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 A U S S C H R E I B U N G Internationale Klassenmeisterschaft und 41. Schanzenberg Cup der 20er Rennjollen 04.08. – 07.08.2016 auf dem Ratzeburger See Ausrichter: Segler‐Verein Wakenitz e.V. Wettfahrtleitung: Holger Thomsen, SVW Segelrevier: Ratzeburger See (gem. Bahnkarte) Austragungsort: Gelände des SVW, Schanzenberg, 23627 Groß Sarau Wettfahrttage: Freitag, den 5. August – Sonntag, den 7. August Anzahl der Wettfahrten: Es sind fünf Wettfahrten gemäß Aushang vorgesehen, ab fünf Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen. Steuermannsbesprechung: Wird vor Ort bekannt gegeben Start der ersten Wettfahrt: Freitag, den 5. August um 11:00 Uhr Letzte Startmöglichkeit: Sonntag, den 7. August um 13:00 Uhr Meldestelle: Segler‐Verein Wakenitz e.V. Schanzenberg 20, 23627 Groß Sarau Online‐Meldung über: www.raceoffice.de mit Übersendung des Meldeformulars an regattabuero@sv‐wakenitz.de Vermessung: Donnerstag, den 4. August 2016 Gültige Vermessungspapiere sind bereit zu halten. Meldegeld: Das Meldegeld beträgt € 120,‐ pro Boot. Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss auf das Meldekonto zu zahlen. Die Meldung verpflichtet zur Zahlung und wird erst nach Eingang des Meldegeldes gültig. Meldekonto: Segler‐Verein Wakenitz e.V. Deutsche Bank Lübeck IBAN: DE09230707000330152001 BIC: DEUTDEDB237 Bitte vollständige Angabe des Namens, der Bootsklasse, der 1/4 Segelnummer und evtl. Verpflegungsgeld (Anzahl der Personen) Meldeschluss: Wertungssystem: 4. Juli 2016, es gilt das Datum des Eingangs bei der Meldestelle Wertung nach Handicap‐System der Klassenvereinigung Preise: 1 Preis je 3 Meldungen Wanderpreise, Klassenmeister, Schanzenberg Cup Preise und Pokale werden nicht nachgeschickt. Regattabüro: Das Regattabüro ist ab Donnerstag, den 4. August ab 11:00 Uhr geöffnet. Weitere Öffnungszeiten siehe Aushang. Haftungsausschluss: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung zu veranlassen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach‐ und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten, entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt‐ / bzw. vertrags‐wesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten‐, Arbeitnehmer und Mitarbeiter ‐ Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp‐, Sicherungs‐ oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Versicherung: Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf 2/4 Verlangen im Regattabüro vorzulegen. Segelanweisung/Programm: Segelanweisung und Programm liegen ab Donnerstag, den 4. August im Regattabüro bereit. Vorläufiges Programm: 04.08. Anreise + Vermessung 05.08. Segeltag 06.08. Segeltag + Meisterschaftsfeier 07.08. Segeltag + Siegerehrung Unterkunft: Auf dem Gelände des SVW stehen Plätze für Zelte und Wohnwagen kostenfrei zur Verfügung. Die Teilnehmer werden gebeten, die vor Ort ausgewiesenen Flächen zu nutzen. Weitere Möglichkeiten der Übernachtung: ‐ Nobis Krug: http://www.nobis‐krug.de/ ‐ Ferienwohnungen in Groß Sarau: http://www.ferienwohnung‐
ratzeburger‐see.de Lageplan SVW: 3/4 Den Seglern wird an jedem Meisterschaftstag ein wechselndes Abendessen angeboten, welches im Meldegeld enthalten ist. Begleitpersonen können dieses Abendessen käuflich erwerben (so lange der Vorrat reicht). Zusätzlich besteht die Möglichkeit am Frühstücksbuffet (04.08. – 07.08.2016 täglich von 08:00 Uhr – 10:00 Uhr) teilzunehmen. € 5,‐ pro Person und Tag (€ 20,‐ für alle Tage pro Person) Verbindliche Anmeldungen bitte bei der Meldung tätigen und Vorauszahlung zusammen mit dem Meldegeld leisten. Verpflegung: Bahnkarte: Bahn: Wird vor Ort bekannt gegeben. Anreise: Die Anreise ist ab Sonntag, den 31. Juli möglich. Bitte die Hinweisschilder auf dem Gelände beachten. 4/4