Ausschreibung - Deutscher Touring Yacht

Ausschreibung
Pfingstpreis der Drachen
Ranglistenfaktor : 1,30
Deutscher Touring Yacht-Club e.V.
Starnberger See, 23. - 25. Mai 2015
Meldeschluss: 18. Mai 2015
1. Wettfahrten
Es sind fünf Wettfahrten vorgesehen.
1.1. Zeitplan
Begrüßung und Steuermannsbesprechung: Samstag 23. Mai 2015 11:00 Uhr
Auslaufbereitschaft zur 1. Wettfahrt: Samstag 23. Mai 2015, 11:30 Uhr
Die Auslaufbereitschaft für den folgenden Tag wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben. Pro Tag können bis zu 4 Wettfahrten gesegelt werden.
1.2. Wertung
Es wird nach dem Low-Point Punktsystem WR Anhang A gewertet. Bei 4 oder mehr
gültigen Wettfahrten wird das schlechteste Einzelergebnis gestrichen.
2. Regeln
Die Wettfahrten werden nach den Wettfahrtregeln der ISAF, neueste Ausgabe, den
Zusatzbestimmungen des DSV, der Bayerischen Schifffahrtsordnung, den Vorschriften der Ausschreibung, des Programms und der Klassenvereinigung ausgetragen. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Änderungen in Programm und Segelanweisungen vorzunehmen und durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen rechtzeitig mitzuteilen.
2.1. Teilnahmeberechtigung
Am Wettbewerb können sich nur Yachten beteiligen, die in der Verbands/-Bootsliste
des DSV oder einer entsprechenden Landesvertretung, die der ISAF angehört,
eingetragen sind, einen gültigen Messbrief besitzen und von einem Mitglied eines
anerkannten Vereins geführt werden.
Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder
empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
Es müssen die in der Meldung angegebenen Unterscheidungsnummern geführt
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werden. Steuermannswechsel ist nicht erlaubt, Mannschaftswechsel ist nur in
besonderen Fällen und mit Genehmigung der Wettfahrtleitung zulässig.
2.2. Versicherung
Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten mit einer Deckungssumme von mindestens 3,5 Mio EUR pauschal für Personen- und/oder
Sachschäden vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
3. Werbung
Gesegelt wird nach WR 80 und den Einschränkungen der Klassenvereinigung.
4. Veröffentlichung
von Daten
Die Daten der Regattateilnehmer/in (Name, Verein, Platzierung) kann der Deutsche
Touring Yacht-Club e.V. in Aushängen sowie auf seiner Internetseite DTYC.de
veröffentlichen. Der Deutsche Touring Yacht-Club e.V. behält sich außerdem die
Weitergabe der oben angegebenen Daten an Presse, Print oder Telemedien vor.
Dies gilt gleichermaßen für Fotos und sonstige digitale Daten der Teilnehmer/in, die
in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind..
5. Preise
Punktpreise: Es werden Punktpreise für die Steuerleute und Mannschaften der 15
punktbesten Boote vergeben.
Wanderpreise (laut Stiftungsurkunden):
Gewinner des Dr.-Ernst-und-Gerd-Birkenmaier-Pokals ist der Steuermann mit
der besten Punktzahl.
Gewinner des Werner-Schmidt-Gedächtnis-Preises ist der Steuermann mit der
zweitbesten Punktzahl.
Gewinner des Fritz-Pollmann-Erinnerungs-Preises ist der Steuermann aus dem
DTYC mit der besten Punktzahl.
Gewinner des Holzdrachen-Preises ist der Steuermann eines Holzdrachen und
mit der besten Punktzahl.
Die Vergabe der Wanderpreise setzt mindestens 3 gültige Wettfahrten voraus.
5.1. Preisverteilung
Ca. 1 Stunde der letzten Wettfahrt bzw. evtl. Protestverhandlungen.
6. Veranstaltungen
Nach den Wettfahrten am Samstag: Stegparty mit Freibier
Sonntag den 24. Mai 2015: Abendessen mit anschließendem geselligem
Beisammensein im Casino des DTYC.
Montag den 25. Mai 2015: Weißwurstfrühstück
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7. Meldegeld
Das Meldegeld beträgt 195,-- Euro pro Boot und kann unter Angabe des Verwendungszwecks auf das angegebene Konto überwiesen oder bei Abholung der Segelanweisungen in bar bezahlt werden. Bei Überweisung bis zum Meldeschluss ergibt
sich eine Ermäßigung auf 165,-- EURO!
Bankverbindung:
HypoVereinsbank Tutzing
BLZ 700 202 70
Kto. 335 156 77
IBAN: DE27 7002 0270 0033 5156 77
BIC/Swift Code: HYVEDEMMXXX
Die Abgabe der Meldung, auch per Fax, E-Mail oder Online, verpflichtet in jedem
Fall (auch nicht startende Boote) zur Zahlung des Meldegeldes.
Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der
Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet.
7.1. Meldestelle
Deutscher Touring Yacht-Club e.V.
Seestraße 18, 82327 Tutzing
Tel. 08158/6941 Fax 08158/7719
Regattabüro (während der Veranstaltung): 08158/905 6243
E-mail: [email protected]
Homepage: www.dtyc.de
7.2. Meldeschluss
18. Mai 2015
(Post-, Fax- oder E-Mail Eingang, Online-Meldung)
8. Programm und
Segelanweisung
Die Segelanweisungen und das Programm werden vor der ersten Wettfahrt am
Samstag, den 23. Mai 2015 von 09:00 bis 11:00 Uhr im Wettfahrtbüro ausgegeben.
9. Liegeplätze
Gemäß Zuweisung auf dem Gelände des DTYC.
9.1. Einkranmöglichkeit
Elektrokran bis 4t vorhanden.
Mo, Mi – Sa von 08:00 – 17:00 Uhr,
am Vortag der Regatta bis 19:00 Uhr
10. Unterkunft
Gästezimmer im DTYC sind in beschränkter Anzahlvorhanden. Reservierungen auf
telefonische Anfrage:
Tel. 08158/6941
Fremdenverkehrsverband Starnberger Fünf-Seen-Land,
Wittelsbacher Str. 9, 82319 Starnberg,
Tel. 08151/90600oder www.Gastgeber-Tutzing.de
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11. Parkplätze
Es ist ein Trailerabstellplatz vor dem DTYC außerhalb des Grundstücks eingerichtet. Es stehen in beschränktem Umfang Stellplätze für Wohnwagen/Wohnmobile/Zelte zur Verfügung. Der Bedarf ist auf der Meldung anzugeben.
Die dafür vorgesehenen Plätze befinden sich außerhalb des Clubgeländes und
werden angewiesen. Das Abstellen von Wohnmobilen/Trailern auf diesen Flächen
ist nur für den Zeitraum der Veranstaltung zulässig. Die Parkscheine, erhältlich bei
der Programmausgabe oder vorab in der Geschäftsstelle, müssen gut sichtbar angebracht werden.
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Meldung
Pfingstpreis der Drachen
23. - 25. Mai 2015
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Name des Bootes
Segelnummer
Steuermann/-frau:
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Name, Vorname
Segelverein
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PLZ / Wohnort
Straße
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Telefon
E-Mail
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Wohnmobil
Mannschaft:
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Name, Vorname
Segelverein
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Name, Vorname
Segelverein
Haftungsausschluss: „Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das
richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die
dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner
Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- bzw. vertragswesentliche
Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter,
Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schleppfahrzeuge, Sicherungsfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen
oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht
des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt."
Der Haftungsausschluss ist vom Schiffsführer und allen Crewmitgliedern vor Wettfahrtbeginn im Regattabüro zu
unterschreiben.
Ohne unterschriebenen Haftungsausschluss erfolgt keine Wertung!
Den Haftungsausschluss erkenne ich an.
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Ort / Datum
Unterschrift des Steuermanns/-frau
(Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)
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