Ausschreibung Optinale 2015

Optinale 2015
In der Klasse Optimist B und C
Vom 24. Mai bis einschl. 25. Mai 2015
Am Pilsensee
Veranstalter: Segelclub Pilsensee e.V. (SCP)
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Regeln:
a. Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“
festgelegt sind.
b. Es gilt ferner die Segelanweisung „Optinale 2015“ des SCP. Ein Start wird nur
gewertet bei vorliegendem – unterschriebenen Haftungsausschluss.
Werbung
Werbung gemäß ISAF – Regulation 20.
Teilnahmeberechtigung und Meldung
a. Die Regatta ist für Boote der Optimisten Klasse Gruppe B und Gruppe C offen
b. Jeder Segler muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein.
c. Teilnehmende Boote melden online über den Link auf der Homepage des SCP
(www.pilsensee.de)
d. Meldeschluss:
Der Meldeschluss ist Freitag, der 22. Mai 2015. Nachmeldungen können wegen
Teilnehmerbegrenzung abgelehnt werden.
Meldegebühr
a. Die geforderte Meldegebühr beträgt für die Gruppe B und C 25,00 Euro. Die
Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf
Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch
Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung
zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen auf das Konto: Kto. 6645291 bei
VR-Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg, IBAN: DE02700932000006645291 BIC:
GENODEF1STH
b. Nach Meldeschluss werden zusätzlich 5,00 Euro Nachmeldegebühr erhoben.
Zeitplan
a. Eröffnung: Sonntag, 24. Mai 2015 11.00 Uhr
b. Geplanter Zeitpunkt 1. Ankündigungssignal: Sonntag, 24. Mai 2015 12.00 Uhr
c. Letzte Möglichkeit für das Ankündigungssignal: Montag, 25. Mai 15:00 Uhr
Segelanweisung:
Die Segelanweisung ist bei der Anmeldung am Regattabüro erhältlich, bzw. auf der
Homepage des Veranstalters
Wertung:
Es sind insgesamt 4 Wettfahrten bei Gruppe B und C vorgesehen. Werden weniger als 4
Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner
Wertungen in den Wettfahrten.
Werden 4 Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe
seiner Wertungen in den Wettfahrten mit Ausschluss seiner schlechtesten Wertung.
Preise:
Pokale für die ersten drei Plätze. Es gibt Erinnerungspreise für alle Teilnehmer.
Haftungsausschluss:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Bootsführer ist für die
Eignung und das seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den
verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist
berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen
oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine
Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und
Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des
Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei
der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten
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(Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des
Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare,
typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des
Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der
persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und
Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-,
Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz
behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen
Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der
Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich
anerkannt.”
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Versicherung:
Alle Teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 1,5 Millionen Euro oder dem Äquivalent davon
haben.
Protestflagge:
Boote unter
6,00m müssen eine Protestflagge zeigen.(Änderung Regel 61.1.a2)
Liegeplätze:
Gemäß Zuweisung auf dem Gelände des SCP
Quartier:
Pauschalgebühr pro „Gefährt“/Nacht auf dem Platz vor dem Clubgelände: 15,- Euro.
Bitte geben sie bei der Meldung die Tage der Übernachtungen mit Datum an, für die sie
sich vormerken lassen wollen. Die Bezahlung mit der Gebühr erfolgt bei der Anmeldung
zusammen mit dem Meldegeld.
Sonstige Quartierwünsche über das Verkehrsbüro Herrsching, Tel. 08152/5227
www.toerring-seefeld.de/campingplatz/
Veranstaltungen:
Sonntag, 24.Mai 2015; Segleressen ca. 1 Stunde nach Ende der Wettfahrt.
Montag, 25.Mai 2015; Preisverteilung ca.1 Stunde nach Ende der Wettfahrt.
Weitere Informationen:
Für weitere Informationen steht Ihnen der Vorstand des Segelclub Pilsensee
([email protected]) oder der Jugendwart ([email protected]) zur Verfügung.