Medieninformation Sächsisches Staatsministerium der Justiz Ihr Ansprechpartner Jörg Herold Durchwahl Telefon +49 351 564 1511 Telefax +49 351 564 1669 presse@ smj.justiz.sachsen.de* 16.06.2016 Sachsens Rechtsreferendare werden immer besser 109 Rechtsreferendare und damit über 90 % der Absolventen haben in der aktuellen Prüfung das Zweite Juristische Staatsexamen bestanden. Der Anteil erfolgreicher Prüfungsteilnehmer in einem Prüfungstermin war während des 25jährigen Bestehens des Landesjustizprüfungsamtes noch nie so hoch. Die Nichtbestehensquote lag in der aktuellen Prüfung lediglich leicht über 9 %, bundesweit dagegen zwischen 14 % und 16 %. Auch die guten Noten haben in Sachsen zugenommen. Der Anteil so genannter Prädikatsexamen stieg auf über 17 %. Sachsen lag damit im bundesweiten Vergleich noch nie soweit vorn. Justizminister Sebastian Gemkow: „Die juristischen Staatsexamen aus Sachsen genießen bundesweit einen exzellenten Ruf. Ich freue mich über die erneut hervorragenden Examensergebnisse der sächsischen Rechtsreferendare. Sie haben eine ausgesprochen fordernde Ausbildung und ein sehr anspruchsvolles Examen erfolgreich absolviert. Jeder Einzelne kann auf das Erreichte stolz sein.“ Morgen findet im Oberlandesgericht Dresden die Zeugnisübergabe an die Dresdner Referendare statt. Hintergrund: Die Absolventen erlangen mit ihrem Abschluss die so genannte Befähigung zum Richteramt und können damit den Beruf des Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts sowie Notars ergreifen. Das Sächsische Landesjustizprüfungsamt hat seinen Sitz in den Räumen des Justizministeriums in Dresden und wurde vom Sächsischen Landtag per Gesetz im Jahr 1991 errichtet. Während seines 25jährigen Bestehens haben mehr als 6.300 Absolventen das Zweite Juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt. Seite 1 von 1 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen.
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