranstaltung): 08158/905 6243 E-mail: [email protected] Homepage: www.dtyc.de 7.2. Meldeschluss 18. Mai 2015 (Post-, Fax- oder E-Mail Eingang, Online-Meldung) 8. Programm und Segelanweisung Die Segelanweisungen und das Programm werden vor der ersten Wettfahrt am Samstag, den 23. Mai 2015 von 09:00 bis 11:00 Uhr im Wettfahrtbüro ausgegeben. 9. Liegeplätze Gemäß Zuweisung auf dem Gelände des DTYC. 9.1. Einkranmöglichkeit Elektrokran bis 4t vorhanden. Mo, Mi – Sa von 08:00 – 17:00 Uhr, am Vortag der Regatta bis 19:00 Uhr 10. Unterkunft Gästezimmer im DTYC sind in beschränkter Anzahlvorhanden. Reservierungen auf telefonische Anfrage: Tel. 08158/6941 Fremdenverkehrsverband Starnberger Fünf-Seen-Land, Wittelsbacher Str. 9, 82319 Starnberg, Tel. 08151/90600oder www.Gastgeber-Tutzing.de 3 11. Parkplätze Es ist ein Trailerabstellplatz vor dem DTYC außerhalb des Grundstücks eingerichtet. Es stehen in beschränktem Umfang Stellplätze für Wohnwagen/Wohnmobile/Zelte zur Verfügung. Der Bedarf ist auf der Meldung anzugeben. Die dafür vorgesehenen Plätze befinden sich außerhalb des Clubgeländes und werden angewiesen. Das Abstellen von Wohnmobilen/Trailern auf diesen Flächen ist nur für den Zeitraum der Veranstaltung zulässig. Die Parkscheine, erhältlich bei der Programmausgabe oder vorab in der Geschäftsstelle, müssen gut sichtbar angebracht werden. 4 Meldung Pfingstpreis der Drachen 23. - 25. Mai 2015 ______________________________ ______________________________ Name des Bootes Segelnummer Steuermann/-frau: _______________________________ ______________________________ Name, Vorname Segelverein _______________________________ ______________________________ PLZ / Wohnort Straße _______________________________ ______________________________ Telefon E-Mail _______________________________ Wohnmobil Mannschaft: _______________________________ ______________________________ Name, Vorname Segelverein _______________________________ ______________________________ Name, Vorname Segelverein Haftungsausschluss: „Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schleppfahrzeuge, Sicherungsfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt." Der Haftungsausschluss ist vom Schiffsführer und allen Crewmitgliedern vor Wettfahrtbeginn im Regattabüro zu unterschreiben. Ohne unterschriebenen Haftungsausschluss erfolgt keine Wertung! Den Haftungsausschluss erkenne ich an. _____________________ ______________________________________ Ort / Datum Unterschrift des Steuermanns/-frau (Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) 5
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