Ausschreibung - Schwertzugvogel

FUXJAGD 2016
Ausschreibung
SZV – Ranglistenregatta (RF 1,2)
08. – 09. Oktober 2016
Veranstalter:
Akademischer Segler-Verein e.V
Revier:
Havel vor Schildhorn
1
Regeln
1.1
Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“
festgelegt sind.
1.2
Die „Segelanweisungen für Berlin 2013 – 2016“ gelten.
2
Teilnahmeberechtigung und Meldung
2.1
Die Regatta ist für Boote der Schwertzugvogel Klasse offen.
2.2
Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein,
Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet
vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen und gültigen Führerschein
besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender
Befähigungsnachweis ihres Landes.
2.3
Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen
Verbandes sein.
2.4
Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Formular unter
https://www.raceoffice.org/fuxjagd2016 ausfüllen und es zusammen mit der
geforderten Meldegebühr bis zum 02. Oktober 2016 an den Veranstalter senden.
3
Meldegebühr
3.1
Die geforderte Meldegebühr ist:
Schwertzugvogel
bis zum 02. Oktober 2016
ab dem 03. Oktober 2016
30,00 €
35,00 €
Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf
Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder
durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der
Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen auf
Akademischer Segler-Verein e.V.
IBAN
DE87 1004 0000 0633 6556 00
Bank
Commerzbank Berlin
Stichwort Fuxjagd Segelnummer
Im Meldegeld enthalten ist ein Verzehrgutschein für Samstagabend.
3.2
Zur Meldung ist das unter https://www.raceoffice.org/fuxjagd2016 befindliche
Formular zu verwenden.
4
Zeitplan
4.1
Anzahl der Wettfahrten: 5
Der geplante Zeitpunkt für das Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt ist: 08.
Oktober 2016 12.55 Uhr
4.2
Letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal: 09.Oktober 2016 13:55 Uhr.
5
Segelanweisungen
5.1
Die Segelanweisungen sind am 07. Oktober 2016 nach 18.00 Uhr im
Regattabüro oder online erhältlich.
6
Wertung
6.1
Es sind insgesamt 5 Wettfahrten vorgesehen. Werden weniger als vier
Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe
seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden vier oder mehr Wettfahrten
vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner
Wertungen in den Wettfahrten mit Ausschluss seiner schlechtesten Wertung.
7
Preise
7.1
Folgende Preise werden vergeben:
Preise für das erste Viertel der gemeldeten Teilnehmer zum Meldeschluss für
Steuermann und Vorschoter.
8
Haftungsausschluss
8.1
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit
auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung
und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und
den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der
Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher
Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der
Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen
besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund,
für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem
Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von
Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)
sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des
Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare,
typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des
Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von
der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer
und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die
Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei
deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt
worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie
die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und
werden ausdrücklich anerkannt.”
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9
Versicherung
9.1
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 2.000.000 € pro Veranstaltung oder dem
Äquivalent davon haben.
10
Weitere Informationen
10.1
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Akademischer Segler-Verein e.V.
Scharfe Lanke 57
13595 Berlin
10.2
Landliegeplätze stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.