FUXJAGD 2016 Ausschreibung SZV – Ranglistenregatta (RF 1,2) 08. – 09. Oktober 2016 Veranstalter: Akademischer Segler-Verein e.V Revier: Havel vor Schildhorn 1 Regeln 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind. 1.2 Die „Segelanweisungen für Berlin 2013 – 2016“ gelten. 2 Teilnahmeberechtigung und Meldung 2.1 Die Regatta ist für Boote der Schwertzugvogel Klasse offen. 2.2 Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. 2.3 Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. 2.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das Formular unter https://www.raceoffice.org/fuxjagd2016 ausfüllen und es zusammen mit der geforderten Meldegebühr bis zum 02. Oktober 2016 an den Veranstalter senden. 3 Meldegebühr 3.1 Die geforderte Meldegebühr ist: Schwertzugvogel bis zum 02. Oktober 2016 ab dem 03. Oktober 2016 30,00 € 35,00 € Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen auf Akademischer Segler-Verein e.V. IBAN DE87 1004 0000 0633 6556 00 Bank Commerzbank Berlin Stichwort Fuxjagd Segelnummer Im Meldegeld enthalten ist ein Verzehrgutschein für Samstagabend. 3.2 Zur Meldung ist das unter https://www.raceoffice.org/fuxjagd2016 befindliche Formular zu verwenden. 4 Zeitplan 4.1 Anzahl der Wettfahrten: 5 Der geplante Zeitpunkt für das Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt ist: 08. Oktober 2016 12.55 Uhr 4.2 Letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal: 09.Oktober 2016 13:55 Uhr. 5 Segelanweisungen 5.1 Die Segelanweisungen sind am 07. Oktober 2016 nach 18.00 Uhr im Regattabüro oder online erhältlich. 6 Wertung 6.1 Es sind insgesamt 5 Wettfahrten vorgesehen. Werden weniger als vier Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden vier oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten mit Ausschluss seiner schlechtesten Wertung. 7 Preise 7.1 Folgende Preise werden vergeben: Preise für das erste Viertel der gemeldeten Teilnehmer zum Meldeschluss für Steuermann und Vorschoter. 8 Haftungsausschluss 8.1 Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.” Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9 Versicherung 9.1 Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 € pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben. 10 Weitere Informationen 10.1 Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Akademischer Segler-Verein e.V. Scharfe Lanke 57 13595 Berlin 10.2 Landliegeplätze stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
© Copyright 2024 ExpyDoc